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Der

Beilage zum Berliner Volksblatt.

e. 293.

Parlamentsberichte.

Deutscher Reichstag .

17. Situng vom 14. Dezember, 1 Uhr. Am Tische des Bundesrathes von Boetticher und Rommiffarien.

Die Berathung des Etats des Reichsamtes des Innern wird fortges st und zunächst Rap. 11, Normal­Aichungs- Kommission 39 840 M., ohne Debatte ge­nehmigt, nachdem Referent, Abg. Sattler, den Wegfall von 6600 in. für einen Gelehrten als Direktor der Kommission, entsprechend den Erläuterungen zum Etat, motivirt hat. Der bisherige Direktor, Profeffor Foerster, hat selbst darauf ange tragen, daß nunmehr, nach Feststellung der technischen Grund­lagen des Mag- und Gewichtswesens für voraussichtlich lange Beit, an Stelle des Gelehrten ein Verwaltungsbeamter( im Nebenamt) die Leitung der Kommiffion übernehme. Profeffor Foerster ist aber als Mitglied in die Plenarversammlung be­rufen worden, die aus Gelehrten und höheren Aichungs­beamten besteht und der wichtigere technische Fragen vorgelegt

werden.

Es folgt Kap. 12, Gesundheits- mt 129 790 M. ( 3940 m. mehr als im vorigen Jahre).

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Abg. Dr. Langerhans: Seit Jahren wird die gefeß liche Regelung der obligatorischen Leichenschau von vielen Seiten gefordert und wiederholt ist bei diesem Etat die Regierung gefragt worden, ob fie nicht endlich damit vorgehen wolle. Thre Antwort lautete jedesmal, daß war nicht in derselben Seffion, aber doch sehr bald eine Vorlage zu erwarten sei. Regelung der Sache und zwar durch Reichsgesetz ist dringend nothwendig. Es besteht zwar schon in vielen Staaten Deutsch lands eine obligatorische Leichenschau, eingeführt durch Mini­terialrestripte, Bolizeiverordnungen u. f. w., indeß im größten Theile Deutschlands ist sie noch nicht durchweg eingeführt, namentlich in dem größten Theile Preußens noch nicht. Bis um Erlag des Reichsgefeges über die Beurkundung des Per­fonenstandes im Jahre 1875 galt in Preußen das Landrecht. Danach waren diejenigen, die den Personenstand zu beurkunden hatten, welche die Listen führten, verpflichtet, recht strenge Maß­regeln innezubalten; fie mußten fich von der Identität der Berfon, vom Tode des Verstorbenen überzeugen u. f. w. Durch Das Geseg von 1875 ist die Sache aber wesentlich geordnet. Die landrechtlichen Bestimmungen für Preußen und wahr­fcheinlich auch ähnliche Bestimmungen in anderen Ländern find burch dieses Gesetz aufgehoben. Dieses Gesetz bestimmt im im§ 21: Der Standesbeamte ist verpflichtet, fich von der Richtigkeit" der Anzeige, wenn er dieselbe zu bezweifeln Anlaß findet, in geeigneter Weise Ueberzugung zu ver Schaffen" fann Damit wich einigermaßen Der Standes­fige Urkunde nicht hergestellt werden. beamte ist nur dann, wenn er die Anzeige zu bezweifeln An laß findet, verpflichtet, sich Ueberzeugung zu verschaffen. Solche Bweifel bat er nicht, wenn ein befannter, angesehener Mann oder eine Mutter den Tod ihres Kindes anzeigt, er wird die Anzeige für richtig und die angezeigte Person für in der That verstorben halten, ohne fich irgendwie die Ueberzeugung davon zu verschaffen. Damit ist die Identität in feiner Weise festgefeßt. Daraufhin werden dann aber Sterbeurkunden aus gefertigt, die allein Giltigkeit haben, und schon dieser einzige Grund müßte die Reichsregierung zwingen, in dieser Beziehung Henderung zu schaffen. Indeffen ist noch eine ganze Reihe von anderen Gründen hier ausschlaggebend. Entschieden wird bei obligatorischer Leichenschau viel jeltener ein Verbrechen mit Erde bedeckt werden. Wie oft findet dagegen jetzt die soge nannte Engelmacherei einen Vorschub, um ihr Verbrechen ruhig weitertreiben zu fönnen. Vergessen wir doch nicht, daß die Leichenverbrennung immer mehr Sitte wird; wenn fie auch bei uns geftattet wird, dann ist es ganz nothwendig, daß über die Sicherheit des Todes sowie darüber, durch die Beerdigung nicht ein Verbrechen verdeckt werden soll, eine Garantie durch Gefeß geschaffen werden muß. Ueberdies ist Dann die Furcht vor dem Lebendig begrabenwerden, vor dem Scheintode eine weit geringere. Auch die Statistik würde in pieler Beziehung erst durch die Einführung einer obligatorischen Leichenschau einigermaßen Werth belommen. Man fönnte da gegen einwenden, daß die Durchführung außerordentlich schwer fel, 3. B. bei dünner Bevöllerung und sehr wenig Aerzten eine Leichenschau rite artis auszuführen. Aber in vielen anderen Ländern ist es überhaupt nicht nöthig, daß ein Arzt bei dem Leichenschauamt dabei ist; in ber That ist er auch dazu nicht unbedingt nöthig, und man kann sehr leicht Heilgehilfen oder andere gebildete Leute dazu anlehren, die Eymptome eines ficheren Todes mit Sicherheit zu erkennen. Vor allen Dingen wird dann auch, was heute immer noch zweifelhaft ist, die Identität der Person ficher durch ein Leichenschauamt festge tellt. Es muß also entweder ein Geses erlaffen werden, darauf fußend, daß diefer§ 21 weiter bestehen fann, oder er muß in Dem Gefeß über die Beurkundung des Personenstandes ge ändert werden.

Dienstag, den 15. Dezember 1885.

fundheitsamtes ein 8weifel darüber bestehen könne, daß als Wein nur gelten kann, was als reines Gährungsprodukt aus der Traube ohne jeglichen Busat gewonnen wird.

Kommiffarius Direktor Köhler: Ich habe mich über die vom Vorredner angeregten Fragen bereits im Januar d. J. geäußert und kann im Einzelnen nur auf meine damalige Ant wort verweisen. Auf die Entschließungen der einzelnen bun desstaatlichen Behörden in der Friedhofsfrage steht dem Reichs­Gesundheitsamt teine direkte Einwirkung zu. Wir werden jedoch der Frage stets unsere vollste Aufmerksamkeit schenken; nur müssen wir bei der geringen Bahl der uns zu Gebote stehenden Kräfte auf eine sorgfältige Eintheilung des um faffenden Arbeitsstoffs Bedacht nehmen, und da find zunächst noch dringlichere Dinge zu erledigen. Es ist schon angeordnet, daß balbmöglichst Versuche darüber angestellt wer den, wie eigentlich der Infektionsstoff, der Träger der an­fteckenden Krankheiten, fich dem Verwesungsprozeß gegenüber verhält. Es sind auch sogar bereits vereinzelte Verfuche in dieser Nichtung gemacht worden; doch halten wir es für ange zeigt, die Ergebnisse derfelben nicht eher an die Deffentlichkeit gelangen zu laffen, als bis ganz bestimmte Resultate vorliegen. Es wird hoffentlich gelingen, im Laufe der Zeit die Frage des finitiv zu lösen. An dem guten Willen des Gesundheitsamtes braucht der Redner nicht zu zweifeln. Was die zweite Frage betrifft, so glaube ich nicht, daß der Vorredner etwo so weit geht, um alles als Wein bezeichnen zu wollen, was lediglich aus Trauben produzirt wird, oder will er etwa auch den Effig als Wein bezeichnen?( beiterkeit.) Es muß berücksichtigt werden, daß für zahlreiche Weine behufs ihrer Konservirung gewisse Alloholzusäße erforderlich sind, z. B. für die portugie fischen Weine. Die ausländische Gesetzgebung, von der indessen eigentlich nur Desterreich in Betracht kommt, hat gleichfalls nicht den juristischen Standpunkt des Vorredners.

Abg. Greve: Mit dem Standpunkt des Abgeordneten Lingens in der Kirchhofsfrage bin ich zufrieden. Auch meine Freunde verlangen lediglich die fakultative Feuerbestattung. Will uns der Abgeordnete Lingens diese gewähren, so haben wir nichts dagegen, daß er, wenn er will, fich begraben läßt. ( Heiterkeit.) Die Mehrausgabe für einen technischen Hilfs. arbeiter beim Reichs Gesundheitsamt in diesem Etat hat mich gefreut. Es würde vielleicht überhaupt angebracht sein, wenn auch die Leitung des Reichs Gesundheitsamts einem technischen Beamten übertragen würde. Derselbe braucht ja nicht immer Hausarzt des Reichskanzlers zu sein. Wir haben für solche Boften ausgezeichnete Medizinalbeamte, die aus dem Stande der Kreisphyfici hervorgegangen find. Auch der berühmte Dr. Koch war nur Kreisphyfitus. Ich muß ferner die Aerzte gegen den neulich von Herrn von Boetticher ihnen gemachten Vor wurf in Schut nehmen, als ob fie die soziale Bedeutung des Krankenkaffengefeßes nicht verständen. Die Thätigkeit eines jeden einigermaßen beschäftigten Arztes in Deutschland gehört bereits zu 1/2 bis 4 der Wohlthätigkeit. Ohne die opferwillige Beihilfe der Aerzte würde überhaupt das Krankenkaffengeset nicht durchführbar sein. Ich muß zudem bestreiten, daß die vom deutschen Aerzteverein den Krankenkassen vorgeschlagenen Tagen zu rigoros seien. Die Arbeiter wünschen eben so wenig wie andere vernünftige Menschen von dem billigsten Arzte bes handelt zu sein, sondern fie wollen diejenigen Aerate fonsultiren, zu denen fte das meiste Vertrauen haben fönnen. Bieht man diefen Gefichtspunkt in Betracht, so find die den Krankenkassen diesen Gefichtspunkt in Betracht, so find die den Krantentaffen vorgeschlagenen Säße nicht zu hoch.

Staatssekretär v. Boetticher: Meine Herren, ich babe den Grund nicht finden können, aus dem der Herr Vorredner eine lange Philippila gegen mich gerichtet hat wegen der Aeußerungen, die ich angeblich vorgestern und vorvorgeftern gethan haben soll. Wenn es richtig wäre, wovon er ausgeht, daß ich dem gesammten ärztlichen Stande einen Vorwurf aus feinem Verhalten gegenüber der Durchführung des Kranken kaffengesetzes gemacht hätte, so wäre er berechtigt gewesen, feire Ausführungen so, wie er das gethan hat, gegen mich zu richten. Das ist aber feineswegs der Fall, und wenn er die Güte haben will, den bereits vertheilten thenographischen Bericht über die Freitagsfizung und den noch in Aussicht stehenden stenographischen Bericht über die Sonnabendigung durchzusehen, so wird er finden, daß meine Ausführungen fich lediglich gegen diejenigen Aerzte gerichtet haben, welche die von mir besprochene Konvention eingegangen find, beziehungsweise fich nach den Borschriften der Konvention des deutschen Aerztetages gerichtet haben. Ich habe ausdrücklich anerkannt, daß sehr viele Aerzte in Deutschland opferwillig genug gewesen find, mit den Kranten­kaffen Verträge einzugehen, welche hinter den Minimalſägen dieser Konvention zurückbleiben. Ich habe ausdrücklich hervor. gehoben, daß in einzelnen Kreifen die Vergütigungssäge nach Der Kopfzahl der Kaffenmitglieder vereinbart find; ich habe diese Säße genannt, und ich verstehe nicht, wie mir der Herr Vorrebner vorwerfen fann, daß ich mit meinen Bemerkungen das Gesammtverhalten der gesammten Aerzte Deutschlands getadelt hätte. Gegen einen solchen Vorwurf verwahre ich mich ganz entschieden. Der Aerztestand ist ein von mir durch aus bochgeachteter; ich verstehe aber um so weniger, wie der Rommiffarius Direktor Köhler: Die Schwierigkeiten, deren Herr Vorredner heute das Wort zum Schuße seiner Genossen Der Herr Redner gedacht hat, find zum Theil nicht unbegründet und gegen mich hat ergreifen können, nachdem von sämmtlichen der Regierung wohl bekannt, aber die daraus gezogenen Schlüffe Die Forderung eines Leichenschaugefeßes Parteien, die neulich zu Worte gekommen find, das Verfahren der erste, von denen ich gesprochen habe, ebenso verurtheilt catirt schon von langer Beit her; man hat regierungsseitig sehr ist, wie von mir. Der Fraktionsgenoffe des Herrn Borrebners, wohl darauf geachtet, auch bereits einen Gesezentwurf ausge der Herr Abg. Schrader, hat ausdrücklich gesagt: ich billige arbeitet, aber fich überzeugen müffen, daß die praktische Durch die Konvention keineswegs; der Herr Abg. Baumbach hat führung auf ganz erhebliche Schwierigkeiten stoßen würde. daffelbe gethan, und nun tommt der Herr Borrebner und will Diese Konvention rechtfertigen, die, wie gesagt, von Personen, burchführbar erscheinen, lieber zu unterlassen. Vor allen wie fie der Herr Abg. Freiherr v. Malzahn neulich charakteristrt Dingen fehlt es an geeigneten Personen; denn wenn der Vor­redner meint, es würden Heilgehilfen und gebildete Laien sehr hat, nicht erwartet werden durfte. Was dann die Frage anlangt, welche der Herrr Vorredner bezüglich der Beseßung der Direktor wohl zur Ausführung einer obligatorischen Leichenschau ge stelle im Reichs- Gesundheitsamt angeregt hat, so möchte ich nügen, so verweise ich ihn z. B. auf den Often Preußens, wo berartige geeignete Personen in einigermaßen ausreichender glauben, daß er wohl thäte, auch in dieser Beziehung weitere Bahl wohl nicht zur hand sein dürften. Wenn wir uns solche Erfahrungen abzuwarten. Ich habe nicht den Eindruck, und Opfer nicht im Verhältnisse zu den Vortheilen stehen, welche druck, und weitere ärztliche Kreise haben auch nicht den Ein wir durch eine obligatorische Leichenschau erreichen fönnten. drud, als ob das Gesundheitsamt gegenwärtig schlechter berathen fei als früher. Meine Herren, es ist sehr leicht, den Wunsch und in diesen finden die dahin gerichteten Bestrebungen immer Nur in den größeren Städten läßt sich eine solche durchführen, auszusprechen, daß ein Arzt an die Spiße des Gesundheitsamts berufen werden möge, und ich gebe auch zu, daß fich dafür an den Bestreben fundheitsamts die Anfrage, ob die angestellten Ermittelungen darauf gerichtet ist, dem Gesundheitsamt Geschäfte zuzuweisen, über die hygienische zwedmäßigste Anlage von Friedhöfen noch die nicht ausschließlich technischer Natur find, ihm Aufträge zu

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II. Jahrg.

daß es mir persönlich in meiner Stellung als Staatssekretär des Innern zu wünschen wäre, einen besseren technischen Beirath zu haben, so lann ich ihm verfichern, daß die sehr tüchtigen technischen Kräfte des Gesundheitsamtes auch zu meiner Disposition stehen, und daß sie mir den Beirath, dessen ich bedarf, sehr gern ges währen.( Bravo !)

Abg. Geiser( Soz.) wünscht eine allgemeine Organisation des gesammten Gesundheitswesens für Deutschland in der Weise, daß außer dem Reichs Gesundheitsamt auch Provinzial und Lolalgesundheitsämter errichtet und mit umfassenden admini­ftrativen, exekutiven und Zentralbefugnissen ausgestattet wür den. Auch die Errichtung hygienischer Lehrstühle, gegen die allerdings Herr Virchow sich bisher ablehnend verhalten habe, sei ins Auge zu faffen.

Abg. Beit verlangt eine einheitliche Reichsgesetzgebung über die Bierfabrikation. Das in Deutschland bestehende Surrogatverbot müsse nuch in Norddeutschland eingeführt wer den. Schon iegt verwenden von den 10 921 norddeutschen Brauereien nur noch 1923 überhaupt Surrogate. Das Surro gatverbot werde für die norddeutsche Bierfabrikation feinen Nachtheil bringen, wohl aber den erheblichen Vortheil, daß das jetzt noch auf den norddeutschen Brauern lastende Doium, als verfertigten fte unechte" Biere im Gegensatz zu den füid­deutschen" echten", verschwinden werde. Auch die ober gährigen Biere, zu denen man bisher noch am meisten Surrogate verwende, seien sehr leicht ohne solche her stellbar. Einen Steuerausfall aus Folge des Surrogat­verbotes brauche man durchaus nicht zu befürchten. Alle Be denken in dieser Richtung seien unbegründet.

Abg. Ulrich: Eine Aenderung des Braufteuergesetes in dem Sinne, daß alle Surrogate und namentlich auch die in legter Beit in Gebrauch tommende Maltose verboten werden, halte auch ich für dringend wünschenswerth. In Norddeutsch land bekommt man schon gar fein richtiges Bier, sondern Syrup, Maltofebier und dergleichen, daher auch der folossale Import echten bairischen Bieres.

Kommiffarius Direktor Köbler: Darüber, daß es wünschenswerth ist, auf diesem Gebiete vorzugehen, besteht tein ernfilicher Zweifel. Es begegnen sich aber hier verschiedene Interessen, welche ausgeglichen werden müssen. Bayern besigt bereits spezielle Vorschriften über die Bierbereitung; es sollen ausschließlich Malz und Hopfen verwendet werden. Allein auch bei dieser anscheinend flaren Bestimmung sind Zweifel nicht ausgeblieben, zum Beispiel in Bezug auf die Verwendung der Saltzylsäure. Troßdem wir in Norddeutschland nicht so flare Vorschriften haben, so läßt doch auch das Braufteuergeset Don 1872 Die Verwendung Don Surrogaten feineswegs ohne Weiteres zu. Nach der Entscheidung des Reichsgerichts in einem Chemnißer und einem Altenburger Spezialfall ist nur das als Bier zu betrachten, was man in dem betreffenden Orte als Bier zu erwarten be rechtigt ist. Wir werden nun ermitteln müssen, ob es noth wendig ist, den bayrischen Grundsaz für ganz Deutschland an wendbar zu machen, oder wenn Modifikationen mit Rücksicht auf das Reichssteuergeset nothwendig sind, auch Bayern ste afzeptiren tann, ohne in seinen finanziellen Erträgnissen der Malzsteuer beeinträchtigt zu werden. Diese Berücksichtigung Bayerns ist sehr berechtigt, denn während die Bierproduktion des Reichssteuergebiets für 1883/84 23 399 990 Deltoliter betrug, betrug fie in Bayern 12 265 400 hektoliter. Auch die Frage der Bulässigkeit von Maltose wird hoffentlich zu einem befrie bigenden Abschluß gelangen.

Abg. Langerhans: Die Aeußerung der Regierung in der Frage der Leichenschau ist höchst unbefriedigend. Schon die fakultative Leichen erbrennung würde eine strengere Leichen­schau verlangen, um die Konstatirung von Verbrechen an ermög lichen. In Sachsen , Meiningen , Württemberg, einem Theil von Heffen, Bremen , Baden , Nassau ist die Leichenschau bereits obli gatorisch eingeführt, ohne daß dabei unbedingt Aerzte hinzugezogen zu werden brauchen. Auch die Kosten find nicht übermäßig hoch. Jedenfalls bedürfen wir einer genaueren Gefeßesbestim mung, damit es nicht, wie bisher, den Standesbeamten anheim­gestellt bleibt, zu entscheiden, ob eine Leichenschau nothwendig ist oder nicht.

Auf eine Anfrage Witte's erklärt Direktor Köhler, daß ein Gesetz über den Verkehr mit giftigen Farben nach Anhörung der Interessenten dem Reichstage zugehen wird.

Abg. Bürtlin wünscht für die Weinfabrikation genauere gesetzliche Vorschriften. Die Rechtsunsicherheit auf diesem Ge­biete habe wesentlich zu einer Herabminderung der Konsumtion beigetragen Als Wein müßte in einem zu erlaffenden Geie nur dasjenige gelten, was als eine aus alfoholischer Gährung der Trauben hervorgehende Flüssigkeit anzusehen sei. Künst licher Wein müffe geradezu verboten werden, nicht aber die Verbesserung des Weins durch Busatz von Bucker und Waffer.

Abg. Dr. Greve dankt dem Staatssekretär v. Boetticher für die Ehrenerklärung, welche er dem deutschen Aerztestande heute gegeben. Er habe vorgestern allerdings die Empfindung gehabt, daß sich sein Vorwurf gegen alle deutschen Aerzte ge ichtet habe. Redner überreicht sodann dem Präsidenten eine Don 23 000 Personen gezeichnete Petition des Berliner Feuerbestattungsvereins, betreffend Bulaffung der Leichenver

brennung.

Der Titel wird bewilligt, ebenso der Rest des Kapitels und das Kapitel Patentam t".

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Bei Kapitel: Reichsversicherungsamt " bemerkt Abg. Gamp: In der Sigung vom 11. Dezember wurde die Frage, in welchem Verhältniß die Kosten der Berufss genoffenfchaften zu den Kosten der Privatversicherungsgesell schaften ständen, unerwartet von der linken Seite des Hauses zur Erörterung gestellt. Ich sagte damals, daß ich mich freuen würde, wenn es gelänge, die von mir mitgetheilten Biffern, die mir selbst exorbitant hoch schienen, als unrichtig zu erweisen. Ich bin in der angenehmen Lage, dieser Freude schon jetzt Ausdruck geben zu können. Ich habe damals durch ein meines Erachtens entschuldbares Versehen die Zahl der Versicherten mit der Bahl der Versicherungen verwechselt. Ich babe noch an demselben Tage an die Magdeburger Gesellschaft geschrieben, welche mir durch Depesche die gewünschte Aufe flärung gab, daß die Verwaltungslosten in der That nicht eine solche Höhe haben; fie belaufen fich auf 2,20 Mart pro Person. ( Aha! links.) Es war das ein Mißverständniß, ich habe blos bas Komma übersehen.( Heiterkeit links.) Sie( links) follten doch dieses Versehen nicht so schlimm beurtheilen! Hat sich

Besetzgebung allgemein verwerthet werden könnten. Jeden schaft in Gesezesparagraphen und in reglementarische Bestims Berufsgenossenschaft auf 250 M. angab, während es sich um ihrer bloße Gutachten einzelner Medizinalbeamten zahlreiche Gemein wendig, auch bei dem Gesundheitsamt einen administrativen die Loyalitat gerichtet hat, doch nicht solche Gesellschaften in

zwungen würden. Die Befürchtungen, welche man an die Lage der Friedhöfe innerhalb der Städte von Seiten der Ges fundheitspolizei vielfach geknüpft habe, seien übertrieben. Einen etwaigen Bwang zur Feuerbestattung müffe er entschieden ab­

baben. Rommen wir zu der Ueberzeugung, daß überwiegende Gründe dafür sprechen, an die Spiße des Gesundheitsamts einen Techniter zu seßen, so werden wir nicht anstehen, diesen Weg zu wählen. Solche überwiegenden Gründe hat der Herr

drei handelte. Wenn Herr Barth gewissermaßen einen Appell an

Vergleich zu ziehen, die erst kurze Zeit bestanden haben, so hätte er diesen Appell an seine eigenen Freunde richten sollen, welche die Berufsgenossenschaften wegen ihrer hohen Roften angegriffen haben, obwohl fie erft turze Zeit bestehen. Ich habe übrigens feineswegs illoyal gehandelt, denn ich habe nur

lehnen. Rebner fragt ferner, ob nach der Meinung des Ge- Abgeordnete bis jest nicht vorgebracht. Und wenn er glaubt, leistungsfähige Gesellschaften in Betracht gezogen. Die Vera