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üblichen Vergnügungen eine beachtenswerthe Abwechselung zu bringen verspricht. Die Truppe soll hervorragendes leisten, und namentlich Indianer Tänze und Kämpfe höchst drastisch zur Darstellung bringen. Die Ausdehnung der schwedischen Eisbahn dürfte diesem Schauspiel sehr günstig sein. led Schwarzer Adler in Schöneberg . Troß der Konkur renz der überall eröffneten Winter- Vorstellungen übt vorge nanntes Etablissement noch immer eine große Bugtraft aus. Die hier gastirenden Spezialitäten verdienen diese Gunst des Bublifums auch in jedem Maße und dürfen durchweg als Künstler ersten Ranges bezeichnet werden. So vermochte der Universal Komiter Herr Theod. Zierrath das große Publikum während der ganzen Saison zu fessein, ein Erfolg, wie selten ein Künstler zu erringen vermag. Die übrigen Spezialitäten find ebenso ausgezeichnet und hat namentlich der junge Schlangenmensch Bellini durch seine ans fabelhafte grenzende Gelentigteit Sensation erregt. Wer dem Tanz- Vergnügen hul bigen will, findet hier eine selten günstige Gelegenheit. Der mächtige Tanzsaal bietet denn auch stets ein Bild ganz besonderer Art, das auch Nichttänzern vielseitige Abwechselungen gewährt.
Projektirtes Repertoire der Königlichen Schauspiele pom 6. bis 13. September 1885. Im Opernhause. Sonntag den 6. Die lustigen Weiber von Windsor; Montag den 7.: Flick und Flod ; Dienstag den 8.: Die Königin von Saba; Mittwoch den 9.: Carmen( Frl. Renard als Gast); Donnerstag den 10.: Don Juan ; Freitag den 11., neu einstudirt: Lucretia Borgia ; Sonnabend den 12.: Der Trompeter von Säffingen; Sonntag den 13.: Mignon( Frl. Renard als Gast).m Schauspielhause. Sonntag den 6.: Am Klavier, Der Winkelschreiber; Montag den 7.: Die Waise von Lowood; Dienstag den 8.: Der zerbrochene Krug, Der beste Ton: Mitt woch den 9.: Die Braut von Messina; Donnerstag den 10.: Glück bei Frauen; Freitag den 11.: Der Leibarzt; Sonnabend den 12.: Heinrich IV. ( 1.); Sonntag den 13.: Der Kaufmann von Venedig.
Im Deutschen Theater" geht morgen, Montag, zum ersten Mal das vieraftige Lustspiel Der Herenmeister" von Triesch in Szene. Ferner bringt das Repertoire außer der Wiederholung dieses Stückes noch Aufführungen von„ Emilia Balotti", König Lear" und" Romeo und Julia ". Heute, Sonntag, wird Prinz Friedrich von Homburg" gegeben.
Im Großmogul find heute( Sonntag) nach längerer Zeit wieder zum ersten Male alle jene ausgezeichneten Kräfte vereint, welche der Première dieser Operette im Friedrich- Wilhelmstädtischen Theater zu solch anhaltendem Erfolg verhalfen. Die Damen Schmidt, Wrada und Stein, sowie die Herren Wellhof, Steiner, Weidmann und Rinder spielen heute die von ihnen freirten Bartien, zu ihnen gesellte sich im Ballet des 2. Attes bie anmuthige Primaballerina Clara Qualiz. Die Attraktion des Großmogul kommt den vielen Proben sehr zu statten, welche die bevorstehenden Strauß'schen Jubiläumstage sowie Rafaela" und der Offenbach - Zyklus verlangen. Belle- Alliance Theater. Am Mittwoch geht auf allge meines Verlangen noch einmal der Treptow 'sche Schwant Sein Stedenpferd" zu halben Kassenpreisen in Szene. Das Görlig'sche Lustspiel„ Mädchen- Illufionen" wird bis zum Schluß der Sommersaison das Repertoir zu beherrschen, mit Ausnahme des Sonnabends, an welchem zu Ehren des 25jährigen Dichter Jubiläums Rudolf Kneisel's das prächtige Lustspiel desselben Der liebe Ontel" neu einstudirt zur Aufführung gelangt. Heute findet in dem prächtigen Sommergarten daselbst das legte diesjährige Doppel Konzert( Mufitforps Saro) statt. Louiſenſtad Hoppel
Louisenstädtisches Theater. Die Direktion Jos. Fir mans, stets bestrebt, dem Bublifum reichhaltige Abwechselung zu bieten, stellt uns für die nächste Woche außerordentlich viel Genüffe in Aussicht. Auf dem Repertoir stehen folgende Opern: Postillon von Lonjumeau". Fra Diavolo".- Lell" und" Lucia von Lammermoor ". Am Montag wird ein neuer Sänger seine Feuerprobe an dieser Bühne bestehen. Herr Cords, welchem ein guter Ruf vorangeht, wird in der melo diösen und reizenden Spieloper ,, Das Nachtlager von Granada " uftreten. Herr Direktor Firmans scheint durch das ständige Borführen neuer Kräfte die Unerschöpflichkeit seiner ihm zur zur Verfügung stehenden Größen demonftriren zu wollen.
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Polizei Bericht. Am 2. d. M. Nachts entstand in der Konfitüren- Fabrit von Rieding und Taegner, Danzigerstr. 1, burch Ueberheizen eines eisernen Ofens Feuer, welches in den Sudervorräthen, welche in großen Mengen vorhanden waren, reichliche Nahrung fand und großen Schaden anrichtete, obgleich es seitens der erschienenen Feuerwehr sehr bald gelöscht wurde.
Rechtsanwalt Fris Kaufmann führte aus, daß der nach dem Gefeße vom 9. Juni 1884 gefaßte Bundesrathsbeschluß, welcher die Bündhütchen zu den Sprenggeschoffen rechnet, zur Beit der infriminirten That des Angeklagten noch nicht eriftirte und schon deshalb, abgesehen von den ihm günstigen Urtheilen der Sachverständigen, müßte die Freisprechung des Angeklagten erfolgen. Eventuell beantrage er die Ladung anderer Sachverständiger und Chemiler, welche sich mit den Ansichten des Dr. Bischof im Widerspruche befänden. Der Staatsanwalt beantragte dagegen, eventuell vom Ministerium des Innern ein Obergutachtachten zu erbitten. Der Angeklagte, der das lezte Obergutachtachten zu erbitten. Der Angeklagte, der das lezte Wort erhielt, führte noch an, daß der Magistrat zu Goslar noch im Anfange dieses Jahres den Verkauf und die Aufbewahrung der Bündhütchen unbeanstandet genehmigt habe und auch andere Polizeibehörden hätten in gleichem Sinne ent schieden. Der Gerichtshof äußerte sich zunächst dahin, daß die Bündhütchen unbedingt als Sprengstoffe auzusehen seien. Es sei dem Angeklagten aber zu glauben, daß er fie derzeit, als er fie in Verwahrung nahm, nicht als solche angesehen habe und müsse deshalb wegen mangelnden Dolus seine Freisprechung erfolgen.
wandte der Vertreter des Privatklägers, Rechtsanwalt Mundel u. A. die bekannte Anekdote mit der Dhrfeige, die Neumann zugedacht und ein Anderer erhalten hatte, an, um darzuthun, daß sein Mandant auch im Rechte ist, eine Rechenschaft für die ihm ertheilte, wiewohl nicht zugedachte, moralische Ohrfeige zu fordern. Die patriotische Gesinnung, welche dem Angeklagten bei Abfaffung des Artikels geleitet hat, tönne nur strafmildernd wirken, und sei auf diesen Umstand im ersten Urtheil auch genügend Rücksicht genommen. Auf die Höhe der Strafe tommt es ihm nicht an, nur daß eine Ausschreitung, wie fie hier offenbar vorliegt, nicht ungefühnt bleibe. Der Gerichtshof unter dem Vorfit des Landgerichtsraths Freytag erkannte auf Bestätigung des ersten Urtheils mit der Maßgabe, daß die ers tannte Strafe auf 100 Mark event. 10 Tagen Haft zu ermäßigen sei. Im Allgemeinen habe der Gerichtshof die Ausführungen des Rechtsanwalts Mundel und des ersten Richters getheilt und namentlich die Beleidigung des Privatklägers in feiner Nichtausnahme von den gemeinten v. d. Bussche's, wozu Angeklagter umfomehr verpflichtet war, als er den Gothaischen. Hoftalender besaß, gefunden. illiar to
3. Der Redakteur der hier erscheinenden Militär. Vereine und Versammlungen.
anwärter- Zeitung, Dr. Wilhelm Emil Wangenstein, stand gestern unter der Anklage der Beleidigung des Ministers für öffentliche Arbeiten Maybach, vor den Schranken der 2. Straflammer des Landgerichts 1. Intriminirt war ein Artikel in der Nr. 17 vom 26. April 1885, in welchem unter der Spigmarke: Nochmals die Einrangirung der älteren Staatsbeamten" die Stellung der Eisenbahn- Subaltern- Beamten nach der Verstaatlichung der Eisenbahnen besprochen wurde. Es wurde be hauptet, daß die Anciennität der in den Staatsdienst übernommenen Beamten nicht genügend berücksichtigt worden wäre und daß alle die bezüglichen Beschwerden keinen Erfolg gehabt hätten. Folgender Paffus gab dem fich dadurch beleidigt fühlenden Minister Veranlassung, den Straf Antrag zu stellen: Die bei dem Herrn Minister vorgeschriebenen Normen bestehen zwar auf dem Papier, es scheint aber der Königl. Eisenbahn - Direktion überlassen zu bleiben, zu schalten und zu walten wie fie will und scheint sie der Billigung des Miniſters gewiß zu fein. Der Staatsanwalt erblickte hierin den Vorwurf, daß der Minister ein falsches Spiel treibe und beantragte eine Geldstrafe von 300 M., während der Vertheidiger, Rechtsanwalt Stadthagen , für Freisprechung plaidirte, da eine Beleidigung in dem Artikel überhaupt nicht zu finden sei und der Angeklagte in Wahrung berechtigter Intereffen gehandelt hätte. Der Gerichtshof adoptirte aber die Anschauungen des Staats anwalts, erfannte auf 300 M. event. 30 Tage Gefängniß und Publikationsbefugniß für den Beleidigten.
-y. Ein schwerer Unglücksfall unterlag gestern der Prüfung der zweiten Ferienstraffammer des Landgerichts 1. Am 20. Juni d. J. zwischen 8 und 9 Uhr Abends tobte in Berlin ein heftiges Unwetter. Der Regen goß in Strömen nieder und wer sich im Freien befand, beeilte sich, das schützende Dach 3n erreichen. So erging es auch der 45jährigen Arbeiterfrau Willer, welche, den Kopf mittels eines Tuches fest verhüllt, so schnell es ihr möglich war, nach Hause ging. In der Nähe der Rastanien- Allee überschritt sie den Fahrdamm der Schwedter straße, als in demselben Augenblic ein Post Packetwagen in scharfem Trabe um die Ecke gebogen kam. Ob die Frau in dem Toben der Elemente den Anruf des Postillons ebensowenig gehört hat, wie das Rollen des herankommenden Wagens selbst
das Kopftuch mag ihr Gehörvermögen auch bedeutend be einträchtigt haben hat sich nicht feststellen lassen. Im nächsten Moment lag die Frau unterm Wagen und die Räder gingen ihr über den Kopf und Oberkörper. Sie erlitt schwere Verlegungen und ist im Krankenhause verstorben, ohne zur Be finnung gelangt zu sein. Der Führer des Wagens, der ehemalige Postillon August Diecow, hatte sich gestern wegen fahrläffiger Tödtung zu verantworten. Da er jedenfalls den groben Fehler begangen, in schlanktem Trabe um eine spiße Ecke zu fahren, wodurch es der Baſantin faum möglich gewesen, rechtzeitig auszuweichen, so hielt der Staatsanwalt dies Belastungsmoment schon für genügend und beantragte gegen den Anges flagten eine Gefängnißstrafe von neun Monaten. Der Gerichts
hof erhob diesen Antrag zum Erkenntnisse.
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Am 3. d. M. Nachmittags wurde der Arbeiter Büttner, während er beim Umpflastern des Straßendammes am Alexander Ufer beschäftig war, von einem Arbeitswagen überfahren und erlitt einen Bruch des rechten Schlüffelbeins. Er wurde nach ber Charitee gebracht. Am 4. d. M. Morgens machte ein Mann in der Krautsstraße den Versuch, fich mittelst Revolvers in erschießen. Die Kugel traf jedoch nur den linken Unterarm und verlegte ihn anscheinend nicht bedeutend. Einige Zeit Köpniderſtraße 3-5 die Leiche eines unbekannten, etwa 50 Jahre alten, anscheinend dem Arbeiterstande angehörenden Mannes ange schwemmt und nach dem Obduktionshause gebracht. Um diefelbe Zeit wurde ein Mann in seiner Unter den Linden bes legenen Wohnung in einer Blutlache liegend und mit einem Schuß in den Kopf todt aufgefunden. Nach den vorgefundenen fälischen Hof- und Staatskalenders vom Jahre 1813, wenn er Umständen liegt Selbstmord vor.
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Gerichts- Zeitung. 2
Ein Vergehen gegen das sogenannte Dynamitgeset Dom 9. Juni 1884 beschäftigte gestern die zweite Straffammer des Landgerichts I . Bei dem Kaufmann Heinrich Fischer wur den im Herbste des Jahres 1884 1500 Stück Bündhütchen mit Beschlag belegt, welche derselbe in seiner, in der Grünstraße belegenen Wohnung in seinem Schreibpulte aufbewahrte. Da das vorbenannte Gesez eine Aufbewahrung von Sprengstoffen
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Gegen den Herausgeber und Redakteur der offiziösen Berliner Politische Nachrichten" Bittor Schweinburg wurde gestern vor der sechsten Ferienstrafkammer hiesigen Landgerichts I Die bereits früher erwähnte Beleidigungsklage des Freiherrn v. d. Bussche Streithorst, Mitglied des preußischen Herrenhauses, in der Berufungsinstanz verhandelt. Inkriminirt ist der erste Artikel von Nr. 294 der gedachten Korrespondenz vom 6. Dezember pr., in welchem über das Welfenthum der Stab gebrochen wurde; namentlich war er gegen den Adel der Provinz Hannaver gerichtet. U. A. heißt es in dem Artikel: Diesen Adel tann man als den Hauptträger jener faiser- und reichsfeindlichen Agitation betrachten, welcher den von Natur ferndeutsch gesinnten niedersächsischen Volksstamm mittels ebenso frivoler als trügerischer Vorspiegelungen für ihre selbst. ebenso frivoler als trügerischer Vorspiegelungen für ihre selbst. süchtigen Privatzwede auszunuzen fich angelegen sein läßt. Für die welfischen Staatsherren als bloßer Hof- und Thronadel wiegt das Bewußtsein der Solidarität mit den Interessen, mit dem Wohl und Wehe der engern Heimath, wie des großen deutschen Gesammtvaterlandes äußerst leicht. Ein seltsames Gefühl beschleicht den heutigen Durchblätterer des königl. westunter den Reihen Jeromistischer Hofschranzen, welche um die Gunst des Emporkömmlings buhlten, die Träger gerade solcher hannoverschen Adelsnamen in stattlicher Bahl vorfindet, deren gegenwärtige Nachkommen einen prononzirten Platz in der welfischen Propaganda einnehmen. Der in Rede stehende Kalender zählt beiläufig unter den Kammerjunkern der Krone die Barone v. b. Bussche. Mit welchen Gefühlen kann man heute auf die Entel jener Renegaten blicken, wenn nicht mit dem Gefühl des tiefften Mißtrauens in die Sorte von Patriotismus", die ihnen frischweg gestattet, im Dienste eines reichsfeindlichen Prätendenten zu arbeiten. Der nicht der Welfenpartei angehörige Privatkläger fühlte sich durch diesen Artilel auf das Schwerste
obige Anflage erhoben. Derselbe behauptete im Termine, daß beleidigt. Das biefige Schöffengericht erkannte dies auch ae die qu. Bündhütchen überhaupt nicht zu den Sprengstoffen zu rechnen sein, denn es seien nur die Mittel, um die Sprengstoffe zu entzünden. Er habe früher im Harz ein Kupferbergwert bes feffen und in diesem seien die Zündhütchen verwendet worden.
und verurtheilte deshalb den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 300 Mt., wobei als firafmildernd der Umstand in die Wagschale fiel, daß der inkriminirte Artikel aus patriotischer sonst bei der Schwere der
Roch bevor jenes Gesetz in Kraft getreten, habe er dieselben Beleidigungen auf Gefängniß erkannt werden müssen. zur eventuellen Verwerthung mit in seine Wohnung genommen, -Gegen das erste Urtheil hatte der Angeklagte Beru als der Betrieb in seinem Kupferbergwerk eingestellt wurde. fung eingelegt, und führte derselbe zu deren Begründung als daß er es Mit demselben Rechte tönne man die Knallbonbons als Sprengstoffe betrachten, welche ebenso wie die Zündhütchen als freiwilliger Gouvernementaler- denn seine Korrespondenz bes Explosionsstoff Knallquecksilber enthielten. Der Sachverstän- ziehe feine Subvention irgend welcher Art- als beiligste dige Dr. Bischof wollte die Zündhütchen deshalb nicht als Agitation Des Schießmittel, welche nicht unter dem bewußten Paragraphen welfischen Abdels hinzuweisen, eines Adels, von welchem der fubfumiren, betrachtet wissen, weil der in denselben befind- Herr Reichskanzler im Reichstage mit Beziehung auf Herrn
liche Explosionsstoff
in der beschlagnahmten Menge-
eine
von amtlichen Autoritäten beizubringen sich erbot, welche eine
ganze
personen
Reihe wie
v. b. Deden geäußert habe:
Was Sie treiben, ist Landes verrath, ist Reichsverrath!" Es sei die Aufgabe der gesammten patriotischen Preffe, das Welfenthum zu entlarven. Etwas
für ihn günstige Aufnahme vertraten und find denn auch schieden in Abrede, daß derselbe ein Nachkomme des im Ar
Gutachten, Privats Sowohl von Polizeibehörden eingeholt worden.
0,2 in jedem Hütchen, also 30 Gramm gung in einem geschlossenen Raume herbeizuführen. Im vo im sei, eine rigen Termine bewirkte der Angeklagte eine Bertagung, weil Weiteres habe er nicht gethan, und habe es ihm ganz fern vaitläger beleidigen zu wollen. Er stelle es übrigens enttitel genannten Baron v. d. Bussche sei, wie dies auch aus dem Gothaer Hofkalender zu ersehen sei. Der Vertheidiger des Angeklagten Juſtigrath Fleck betont in seinem Plaidoyer, daß der ganze Artikel offenbar nur den welfischen, nicht Den Adel der Provinz Hannover im Allgemeinen, zu dem ja fich der Privatkläger ja selber nicht. Aus diesen Gründen unter Aufhebung des ersten Urtheils. In seiner Erwiderung
das niedrigste Strafmaß
Die Lohntommission der Berliner Schmiede hatte am Mittwoch, den 2. September, in Keller's Salon eine öffent liche Versammlung einberufen, um über die Frage zu verhandeln: Welchen Nugen bringt uns die Lohnkommission?" Der Referent Herr Mitan erläuterte zunächst, wie die Schmiede seiner Beit im schweren Kampfe die Abschaffung der Sonntagsarbeit errungen hätten, welche Errungenschaft leider von vielen Kollegen wieder preisgegeben wurde, indem sie jest wieder Sonntags arbeiten; es sei darum nothwendig, daß die Kommisfion dagegen einschreitet, denn diese Kollegen schädigen fich selbst und ihre anderen Kollegen mit. Die Lohntommission aber könne durchaus nichts ausrichten, wenn ihr nicht eine feste geschloffene Organisation zur Seite steht und sie mit materieller Hilfe unterstüßt. Redner führt ferner an, daß vom PolizeiPräsidium Fragebogen ausgeschickt seien, welche den Zweck haben, festzustellen, ob es möglich sei, die Sonntagsarbeit abzuschaffen. Es sei aber dadurch kein günstiges Resultat zu ers warten, weil die Arbeiter vielfach gezwungen würden, die Fragen nach dem Willen der Arbeitgeber zu beantworten, es müsse darum jeder Kollege eifrigst bestrebt sein, fich an der Dr ganisation zu betheiligen. Die Schmiede hätten sich ja noch weitere Forderungen gestellt, außer der Verkürzung der Arbeitszeit und Erhöhung des Lohnes. Wenn sie aber nicht im Stande seien, das Errungene festzuhalten, so könnten sie auch teine weiteren Forderungen mit Aussicht auf Erfolg stellen. Redner ermahnt die Kollegen, der Kommission treu zur Seite zu stehen und sie redlich zu unterstüßen. Zur Diskussion Sprachen mehrere Redner im Sinne des Referenten. Herr Drewiß ermahnte die Kommission, den in der Viktoria Braueret gefaßten Beschluß, die Errichtung von Bahlstellen und Abhal fung von Bezirksversammlungen zur Geltung zur bringen, worauf H. Baumann bekannt machte, daß die Bahlstellen bereits errichtet sind und zwar bei den Herren Hoffmann, Blumenthal ftraße 5; Fellenberg, Neue Friedrichstr. 69; Hahn, Schönlein Straße 12; Rautenberg, Gartenplat 2; Köhnlein, Schiffbauer damm 17; Baumert, Langestr. 20 und Gramsch, Prenzlauer Allee 6.
Der Louisenstädtische Bezirksverein Vorwärts", hielt am Mittwoch, den 2. September, eine Vereinsversammlung ab. Es entspann sich zunächst eine Diskussion über kommunale Angelegenheiten, in welcher besonders Herr Kreuz den Antrag des Magistrats, zu dem Fefteffen zu Ehren der Mitglieder des internationalen Telegraphen- Kongreffes 15 000 M. zu bewilligen, kritisirte. Redner führte aus, daß es Pflicht der Stadtver waltung sei, mit den Geldern der Kommune, zu deren Aufbringung auch der arbeitslose Familienvater beitragen müffe, haushälterischer zu sein. Folgende Resolution wurde darauf einstimmig angenommen: Der Louisenstädtische Bezirksverein Vorwärts spricht über den Antrag des Magistrats, zu dem. Festessen zu Ehren der Mitglieder des internationalen Telem graphen- Kongreffes 15 000 M. zu bewilligen, seine Mißbilligung aus." Diese Resolution wurde auf Beschluß der Versammlung dem Stadto. Herrn Görcki mit dem Ersuchen eingehändigt, dieselbe in der Stadtverordneten- Versammlung vorzulegen und zu motiviren. Hierauf hielt Herr Dr. Lütgenau einen sehe intereffanten Vortrag über ,, Sprache und Sprachen" in welchem Referent die Entstehung und Entwickelung der verschiedenen Sprachen farlegte und darauf hinwies, daß auch die Ent wickelung der Sprache eines Volles mit ein Maßstab für die Kulturentwickelung desselben sei.
Kongreß deutscher Köche. Auch die Vertreter der deuts schen Kochkunst haben sich im vorigen Herbst in Dresden zu sammengethan, es hat sich ein Verband deutscher Köche" ge bildet, der sich neben materieller und moralischer Hebung seiner Mitglieder durch Unterstügungskaffen besonders die Pflege der deutschen Kochkunst, der bürgerlichen wie der höheren gastrono mischen, zur Aufgabe stellt. Der diesjährige Kongreß findet vom 8. bis 10. September im Etablissement Bum Rosenthal" zu Leipzig statt. Außer den internen Angelegenheiten soll die Gründung einer Verbands Invaliden- und Wittwentasse, zu der bereits ein ansehnlicher Fonds vorhanden ist, sowie die Lehrlingsfrage besprochen werden. Zweifellos werden auch allgemeine voltswirthschaftliche Fragen berührt werden.
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Arbeiter Bezirksverein der Oranienburger Vorstadt und des Wedding . Montag, den 7. September, Abends 8 Uhr, Versammlung im Wedding- Park, Müllerstraße 178. Tagesordnung: 1. Vortrag des Herrn Liefländer über: Der wirthschaftliche Entwickelungsgang der Gesellschaft". 2. Diskussion. 3. Wahl von Vertrauensmännern. 4. Bera schiedenes. 5. Fragekasten.- Gäste haben Butritt.- Neue Mit glieder werden aufgenommen. Monatlicher Beitrag 20 Bf.Die Benutzung der Vereins- Bibliothek sowie die Bitte, nach Kräften dahin zu wirken, daß dieselbe vergrößert wird, sei jedem Mitgliede ans Herz gelegt. Die Petition an den Reichstag , betreffend das Arbeiterschußgeset, liegt zum Einzeichnen auf. Gleichfalls werden die Mitglieder sowohl als auch die Be wohner oben genannter Bezirke ersucht, für die größtmöglichste Verbreitung der Listen Sorge tragen zu wollen. Jeder Arbeiter muß es fich zur Pflicht machen, so viel wie irgend möglich Unterschriften zu sammeln, damit die Petition mit tausenden von Namen bedeckt an den Reichstag gelangen tann. In Empfang können dieselben genommen werden bei: Kunkel, Schulstraße 44 1, Hensel, Hochstraße 32a II, Sillier, Trift ftraße 46a prt., Bachau, Müllerstraße 24a II, Rickoff, Sellers ftraße 6a, of prt. r., Raschke, Reinidendorferstraße 52, of prt., Jakobey, Colbergerstraße 10 IV, in den Bigarrenhandlungers von Pfannkuch, Chauffeestraße 37 und Bernstein , Bergstr. 67, Seefeldt, Moabit , Stromstraße 30.
Die öffentliche Versammlung der Buchbinder vom vorigen Sonntag beschloß, eine weitere Versammlung in der Angelegenheit der Sonntags- und Ueberfeierabendarbeit einzuberufen. Dieselbe findet morgen( Montag) Abends 8 Uhr bei Feuerstein, Alte Jakobstr. 75, statt. Sämmtliche Buchbinders meister sowie Fabrikanten find zu dieser Versammlung eingeladen, die Buchbinder- Innung ganz besonders, um über die Forde rungen der Arbeiter ihre Meinung fund au geben. Es steht also zu hoffen, daß in dieser Weise eine Einigung zu Stande. kommt. Besondere Pflicht eines jeden Arbeiters im Buchbinder gewerbe ist es, in dieser Versammlung zu erscheinen.
66 wurden solche vor der hamburger, Beuthener und Düffel dorfer Polizeibehörde verlesen und alle gipfelten darin, daß die Bündhütchen als„ Sprengstoffe" nicht zu bezeichnen find. Der Staatsanwalt hielt aber dennoch auf Grund des Dr. Bischofs auch Herr v. Bennigsen gehöre, treffe. Und zu ersterem rechne sammlung. Tagesordnung: 1. Rechnungslegung; 2. Wahl schen Gutachtens die Anklage aufrecht und beantragte, weil der Angeklagte jedenfalls nicht in doloser Absicht sich vergangen, rechtfertige fich sein Antrag auf Freisprechung seines Klienten Polizei- Präsidium festgesezten Verhandlung am 16. September
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drei Monate Gefängniß. Der
Berliner Wirtergesellen- Verband. Montag, den 7. September, Abends 8 Uhr, Landwehrstr. 11, General- Ver
4. Berschiedenes.