gaben, daß der Hausdiener des Glanz'schen Geschäfts schon feit Monaten die beiden Kerle in dem gedachten Raume unbe merkt beberbergte und jedenfalls an deren Raubzügen Theil nahm. Die beiden Individuen wurden festgenommen und nach dem Polizeibureau am Mollenmarkt fiftitt. Der Haus diener hatte den Borgang rechtzeitig erfahren und fich aus dem Staube gemacht, wurde aber noch am Nachmittag teffelben Tages durch Bufall von einem Angestellten des G.'schen Geschäfts in der Königstraße betroffen und ebenfalls festgenommen. Die friminalpolizeilichen Ermittelungen werden erft feststellen, bet welchen Einbrüchen bezw. Diebstählen das nette Kleeblatt sonst noch betheiligt gewesen.
Wie zahlreich die Unglücksfälle in Folge des Glatt eises am Abend des 17. und in der darauffolgenden Nacht gewesen find, beweist der Umstand, daß allein in der Sanitätswache in der Adalbertstr. Drei Arm bezw. Beinbrüche zur Be handlung famen. D'e Verlegten find: Das Frl. R, Elisabeth ufer 58, welche ein Bein brach, der in der Manteuffelftr. 59 wohnende Schloffer A., der sich einen Armbruch zuzog und schließlich der Ingenieur L., Reichenbergerstr. 46, welcher fich beim Fall den Daumen der rechten Hand ausbrach und hier. durch entsetzliche Schmerzen auszuhalten hatte.
Seitens der Kriminal- Polizei finden gegenwärtig in Betreff des Ueberfalles des cand. jur.. in der Nacht zum 15. b. M. am Halleschen Ufer umfangreiche. Erhebungen be bufs Ermittelurg des ruchlosen Attentäters statt, ohne daß es jedoch bis jest gelungen wäre, denselben zu eruiren. Wie die ärztliche Untersuchung ergab, hat. es nur feiner guten Ronstitution zu verdanken, wenn die beiten Mefferstiche in die Bruft nicht für ihn von verhängnißvollen Folgen begleitet sind. Der Kriminal Polizei wird die Aufgabe, den Thäter zu ermitteln, dadurch sehr erschwert, daß weder andere Personen noch. selbst in der Lage find, auch nur den geringsten Anhaltepunkt über das Aeußere des Unbekannten zu geben.
j. Eine wilde Jagd fand am Montag in Brig statt. Ein junger Mann aus Nachhausen bei Königsberg in N. war nämlich in der Jägerstraße nahe einem Miethslomtoir einem Bauernfänger in die Hände gerathen, welcher ihm vorspiegelte, er fönne ihm in Rigdorf die Stelle eines Dieners verschaffen, und ihn einlud, ihn sofort mit seinen Sachen dorthin zu be gleiten. Lettere holten beide aus einem in der Frankfurter ftraße, nahe dem 44. Polizeirevier, belegenen Hause ab. Bum Glüd nahm der Provinziale nicht seine ganze Baarschaft, sondern nur 12 Mart mit. In Rigdorf brachte ihn sein Führer zunächst in ein großes Haus, ersuchte ihn, unten zu warten, weil er erst nachsehen wolle, ob der Chef da sei. Dann lehrte er zurüd und erklärte, fie müßten nach Brig, wo der Chef feine Privatwohnung habe. Dabei fragte er, ob jener ihm nicht 100 Mart wechseln könnte. Schließlich bat er, als ihm der Provinziale über seine ,, Kaffenverhältnisse reinen Wein eingeschenkt hatte, um die 12 Mart bis nachher", weil er eine Kleinigkeit in einem benachbarten Laden bezahlen wolle. Später fing er plöglich so schnell zu laufen an, daß sein Opfer endlich Verdacht schöpfte, die seine Sachen enthaltende Rifte hinstellte und ihn einzuholen refp. festzuhalten suchte. Der wilden Jagd fchloffen fich eine Anzahl Straßenpaffanten an. Deffenungeachtet entschlüpfte der Betrüger. Der Geprellte mußte froh sein, als er feine Rifte noch dort vorfand, wo er fte hingestellt hatte.
j. An Fettfucht ist fürzlich die 11 Jahre alte Tochter des Konditors G. gestorben. Das Kind war seiner Körperfülle wegen in weiteren Kreisen belannt und sein Bild war in ver schiedenen photographischen Schaufäften als Merkwürdigkeit ausgestellt.
Stedbriefe gegen die berüchtigte Wucherschlepperin Wucherschlepperin Wittwe Vogel, Augufte, geb. Radow, verwittwet gewesene Röhler, fowie gegen den Gerichtsvollzieher Ernst Otto Bock hat der Untersuchungerichter bei dem Landgericht I unter dem 15. Januar erlassen. Als Delift wird bei der Vogel, welche fich verborgen hält, angegeben wiederholte schwere Urkundenfälschung, Unterschlagung und Betrug, bei Bock, welcher flüchtig ift, Unterschlagurg und wiederholte Unterschlagung im Amte. Die Bogel ist 44%, Jahre alt, von unterſegter Statur, dunkel blondem Haar, hoher Stirn und hat als besonderes Kenn zeichen einige vernarbte Schnittwunden an der linken Halsseite. Bod ist 32 Jahre alt. Sollten die Steckbriefe Erfolg haben, dürfte ein äußerst interessanter Prozeß in Aussicht stehen.
Gerichts- Zeitung.
Für die bekannte Konfektionsfirma Auguft Lüders in ber Friedrichstraße arbeitete im verfloffenen Jahre ein junges Mädchen, deren Angehörige in Potsdam wohnen, Damenloftüme und erhielt zur Anfertigung derselben stets größere Beugftüde in ihre Wohnung. Als bas junge Mädchen sich eines Tages in Geldverlegenheit befand, versezte fie die Gegen stände bei einem Pfandleiber. Hiervon erhielt Herr Lüders Renntniß und beantragte die Bestrafung wegen Unterschlagung, worauf die Staatsanwaltschaft die Anklage auf Grund des $ 246 bes Str. G. B. erhob. In dem vorgestern vor dem föniglichen Schöffengericht stattgehabten Termine wurde die Angeklagte entgegen dem Antrage des Staatsanwalts auf eine 3wöchige Gefängnißhaft von der Anflage freigesprochen, nachdem der Gerichtshof die Ansicht des Vertheidigers adoptirt hatte, daß das Verpfänden fremder Gegenstände nicht immer eine rechtswidrige Bueignung enthalte, namentlich dann nicht, wenn der Verpfänder die Absicht hatte, die Gegenstände wieder einzulösen und fich bewußt ist, daß er dazu im Stande sein wird. Dies treffe bei der Angeklagten zu, denn fte sei au thren Angehörigen nach Potsdam gefahren und babe dieselben zur Hergabe der erforderlichen Gelomittel veranlaßt.
Fahrlässige Tödtung in Folge Genusses trichinösen Schweinefleisches. Eine darauf gerichtete Anklage gelangte Förster
hang zwischen der Unterlaffung des Angeklagten und dem Tode der Frau Dr. Gr. nicht hinreichend festgestellt sei. Namentlich fehle jeder pofitive Anhalt dafür, daß der Angeklagte von der Weggabe des Schinkens an Frau Dr. Gr. Kenntniß hatte. Nachdem die umfangreiche Beweisaufnahme erneuert worden, plaidirte Staatsanwalt Weichert für Verurtheilung
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des Angeklagten, Rechtsanwalt Dr. Sello für Freisprechung deffelben. deffelben. Der Gerichtshof unter dem Vorfis des Land gerichts- Direktors Lüty, war der Auffassung, daß das Reichsgericht nicht so weit gegangen sei, zu verlangen, daß der Angeklagte den Erfolg gerade bei Dr. Gr. voraussehen mußte, sondern daß er als genügend annahm, wenn der Angeklagte die Gefahr der Trichinose lennen mußte und sich bewußt war, daß Personen derselben ausgesezt wurden. Dieser Gefahr mußte fich der Angeklagte aber bewußt sein, als er nach der von Ullech erhaltenen Mittheilung es unterließ, die Schweine auf Trichinen untersuchen zu laffen, und er hat fonach auch für die schlimmen Folgen seiner Unterlaffung aufzukommen. Aus diesen Gründen mußte die frühere Feststellung aufrecht erhalten und der Angeklagte au vierzehn Tagen Gefängniß verurtheilt werden.
Der frühere Polizeilieutenant Erich Niehl war nebst zwei anderen Personen w: gen eines am 22. Dezember pr. in der Mitscher'schen Weinhandlurg vorgekommer en Erzeffes zu 14 Tagen, die beiden Mitangeklagten zu zwei Monaten und 14 Tagen Gefärgniß verurtheilt worden. Auf die von den Angeklagten eingelegte Berufung wurde bei dem HauptAngeklagten die Strafe auf einen Geldbetrag von 100 Mark herabgeseßt.
Reichsgerichts- Entscheidung. Leipzig , 18. Januar. Wegen Bergehens gegen das Nahrungsmittelgeses war der Fleischermeister Ernst August Freitag in Erfurt vom dortigen Landgerichte unter Anllage gestellt, aber am 10. November auf Grund des folgenden Thatbestandes freigesprochen worden. Am 15. Juli v. J., Morgens nach 5 Uhr, ging der Wiegemeister im städtischen Schlachthause nach der Wohnung des Ange flagten, fand fie aber no verschloffen. Erft gegen 6% Uhr wurde der Laden geöffnet. Der Beamte trat dann in denselben ein und bemerkte sofort einen elelerregenden Geruch, welcher von faulem Fleisch herrührte. Bald wurde auch die Quelle des Gestankes in Gestalt je eines Stückes Rind- und Schöpfen fleisch ermittelt und mit Beschlag belegt. Bei der um 9 Uhr vorgenommenen ärztlichen Untersuchung wurde das Rindfleisch als durchaus gesundheitsschädlich, das Schöpfenfleisch als nicht unbedingt nach heilig für die Gesundheit erkannt. In der Verhandlung vor dem Landgericht befundete der als Zeuge vor geladene Gefelle des Angeklagten eidlich, er sei von Freitag angewiesen, jeden Morgen das im Laden befindliche Fleisch zu revidiren und das etwa verdorbene zu entfernen, damit es den Hunden vorgeworfen werde. Bu dieser Beit seien gewöhnlich noch teine Kunden im Laden gewesen, und wenn es doch ein mal der Fall gewesen sei, so hätten fie bis nach Beendigung der Revision warten müssen, ehe ihnen Fleisch verkauft wurde. An dem fraglichen Morgen habe die Revision noch nicht statt gefunden gehabt, die Kunden kämen gewöhnlich erst zwischen 7 und 8 Uhr. Das Gericht nahm deshalb an, Daß ein Fellhalten verdorbenen Fleisches nicht stattge funden habe und erkannte auf Freisprechung des An geklagten. - Auf Veranlaffung der Polizeiverwaltung legte die Staatsanwaltschaft Reviston gegen das Urtheil ein und begründete dieselbe folgendermaßen. Wenn das Fleisch am 15. Juli Morgens faul war, so muß es auch schon am Abend vorher, als der Laden den Kunden noch zugänglich war, faul gewesen sein und das Feilhalten wurde am 15. früh, als der Laden geöffnet wurde, wieder hergestellt. Auf den Antrag des Reichsanwalts verwaif aber das Reichsgericht( III. Straf fenat) am 14. Januar die Revision und führte dabei folgendes aus. Es ist eine unrichtige Behauptung, daß die Fest ftellungen die Ausschließung der Anwendung des§ 14 des Nahrungsmittelgesezes zu rechtfertigen nicht geeignet seien. Es ift im vorliegenden Falle festgestellt, daß das Fleisch. um das es fich handelt, gar nicht feilgehalten worden sei; hiermit ist sowohl die Anwendung des§ 12 als des§ 14 ausgeschlossen gewesen. Auch die Behauptung, daß das Gericht die Anwend barkeit des§ 14( fahrlässiges Feilhalten) hätte prüfen müssen, ist unrichtig, denn die Anklage ging nur auf eine Zuwider handlung gegen§ 12 und ein Antrag der Staatsanwaltschaft, diesen§ 14 anzuwenden, lag nicht vor. Wenn sodann die Revision der Staatsanwaltschaft noch herbeizieht, daß schon am Tage vor dem Vorfall, welcher Gegenstand der Entscheidung ist, das gesundheitsschädliche Fleisch feilgeboten worden sei, so ist, das gesundheitsschädliche Fleisch feilgeboten worden sei, so ist das ganz unstatthaft, denn hierauf erstrecke sich weder die Anllage noch die Entscheidung.
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Wahlrecht. Der Vortragende wies darauf bin, daß bieles Wahlsystem zugleich mit dem Konftitutionalismus eingeführt, aber später durch das Dreiflaffenwahlsystem einfach erset wurde. Durch die Klaffenwahlen werde der Arbeiterstand schwer geschädigt. Derselbe habe fich namentlich heute bei dem häufigen, oft schroffen Wechsel des Befizes aber von der Anfist emanzipirt, daß größerer Befiß auch größere Intelligens bedinge. In einem Staate, in dem gleichmäßig Steuern erhoben würden, in dem die allgemeine Wehrpflicht bestehe, set eine Klaffenwahl ein Unding. Die arbeitende Bevölterung fei von der Ueberzeugung der Nothwendigkeit, daß hier weitgreifende Reformen am Plaze find, durchbrungen. Das allgemeine Wahlrecht werde von dem Bolte als Lebensbedingung betrachtet; dieses verkümmern, heiße die Lebensbedingung des Volles verkümmern, deshalb habe das Volk ein ausgesprochenes Intereffe daran, daß das für den Reichstag geltende allges meine Wahlrecht unangetastet bleibe und die Pflicht, jeden Versuch, das allgemeine Wahlrecht zu verfümmern, energisch zurüdzuweisen. Das allgemei e Wahlrecht sei eine Waffe, zu deren erfolgreicher Handhabung das Voll einer lang jährigen Erziehung bedürfe. Das Volt war bisher noch nicht geübt im Gebrauche der Waffe, doch sei es erfreulich, zu sehen, Die daß das Volk immer mehr lerne, das allgemeine Wahlrecht gebrauchen und daß die Zahl der Vertreter der Arbeiter im eue Di fteten Wachsen begriffen fei. Die Geheimheit der Wahl laffe Sonder allerdings noch viel zu wünschen übrig, doch sei zu hoffen, daß ammtbe die Mängel, die sich in dieser Beziehung herausgestellt haben, ftre 136 000 beseitigt würden. Auch würde die gleichmäßige Betheiligung Der Arbeiter an den Wahlen durch die wirthschaftlichen Beilligen hältnisse start beeinträchtigt, deshalb sei es nothwendig, daß ntragt. Die der Wahltag auf einen Sonn- oder Feiertag verlegt werde. bnt. Dann würde es auch ermöglicht werden, Männer in den Reichstag zu wählen, welche mit warmem Herzen für die Arbeiter eintreten b oilligen und ihnen eine gesicherte Existenz zu schaffen bemüht find; dann h würde eine würdige Vertretung der Nation zu Stande lommen. eben b Das allgemeine gleiche, geheime und direkte Wahlrecht sei der ediglich Felsen, auf dem das Gebäude der Zukunft aufgebaut werden Sparsam jolle. Je mehr das allgemeine Wahlecht in Frage gestellt leichart werde, desto mehr müffe davon Gebrauch gemacht werden, lem zum Besten der arbeitenden Klaffen, zum Besten des ganzen nit bie Landes. Eine Diskussion knüpfte fich hieran nicht. Die esgleich Erledigung von Vereinsangelegenheiten und des Fragelatens Werdau füllte den übrigen Abend aus. Am Schluffe der Versamme Mart in lung wurde eine Tellersammlung für die streifenden Handschuh Jahr in macher veranstaltet.
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Eine öffentliche Versammlung der Hutarbeiter, eweist i von etwa 150 Berfonen besucht, tagte am Sonntag Vormittag ie Ind 11 Uhr, unter Vorfis des Herrn Seeger, im Saale des Schüßen 10 Jahr bauses, Linienstr. Nr. 5. Bwed der Versammlung war die gewachse Gründung eines Vereins für die Intereffen der in der Hut tchen A fabrikation beschäftigten Arbeiter. Herr Schuhmachermeister Baum Megner referirte über die Nothwendigkeit einer Fachorganisation Sozialde und den Zwed derselben für die in der Branche beschäftigten etwas fe Arbeiter. Referent erörterte die Verhältnisse der Zeit, in welcher Wahlint die Innungen und Bünfte in der Blüthe standen. Unter den v. Steph jezigen Verhältnissen seien dieselben werthlos gemorden, wendig durch Erfindung von Maschinen auf allen Gebieten eine leber als man produktion eingetreten ist, wodurch viele Arbeitskräfte über fie feien füffig und der kleine Handwerker durch den Kapitalismus vom gegenübe Marlte verdrängt wird. Jm weiteren Verlauf seines Vortrag Herr Kar fritisirte Redner in eingehender Weise die Buchthausarbeit ganze B wodurch die Arbeitslosigkeit noch bedeutend gefteigert wir Bede v welch' lettere den Arbeiter vielfach auf die Bahn des Be Abg brechens dränge. Ueber das Bestreben einiger Handwer haben es meister, die Innungen wieder zu verjüngen, äußert sich Refe
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zu machen sind und daß dies auch von den Innungen nothwen blieb nic
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unter den jezigen Verhältnissen gilt. Im re teren erörterte der Redner den 3wed der Fachvereine unsere& wies darauf hin, daß nur in großen Waffen vereinigt eta bewilligt, zu erringen ist, und der Einzelne nichts erreichen fönne. alle zum verwies ferner auf die Arbeiter- Organisationen Englands gelehnt. Ameritas, sowie auf die Vereinigung der Buchdrucker Deutettet, no lands. Eo'che Erfolge seien aber nur Schritt für Schritt Sieuerza erreichen. Die Frauen- und Kinderarbeit berührend, Redner nach, daß dadurch den Frauen ihr Beruf als fold eines re ben Kindern aber ihre Jugend verloren gehe. Reicher Beifall lohnte den Referenten. An der Distufion betheiligten f fid die Herren Auguftin und Weinigel im Sinne des Referenten Herr Auguſtin triiifirte die schlechten Verhältnisse der Filzu branche, namentlich in der Fabrik der Herren 3. und B der Röpeniderſtraße, woselbst nach Angabe des Redners Arbeiter mit Titulationen belegt werden, die man im gewöhn Vom Duell. Daß außer den Theilnehmern am Duell lichen Leben für Menschen nicht in Anwendung zu bringen Verantwortung gezogen werden können, dürfte denjenigen, branche und fordert alle Kollegen auf, ob Strohhut auch die Mitglieder des sog. ,, Ehrengerichts" zur Strafrechtlichen pflegt. Herr Rolat erörterte die Mißstände der Strohhu welche dem Gefeße die gebührende Achtung gewahrt wiffen Filzbutarbeiter, dem zu bildenden Vereine beizutreten. wollen und Gegner des Duells überhaupt find, angenehm sein Resolution in diesem Sinne wurde einstimmig angenommen zu hören. In Ludwigslust wollten sich zwei junge Doftoren In den ausgelegten Listen ertlä ten fich 128 Hutarbeiter bereit dem Vereine als Mitglieder beizutreten. Herr Seeger fordert die Anwesenden zum Abonnement auf das ,, Berliner Boltsblatt
duelliren, aber der eine verftand fich nur auf das PistolenSchießen, der andere nur auf die Handhabung des Säbels. Die beiden Streitsüchtigen übertrugen nun die Entscheidung bezüg lich der Waffe dem„ Ehrengerichte", und dieses bestimmte, daß lich der Waffe dem„ Ehrengerichte", und dieses bestimmte, daß der Bistolenkundige" innerhalb 6 Wochen das Fechten gelernt baben müsse und daß dann das Duell mit Säbeln ausgefochten werden solle. Das geschah dann auch. In der Thätigkeit des Ehrengerichts erblickte das Landgericht in Schwerin eine Beihilfe zum Zweikampf und verurtheilte die drei Theilnehmer zu je 4 Wochen Festungshaft. Die Revision der Angeklagten wurde vom Reichsgericht am 18. Januar ver worfen.
Bünger aus Rebbergen vor der zweiten Straflammer bießigen Vereine und
Landgerichts I zur Verhandlung. Der Angeklagte ist, wie seiner Beit berichtet worden, wegen obigen Bergehens zu 14 Tagen Gefängniß verurtheilt, das Erkenntniß aber vom Reichs gericht aufgehoben worden. Der Angeflagte, welcher sich bis
Der Fachverein der Töpfer Berlins hielt am 17. Jas
als einziges Organ für die Intereffen der Arbeiter, auf.
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die Kommission zur Ausarbeitung der Statuten wurde für Montag, den 1. Februar, in Aussicht genommen. Stemmler, Albrecht und Paim. Die nächste Versammlung Nähere später.
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Der Verein zur Wahrung der Interessen der Kor macher hielt am 17. b. M., bei Dito, Adalbertstr. 21, ein Generalversammlung ab, in welcher Herr Prediger emer. Renbgi einen mit vielem Beifall aufgenommenen Vortrag über b ralität" hielt. Arbeit sei zweckmäßige menschliche Thätigle Fräulein Thema: Werth der Arbeit für die Vollswirthschaft und Probuzir
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zur Herstellung der verschiedenartigsten Produkte fähr begann der Redner- Arbeit ist die erste Tugend
nuar eine Versammlung ab mit folgender Tagesordnung: mithin ihrem Wesen nach etwas hochfittliches. Einem Stan
über den deutschen Töpfer- Kongreß. 3. Innere Vereinsanges
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der so viele Millionen umfaßt, wie der der Arbeiter, den 2 zum vorigen Jahre der Trichinentrantheit gegenüber ungläubig legenheiten. Sum 1. Puntt, Raffenbericht, verlas der Kassiter liches. Die Grundlage allen Reichthums sei die Arbeit bar ma
verhielt, bat in Folge deffen auch die von ihm gezüchteten zahlreichen Schweine nicht auf Trichinen untersuchen laffen und wurde auch durch den Umstand von seinem Zweifel nicht geheilt, daß im Jahre 1883 der Schlächtermeister Ullrich eines Der von ihm getauften Schweine nach dem Gutachten des Fleisch beschauers für trichinös bezeichnete und Entschädigung verlangte. November 1884 schlachtete der Angeklagte wiederum zwei Schweine zum eigenen Bedarf, ohne dieselben auf Trichinen untersuchen zu lassen. Einen von diesen Schweinen erzielten Schinten machte die Ehefrau des Angeklagten der ihr befreun
Arbeiter habe ein Recht, an den Ertrag des Produktes fein besten R arbeit einen ihm gebührenden Antheil zu haben, leider a tionen e arbeite er für andere immer mehr, als für sich selbstund opfent dabei sein Lebensglück, seine Gesundheit. Es set Pflicht be
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einzutreten. Leben Sie nicht in dem Aberglauben Arbeiter selbst, für die Beffergestaltung ihrer traurigen Redner der Versammlung zu daß andere für Sie beffere 50 Bf. für jedes Vorstandsmitglied. Der hierauf erfolgte sowohl für die Volkswirthschaft wie für die öffent bringen stände schaffen; das wäre Selbstmord! Es ist der Werth der Arb Moral zu allererst von den Arbeitern selbst zur Geltung Gefälli
beten Frau Bahnarzt Dr. Grohnwaldt zum Geschenk. Infolge Erledigung dadurch, daß sich die Versammlung für die weitere bringen und ist es zu diesem Zwecke nothwendig, daß
des Genusses davon erkrankte dieselbe und verstarb darauf; außerdem erkrankte ihr Ehemann, während der Affiftenzarat und das Kind des Dr. Gr, die von demselben Schinken ge noffen hatten, von jeder Krankheit verschont blieben. Die Obbuftion ergab Trichinofis als Todesursache. Außerdem er frankten verschiedene Personen, welche bei dem Angeklagten zu Gafte waren und von dem Fleisch der betreffenden Schweine gegeffen hatten, an Trichinofis. Unmittelbar nach dem Belanntwerden dieser Unglüdsfälle ließ der Angeklagte feine sämmtlichen Fleischvorräthe untersuchen und wurden dieselben als start trichinenhaltig befunden. Nunmehr hat der Angeklagte sämmtliche Vorräthe vergraben lassen. Dies ver mochte aber nicht, die obige Anklage und seine Verurtheilung von ihm fernzuhalten. Auf die von dem Vertheidiger Rechts anwalt Dr. Sello eingelegte Revision hob der zweite Strafsenat des Reichsgerichts das erste Urtheil auf und wies die Sache zur erneuten Verhandlung in die erste Instauz zurüd. Der höchste Gerichtshof nahm an, daß der Kausalzusammen
die vierteljährliche Ein- und Ausgabe des Vereins. Die Abrechnung wurde von den Revisoren für richtig befunden und dem Kafftrer Decharge ertheilt. Wegen Bewilligung der Vor standsspesen für eine Vorstandsfizung wurde von einigen Mitgliedern Einspruch erhoben. Die Angelegenheit wurde aber durch den Hinweis auf die hierauf bezüglichen Paragraphen bes Statuts erledigt. Die Versammlung genehmigte durch einen definitiven Beschluß für den Vorstand die Spesen mit Einspruch wegen des Gehaltes des Bevollmächtigten fand feine wöchentliche Entschädigung von 30 M. entschied. Bum 2. Punkt der Tagesordnung: Wahl der Delegirten für den am 1., 2. und 3. März in Berlin tagenden Rongreß, wurden die Herren Bormann, Thieme, Pintulsti, Britsch und Schmidt gewählt, legterer als Vertreter der Wertstubenarbeiter, jedoch mit der Voraussegung, eventuell fich durch Herrn Jakobi vertreten zu laffen. Ueber den 3. Punkt der Tagesordnung: innere Ver einsangelegenheiten, entspann fich namentlich durch Verlesung eines Briefes aus Charlottenburg eine rege Debatte. Nachdem die Versammlung zu Gunsten eines durch längere Krankheit in Noth gerathenen Mitgliedes die Vornahme einer Zellerfamm lung, welche 13 M. 55 Pf. ergab, genehmigt, sowie den in Magdeburg ftreikendeu Kollegen 50 Mart bewilligt hatte, wurde die Versammlung geschloffen.
th. Im Bezirksverein der werkthätigen Bevölkerung des Südwesten Berlins , welcher am 18. b. M. in den " Raiserballen" eine Versammlung abhielt, sprach Stadtverord
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Arbeiter eine feste Organisation unter fich bilden, wie biel legterer Beit in erfreulicher Weise schon geschehen ist Fluth beffere Zustände mit einem Male fich nicht herbeiführen laf Beiden so find die Erhöhung des Lohnes, sowie Kürzung der Arbe zeit die ersten Forderungen, welche die Arbeiter geltend machen haben; fämpfen Sie für die Beffergestaltung ihrer tr rigen Lage muthig fort und der Sieg wird Ihnen nicht au rau g bleiben, weil Wahrheit, Recht und Sittlichkeit auf Ihrer Se find. An der dem Vortrage folgenden Diskuffion betheilig fich die Herren Friedr. Franke und Holz im Sinne bes tragenden; ebenso wurde eine dementsprechende Refoluti
angenommen.
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Der Verein ehemaliger Schüler der 102. Gemeinde Schule tagt jeden Mittwoch nach dem Ersten und Fünfachn jeden Monats, Abends 9 Uhr, im Lokale Kaiser Franz- Br
neter Gördi über das allgemeine gleiche, geheime und direkte Mittwoch, Abends 81% Uhr, Vortrag. Gäfte find willkomme
Berantwortlicher Redakteur R. Gronheim in Berita. Druck und Verlag von Max Bading in Berlin SW., Beuthstraße 2
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