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welcher nicht bei allen Biehhöfen immer gehalten wird. Wür den einzelne oft bobe Preise mit zur Nottrung berangezogen, tönnte ein solcher Bericht tein entsprechendes Bild des Marktes geben. Da jeder Landwirth der Meinung ist, nur Prima Vieh im Stalle zu haben, würde ein solcher Bericht zu großen Er schwernissen im Biehandel führen. Die Allg. Fleisch- 8tg." behauptet in einer Buſchrift an die Voff. 3tg.", daß in den Berichten der Viehmartis Verwaltung Remedur eingetreten ist; dies ist nicht richtig. Nach denselben Prinzipien, wie die Be ichte früher hergestellt sind, werden dieselben noch heute hergestellt.

Der Buchhalter der Tattersall- Gesellschaft wurde geftern zur Haft gebracht. Es wird ihm zur Laft gelegt, Unterschlagungen in Höhe von 40 000 M. begangen zu haben, zu deren Verdecurg er falsche Eintragungen in die Bücher ge macht hat.

Simon May hat seine Arbeit gethan; Simon May fann gehen. Nur giebt der brave, Reichsbote" feinem Schuß­juden die Entlassung nicht so tavalleriemäßig wie der glän­zende Lavagna seinem Mohren mit dem Rathe ,,, fich anderswo henten zu laffen". Das fromme Blatt stellt seinem Redakteur öffentlich folgendes Beugniß aus: Herr May war, nachdem er schon früher ab und zu uns Arbeiten geliefert hatte, vom September bis Ende Dezember aushilfsweise bei uns beschäf­tigt für den plößlich frank gewordenen und deshalb zurück­getretenen Redakteur Herrn von Dergen. Seit dem 1. Januar ist, wie von vornherein beabsichtigt war, die Stelle wieder anderweit besetzt und Herr May, dem wir übrigens das beste Beugniß, sowohl bezüglich seines Verhaltens als bezüglich de geſten ſeiner Leistungen geben tönnen, ift feit dem 31. Dezember nicht mehr bei uns beschäftigt. Herr May ist bei seinem Auf­treten gegen die Fehler der Juden und des Judenthums, wie bei seinem Entschluffe, Chrift zu werden, lediglich eigenstem Antriebe gefolgt; wir haben nie irgend welche Anregung auf denselben in dieser Richtung ausgeübt, geschweige, daß er Deshalb bezahlt worden wäre. Alles in dieser Richtung hin und anderweit behauptete ist völlig unwahr."

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g. Zu dem Unwesen der Zahltellner in einzelnen unserer Wiener Cafe's wird uns von einem Eingeweihten" geschrieben. Jeder, der eins der von Damen frequentirten rdnete Cafe's zur späten Abendstunde betritt, wird wohl schon die achmittag Erfahrung gemacht haben, daß die Zahllellner auf ihn zulom­die Be men und ihm hier oder dort einen schönen Blat" nachzu iums pwetsen suchen. Es richtet sich nun ganz nach dem Aeußeren von un des Herrn, wo die Bahllellner einen geeigneten Plaz zu haben Stand glauben. Ist der Eintretende ein Mann, dem man einige -desa Wohlhabenheit und eine gewiffe ,, Unternehmungsluft" anmerft, Bahnhof fo weist man ihm einen Blas in den ersten Reihen" nach, orderliche d. h. dort, wo die Damen Parade fißen". Hat der Besucher städtis dagegen ein weniger schwergewichtiges" Aeußere, so sucht man Lägen ihm möglichst nach hinten zu dirigiren, wo fich die Bierden  " thewaage des Café's nicht aufzuhalten pflegen. Wenn nun von einer bung de Seite gesagt wird, daß die Babllellner die besten Pläge an m in die Damen der Halbwelt förmlich verpachten und hierdurch betr. bi nach einer verhältnismäßig furzen Beit in die Lage kommen, fich selbstständig zu machen, so ist ihr Verhalten den Gästen gegenüber sehr erflärlich.

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Erheblich geschädigt wurde eine hiesige Milchhändlerin durch die Veruntreuung ihrer mit dem Austragen von Milch, Butter und Sabne beauftragten Dienstmädchens. Lettere, die unverebelichte Martha Brd, spiegelte ibrer Dienstherrin vor, daß Personen, welche in Wirklichkeit nicht eristiren, u. A. ein Unter den Linden   wohnender Graf Sternari Bestellungen auf Milch bei ihr gemacht hätten, und erhielt täglich ein Quantum Milch zur Ablieferung an den angeblichen Grafen. Nach eigener Angabe hat die Beck für 80 Mart Waaren, die sie zur Ablieferung an nicht eristirende Kunden von ihrer Dienstherrin erhalten hatte, in die Spree gegoffen. Da diese Angaben un glaubhaft erschienen, vielmehr anzunehmen ist, daß die 2c. Bed die Waaren unterschlagen hat, wurde dieselbe ver haftet.

Aus dem Jahresbericht des Vorstands des Allge­meinen Blindenvereins, welcher in der gestern stattgehabten erften Sigung dieses aus lauter erblindeten Mitgliedern be stehenden Vereins zur Kenntniß gebracht wurde, heben wir eine pro hervor, daß das Gesammtvermögen des Vereins nunmehr tung b3581 M. 24 Pf. beträgt, wovon dem Reservefonds 3046 M. Berwalter 80 Pf. angehören. Die Einnahmen im legten Halbjahr beliefen in B fich auf ca. 500 m., wovon an Krankengeld 121 M. und an nd für Unterfügungen zur Förderung der Erwerbsfähigkeit der Blinden nten, 195 M. ausgegeben worden find. Die bierzu für das bevor B.huf stehende erste Halbjahr freibleibenden Mittel belaufen fich auf Station 534 Mart. Men- Am efes Brand Gehal Ver

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Zur Treppenbeleuchtungsfrage. Durch Verfügung des hiesigen Polizeipräsidiums war einem Hauseigenthümer bei Strafandrohung aufgegeben worden, die Treppen und Fluren feines Hauses während derjenigen Stunden, in welchen es an ausreichender Erleuchtung nurch natürliches Licht mangele, und itgetheil zwar bis 10 Uhr Abends, zu beleuchten. Es war dabei aus­unbe gesprochen, daß die Erleuchtung nur dann als ausreichend an Kaution zusehen sei, wenn sie ein deutliches Erkennen der betreffenden rpflichten Räume ermögliche. Die vom Wirthe hiergegen beim Oberprä­Dent de fidenten von Berlin   erhobene Beschwerde war aus folgenden and Gründen zurückgewiesen worden: Der Einwand, daß wegen in bis Beleuchtung des Hauses nur das zwischen dem Wirths und den wie fad Miethern getroffene Uebereinkommen maßgebend fei, tönne die B nicht für zutreffend erachtet werden. Vielmehr erscheine die gt fern Beleuchtung im ficherheitspolizeilichen Intereffe zur Ab­isch bewendung der dem Publitum oder einzelnen Mitgliedern deffelben drohenden Gefahr geboten, da das Haus tswei außer von den Miethern auch von den zu denselben Tommenden Personen betreten werde. Gegen diesen Bescheid wurde beim Ober- Verwaltungsgericht Klage erhoben und bie Berechtigung des Polizeipräsidiums zum Erlaß der angegriffe nen Verfügung beftritten, da eine gefeßliche Bestimmung, welche den Hauswirthen die Beleuchtung der Häuser auch in Den Sommermonaten auferlege, nicht eristire. Ferner greife die erlaffene Verfügung auch in Privatrechte, denn es hätten fich zur Erleuchtung der sämmtlichen Flure, Treppen und Korri on b dore die Miether fontrattlich verpflichtet. Außerdem gebe die resdene Verfügung zu Zweifel hinsichtlich der Beit, wo die Erleuchtung errain fau beginnen habe, Anlaß. Das Ober- Verwaltungsgericht hat nun in seiner Sigung vom 9. Dezember 1885 auf Abweisung Der Klage erkannt. In den Entscheidungsgründen wird aus, geführt, daß die Angriffe der Verfügung seitens des Wirthes bezüglich der Berechtigung zu ortspolizeilichen Verfügungen erichte wesentlich gleichen Inhaltes in der Rechtsprechung des Ober Eälber er gefunden hätten: In der Entscheidung vom 19. Septbr. 1883 der viel verwaltungsgerichts bereits ihre Würdigung und Zurüdweisung

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sei an der Hand der bestehenden Gesetzgebung dargethan, daß

ertäufern die Drtspolizeibehörde berechtigt sei, die Beleuchtung der Helbe ge Treppen und Flute bewohnter Häuser, soweit dies zur Er. 13 burd haltung der öffentlichen Sicherheit und zur Abwendung von abhängig geboten erscheine, von den Hauseigenthümern zu fordern, daß Der Ge diese Forderung von privatrechtlichen Verabredungen zwischen ache, das Hauswirthen und Miethern über die Beleuchtung unabhängig

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genügten. Der§ 10 des Allgemeinen Landrechts erkläre es

werden. Auch der weitere Einwand, daß die angegriffene polizeiliche Verfügung binfichtlich des Zeitpunktes, mit welchem die Beleuchtung zu beginnen habe, untlar gefaßt sei, sei nicht geeignet, den Klageantrag zu rechtfertigen.

Gerichts- Beitung.

Beim Auswechseln abgängig gewordener Schienen auf einer Eisenbahnstrecke, welche Arbeit zur Nachtzeit ausge führt wurde, während die Bahnverbindung fahrplanmäßig innerhalb sechs Stunden ruhte, verlegte fich schwer ein r beiter, welcher auf Grund des§ 1 des Haftpflichtgesetes, betr. die erhöhte Haftpflicht bei Eisenbahn- Unfällen, Schadenersatz die erhöhte Haftpflicht bei Eisenbahn- Unfällen, Schadenersaz vom Eisenbahnfistus beanspruchte. Der Verlegte wurde aber in beiden Instanzen mit seinem Anspruch abgewiesen, indem fte auf den vorliegenden Fall die erhöhte Haftpflicht aus§ 1 nicht für anwendbar erachteten; auch die von ihm eingelegte Revision wurde vom Reichsgericht, dritter Zivilsenat, durch Urtheil vom 16. Ottober v. J. zurückgewiesen. Der höchfte Gerichtshof führte begründend aus: Wäre die Zwischenzeit Wäre die Zwischenzeit von 6 Stunden zur Ausführung der Arbeit oder die dazu ver wandten Arbeitskräfte ungenügend bemessen gewesen, so wäre nicht unmöglich, daß in Folge der damit verbundenen Gefahr wegen Herannahens der Bahnzüge und der naturgemäß hier­durch hervorgerufenen Aufregung ein Busammenhang zwischen der fraglichen Arbeit und eigenthümlichen Gefahren des Eisen bahnbetriebes in der Art sich ergeben konnte, daß auf einen dabei sich ereignenden Unfall der§ 1 des Haftpflichtgefeßes anzuwenden wäre. Jm vorliegenden Falle erscheint jedoch die Anwendung ausgeschloſſen, weil festgestellt ist, daß ſowohl die vorgesehene Beit wie die aufgebotenen Arbeitskräfte vollkommen genügten, um die Arbeit mit Nube und ohne Uebereilung aus­führen zu fönnen. Nach dieser Seite hin ist daher der dem Kläger zugestoßene Unfall mit den eigenthümlichen Gefahren des Eisenbahnbetriebs, bezw. mit diesem selbst nicht in Kausal zusammenhang zu bringen. Daß aber auch die weiteren von dem Kläger geltend gemachten Momente: nächtliche Arbeit und bei Fadelbeleuchtung, diesen Busammenhang nicht herzustellen vermögen, ergiebt sich aus der einfachen Eiwägung, daß, der­artige Momente dem Eisenbahnbetrieb durchaus nicht eigen­thümlich find."

Leipzig  , 11. Januar. Am schwarzen Brett des Reichs­gerichtes ist unter dem heutigen Datum folgender Aushang befestigt worden: Sigung des vereinigten zweiten und dritten Straffenates des Reichsgerichtes Montag, den 1. Februar 1886, Morgens 9 Uhr und folgende Tage im Geschäftsgebäude Brühl 80 in der Strafsache wider: 1) den dänischen Kapitän a. D. Christian Friedrich Konrad Saraum aus Kopenhagen  wegen Landesverrathes und versuchten Landesverrathes; Ver theidiger die Rechtsanwälte Mundel und Wolffgram zu Ber  lin; 2) den Literat Christian Wilhelm Rudolf Röttger   aus Mainz   wegen Beihilfe zum Landesverrath; Bertheidiger Hechts­anwalt Dr. Schmitt zu Mainz  . Leipzig  , 11. Januar. Der Gerichtsschreiber des vereinigten 2. und 3. Straffenates des Reichsgerichtes: Schleiger, Kanzleirath." Wie man uns mits theilt, wird der Prozeß etwa 14 Tage in Anspruch nehmen und vollständig unter Ausschluß der Deffentlichkeit stattfinden. Der Inhalt der Antlage ist ein ähnlicher wie im Hentsch Kraszewski Prozesse.

bie Jagd nach dem Glüde begann, die größte Mehrzahl blieb in dem Wettlaufe zurüd und wurde durch den Konkurrenz tampf der Bandwerker unter sich und den des Kapital an den Rand des Verderbens gebracht. Diese traurigen Verhältnisse fönnen nur gebeffert werden durch fachgewerbliche Organisationen. In den Arbeiterverbänden erblide man fälschlicher Weise eine Gefahr für den Staat und wolle denselben nicht wohl, ob gleich ein organisirter Arbeiterstand dem Staate bienlicher fei, als eine unorganiftrte Maffe. Auch trügen die Arbeiterorgante fationen wesentlich dazu bei, unüberlegte Streits zu verhüten, obgleich nichts leichter sei, als eine unzufriedene Maffe zu einem Streit zu entflammen. Schon die Thatsache, daß die Arbeiter fest organifirt find, würde einen segensreichen Einfluß auf die Entschließungen der Arbeitgeber ausüben und so manche unbillige Forderung derselben nicht ge stellt werden. Eine unbillige Forderung sei das Vers langen, die heutigen Löhne der Schuhmachergehilfen noch zu reduziren. Daß diese Absicht thatsächlich bestehe, bewiesen die an mehreren Orten ausgebrochenen Streits. Deshalb sollen fich die Berliner   Gehilfen organisiren und den Kollegen in der Broving ein leuchtendes Vorbild ſein; statt dessen wäre Berlin  von der Provinz weit überholt worden. Es sei sehr wohl möglich, daß die Lage der Schuhmacher, sowie aller Arbeiter materiell gebessert werden könne, denn es herrsche kein Pro duktions-, sondern ein Konsumtionsmangel; die Lage der Are beiter lönne gebessert werden, nicht durch zünftlerische Organi fationen, sondern durch freie Arbeitervereinigungen, welche die fleinen Handwerksmeister mit umfassen. Wie in Amerila die dortigen Arbeitervereinigungen daran gingen, den achtstündigen Arbeitstag einzuführen, müsse auch hier auf eine Verkürzung der Arbeitszeit hingewirkt werden.

Durch sogenannte Lohn­tommiffionen sei gar nichts zu erreichen, sondern nur durch fefte Verbände. Wenn auch die Maschinen jegt noch der Fluch Der Arbeiter wären, so sei doch die Zeit nicht mehr fern, wo dieselben ein Segen für die Arbeiter werden würden, indem die Maschinen dann nicht mehr im Dienste einzelner Kapita listen, sondern im Dienste der Arbeiter stehen und die Pro buktion so geregelt sein würde, daß fie den Arbeitern auch zu Gute täme, daß nicht mehr Noth und Elend, wie jest, unter Den Arbeitern herrschen würde. Das heutige wirthschaftliche Leben sei nur noch ein Interessen tampf. Deshalb, Das Augenmert auf die Gegenwart gerichtet, sollen die Arbeiter auf die Zukunft vertrauen und auf dem Wege fachgewerblicher Organisation Besserung zu schaffen suchen. Von den Buchdruckern solle ein Jeder lernen, wie es möglich sei, eine Organisation au schaffen, welche im besten Sinne sowohl auf Arbeitgeber, als auch auf Gehilfen und Lehrlinge einzuwirken vermöge. Wenn Berlin   und die Proving gemeinsam diesem Ziele zustreben, würden auch für die Schuhmacher wieder beffere Tage lommen. Die Ver fammlung faßte nach kurzer Distuffton folgende Resolution: Die heutige allgemeine öffentliche Schuhmacher- Versammlung erklärt sich mit den Ausführungen des Reichstagsabgeordneten Bod einverstanden. Die anwesenden Schuhmacher verpflichten fich, durch Beitritt zum Unterstüßungsverein deutscher Schuh macher eine Organisation zu schaffen, welche allein nur im Stande ist, die Lage der Schuhmacher zu verbessern." Der zweite Bunkt der Tagesordnung: Soll die Lohnkommission fortbestehen oder nicht?" wurde dahin erledigt, daß die Lohn tommission aufzuheben beschloffen wurde, doch wurden zuvor nach deren Berichterstattung die Lohnkommission aufgelöst werden soll.

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Vereine und Versammlungen. Die Herren: Sperber, Klinger, Heinid als Reviſoren gewählt,

Der Fachverein der Tischler hielt am Sonnabend, den 9. d. M., eine Versammlung in Sägers Lokal, Grüner Weg 29, unter Vorsitz des Herrn Thierbach ab, in welcher Herr Dr. Lütgenau über das Thema: Wie ist eine gesunde Woh­nung beschaffen?" sprach. Bunächst wünschte der Vortragende Allen ein glückliches neues Jahr, und gab der Hoffnung Raum, daß durch thatfräftiges Wirken sämmtlicher Mitglieder der Verein noch in diesem Jahre seine Mitgliederzahl auf 6000 bringen werde. Letzteres motivirte der Vortragende dahin, daß sich die Idee immer mehr Bahn breche, daß man sich nur durch festes Busammenschließen in einem Vereine gegen die Uebergriffe des Kapitals schüßen könne. Im Verein werde man durch Vorträge, Diskussionen u. f. w. belehrt, und da­durch lerne man auch über seine ökonomische Lage nachdenken Ein Hauptfaktor in unserer ökonomischen Lage sei die Wohnung. Dieselbe sei ein Gradmesser des Kulturzustandes der Völker, fie sei ein Schuß gegen äußere Feinde, ein geschlossener und ge ficherter Raum zum Ausruhen nach des Tages Müh' und Lasten. Hauptsächlich aber sei eine gesunde Wohnung noth wendig zur Erhaltung des nachwachsenden Geschlechis. Bu einer guten Wohnung gehöre reine gute Luft, reines flares, frisches Wasser und helles Tages( Sonnenlicht). Man solle, wenn irgend möglich, nie in demselben Zimmer wohnen und schlafen, sondern geräumige Wohnzimmer( als Platz für die Kinder zum Tummeln) und ebenfalls große Schlafzimmer seine Wohnung nennen. Ein großer Hauptpunkt ist die Reinlichkeit. Eine schmußige und wenig gelüftete Wohnung wird zum Herd Don Infektionskrankheiten; Beispiele liefere uns Jtalien und Spanien  . Spanien  . Die Temperatur eines Wohnzimmers müffe fich zwischen 12-15 Grad Reaumur oder 14-19 Grad Belfius bewegen. Sum Wärmeerzeugen empfahl der Vortragende die Bum Wärmeerzeugen empfahl der Vortragende die Rachelöfen, die eisernen Defen seien entschieden zu verwerfen, weil legtere leicht schädliche Dünste u. dergl. im Bimmer vers breiten; auch strahlen sie zu schnell Wärme aus. Leider seien die Arbeiter heute nicht in der Lage, sich gute Wohnungen zu beschaffen. Es sei daher Pflicht der ganzen Gesellschaft, falls fie fich nicht an den fünftigen Generationen verfündigen will, gesunde und preiswerthe Wohnungen für Alle zu beschaffen. Auch der Schlechtfituirteste müsse ein menschenwürdiges Dasein führen tönnen. Nach dem Vortrag ließ Herr Liebig einen. zu dem Vortragsthema paffenden Artikel verlesen. Herr Volbert führt an, daß heute die meisten Arbeiterfamilien fich eine Wohnung aus Stube und Küche miethen, fehr wohnen, schlafen und fich reinigen. häufig Mann, Frau und mehrere Kinder in der Küche Redner wies nach,

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w. Ein scharfes Streiflicht auf die hiesigen Jnnun­gen und auf die Verhältnisse, die in denselben bestehen, warf eine am Montag Abend stattgefundene Versammlung der Schuhmacher Jnnung, in welcher der Jnnungs Etat und die Angelegenheit des Hausbaues, über welche schon öfter berichtet worden ist, zur Tagesordnung stand. Die Versammlung war von etwa 1000 Jnnungsmitgliedern besucht. In Vertretung des Magistrats wohnte derselben der Affeffor Dr. Meschelsohn bet. Gleich bei Beginn der Versammlung schien es, als ob dieselbe überaus stürmisch verlaufen sollte; der Obermeister wollte einen Jnnungs- ,, Genoffen" hinausweisen, derfelbe fügte fich jedoch nicht, rief vielmehr die Entscheidung des Magistrats vertreters an, die auch auf Grund der gefeßlichen Bestimmun gen zu seinen Gunsten ausfiel. In der Debatte selbst wurde zunächst von einer Partei die Ablehnung des Beitrages für ben von Brandes und Genoffen geleiteten Jnnungsausschus werts geleiftet habe. Die Majorität bewilligte jedoch die Bo gefordert, weil derselbe bisher nichts für die hebung des Hand­fition. Unter betäubendem Lärm vollzog fich die Berathung meisters, die Innung mit 65 000 M. Schulden zu belasten über den Hausbau. Schließlich wurde der Vorschlag des Ober­und den Hausbau vorzunehmen, angenommen. Der Beschluß der Innung unterliegt noch der Prüfung der Aufsichtsbehörde und erscheint es zweifelhaft, ob er deren Genehmigung fin­ben wird.

Der Fachverein der Steinträger hielt am Sonntag eine Mitgliederversammlung in Scheffer's Salon, Inselstr. 10, ab. Der erste Punkt der Tagesordnung war: Vierteljährlicher Bericht der Vereinslaffe, sowie Berichterstattung über den Unterstügungsfonds. Die Einnahme der Vereinslaffe betrug 878 M. 35 Pf., die Ausgaben 469 M. 70 Pf., wovon 400 bem Unterstüßungsfonds überwiesen wurden; es blieb also die Summe von 408 M. 65 Pf. als Kaffenbestand. Die Revisoren erklärten, daß fich Kaffe und Bücher in bester Ordnung bes finden, worauf dem Kafftrer Decharge ertheilt wurde. Alsdann erfolgte Berichterstattung über den Unterstüßungsfonds. Die Einnahme ergab 674 M. 61 Pf, die Ausgaben betragen 56 M. 50 Bf., bleibt demnach eine Mehreinnahme von 618 m. 11 Pf. Hierzu der alte Bestand von 1484 M. 5 Bf. ergiebt 4prozentigen Stadtobligationen angelegt. eine Summe von 2102 M. 16 Pf. Davon sind 1700 M. in Herr Rennthaler wies hierauf auf das erfreuliche Resultat der Organisation hin, es sei daran zu erkennen, was durch Einigkeit erzielt werden fann. Auch in diesem Jahre müsse jeder Einzelne seine Schuldig teit thun. Alsdann wurde ein Revisor sowie ein Hilfslafftrer zur Aushilfe an den Versammlungstagen gewählt. Herr Renn ibaler legte es Jedem, der ein Ehrenamt annehme, ans Herz, dieses Amt gewissenhaft zu verwalten und die Interessen des Vereins nach jeder Richtung zu wahren. Aus der hierauf vorgenommenen Wahl gingen hervor: Herren Wustrow   als Revisor und Habicht als Hilfskafftrer. Alsdann sprach Herr Rennthaler über das Thema: Die Mißstände unseres Berufes und wie find dieselben zu beseitigen? Redner führte zunächst aus, daß der Verein während der 4 Monate feines Bestehens so manchen Vortheil für die Kollegen errungen hat, trop vieler noch beschränkter Kollegen habe man durch die Vereinigung doch schon einen bedeutend bessern Preis erreicht. Redner unterzog alsdann einen Artifel des Bauhandwerker" einer Besprechung. E:( Redner) bedaure, daß das genannte Organ die Fachorganisation der Steinträger für nicht planmäßig ge­nug halte, indem es erkläre ,,, dieselben hätten nicht genug ge­than und fich überhaupt zu wenig bewährt, da noch lange feine Einigkeit unter den Steinträgern vorhanden wäre und sie die Fachorganisation nicht richtig angefangen hätten. Diese Fach­organisation der Steinträger wäre so gut wie überflüfftg." Rebner meinte: Wenn man die Vereinigung der Steinträger nicht für fähig halte, die Intereffen der Berufsgenossen au wahren, fo folle doch der Bauhandwerker" in dieser Hinsicht belehrend wirken. Was die Organisation der Steinträger er reicht hat, liege llar zu Tage und werden dieselben auch ferner­bin, soviel in ihren Kräften steht, für eine Befferung ihrer Lage zu wirken suchen und dafür Sorge tragen, daß die Fach­organisation der Steinträger planmäßig arbeite, wie ste auch bisher gearbeitet hat. Außerdem würde dem ,, Bauhandwerker eine Berichtigung seines Jrrthums zugehen. Redner

wie schädlich hauptsächlich die beiden legten Punkte auf Die Sittlichkeit wirken. An der Diskussion betheiligten fich noch die Herren Wiedemann, Thierbach, Furchtbar und Mente. noch die Herren Wiedemann, Thierbach, Furchtbar und Mente. Bum Schluß führte Herr Dr. Lütgenau an, daß er aus der Disfuffton noch manches Neue erfahren habe. Es müffe aber doch jest jedem einleuchten, daß gründliche wirthschaftliche Res formen dringend nöthig sind, mindestens müffe die Arbeitszeit fo weit verkürzt werden, daß man als Erfaß für die schlechte Wohnung eine Stunde täglich im Freien frische Luft schöpfen fönne. Ueber den 2. Punkt der Tagesordnung entspann fich eine längere Debatte, an der sich hervorragend die Herren Volbert, Furchtbar. Thierbach, Wiedemann, Tupauer, Vogt, Apelt, Mente, Dr. Lütgenau und Borchers betheiligten. Schließlich wurde einstimmig beschloffen, die Vereinsverfamm lungen im Often Berlins   regelmäßig weiter abzuhalten. Mit getheilt wurde noch, daß am Sonntag, den 17. b. M. Nach mittags, in der Herberge, Blumenftr. 56, ein gemütliches Beisammensein stattfindet, wo auch Damen und Gäste Butiitt Beiſammensein stattfindet, wo auch Damen und Gäfte Butiitt haben. Schluß der Versammlung 12% Uhr.

fet, und daß diefelbe, so lange fie nicht durch allgemeine Bolts zeiverordnungen geregelt fel, auch Gegenstand einzelner poli zeilicher Verfügungen an solche Eigenthümer sein fönne, welche tags zu nicht freiwillig den polizeilich zu stellenden Anforderungen Creter bet als das Amt der Polizei, die nöthigen Anstalten zur Abwen­foll gem bung der dem Publikum oder einzelnen Mitgliedern desselben bezeichne die heutige Lage der Schuhmachergehilfen. Ein altes en Not bevorstehenden Gefahr zu treffen. Zu den Mitgliedern des

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Bublilums, welche vor Gefahr zu schüßen Pflicht der Polizei fet, gehörten auch die Miether. Diese könnten nicht durch

th. In der öffentlichen Schuhmacher- Meister- und Gefellen- Versammlung hielt am 11. d. M. bei Mohrmann, Gr. Frankfurterstr. 117, vor einem zahlreich erschienenen Auditorium Herr Reichstagsabgeordneter Bock einen Vortrag über die Nothwendigkeit fachgewerblicher Drganisationen. Lange Arbeitszeit, schlechter Lohn, schlechte Ernährung, schlechte Wohnung, schlechte Kleidung, das, meinte der Vortragende, Sprichwort sage:" Jeder verdient das Schicksal, daß er trägt" und so seien auch die Schuhmacher schuld an ihrer heutigen traurigen Lage. Als die Gewerbefreiheit eingeführt wurde,

ch unter Miethsverträge dem pflichtmäßigen Schuß der Polizei entzogen gingen in dem allgemeinen Taumel die Verbände auseinander,