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auch die Vorderperrons start beschädigt werden. Sehr erleichtert wird den Pferden dieses Seitwärtsschwenken durch das Fehlen von festen Scheerbäumen, welche man gänzlich fallen gelaffen hat. Eine zweite intereffante Erscheinung bei den Pferdes Eisenbahnpferden besteht darin, daß sie bei dem Anschlagen der Glocke am Vorderperron, woselbst sich der Kutscher be findet, den Wagen ohne Antreiben des Kutschers weiterziehen, wenn furz vorher das Zeichen zum Anbalten gegeben war. Die Pferdebahnfutscher gebrauchen fast gar nicht die Peitsche, um die Pferde zum schnelleren Lauf anzuspornen. Es genügt hier der einfache halblaute Buruf Los" oder Feste" und fort geht's im scharfen Trab. Dem Uebermuth, welche den neuen Pferden anhaftet, macht sehr bald eine gewiffe Ergebenheit Blas, weil der schwere Dienst auf dem fortlaufenden Stein­pflaster die Pferde in wenigen Tagen mürbe macht.

Ein wenig erfreuliches Schauspiel, das noch ein Nach­Spiel vor dem Richter finden wird, bot sich den Zuschauern un­längst in einem nicht fern von Berlin gelegenen Dorfe, das fauch vielfach von Sommergästen besucht wird. Nach Aussagen von Augenzeugen ging die dort sich zur Sommer­frische aufhaltende Frau eines Herrn H. aus Berlin mit ihrem fleinen Hunde spazieren. Als sie an dem Predigerhause vor­beilam, verfolgte der Hund ein auf der Straße umherlaufendes Huhn und fing es auch. Den Bemühungen der Dame gelang es, dem Hunde die Beute abzunehmen und das Thier unver legt der Freiheit zurückzugeben. In diesem Augenblicke stürzte der Prediger des Ortes baarhäuptig im Schlafrod über die Strafe ind versuchte der betreffenden Dame den Hund zu ent reißen, welchen sie auf den Arm genommen hatte. Da ihm dieses nicht gelang, zerkragte er der Frau die Hand und gab ihr einen Stoß in die Seite, so daß sie zu Falle kam. Die Aufregung und der Schreck führten einen Weinframpf herbei und es gelang erst nach geraumer Zeit, die Beschädigte zu be­ruhigen und in ihre Wohnung zu geleiten. Wie die ,, Boff. Btg." hört, hat der Gatte die Klage eingereicht.

Für die im Zentral- Theater morgen zur ersten Auf­führung gelangende Gesangspoffe Die wilde Kaße" hat der Verfasser, Herr Mannstädt, welcher gleichzeitig Komponist ist, gemeinsam mit Herrn Steffens, in diesen Tagen noch einen neuen musikalischen Theil für den 3. Att komponirt. Ueberhaupt ist die Novität mit Rücksicht auf die beiden Soubretten Frl. Feldau und Fil. Grünfeld diesmal derartig musikalisch bedacht worden, daß die Bezeichnung Singspiel anstatt Gesangspoffe nicht unpassend erscheinen würde.

i. Mahnung zur Vorsicht. Beinahe hätte in diesen Tagen ein Splitter" den Tod eines jungen lebensfrohen Studenten bewirkt. Vor etwa acht Tagen hatte sich in einem Restaurant zu Tempelhof eine fleine muntere Studentenschaar aus Berlin zum Regeln eingefunden; hierbei hatte sich der stud. phil. B. einen langen Splitter unter den Nagel des Beigefingers der linten hand tief eingeriffen. Obwohl sogleich ärztliche Hilfe bei der Hand war und der Splitter, der sehr tief eingedrungen war, auf operativem Wege entfernt wurde, so verfiel der junge hoffnungsvolle Mann doch nach einigen Tagen in Folge des Nervenreizes, den die Verlegung an dem feinen Nervengewebe an den Fingerspigen hervorgerufen hatte, in Starrkrampf, bekanntlich ein Bustand, der gewöhnlich mit Tode endet. Die Behandlung des Patienten wurde Herrn Profeffor Weftphal, dirigirender Arzt der Nervenftation an der Charitee, übertragen und gelang es Herrn W., der zuweilen drei Mal täglich zur Visite bei dem Todeskandidaten erschien, den Kranken soweit durchzubringen, daß er sich gegenwärtig außer Lebensgefahr befindet.

Vermißt wird seit dem 18. d. Mts. die an zeitweiliger Geistesgestörtheit leidende 85jährige Wittwe Karoline Klatt. Kleidung: Graufarrirter Rock, grau und schwarzkarrirtes Um­Schlagetuch, grauwollene Müße, roth- und blaugestreifte Schürze und grüne Pantoffeln. Die Angehörigen, wohnhaft Admiral straße 22, eine Treppe rechts, bitten Menschenfreunde, vors Lommenden Falls die Verschwundene ihnen wieder zuzuführen. Alle Kosten werden vergütet.

P- p Charlotteuburg. Eine Erbschaft im Betrage von 45 000 Mart hatte der im Februar d. J. verstorbene Rentier Bugisch der Charlottenburger Stadtgemeinde zu wohlthätigen Nach den lettwilligen Verordnungen Zwecken hinterlassen. des Erblasfers follten aus den vorhandenen Mitteln alljährlich zweimal je 50 Personen gespeist und denselben Geldgeschenke a 12 Mart pro Person gewährt werden. Die in dürftigen Verhältnissen lebenden Anverwandten des Erblaffers haben jedoch der seitens der Stadtverordneten- Versammlung beschlosse nen Annahme dieser Erbschaft insofern widersprochen als sie mittelst einer an den Kaifer gerichteten Immediat Eingabe, unter Bezugnahme des Erblaffers und ihre eigene Hilfsbedürftig feit, gefeßliche Theilung des Nachlasses zu ihren Gunsteu bean­spruchen. Auf den Bericht des Charlottenburger Magistrats behufs Erwirkung der allerhöchsten Genehmigung ging von

wandtschaft Niemanden als mich. Ich konnte ihn nicht fort jagen. Nicht wahr? Aber ich habe ihm gesagt, daß, wenn er es noch einmal thut, kein Mitleid mehr für ihn da ist und daß ich ihn dann ohne Barmherzigkeit fortjage. War es nicht recht so, gnädiger Herr?"

Ich sagte, ihm die Hand reichend:" Ihr habt gut ge= than, Vater Cavalier, Ihr seid ein braver Mann!"

,, Dank, gnädiger Herr! Und jetzt werde ich ihn

dem Regierungs- Präsidenten eine Verfügung ein, in welcher dem Magistrat von dem Protest der Erbberechtigten Kenntniß gegeben und gleichzeitig die Bedingung gestellt wird, die An­gehörigen des Erblassers vorerst zu entschädigen, da die Ges nehmigung zur Annahme der Erbschaft sonst vom Kaiser grundsäglich versagt werde. Mit Rücksicht hierauf und in Anbetracht verschiedener testamentarischer Bestimmungen, die nach der Ansicht des Magistrats zu Ver­widelungen und Unzuträglichkeiten führen können, ist eine dies­bezügliche Vorlage mit dem großmüthigen Antrage, auf die qu. Erbschaft nunmehr Verzicht zu leisten, der Stadtverordneten Versammlung seitens des Magistrats unterbreitet worden; die Bustimmung hierzu dürfte nach Lage der Sache nicht versagt werden und wäre damit die beabsichtigte Stiftung auf Kosten armer Verwandten glücklich bestattet.

Gerichts- Zeitung.

Der Ferien- Straffenat des Reichsgerichts verhandelte am Sonnabend in der Revisionsinstanz gegen den Lehrer R. aus Braunsroda bei Naumburg , welcher wegen wiederholter, mit Schulkindern vorgenommener unzüchtiger Handlungen in erster Instanz zu 2 Jahren Zuchthaus verurtheilt worden war. Die Revision des R. ftüßte fich namentlich auf den Umstand, daß, wie der erste Richter selbst anerkannt, die betreffenden Kinder in ihren Aussagen gefchwankt hätten. Das Reichs gericht erkannte indeß auf Zurückweisung, indem es ausführte: Allerdings giebt der Vorderrichter die schwankenden Aussagen der Kinder zu, aber er schenkt ihnen nichtsdestoweniger Glauben. Db aber den Kindern geglaubt werden konnte oder nicht, das entzieht sich der Beurtheilung des Revisionsrichters, der mit der Feststellung der Thatsachen nichts zu thun hat.

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Empfehlenswerthe Kinderpflegerinnen. Der in der Arndtstraße wohnhaften verehelichten Arbeiterfrau Wilhelmine Lanzte war auf ihr Ersuchen vom Waisenrath ein fiebenjähriges elternloses Kind in Pflege gegeben worden, indem besonders dabei berücksichtigt wurde, daß Frau Lanzke ein gleichaltriges Mädchen besaß. Für die arme Waise brach mit ihrer Ueber­fedelung nach der neuen Pflegemutter eine trübe Beit an, denn die ihr von derselben zu Theil werdende Behandlung war eine stiefmütterliche im ärgsten Sinne des Wortes. Wäh­rend die Tochter der Lanzke in einem Bette schlief, wurde der Waise der Fußboden, nur mit der nothdürftigsten Unterlage versehen, als Lagerstatt angewiesen und durch die übrige harte Behandlung wurde das Gemüth des Kindes ein so niederge drücktes und verschloffenes, daß es den Fragen mitleidiger Nach barsleute ein hartnäckiges Schweigen entgegenseßte. Die der striemenbedeckte sowie blauen Flecke im Gesicht,

Ger biefigen tommand Soldaten habe nied

Der Angeklagte beschäftigt drei Stepperinnen, die er vorschrif mäßig bei der hiesigen Drtstranfentane angemeldet hatte. igen Lan D Krankengeld zog der Angeklagte seinen Arbeiterinnen allwochen lich ab, übersah aber, daß er nach dem Gesetz verpflichtet i ein Drittel des Krankenkassenbeitrages aus eigenen Mitteln zahlen und daher nur berechtigt war, seinen Arbeiterinnen Drittel der Beiträge in Abrechnung zu bringen. Wegen stoßes gegen diese Bestimmung erfolgte gegen Kubid die Anlag Er entschuldigte sich mit Unkenntniß des Gefeßes, wohinge der Staatsanwalt geltend machte, daß dieser Einwand glaubhaft sei, andererseits aber erschwerend wirken müffe. Staatsbürger sei verpflichtet, fich mindestens mit den fein persönlichen Verhältnisse betreffenden Gefeßen vertraut machen. Er beantragte 40 Mart ev. 8 Tage Gefängniß. Gerichtshof nahm auf die vom Angeklagten angeführte G schuldigung aber dennoch Rücksicht und erkannte rur auf 8 ev. 2 Tage Gefängniß.

Frankfurt a. M., 29. Juli. Ein Epilog zu dem Pr Lieske spielte sich heute vor Gericht ab, die viel besprod Affaire Stulz. Auf der Gerichtstribüne befinden sich b ten und Referendare in großer Bahl. Als Vertheidiger giren die Herren Rechtsanwälte Ebner und Holdheim. Ge stand der Anklage ist der Versuch einer Beamtenbestechung. Mai machte einer der Angeklagten, der Schreiber des Red anwalts Dr. Wilhelm Stulz, Friedrich Galsterer, durch wirkung seines Hausherrn, des Dienstmanns Johann Noth den Versuch, einen Bettel an Lieske gelangen zu laffen, weld

Berl

Ver

diefen avertiren sollte, daß Stulz ihn gratis vertheidigen Ein Aufseher auf der Konstablerwache sei von Notheis wonnen worden, einen Beamten des Klapperfeldes zur Abg des Bettels zu veranlassen. Die drei Genannten stehen b vor Gericht. Alle Angeklagten leugnen die dolofe Abficht versichern, es habe sich um einen völlig unverdächtigen gehandelt. Die Angeklagten treten bei ihrem heutigen mehrfach in Widerspruch mit ihren früheren Angaben. Schreiber giebt an, sein Prinzipal habe einmal- am 10. 17. Mai geäußert: er würde gern 50 Mark daran wend wenn er die Vertheidigung des L. erhalte. Es sei ihm fe Renommées wegen daran gelegen. In Folge dieser Aeußen habe nun G. aus eigener Initiative fich der Sache anzuneh versucht. Er habe mit seinem Vermiether, dem Dienf N., Rücksprache genommen, ob derselbe es nicht durch Gefi nigbeamte ermöglichen könne, daß ein Bettelchen mit den Wo R. A. Stulz vertheidigt unentgeltlich!" in die Hand, Lieste gelange. Notheis machte diesen Versuch, den er, versichert, für ganz gefeßlich erachtete, und will nur

haben.

wie

eine Ausübnug seiner Dienstmannsfunktion ge Er machte sich an einen Aufseher der Bol wache, Brokat, und wollte diesen bewegen, einen Auffeher Gerichtsgefängnises zur Ausführung des Auftrags u laffen. legten lassen. Stulz hat nach seiner Angabe von dieser Opera erst nachträglich Runde empfangen und die Sache nicht ftrafbar angesehen, als ihm sein Schreiber Mittheilung Er habe später von dem G. erfahren, daß auf dem Wegen

Rücken des Kindes, welcher schließlich in einem nor­malen Zustande nicht mehr gesehen wurde, legten aber ein so beredtes Beugniß ab von der Behandlung die ihm zu Theil geworden, daß die Nachbarn endlich der Polizei An­zeige machten. Die arme Waise wurde sofort anderweitig in Pflege gegeben und gegen die Pflegemutter Anklage wegen Mißhandlung erhoben, wegen der sie gestern vor der 89. Ab­theilung des Schöffengerichts stand. Da die Angeklagte ein räumte, zum Büchtigen des Kindes, welches keineswegs zu den unartigen gehörte, einen Ausklopfer benutzt zu haben, wollte der Staatsanwalt die Anklage auf Körperverlegung mittels eines gefährlichen Werkzeuges ausgedehnt wissen und bean tragte dafür eine Gefängnißstrafe von vier Monaten. Der Gerichtshof ließ es aber bei einfacher Körperverlegung sein Bewenden haben und erkannte auf eine Gefängnißstrafe von vierzehn Tagen.

war.

Ihre Nachfolgerin auf der Anklagebank war die un­verehelichte welche Anna Maywaldt, Ver desselben gehend angeklagt Die Angeklagte war Dienst­bei den magd Kaufmannn Gottschall'schen Eheleuten und war ihrer Obhut besonders das zweijährige Kind ihrer Herrschaft anvertraut. In höchst brutaler und gewissen loser Weise hat die Angeklagte ihres Amtes gewaltet; als Frau Gottschalt eines Abends ihr Kind selbst entkleidete, bemerkte fie,

mad

zu machen sei und man sich an die Staatsanwaltschaf

Liesle

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wenden habe. Nun sei er am 27. Mai in das Gefängni gangen und habe den Inspektor gebeten, ihn zu laffen, wobei er gesagt, er wolle sich um die Vertheidigun selben bemühen. Es wurde ihm daraufhin auch eine Unter mit L. bewilligt und er ließ sich von ihm eine Vollmacht ausf Die Anklage behauptet nun, Stulz habe sich dem Inspektor Gefängnisses vorgestellt mit den Worten: Ich bin Dr. Vertheidiger des Lieste." Es wird ein halbes Dugend vernommen. Der Aufseher Brokat erklärte, er habe den nur genommen, um ihn seinem Vorgesezten auszuliefern die Zumuthung für etwas Sträfliches angesehen. anwalt Hecht hat eines Tages St. gefragt, ob er gehör ein junger Kollege es so gemacht habe?( Er wußte, der Betreffende sei.) Da habe St. erwidert. Sofo! hm!" und sich abgewendet. Die Zeugen aus dem Klapper Inspektor Streitke u. A., befunden, daß die Vorstellung St. bei dem Inspektor am 27. Mai in der Weise stattgefu daß Jener sagte: Ich bin Dr. St., Vertheidiger des

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daß der Körper deffelben eine Menge blauer und blutrünftiger Staatsanwalt beantragte das Schuldig gegen die Angeklagten Fleden zeigte. Jns Gebet genommen, bekannte die Magd, daß sie das Kind wiederholt gezüchtigt habe, weil es unreinlich gewesen. Natürlich wurde sie sofort entlassen, als Frau Gott Schalt aber später von Augenzeugen erfuhr, daß die Angeklagte als Büchtigungsmittel einen Haarbesen benugt hatte, de ver langte fte die Bestrafung der brutalen Pflegerin. Das Gericht ahndete diesen Fall mit einem Monate Gefängniß, deshalb empfindlicher als den vorhergehenden, weil die Brutalität an einem so jungen Wesen von der Dienstmagd ausgeübt eine energische Strafe verdiene.

Die erste Anklage wegen Vergehens gegen das Krantenfassengesetz gelangte gestern vor der 89. Abtheilung des Schöffengerichts gegen den Stepper Rubick zur Verhandlung.

auf der Jagd zu sein. Mein Hund schlief bereits auf dem Fußboden vor meinem Bette, als ich das Licht aus­löschte.

*

Gegen Mitternacht wurde ich durch ein furchtbares Gebell aufgeschreckt und ich bemerkte sogleich, daß mein Zimmer voll Rauch war. Ich sprang von meinem Lager auf, zündete die Kerze an und eilte zur Thüre, die ich

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zwar erscheint ihm am strafbarsten der Rechtsanwalt. Er bean gegen diesen 10 Wochen Gefängniß, gegen Galsterer 6 gegen den Dienstmann 14 Tage. Die Vertheidiger trete Die Unschuld ihrer Klienten ein, die nichts Unerlaubtes versuch vorliege. Dr. Ebner will in seiner Schugrebe haben. Dr. Holdheim betont, daß kein diretter Bested nicht gelten lassen, daß es überhaupt ein Amtsvergehen fei, wozu der Beamte bestochen werden sollte. Die flinf Verhandlung schließt mit der Freisprechung der Angell Zwar nimmt das Gericht an, daß der Brokat eine Pflicht feit begangen hätte, wenn er sich hätte verleiten laffen. es fehle in subjektiver Hinsicht an dem Moment des seins der Rechtswidrigkeit der Handlung.

,, Wer kann es gelegt haben?" Marius."

Der Alte begriff mich wohl.

Jesus Mariä!" stammelte er.

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Da fuhr mir ein schrecklicher Gedanke durch den

Ich rief:

Und Cölestine? Wo ist Cölestine?" Er antwortete nicht; aber das Haus vor

uns

holen gehen. Er muß den Schilling haben, zu seiner aufriß Ein Flammenwirbel schlug herein. Das Haus einen flammenden Glutherd, einen furchtbaren, blenbe

Besserung."

Ich wußte, daß es vergeblich sei, den Alten von etwas abhalten zu wollen, was er sich in den Kopf gefeßt. Ich ließ ihn also nach seinem Belieben handeln.

Er ging, den Burschen zu holen und führte uns den­

brannte.

Ich schloß rasch die schwere Eichenthüre wieder, warf mich in meine Kleider, zerriß das Leintuch in Streifen und ließ an demselben zuerst meinen Hund hinab, dann warf ich

Stück rothe Kohle sein konnte. Wir hatten keinen Schrei gehört.

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Als das Feuer aber die nahe Scheune ergriff meine Waidtasche und mein Gewehr hinaus und folgte auf ich an mein Pferd und Cavalier lief, um dasselbe he selben zu, indem er ihn an einem Ohre hereinzog. Ich saß demselben Wege nach. Und nun begann ich aus allen zulassen. Kam hatte er die Thüre des Stalles geöffnet

auf einem Strohsessel mit dem ernsten Antlig eines Richters. Marius schien seit dem vergangenen Jahre gewachsen zu sein und mit seiner bösartigen Miene noch viel häßlicher. Sein Onkel stieß ihn bis vor meinen Stuhl und herrschte ihm mit militärischem Kommandotone zu:

Bitte den Gutsherrn um Verzeihung!" Der Junge brachte kein Wort über seine Lippen.

Da riß ihn der alte Gendarm empor, firedte ihn auf den Boden nieder und züchtigte ihn wie einen Schulbuben, aber mit einer Heftigkeit, daß ich mich erhob, um die Streiche aufzuhalten.

Jegt begann der Knabe furchtbar zu heulen. Gnade! Gnade! Gnade! Ich verspreche Cavalier zwang ihn niederzuknieen und herrschte

ihn an:

Bitte um Verzeihung!"

Der Knabe murmelte mit niedergeschlagenen Blicken: Ich bitte um Verzeihung!"

Kräften zu schreien:

Cavalier! Cavalier! Cavalier!"

-

-

ein geschmeidiger und schneller Körper ihm zwischen Beinen durch und warf ihn zu Boden. Es war M

der aus allen Kräften davoneilte.

Der Mann hatte sich in einem Augenblic erh

abe

Aber der Waldhüter erwachte nicht. Der alte Gendarm hatte einen harten Schlaf. Durch die Fenster des Erd­geschosses sah ich, daß der untere Raum ein glühender Feuer- er wollte laufen, um den Elenden einzuholen, herd sei und daß man denselben mit Stroh gefüllt hatte, fühlte, daß es unmöglich war; von 3orn ergriffen,

um den Brand zu fördern. Das Feuer war also gelegt worden. Und ich schrie wieder mit aller Kraft meiner Lunge: , Cavalier!"

"

Da kam mir der Gedanke, daß ihn der Rauch vielleicht betäubt habe. Ich hatte eine Inspiration, lub mein Gewehr

ich eine Bewegung machen konnte, ihn daran zu und drückte los.

er mein auf dem Boden liegendes Gewehr, legte an

Doll

Die zweite Patrone war bei meinem Schuffe losgegangen, die Ladung traf jetzt den Flüchtling mit zwei Patronen und schoß dasselbe durch das Fenster ab. Rücken und warf ihn auf sein Gesicht. Er begann

Das hörte der alte Wächter; er erschien ganz verwirrt im Hemde am Fenster.

,, Das Haus brennt!" rief ich ihm zu. ,, Rettet Euch durch das Fenster! Schnell, schnell!"

Die Flammen leckten an den Wänden empor und um lohten ihn. Er warf einen wirren Blick um sich, dann

die Erde mit Händen und Knieen

zu

traßen,

Art der zu Tode verwundeten Hasen, die den Jäger

men sehen.

g

ohne ein Wort zu sprechen. Der Waldhüter, im Ich eilte hinzu. Der Knabe röchelte, er ver mit bloßen Füßen, stand aufrecht neben mir wie derselbe wie wahnsinnig und mußte mit Gewalt fortge

Da riß ihr sein Onkel empor und verabschiedete ihn sprang er aus dem Fenster und fiel auf die Füße wie eine Bildsäule. Als die Dorfleute erschienen, geberbett

mit einem Backenstreiche, der ihn auf ein Haar wieder zu Boden gestürzt hätte. Er floh aus dem Hause und kam an diesem Abende nicht mehr zum Vorschein.

Cavalier aber war furchtbar niedergeschlagen. Der Junge hat ein schlechtes Gemüth," sagte er. Und" während des ganzen Diners wiederholte er: D, gnädiger Herr, Sie wissen nicht, wie traurig mich das ftimmt."

Ich versuchte ihn zu trösten, doch vergebens. Und ich ging zeitig zu Bette, um bei Tagesanbruch

Raze.

Es war hohe Beit, das Dach barst in der Mitte und stürzte auf die Treppe, welche einem brennenden Kamine glich. Eine ungeheure Feuergarbe loderte hoch auf und streute einen glühenden Funkenregen weit um das Kastell umher. Nach glühenden Funkenregen weit um das Kaftell umher. Nach wenigen Minuten war das Haus ein rauchender Schutthaufen.

werden.

Bei dem wegen diefer Affaire angestrengten erschien ich als 3euge. Ich erzähle die Sache, fich zugetragen. Cavalier wurde freigesprochen.

Der Waldhüter stand wie geistesabwesend da und verschwand am nämlichen Tage. Ich habe ihn nicht w

murmelte:

Wo brach das Feurr aus?"

In der Küche."

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