. Bur Die legten Wahrzeichen der Kuhnheim 'schen Chemischen the und Fabrit, die hohen Schornsteine, welche vorgestern noch weithin en nebft fichtbar waren, find verschwunden, Gestern gleich nach 6 Uhr Souetten wurden hauptsächlich die Bewohner des Halleschen Thorbe tilation girls burch sehr heftige Detonationen erschreckt und der erste t. Die der Riesenschornsteine war mittels Sprengstoff niedergelegt. 63 auf Ihm folgten bald die übrigen unter noch stärkeren Detonaoch wird tionen, welche eine Menge Schauluftiger in die Nähe der ehe den. maligen Fabril Todten.
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theil der ersten Instanz, welches auf eine vierzehntägige Gefängnißftrafe lautete, die Berufung eingelegt hatte. Die An getlagte war der Meinung, daß das Uebermaß von Elend, das fie zu der strafbaren That getrieben, vom ersten Richter nicht gebührend gewürdigt worden war und hoffte in zweiter Jnftanz eine niedrigere Strafe zu erzielen. Sie war verheirathet gewesen mit einem Arbeiter Schäffer, doch war die The eine äußerst unglückliche. Anfang 1884 verließ fie ihr Mann und 80g wieder zu feiner Mutter, seine Frau in der größten Noth und ohne Subsistenzmittel zurücklaffend. Die Bitten der Verlaffenen um Unterstüßung fanden kein Gehör. Als die Angeklagte am Abende des 24. Januar cr. erfuhr, daß ihr Mann fich anschicke, mit ihrer bereits erforenen Nachfolgerin einen Maskenball zu besuchen, beschloß fte, von Verzweiflung ergriffen, ihrem Leben vor den Augen ihres Mannes und seiner Geliebten ein Ende zu machen. Sie faufte für 10 Pf. Oleum und begab fich auf den Flur des Hauses Andreasstr. 17, in welchem ihr Mann wohnte. Bei seinem Hinaustreten auf die Straße wollte fie die äßende Flüssigkeit vor seinen Augen zu fich nehmen. Anstatt des Erwarteten tam aber dessen Mutter auf die Straße und nun tam es zwischen den beiden Frauen zu einer erregten Szene. Nach der Behauptung der Angeklagten ist ihre Schwiegermutter, welche ihr ebenfalls feindlich gesinnt
besonders strenge polizeiliche Ueberwachung gefallen laffen, aus der mancher Konflikt zwischen ihm und den Exekutivbeamten entsprang. So hat er einmal zwei Schußleute, die nach 11 Uhr Abends sein Lokal revidiren wollten, auf dem Hausflure längere Beit eingesperrt gehalten und ist dieserhalb mit einer brei wöchigen Gefängnißftrafe belegt worden. Die gestern gegen ihn anstehende Verhandlung nahm einen ungleich ungünstigeren Verlauf, der Gerichtshof diftirte ihm drei Monate Gefängniß zu, denn es wurde erwiesen, daß er den Beamten gelegentlich einer Revision den Zutritt zu seinem Lokale nach Kräften vers wehrt hatte. Gegen Androd schwebt übrigens noch eine Anflage wegen Kuppelei.
Unrichtige Angabe des Verlegers und Druckers auf topflosen Zeitungen. Die antisemitische Deutsche Reform" in Dresden ( Chefredakteur Pinkert) bezog ihr Hauptblatt vom " Deutschen Tageblatt" in Berlin , wobei aber die Firma Pin fert u. Co. in Dresden schlankweg als Drucker und Verleger angegeben war. Auf Grund der§§ 6 und 7 des Reichsstraf gefeßes wurde hierauf die strafrechtliche Verfolgung des Buch Druckereibeftgers Max Hertel und des Redakteurs Pinkert ein geleitet. Der Gerichtshof erkannte gegen Pinkert auf 50, gegen Hertel auf 20 M. Geldstrafe.
war und ſie verſchiedentlich körperlich mißhandelt hat, sofort mit Soziales und Arbeiterbewegung.
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brohend erhobenem Arm auf fie losgegangen und um sich der großen und robusten Frau zu erwehren, habe sie beide hände schüßend vor fich ausgestreckt. Hierbei sei ihrer Schwiegermutter ein Theil der äßenden Flüssigkeit ins Geficht gefprigt. Frau Theil der äßenden Flüssigkeit ins Geficht gefprigt. Frau Schäffer stellte dagegen den Vorfall anders dar. Sie wollte fofort beim Betreten der Straße von der Angeklagten mit den Worten: Warte, Du altes A.." begrüßt worden sein und im nächsten Moment die volle Ladung Oleum ins Gesicht erhalten haben. Thatsache ist, daß ste sechs Wochen lang in Folge dieses Attentats laborirt hat, doch find glücklicher Weise außer einigen Narben dauernde Nachtheile nicht entstanden. Da der Geheimrath Wolff belundete, daß dergleichen Attentate aber sehr leicht das Leben zu gefährden im Stande sind, so fand der Gerichtshof das vom ersten Richter arbitrirte Straf maß feineswegs als zu hoch bemessen und ließ es bei dem ersten Erkenntnisse.
ubureau Das tönigliche Polizei- Präsidium erläßt folgende Be mit der fanntmachung. Obwohl es durch die Fortschritte der Chemie Linde gelungen ist, arsenil und andere gifthaltige Farben durch un schädliche Farben vollkommen zu erseßen, so werden jene noch bereits immer häufig so verwendet, daß dadurch Beschädigung der Bor zwei menschlichen Gesundheit und selbst der Tod herbeigeführt wird. Dies ist vorzugsweise der Fall beim Bewohnen von Zimmern, junge beren Wände mit Arsenikfarbe bemalt odor mit arsenithaltigen Tapeten beklebt oder in denen arsenithaltige Rouleaux und Fenstervorseger vorhanden find; bei Benußung derartiger Drahtgloden zum Bedecken von Speisen, beim Tragen von jährige Kleiderstoffen, fünstlichen Blumen und Blättern, auf denen die welche Arfenitfarben oft locker aufliegen, daß sie beim Gebrauch fich jungen ablösen; beim Genuß von Buder und anderen Egwaaren, sponnen it Ein welche mit Arsenikfarben bemalt sind; beim Gebrauch derartigen Spielzeugs u. f. m. en. Bei Die daraus entstehenden Vergiftungen geben fich nicht immer durch die bekannteren, plößlich aufer junge tretenden heftigen, oft schnell den Tod herbeifübrenden Krank tig entheitserscheinungen zu erkennen, sondern oft auch- wie na Derselben ein lange dauerndes, spät erst tödtlich endendes Siechthum. mentlich bei den Bewohnern arsenitgefärbter Zimmer- durch enherzig Das Polizei Präsidium erachtet es für Pflicht, das Publikum Fünftlem wiederholt an die Gefahren, welche der Genuß und ander Male weitige Gebrauch von Gegenständen, die mit Giftfarben ges habe färbt find, für Leben und Gesundheit mit sich führen, zu ers bierüber innern; Fabrikanten und Händler aber bezüglich des AnSierselb fertigens und der Feilhaltung derartiger Gegenstände auf die Als Bestimmungen der§§ 324 bis 326 des Strafgesetzbuches hinschrieb suweisen. hierauf Polizei- Bericht. Am 6. d. M. Abends riß die zwei ort vom Jahre alte Tochter des Bierfahrers Busch, Swinemünderfzulösen straße 134, einen Napf mit fiebendem Waffer vom Tisch und wurde dadurch derartig verbrüht, daß fie am 9. d. M. an den abe und erlittenen Verlegungen verstarb.- Am nächsten Tage Abends wurde der Arbeiter Thiedt in der Greifswalderstraße von einem Geschäftswagen überfahren und erlitt dabei so schwere Berlegungen, daß er mittelst Droschte nach seiner Wohnung gebracht werden mußte. In der darauf folgenden Nacht prang ein Dienstmädchen am Bethanien- Ufer in den Louisen städtischen Kanal, um sich zu ertränken. Dasselbe wurde be wußtlos, jedoch noch lebend, aus dem Wasser gezogen und 30 To nach Bethanien gebracht. Am 8. d. M., Vormittags, wurde eine 72 Jahre alte Frau in der Brigerstraße von zwei großen arden Hunden umgerannt und erlitt dabei einen Bruch des rechten orgenom Oberschenkels und eine Verstauchung beider Hände. Sie wurde als nach Bethanien gebracht. Als um dieselbe Zeit der Handelsmann Horske und die Schlächterfrau Gurlasch auf ihrem Geschäftswagen am Plan Ufer entlang fuhren, löfte fich plöglich ein Rad vom Wagen, so daß er zur Seite fiel und beide Per fonen herabstürzten. Die Frau erlitt dadurch eine Verlegung des linken Fußgelenks, daß sie mittelst Droschte nach ihrer Wohnung gebracht werden mußte.-An demselben Tage Vor mittags sprang ein Mann am Rottbuser Ufer in selbstmörderi scher Abficht in den Landwehr- Kanal, wurde jedoch, ohne Schaden genommen zu haben, aus dem Wasser gezogen. An demselben Tage Nachmittags brachte ein Mann auf dem Betrilirchhofe in der Friedenstraße sich in selbstmörderischer Abficht mit einem Taschenmesser Schnitte in den Hals und am linten Handgelenk bei. Da nach diesen Verlegungen der Tod nicht eintrat, machte er dennoch einen Versuch, fich mittelst seines für d Leibriemens an einem Baum zu erhängen, wurde indeß von Minute einem Kirchhofs Arbeiter bemerkt und rechtzeitig abge rg g übschnitten. Er wurde nach dem Krankenhause im Friedrichshain gebracht.
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Aufruf. Arbeiter! Kollegen! Es find jetzt ca. 3 Wochen, daß die gesammten Arbeiter der Pianoforte Fabrit von Kling mann u. Comp. die Arbeit wegen Lohnabzüge niedergelegt haben. Wohl hat der Fabrikant in der Deffentlichkeit bekannt gemacht, daß die Fabrit in allen Theilen von neuem Personal besezt sei. Es entspricht dieses jedoch durchaus der Sachlage nicht, da die Fabrik in Wahrheit nur von wohlgezählten 19 Mann besezt ist, welche bis jest größtentheils nur zur Ver richtung der Arbeiten gebraucht werden, welche sonst von Ar beitsleuten und Hausknechten verrichtet wurden. Arbeiter! Kollegen! Unsere Arbeitseinstellung ist eine durchaus gerecht fertigte und ist der Streit auch für die Gesammtheit bis jetzt noch nicht verloren; im Gegentheil hoffen wir denselben fiegreich zu Ende zu führen. Deshalb, Arbeiter, Kollegen, unters ftügt uns, haltet den Zuzug fern. Vor Allem richten wir an die besseren Arbeiter die Bitte, so lange der Streit von uns nicht für beendet erklärt ist, die Fabrik zu meiden. Der Fabritant ist mit den jezigen von ihm beschäftigten Arbeitern nicht im Stande, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Unsere Bahlstelle befindet sich Staligerstraße 18 bei Stramm und am Sonnabend in der Vereinsversammlung. Mit Gruß: Die Arbeiter der Pianofortefabrit von Klingmann.
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Brauerstreit. In der Bergschloß Brauerei in Rirdorf haben sämmtliche Brauergehilfen der Direktion den Dienst ge fündigt mit der Erklärung, daß sie die Kündigung nur dann zurücknehmen, wenn sie höheren Lohn erhalten. Der Streit ist in einer Versammlung der Brauer beschlossen worden. Der Streit der Böttcher, welcher auf den meisten größeren Brauereien ausgebrochen war, hat sein Ende erreicht. Die Böttcher haben in den meisten Fällen höheren Lohn erhalten und die Arbeit wieder aufgenommen.
träge bieten könnten. Im Weiteren hieß es, daß beide Ge- Vereine und Versammlungen.
Der Fachverein sämmtlicher an Holzbearbeitungsmaschinen beschäftigten Arbeiter hielt am 7. d. M. seine Vierteljahrsversammlung in Böttcher's Lokal, Röpniderstr. 150, ab. Es wurde zunächst der Kaffenbericht pro III. Quartal 1885 erstattet, derselbe ergab eine Einnahme von M. 163,15 und eine Ausgabe von M. 105,75. Der Kaffenbestand beträgt inkl. Bestand vom vorigen Quartal M. 78,25. Es folgte hierauf der Bericht der Kommission über das Resultat der Verhandlungen in der legten Prinzipal- Versammlung bezüglich der Regelung des Arbeitsnachweises. Der Bericht ging dahin, daß die Prinzipale unter allen Umständen den von ihnen bis her geführten Arbeitsnachweis auch in Zukunft fortbestehen laffen, daß fie fich jedoch dem von den Gehilfen geplanten Arbeitsnachweise durchaus nicht feindlich gegenüber verhalten wollten. Nach diesem Berichte bewilligte die Versammlung einem seit mehreren Monaten erkrankten Mitgliede aus der Vereinskaffe eine Unterstüßung von 10 M., sowie den Ertrag einer Tellersammlung. Hierauf wurde beschloffen, die Vereins versammlungen fünftig pünktlich Abends 8 Uhr zu eröffnen. 82 Die nächste Versammlung findet statt am Montag, den 19. Oktober und steht ein interessanter Vortrag auf der Tages ordnung.
Die Privattlage der amerikanischen Lebens- Verficherungs- Gesellschaft Equitable" resp. des hiesigen Generalbevollmächtigten derselben, des Direktors Pohl zu Ham burg , gegen den Schriftsteller Dr. jur. Mar Lencke, Heraus geber der wirthschaftlichen Provinzial Korrespondens für Volts. wirthschaft und Versicherungswesen, gelangte gestern vor der 99. Abtheilung des hiesigen Schöffengerichts zur Verhandlung. Für den Kläger war der Rechtsanwalt Dr. Fr. Friedmann, für den Beklagten Rechtsanwalt Simson erschienen. In Nr. 22 der gedachten Korrespondenz war von den Gesellschaften Equitable" und" New York " behauptet, daß sie bei den verkrachten Finanz Instituten des John Gould einen großen Theil ihrer Kapitalien angelegt und verloren hätten und daran die Kritik geknüpft, daß solche Gesellschaften den Versicherten feine Garantie für die dereinstige Auszahlung der versicherten Bes träge bieten könnten. Im Weiteren hieß es, daß beide Ge sellschaften auch in Deutschland arbeiteten, und durch deren verführerische, übertriebene und reklamehafte Prospekte die Deutschen gefangen werden. Dieselben werden vor dem Eingehen von Versicherungsanträgen mit diesen Gesellschaften zur Berhütung von in Aussicht stehenden Verlusten gewarnt. Wegen dieses Artikels, der in einer größeren Anzahl von Tages blättern zum Abdruck gelangt ist, strengte nicht nur die obige Gesellschaft, sondern auch deren hiesiger Vertreter unter der Behauptung, daß die verbreiteten Thatsachen falsch und wieder befferes Wissen aufgestellt sind, die obige Privatflage an. Der Beschlußrichter lehnte die Einleitung derselben ab, weil für die Behauptung des befferen Wissens nichts erbracht und weil der hiesige Vertreter der Gesellschaft nicht getroffen, eventuell dem Beklagten der Schuß des§ 193 Str. G.-B. zuzubilligen gewesen Beklagten der Schuß des§ 193 Str.-G.-B. zuzubilligen gewesen sei. Auf die hiergegen erhobene Beschwerde beschloß die fünfte Straflammer hiesigen Landgerichts I die Einleitung des Vers fahrens soweit es sich auf die Klage des Direktors Pohl bezieht, wies dagegen aus den vom ersten Richter geltend ge P. Eigenartige Geschäftsmanipulationen führten den machten Gründen die Klage der Gesellschaft ab. Rechtsanwalt fchloffent Agenten Wilhelm Otto Seyffert vor die Geschworenen. An- Dr. Friedmann bezeichnete das Vorgehen des Klägers lediglich fang Dezember erbot fich Seyffert dem Kaufmann und Papier - als ein Konkurrenzmanöver, aus welchem Grund die Anwen händler Saffe in Firma: J. G. Lanzte, Oranienburgerstr . 5, dung des§ 193 Str.-G.-B. ausgeschloffen werde. Die Stellung hierselbst zur Vermittelung von Kaufaufträgen; gegen Verab seines Mandanten Pohl sei eine vollständig selbstständige und redung einer bestimmten Provision erklärte Herr Saffe fich zur deshalb treffen die auf das deutsche Geschäft erhobenen Ant nann Annahme dieser Offerte gern bereit. Bald darauf erschien griffe auch diesen. Diese Angriffe find um so frivoler, als ubenth Senffert mit dem Auftrage, dem Kaufmann Rudolph Schmidt dem Privatkläger die einschlägigen Verhältnisse bekannt sein bin Friedrichshagen einen Bosten Butter- Papier, 2 Bentner, mußten, namentlich auch die Thatsache, daß von der Ge zuzusenden. Saffe effettuirte diese Bestellung; als er hinterher sellschaft für die glatte Abwickelung der deutschen Geschäfte aber an den Empfänger der Waare die Rechnung einſandte, eine Raution von über 2 Millionen Mart hinterlegt war er nicht wenig erstaunt, von Schmidt einen Brief zu er worden ist. Er beantragt daher die Bestrafung des Beklagten. erhalten, inhalts deffen Schmidt die Bahlung des Faktura- BeRechtsanwalt Simson führt aus, daß die Angriffe gegen die Den trages an Saffe verweigerte mit dem Bemerken, daß er nicht Gesellschaft nicht deren hiesigen Vertreter treffen, weil dieser von Saffe, sondern von Seyffert Rechnung erwarte und an mit der Anlegung der Gelder derselben absolut nichts zu thun den legteren nur Zahlung leisten werde. In der Folge ent habe. Die hinterlegte Kaution biete aber den deutschen Ber ſpann fich nun ein Bivilprozeß Verfahren zwischen Saffe und ficherten nach den von ihm bei einer andern ausländischen Ge Schmidt; während im Verlauf dieses Prozesses der Kläger sellschaft gemachten Erfahrungen teine Garantie. Dieselbe Saffe behauptete direkt an seinen Gegner Schmidt durch Ver hafte nur für alle Versicherten zusammen, und der einzelne mittelung des Seyffert geliefert zu haben, behauptete der Be- fönne nichts erreichen. Aus diesen Gründen beantrage er die flagte Schmidt dagegen, daß Seyffert sich ihm gegenüber Freisprechung seines Mandanten. Diesem Antrage entsprach als Lieferant, nicht aber als Provifions Reisender der Gerichtssof, indem wegen der Verbindung beider inlrimigetirt und daß er von Seyffert direkt gekauft. Vor dem nirten Säße, des sich auf Amerika und des fich auf Deutsch Amtsgericht zu Köpenid ward darauf Seyffert über die Be Land beziehenden Sapes, nicht die Beziehung auf den PrivatHauptungen der streitenden Parteien zeugeneidlich vernommen. fläger zu folgern sei. Eventuell habe aber der Beklagte die Seyffert leistete nun den ihm auferlegten Beugen Eid dahin, Interessen der deutschen Versicherten, und zwar ohne frivolen daß er, Seyffert, den Saffe beauftragt, den Bosten Butter. Beigeschmad, wahrgenommen und müffe deshalb straflos blei Bavier an Schmidt in Friedrichshagen für seine, des Angeben. Der Kläger hat gegen dieses Urtheil die Berufung tlagten, Rechnung und in seinem Namen zu liefern.- Die eingelegt. Firma Lanzle war auf Grund dieser Zeugen Aussage gnöthigt, zur Bermeidung weiterer Gerichtstoften die angestellte Klage zurückzunehmen, denunzirte aber gegen Seyffert wegen wiffentlichen Meineids. Dieses Verbrechens angeklagt erschien Seyffert gestern vor den Schranken des Schwurgerichts am Landgericht II. Zwei Kommis der geschädigten Firma bestätigten,
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Das Reichs- Krankenkassengeset macht nicht nur den Interessenten, sondern auch dem Gerichte viel zu schaffen und gar mannigfaltig Ifind die Verstöße gegen die verschiedenen Baragraphen dieser Verordnung, welche der Beurtheilung des Richters unterliegen. Ein eigenartiger Fall, der wohl zur Warnung dienen tann, gelangte gestern zur Kognition der 88. Abtheilung des Schöffengerichts. Der Tischlermeister B., umfangreichen Werkstatt auch einen Bildhauer an. Derselbe war ein alter Betannter und Duzfreund von ihm. Als der Bildhauer am ersten Sonnabend seinen Lohn in Empfang nahm, äußerte ſein Arbeitgeber ihm gegenüber:" Ich muß i
Der Unterstütungsverein deutscher Schuhmacher, Filiale Berlin , hielt am 5. d. M. im Vereinslokal, Komman Dantenstr. 71-72, seine Generalversammlung ab mit der Tagesordnung: Kaffenbericht und Diskussion über Errichtung einer Fachschule. Der Kaffirer Herr Paple erstattete spezielle Abrechnung des 3. Quartals 1. J. und wurde durch die Revisoren die Richtigkeit derselben bestätigt. Herr Bapfe fühlte sich hierauf genöthigt, da in einer öffentlichen Versammlung eine unbes gründete Verleumdung seitens zweier Mitglieder gegen ihn ins Feld geführt worden sei, sein Amt niederzulegen. Hierüber entspann fich eine längere Debatte, in welcher die Anwesenden das Vorgehen der betreffenden beiden Mitglieder mißbilligten und auf Beschluß der Versammlung Herrn Papke durch den Vorftüenden ein Vertrauensvotum ertheilt wurde, Grund dessen der Kassirer fich entschloß, fein Amt weiter zu führen. Alsdann wurde nach Verlesung eines Briefes durch ein Mitglied das Vergehen des früheren Kaffterers erörtert. Beim zweiten Punkt der Tagesordnung wurde die Errichtung einer Fachschule beschloffen und der Vorstand beauftragt, schleunigft die nöthigen Anordnungen behufs Errichtung der felben zu treffen. 17 Mitglieder ließen sich sogleich in die Schülerlifte eintragen. Darauf wurde beschlossen, zur Feier des Stiftungsfeftes ein Vergnügen zu veranstalten und dazu ein aus 7 Personen bestehendes Vergnügungskomitee gewählt. Am Schluffe der Versammlung theilte der Vorsißende mit, daß die nächste Vereinsversammlung am 19. Oktober stattfindet. Da das Vereinslokal verlegt wird, werden die Mitglieder das Nähere durch Inserat im ,, Berliner Volksblatt" erfahren.
thür provifionsweisen Vermittelung von Aufträgen beauftragt welcher viele Leute beschäftigt, stellte aushilfsweise in seiner sammlung. Tagesordnung: 1. Vortrag über die Geschichte
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worden war, trotzdem verblieb der Angeklagte bei seiner Be hauptung, die in jenem Zivilprozeß beschworene Thatsache sei n Wibe durchaus der Wahrheit entsprechend. Die Unterredung mit dem te in Simbaber ber firm acht zu mittelft deren die in ſeiner Ausvier Augen im Privat- Komptoir und in Abwesenheit der Kommis dabei tattgehabt. Dies veranlaßt den Beugen Saffe zu der Entgeg abgelehnt und um den letteren nicht zu fränken, erörterte der ben Tung, daß allerdings eine derartige Unterredung in seinem Meister dies Thema hinfort nicht mehr. Er wurde aber aufs
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Privat- Komptoir f. 3. stattgefunden; dieselbe sei von dem Angeklagten jedoch lediglich nur zu dem Zwecke nachgesucht, um ibn anzupumpen. Er sei dem Wunsche des Angeklagten nachnter augetommen, da derselbe auf zwei anderweitige Aufträge und die ihm daraus erwachsenen Provisions. Guthaben hingewiesen; ohne das Vorhandensein der legteren hätte er ihm die Summe überhaupt nicht dargereicht. Nach Schluß der Beweisaufnahme gelang es der geschickten Vertheidigung, zu Die Angeklagten Formulirung einer lautend auf: fahrlässigen Das Verdift der Geschworenen lautete auf schulbig des fahrlässigen Meineides, worauf der Staatsanwalt gegen den Angeklagten 6 Monate Gefängniß beantragte. Das Ur
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Ein Oleumattentat beschäftigte am Donnerstag die fünfte Berufungsstraflammer des Landgerichts I , weil die Attentäterin, die Handarbeiterin Marie Bruds, gegen das Ur
tragen", dies wurde aber von dem Bildhauer mit Entschiedenheit
gehens gegen das Krankenkassengeset erhielt. Es war nämlich zur Kenntniß der Gewerbesteuer- Deputation gekommen, daß Herr B. nicht, wie vorgeschrieben, ein Drittel des Krankenlaffengeldes für den Bildhauer beigetragen habe, und hatte dieserhalb den Kontravenienten denunzirt. Der Gerichtshof mußte den Angeklagten verurtheilen, da eine eigenmächtige Abweichung von den Vorschriften des bezüglichen Gefeßes strafdret bar ist, erkannte aber auf die zulässig niedrigste Strafe- drei Mart.
Der Restaurateur Androck, früherer Inhaber des Café Valencia und des seit dem 1. Oktober ds. 38. polizeilich geschloffenen, in der Friedrichstraße 60 belegenen Café Figaro stand gestern unter der Anklage des Widerstandes gegen die Staatsgewalt vor der 88. Abtheilung des Schöffengerichts. Der Angeklagte, deffen Geschäftsführung und Lokalität einen alles Andere als guten Ruf genoß, mußte sich in Folge dessen eine
Fachverein der Tischler. Montag, den 12. Dktober, Abends 8 Uhr, in Säger's Lokal, Grüner Weg 29, Ver der Menschheit. 2. Distuffton. 3. Verschiedenes und Fragelaften. Gäste find willkommen. Billets zu dem am Sonnabend, den 17. Oktober, in der Berliner Ressource( früher Stoloſſeum) stattfindenden Vereinsball find in den Berjamm lungen, sowie bei folgenden Vereinsmitgliedern zu haben: Heckmann, Manteuffelstr. 40, IV; Walter, Stallschreiberstr. 18, 2. Hof II; Böhm, Johanniterstr. 10, Hof III; Thierbach, Neue Königstr. 72, Quergebäude III; Wedekind, Gartenstr. 145, und Schulz, Memelerstr. 83. Die ordentliche Generalversammlung des Vereins findet am Montag, den 19. Oktober, Abends 8% Uhr, Neue Grünftr. 28, statt.
Ortskrankentasse der Tischler und Pianofortearbeiter. Die Wahl von 33 Vertretern zur General- Versammlung für diejenigen Kaffenmitglieder, welche in dem Bezirk des Kassirers Greiner arbeiten oder als freiwillige Mitglieder ihre Beiträge an denselben zahlen, findet am Sonntag, den 11. Oftober c., Vormittags 10 Uhr, im Saale Sophienstraße 15 ftatt. Wahl berechtigt und wählbar find nur großfährige Kaffenmitglieder. Der Zutritt ist nur gegen Vorzeigung des neuen Quittungsbuches gestattet.
Konzerthaus Sanssouci, Rottbuserstr. 4a, Sonntag, den 11. Oftober 1885: Große Matinée zum Besten des Invaliden Gürtlers Eduard Specht, unter gütiger Mitwirkung des ge fammten Spezialitäten, Künstler und Schauspiel Personals vom Universum zu Berlin , unter Leitung des Regiffeurs Herrn