Abg. v. Hammerstein bedauert, durch den Schluß der Debatte an der Entgegnung verhindert worden zu sein, zu der die Rede des Finanzministers ihm Anlaß gebe, und behält sich dieselbe für das preußische Abgeordnetenhaus vor.
Abg. Ridert: Dieser Bemerkung gegenüber fonstatire ich, daß wir gegen den Schluß gestimmt haben, und nur das Bentrum und die Rechte dafür.( Sehr richtig! linis.)
Abg. Windthorst: Auch ich habe nicht für den Schluß gestimmt.
Die Resolution n. Huene wird darauf mit 145 gegen 119 Stimmen angenommen. Dafür das Zentrum und Die große Mehrzahl der Konservativen. Den Etat des ReichsShazamts bewilligt das Haus nach den Beschliffen zweiter Lesung.
Beim Etat des allgemeinen Pensionsfonds regt Abg. Strudmann an, den Dffizieren, welche in bin Kommunaldienst eingetreten, einen Theil ihrer Penfion auch dann zu belaffen, wenn ihr Gehalt das frühere Einkommen übersteigt. Es wird dadurch für penfionirte Offiziere ein Anreis geschaffen, sich in ihren Verhältnissen entsprechende Stellungen zu begeben. Sodann wäre es wünschenswerth, wenn auf dem Wege der Reichsgesetzgebung festgesezt würde, Daß bei der Penfionirung der Kommunalbeamten die Jahre, welche dieselben im Militärdienst zugebracht, in Anrechnung ge bracht werden müssen, vielleicht in der Weise, daß das Reich qro rata der Jahre, welche die betreffenden Beamten im Heer gedient haben, die Penston übernimmt und die Kommune für Die übrigen Jahre.
Abg. Ulrich trägt die gleichen Wünsche mit Bezug auf die aus dem Unteroffizierſtande bevorgegangenen Kommunalbe amten vor.
Kriegsminister Bronsart v. Schellendorff dankt für das Wohlwollen, das die Vorrebner dem Offizier und Unteroffizierstand entgegengebracht; indeffen die Frage ist eine sehr schwierige. Die Härten, welche die gegenwärtige Gefeß gebung ergiebt, find den verbündeten Regierungen nicht unbe fannt geblieben. Es haben auch bereits Erörterungen stattge funden, wie dieselben abzustellen seien; dieselben find aber noch nicht zum Abschluß gelangt. Es ist also unzuläfftig für einen Vertreter der verbündeten Regierungen, in diesen Augenblid Bartel zu ergreifen. Aber die Anregungen, die hier erfolgt find, werden nicht vergeblich sein.
Zwei
Der§
einzelnen Staatsanwalts abhängig ist. Nun fann ja bel solchen Erwägungen fehlgegriffen werden, so daß unter Um ständen ein Staatsanwalt fein öffentliches Intereffe findet, wo er ein solches annehmen sollte, und umgefehrt. Wie soll end dem nun möglich sein, durch allgemeine Verfügungen die Hand die Bestrafu habung eines auf das subjektive Ermessen hingewiesenen Bara ordnung fü graphen so zu gestalten, daß jeder Mißgriff verkü et werden 11. Dezembe fann? Der zweite Theil der Ausführungen des Herrn Ab für die nied geordneten betraf die sogenannten Diätenprozesse. Mir steht dem platten fein Urtheil zu über die Berechtigung eines Abgeordneten, an und lautet: hängige Bioilprozesse, die in georonetem Instanzenzuge erledigt werden müssen, hier zur Erörterung zu bringen. Was mi aber zusteht, ist die Erklärung, daß ich glaube, gegen meine Broving ste Pflicht mich zu verfehlen, wenn ich mich über einen rechts, hängigen Zivilprozeß, mag man ihm einen Namen geben welchen man will, über Prozeffe über Mein und Dein, wo es Städten un fich einfach um einen Geldansoruch handelt, hier auslassen Grafschaft G wollte. Ich möchte eine Erklärung abgeben, nach welcher Seite es immer sei, es würde eine solche Aeußerung den preußischen Theil II Tit Justizminister bei den Gerichten der schwersten Misdeutung ausseßen, und darum bescheide ich mich, hierauf weiter einzu geben.( Beifall rechts.)
5.1) und
18. Mai 180
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fimmt:
§ 1. lichen Bolts
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Abg. Mundel( deutsch freisinnig): Die Antwort de Termin Bol Herrn Ministers ist dankenswerth, aber nicht vollständig. Minniffe, mit Freund Traeger hat ausorüdlich gefagt, was sich von selbst veren stent, daß auf die mat rielle Entscheidung der schwebenden Pro Das Dienst zefe lein Einfluß geübt werden sollte. Der Minister fann e nicht thun, selbst wenn er es wollte. Niemand von uns ist so offentlichen thöricht, einen Einfluß auf das Schicksal dieser Prozesse durch und Bosen die Interpellation des Ministers zu erwarten. Eine ander Frage aber ist die, daß bei diesen Prozessen die Rechtspflege Schaden leidet. Dem hat der Minister bisher nicht wider sprochen. Der Justisminister schüßt die Rechtspflege oder fol fie wenigstens schüßen. Es ist gesprochen worden nicht über tecles bei bas Ergebnis der Prozesse, das steht dahin, ondern über Art und Weise, wie die Prozesse ar geftellt werden.( Sch richtig! links.) Man tann unter Umständen ein Recht fammentlauben aus alten Bestimmungen, es tönnte auch richte geben, welche auf diese Begründung beinahe gesagt hineinfielen. Wie es aber ist, daß diese Artikel der Norddeutschen Allgemeine Beitung" haben versuchen dürfen,
meinen, daß dann immer ein öffentliches Intereffe vorliegt, wenn das Rechtsgefühl großer Kreise durch einen Fall gestört ist und ein Gefühl der Rechtsunsicherheit Plas zu greifen droht. Ein öffentlich s Jntereffe mag meinetwegen bei jeder Beamtenbe letdigung vorliegen, dasselbe ist doch aber auch ficherlich vorbanden, wenn der Beamte der Beleidigende ist.( Sehr gut! links.) Das geschieht leider nicht, aus der falschen Ten denz heraus, den Beamten unter allen Umständen zu schützen. Wie steht es denn gegenüber Abgeordneten? Da liegt doch faft immer ein öffentliches Intereffe vor, denn größere Kreise haben stets ein Interesse an einem solchen M nn. Da fomme ich auf den Krebsschaden. Es wird das öffentliche Interesse mit dem politischen, ja mit dem Parteiintereffe verwechselt. ( hört, hört! Sehr gut! links.) Ich glaube, ich fann konsta tiren, daß in der Regel lonservative og ordnete, konfervative Kandida en, sogar tonfecvative Zeitungen, wenn sie sich belets digt fühlen, im öffentlichen Intereffe geschützt werden, während Dies Leuten anderer Richtung nicht paffirt.( höst, hört! lints, Widerspruch rechts.) Wir haben einen sehr bekannten tonser vativen Abgeordneten unter unter uns, welchem es gelungen ist, mit Hilfe der Staatsanwal schaft eine Reihe von Gegnern, namentlich Zeitungen zur Rechenschaft zu ziehen, aber es macht mich bedentlich, daß die Angriffenen auf der anderen Seite gewöhnlich diesen Schuß nicht genießen.( Sehr wabr! lints.) Der deutsch - freifinnige Abgeordnete Lerche, der gleichzeitig Amtsgerichtsrath ist, mußte gegen den geistigen Leiter eines fonservativen Organs Beugniß ablegen. Da hatte der Schriftsteller nichts Eiligeres zu thun, als die ungeheure Thatsache mitzutheilen, daß Herr Lerche einen Meineid geleistet habe, die Untersuchung bereits eingeleitet sei, und, wenn sie zu feinen Ungunsten ausfalle, den Verlust des Wandats zur Folge habe. Auf den in Folge deffen von Henn Lerche gestellten Strafantrag erklärte der Staatsanwalt, mangels öffentlichen Interesses eine Anklage nicht erheben zu können, die OberStaatsanwaltschaft trat dieser Entscheidung bei. Jch lege nicht Gewicht auf die Eigenschaft als Abgeordneter oder Beamter, die Herrn Lerche beiwohnte, sondern auf die als Zeuge. Bei Beleidigung eines ehrenhaften Beugen liegt ftets ein öffentliches Intereffe vor. Ich erkenne dankbar an, daß der Herr JuftizIntereffe vor. Ich erfenne Dankbar an, daß der Herr Justizminister in diesem Falle die Staatsanwaltschaft angewiesen hat, Anklage zu erheben. Einige Wochen vorher hatte ein Fuhr Inecht aus Nordhausen in einer Dorfschänke zu Bauern, welche das Wahlflugblatt des konservativen Kandidaten vor sich hatten, gesagt, der lettere sei ein Schmeichler, Heuchler und Lügner. Hier wurde sofort öffentliche Anklage er hoben.( hört! hört! links.) Das find unliebsame Ver gleiche. Ich will noch einen anderen, an fich harmlosen Fall, Der viel Staub aufgewirbelt hat, zur Sprache bringen. Ein junger Mann, ein Student, bringt den Reizen einer jungen Berläuferin eine etwas lebhafte Huldigung dar.( peiterleit.) Sie werden nicht erwarten, daß ich in fittliche Entrüftung ausbreche; so lange es Studenten und hübsche Verkäuferinnen aeben wird, werden solche Dinge vorkommen.( Heiterfeit.) Der Inhaber des Geschäfts verbittet sich dies, und als er feinen Erfolg fteht, fallen in der Erregung Worte, welche schließlich zu einer Verurtheilung geführt haben, zu einer milden, wegen der all feiligen Erregung der Betheiligten.( Heiterkeit.) Kein Mensch hätte an diesen Vorfall gedacht, wenn nicht auf Seiten der Anklage auch eine gewiffe Erregung vorgelommen wäre, denn die Anllage war hier im öffentlichen Intereffe erhoben worden. ( hört, hört! links.) Der Student hatte es nicht beantragt, die junge Dame auch nicht, denn fie erregte ja das öffentliche Interesse an fich schon hinlänglich.( Heiterfeit.) Aber der junge Herr ist der Sohn eines sehr hochgestellten Da meine Beamten und konservativen Abgeordneten. daß deshalb fein öffentliches Interesse vor ich doch, liegt, auch dann nicht, wenn der hochgestellte Beamte selbst an Stelle seines Sohnes gewesen, ohne damit die Möglichkeit deffen anjudeuten.( Große Hetterfeit.) Das ist doch eine irrige Ansicht über das öffentliche Intereffe, und meine Bitte an den
Der Etat des allgemeinen Pensionsfonds, sowie der Etat des Reichs Invalidenfonds werden bewilligt.
Von dem Ertraordinarium werden die einmaligen Ausgaben für Reichstanzler und Reichstanzlei ohne Debatte bewilligt.
Jm Etat des Auswärtigen Amts werden 146 000 M. zur Herstellung von Dienstgebäuden in den Schußgebieten von Kamerun , Togo und Angra Pequena gefordert.
Abg. Windthorst beantragt, die Forderung um 52.000.( den auf das Dienstgebäude für Angra Pequena entfallenden Betrag) zu kürzen, also statt 146 000 M. nur 94 000 m zu bewilligen.
Abg. Windthorst: Der Bewilligung einer Bausch fumme, wie fte im vorigen Jahre für die kolonialen Unternehmungen gefordert wurde, haben wir zugestimmt; aber die 52 000 M., die jetzt über dieselbe hinaus verlangt werden, geben wir nicht. Die Zeit ist viel zu furz gewesen, wir haben noch gar keine Erfahrungen sammeln tönnen, ob wir weiter geben sollen auf dem Wege unserer Kolonialpolitik Dann ist auch der Bau gar nicht eilig und die Kostenveranschlagung für denselben nicht flar. Auf die Frage der Kolonisation will ich nicht eingehen; sollten aber die Herren rechts es wünschen, so bin ich auch dazu bereit. Es könnten aber diese Erörterungen an dieser oder jener Stelle nicht bequem sein.
Geheimrath Krauel erwidert, daß ein derartiger Antrag bereits zweimal gestellt und zweimal abgelehnt worden ist. Damals wurde als Motiv angegeben, daß man noch gar nicht wiffe, wo das Haus gebaut und ob dasselbe noch in diesem Jahre gebaut werden solle. Seitdem ist die Baustelle angegeben worden; daß der Bau nicht eilig sei, fann nicht zugegeben wer en. Man kann doch nicht verlangen, daß die Herren ein nomadiftendes Leben führen. Herr Windthorst selbst würde,
wenn er von den Verhältnissen unterrichtet wäre, von seinem Vorschlage zurüdgekommen sein.
Der Antrag Windthorst, 52 000 M. abzuseßen, wird nach längerer Diskussion gegen die Stimmen des Zentrums, der Polen , Sozialdemokraten und eines Theils der Freifinnigen abgelehnt, die Pofition also in der beantragten Höhe bewilligt,
Jm Extraordinarium der Bo ft verwaltung beantragen die Abgg. Borowati und Spahn die in zweiter Lesung gestrichenen 70 000 Mt. als erste Nate für ein Postgebäude in Allenstein wieder einzuseßen.
Nachdem sowohl die Antragsteller als Staatssekretär v. Stephan für die Bewilligung gesprochen, wird dieselbe mit Inapper Mehrheit beschloffen.
Um 5 Uhr wird die weitere Berathung des Etats bis Freitag 1 Uhr vertagt.
Abgeordnetenhaus.
18. Sigung vom 11. Februar, 11 Uhr. Am Ministertische Friedberg und Rommiffarien. Eingegangen ist 1. G.-E. betr. die Anstellung und das Dienstverhältniß der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Bollsschulen im Gebiete der Provinzen Westpreußen und Posen und des Regierungsbezirks Oppeln ; 2. G. E. betr. die Be ftrafung der Schulversäumniffe im Gebiete der Schulordnung für die Elementarschulen der Provinz Preußen vom 11. De zember 1845 und des Schulreglements vom 18. Mai 1801 für bie niederen katholischen Schuler in den Städten und auf dem platten Lande von Schlesien und der Grafschaft Glas.
Das Haus segt die zweite Lesung des Staatshaushalts beim Etat der Justizverwaltung fort.
Bei Tit. 1 Der Einnahmen( Kosten und Geldstrafen) bespricht
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Thulen tann Dienftoerge 1852 beftim §3.
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auf den Richte stand einzuwirken, darüber und welche Stellung der Ju minister als Wächter der Rechtspflege diesem Attentate ge über eingenommen hat( febr richtig! lints), wollen wir Auskunft. Möchte der Minister die Staatsanwalte anweisen, daß bei dem öffentlichen Interesse es teinen schied der politischen Parteien giebt, daß fie nicht unter Reffort des Ministers des Innern stehen, sondern daß in Justis andere Prinzipien gelten müffen, wie in der Ver tung. Ich bitte den Herrn Minister um eine bestimmte flärung.( Beifall links.)
Des
der Volkssch durch die nen Landie
Minister Dr. Friedberg: Ich glaube, diese Erklärung schon abgegeben zu haben, dahin, daß das öffentliche nie m dem politischen Interesse identifiziert werden dürfe, und daß Staatsanwalt die Frage, ob ein öffentliches Intereffe vorlieg unabhängig von der politischen Parteistellung prüfen und antworten muß. Es ist mir vorgefommen, daß ein Theil d Angriffe, die ich ics: als Justisminister habe erdulden müffe eigentlich gar nicht an meine Adresse gerichtet war.( Buftim murg.) Ich will aber die eiste Frage des Abgeordneten, welche Stellung ich gegen nannten Diätenprozesse einnehme, ebenso präzis beantworten wie fte gestellt war: ich nehme zu diesen Bivilproje gar Teine Stellung ein. Ich darf darf als nister teine Stellung gegen solche Brozeffe einnehme
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und darum glaube ich, hätte der Herr Abgeordnete, wenn a
mich nicht im Verdacht hat, und ich glaube den hat er daß ich in ungehöriger Weise auf die Rechtsprechung,
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Herrn Justizminifter, eine Mahnung dahin zu erlaffen, daß die Frage an mich zu stellen gar nicht nöthig gehabt.( Beifal nun gar auf die Zivilrechtsprechung einwirken will, bie
Herren Staatsanwalte in Bulunft nicht das öffentliche Intereffe mit dem Parteiintereffe verwechseln. I m ine, durch eine derartige Verfügung möchte fich der Herr Justizminister zum mindesten auch den Dank der Herren Staatsanwalte erwerben. Ich wende mich noch dem Gebiete des Bivilprozesses zu. Es
schweben augenblicklich Prozesse, welche ich nicht anstehe für Tendenzprozeffe der bedenklichsten Art zu erklären, jene Prozeffe, welche die preußische Regierung gegen Abgeordnete der Fortschritts und sozialdemokratischen Partei auf Rückgabe von Barteidiäten angeftrengt hat. Die Fortschrittspartet hat sich erit, nachdem der Reichstag fieben Mal mit immer steigender Majorität sich für die Einführung von Diäten entschieden, und nachdem von allen Seiten zugegeben war, daß die DiätenIofigkeit eine bedenkliche Beschränkung der Wahlberechtigung sei, zu diesem Auskunftsmittel entschlossen. Die Deffentlichkeit hat man dabei gar nicht gescheut, der Diätenfonds ist von vornherein in die schärfste Beleuchtung der Deffentlichkeit gestellt
Abg. Korsch den Umstand, daß der Ertrag auf 1 563 000 M. weniger, als im Vorjahre veranschlagt ist. Der Titel wird bewilligt, desgleichen der folgende. Tit. 3, Arbeitsverdienst der Gefangenen i 156 000 m. ( 76 000 m. mehr als im Vorjahre) veranlagt den Abg. Mesner ( Bentrum), an den Minister das Ersuchen nach einer Statiftit darüber zu richten, auf welche Weise die verschiedenen Berufsaweige an diesem Verdienst betheiligt sind.
Geh. Ober- Juftigrath Starte erinnert daran, daß es fich hier nur um die dem Justigreffort unterftellien Gefängnisse handle. Die 3 hl derselben belaufe fich allerdings auf taufend. Die Zahl der Gefangenen in denselben schwankte indeffen zwischen 5 bis 6 Gefangenen und 1500. Deshalb wechselte auch die Beschäftigung fortgefest und mache die Aufstellung einer Statistil unmöglich. Die Juftisverwaltung sei anderer feits zu Auskünften jeder Art gern bereit.
Die Einnahmepofition n werden unbeanstandet genehmigt. Cine längere Auseinandersetzung ruft die erste Boition der bauernden Ausgaben, Gehalt des Ministers 36 000 Mart, hervor.
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rechts.)
Abg. Dizem( N.L.) bittet den Minister um schleunig Einführung der Grundbuchordnung in der Rheinproving
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Unter Staatssekretär ebe Pfugstädt: Schon Jahre 1883 hat der Herr Minister hier erklärt, daß eine fortige Einführung der Grundbuch ordnung in der Rhe provinz nicht möglich sei. Dieses Gesetz wird erst ein führen sein, wenn das dortige Grundsteuerfatafter wefen regelt ift.
Abg. Lehmann( Bent) hält den Wunsch des Ab
or neten Dizem, nachdem erst ein halbes Jahr vorher rheinische Hypothekenordnung eingeführt sei, für verfrüht.
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das Katafterwesen dort geordnet sei, fönne noch gut ein Ja
zehnt vergehen.
Abg. Trimborn plaidirt in längerer Ausführung die Errichtung eines Landgerichts in Krefeld .
Komm far Geb. Justizratb Schmidt: Die Frage
über ihren
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worden. Da wendete fich plöglich der Reichstanzler im vorigen im Minifterium seit längerer Zeit erwogen; die Enticelu
Jahre in voller Schärfe gegen den Diätenfonds, indem er sagte, wenn man einem bestimmten Abgeordneten den Empfang von Parteidiäten nachweisen fönne, dann würde man
fann aber im Augenblide noch nicht erfolgen.
Abg. Böditer lenkt die Aufmerksamkeit der Juri und Verwaltungsbeamten des Hauses auf das den Vorb die Situation in Bezug auf das Strafrecht betrachten können. tungsdienst der Referendarien betreffende Regulatio, bas
Solchen scharfen Worten pflegen Teaten zu folgen. Im Juni und Auguft vorigen Jahres wurden die Anklagen zugestellt. Da nun vier verschiedene Regierungen zu gleicher Beit auf dieselbe Jdee lommen( hört! hört! lints), da die Klagen fich mehr oder weniger ähnlich sehen, gewissermaßen formularmäßig geliefert zu sein scheinen, ſo tomme ich auf die Vermuthung Daß der Herr Juſtizminifter seinen Beirath gewährt hat. Nun haben fteben Gerichte aus denselben Gründen auf Frei sprechung erkannt. Was geschieht? Kaum ist das Urtheil von Halle abgedrudt, da erscheint in der Nordd. Allg. Stg." ein Durch Morgen und Abendblatt hindurchgehender Artikel, welcher die Hallenser Entscheidung in schärfster Weise kritisirt. ( hört! hört! links.) Da heißt es: das Hallesche Urtheil vers stoße gegen die Reichsverfaffung, und zwar gegen eine der fundamentalsten Bestimmungen u. s. m. und am Schluffe der Ausführungrn heißt es: wir zweifeln nicht daran, daß auch in unserer Rechtsprechung diese Auffassung schließlich zum Ausdrud gelangt.( hört! hört! links.) Die Bestimmungen, auf welche die Anklage bafirt, existiren nur in Preußen, fie taumeln ohne jede Verbindung in dem Gesetz gebungssystem herum und find seit langer Beit gar nicht in Anwendung gekommen. Das wäre ein hübscher Zustand, wenn in Preußen ein Abgeordneter teine Partei- Diäten annehmen dü fte, wohl aber in jedem anderen Partikularstaate. Auf den Ausfall der Prozesse tommt es hier gar nicht an, sondern auf den Verlust des Ansehens der Rechtspflege in der öffentlichen Meinung. Durch diese Worte habe ich nur aufmerksam machen wollen, daß wir vor allem darnach streben, daß Recht und Rechtspflege vollkommen unabhängig bleiben. Alles Andere sollten diese Worte sein, nur nicht persönliche Angriffe gegen ben auch von mir hochverehrten Herrn Justizminister. ( Beifall links.)
Abg. Traeger: Alle Parteien find gleichmäßig an der Aufrech erhaltung des Grundsages Gleiches Recht für Alle" betheiligt; hier haben wir einen gemeinsamen Boden. Im § 416 baben wir eine der unglückseligsten Bestimmungen unserer Strafprozeßordnung, wonach die Staatsanwaltschaft bei Beleidigungen nur dann öffentliche Anklage erheben soll, wenn ein öffentliches Interesse" vorliegt. Es ist ja außerordentlich schwer, diesen Begriff in einer alle Fälle treffenden Form zu definiren, der Begriff der Ehre ist ja sehr verschieden, aber wir
Jujiaminister 1883 erlaffen habe.
§4.
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Justisminister Friedberg: Der eben erwähnte entwurf wird in einigen Tagen an das Haus gelangen Bu einer thatsäch ichen Bemerkung erhält das Wort Abg. Dr. Achenbach: Der Abg. Träger bat eine Geschichte erzählt von den Fensterpromenaden eines denten bei schönen Verkäuferinnen u. f. w. Es bö sehr schön an, aber es war alles nur Roman. Mit der Feniter promenade ist es nichts, und was die schönen Verläuferinnen anbetrifft, du lieber Gott, doch ich will Niemand etwas zu Lei thun. Die ganze Sache dreht sich darum, daß ein rubig stehen blieb und plößlich von dem Eigenthümer
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Intresse liegend, von einem Staatsanwalt eingeleitet wur darin finde ich so etwas ungeheuerliches nicht, es müßte sein, daß der Beleidigte das Unglüd hatte, der Sohn e Oberpräsidenten zu sein. Die Sache an fich ift eigentlich barmlos und wäre es wohl faum werth gewesen, in der wählten Form, die der Abg. Träger wahrscheinlich ben theilungen irgend eines obsturen Stribenten unserer Blätte entnommen hatte, hier vorgebracht zu werden.( Beifall recht Abg. Träger: Ich habe von vornberein erklärt, baß d mir fern läge, mit dem Vortrage der Geschichte irgend Jeman Hätte ich gewußt, daß der Rolle Dr. Achenbach fich dadurch verlest fühlen würde, ich batte gewiß nicht vorgebracht. Uebrigens habe ich das Thatfäli nicht von irgend einem obsturen Stribenten, sondern au der Darstellung der Gerichtsverhandlung in angefeben Die Richtigstellung der durch den Abg. Dr. Achenbach erkenne ich natürlich ducha an, aber er selbst wird mir zugestehen, daß ich fie viel roman
Justisminister Dr. Friedberg: Der Vorredner hat ge wünscht, daß ich auf Grund des Vorfalls, in welchem ein junger, etwas feuriger Student wegen seiner allu lebhaften Huldigung einer schönen Verläuferin den Anlaß eines Prozesses gab, eine allgemeine Verfügung an die Staatsanwalte erlaffen möchte. Das werde ich doch wahrscheinlich nicht thun, denn vor nichts hat fich ein Vorgesetter so zu hüten, als daß er die Lacher gegen fich bekommt, und wenn ich einen solchen ganz ver einzelten Borfall, der taum werth war hier angeführt zu werden, zu einer großen Altion aufbauschen würde, so würde man mich mit Recht auslachen. Der Vorredner hat selbst den Art. 416 verlesen und die Ueberzeugung ausgesprochen, daß die Hands habung dieses Artikels von der subjektiven Erwägung des
verlegen zu wollen.
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Das Ministergehalt wird darauf bewilligt, ebenfo ber des Kapitels Minifterium" nach unerheblicher Debatte, b gleichen die Rapitel Juftiz- Prüfungskommiffion, Oberlande gerichte, Land- und Amtsgerichte, Gefängnißfe, gelder u. s. w. und der Rest des Ordinariums, sowie da Damit ist die Tagesordnung erschöpft. Schluß 4% 1 Nächste Sigung Sonnabend 11 Uhr.( Definitive Wahl
Extraordinarium.
Präsidenten, Etat der Bauverwaltung.)
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