auf dem balten kann, am Morgen kommt der betreffende Geschäftsmann, einstödige fließt mit einem Nachschlüssel die Uhr auf, bringt den Streifen mühle, dete in Ordnung, schließt wieder zu, und der Wächter hat den Bes enthält. meistreuer Wachfamleit" in der Tasche. Der betreffende Spät way Wächter, der seine Stelle Jahre lang bekleidete, ift sofort entfernung de laffen worden, und man hofft, den noch unbekannten Industrieeine wenig titter zu ermitteln. verftcich,
Rachspiel zum Prozeß Graef . Der Modellsteher Hamalarmirten mermann und der ebenfalls aus dem Graefe- Prozeß bekannte ts in seinem Stellmacher Kühnle find mit der Darnellung, welche Paul ſer Sachlag Lindau in„ Nord und Süd" von den Verhandlungen gegeben Den Wohnbat, nicht einverstanden gewesen, sie haben sich vielmehr beleizu verlaffe digt gefühlt und den Verfasser des Auffages, wie die Wochenaffen; auf Schrift„ Das Neue Berlin" mittheilt, vor den Schiedsmann nmittelbar laden laffen. Paul Lindau ist dieser Aufforderung nicht gefolgt. lichen Bay Schon vorher hatte Hammermann an den Herausgeber von die Müh Nord und Süd" eine Bostkarte gerichtet, auf welcher dem Ver verwandelaffer des Prozeß- Auffages bereits mit einer Klage gedroht Dampffpwurde. gegen 1
ar. Eine überaus raffinirte Schwindlerin, welche ten erforde unter dem Namen einer Frau von Wolffshagen auftritt, treibt n 9 Uhr genwärtig in Berlin O. ihr unsauberes Handwerk. Die
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ngsart de Berson, welche ihrem eleganten Aeußeren nach einen durchaus gerer Bran vornehmen Eindrud macht, hat sich für ihre Brandschabungen teldung: bauptsächlich ärmere Zimmervermietherinnen außersehen; ste aergebäud bleibt diesen nicht nur Wohnungsmiethe und Softgeld schuldig, en, als dondern entleiht von ihnen noch obendrein größere und fleinere on recht be welche Habfeligkeiten befißt diese Frauensperson nicht; fte weiß e der Lö beim Einzuge in die betreffende Wohnung die Wirthin über diefen auffallenden Mangel dadurch zu täuschen, daß fie vor ge, weld giebt, ihre Koffer aus Königsberg zu erwarten wo ihr Vater ichten, ein angefehener hoher Beamter set. Natürlich stellen fich diese Erliegen Angaben bald als vollständig unwahr heraus. Das legte und Wuf Eifenba e befchäftig enburg
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Man hat es hier jedenfalls wieder mit einer Abenteuerin zu thun, welche eine polizeiliche Meldung zu scheuen hat, denn bie Logis länger als 8 Tage inne.
Hentsch erhielt übrigens von Saraum eine Venfinn von etwa 125 Fr. monatlich. Saraum, der seit 12 Jahren mit dem genannten Büreau in Verbindung steht, hat demselben, wie von Der Anklagebehörde angenommen wird, feit 1881 über 300 Nach richten, welche deutsche militärische Angelegenheiten betreffen und theilweise eine große Schädigung der militärischen Inter effen des Deutschen Reichs enthielten, augetragen. Diefelben bezogen fich auf Feftungen, Landsturm, Schwarzkopff'sche Torbezogen fich auf Feftungen, Landsturm, Schwaiglopff'sche Tor vedos, Munitionsfubrparle, Belagerungstrain, Mobilmachung, Garnisonen an der Offee, Artilleristisches, prismatisches Pulver, Garnisonen an der Offee, Artilleristisches, prismatisches Pulver, Munitionslieferungen an China u. f. w. Ganz spezielle Fürsorge wurde den Versuchserg bnissen der Artillerieprüfungs- Kom mission, den geeigneten Landungsplägen", den Küstenwerken von Cuxhaven , den Feftungen Magdeburg , Swinemünde , Spandau , Kolberg , sodann den Panzerkaponieren für Sperr forts, dem der Schießplazverwaltung zu Jüterbogt aufgegebenen Bau des massiven Feftungsziels", dem Sturmgeräth zur Ers stürmung von Festungen und den Details der geplanten Ein führung eines Repetirgewehr zugewandt. Manche Stizzen" wurden dem S. mit 1400-2000 Franks honoritt. Las Ergebnis der Untersuchung gegen Saraum führte gegen denselben zu der Anklage, daß er Feftungspläne und solche Nachrichten, von denen er wußte, daß ihre Geheimhaltung einer anderen Regierung gegenüber für das Wohl des Deutschen Reichs oder eines Bundesstaates erforderlich ist, der französischen Regierung mitgetheilt zu haben, 2) den Entschluß, dieses Verbrechen zu verüben, durch Handlungen bethätigt zu haben, welche einen Anfang der Ausübung des Verbredens enthalten.(§§ 92 und 93 des St. G.-B.) Das Vermögen des S. wurde darauf vorläufig mit Beschlag belegt und derselbe in Haft genommen. Die Anschuldigungen gegen Röttger follen fich im Allgemeinen barauf beziehen, daß er dem S. bei Begehung von deffen Verräthereten wiffentlich Hilfe geleistet. Röttger war auf Grund einer Annorze, worin ein politisch- militärischer Zei
tungs. Korrespondent gesucht wurde, mit Saraum in Verbin
durg gekommen und lieferte demselben seit 1884 gegen be stimmtes Honorar Korrespondenzen. Lettere enthielten na
mentlich Beschreibungen der Feftung Mains, Mittheilungen
über Selbstverpflegung der Truppen, Refrutirung, Transport wesen, Wachtdienst, Bestrafung des Majors Steinmann, neue Generale, Nachforschungen nach sozialistischen Schriften, Behandlung der Soldaten, Desertionen, Telegraphenverbindung mit Berlin und Mainz , Befestigung von Köln u. s. w.
B. C. Der Straffenat des Kammergerichts fällte_am Donnerstag eine für die Frage, ob und inwieweit Hausbefizer zur Beleuchtung der Häuser verpflichtet find, höchft wichtige Entscheidung, welcher folgender Thatbestand zu Grunde liegt. Unterm 1. April 1885 hatte der Polizeip: äftdent zu Magde burg eine Verordnung erlaffen, welche bestimmte, daß mit Ein tritt der Dunkelheit bis 10 Uhr Abends alle zu den Wohnungen
Ueber das allgemeine geheime Wahlrecht läßt im Deutsch. Tagbl." eine tonservative Stimme einen Untenruf it und wohl verdient. etwas niedriger gebängt zu werden. Der Einsender der betr. Abhandlung über die Frage: Wem legen wir unser Schicksal, das Schidsal der Nation in die Hände?" tommt nämlich zu folgendem ergößlichem Schlußpaffus:„ Das allgemeine geheime Wahlrecht ist nicht abzuschaffen, aber wir tönnen unreifen, unerfahrenen und abhängigen Leuten nicht Das Schicksal des Reichs und vieler Millionen Einzelner zu wendig ist, wird taum mit 50 Jahren erworben. Der Urwähler führenden Räume: Hausflur, Treppen und Korridore, mit hin muß diefes reife oder ein höheres Alter haben; die Thatkraft füllung dieser Borschrift die Hauseigenthümer bei Strafe verweil fie mit der Sicherheit der Erfahrung ausgerüket ift. S antwortlich seien. Wegen Uebertretung dieser Verordnung war Anschau ngen durch vorschreitende Erfahrung, daß im Allge- urtheilt worden. In der von ihm gegen die Entscheidung der meinen der halbgebildete Mann in jungen Jahren Republikaner, dortigen Straffammer beim Kammergericht als höchsten Land fpäter Barlamentarier, dann konftitutionell, dann fonservativ gerichtshof eingelegten Reviston führte sein Vertreter, Rechts und endlich gar reaktionär wird? Wir wünschen das Mittel zwischen 25 und 75, halten 50-60 Jahre für die Zeit der ge nügenden Erfahrung des Utwählers und glauben, dies sei die Rettung unserer gesunkenen parlamentarischen Zustände. Unter 50 Jahre lein Urwähler!" Etwas hinzuzufügen, hieße die
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Gerichts- Zeitung.
Landesverrathsprozeß Sarauw- Röttger.
B. C. Leipzig , 1. februar. Vor dem vereinigten II. und
III. Straffenat des Reichsgerichts unter dem Vorfts des uf der Senatspräsidenten Drentmann begann heute, am Montag, die
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etwa vierzehntägige Dauer berechnete Verhandlung der auf Landesverrath lautenden Anflage gegen den dänischen Kapitän Cüde anla D. Friedrich Konrad Sarauw, 60 Jahre alt, unbestraft, und ben Literaten Christian Wilhelm Rudolph Röttger aus Mainz , der St 52 ahre alt, viermal wegen Beleidigung bestraft. Es hatten
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fach fifche Thronfolger P.inz August von Sachsen Plaz. Den Borfig im Gerichtshofe führt der Senatspräsident Drenkmann,
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Die Heichsanwaltschaft ist durch die Reichsanwälte v. Wolff
und Treplin vertreten. Saraum wird von den Rechtsanwälten Mundel und Wolfgram aus Berlin , Roettger von dem Rechts. wird el alt Dr. Schmidt aus Mainz vertheidigt. Außer einer Ans
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anwalt Kauffmann, aus, daß die gesetzliche Regelung der Be leuchtungsfrage gewiß sehr wünschenswerth sei, daß aber der von der Polizeiverwaltung, eingeschlagene Weg boch wohl nicht als der richtige erscheine. Die betreffende Verordnung sei materiell ungiltig, da fie weder auf das Reichsstrafgeset buch noch auf landesgeseßliche Vorschriften geftüßt werden könne. Jn§ 367 Nr. 12 des Strafgesetzbuchs sei nur der, welcher in Häusern Keller, Gruben, Deffnungen und dergleichen unverdeckt läßt, mit Strafe bedroht. Diese Bestimmung fönne doch nicht ohne Weiteres auf Hausflure und Treppenaufgänge ausgedehnt werden, und bedürfe es hierzu einer Abänderung resp. Erwei terung des Geseges.- Das Kammergericht verwarf hierauf in Gemäßheit des Antrags der Oberstaatsanwaltschaft mit der Bes gründung die Revision, daß die Bestimmungen des Reichs. Straf gesetzbuchs über die Uebertretungen nicht erschöpfend seien, und daß die Polizeibehörden das Recht hätten, ergänzende Verord nungen zu erlaffen. Dieselben tönnten unter Umständen auch in das Privateigenthum eingreifen, wie dies z. B. in der Ofen flappenfrage vom höchsten Gerichtshof angenommen worden sei. Dis verstoße weder gegen das preußische Landrecht noch gegen die verfassungsmäßig garantirte Unabhängigkeit des Eigen Sicherheitsinteresse eingeschränkt. Die betr. Polizeiverordnung thums; solche allgemeine Normen würden durch das öffentliche set also rechtsgiltig.
Die bereits zweimal vertagte Anklagefache gegen den Redakteur der Volls- Zeitung" Hermann Holdheim wegen Be leidigung des Reichskanzlers Fürsten Bismard gelangte beute wiederum vor der ersten Straflammer hiesigen Landgerichts I
ahl von Beugen find 6 Offiziere vom Kriegsministerium und Dem Großen Generalstabe in Berlin als Sachverständige sor geladen. Gleich nach Eröffnung der Verhandlung wurde auf Antrag des Reichsanwalts beschloffen, die Deffentlichkeit während flagen" überschriebene Leitartifel in Nr. 205 vom 3. Septem
Dronung
verlautet,
Dauer der Verhandlung auszuschließen, da
gefährdet werden könnte. Die gegen Saraum
vornehmlich auf seine Thätigkeit als
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filation eines Metallschleifers besaß und jahrelang bei einem andern Meister gearbeitet hat, stellte er für den Lohn von 12 M. wöchentlich ein. Da derselbe aber thatsächlich das Doppelte verdiente, mußten wir befürchten, daß noch mehr solcher billigen Arbeitskräfte eingestellt würden, wodurch wir vielleicht vollständig überflüffig geworden wären. Durch eine folche Mustertonturreng" wären aber auch andere Meister zu gleicher That gezwungen worden. Dem entgegenzutreten hielten wir uns im Intereffe der Gesammtheit für verpflichtet, und mußte demzufolge Herr Wolther dem Betreffenden 18 M. Lohn pro Woche zahlen. Nachträglich ließ er diesen eingeübten Arbeiter zur Charakteristil des Jnnungswesen, in die Innung als Lehrling aufnehmen. Hatten wir nun schon dadurch den Born des Herrn Wolther auf uns geladen, so geschah dies noch mehr, als wir uns weis gerten, nach Feierabend zu arbeiten, was uns fein ehrlicher Mann verdenken kann, da die Schleiferei eine der allerunge fundesten Berufsarten ist und außerdem viel Kollegen arbeitss los auf der Straße lagen. Dafür suchte uns Herr Wolther uun dadurch zu maßregeln, daß er mehr Leute einstellte und ben neuen Arbeitern die beftbezahlteste, den alten Arbeitern die schlechtbezahltefte Arbeit gab. Dem gegenüber verlangten wir nun am 9. November vor. Js. auf die schlechtbezahlte Arbeit 10 pCt. Zulage( bie uns vor ca. zwei Jahren, wo wir noch unorganiftrt waren, abgezogen wurden), was uns bewilligt wurde. Obgleich Herr Wolther sich schriftlich auf Ehrenwort verpflichtete, feinen Arbeiter wegen Stellung der Forderung zu maßregeln, erklärte er schon im vorigen Jahre zu einigen Meistern, daß er in diesem Jahre seine sämmtlichen Arbeiter rausschmeißen" würde. Was die Lohnverhältnisse im Allge meinen anbetrifft, so wird allerdings in Anbetracht des riesigen Schmutzes und der großen Gesundheitschädlichkeit der Arbeit in dieser Branche ein etwas höherer Lohn erzielt, als in etlichen anderen Berufsarten. Bei Herrn Wolther betrug der Verdienst im vorigen Jahre bis nach Ostern ca. 15 M. bis im Spät sommer abwechselnd ca. 20 bis 30 D. und im Winter zirka 6 Wochen lang für drei Arbeiter bei einer riefigen Ueberan
strengung manchmal ca. 40 M. G8 exiftirt taum eine Schlei
feret, wo so anstrengend gearbeitet wird, wie bei Hrn. Wolther. In Anbetracht der jezigen Geschäftskrise ist von Seiten der Streifenden alles versucht worden, um den Streit auf güt lichem Wege beizulegen. So wollten dieselben auf die zuge
legten 10 pt. verzichten und außerdem sich von sämmtlichen Arbeiten 5 pCt. abziehen laffen, was jedoch von Herrn Wolther nicht angenommen wurde. Ueberdies müssen wir uns sehr wundern, daß man uns der Unwahrheit bezichtigt, und die Deffentlichkeit in Anspruch nimmt, da doch die am 19. Januar in der Urania " stattgefundene, sehr zahlreich besuchte Vers sammlung der Metallschleifer Berlins , in welcher Herr Wolther feine Argumente ebenfalls vorbrachte, einstimmig den Streit für gerecht, und sich mit den Streifenden unter der Bedingung solidarisch erklärte, daß dieselben auf der alten Forderung be harren, und die augebilligte Lohnrebutiion wieder zurüdziehen.. Die Lohntommiffion der Metallschleifer Berlins .
Zum Branntweinmonopol. Beim Auftauchen des Tabatmonopols vor zwei Jahren war es Prof. Dr. Wagner, der erklärte, daß die Beträge deffelben für die Arbeiter verwendet werden sollten. Aber in der Regierungsvorlage selbst stand lein Wort von solcher Verwendung. Auf verschiedene Anzapfungen schwiegen fich im Reichstage die Regierungs vertreter gründlich aus. Bei dem Branntweinmonopol spielt Profeffor Dr. Dellbrück dieselbe Rolle, wie seiner Zeit Profeffor Wagner. Auch er deutete an, daß Erträgnifie aus dem Brannt weinmonopol zur Errichtung einer Alterversorgung verwendet werden sollten. Davon steht aber in dem Gesezentwurfe, der gegenwärtig dem Bundesrathe, vorliegt, nichts. Beide Profefforen der National- Dekonomie haben also eine feineswegs rühmliche Rolle gespielt, da fie, um das Volk für ein Monopol zu intereffiren, Dinge vorgebracht haben, welche in der Wirklichkeit gar nicht vorhanden sind. Wir wollen annehmen unbewußt. Immerhin aber zeugt das von einer merkwürdigen Unwiffenheit in Bezug auf reale Dinge und die Herren würden beffer thun, fich nicht mit praktischer Sozial wissenschaft und Politit au befaffen. Und welchen Unfug haben fte angerichtet! So liefet man in lonservativen Flugblättern wörtlich: Alte Arbeiter und deren Familien erhalten aus dem du ch das Monopol zu gewinnenden Gelde im Falle der Ar beitsunfähigkeit der ersteren eine jährliche Penfion bis an ihr Lebensende und bei plößlichem Tode des Familien- Ernährers für die Familien die Mittel, um die vaterlose Familie ernähren und erzieben zu können." Das ist nun die profefforale Phrase ins Veltsthümliche überfest. Es ist nur gut, daß die Are better auf solchen Schwindel nicht anbeißen, so daß wir dies selben nicht erst ausdrücklich zu warnen brauchen.
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zur Berhandlung. Inkriminirt ist der Aus Unlaß der Diäten Vereine und Versammlungen.
ber v. J., in welchem u. A. dem Empfang von Parteidiäten die dem Reichskanzler zu seinem 50 jährigen Jubiläum gewährte Dotation gegenübergestellt und behauptet worden ist, daß es feinem Liberalen eingefallen sei, den§ 331 St. G. B. betreffs der Annahme von Geschenken für in sein Amt einschlagende nicht pflichtwidrige Handlungen etwa zur Anwendung gebracht fehen zu wollen. Im legten Termine hatte der Vertheidiger Rechtsanwalt Caffel unter Berufung auf das Beugniß des inzwischen verstorbenen Dr. Phillips unter Beweis gestellt, daß dieser und der Angeklagte den inkriminirten Artifel auf das
Burd bie Deffentlichkeit der Verhandlung die öffentliche sprechenden Anschuldigungen beziehen fich, wie anderweitig Hauptforrespondent bei dem französischen Nachrichten- Vermittlungs. Bureau", an deffen Spize der Däne Hansen stand, während die militärische Abtheilung von dem Polen Kofilowsti geleitet wurde. Beide standen wieder im laufenden Verkehr mit dem Sekretär des französischen Generalstabes, früher einem Major Grizot, später Vincent. Die Eintragungen im Bureau erstreckten fich auf die verschiedenartigsten Gebiete, z. B. Bu daß er eine Beleidigung des Fürsten Bismard nicht enthalte. fammensetzung der deutschen Armeekorps"," Arbeiten auf den Werften des Bullan" u. s. w. Saraum besorgte als Haupt forrespondent die Geschäfte des Bureaus für das mittlere Deutschland und die Marineangelegenheiten, beschäftigte dabei
Daraus folgerte der Vertheidiger die Straffreiheit des Angeflagten mangels des erforderlichen Bewußtseins für den Fall, daß der Gerichtshof eine objektive Beleidigung in dem Artikel finden sollte. Der Gerichtshof hatte damals die
mine hatte der Vertheidiger als Ersaß für den verstorbenen Beugen Dr. Ph. den Dr. Otto Hermes und den Schriftsteller Franz Mehring laben laffen. Beide Beugen bekundeten auch, daß der verstorbene Dr. Bh. thnen mitgetheilt hatte, daß er und Redakteur Holdheim den fraglichen Artikel auf das Sorgfältigste geprüft und die Aufnahme erst veranlaßt baben, nachdem sie von dessen Unverfänglichkeit völlig überzeugt gewesen seien. Staatsanwalt Heinemann erachtet die Beleidigung für ebenso unzweifelhaft als das Bewußtsein des Angeklagten von dem beleidigenden Charakter des Artikels. Bei der Schwere der Beleidigung und der hohen Stellung des Beleidigten be Termin hatte Staatsanwalt Haad 4 Monate beantragt.) Rechtsanwalt Caffel plaidirte aus objektiven und subjektiven Gründen für Freisprechung des Angeklagten. Der Gerichtshof verurtheilte denselben zu sechs Wochen Gefängniß.
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Verband deutscher Zimmerleute.( Lokalverband Ber lin W.) Die erste Versammlung, welche am 29. Januar in Gründer's Salon, Schwerinstr. 26, unter Vorfts des Herrn Loß tagte, war sehr gut besucht. Zuerst referirte der Vor dahin gehen, daß den Mitgliedern die nöthige Aufklärung, in figende über den Bwed und die Biele des Verbandes, welche Wort und Schrift gegeben wird, da jezt noch immer viele Bimmerleute nicht an ihre gedrückte Lage, die sie in der menschlichen Gesellschaft einnehmen, glauben. Durch praktische Vor träge in den Versammlungen und Erläuterungen, welche durch das Verbandsorgan ,, Die Bimmerfunst" gegeben werden, sollen Die Bimmerer zu tüchtigen Gesellen ausgebildet werden. Noch welcher den Mitgliedern durch den Verband gewährt wird. besonders machte Redner auf den Rechtsschutz aufmerksam, Hierauf folgte die Wahl des gesammten Borstandes; die Herren Loß und Beyer wurden zu Borsigenden, Gampe zum Kassirer, König und Frommelt zu Schriftführern, Gorge und Elleme zu Revisoren, Ulm und Lopzert zu Kontroleuren ge wählt. Zu Verschiedenes" sprachen mehrere Redner über die Versammlung, welche mit den Innungsmeistern und Ge fellenvertretern" stattgefunden hat, und riethen den Rameraden, feft zum Verband zu halten, dann würden auch die Biele und Forderungen, welche die Gesellen aufgestellt haben, bald er reicht werden. Die Versammlung beschloß, die Verbandsver sammlungen jeden 1. und 3. Montag im Monat in Gründer's
Untertorrefpondenten in Kiel , Wilhelmshaven , Stettin , Berlin , Erheblichkeit dieses Antrags anerkannt und deshalb die Sache Mainz , München und bezog monatlich etwa 5 bis 6000 rc., behufs Ladung des Dr. Phillips vertagt. Sum gestrigen Ter wofür er auch die Unterkorrespondenten bezahlte. Seine Tha tigkeit erfiredte fich übrigens auch auf das Ausland. Er hatte in Kopenhagen seinen ordentlichen Wohnfig, hielt sich aber auch oft längere Zeit in Mainz , Kiel , Hamburg , Berlin und anderen Drten Deutschlands auf, wo er, wie namentlich in München , öfters mit Hansen zusammentraf. Im August 1884 erlangte er brieflich von dem Bureau größere Geldsummen ur Werbung von Rorrespondenten", und damit er in einer Beife auftreten fönne, die den Leuten imponirte und fte zu traulich macht". Arbeiten über Brückentrains" stammen aus dieser Periode. In Hamburg erhielt er im Dezember 1884 Aufträge des Bureaus, Arbeiten über Bulver" auszuführen antrage er eine Gefängnißfirafe von 3 Monaten.( Im ersten und dann in Berlin Erfundigungen über die Kurse auf der Kriegsakademie einzuzieben, ferner Berichte über die und über Repetirgewehre einzusenden. Er machte von Beilin auch Mittheilungen über Schießversuche und unterirdische Rabelftreden nach Paris . In Berlin traf er auch mehrfach mit bem Dberfeuerwerter T., der ihm längere Zeit Nachrichten zu trug, zusammen. Gegen T. schwebt gegenwärtig noch die Un tersuchung wegen Landesvert aths. Ferner torrespondirte S. in Wefel, wie er denn auch, wie fich aus dem Prozeß Jansens
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Salon, Schwerinstr. 26, abzuhalten, und dieselben stets einen Tag vorher im Berliner Voltsblatt" bekannt zu machen. Mit einem dreifachen Hoch auf das Gedeihen des Verbandes und auf die gerechten Forderungen der Bimmergesellen schloß die Versammlung.
th. Eine Versammlung sämmtlicher Bauhandwerker und im Baufach beschäftigten Arbeiter fagte unter Vorsit des Tischler Frigge am 31. v. M. im Königftadt Rafino, Holg marktstraße 72, um über den projektirten Busammenschluß aller Bauhandwerker zu einer großen gemeinsamen Organisation zu berathen. Troß der warmen Befürwortung des Referenten Herrn Projekt der feinen namentlich die Herren Schmis( Tischler), Dietrich( Butzer), thaler( Steinträger), Miethe( Schloffer), Wille( Maurer) und Andere dagegen aus. Die Nothwendigkeit einer wurde allgemein
Soziales und Arbeiterbewegung. Antiang, wurde als vertrübt bezeichnet und ſprachen fich
Aber militärische Angelegenheiten mit dem Büreaugehilfen J. Schleiferet erhalten wir folgende Buschrift: Geehrte Redaktion! Darge( Simmerer), Kreuz( Tischler), Thieme( Töpfer), Renns
er( Hentsch) ihm die gleichen Berichte wie die an Adler über
Zum Streit der Arbeiter der Wolther'schen MetallIn Bezug auf den von Herrn Wolther in Nr. 26 des„ Ber liner Boltsblatt" vom 31. Januar veröffentlichten Bericht ge gehen. Wer den Bericht gelesen, mag vielleicht zu der An
mit legterem ebenfalls in Verbindung gestanden hat. Hentsch statten Sie uns wohl etwas näher auf den Sachverhalt einzus feften gemeinschaftlichen Organisation fen in Kopenhagen unter Berufung auf den bekannten Adler nahme lommen, daß die Arbeiter aus purem Uebermuth und nothwendig set, alle indifferenten Arbeiter in den Fachvereinen ( politischer Agent in Wien , mit dem Hentsch in Verbindung Leichtfinn den Streit vom Baun gebrochen haben. Die Kom zu vereinigen. Erst wenn dies geschehen, wenn die verschiede ftand) brieflich an ihn um Mittheilungen gewandt habe, worauf misfion fieht sich daher gezwungen, die Sache näher zu be
fandte. Mabien und Saraum find aber, wie von der An
flagebehörde angenommen wird, identisch. Die Wittwe des träfte sein Geschäft zu heben. Einen Arbeiter, der die Quali
leuchten. Dem Prinzip der Innungsmeister getreu, suchte Herr Wolther durch die Ausnußung jugendlicher, billigerer Arbeits
nen Ileinen Vereine derselben Gewerkschaft in einen Verein verschmolzen wären, könne an eine Vereinigung Aller gedacht werden. So lange dies nicht geschehen, müsse an dem Ausbau Der Fachvereine energisch gearbeitet werden und jeder Arbeiter