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verfest, und es wäre zu wünschen, daß er sich bis zur nächsten Demonstration durch Pillen aus Haaren phlegmatischer und faltblütiger Bersonen beruhige.

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Ueber die Angelegenheit des Direktor Fischer gehen uns noch fortlaufend Buschriften zu. Wir haben uns hin­Blüthen länglich, so weit es im Interesse der Deffentlichkeit liegt, dar über ausgelaffen; das Weitere muß nun dem Untersuchungs­eine Berichter vorbehalten bleiben. Angezeigt ist es für diejenigen, Angezeigt ist es für diejenigen, eußische die über die Manipulationen des Herrn Fischer im Einzelnen lung betwas Näheres wissen, dies dem Kriminal Rommiffariat zur Kreu Anzeige zu bringen. Nur über die schwebende Lotterie der e geben Deutschen Gewerbeballe bleibt noch einiges zu fagen. Herr Rechtsanwalt Dr. Staub hat mitgetheilt, daß die Durchführung daffaire der dem Ausschuß fonzefftonirten Lotterie durch den in der dorf en Berson des Herrn S. Fischer eingetretenen peinlichen Zwischen­berichtet fall nicht beeinflußt werde. Auch diesmal find, wie im vorigen elt haben Jahre, mehrere werthvolle Hauptgewinne annonzirt worden, die ne Leiche Lieferanten dieser Hauptgewinne find aber, soviel uns bekannt, fo gewigt gewesen, die gelieferte Waare nur in Rommiffion zu geben. Erst nach vollständiger Bezahlung wird fie für die üdlehren Lotterie Eigenthum des Herrn Fischer oder des Ausschusses. mape Wie fich diese Lieferanten jest zu der Lotterte stellen, wiſſen wir nicht. Eins muß das Publikum, wenn diese staatlich ge nehmigte Lotterie von dem peinlichen Zwischenfall unberührt bleiben soll, fordern. Es ist in dem Schreiben des Herrn nahmen Rechtsanwalts Dr. Staub von dem geschäftsführenden Aus­schuß der Deutschen Gewerbehalle die Rede. Wer ist dieser geschäftsführende Ausschuß, aus welchen Berfonen besteht er? 3 ist nur denkbar, daß die Lotterie jezt noch Erfolg haben lann, wenn an der Spige derselben Männer stehen, die dem Bublikum Gewähr und Sicherheit durch ihre Persönlichkeit bieten. Einen Sprung ins Dunkle wird das Publikum jezt laum wagen. Es werden also die Männer, welche die Durch führung der Lotterie jest noch in die Hand nehmen wollen, dem Publikum vorstellen müffen.

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Gerichts- Zeitung.

B. C. Ein Bild recht wechselreicher Schicksale bot eine am Montag vor dem Straffenat des Kammergerichts in der Revistonsinstanz gegen den Tischlergesellen Drth verhandelte Anflage wegen Bergehens gegen das Sozialistengeset. Ur­prünglich wegen unbefugten Rollettirens angellagt, wurde D. im Juli vorigen Jahres vom hiesigen Schöffengericht freige­procher, die Berufungskammer aber hob diese Entscheidung am 26. September pr. auf, weil das Schöffengericht nicht zuständig sei und erkannte in der Sache selbst als erste Instanz auch auf Freisprechung. Dieses Urtheil wurde nun wieder auf die Re diflon der Staatsanwaltschaft vom Reichsgericht aufgehoben, welches die Kompetenz des Schöffenrichters feststellte und die Sache in die erkennende Instanz zurückwies. Bei der in Folge beffen feftgestellt. D. veranlaßte im Mai 1884 in der K.schen Biano­fabrit hierselbst 18 Nebengesellen, Geldbeiträge in eine Lifte zu eichnen, welche die Aufschrift trug: Sammelliste für den Wahlfonds zur Erzielung streng freifinniger Wahlen für den Reichstag " und einen Stempel mit der Inschrift: Berliner Sozialdemokratie. Das Zentral. Komitee."

Beiträge sollten, wie D. zngab, in den Wahlfonds der sozial­demokratischen Partei fließen. D. bestritt die Empfangnahme Der aber die Aussage des Tischlergesellen Krautwurst, der schließlich in inficht auf ihn wegen seiner Weigerung angewandte Chi­tane lieber 20 Bf. an D. gegeben habe, ehe er sich von

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den Sozialdemokraten die Knochen entzwei. flagen laffe."(!) Straflammer Landgerichts I

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in dieser Angabe durch das Zeugniß des Mitdenunzianten Hausdiener Eichhorn unterstüßt, daß sein dermaliger Prinzipal ihn zu dieser Wegnahme bestimmt habe. Lesterer, welcher den fraglichen Ries in seinem Garten benugt hat, ist deshalb der Anftiftung zum Diebstahl und der Hehlerei angeklagt. Der felbe stellt die Anstiftung zwar in Abrede, er wird aber vom Gerichtshof auf Grund der Bezichtigung des Willdorf und des Beugnisses des Eichhorn für überführt erachtet. Ersterer erhält eine Strafe von zwei, legterer von vier Tagen Ge­fängniß.

Eine eigenartige Umgehung des Krankenkassengesetes gelangte gestern zur Sognition und Beurtheilung der 87. b. theilung des hiesigen Schöffengerichts. Bei dem Weißgerberei - 10 Stunden Arbeitszeit pro Woche nicht unter 21 M. verdienen. befizer Basch arbeiteten im Mai und Juni cr. 10 Burichter auf Affordlohn, von denen sechs der freien Hilfskaffe, vier der Orts frantentaffe angehörten. Am 1. Juni cr. verlangten die Zu­tichter einen höheren Affordlohn, welchen ihnen Basch mit der Maßgabe bewilligte, daß die vier namhaft gemachten Burichter -es find dies die, welche nicht der freien Hilfslaffe anges hörten 16 Pf. pro Woche weniger erhalten, als die übrigen fechs Burichter. Sechzehn Pfennige ist nämlich der dritte Theil bes zu zahlenden Krankengeldes, beffen Tragung nach dem Ge sege dem Arbeitgeber auferlegt ist. Staatsanwalt und auch der Gerichtshof erblickten in diesem Abkommen eine Umgebung der qu. Vorschrift des Krankenkaffengefeßes und verurtheilte lepterer den deshalb angeklagten Basch, da einer derartigen Schädigung der Arbeiter mit aller Strenge begegnet werden müsse, über den Antrag des Staatsanwalts hinaus, der 10 Mart für aus­reichend erachtet hatte, zu 30 M. ev. 3 Tagen Haft.

Lohnes, sowie am Vorabend eines jeden hohen Festes Schlug der Arbeitszeit um 4 Uhr Nachmittags. 4. Gutes Trinkwasser in der Fabril; da bis jezt die Arbeiter gezwungen waren, aus dem in der Fabrik befindlichen Reservoir zu trinten. 5. Behn Minuten nach Beginn der Arbeitszeit soll der Eintritt in die Fabrit noch gestattet werden. 6. Geftattung des Sammelns der Beiträge zum Fachverein; da bis jept Herr Stelzner nur gestattet hatte, die Gelder für den auf dem Grundstück befind lichen Budiler" einzulasfiren( der Betreffende ist Bruder des Werkführers!); die Vereinsbeiträge durften auf dem Grundstück des Herrn Stelzner nicht einfaffirt werden. 7. Schrauben Facondreher und Berufsgenossen dürfen bei 8. Gerechte Vertheilung der Altordarbeiten, da bis jetzt bei 70 Stunden Arbeitszeit verschiedene Kollegen nicht im Stande waten, 15 M. zu verdienen, während Andere einen bedeutend höheren Verdienst erzielten und grade die schlechtest bezahlte Arbeit die größte physische Anstrengung erforderte. Die vers schiedenen Redner, welche sich in dieser Angelegenheit zum Wort meldeten, erklärten sich mit diesen Forderungen vollstän big einverstanden und bedauerten, daß die Kollegen gezwungen wären, solche Forderungen, welche jeder rechtlich denkende Ar beitgeber feinen Arbeitern von selbst gewähren sollte, noch zu stellen. Herr Stelzner hatte fich verpflichtet, mit seinen Arbei tern selbst zu verhandeln und bedauerte, daß sie sich an den Fachverein gewendet hatten. Jedoch war er gezwungen, die Intervention des Vorstandes des Fachvereins zu ermöglichen und wünschte Herr Stelzner am Sonnabend, den 28. Novem ber, mit seinen Arbeitern unter Assistenz des Vorstzenden des Fachvereins, Herrn Jacobs, zu verhandeln, was auch von der Versammlung gutgebeißen wurde. Verschiedene Redner friti müthige Vorgehen der Kollegen und versprachen Mann für firten noch die Bustände in dieser Fabrit, lobten das eine Mann hinter Ihnen zu stehen. Zum Schluß wurde folgende Resolution einstimmig angenommen: Die heutige Versammlung erklärt sich mit dem Verhalten der streilenden Kollegen einvers standen und erwartet von der morgen stattfindenden Unterhand­lung mit Herrn Steigner, daß sämmtliche rechtlichen Forde rungen stritte erfüllt werden.

Nachtrag. Wie uns mitgetheilt wird, hat Herr Stelzner unter Assistenz des Schraubenfabrikanten Herrn Reiche sämmt liche Bedingungen der Arbeiter angenommen und sich schrifte lich verpflichtet, davon nicht abzuweichen und den Vorsitzenden des Fachvereins feder Zeit, wenn ein Sollege beschwerdeführend an ihn herantritt, den Eintritt in die Fabrit zu gestatten, um die Beschwerden zu regeln. Montag, den 30. November, wurde die Arbeit wieder aufgenommen. Hoch lebe die Organisation!

Zur Altersversorgung der Arbeiter. Ueber diese Frage ist zwischen der Freis. Blg." und dem in Leipzig er­Scheinenden Gewerkschafter" eine furze Polemit ausgebrochen. So schreibt das lettere Blatt in seiner neuesten Nummer: Die Freifinnige Beitung", das Organ des Herrn Eugen Richter , beschäftigt sich recht häufig mit dem Gewerkschafter". Besonderes Migfallen erregen bei dem freifinnigen Blatte uns sere Anschauungen über die Altersversorgung der Arbeiter. Wir hatten in Nr. 46 folgendes geschrieben: Wenn man Großes schaffen will, so muß man auch große Opfer bringen

Die Götter Griechenlands auf der Anklagebant. Ein Köllner Buchhändler war beschuldigt, in den Monaten Juli, August und September nackte weibliche Thonfiguren, ,, welche öffentliches Aergerniß erregen fonnten und erregt haben, in den Schaufenstern seines Geschäfts ausgestellt und somit groben Unfug verübt zu zu haben". Die Corpora delioti bes ftanden in Nachbildungen der Kunstwerke berühmter Meister; fo unter anderem: Die drei Grazien" von Thorwaldsen , Aphrodite " von demselben Meister, sowie von Kunstwerken Canovas und Danneders. Auch die berühmte Frankfurter Ariadne" befand sich darunter. Diese Nachbildungen find in einer Maffe Chromopasta hergestellt, welche die einzelnen Fi guren wärmer und lebendiger erscheinen läßt. Bei der königl. Bolizeidirektion gingen Beschwerden über die Ausstellung der Statuetten ein; die eine war anonym, die andere mit einem Namen unterschrieben, deffen Träger nicht zu ermitteln war. Daraufhin hatte die königl. Bolizeidirektion den Buchhändler aufgefordert, die auch nach ihrer Ansicht anstößigen Statuetten zu entfernen. Diesem Verlangen wurde nicht nachgekommen und so ließ die oberste Polizeibehörde nach nochmaliger Auf­forderung die betreffenden Gegenstände durch einen Beamten aus den Schaukästen entfernen. Inzwischen waren in der ,, Kölnischen Voltszeitung" zwei Artikel erschienen, in welchen behauptet wurde, in dem betreffenden Geschäft seien die ge­meinsten und obszönsten Figuren ausgestellt. Zuerst hatte sich die Polizeidirektion an die Staatsanwaltschaft gewandt, war aber von dieser, sowie von der Dber. Staatsanwaltschaft abschlägig beschieden und auf den Rechtsweg verwiesen worden. Es wurde nun gegen den Buchhändler ein Strafantrag wegen An­stiftung von grobem Unfug gestellt, hervorgerufen durch die Ausstellung unfittlicher, das Schamgefühl verlegender Figuren. Der Vertreter des Staatsanwalts begründete die Klage in fol gender Weise. Der Laden befinde fich an einer der belebtesten Straßen, in unmittelbarer Nähe von zwei starkbesuchten Schulen. Die Schüler würden durch Beschauen der Figuren geistig und moralisch verdorben, auch wende fich der die Straße pasfirende moralische Mensch mit Abscheu von den Fenstern weg. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Eilender, führte verschiedene Aeuße rungen größerer Buchhandlungen aus allen Theilen der Monarchie an, welche unbeanstandet diese Nachbildungen von Thorwaldsen und anderen Künstlern ausgestellt haben und ver faufen. Ferner behauptete er, sei es doch zuerst Sache der Jugendbildner und Seelsorger, falls für die Jugend etwas gegen die Sitte und den Anstand Verstoßendes an den Figu ren auszusegen sei, auf die Entfernung der legteren zu bringen, aber dies sei von teiner Seite geschehen. Von zwei Staats­behörden sei die Klage schon zurüdgewiesen und nichts An ftößiges bezw. Straffälliges darin gefunden worden. An der Hand verschiedener Beispiele wies der Redner nach, daß im Kunstmuseum, in Kunstgallerien, an öffentlichen Denkmälern, an Kirchen, Brunnen und anderen Kunstwerken durch Dar ftellung nacter Figuren weit mehr geleistet werde, was wohl geeignet sei, die Schambaftigkeit zu verlegen und öffentliches Wergerniß zu geben. Die Urtheile dreier bedeutender Aestheti ler, des Profeffors Vischer, des Herrn Profeffors Lübke und des Professors v. Lügom, legte weiter der Vertheidiger vor. Alle drei sprechen sich dahin aus, daß in den betr. Nachbildungen durchaus nichts Sittenwidriges enthalten, und daß diese echten Kunstwerte nicht mit frivolen, lüfternen Darstellungen zu ver gleichen seien. Sollte eine Freisprechung nicht erfolgen, so be­antragte der Vertheidiger das Gutachten dreier Sachverständi­geu, des Bildhauers Werres, des Bauraths Pflaume und des Professors Mohr. Das Schöffengericht verurtheilte nach furzer Berathung den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 50 M. Als strafverschärfend wirkte der Umstand, daß die Aus­an einer der belebtesten Straßen und in Nähe der erwähnten Schulen stattgefunden habe. Der Vertheidiger hat gegen das Urtheil Berufung eingelegt.

Der Gerichtshof die fünfte nahm nun weiter an, Begriff Des Einfammelns von Bei trägen im Sinne des Sozialistengesezes nicht nur das Nehmen felben Schlußeffekt vorausgehenden Einzelhandlungen, nament und Geben des Geldes, sondern der ganze Komplex der dem lich die Entgegennahme von verpflichtenden Beichnungen ge­bört. Auf des§ 16 des zit. Gesezes habe auch das Berliner Bolizeipräsidium am 24. Mai 1881 das Einsammeln von Beis trägen zur Förderung der Wahl eines der sozialdemokratischen Bartei angehörigen Abgeordneten, sowie die Aufforderung zur Leistung solcher Beiträge verboten. Ueber die Bulässigkeit dieses Berbots hätten aber nicht die Gerichte, sondern die politischen Behörden zu entscheiden. Der Gerichtshof erkannte fonach unter Aufhebung der Entscheidung des Schöffengerichts vom 4. Juli 1884 gegen D. wegen Vergebens gegen das Sozialisten­Geld zu Gunsten der Armenkaffe der Stadt Berlin verfallen. Refes auf 1 Woche Haft und erklärte das von D. empfangene biergegen legte D. durch R. A. Freudenthal Revifion beim Rammergericht unter folgender Ausführung ein: Das Verbot paffe gar nicht auf den individuellen Fall und fei überhaupt ungiltig, weil es weiter gehe als es das Sozialistengesetz gestatte und überhaupt so allgemein gefaßt sei, daß es sowohl zu Tage getretene Sammlungen, als solche, welche in irgend einer Form omöglich nach Aufhebung des Sozialistengefeßes ver. anstaltet werden könnten, verbiete. Rechtsirrthümlich set auch die Ansicht, daß dem Richter kein Prüfungsrecht dieses Verbots zuftehe, vielmehr sei dieses Recht durch Urtheil des Reichs gerichts vom 14. Juli 1880 ausdrücklich anerkannt worden. Das Rammergericht erkannte jedoch den Ausführungen der Oberstaats anwaltschaft( St.-A. Lademann) gemäß auf Burückweisung der Revision. Das Verbot des Polizei Präfidiums sei als rechts­verbindlich zu erachten. Allerdings sei durch Reichsgerichts, Entscheidung angeordnet worden, daß in derartigen Polizeis Verboten die zutreffenden Sammlungen genau zu bezeichnen feien, indeß sei dieser Anfordernng auch in vorliegendem Falle genügt worden, da ausdrücklich Sammlungen zum Swecke der Wahl eines sozialdemokratischen Abgeordneten verboten wurden. Ein solches Sammeln sei aber von dem Vorderrichter fest B. C. Ein sympathetischer Heilkünstler" B. war vom Schöffengericht zu Hersfeld und von der Straflammer zu Raffel niedergelegt haben, dieselben gehen nunmehr Hand in Hand wegen sympathetischer, meist durch Auflegen der Hand bewirkter

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und eine progressive Eintommensteuer von vielleicht 200 Mil lionen wäre für alle die Leute, von Herrn Eugen Richter an­gefangen bis hinauf zu zu König Stumm", nicht einmal ein sehr großes Aequivalent für alle die Vortheile, welche ihnen der heu tige Staat und die heutige Gesellschaft den Arbeitern gegenüber bieten. Also wenn's gar nicht mit der Herabminderung der Dienstzeit gehen sollte, nur zugegriffen zu der pro gressiven Einkommensteuer, zu den 200 Millionen Die überflüffig im Säckel der Reichen steden."-Diese Säße drudt nun die Freifinnige Zeitung" ab und bemerkt dazu fol gendes: Das ist deutlich! Wenn nun aber die Reichen" die Dienste des Staates mit dieser neuen Steuer von 200 Millio nen jährlich für zu hoch bezahlt halten und sich dem Bu greifen" durch Auswanderung entziehen, was dann?"

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Man sieht hier wieder einmal die totale voltswirthschafts liche Unkenntniß des Herrn Richter. Derselbe scheint das Geld und die transportablen Werthsachen für den einzigen Reich­thum" zu halten. Wenn Richter zum Beispiel auswanderte, so würde dadurch seine Arbeitskraft entwerthet, er würde im Auslande nicht den vierten Theil von dem verdienen, was er in Berlin fich zusammenschreibt. Und gar König Stumm"? Wenn der seine Kohlengruben, seine Bergwerte, seine Fabrilen und Maschinen auf seinen Rüden nähme und über die Grenze teuchte, das wäre ein herrlicher Anblick! Oder wenn die Große befizer Alles verkauften, was sie hätten, natürlich auch den Grund und Boden, den fie doch wohl nicht nach Frankreich hinüberschleppen fönnen, dann würden doch die neuen Käufer die progreffiven Steuern zu tragen haben. Und wenn nun gar in der neuen Heimath, in Frankreich , England, überhaupt in den Knlturstaaten zu irgend welchen humanen und volkswirths schaftlichen Zwecken gleichfalls progreffive Steuern erhoben würs den, die noch höher wären, als in Deutschland , was dann? Dann wanderten die Reichen" wieder aus, bis sie bei den Feuerländern oder den Estimos angelangt wären. Doch genug des Richter'schen Unfugs. Uebrigens hat schon im norddeutschen Reichstage bei Berathung der Gewerbeordnung Der damalige Abgeordnete Frißsche den Abgeordneten Dr. Braun, der auch mit der Auswanderung der Reichen drohte, unter der Heiterkeit des Hauses mit ähnlichen Argumenten, wie wir fie hier vorbringen, glänzend abgeführt. Das hätte Herr Richter wiffen fönnen.

Soziales und Arbeiterbewegung. arbetet auf ca. gäst jest fchen die Babl der unbeschäftigten

Aufruf an die Steindruder und Lithographen Berlins und Deutschland . Kollegen! Der Streit bei der Firma Ernst u. Komp. ist in ein neues Stadium getreten, in­dem die Kollegen welche gegenwärtig dort arbeiten, die Arbeit mit den Streifenden. Kollegen! Jest ist es nun unsere

Ruren an fechs lebenden Wesen darunter ein Bürgermeifier heiligste Pflicht, die streifenden Kollegen zu unterstügen, trage und eine Rub", auf Grund eines hessischen Ministerialaus Schreibens" vom 23./12. 24, welches in Betracht nimmt, daß

in finanzieller Hinsicht. Wir müssen die Kollegen hoch halten, damit fie der Sache treu bleiben, denn fest müssen wir zus

fäumt wird, zu einer Geldstrafe verurtheilt worden. B. legte sammen halten, dann wird auch hoffentlich der Sieg unser hiergegen Revision beim Kammergericht ein, ausführend, daß sein. Einig und fest müssen wir die Sache durchfechten, dann die qu. Verfügung von 1824 in Rüdficht auf die Gewerbe­ordnung, welche das Kuriren geftatte, nicht mehr rechtsgiltig set. Das Kammergericht erkannte darauf, daß der Fall der be handelten Ruh ausscheide und B. also nicht in 6 Fällen,

boten werden.

werden wir auch etwas erzielen. Vor allem trete jeder Kollege dem Fachverein bei. Alles Nähere in der am Mittwoch Abend 8 Uhr stattfindenden Versammlung im Etablissement Buggen hagen, Moripplas( ftehe Inserat heute). Es ist Pflicht eines Bahlstellen find bei Weid, Alexanderstraße 31; Kreuz,

fondern nur wegen der 5 am Bürgermeister und an 4 anderen jeden Kollegen, in dieser Versammlung zu erscheinen. Die Berbot, welches übrigens rechtsverbindlich sei, fich nur auf Rottbufer- Platz und bei Schayer, Ader- und Invalidenstraßen Menschen beziehe. Allerdings fönne fich in Gemäßheit der Gewerbeordnung Jedermann mit heilen von Krankheiten be faffen, aber bei diesen angeblich sympathetischen durch Handaufs legen bewirkten Mitteln fönne der Begriff Rur" gar feine Anwendung finden und können dieselben von der Polizei ver­

Efterer ist geständig, eine

Ede, Sonnabends und Montags Abends von 6-9 Uhr und Sonntags von 9-12 Uhr Mittags.

In der Versammlung der Metallschrauben- Facon­dreher und verwandten Berufsgenossen, welche am 27. Nov. bei Wohlhaupt, Manteuffelstraße, tagte, wurde die Ursache des Streits in der Stelzner'schen Fabrit, Melchiorstr. 23, besprochen, und die Gründe, welche den Streif veranlaßt haben, largelegt. Der Vorfizende, Herr Jacobs, ertheilte dem Mitgliede der Streit Kommiffion, Herrn Baaz, das Wort. Derselbe ließ sich dahin aus, daß sieben in der Fabrik beschäftigte Kollegen nicht

Ein neuer Dollfusfall beschäftigte gestern die 93. Ab theilung des hiesigen Schöffengerichts. Dieser Prozeß hat neben biefem Umstand noch deshalb besonderes Intereffe, weil gebrachte Denunziation ihren Miturheber selbst auf die Ans gewillt waren, des Montags bis 8 Uhr Abends zu arbeiten, flagebant gebracht hat. Auf derselben nahmen Platz der Buch- weshalb thre Entlassung verfügt wurde. Dadurch sahen sich die balter Willdorf und der Eigenthümer des Hauses Belforters übrigen 57 Kollegen ebenfalls veranlaßt, die Arbeit niederzus Quantität Bflafterkies von der Straße in den Keller feines früheren Brinzipals geschafft zu haben, um damit die Wege des fleinen Vorgartens zu beftreuen. Er behauptet und wird

legen und Herrn Stelzner folgende Bedingungen zu ftellen: 1. Humane Behandlung von Seiten des Wertführers. 2. Reine Ueberstundenarbeit. 3. Montags und Sonnabends eine halbe Stunde früher Feierabend und pünktliche Auszahlung des

In Prag herrscht, wie wir schon mittheilten, große Ars beitsnoth. Man schäßt 8000. Der Stadtrath hat beschlossen, die profeftirten öffentlichen Bauten zu beschleunigen. Sämmt liche Handschuhmacher, 700 an der Bahl, haben die Arbeit gefündigt, um Lohnerhöhung zu erzielen.

Die Kohlengrubenarbeiter in Südyorkshire, welche schon längst den Kampf um eine Lohnerhöhung von 10 pCt. in Aussicht stellten, haben nunmehr den Grubenbeißern diese Forderung zugeschickt. Man glaubt nicht an ein Nachgeben der letteren und so dürfte der Streit eintreten und zwar über die ganze Gegend. Dieser Streit würde mindestens 200 000 Menschen in Mitleidenschaft ziehen.

Ueberproduktion. Dies Wort lesen wir fast täglich in den Zeitungen; es hat, trozdem es im Allgemeinen wohl taum eine Ueberproduktion giebt, weil die Menschen die angefams melten Waaren leicht fonfumiren tönnten, dennoch im wirthschaftlichen Sprachgebrauch das Bürgerrecht erlangt. Man tönnte ebensogut von Unterfonsumtion reden. Die meisten tonsumtionsbedürftigen Menschen befizen allzu geringe Rauftraft, um die Konsumtion mit der Produktion in Einflang zu bringen. Und nur in diefem Sinne fann von einer Uebers produktion die Rede sein. Brauchen wir also das landläufige Wort, so soll es auch nur nach vorstehender Bedeutung auf gefaßt werden.

Fleisch von an der Lungenseuche erkranktem Vieh wird meist von den Thierärzten für genießbar erklärt und dann natürlich unbeanstandet verkauft. Die wissenschaftlich gebildeten Aerzte find jedoch anderer Ansicht und halten solches Fleisch der Gesundheit des Menschen für gefährlich. Man müßte also mindestens von den Verkäufern gefeßlich verlangen, daß sie das Fleisch von Franken Kühen deutlich als solches bezeichneten, damit die Käufer selbst entscheiden können, ob fie solches Fleisch effen wollen oder nicht.

Die Bierbrauereien werfen gerade in diesem Jahre hohe Dividenden ab. So zablt die Aliienbrauerei zu Pforten bet Gera 13% Prozent. Nicht umsonst bezeichnet deshalb der Vollsmund verschiedene Aktienbiere mit dem Schmeichelnamen: Dividendenjauche.