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gewandt wird; auf die Sorgfalt, welche der Unterbringung und den Nahrungsmitteln der Seeleute gewidmet wird; auf bas Uebergangsstadium zwischen Segel- und Dampfschiffen, und endlich auf die wichtige Thatsache, daß die Schiffsindustrie Englands unter einem System freier Konkurrenz aufgewachsen ift, welches einzuschränken oder zu hemmen unweise wäre. Ratürlich, die Schifffahrtsgesellschaften und Rheder finden es ganz in der Ordnung", daß fie halbverfaulte Schiffe, fogen. Sargschiffe in See gehen laffen, die sie vorher so verfichern, daß ihnen durch den Untergang ein großer Profit erwächſt! Dieser Unmenschlichkeit wurde im englischen Barlament schon öfter entgegengetreten und es tam auch vor einigen Jahren ein Gesetz zu Stande, das den Massenmord der Seeleute verhindern follte. Nach der Königl. Kommiffion hat aber dieses Gefes fo viele Lücken, daß es so gut wie wirkungslos geblieben ist. Die taffinirten Gesellschaften haben vortrefflich verstanden durch die Maschen zu schlüpfen und es muß, soll etwas geschehen, zu weit strengeren Maßregeln gegriffen werden. Hoffentlich werden bie englischen Arbeiter diese Frage in Fluß zu bringen fuchen und nicht eher ruhen, bis solche aller Menschlichkeit Hohn spre chenden Zustände beseitigt find.

Rukland.

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keit des Untersuchungsrichters sei von übergroßem Pflichteifer| geleitet gewesen, der zu der Annahme führte, daß man es mit eines Verbrechens verbächtigen Leuten nicht genau zu nehmen brauche. Ein dritter Anklagepunkt war einer Wendung in der Vertheidigung eines Kaufmanns Salomon wegen Meineids, Vertheidigung eines Kaufmanns Salomon wegen Meineids, der in der Hempelschen Sache geleistet sein sollte, entnommen. Am 22. April cr. stand in dieser Sache Termin vor der ersten Straffammer an, welche den Angeklagten von dem dritten Punkte freisprach, wegen der beiden anderen Punkte aber zu 300 Mart eventuell zu 30 Tagen Gefängniß urtheilte. Hiergegen legte der Angeklagte Revision ein, und der zweite Straffenat des Reichsgerichts hob unterm 23. Juni cr. das angefochtene Urtheil auf und wies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung in die erste Instanz zurück. Der höchste Gerichtshof fand bei der Prüfung des Urtheils, daß die erste Instanz Inhalt mit Form verwechselt hatte, daß fie die Abficht der Beleidigung wohl nur aus dem Inhalt der Ausdrücke hergeleitet habe. In dem neuen Termin machte der Angeklagte darauf aufmerksam, daß die in seinem Schriftsaß auf Grund der erhaltenen Informas tion unter Beweis gestellten Tatsachen, wenn fte erwiesen worden wären, geeignet waren, eine Pflichtwidrigkeit des Bes amten darzuthun. Diese habe er aber dem Dr. Ried garnicht zum Vorwurf machen wollen, seine Absicht sei einzig und allein die gewesen, aus diesem Handeln eine Voreingenommenheit Darzuthun, wegen welcher er vor der weiteren Mitwirkung des Untersuchungsrichters ausgeschlossen werde. Um diese Abficht zum Ausdruck zu bringen, seien seine allgemeinen Reflexionen absolut nothwendig gewesen. Landrichter Dr. Ried war ihm als Person völlig unbekannt, und seine Reflerionen Tonnten auf jeden anderen Untersuchungsrichter bezogen werden. Die Absicht, den Richter zu beleidigen, habe ihm völlig fern gelegen und würde er, wenn es seine Pflicht zugelassen hätte, zur Erreichung seines Swedes noch mildere Ausbrüde ange­wendet haben. Staatsanwalt Rigell plaidirt auf Schuldig und Aufrechterhaltung der früher erkannten Strafe, der Gerichtshof folgte aber den Ausführungen des Vertheidigers Rechtsanwalts väring, daß der Angeklagte ausschließlich ohne jede Neben­abficht die berechtigten Interessen seiner Mandanten wahr genommen und deren Grenzen nicht bewußt überschritten habe. Es rechtfertige fich daher die Freisprechung des Angeklagten.

Die Spionenriecherei scheint jezt in Rußland zu graffiren. Bor einigen Wochen wurde in Jakobstadt bei Mitau in Rur­land ein preußischer Reserve Offizier Namens Benno Krustow angeblich wegen Spionage verhaftet. Wie die Riga 'sche 3tg." aus Jakobstadt nun erfährt, ist Rrustow gegenwärtig auf höhere Anordnung aus Rugland ausgewiesen. Nachträglich geht der Rig. 8tg." aus Jakobstadt mit Bezug auf obige Mittheilung die Nachricht zu, daß nach Ausweis der neuesten Rangliste ein Benno Krustow, der von anderer Seite auch Krosta genannt wird, nicht deutscher resp. preußischer Reserveoffizier ist. Der Berhaftete ift übrigens per Etappe nach Wirballen an die Grenze gebracht worden.

Gerichts- Zeitung.

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ihrem Geschid ereilt, ein Handlungskommis, bei dem fie diesen Koup wieder einmal in Szene seßen wollte, erkannte in ihr die Person wieder, welche ihn in gleicher Weise vor etwa Jahresfrist hineingelegt hatte. Er veranlaßte ihre Festnahme. Der Gerichtshof diktirte der raffinirten Betrügerin eine Ge fängnißstrafe von neun Monaten zu. Im Wiederholungsfalle wandert fie ins Zuchthaus.

Der Engländer, welcher von Wien aus an den Eng lischen Premierminister Mr. Gladstone, sowie an zwei Damen aus der Londoner Gesellschaft Drohbriefe gerichtet hat, stand dieser Tage unter der Anklage der versuchten Erpreffung vor Gericht. Charles Henry Boydell stammt aus einer wohlhaben den Familie, hat jedoch sein Erbtheil verbraucht. Die Lüder­lichkeit hat auch in seinem Gefichte starte Spuren zurückgelaffen. Er hat gar feinen Beruf, sondern beabsichtigte, wie er erzählt, in Neu- Seeland von den Zinsen seines väterlichen Erbtheiles zu leben. Er hat die Lateinschule besucht und fich eine gewiffe allgemeine Bildung angeeignet, macht jedoch den Eindruc ziemlich geringer Intelligenz, wie fich dies auch aus der Stilifirung der Drohbriefe ergiebt, von denen der an Mr. Gladstone gerichtete geradezu albern erscheint. Der Angeklagte ist ein blonder, junger Mensch von echt englischem, jedoch sehr gewöhnlichem Typus; er spricht ziemlich gut deutsch , aber nicht so gut, um nicht bei manchen Säßen die Vere mittelung des englischen Dolmetschers beanspruchen zu müffen. Die Drohbriefe haben folgenden Wortlaut: Brief an den Bremierminister Gladstone. Tod." Wien , 30. März 1885. An den sehr ehrenwerthen W. E. Gladstone, Parlaments­mitglied c. Mein Herr! Ich gebe Ihnen in gehöriger Weise bekannt, daß Sie sich vor dem 30. März( gegenwärtiger Monat) auf den Tod vorzubereiten haben. Ich bin Ihr ( ein Beichen). Im Auftrage des auswärtigen Barnell­Bundes. Brief an. E. Gladstone. Wien , 18. April 1885. 300 Pfd. Sterl. oder Tod". Wofern Sie nicht die Summe von 300 Pfd. Sterl. in Noten der Bank von England beigeschlossen in einem an V. M. gerichteten Briefe absenden, werden Sie sicherlich getödtet werden. Ich bin nicht irrfinnig, wie es der Fall war mit jenem jüngeren Manne, welcher fürzlich in London unter der Anklage der Absendung eines Drohbriefes an Sie vor Gericht gestellt wurde, und Sie werden es auf Ihre Kosten erfahren, daß ich ernst vorgehe, falls Sie nicht sofort nach Erhalt dieses Briefes die gewünschten dreihundert Pfund Sters ling absenden. Ich bin ein Irländer und nicht ein feiger Engländer. Irish Tim. Weiter schreibt Boydell: Frau Stutter! Ihr Gemahl ist durch und durch ein Lumpenferi. Er hat ein junges Mädchen ruinirt und sie hierher nach Wien ohne einen Kreuzer geschickt. Dadurch ist fie ges nöthigt, die Straße als Prostituirte abzulaufen. abzulaufen. Ich bin deren Bruder, und wenn Sie oder Ihr Mann nicht 50 Livres Sterl. in englischen Bantnoten an A. G. poste restante Wien schicken, so fomme ich selber nach Chiswick ( in London ) und bringe Euch beide um. So wahr mir Gott helfe! Wien , 3. April 1885. Irish Tim( b. i. Ira länder Thimothäus). Frau Stutter befand sich gerade damals im Wochenbette und wurde durch den Inhalt des Briefes in die größte Aufregung, Furcht und Besorgniß versezt. In England werden nämlich auch die Entbindungen des Tages veröffentlicht unter Nennung des Namens und der Adresse der bezüglichen Mutter. Hierdurch fam Boydell in die Lage, den ihn zweckdienlichen Drohbrief abzusenden. Aehn liches geschah seinerseits in dem vierten Briefe. 9. Mai 1885. An Frau W. J. Whitaker Symingston ( Haut). Meine Gnädige! Ich bin im Befiße eines sehr schweren Verbrechens gegen Thren Mann. Ich hege keinen Wunsch, jenes Verbrechen zu enthüllen, aber es ist ein Vers gehen der ernſteſten Art. Um Ihnen jedoch die Gemüthsruhe zu bewahren, will ich( da ich ein armer Mensch bin), es auf mich nehmen, feine weiteren Schritte gegen Ihren Mann zu thun, unter der Bedingung, daß Sie eine englische Banknote per zehn oder zwanzig Pfund Sterling, in einem wie folgt addressirten Brief senden: James Marshal. Poste restante Wieden , Wien . Ich bedeute Ihnen, wenn nicht zehn oder zwanzig Pfund Sterling in der gewünschten Weise bis vor 20. Mai gesendet werden, das Verbrechen enthüllt werde, und Ihr Gatte wird gerichtlich belangt.- Boydell gesteht, die Droh briefe geschrieben zu haben. Es sei ihm schon das ganze Geld ausgegangen und habe er damit nur bezweckt, arretirt und nach London geschafft zu werden. Nach Ansicht der Anklage war der Zweck der Briefe nur der, weil das Geld ausgegangen war, Geld zu verschaffen Geld zu erpressen. Bräfident: Haben Sie die Anklage verstanden? Haben Sie die Anflage verstanden?- Angell.: Ja. Aber das ist nicht wahr, daß ich dreißigtausend Gulden in Wien ausgegeben habe. Präs.: Betennen Sie sich schuldig? Angell.: Nein.- Präs.: Aber Sie geben zu, diese Briefe ge­schrieben zu haben. Angell.: Ich war zur Zeit, wo ich die Briefe geschrieben habe, frank und aufgeregt.- Präsident: Wer war denn Ihr Vater? Angeklagter: Mein Vater, Charles Boydell, war Privatier und hat ein Vermögen von vierzigtausend Pfund Sterling hinterlassen.- Präsident: Wie viel ist auf Sie entfallen? Angeflagter: 3weis

Wegen wiffentlich falscher Anschuldigung stand gestern die erst 15 jährige Emilie Boesch vor der vierten Ferien­firaflammer des Landgerichts 1. Die Angeklagte ist eine Weiſe und von ihrem Vormund, dem Feilenhauer R. aufgenommen worden. Infolge der_andauernden Kränklichkeit der Frau R. giebt es für die Angeklagte mehr Beschäftigung als ihr lieb ist und wünschte sie einen anderen Vormund und ein anderes Unterkommen zu erhalten. Diesen Wunsch theilte fie einer Freundin gelegentlich eines Ausflugs nach der Hafenhaide mit und wurde ihr von derselben ein sehr schlechter Rath ertheilt, den fie zu ihrem Nachtheile auch befolgte. Am folgenden Tage erschien fie auf dem Polizei- Bureau und machte die Anzeige, daß sie den unfittlichen Nachstellungen ihres Vormundes ausgesezt sei und aus seiner Gewalt befreit zu werden wünsche. Die sofort angestellten Recherchen ergaben aber, daß die Bezichtigungen völlig aus der Luft gegriffen waren und wurde der Spieß umgedreht und gegen die Denun­ziantin die obige Anklage erhoben. Im Termine gestand ste unumwunden und unter Thränen ein, daß fie lediglich ein Opfer der verderblichen Ueberredungskunst ihrer Freundin ge­worden, als sie die falsche Anzeige erstattete. Der Vormund stellte der Angeklagten das beste Beugniß aus, welche ihre häus lichen Obliegenheiten nach wie vor willig erfülle und ihre That aufrichtig bereue. Der Gerichtshof war der Ansicht, daß die Handlungsweise der Angeklagten auf eine hochgradige Verderbt heit schließen laffe und eine exemplarische Strafe verdiene. Es wurde auf eine solche von 14 Tagen Gefängniß erkannt.

Eine die Kreise der Juristen und darüber hinaus intereffirende Verhandlung wegen Beleidigung eines Unter fuchungsrichters fand gestern vor der ersten Ferienstraflammer biefigen Landgerichts I gegen den Rechtsanwalt und Privat Dozenten an der Berliner Universität Dr. Simon Leonhard Jacobi statt. Im Jahre 1881 fand vor dem Schwurgericht zu Frankfurt die Verhandlung einer Anklage gegen den Tuch machermeister Hempel wegen vorfäßlicher Brandstiftung und gegen den Kreisthierarzt Fielengig wegen Anftiftung dazu statt. As Untersuchungsrichter hatte der Landrichter Dr. Ried dort selbst fungirt, und war derselbe in der gedachten Verhandlung als Belastungszeuge vernommen worden. Auf Grund seiner Husfage fand eine Bertagung der Sache, die Wiedereröffnung Der Voruntersuchung und deren Ausdehnung auf den Rentier Fielengig, den Vater des Erstgenannten statt. Mit der Führung Derselben war wiederum, obgleich dies später als nicht zulässig erachtet wurde, der Landrichter Dr. Ried betraut. Derselbe war von der Schuld der Angeklagten berartig überzeugt, daß er nicht nur deren folirung auf das Strengite bewirkte, son­dern auch die Aussage eines Soldaten, der fich bezichtigte, den fraglichen Brand aus Fahrlässigkeit verursacht zu haben, für Die Untersuchung ohne Berücksichtigung ließ, da er fie ohne Weiteres als erfunden erachtete. In dem zweiten Termin wurden Hempel und Fielenßig sen. für schuldig erachtet und zu schweren Buchthausstrafen verurtheilt, Fielengig jun. freiges prochen. Der jeßige Angeklagte war der Mandatar der Fie lengigs in dem Prozeffe gegen die Versicherungsgesellschaft und wurde alsdann auch von Fielengig als Erbe seines im Buchte bause verstorbenen Vaters und von Hempel mit der Einreichung eines Wiederaufnahme Antrages und gleichzeitig mit der Ablehnung des Landrichters Dr. Ried aus Besorgniß der Be fangenheit beauftragt. Aus seiner diesbezüglichen Thätigkeit 30g fich Rechtsanwalt Dr. Jacobi zwei verschiedene Anklagen zu, deren erste das hiesige Schöffengericht, die sechste Straf fammer und das Kammergericht beschäftigte und durchweg mit deffen Freisprechung endete. Dieselbe war erhoben, Dieselbe war erhoben, weil in dem Wiederaufnahme- Antrage dem Untersuchungs­richter der Vorwurf gemacht war, daß derselbe den Ver theidigern der Angeflagten Hempel und Fielengig. die Beiatten erfundenes Geständniß" verheimlicht habe. Der Wiederaufnahme- Antrag war vom Landgericht zurückgewiesen, in der Beschwerdeinstanz nicht nur demselben stattgegeben, son dern auch Landrichter Dr. Ried als befangen erklärt und dem von demselben in der zweiten Boruntersuchung aufgenommenen Protokolle der Charakter als verlesbarer Urkunden entzogen worden. Die zweite Anklage, mit der wir es bier zu thun haben, resultirt aus den an das Kammer­gericht gerichteten Schriften des Angeklagten vom 16. und Dom 23. Dezember 1882. In der erstern ist der folgende Baffus intriminirt: Der Untersuchungsrichter habe sich durch seine Voreingenommenheit hinreißen lassen, den Ange tlagten gegenüber die Grundfäße der Humanität und Loyalität 8 verlegen, welches den Verkehr mit unbescholtenen Leuten entspricht." Im zweiten Schreiben heißt es: Die Thätig.

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men von Sand eine natürliche, leicht zugängliche Tränke gebildet hatte.

Die meisten der Leute hatten sich eben zum Frühmahl niedergelassen, und nur noch vereinzelte Gestalten bewegten sich zwischen den Feuern und Feldtischen hin und her, als abermals ein schönes, fräftiges Pferd sich der Tränke näherte und, die tiefste Stelle des Wassers aufsuchend, sich nach Herzenslust aus den klaren Fluren labte.

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Während es noch trant, fielen seine Blide auf einen Streifen grüner Binsenhalme, die in dem Paß, hart am Rande des Wassers, dem feuchten Erdreich entsproffen zu sein schienen, in der That aber nur mit hinterliftiger Absicht dorthin gesteckt und gelegt worden waren.

Das Pferd wieherte leise vor Freude, als es seine Lieblingsspeise erkannte, denn nur sehr färglich war ihm bergleichen in den letzten Monaten zu Theil geworden, und ohne zu zögern, schritt es in den Paß hinein, vorsichtig den mit Wasser bebedten Boden unter sich prüfend.

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Sehr bald befand es sich außerhalb des Gesichtskreises Schildwachen und Hüter, und nur noch wenig Schritte trennten es von dem erwünschten Futter. Plöglich schien sein Argwohn zu erwachen, denn es blieb stehen, und indem es den Ropf weit vorrecte und die jungen Binsen beschnupperte, stieß es schnaubend den Athem burch die gespreizten Nüstern. Es bestand gewissermaßen einen Kampf mit seiner Lüfternheit, denn indem es die deuts lichsten Zeichen von Furcht äußerte, recte es seinen Hals immer weiter aus, bis es die ersten Binsen faft mit der Nase berührte.

es sich, wie um zu lauschen, empor. bermals schnaubte es laut, und gleichzeitig richtete Da schoben sich einige Fuß hoch über ihm aus einer Felsspalte zwei schwarz behaarte zottige Röpfe geräuschlos hervor, denen eben so leise vier braune, mit kurzen starken Bogen bewaffnete Hände nachfolgten. Die Bogen frümm 3wei lange Rohrpfeile hafteten gleich darauf in den Weichen und zwischen den Vorderrippen des armen Thieres. Schmerzlich zudte es zusammen, als die mit scharfen Steinspitzen versehenen Geschosse in seinen Körper eindran­

Eine gewerbsmäßige Betrügerin präsentirte sich gestern in der Person der erst 19jährigen Emilie Mehnert der dritten Ferienftraflammer des Landgerichts I . Die Angeklagte hat eine eigenartige Art von Betrug zu ihrer Spezialität erkoren und ist dieserhalb bereits vier Mal vorbestraft worden. Sie sucht diejenigen Detailgeschäfte auf, in welchen das sogenannte Zettel­system bei der Bezahlung nicht eingeführt ist und zwar zu den Tageszeiten, an welchen die Geschäfte besonders start frequentirt werden. Sie machte einige fleine Einkäufe der verschiedensten Gegenstände und im Begriffe den zusammengerechneten Betrag zu zahlen, macht fie noch, als hätte fie fich fast eine Vergeßlich­teit zu Schulden kommen lassen, eine kleine Nachbestellung. Wenn ihr der legte Artikel eingehändigt worden, sieht sie den in den meisten Fällen noch sehr jugendlichen Verkäufer erwartungsvoll an und hält die Hand hin. Sie behauptet dabei, daß sie dem Verkäufer bereits ein größeres Geldstück eingehändigt habe, als die zu zahlende Summe berechnet wurde und sie tritt dabei fo ficher und frech auf, macht ihre Ansprüche auf das heraus­zubekommende Geld mit so apodiktischer Bestimmtheit geltend und giebt ihrer Verwunderung über die angebliche Gedächtniß­schwäche des Verkäufers mit einer solchen Bungenfertigkeit Ausdruck, daß der Lettere sich häufig düpiren läßt und zu der Waare noch Geld zugiebt. Am 2. Juni wurde sie aber von

gen, allein die Todesangst, von der es augenblicklich befallen wurde, war so groß, und das Entsehen lähmte seine Kräfte in so hohem Grade, daß es sich, trotzdem die Wunden von feiner schnell tödtenden Wirkung begleitet waren, nicht von der Stelle zu rühren vermochte, und und ruhig duldete, daß die beiden Wilden ihm von ihrem Versteck aus, Jeder schnell hinter einander, noch drei Pfeile zusendeten.

Bei den letzten Schüssen erst wankte es, und einen flehenden Blick nach der Stelle hinauffendend, von wo aus es den Tod empfangen hatte, fant es zuerst auf die Kniee und dann auf die Seite nieder, in welcher die Geschosse hafteten, im Falle die schwanken Schäfte zerknickend.

Raum sahen die Wilden, daß ihre Lift von dem erhoff­ten Erfolge gekrönt war, so fletterten sie wie Affen von der Felswand nieder, und während der eine sich auf den Hals des Pferdes warf und mittelst eines kurzen, schartigen Messers dessen Luftröhre durchschnitt, eilte der andere mit unglaub­licher Gewandtheit bis an die Deffnung des Passes vor, von wo aus er unbemerkt einen spähenden Blick über das Mor­monenlager fandte.

Eine teuflische Freude leuchtete in dem thierischen Gesicht des kleinen, hagern, ungestalteten Indianers auf, als er be­merkte, daß keine ungewöhnliche Bewegung sich unter den von ihm beobachteten Leuten kundgab, also sie und ihr hin­terliftiges Verfahren unentdeckt geblieben waren. Der Aus­brud der Freude verwandelte sich aber in den der unersätt lichen Gier einer hungrigen Bestie, sobald er sich umwendete und das Wasser, in welchem er watete, von Blut geröthet sah. Den Bogen hatte er zu dem zerriffenen Röcher auf den Rücken gehangen, ein breites langes Messer, welches er selbst aus einem Stück von dem Reifen eines Wagenrades angefertigt, blikte in seiner Hand, doch ehe er sich gleich feinem Gefährten über das verendende Pferd hinwarf, ließ er einen kurzen zischenden Ton in den Paß hinein erschallen. Auf dieses Signal begann es hinter der nächsten Bie­gung der Felsenstraße in dem Wasser zu plätschern, und wie ein Rubel scheußlicher Gnomen kamen noch gegen zwanzig häß­liche Kleine Gestalten jeden Alters und Geschlechts herbeis gestürzt. Alle waren unbekleidet, nur ein Bündel dürren Grases vertrat die Stelle des indianischen Schurzes, wäh

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rend die langen struppigen Haare wie Stacheln von den Schädeln steif abstanden, und die mit einer dicken Lage von Fett und Schmutz überzogenen Gesichtszüge und Glieder kaum noch eine Aehnlichkeit mit menschlichen Geschöpfen trugen.

Eilfertig, wie losgelassene Wölfe, aber auch so geräuschlos sprangen sie herbei; in den Händen trugen fie Messer, geschärfte Metallstücke und Steine, und kaum hatten sie die Stelle erreicht, wo die beiden ersten Wilden schon mit dem Berlegen des Fleisches beschäftigt waren, so verschwand auch der Körper des im seichten Wasser liegenden Pferdes in einem dichten Gewühl von braunen Gliedern, über welche dann gar selisam hin und wieder die schwarzen zottigen Röpfe emportauchten.

Mehrere Minuten vergingen, ohne daß ein anderes Ges räusch zu vernehmen gewesen wäre, als das 3erren und Reißen an dem Fleisch und den Knochen, und das leise un­willige Schnattern, mit welchem die elenden Geschöpfe fich gegenseitig ihre Beute streitig machten. Dann aber löfte sich das widerwärtige Knäuel auseinander, und einzeln ent­flohen die mit Blut besudelten Gestalten, jede beladen mit einem Gliede oder einem Stück Fleisch des geschlachteten Pferdes, wie es gerade der Zufall in die Hände geführt oder ben Kräften entsprechend gewesen war.

Die beiden Männer, welche das Pferd getödtet hatten, waren die letzten, welche sich mit ihrer Beute beluden; doch nicht eher folgten sie ihren Stammesgenossen nach, als bis sie noch einmal in die Mündung des Passes geschlichen waren und von dort aus zu den beim Frühmal beschäftigten Mormonen hinübergespäht hatten.

Als dann endlich auch diese zwischen dem aufstrebenden Gestein verschwanden, da befand sich auf der eben noch so unheimlich belebten Stelle nichts, als der Kopf des Pferdes und eine große Blutlache, die von dem eilig fließenden Wasser dem Lager zugetrieben wurde.

Die Mormonen faßen noch immer bei ihrem Frühmahl. Sie gaben zwar keine äußeren Merkmale einer fröhlichen, hoffnungsvollen Stimmung von sich, doch dachten sie an nichts weniger, als daß sie zu der nämlichen Zeit an ihrem Eigenthum geschädigt werden könnten.

( Fortsetzung folgt.)

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