Dampfschifffahrtsgesellschaft eine Deputation des Corker Vieh händler- Vereins, die den Herren mittheilte, daß ihnen zu Ohren gekommen sei, daß die Landlords beschlossen hätten, alle Bächter, welche ihren Bachtzins nicht zahlten, zu ermittiren und deren Sachen und Kindvieh zu pfänden, und daß daher voraus. fichtlich im Laufe des Herbstes eine große Menge derart gepfändeten Hornviehes nach England verschifft werden würde. Gebe die Gesellschaft nun doch ibre Dampfer für diesen Bwed her( und die Gesellschaft befaßt sich stark mit dem Viehtransport), fo hätten die Mitglieder des Viehhändler- Vereins, welche jest Durch ihre großen Viehsendungen die besten Kunden der Ge sellschaft find, beschloffen, fein einziges Stüd Hornvieh mehr durch die Dampfer der Gesellschaft zu versenden, sondern sich selbst Dampfer zu diesem Zwede anzuschaffen. Kaum hatte die Deputation sich entfernt, so erschien eine andere, von dem Corker Loyalisten- Schußverein, der fich zum Schutz der boykottirten Landlords und anderer in die Soziale Acht erklärten Personen gebildet hat, um die Gesell schaft zu ersuchen, doch die Aufgabe des Vereins insofern zu unterstüßen, als fie das gepfändete Hornvieh und andere mit Beschlag belegte Gegenstände nach wie vor nach England transportirte. So zwischen zwei Stühle gesezt, erklärte der Präsident, der Verwaltungsrath könne die Frage nicht entscheiden, denn transportirten fie gepfändetes Hornvieh, so verlören fie ihre besten Kunden, die Mitglieder des Viehhändler- Vereins; transportirten fie es nicht, so fämen sie mit dem Geseze in Kollifion, wonach die Gesellschaft als Spediteure unter schwerer Geldbuße verpflichtet sei, alle ihr zum Transport übergebenen Gegenstände innerhalb einer bestimmten Zeit zu befördern; die Direktoren würden daher die Frage sofort den Aktionären zur Entscheidung unterbreiten. Als der Deputation des Viehhändler Vereins diese Entscheidung der Direktoren mitgetheilt wurde, erklärte sie sich mit derselben unzufrieden und tele, graphirte sofort an alle Viehhändler und deren Agenten, tein Vieh zur Verschiffung für Bristol mehr nach Corf zu senden, was denn auch nicht geschah.
Gerichts- Zeitung.
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Eine sonderbare Ausrede führte der Arbeiter Johann Freydank, der sich gestern vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts I wegen Bedrohung zu verantworten hatte. seiner Entschuldigung an. Der Angeklagte ist ein Mann, der eine ganze Blumenlese von Vergehen und Verbrechen hinter fich hat, namentlich neigt er zu Gewaltthätigkeiten. Er vers büßt zur Beit eine einjährige Gefängnißftrafe in Plößensee. An einem Mai Abende begegnete er in der Frankfurterstraße dem Werkführer Moris, dem er in den Weg trat und ihn um 50 Pf. anbettelte, aber die Drohung hinzuseßte, im Weigerungsfalle ihm sämmtliche Knochen im Leibe zerschlagen zu wollen. Der angenehme Bittsteller hatte aber den Verkehrten getroffen, denn Moris nahm ihn ohne Weiteres beim Kragen und ließ ihn verhaften. Herr Jerichtshof, ick behaupte, det ick an hypochondrie leiden dhue, wo die Mehrzahl von meine Vorstrafen von herstammen dhun," ließ sich der Angeklagte vernehmen. Präs.: Hypochondrie? Sie meinen wohl Epilepfte?" Angell.: Nee, Hypochondrie, wo ich schon früher an furirt worden bin. Bräs. Was hat man Jhnen denn dagegen verordnet? Angell.: Jutet Leben mit Pillen. Da der Angeklagte darauf beharrt, daß er an periodisch auftretender Geistesstörung leidet, so mußte die Ver handlung vertagt werden und soll der Angeklagte im Gefäng niffe zu Blößensee vom Anstaltsarzt auf seinen Geisteszustand erploirirt werden.
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Eine unaufgeklärt gebliebene Betrugsaffaire beschäftigte gestern die 87. Abtheilung des Schöffengerichts. Auf der Anklagebant befand sich der bisher unbescholtene Klempners meister Karl Ludwig Fiedler, dem zur Last gelegt wurde, fich gelegentlich eines Termines, in welchem er als Zeuge zu fungiren hatte, betrügerischer Weise die ihm zustehenden Ge bühren doppelt verlangt und erhalten zu baben. In einem Injurienprozesse war Herr Fiedler von der Vertheidigung als Beuge geladen und von dem Gerichtshof bestimmt worden, daß die verklagte Partei in Betreff seiner die Kosten zu tragen habe. Infolgedessen nahm Fiedler von dem Beklagten sofort nach Beendigung des Termins die Beugengebühren in Höhe von 2 M. 20 Pf. in Empfang. Gleich darauf erschien auch der Gerichtsdiener mit der Gebührenanweisung für die Beugen, bemerkte aber ausdrücklich, daß irrthümlich der Name Fiedler's, der keine Gebühren aus der Staatskaffe zu beanspruchen habe, auf der Lifte verzeichnet sei und strich den Namen oberflächlich durch. Fiedler soll sich nun dieses Versehen zu Nuße gemacht haben, später nach der Kaffe gegangen sein und unter Hinweis auf die Liste Gebühren verlangt und erhalten haben. Wenigstens behauptet der betreffende Gerichtssekretär dies mit Bestimmtheit, während der Angeklagte es aber ebenso entschieden bestreitet. Troßdem ein umfangreicher Beugenapparat aufgeboten war, konnte in die Sache tein Licht gebracht werden. Auffällig war es allerdings, daß auf der Gebührenliste der Quittungsvermerk des Angeklagten fehlt, doch erklärte der Kaffen beamte, daß dies ein im Drange der Geschäfte nicht einzeln und Falk fast gleichzeitig, denn auch letzterem war es nicht entgangen, daß es sich hier um etwas sehr wichtiges handele.
Wen anders, als La Bataille, den Hund von einem Schlangen- Indianer," antwortete der Biber ruhig; ich sah feine rothe Decke schon lange, wußte aber nicht, ob's ein Stein sei;' s rührte sich nicht von der Stelle. Aber durch Euer Glas, Carajo! erkannte ich ihn so deutlich, wie ich Euch jetzt sehe."
Wie aber fommt er dahin, und was beabsichtigt er dort oben?" fragte Weatherton, kaum noch das Da hinschießen des von den Mohaves gesteuerten Flosses be= achtend.
Dente, er kam zu Fuß," antwortete der Delaware mit einem leichten, verschmitten Lächeln; dente, er fam, um Euch und uns Allen die Rehle durchzuschneiden"
daftehendes Vorkommniß sei. Der Gerichtshof fonnte eine Ueberzeugung von der Schuld des Angeklagten nicht gewinnen, da hier die Annahme einer Personenverwechselung etwas für fich habe und erkannte deshalb auf Freisprechung.
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Unter der Anklage der Majeftätsbeleidigung stand gestern der Redakteur des Schwarzen Blattes" Joseph Bernhard Eduard Eirund vor der 2. Straffammer des Landge richts I . In der Nummer 32 des genannten Blattes vom 6. August 1885 war ein aus nur zwei Strophen bestehendes poetisches Elaborat abgedruckt. Während der Verfasser in der ersten Strophe die Dlacht und Herrlichkeit des Kaisers pries, wurde in der folgenden Strophe dem Bedauern Ausdruck gegeben, daß die Person des Kaisers stets von sie schüßenden Beamten umgeben werden müsse, und zwar in einer Weise, in der die Anklagebehörde etwas Beleidigendes erblickte. Der Angeklagte erklärte, daß er ein durch und durch loyaler Anhänger des Kaisers sei und trop der genauesten Prüfung und infriminirten Analyftrung des Gedichts etwas Be leidigendes in demselben nicht finden fönne. Er ſet ſeit 11 Jahren der Leiter des Schwarzen Blatts" sei Mitbegründer der Germania und habe in diesen Eigenschaften unzählige Preßprozesse durchzufämpfen gehabt. Unter allen diesen Anklagen habe sich nur eine wegen Majestätsbeleidigung befunden und diese fich gegen den damaligen Redakteur der Bermania", den jezigen Abgeordneten Cremer, gerichtet, der aber frrigesprochen worden wäre. Der Staats anwalt beantragte eine Gefängnißftrafe von drei Monaten, mogegen der Vertheidiger, Rechtsanwalt Moser, auf Frei sprechung plaidirte, da das inkriminirte Gedicht allerdings als tattlos und unschicklich, aber nicht als beleidigend zu betrachten sei. Der Gerichtshof schloß fich diesen Ausführungen an, indem er ein freisprechendes Urtheil fällte, jedoch konstatirte der Vorfizende ausdrücklich, daß das inkriminirte Gedicht als eine Tattlosigkeit schwerster Art zu kennzeichnen und die Freisprechung nur erfolgt sei, weil eine eigentliche Ehrfurchtsverlegung des Kaisers in dem Gedichte nicht erblickt werden tonnte.
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Ein eigenthümlicher Fall der Verbreitung verbotener sozialdemokratischer Druckschriften gelangte gestern gegen den Beitungsspediteur Mor Kirsch, Admiralftr. 25, vor der sechsten Straffammer hiesigen Landgerichts I in der Berufungsinstanz zur Verhandlung. Der Gürtler Schmidt bezog von dem in demselben Hause wohnhaften Angeklagten die Berliner Zeitung ". Nachdem aber zwischen den Frauen Feindschaft abgebrochen worden, stellte der Angeklagte, ohne daß eine Abbestellung erfolgt wäre, die Weiterlieferung der genann ten Zeitung ein, und von diesem Zeitpunkt ab erhielt Schmidt von einem Anonymus den Sozialdemokrat" zugeschickt. Bu gleicher Zeit wat bei dem Polizei Präsidium in einem anony men Schreiben darauf hingewiesen, daß Schmidt den ,, Sozialdemokrat" beziehe. Der Verdacht, sowohl die Kouvertadressen als den an das Präfidium gerichteten Brief geschrieben zu haben, lenkte fich auf den Angeklagten, dessen Handschrift nach dem Gutachten des gerichtlichen Schreibfachverständigen mit der fraglichen identisch ist. Auf Grund dieses Resultats der Beweisaufnahme verurtheilte die 89. Abtheilung des Schöffen Wochen Gefängniß. Gegen dieses Urtheil legte deffen Vergerichts den Angeklagten wegen obigen Vergehens zu sechs theidiger Rechtsanwalt Dr. Freudenthal unter Bezugnahme Gegen dieses Urtheil legte dessen Verauf die Entscheidungen des Reichsgerichts, wonach in der bloßen Uebersendung einer verbotenen Druckschrift an eine Person noch keine strafbare Verbreitung zu finden sei, die Be rufung ein. Außerdem griff der Vertheidiger den Werth des Schreibsachverständigen- Gutachtens an. Der Gerichtshof er Tannte beide Gründe als durchgreifend an und sprach des halb unter Aufhebung des ersten Urtheils den Ange, flagten frei.
Reichsgerichts- Entscheidungen. Ein Bahnarbeiter zog fich im Dienste einen Bruch zu und wurde in Folge dessen feine Arbeitsfähigkeit erheblich abgemindert. Troß dieser unter Das Haftpflichtgefes fallenden Verlegung wurde der Arbeiter noch zwei Jahre mit dem bisherigen Lohn in seiner Stellung belaffen und dort mit entsprechend leichteren Arbeiten beschäftigt.
Als er demnächst seines Dienstes entlassen wurde, klagte er auf Grund des Haftpflichtgesezes. Die Klage wurde indeß als verjährt abgewiesen, da nach§ 8 des Gesetzes vom 7. Juni 1871 die 2jährige Verjährungsfrist vom Tage des Unfalles an beginnt, so daß dabei der Beitpunkt der nachtheiligen Folgen des Unfalls- hier also der Dienstentlassung nicht in Be tracht kommt.
Das Reichsgericht ist in seinem Urtheile vom 29. November 1884 dieser Ansicht beigetreten, es wird dort weiter ausgeführt, daß eine Unterbrechung der Verjährung allerdings vorkommen tönne, obschon eine solche in dem Haftpflichtgeseze nicht besonders vorgesehen sei. Eine solche Unterbrechung würde nament lich dann vorliegen, wenn in der weiteren Dienstbelaffung des lich dann vorliegen, wenn in der weiteren Dienstbelassung des Berunglückten ein Anerkenntniß der Haftbarkeit zu finden ſei. Verunglückten ein Anerkenntniß der Haftbarkeit zu finden fel. Ob indeß ein solches Anerkenntniß vorliege, sei in jedem- Einzelfalle besonders zu prüfen.
Durch Urtheil des Reichsgerichts vom 29. März 1884 sondern zu einer wilden Freude, wie etwa bei einem Panther zu Tage tritt, wenn er die Beute in den Bereich seines zu Tage tritt, wenn er die Beute in den Bereich seines Sprunges kommen sieht.
Auch die beiden Delawaren waren wie umgewandelt. Die Gewohnheiten, welche sie in ihrem vielfachen Verkehr mit den Weißen sich allmälig angeeignet, schienen sie plöglich vergessen und verlernt zu haben, an deren Stelle traten jener undurchdringliche Ernst und die scharf beobachtende Entschlossenheit, welche vorzugsweise die auf der Ostseite der Rocky Mountains lebenden Eingeborenen charakteriſiren.
wurde Entschädigung aus dem Haftpflichtgefeß einem Weichen Der steller zugebilligt, welchem aus einer vorüberfahrenden Lolm Mitt motive derart Koblenstaub ins Auge geflogen war, daß er auber Herr diesem Auge erblindete. verbe- S ines Ge Für den einem Bauhandwerker durch Brechen des G ind Arb rüftes erwachsenen Schaden ist der Baumeister präfumtio ve Bewerbe antwortlich, da Baugerüste bei gehöriger sorgfältiger Errichtungpeute, m nicht brechen können, es wäre denn, daß der Zusammenbrurtheil Durch höhere Gewalt erfolgt ist, welchen Falles aber der Bau Schiedsr meister die volle Beweislaft hat.- Urtheil des Reichsgerichting dan vom 29. Sept. 1885.
über und
-Ein Arbeiter war in einer Fabrik verunglückt und Dort fu Schiedsr Folge deffen arbeitsunfähig geworden.
Er flagte auf Grund des Haftpflichtgefeßes den Ersas doro Sig Kurloften, sowie denjenigen Vermögensnachtheil ein, welchen Dieses se durch die eingetretene Erwerbsunfähigkeit erlitten.(§ 3 des wäre in Gem Gesetzes vont 7. Juni 1871.)
Er verlangte außerdem Schmerzensgeld" auf Grund deind Arb m 21, § 112 1 6 des Allgemeinen Landrechts. Lettere Forderung wurde als unzulässig abgewiesen, un Bea zwar unter nachstehender Begründung: jauser
Reichsgesete. Dies Gesez stelle die Art der Schädensford Revisoren Die Klage bafire auf dem Haftpflichtgefeße, also einelaffenber
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rungen fest, so daß es unzulässig sei, dieselben durch Zurüderr Dr. greifen auf ein Landesgefeß zu erweitern. Urtheil d. Reidber ,, D Schon gerichts vom 28. März 1884. jeien die schieden,
Vereine Vereine und Versammlungen. Stbittern
Die Proflamirung der Kandidaten für den 12. unfichten de 14. Kommunalwahlbezirt fand vorgestern Abend in einman als Stofflebr öffentlichen Kommunalwähler Versammlung in der Urani Wrangelstraße, statt. Nach Eröffnung der Versammlung durch gew das Mitglied des diesmaligen Wahlkomitees, Herrn Gottfri orientali Schulze, erhielt Herr Stadtverordneter Paul Singer das BoBorlehr Redner gab noch einmal einen Rückblick auf die Thätigkeit de Nichts b Arbeiter Stadtverordneten in den vergangenen zwei Jahren, erläuterte noch einmal eingehend das Programm der Arbeitebre un erbte, er partei für die Kommunalwahlen und gab einige recht intereffa en Brie Streiflichter über das Verhalten der Majorität der Stadt man alle tretung in Bezug auf den Anschluß der Stadt Charlottenbeger to an die Berliner Kanalisation und den Ankauf der Werder'sch stehe die Mühlen. Redner Schloß mit einem warmen Appdag Alle
falle. Re
an die versammelten Wähler, er forderte fte sei. Nu auch diesmal ohne Ansehen der Person ihre Schuldig unter die zu thun und nicht eher zu ruhen, bis trop des, elendesten a Während Wahlsysteme" eine solche Anzahl von Arbeiter- Stadtverordne nebel ent in der Stadtverordneten Versammlung fäße, wie fie thatsäc gung de den nach Hunderttausenden zählenden Wählern entsprbätten, Stürmischer Beifall lohnte den Redner für seine Ausführung Redner e dieser Beifall bewies, wie sehr fich der Referent mit der Wähl vorhande schaft in Einklang befand. Der jubelnde Applaus erreid Diese Kr jedoch seinen Höhepunkt, als der Vorsitzende zwei Anträge Magneti las, nach welchen für den 12. Kommunalwahlbezirk der hierin be herige Vertreter, der Stadtverordnete Paul Singer, für nichtbarte 14. der Tischlermeister Ferdinand Mitan als Kandidat Wärme Vorschlag gebracht wurde. Herr Singer nahm die von Versammlung einstimmig genehmigte Kandidatur
er
brenne, i folgedeffe das Lebe auch für Bweckmäß
dankte in einfachen, herzlichen Worten für ihm entgegengebrachte Vertrauen und versprach, fernerhin nach beſter Ueberzeugung im Sinne Wählerschaft in der Stadtverwaltung wirken zu wollen. Anweseni der Besprechung der Kandidatur des Herrn Mitan ereign Lehre vo sich ein etwas peinlicher Zwischenfall. Ein Herr, der nicht größten mal Wähler des 14. Bezirkes war, verlangte das Wort Strafgese der Abficht, einige grundlose, durch nichts erwiefe Referente Gerüchte, die über Herrn Mitan in Umlauf gefeßt watch auch hier noch einmal vorzubringen. Lebhafter Proteft der gar Eine wei Versammlung belehrte diesen Herrn, der wahrscheinlich
religiösen
einmal aus fich selbst heraus sprach, daß die Kommunalwah Lebens se schaft des 14. Bezirkes durchaus nicht gewillt ist, irgend meinden ches Gewicht auf leere Redereien zu legen. Unter allgemein übernatür Bustimmung entzog der Vorsitzende dem Redner das Wuch für Der Tischler Herr Nöste wies in scharfer aber treffen Redner Bestreben zurüd, Von Go noch furz Dor Weise das Wahlen, nachdem das Wahlkomitee eine Entscheidung getrofin Antro hatte, Swietracht zwischen Wahlfomitee, Kandidaten und wo Mr. lerschaft zu säen. Auch der Stadtv. Singer verurtheilte du lit der aus ein solches Beginnen; es täme hier nicht darauf an, Botale sta damit aufzuhalten, was vielleicht am Biertisch geredet wird chloß der bier ist entweder der vom Wahlfomitee vorgeschlagene Kan dat anzunehmen oder, falls man einen befferen hat, dieser au. Oftob zustellen. Er beantrage den Schluß der Diskussion über die Streit. A Gegenstand. Der Schluß der Diskussion wurde angenommaß in d und die darauf folgende Abstimmung ergab die Annahme beaten, d Kandidatur Mitan mit allen gegen eine Stimme. Herr Mitant) me gab seiner Freude über das Vertrauen der Wählerschaft Auolimann druck und versicherte, daß er voll und ganz auf dem Bodommen der Arbeiterpartei stehe. Hierauf schloß der Vorfigende gegen 300 Versammlung. Mit lebhaften Hochrufen auf die Herren Mimmen und Singer trennten fich die Anwesenden.
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der Delaware eröffnete, so diente fie doch mit dazu, Forderun Vertrauen auf ihn noch immer mehr zu befestigen, und wie er fid einem Kriegsschiffe hätte die Disziplin nicht geregelter fabhaden Koch, Fa können, als die Pünktlichkeit, mit welcher die Mohaves wohl als auch die drei Weißen den Anordnungen nur mit 2 Schwarzen Bibers Folge leisteten.
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Das Floß trieb unterdessen schneller und schnelfeine Wer auf dem breiten Wasserspiegel dahin, und deutlicher drahöffnen, theilte ein das dumpfe Getöse, mit welchem die Fluthen fich pro Man einen bis jetzt noch unsichtbaren Trichter hinabstürzten, treit bee pet, daß Das Bewußtsein, einem ungleichen Kampfe entgegens werkzeuge zur Hand genommen, und mechanisch unterftige den Abenteurern herüber. Alle hatten wieder ihre Rub chloß Her fie die Mohaves im Lenken des Fahrzeugs, während Eine Blicke unftät nach den beiden Ufern hinüberschwei Sonntag, und sich mißtrauisch auf jede Unebenheit des Bodens, traße 71
geführt zu werden, welchem man, wie es den Anschein hatte, nach keiner Seite hin auszuweichen vermochte, rief also eine ganz andere Stimmung hervor, eine Stimmung, die weit entfernt von einer behaglichen war. Die Mohaves ,, Biemlich harte Arbeit für ihn!" schnarrte Raft auf Waffen zu kümmern; die Delawaren verfahen die Pfannen als wenn sie erwartet hätten, von dort aus mit einer Runappe g lenkten das Fahrzeug nach alter Weise, ohne sich um ihre jeden niedergerollten Felsblock und jeden Binsenbusch hefte er Organ
"
an ihren Feuerschloßbüchsen mit frischem Pulver; Weathers ton, Raft und Falf vertauschten die Kupferhütchen an ihren Drehpiftolen und Büchsen mit solchen, von denen sie überzeugt waren, daß sie nicht durch die Feuchtigkeit gelitten hatten, und als sie damit zu Stande gekommen waren, legten sie, auf des Bibers Nath, die Waffen wieder hin, jedoch so, daß sie dieselben auf das erste Beichen ergreifen
begrüßt zu werden.
fie go
ibernomm
Befferstell
dei es mö
vor,
seinen scheidelosen Kutlaß schlagend, welchen er, um ihn bei der tollen Fahrt nicht einzubüßen, in seinen Gurt ge= 5einringend Doch Alles blieb ruhig, und nirgends zeigte sich Former schoben hatte. Spur, die auf feindliche Abfichten gegen Denke, sehr harte Arbeit für uns," bekräftigte der deutet hätte. Biber; La Bataille befindet sich nicht allein bort, ist nur Auch auf dem Floß herrschte Schweiger beabs hinaufgestiegen, um nach uns zu spähen. Der Schurke! Diejenigen aber, von welchen die Reisenden beobanen und bachte mir's gleich, daß er eben so gut wie die Mohaves wurden, mußten deren Schweigen, wegen der Nähe den Ausweg aus diesem Thale tenne. Bei Gott ! Wir Wasserfalls, für natürlich halten, zumal die auf müßten den Wasserfall hinuntergleiten, um den Hunden zu entgehen. La Bataille ist nichts, aber dreißig Utahs und Mormonen mit gezogenen Gewehren, Goddam! bas mehr als gut für fünf Büchsen. Rechne nämlich die Bogen und Aber seht nach Euren Pfeile der Mohaves für nichts. Waffen; denke,' s wird knallen, ehe es dunkelt."
Nach diesen Worten wendete er sich zu Kairuk und Ireteba, um ihnen mitzutheilen, daß ihnen bei der muthmaßlichen Landestelle ein Hinterhalt gelegt sei, zugleich aber auch, um mit ihnen zu berathen, auf welche Weise ihre Feinde wohl
überlistet werden könnten.
Diese nahmen bei der unerwarteten Nachricht zuerst eine bedenkliche Miene an. Nachdem sie aber eine Weile unter sich berathen, klärten sich ihre braunen Physiognomien wieder auf, doch nicht zu ihrem gewöhnlichen gutmüthigen Lächeln,
fonnten.
welche ein iner Ve Rerften,
eine solche Schnelligkeit erreicht hatte, daß jedes Ausbieg aus dem Hauptkanal nur unter den größten Anstrengung amit ein ausgeführt werden konnte.
Die
,, Sie dürfen nicht ahnen, daß wir gerüstet sind," er Klärte der Delaware ; ,, sie würden uns mit Schüssen empfangen, anstatt, um uns ganz ficher in ihre Gewalt zu bekommen, nach Süden herum, und vor ihnen lag, in der Entfern ammlung Plöglich flog das Fahrzeug mit einer Viertelwendunisfion. unbelästigt vorbeitreiben zu lassen." von einer halben englischen Meile, die verhängnißvol Der Fluß erweiterte fich hier zu einer ungewöhnlich. D. M mehr schon alle ihre Bewegungen beobachtet würden, und Breite, und indem er sich dann wieder verengerte, schoß a
Weatherton's Vorschlag, an irgend einem Binfenfelde zu landen und zu versuchen, von dort aus zu entkommen, wies er entschieden zurück. Er stützte sich darauf, daß nun
auf alle Fälle, gemäß der Versicherungen der Mohaves, der einzige Weg gerade bei ihren Verfolgern vorbeiführe, fie aber wahrscheinlich schon erschossen sein würden, ehe es ihnen gelänge, fich den schroff emporstrebenden Felsen bis auf hundert Schritte zu nähern.
War es auch teine sehr hoffnungsreiche Aussicht, welche
Stelle.
Auf der
anbeltlichen
mit aller Gewalt auf das Felsenthor zu, auf deſſen Seite, gemäß Kairuks Aussagen, die flache Mündung breiten Schlucht das Landen möglich machte.
( Fortsetzung folgt.)
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