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Beilage zum Berliner Volksblatt.

e. 268

Politische Uebersicht.

Serbien hat den Bulgaren den Krieg erklärt! Das it die neueste Phase der wirren in den Ballanländern. Die Diplomaten, welche seit einigen Tagen die Federn zur Lösung des Konfliktes in Bewegung festen, fönnen nun nach Dause gehen, die Würfel find gefallen und die Kriegsfurie ist entfesselt. Der serbische Minister Garaschin hat die Vertreter Serbiens im Auslande telegraphisch beauftragt, den Mächten anzuzeigen, daß der König, in Folge des eigenmächtigen Ueber­falles der bulgarischen Truppen auf die von der serbischen Morawadivision Bulgarien gegenüber auf serbischem Gebiet eingenommenen Stellungen, das Oberkommando über die Armee übernommen habe. Ferner hat derfelbe an den bulgarischen Mi­nifter des Auswärtigen, Banom, ein Telegramm abgesandt, des In­balts, daß, nachdem die bulgarischen Truppen am 13. November, Ubr Morgens, die Stellungen angegriffen, welche ein Bataillon des 1. ferbischen Infanterie- Regiments auf serbischem Gebiet in der Umgebung von Wlassina besetzt gehalten, die serbische Regierung diesen unbegründeten Angriff als Kriegs­erklärung anfteht und die Konsequenzen hiervon anneh­mend, fich als im Kriegszustande mit Bulgarien , beginnend am 14. Nov., 6 Uhr Morgens, befindlich erachtet.- König Milan von Serbien hat eine längere Proklamation ,, an fein Voit" erlassen. In derselben beißt es: Zur Wahrung der Intereffen des Lan­bes habe er alle nothwendigen durch die Verlegung der Ver­träge seitens Bulgariens herausgeforderten Maßregeln ergriffen, um deutlich zu zeigen, daß Serbien fich gegenüber der Störung des Gleichgewichts der Balkanvölker nicht gleichgiltig ver­balten fönne, namentlich wenn dies ausschließlich zum Vor thelie des Staates geschehe, welcher fich Serbien jeder Zeit als Schlechter Nachbar erwiesen habe. Nach einer neueren Nach­richt bat die serbische Armee die Grenze bereits überschritten, bie bulgarische soll zurückgewichen sein.

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Als Beweis für den revolutionären Charakter der Sozialdemokratie bringt die Nordd. Allg. 3tg." an der Spige ihrer geftrigen Abendnummer folgendes:

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Welchen Mitteln die sozialdemokratischen Abgeordneten ihre Erfolge bei den legten Reichstagswahlen zum Theil zu berbanken haben, darüber macht die sozialdemokratische New­Dorfer Boltszei ung" in der Nummer vom 3. September d. J. intereffante Belenntnisse. Daselbst heißt es:

Sonntag, den 15. November 1885.

örtlichen oder persönlichen Verhältnissen zu befürchten ist, daß dieser Aufenthalt dem Bestraften in besonderem Grade die Gelegenheit zur Wiederholung von Rechtsverlegungen in der durch die vorausgegangene ftrafbare Handlung angezeigten Richtung darbieten und dadurch Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verursachen werde. Aufenthaltsverbote der§ 1 gedachten Art gegen bestrafte Ber sonen tönnen verfügt werden, wenn dieselben 1) wegen Ver brechen oder von amtswegen zu verfolgender Vergehen mit Frei­heitsstrafe von sechswöchiger oder längerer Dauer, oder 2) wegen Uebertretungen in einem Jahre wiederholt bestraft worden find. Von dem Verbietungsrechte der Polizeibehörde soll in Bezug auf denjenigen Dit lein Gebrauch gemacht werden, an welchem der Bestrafte nach vollendetem vierund­zwanzigsten Lebensjahre zwei Jahre lang, von der Bestrafung zurückgerechnet, seinen gewöhnlichen Wohnfig gehabt hat, so­fern das Aufenthaltsverbot die Vernichtung seiner wirthschaft lichen Existenz zur unmittelbaren Folge haben würde. Die zulässige Längftdauer eines Aufenthaltsverbots find zwei Jahre.

Großbritannien .

Einer Depesche aus Rangun zufolge hat die englische Res gierung an die birmanische Bevölkerung eine Proflamation ges richtet, in welcher fie versichert, daß Niemand in seinen Hardelsprinzipien und in der Ausübung seiner Religion be einträchtigt werden würde, der Buddhismus werde die Reli­gion des Landes bleiben. Alle birmanischen Beamten und Offiziere follten provisorisch auf ihren Poften verbleiben, vor ausgefeßt, daß fie auch ihre Pflichten treu erfüllen, Die Ein­wohner werden ferner darauf aufmerksam gemacht, daß eine Ermordung oder Mißhandlung englischer Soldaten auf das Strengste bestraft werden wird. Die Proklamation schließt mit der Erklärung, daß König Thiso das Land nicht mehr regieren werde.

Kommunales.

Die Kommunalwähler- Listen der dritten Abtheilung liegen zur Einficht für Jedermann aus:

Für den 10. Wahlbezirk: Mittenwalderstr. 2 im Bigarren geschäft.

Für den 19. Wahlbezirk: Admiralfir. 40 im Bigarren­geschäft von Gördi.

Die sozialistische Arbeiterpartei der Vereinigten Staaten Don Amerila bat ihrer internationalen Pflicht im vollsten Maße genügt. Lebhafter als je vorher ist ihr Verkehr mit den Revolutionären aller Länder, und der großartige Sieg der deutschländischen Sozialdemokraten bei den legten Reichstags­wahlen ist sicherlich bis zu einem gewissen Theile der Kriegsgeschäft von Ewald. taffe der deutsch amerikanischen Genossen geschuldet."

Für den 25. Wahlbezirk: Roppenstr. 66 im Bigarren geschäft von Magnus Meier.

Für den 32. Wahlbezirk: Weinbergsweg 15 im Bigarren

Für den 34. Wahlbezirk: Veteranenftr. 28 im Bigarren geschäft von Ballmüller und Steinide.

Für den 38. Wahlbezirk: Chauffeestr. 36/37 im Bigarren­

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Gewerbe Schiedsgericht. Die gemischte Deputation welche zur Vorberathung des von den Stadtverordneten Tupauer und Genoffen geftellien Antrages, betreffend die Errichtung eines Gewerbe Schiedsgerichts in Berlin , auf Beschluß der Stadtverordneten- Versammlung eingesetzt wurde, hat am Mitt­woch Abend unter Vorfiz des Herrn Oberbürgermeisters v. Fordenbeck ihre erste Sigung abgehalten.

hier also wird von sozialdemokratischer Seite selbst zu geftanden, daß die sozialdemokratische Agitation Geldunter ftüßungen von den amerikanischen Parteigenoffen erhalten hat, geschäft von Kunkel. daß die sozialdemokratische Partei in Deutschland_der_inter nationalen Revolution angehört, und daß fie im Dienste und aus ganda Sold empfängt.- Die sozialdemokratitchen Reichstags­Abgeordneten haben bisher entschieden den revolutionären Charakter ihrer Partei geleugnet. Man darf wohl gespannt darauf sein, was fie auf diese Geständnisse eines Parteiorgans erwidern werden.- Dem deutschen Arbeiter aber sollte es flar werden, daß er durch die Unterstützung der sozialdemo fratischen Agitation nicht, wie ihm vorgeredet wird, sein Loos verbessert, sondern nur den auf allgemeinen Umsturs gerichteten Sweden einer lleinen Bahl internationaler revolutionärer Agi­tatoren dient."

Auf Grund des Sozialistengesetzes verbietet die königl. fachliche Kreishauptmannschaft zu Dresden die Druckschrift Borwärts!" Eine Sammlung von Gedichten für das arbeitende Volt. Heft 6, Zürich , Verlag der Volksbuchhandlung in Gottingen 1885.

Der fächsische Landtag wird sich mit einem in der Thron tebe bereits angekündigten Gefeßentwurf über die Befugniß Der Bolizeibehörden zum Erlasse von Aufenthalts. gerboten zu beschäftigen haben. Derselbe enthält unter Anderem folgende Bestimmungen: Die Scherheitspolizeibehörde mit den in den nachstehenden Bestimmungen enthaltenen Ginschränkungen befugt, bestraften Personen der§ 2 gedachten Art den Aufenthalt an einem oder mehreren Orten ihres Be girles dann zu verbieten, wenn nach den daselbst obwaltenden

Berliner Sonntagsplanderei.

Der Referent, Herr Stadtsynditus Eberty, wies zunächst auf die einschlägigen Bestimmungen der Gewerbeordnung hin und erläuterte dann die Thätigkeit der Magistrats. Deputation, welcher jetzt die vorläufige Entscheidung bei gewerblichen Streit­fragen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern übertragen ift. Demnach wurden im vergangenen Jahre 7010 Klagen bei der Gewerbe Deputation eingereicht, von denen nahezu 3000 burch Vergleich erledigt. wurden. In 375 Fällen wurde Berufung beim Igl. Amtsgericht eingereicht. Als Schiedsrichter fungiri iegt der Stadtrath Hübner, welcher täglich ca. 32 bis 36 Falle zu erledigen hat. Der Referent bemerkte, daß, wenn die be stehende Einrichtung im Sinne der Antragsteller abgeändert würde, so müßten die Beifizer für ihre Beitversäumniß entschädigt und die Kosten auf den Etat der Stadt übernommen werden. Hierbei sei jedoch zu bedenken, daß nicht alle Theile der Bürgerschaft aus der Errichtung des Gewerbe- Schieds­gerichts Nußen ziehen, sondern nur die gewerblichen Arbeiter und Arbeitgeber an der Wohlthat dieser Einrichtung partisi piren würden. Die größte Schwierigkeit erblidt Referent in der Zusammenseßung des Schiedsgerichts. Wenn die Wahl

in Anspruch nehmen. Wir erinnern uns noch ganz genau im ,, Bayerischen Vaterlande" den fittlich entrüsteten Erguß über das fündhafte Berlin gelesen zu haben, als der Pro­feffor Graef hier vor den Schranken des Gerichts stand, und nun? Gewöhnlich pflegt man zu sagen, daß man im Haufe bes Gehenften nicht gern vom Strid spricht, Herr Sigl ge­nirt so etwas jedoch absolut nicht, er schreibt seine Ent­rüftungs- Philippila mit möglichster Seelenruhe, während ihm auch seinerseits die Geliebte hierzu Aft steht, und in diefer Beziehung muß man dem famosen Doktor allerdings Recht geben, er mußte die Sache aus dem ff verstehen.

II. Jahrg.

der Schiedsrichter eine direkte sein solle( wie es die Antrag fteller wünschen) so würden ca. 280,000 Arbeiter wahlberechtigt werden; es sei das ein schwerfälliger Wahlapparat.

Der Korreferent, Stadtverordneter Dr. Meyer II, hält den Wunsch, ein Gewerbegericht in Berlin zu errichten, für einen ganz berechtigten, man dürfe jedoch die Schwierigkeiten, welche Der Errichtung dieses Instituts in Berlin gegenüberstehen, nicht außer Acht laffen. Die Thatsache, daß derartige Einrichtungen bisher nur in fleineren Städten getroffen wurden, sei mit ein Beweis für die Schwierigkeiten, welche fich der Sache in großen Städten gegenüber stellen. Die wichtigste Frage ist auch für diesen Redner die: Wie sollen die Richter ermittelt werden, und wie soll es ermöglicht werden, daß die Richter regelmäßig und pünktlich zusammenkommen, da man doch ca. 500 Personen zu Richtern wählen müßte? Einen solchen Ap­parat arbeitsfähig zu erhalten, scheine ihm sehr schwer. Auf Spezialfragen wolle er sich noch nicht einlassen, da er erst die Ansicht der Antragsteller hören wolle.

Stabto. Singer weist zunächst auf die Nothwendigkeit der Errichtung eines Gewerbe- Schiedsgerichts für Berlin hin. Die Bahl der bei einem solchen Gericht einlaufenden Klagen würde eine bedeutend größere sein, als die der im legten Jahre bet der Gewerbe Deputation eingegangenen; wenn die jeßige Jn ftitution befriedigend funktioniren würde, wenn die Fachstreitig teiten auch von Fachmännern entschieden würden, so würde die Bahl 7010 bei Weitem überschritten werden. Möge man dem Verlangen der Arbeiter, ihre Richter selbst zu wählen, auch in Berlin Rechnung tragen. Der Wahlmodus scheine ihm durch­aus nicht so schwierig, man solle fich dabei auf die bestehenden Krantenlassen ic. flügen. Man möge ferner, um die Sache zu erleichtern, für jedes Gewerbe bestimmte Sigungstage festseßen, an denen die Streitigkeiten erledigt würden.

Stadto. Gördi hält die Forderung der Antragsteller für eine durchaus zeitgemäße. In anderen Städten haben sich die Gewerbe Schiedsgerichte nur gut bewährt, z. B. in Leipzig und Nürnberg . Redner hält die Entschädigung der Schiedsrichter für nothwendig.

Stadtrath Hübner erläutert des Näheren das jetzige Schiedsgerichts- Verfahren in Berlin . Wenn man im Sinne der Antragsteller eine Aenderung einführen wolle, so müsse man dem Schiedsgericht weit größere Befugnisse zugestehen, als es jetzt der Fall sei. Die Berufung an das Amtsgericht müsse aufhören und die Beschlüsse des Schiedsgerichts bindende Kraft haben. Redner weist noch auf den Umstand hin, daß die jeßige Behörde die streitenden Bar teien nicht mehr vereiden dürfe. Wolle man die Berufung auch in Zukunft zulaffen, so erblicke er in der Abänderung, wie fie die Antragsteller beabsichtigen, feine Verbesserung.

Stadtv. Tugauer erklärt fich für Beibehaltung der Beru­fungsinstanz, auch die Schiedsrichter könnten fich irren. Man ftelle fich die Schwierigkeiten weit größer vor, als fie in Wirt lichkeit seien. Er sei damit einverstanden, daß man die Wahlen durch die Mitglieder der Krankenkaffen vollziehen laffe, wenn man auch die freien Kaffen mit heranziehe. Da heut jeder Arbeiter gefeßlich verpflichtet sei, einer Kaffe anzugehören, würde durch diese Einrichtung fein Arbeiter sein Wahlrecht verlieren, außerdem aber der Wahlmodus sehr vereinfacht werden, da ja jede Kaffe ein Verzeichniß ihrer Mitglieder führe.

Stadtrath Weise kann sich nicht dafür begeistern, daß das Recht der Rechtsprechung auf die Kommune übergehe, das sei Sache des Staats; auch er( Redner) sei nicht damit einver­standen, daß das Urtheil des Schiedsgericht ein endgiltiges fein solle. Berufung müsse zulässig sein.

Stadtfyndikus Belle erinnert an die früheren Versuche mit der Errichtung eines Schiedsgerichts vorzugeben. Diese Versuche feien gescheitert, weil sich die Schwierigkeiten als zu große darstellten. Man habe schon früher in einigen Städten Schiedsgerichte eingerichtet; als die Wahlen der Schiedsrichter stattfinden sollten, habe man vielfach erlebt, daß niemand zur Wahl gekommen sei. Wenn man jezt Beschwerde darüber führe daß nur ein Stadtrath das Urtheil fälle, so würde dieser auch später, wenn ein Schiedsgericht bestände den Ausschlag zu geben haben, falls fich bei den Fachmännern, welche als Schiedsrichter fungiren, Stimmengleichheit ergeben sollte.

Stadto. Grabé spricht fich gegen das Projekt aus, man

solle ihm einzelne Fälle anführen, welche beweisen, daß bel dem jezigen Verfahren Fehler vorgekommen seien, und daß dasselbe den Anforderungen nicht entspreche.

Stufe der Vollendung dressirt, das Pferd oder das Publikum, welches, um derartige Thierquälereien mitanzusehen, sein schweres Geld ausgiebt? Wir sind zu höflich, um diese Soviel ist indessen sicher, Frage zu beantworten. daß, wenn das Publikum durch sein Nichterscheen im Birkus gegen derartige Ungehörigkeiten protestiren würde, es sich wahrscheinlich für die Herren Zirkus­befizer nicht mehr lohnen würde, berartige exquifite Nummern auf ihr Programm zu setzen. Man spricht in unserem hochgebildeten Deutschland soviel gegen die Stier­gefechte in Spanien und anderen füblichen Ländern, aber haben wir nicht an fast denselben Sachen ebenfalls unser größtes Vergnügen? Ist es vielleicht ein so großer Unter schied, wenn das liebe Publikum mit der größten Spannung die halsbrecherischen Tritte eines Seiltängers verfolgt, um mit unendlicher Spannung den Augenblick zu erwarten, wo der arme Teufel doch noch vom Seil fällt und sich das Genick bricht, oder ob man wartet, bis der wüthende Stier vielleicht doch noch ben tollkühnen Kämpfer auf seinen Hörnern aufspießen wird? Beides find gleich rohe und unmenschliche Vergnügen, und es kann nur bie geheime Luft an blutigen Borgängen sein, die in vieler Menschen Bruſt ruht, welche die Leute zu derartigen Schauftellungen treibt. Für Kinder mag es eine Luft sein, sich an den brolligen Sprüngen von Affen und Hunden zu ergößen, daß aber vernünftige Leute sich an der Todesangst eines der intelligenften Thiere weiben tönnen, das ist uns gradezu unerfindlich.

R. C. Waffer predigen und Wein trinken- das ist das ist Don Alters her der Wahrspruch aller frommen oder wenig ftens fromm sein wollender Leute gewesen. Ein scheinheili ges Geficht, gläubig verdrehte Augen, ein geringfchäßiges Achselzucken für die Sünder diefer Welt, und der fanatische Fluch auf den Lippen- das Alles macht den vor dem ge­wöhnlichen Bolt an gottseligen Tugenden hervorragenden Mann, denn das sieht und hört Jedermann, und nur der Spötter von Geburt verschließt sich solchem gottgefälligen Treiben und Gebahren. Und je falbungsvoller die Worte Er hat Recht der Teusche Doktor Sigt. Die Preußen bon den füßen Lippen fließen, je frommer das geschriebene ärgern ihn, die Ungläubigen ebenfalls, weshalb soll er nicht Wort aus der gebenebeiten Feder fließt, desto mehr staunt Vergessenheit in einem füßen tête- a- tête, in einem traulichen bas Bolt und mit Stolz und Bewunderung blidt es auf Schäferflündchen suchen? Die Damen sind heute so reizend ben Auserforenen. Wer fann es wissen, ob ihm bas Blut so in ihren flockigen Mänteln, in ihren himmelanfirebenden in ihren flodigen Mänteln, in ihren himmelanfirebenden heiß durch die Adern rinnt, wie anderen Sterblichen auch, ob Hüten mit dem seltsamen Gethier, mit ihren Genidlöckchen nicht sein Herz in heimlicher Liebe erglüht vor Wonne und wenn es hierfür einen Kunstausdruck geben sollte, so Bolluft nach verbotener Frucht, und wer darf es sagen, daß verzeihe man uns unsere Unkenntniß, wir wissen es nicht ein solcher Mann längst den Kampf gegen die Versuchung besser und mit ihren bestülpten Fechterhandschuhen, mit aufgegeben hat, daß er bereits mit vollen Segeln in das ihren hühneraugenmaltraitirenden Schuhen und den Stiefel­Fahrwaffer eingelaufen ist, das er allen anderen Leuten knecht als Tournüre haben mit all diefem abminiku mit unnachahmlichem Augenaufschlag als ein lasterhaftes, Itrendem Beiwert wohl schon weniger tugendhafte Leute zu zeitlichem und ewigem Verderben führendes schildert? auf's Glatteis geführt, als es der unantastbare Doktor Waffer prebigen und Wein trinken bas bachte Sigl ist. wahrscheinlich auch Herr Dr. Sigl, der in seinen Muße funden gleichmäßig in Preußenfresserei und Katholizismus macht. Wir haben gegen beide Beschäftigungen nicht viel mazuwenden, jeber nach seinem Geſchmad, aber wir sagen mit Borbedacht in seinen Mußestunden", denn in Wahr heit hat bieſer brave und tolerante Derr viel angen bei Troſte ſein sollen. Leider befizen wir nur ben vor­

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Dinge zu thun, als in seinem Niesenblatt preußische Unters offiziere anzuulten und Se. Heiligkeit zu vertheidigen.

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Sie haben schon ganz vernünftige Leute viel verrückter gemacht, als es der Mörder Shunicht nun wieber nicht fein soll. Es ist wirklich mindestens merkwürdig, baß solche Leute, nachdem sie eine Blutthat mit allem nur erdenklichen Raffinement verübt haben, urplöglich nicht recht schriftsmäßigen Unterthanenverstand, aber es will uns doch bebünken, als ob man bereits Leute, deren Thaten den vollendsten Stempel bes Wahnsinns an sich trugen, recht sehr zur Rechenschaft gezogen hat.

Es lebe die Liebe" müßte als Devise über dem Bayerischen Vaterlande" stehen, denn der spiritus rector dieses unfreiwilligen Wigblattes ist ein Mann, gegen den ber Profeffor Graef wirklich gar nicht in Betracht kommen lann. Aber vielleicht kommen wir noch dahin, daß auch gewiffe rüdte? Derjenige, der ein Pferd bis zu der gedachten

Mit dem Verrüdtsein ist es überhaupt so eine Sache. Wir lesen in den letzten Tagen fortwährend von Pferden als Seiltänzer. Wer ist nun eigentlich hierbei der Ver

Doch genug hiervon, diese Woche bringt uns wieder die Reichsboten von nah und fern, und die Hallen, die bisher in ödem Schweigen balagen, werden wieder ertönen von den wilden Rufen des Streites. Lange wird es übrigens auch nicht mehr dauern, bis der Wettlauf von dem oberen Ende der Leipziger Straße nach dem unteren Ende beginnt und die liberalen Beitungen hierüber jammern werden, und wenn dann noch einige überflüssige Mitglieder der Stadtverordneten- Bersammlung ihre goldenen Retten ab= geliefert haben, dann find wir wieder im richtigen Geleife.