batte. Es war die Georgine. Einst in Deutschland eine Fremde unter ihren vielen Schwestern, ist sie eine der ver breitetften deutschen Gartenblumen geworden. Freilich hat fie im Laufe der Zeit viel von ihrem früheren Ansehen verloren. Bormals als ftolze Spröde von den reichsten Leuten begehrt, bewundert, gepflegt und verhätschelt, bat fie jest aufgebört, eine bevorzugte Blume zu sein. Sie findet sich heute höchstens noch zu Hunderten als Rafenfüllung zusammengedrängt vor, oder fie ist als Büschel in einen Winkel gerückt, oder endlich, file hat ihr Dasein hinter Bauern und Bahnwärterhäusern inmitten prosaischer Salat oder Krautlöpfe zu fristen. Als Die Georgine in deutschen Gärten heimisch wurde, gaben fich die Blumenzüchter alle Mühe, fie zu einer edlen farben. sprühenden Blume heranzuziehen. Shr früheres Gewand legte fte in den deutschen Treibhäusern bald ab. Sie tauschte ihre einfache sechsblätterige Blüthe gegen die volle, runde Blüthen frone ein. Immer weiterer Veredelung fähig, zeigte fie fich nach und nach in vielen Spielarten, die sorgfältig nach Farbe, Größe und Gestalt der Blüthen unterschieden wurden. Zu Anfang unseres Jahrhunderts fannte man Georginen vom zarteften Weiß bis zum gesättigten Drangegelb, vom hellften Burpur bis zum dunkelsten Burgunderroth. Sie war eben, wie vormals die Tulpe, über Nacht eine die europäischen Gärten beherrschende Modeblume geworden. Allein die Zeiten ändern fich und wir uns mit ihnen. Man fand mit der Zeit, daß die Georgine, so stolz und spröde fie that, doch nur eis talte Reize aufwies, daß ste steif, nüchtern und stillos fei. Dem nachdenklichen Sinne der Gegenwart, seiner EinbildungsTraft ift die Verehrung der Georgine entschwunden, und man tann heute beim Anblick der seelenvollen Rose schwer begreifen, wie an ihrer Stelle das Haar zarter Jungfrauen einst diese aufbringend große Blume geschmückt haben soll. Kurz, die Georgine hat als Bierpflanze ihre Rolle ausgespielt. Abge fehen von Schmudzweden zu Rosetten und Laubgewinden für Ehrenpforten, Straßen und Pläge führt sie jest ein zwang lofes Blüthenleben, nur noch gepflegt in fleineren Gärten, besonders auf dem Lande, wo fie neben großen Mohnblumen und Aftern im Schatten von Hecken und Zäunen vielfach zu finden ist.
R. Es ist wirklich kein Wunder, wenn manchmal die Fische unserer Gewäffer in großer Menge sterben. Am Sonnabend Vormittag pasfitte den Spandauer Echifffahrts- Kanal ein nach Berlin mit Petroleum beladener Laftlahn, von welchem das Del über den Bord ins Wasser lief und auf dem Wafferspiegel zwar ein prächtiges Farbenspiel hervorzauberte, den Bewohnern des Waffers jedoch sehr wenig prächtig be Lommen sein wird. Ein Faß auf dem Kahn war led geworden und entleerte nun seinen ganzen Inhalt in den Kanal.
Lotterie verboten ist. Die Feststellung endlich, daß seine Hand. I mehrmals dringend auf, das Wort zu ergreifen, ihnen
lung in Leipzig feineswegs abgeschloffen gewesen sei, bezeichnete er als rechtsthümlich und berief fich auf eine Reichsgerichts entscheidung. Der Reicheanwalt Herr Sofinger erklärte da gegen, daß diese Bezugnabme auf einem Jerthume berube. Eine Verurtheilung bezüglich der in Leipzig erschienenen und zur Ausgabe gelangten Nummern sei ja gar nicht eingetreten, sondern nur in Bezug auf diejenigen Exemplare die mit Wissen und Willen des Angeklagten in den preußischen Orten zur Ausgabe und Verbreitung gelangt seien. Des§ 20 des Preßgesezes( allgemeine Verantwortlichkeit) bedürfe man hier gar nicht, da das Landgericht von der Anficht ausgehe, daß der Angeklagte recht gut gewußt habe, daß seiner Beitung der Prospekt beiliegt und daß mit seinem Wissen und Willen derselbe in preußis ichen Orten Verbreitung gefunden hat. Das Reichsgericht schloß fich diesen Ausführungen an und erkannte dementsprechend auf Verwerfung der R vifton.
Auf einer Baustelle der Steinmetzstraße in Rigdorf pflegen die Kinder aus der Nachbarschaft zu spielen, nament lich fich mit Graben zu beschäftigen. Das Grundstück war umzäunt; die Kinder schlichen fich durch ein Nachbargrundstück ein. Am Sonnabend waren wieder drei Kinder dort mit Graben beschäftigt. Sie hatten sich dabei einer Mauer des Nachbargrundstücks spielend genähert und diese theilweise unterminirt, so daß dieselbe plößlich umfiel und alle drei Kinder verschüttete. Mehrere durch das Fallen der Mauer aufgeschreckte Personen eilten hinzu und es gelang ihnen, zwei der Knaben noch lebend unter den Trümmern hervorzuziehen. Der dritte bagegen war bereits eine Leiche.
vollfte Redefreiheit zufichernd. Troßdem fast die Hälfte Anwesenden den Gegenparteien angehörte, trat doch Nieman den Ausführungen der beiden Referenten entgegen und langte nach einer furzen Distuffion folgende Resolution Annahme: Die heutige Versammlung von Kommunalwahl der dri ten Abtheilung im 28. Kommunalwahlbezirk fühlt veranlaßt, für den Kandidaten der Arbeiterpartei, Herrn Aug Steindorff, voll und ganz einzutreten und teine Mühe scheuen, um denselben ins rothe Haus zu entsenden."
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Eine öffentliche Kommunalwähler- Versammlung bie 3. Abtheilung des 14. Rommunal Wahlbezirts tagte Montag Abend unter dem Vorfit des Herrn Felgentref der Urania," Wrangelstraße 9-10. Der Kandidat für die Bezitt, Tischlermeister Herr Mitan hielt einen beifällig au nommenen Vortrag über die bevorstehenden Kommunalwahle Er wies zunächst die in dem Wahlaufruf der„ liberalen" Bat enthaltenen Angriffe, soweit selbige gegen die von der Arbeit Rataft ophe partei gewählten Stadtverordneten gerichtet sein sollen, en ufbrängen m mentlich die S gisch zurück. Daß die Liberalen" nur vor den Wahlen allerlei schönen Bbrasen die Arbeiter - um welche fie fich no offenen Augen der Wahl wenig fümmern zu födern suchen, gehe aus ihr ganzen Verhalten hervor; die Verschleppung der so bring der Abgeordn nothwendigen Reform der Miethssteuer liefere dafür den behen bloß die Beweis. Die Majorität der Stadtverordneten- Versammlu und diese hal tönne ihre Thätigkeit in Bezug auf das Schulwesen nicht stimmige An nug rühmen, und doch bleibe in dieser Hinsicht noch viel geben laffen, sehr viel zu thun übrig. Die Arbeiter verlangen oder auch nu unentgeltlichen Unterricht an allen Schulanstalten, nicht an der Volksschule, von dieser Forderung wolle jebech ,, liberale" Majort ät nichts wiffen. Redner fordert in feefahren wird weiteren Ausführungen die Uebernahme der Pferdeeisenbe Staatentompl dauert, daß man erst fürzlich wieder der Aktiengeselliches Chao
Fahrlässige Tödtung. Der Bauunternehmer Friedrich August Walther aus Baufis war vom Landgerichte in Leipzig am 5. September wegen fahrläffiger Tödtung verurtheilt wor den. Während er einen Bau leitete, tam ein gewiffer Hommel zu ihm und erbot sich für ein bestimmtes Honorar die steinernen Effentränze mittelst eines Seiles auf das Dach zu befördern. W. hatte sich damit einverstanden erklärt und H. besorgte das Hinaufziehen in der Weise, daß er und ein Gehilfe fich oben auf den am Ende des Selles befestigten Fahrknüppel fegten und fich dann in die Tiefe gleiten ließen, den Stein dadurch emporziehend. Beim zweiten Male riß das Seil und H. lam beim Fallen zu Tode, während der Gehilfe nur eine Körperverlegung davontrua. Gegen das Urtheil des Landgerichts hatte Walther die Revision eingelegt und in derselben seine Verantwortlichkeit bestritten. Der III. Straffenat des Reichs. gerichtes verwarf jedoch die Revifton am 16. November als unbegründet. Aus den Urtheilsgründen heben wir folgendes hervor: Der Umstand, daß Hommel nicht zu den regelmäßigen Arbeitern des Angeklagten gehörte, ist so wenig als der andere,
R. Durch den verspäteten Besuch einer Freundin am Sonntag Abend wurde dem 44 Jahre alten Fräulein Therese Ulstein, Brizerstr. 19, das Leben gerettet. Das Fräulein hatte noch ziemlich spät ihren Ofen mit Steinfohlen geheizt und den felben, noch ehe das Feuer ausgebrannt war, geschlossen. In dem von ihr bewohnten fleinen Stübchen hatte sich bald so viel Roblendunst angesammelt, daß das Fräulein bereits bewußtlos auf dem Bette und anscheinend leblos da lag, als eine Freundin zu einem verspäteten Besuch erschien und ärztliche Hilfe herbei holte, durch welche es auch nach einiger Zeit ge lang, die fast Erstickte wieder herzustellen.
Gerichts- Zeitung.
Städtische Elektrizitätsmerte" ein neues Privilegium tragen habe.
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daß er nicht Tagelohn, sondern nur eine einmalige beſtimmte üblichen Wahlmodus eingebend, spricht fich der Referent guiammer
Vergütung erhielt, geeignet, an der Feststellung, daß der Angetlagte als Letter des Bauwesens für die Handlungen dieses Arbeiters verantwortlich sei, etwas zu ändern. Der Rausal aufammenhang ist einwandfrei festgestellt. Es ist gesagt, das Seil sei zwar im Allgemeinen zum Heben derartiger Laften geeignet gewesen, aber der Angellagte habe als Sachverstän biger wiffen müssen, daß es für die gewählte Benugung( die Bewegung war eine rudweise) nicht dauerhaft genug fei. Das Landgericht hat auch festgestellt, daß die Ereignisse, wie fte eingetreten find, solche waren, welche der Angeklagte in Rech nung ziehen mußte.
Vereine
entschieden gegen das Dreillaffen-ahlsystem aus und wei auf hin, daß selbst sogenannte Führer der deutsch - freifinnig gleichen und direkten Wahlrechts bei den Kommunalwa Die von den Arbeitervertretern h
ausgesprochen hätten.
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durchaus berechtigt und nothwendig, es scheine jedoch auch trop aller scheinbaren Sympathiebetheurungen, Verständniß bei diese Frage Stadtvätern" sein. zu
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von Schwierigkeiten, die in Wirklichkeit gar nicht vorha und Versammlungen. en Behörden gelegentlich des Maurerfireits unter
th. Das Arbeiter- Wahlfomitee hatte am 16. ds. Mis. eine Versammlung der Kommunalwähler III. Abtheilung im 28. Bezirk einberufen. Die Versammlung fand im Saale des Schüßenhauses statt und war sehr zahlreich besucht. Auch der ietige liberale Vertreter des 28. Kommunalwahlbezir 3, Herr Stadtverordneter Haefide, war eingeladen worden, jedoch nicht erfchienen, troßdem er sein Erscheinen zugesagt hatte. Das Referat hatte Herr Stadtverordneter Gördi übernommen, wel cher das Thema:" Städtische Steuern", besprach. Mit der
felen. Oder sollte der Entwurf eines Drtsstatuts den au viel Arbeit verursachen? Auch das Verhalten der Redner einer scharfen Kritit, ebenso spricht er fich g Bewilligung städtischer Gelder zur Veranstaltung effen c. aus. Rad dem er noch auf die Nothwendi
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Errichtung von Sanitätswachen, Voltsbädern, gefumba Arbeiterpartei mit aller Energie durchzusegen bemi merde, appellirte er an alle Anwesenden, unentwegt
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Kräften dafür einzutreten, daß der Arbeiterpartei am 24 vember der Sieg auf der ganzen Linie zufalle.( Lebbafter Miethssteuer beginnend, wies er nach, welche Ungerechtigkeit fall.) An der hierauf folgenden Diskussion betheiltaten fi diese Steuer schon an fich und noch mehr durch die gleichmäßige Herten Bubeil, Peters und Stadtverordneter Singer bud
er
Erhebung eines bestimmten Prozentsatzes von Reich und Arm in fich berge, er führte vor Augen, daß eine Reform" der Miethssteuer mit unendlichen Schwierigkeiten ver bunden und daher daher die gänzliche Beseitigung die einzig Richtige set; ser ungerechten Steuer das begründete ferner die Forderung einer progressiven Einkommenfteuer und stellte sodann dem Prinzip der Gleichheit" bei den Steuererhebungen die Ungleichheit bei der Verausgabung der Steuererträgniffe gegenüber, erinnerte an die Dotationen und Gehaltszulagen reichbesoldeter städtischer Beamter, die Bewilli gung von 15 000 Matt zur Bewirthung fremder" Gäste und an die abgeschlagene Lohnaufbefferung städtischer Arbeiter, nahm ferner Gelegenheit, darauf hinzuweisen, daß alle von der Ar beiterpartei in der Stadtverordneten Versammlung gestellten Verbesserungsanträge ohne Sang und Klang eingefargt worden wären und machte für alle bestehenden Misstände die liberale Partei verantwortlich, welche, trosdem fie lange Jahre hindurch die Alleinherrschaft in der Stadtverwaltung besaß, nichts zur Abstellung der vorhandenen Mißstände gethan habe, wodurch fie sich der Bürgerschaft immer mehr entfremdet habe. Ein Unterschied zwischen der liberalen und fonservativen Partei
Reichsgerichts- Entscheidungen. Leipzig , 16. November. ( Vom Lotteriespielen.) Wie nöthig eire einheitliche Regelung des Lotteriewesens für das ganze Reich ist, darauf ist schon oft hingewiesen worden. Kürzlich ist vom Reichsgerichte Kürzlich ist vom Reichsgerichte ( 1. Straffenat) eine Entscheidung gefällt worden, welche den Wunsch nach einer solchen Regelung noch lebhafter werden au laffen geeignet ist. Der Fall, um welchen es fich handelte, war folgender. Der Herausgeber und Redakteur der Internationalen Fleischerzeitung", Dr, Paul Blüher in Leipzig hatte im Auftrage des Bankhauses Karl Boffe jun. in Braunschweig der am 29. Dezember v. J. erschienenen Nummer 62 seines Blattes einen Prospekt über die braunschweigische Lotterie als Beilage beigegeben und am Fuße der lesten Seite der Beitung auf diese Extra- Beilage besonders hingewiesen. Ein Exemplar dieser Nummer war so unvorsichtig, fich durch die Bost in das Königreich Preußen befördern zu lassen, und zwar wurde es bei dem Fleicher und Restaurateur E. in Bangens berg, welcher Abonnent des Blattes ist, abgegeben. Der Zufall wollte es, daß diese Nummer nicht zuerst in die Hände des Abonnenten fiel, sondern in die des Gendarmen. Dieser that nach preußischem Gesege nur seine Pflicht, wenn er das Blatt
im Sinne des Referenten. Als jedoch Herr Singer
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munal Wahlbezirts, des Stadtverordneten Ewald gedacht I leider verhindert sei, bier zu sein, erklärte der übermad Polizeibeamte die Versammlung für aufgelöst.
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Der Fachverein der Steinträger hielt am 15. b. eine Mitglieder Versammlung Inselstraße Nr. 10 bei ab. Herr Michelsen sprach über das Thema: Unfere beuti wirthschaftlichen Verhältnisse und die Aufgaben der Fach eine. Redner führte aus, daß unter den heutigen wirth lichen Verhältnissen der Arbeiter die allerungünftigfte Stell einnehme; es sei daber seine Pflicht, dahin zu reben, wirthschaftliche Lage zu verbessern; dazu sei die Fad sation geschaffen. Das Koalitionsrecht sei dazu vorhanden
Daß ein Tich plöglich ein Lichechen au Schlecht zu Diefer so ein mit einer ich nicht einsehen Ichließlich zu und zum Be „ Es ist bfterreich fche Dag bie Uni fterreichische prochen wir land wiederf thums im D bings burch nalitäten be nur nach
auf gejeglichem Wege so weit als möglich die Mißflände abzuschaffen. Referent führte weiter aus
Arbeiter selbst Schuld hätten, wenn so wenig zur Be ihrer Lage geschehe. Der Arbeiter müßte dem mehr Aufmerksamkeit schenken und mit seinen Forder daffelbe herantreten. Redner appellirte an alle d in diesem Sinne zu wirken. Nur durch einmüthigel
exiftire im Grunde genommen gar nicht, der Unterschied sei menhalten der Arbeiter sei eine Verbefferung ihrer
nur ein vor den Wählern fünftlich erzeugter, und wo es gelte, die Arbeiter nicht zu ihrem Rechte gelangen zu lassen, da reichten fich beide brüderlich die Hände. Es sei eine durchaus falsche Anficht, daß die Mehrheit unbe dingt immer das Rechte vertrete, auch eine fleine Anzahl ziel dingt immer das Rechte vertrete, auch eine fleine Anzahl ziel. bewußter Männer sei im Stande, die Ideen zu verbreiten, welche die Beförderung des Gemeinwobles zur Grundlage ha ben. Die Arbeiterpartet habe sich die Aufgabe gestellt, endlich
Buiam
lich.( Beifall.) An der Diskussion betheiligte fich Ger lenthin im Sinne des Referenten. Er sprach fich ferner b aus, daß der Verein bei vorkommenden Maßregelungen
beits Entlaffungen sc. 2C.
unterf
Herr Rennthaler legte den Mitgliedern ans Herz, ftets ba
zu trachten, daß jeder Kollege dem Fachverein beitrete.
folle ein Jeder dafür Sorge tragen, daß das allzulange aufhört und nur so gearbeitet wird, wie es einem vermin allen denen, welche schon so lange Jahre hindurch über ihre Menschen zulomme. Redner fritifirte alsdann das Verb Kräfte hinaus zu den Einnahmen der Stadt beigetragen haben, der Breffe, vorzüglich die Baugewerts Beitung", weld ohne in irgend welcher Weise eine entsprechende Entschädigung jest viel mit den Bauarbeitern beschäftige und fich da beschlagnahmte und Anzeige erstattete, daß der Herausgeber dafür zu erhalten, endlich die so durchaus erforderliche Er ärgert, daß die Unterstüßungslaffen der Arbeiter gefüllt m
-
also
der Internationalen Fleischerzeitung" in Leipzig ohne obrig teitliche Erlaubniß als Mittelsperson eine öffentliche Lotterie veranstalte." Die braunschweigische Lotterie ist nämlich in Preußen nicht zugelassen und wer sich dennoch ohne obrigkeitliche Erlaubniß direkt oder indirekt mit dem Vertrieb braunschweigischer Loose in Preußen befaßt, der wird nach Artikel 4, 1 der preußischen Verordnung vom 25. Juni 1867 in Verbindung mit§ 286 des Reichsstrafgesetzbuches beStraft. Es wurde nun Anflage gegen Herrn Blüher erhoben und da das in der Provinz Heffen liegende Langenberg als Ort der That angesehen wurde, so hatte er fich vor dem Land. gerichte in Kaffel zu verantworten. Das Gericht erachtete den Art. 4, 1 in diesem Falle als vorliegend, soweit er von dem Berlaufen verbotener Loose durch Mittelpersonen handelt. In der Thätigkeit des Angeklagten wurde eine Beförderung des Verkaufes gefunden und das Gericht trug kein Bedenken, ihn gemäߧ 20 des Presgefeßes dafür verantwortlich zu machen. Als verantworlicher Redakteur habe derselbe auch die Verant wortung für die Ertrabeilage seines Blattes gehabt, um so mehr, da in dem letteren noch besonders auf diese Beilage hin. Den Prospekt nur für die braunschweiger, bremer und ham. burger Abonnenten seines Blattes bestimmt gehabt und nur durch ein Versehen des Expedienten sei derfelbe auch anderen Abnehmern zugestellt, wurde vom Gerichte unbeachtet gelaffen,
leichterung gewährt werde, und wer mitarbeiten wolle an der Erfüllung dieser Aufgabe, der möge hingehen am Tage der Wahl und wählen den Sattler August Steindorff, welcher nun. mehr zu einer Ansprache das Wort nahm. Mit Freude und
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Die genannte Beitung sei der Meinung, die Arbeiter ver I nicht, die Löhne au normiren, deshalb meinte Reb müßten die Steinträger Berlins Stellung hierzu neb was der Vortragende in so erschöpfender Weise ausgesprochen erklärt fich mit den Ausführungen des Referenten einverfan Folgende Resolution wurde hierauf angenommen: Die b mit Stolz, erklärte derselbe, könne er alles das unterschreiben, Mitglieder Versammlung des Fachvereins der Steinh
habe, und könne er sich nur darauf beschränken, das Vertrauen, welches ihm durch die Uebertragung der Kan didatur für ein Stadtverordneten Mandat im 28. Bes
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Berge, über aus, enblid Strahlen be Trium teite, fchör Glad und geborenen.
und verpflichtet sich, mit allen Kräften den Verein zu und zu unterſtüßen." Zu„ Verschiedenes" wurde der Ant girt zu Theil geworden sei, dadurch zu rechtfertigen, find, eine Unterstügung zu gewähren. Derfelbe wurde im Falle seiner Wahl bemüht sein werde, ftimmig angenommen und jebem 20 M. bewilligt wurde vom Vorfißenden des Vereins darauf hingewiefen der Verein ein Zentral- Arbeitsnachweise Bureau baben
daß er das Streben der jegigen Vertreter der Arbeiterpartei in der Stadtverordneten- Bersammlung aufs träftigste zu unterſtügen. Die Stadtverordneten Wahlen hätten lange Jahre hindurch
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Mode" geworden, immer wieder dieselben Männer in die Stadtverordneten Versammlung hineinzuwählen. Die arbei
faft gar keine Bedeutung gehabt, es war schon gewissermaßen Die Abrechnung des Unterstügungsfonds soll noch Ende bi
Regimente die drückenden Mißstände nicht beseitigt werden, deshalb habe sie sich aufgerafft, um selbstständig ihre Rechte zu
tende Bevölkerung Berlins habe aber erkannt, daß unter diesem fonds gewählt. Außerdem machte der Vorfigende belanni nächstens im Westen der Stadt eine öffentliche Verfamm der Steinträger stattfinden wird, um den dortigen dem Be nächsten Vereins Versammlungen finden wieder bei G 15. jeden Monats. Das Nähere wird im Berliner B
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gewiesen worden sei. Der Einwand des Angeklagten, er habe erringen und zu vertheidigen. Das Dreillaffen Wahlsystem noch fernstehenden Kollegen den Beitritt zu erleichtern.
ihre Rechte zu wahren, indem dadurch ein großer Theil der Inselstr. 10, statt, und zwar jedesmal am Sonntag vor
da aus der Notiz am Ende der Zeitung zu entnehmen sei, daß Willen der gesammten Bevölkerung zum Ausdruck zu bringen; daß ein Vergnügen zum Besten hilfsbedürftiger Mi
Der die Ertrabeilage der ganzen Auflage beiliege. behauptet, seine Handlung Angeklagte hatte ferner Sachsen stattgefunden habe lediglich im Rönigreich Sachsen und er lönne deshalb nicht in Preußen, wo er als Aus länder" betrachtet werde, bestraft werden. Auch dies bezeichnete das Gericht nicht als zutreffend, da seine Handlung in Leipzig feineswegs abgefchloffen gewesen sei, vielmehr die Ausgabe der Nummer in Bangenberg burch die Poft lediglich in seinem Auftrage geschehen und die Poft nur als Vermittlerin seines Willens anzusehen sei. Gegen das Urtheil, welches auf 30 M. Geldstrafe lautete, hatte Herr Blüber die Revision ein gelegt. Er behauptete in derselben, es sei nicht festgestellt, ob er verantwortlich sei schlechtweg als Redakteur oder weil er den direkten Vorfat gehabt habe, den Prospett zu verbreiten. Ein direkter Vorsatz lönne ihm nicht imputirt werden, da er
fei zwar ein großer Hemmschuh für das Streben der Arbeiter, steuerzahlenden Bürger ihres bürgerlichen Wahlrechts beraubt werde, wodurch es wiederum zur Unmöglichkeit werde, den doch müfe man tros dieser Uebelstände die Gegner mit ihren eigenen Waffen zu belämpfen suchen. Weshalb die herr fchende Partei bisher nichts gethan habe, die untersten Stnfen der Gemeinde Einkommensteuer sowie die Miethssteuer zu beseitigen, finde darin feinen Grund, daß diese Partei durch die Dedung des durch die Aufhebung der untersten Stufen der Gemeinde
Hand der arbeitenden Bevölkerung liege es, bei der bevor
Vorfigende die Versammlung.
Boltsblatt" bekannt gemacht werden. Mit einem Hoch auf
bie Schatten
Auch frablen, be
bollen Billo
Cin buntler
Paar braun
vor ihm au bigung blei
Fabriti horn
Schwarze Na
terben ein Schweifen bi Bäuschen h
hön hinter licher Frieb auf der Ve bung. Sein beller, unb Lippen frä
Zentral- Krantenkaffe der Maurer, Steinhan " Grundstein zur Einigkeit". Großes Kränzchen am Einkommensteuer, sowie der Miethssteuer entstehenden Auß abend, den 21. November, Abends 8 Ubr, im Gal falles der Steuererträge mehr belastet werden würde. In der Deutschen Raiser, Lothringerftr. 37. Entrée für Herren a ftehenden Wahl ihren ernstlichen Willen zu befunden und der Chorinerstr. 71, v. III; Jänile, Markusfir. 17, v. II; Ban Arbeiterpartei zum Siege zu verhelfen. Deshalb bitte er die Landsbergerftr. 14,. II; Raschte, Reinidendorferftrafe Wähler des 28. Bezirts, am 24. November alle Stimmen auf Woltersdorf , Höchftestr. 14, pt.; Wille, Fürftenberger D. II, und im Deutschen Kaiser", Lothringerftr. 37. Mittwoch Abend Uebungsstunde im Theater Reftaurant, Männergesangberein Norddeutsche Schleife
feine Person zu vereinigen, zum Wohle der Allgemeinheit. Der Vorfizende, Herr Schuls , forderte nunmehr die anwesenden Gegner, refp. folche Personen, welche
gar nicht gewußt habe, daß in Preußen die braunweigische mit den Ausführungen der Redner nicht einverstanden seien, denerftr. 71-72.
Verantwortlicher Rebatteur R. Cronheim in Berlin . Druck und Verlag von Mar Bading in Berlin SW., Beuthstraße 2
Sterzu eine Bell
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Hätte
balblaut vo
fteile Berge
boten, biete
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ihn zur Ge