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bier befindlichen Unterzeichneten fich gegen das Monopol er­flärt hatten. Bald wurde nun das Unheil unter den Be theiligten bekannt. Man versuchte, die Petition wieder in die Hände zu belommen, doch zu spät, das Geschehene war nicht wieder gut zu machen. Der Spaßvogel H. erllärte bedauernd, daß die Petition schon abgeschickt sei. Man sieht hieraus, welche Urtheilslofigkeit und eine wie geringe Theilnahme an politischen Vorgängen in den sogenannten gebildeten Kreisen herrscht. Einem Arbeiter wäre das höchst wahrscheinlich nicht paffirt.

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Die Schlittschuhläufer kommen in diesem Jahre zu threm Recht. Manchem währt der Winter schon zu lang, ihnen nicht. Leider giebt es bei Berlin   nur noch eine Eisbahn für Touren, nach Saatwintel, wie Tegel   und Spandau  . Hier findet sich aber auch aus ganz Berlin   zusammen, was dem echten Schlittschuhlauf huldigt. Von Plößensee nach Tegel  , nach Valentinswerder und Spandau   ziehen sich ununterbrochene Linien von Läufern. Hier begegnet man einer Gruppe von richtigen Eis Touristen im furzen Laufloftüm, mit Plaid und Rettungeleinen ausgerüstet, dort schwebt im Karree eine Gesellschaft frühlicher Herren und Damen dahin, ihnen entgegen tommen die Spandauer   mit ihren traditionellen Schnabelschlitten, in denen sie ihre ganze Familie vor fich her schieben, leichte Bintschlitten sausen uns

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rorüber und selbst kühne Velosipedfahrer mischen fich barunter. Auf der langen Bahn find wieder holt Erfrischungsstationen etablirt, Dieborgelspieler laffen ihre Weisen durch die Winterlandschaft ertönen und fliegende Händler bieten Würfte und Pfannkuchen aus. Oben am Ufer rollen Equipagen entlang, deren Insaffen sich das Leben und Treiben auf dem Eise anschauen und in allen Wirthshäusern am Ufer des Kanals entlang, namentlich aber im Saatwinkel strömen die Gäste ein und aus. Quer über den See hinüber geht es dann nach Valentinswerder, in dessen Restaurant fich Die Schlittschuhläufer bei Kaffee, Grogt und Künstler- Konzert auswärmen. Der Abend dunkelt bereits hinein, ringsum leuchten die Lampen durch die Schneelandschaft auf den Inseln und am Ufer entlang auf, aber immer noch gleiten die Schlittschuh läufer über die weiten Eisflächen dahin, von denen sie sich nicht trennen tönnen.

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Bomade noch ein Stüd Seife, vo Retlame welcher die fagte: Meine wirklich echte Tanin Balsam Seife zur Verschönerung der Haut ist eine Uni versal Gesundheits Seife. Sie ist nur echt und unverfälscht wenn mein Name darauf gebrudt ift." Gleichzeitig erblefänglicher jeder Patient eine schöne Broschüre des Angeklagten über die aweifellosen Erfolge seiner Kur. Da die Erfolge bei allen Batienten gleich Null waren, so entdeckte die Staatsanwalt Wittwe schaft in dieser Methode des Kurfuschers die Kriterien des Bes truges und erhob die Anklage. Durch den Chemiler D Bischof wurde festgestellt, daß die Mixturen ein Gemisch aus Arnila Extraft, flüffigen Delen, Apfelwein darstellten, während Gerichtsh die Pommade aus Schweineschmalz mit Schwefelblume befteht Aufmerks In der Tanin Balfam Seife, welche übrigens gar nicht ,, feine In ( des Angeklagten) Seife ist, sondern von der Firma Schlümper Arbeiter und Ro. bezogen wurde, hat der Sachverständige merkwürdig Weise Tanin gar nicht vorgefunden. Der reelle Gesammtwerth nommen, des Ristchens beträgt ca. 80 ẞf. Staatsanwalt Wagner hielt den Betrug für vorliegend, da die Mittel nach dem Gut achten des Geh. Rath Wolff viel zu indifferent feien, um Maffenerfolge zu erzielen, da ferner die Patienten in de Jllufion erhalten wurden, als handele es sich um eine reelle Kur und da endlich die Täuschung der Tanin Seife auf der Hand liege. Er beantragte daher 1 Jahr Gefängniß. Rechtstraft: anwalt Dr. Friedmann war dagegen der Ansicht, daß der Ge richtshof aus juristischen Gründen zu einem Schulbigspruch nicht fommen fönne. Die Sache sei höchstens dazu angethan, das Bolizeipräsidium zu einer Veröffentlichung der chemischen Untersuchung des Dr. Bischoff zu veranlassen. Der Gerichts hof hatte jedoch die Auffassung des Staatsanwalts und veru theilte den Angeklagten, der fich bereits 4 Monate in Unters fuchungshaft befindet, zu 6 Monaten Gefängniß und 1 Jahr Ehroerluft.

* Bezüglich eines in der Gypsstraße vorgekommenen unfittlichen Attentats werden wir von zuständiger Seite um folgende Mittheilung ersucht: Am Freitag, den 19. d. Mts., Abends etwa 7 Uhr, wurde in der Gipsstraße, nabe der Ecke der Rosenthalerstraße, eine Droschle 2. Klaffe vom Publi fum angehalten, weil aus derselben Hilferufe ertönten, und es ergab fich, daß in der Droschte ein Mann mit einem etwa 13 jährigen Mädchen faß. Es ist die Ermittelung des Droschfen­futschers dringend erforderlich und wird derselbe ersucht, fich futschers dringend erforderlich und wird derselbe ersucht, sich Alt Moabit 11-12, Bimmer 137, in den Vormittagsstunden von 11-1 Uhr bei dem Untersuchungsrichter, Landgerichtsrath Hollmann, zu melden. Sollte Semand aus dem Publikum fich die Nummer der Droschte gemerkt haben, so wird derselbe ge beten, an gleicher Stelle mündlich oder schriftlich Mittheilung

reichert werden soll. Die Bestimmungen nehmen im Geſetz entwurf die Paragraphennummern 42 bis intl. 70 ein. Es giebt drei Arten von Bergehen gegen das Monopol: Brannt meintontrebande, Branntwein hinterziehung und die einfache Buwiderhandlung gegen die Monopolordnung. Branntwein tontrebande unternimmt, wer Branntwein aus dem Auslande einführt oder durchrührt oder solchen ausländischen Branntwein erwirbt oder in Umfat bringt, obgleich er weiß oder den Um ständen nach annehmen muß, daß derselbe verbotswidrig eins geführt ist. Branntweinhinterziehung ist jede Buwiderhandlung gegen das Gefeß, welche die Monopolrechte schädigt oder dem Reich eine Einnahme entzieht. Hier ist ist wieder unterscheiden die eigentliche Branntweinhinterziehung und eine Handlung, welche dieser Hinterziehung gleich ge achtet wird. Einer eigentlichen Branntweinbinterziehung fann man fich auf 6 Arten, einer Handlung, welche Der Branntweirhinterziehung gleich geachtet wird, fogar auf 7 verschiedene Arten schuldig machen. Von diesen 13 Arten der Branntweinhinterziehung tommen 8 auf die Branntwein brennerei. Eine gewiffe juristische und strafrechtliche Vorbildung für zukünftige Brennmeister wird unvermeidlich sein. Aber auch Geschäftsleute, welche nicht zu den Brennern gehören, sowie Das gesammte Publitum tann sich auf 5 ver schiedene Arten gegen das Monopol vergehen. Wer mehr als 3 Liter ohne vorschriftliche Bezettelung trans portirt, ist der Hinterziebung schuldig. Daffelbe gilt von dem jenigen, welcher unberechtigt Branntwein verlauft. Aber schon der bloße Befit von mehr als 50 Litern Branntwein, voraus gelegt, daß das Mehr nicht in unverlegter Driginalverpadung Der Monopol erwaltung fich befindet, ist strafbar bei anderen Berfonen als kaiserlichen Verschleißern und Agenten. Ebenso auch derjenige, der von einem unberechtigten Verkäufer Branntwein anlauft, macht fich strafbar. Desgleichen jeder, der von dem zu gewerblichen Zwecken, zur Heizung, zur Beleuchtung, zu wissenschaftlichen Zweden von der Monopolverwaltung billiger abgelaffenen Branntwein eine Probe mit feiner Bunge in Verbindung bringt, wird be ftraft. Strafbar ist auch, wer verarbeiteten Branntwein zu allobolischen Getränken unbefugter Weise weiter verarbeitet. Die Strafbarkeit wird in allen vorgedachten Fällen schon durch ben bloßen Thatbestand begründet. Daß eine Hinterziehung Dabei nicht babe verübt werden können oder nicht beabsichtigt set, muß ausdrücklich bewiesen werden. Gelingt dieser Nach weis, so ift der betreffende auch nicht straffrei, sondern wird mit einer Dednungsstrafe getroffen. Die Geldstrafe besteht in einer Geldbuße von 10 Dt.(!) pio Liter oder für den Bruch­theil eines Liters, hinsichtlich deffen die Zuwiderhandlung ver übt worden ist. Bei unbefugter Benuzung eines Deftillir geräths wird bei dieser Berechnung angenommen, daß diese Benuzung schon seit drei Monaten stattgefunden hat. Für die Hinterziehung durch Brenner ist in besonderen Fällen Gefängniß nicht unter einer Woche feftgefest. Im Wiederholungsfalle innerhalb drei Jahren verdoppeln fich die Gefängnisstrafen. Jeder fernere Rückfall zieht Gefängnißftrafe bis zu drei Jahren nach fich oder bei mildernden Umständen Verdoppelung der für den ersten Rückfall ver Doppelten Geldstrafe. Neben den Strafen für Hinterziehung giebt es noch Ordnungsstrafen bis zu 500 M. in allen Fällen, wo sonst gegen Verwaltungsvorschriften verstoßen wird. Wer einem Monopolb- amten ein Schäpschen anbietet, unterliegt solcher Ordnungsstrafe, sofern nicht der Thatbestand der Be ftechung vorliegt. Die Brennereibefizer werden für Hinter ziehung bestraft auch unabhängig von den eigentlichen Thätern mit 500 bis 5000 Mart, es sei denn, daß fie ausdrücklich nach weisen, daß die Buwiderhandlung ohne ihr Wissen oder wider ihren Willen verübt worden ist. Im Nüdfall tann auch auf Ausschließung vom Brennereibetriebe erkannt werden. Sub fidiarisch haften rücksichtlich der Geldstrafe u. f. w. alle Männer im Bublinum auch für ihre Ehegatten und Kinder, alle Ge werbetreibenden und handeltreibenden außerdem für Gewerbs. gehilfen, Gefinde, Tagelöhner oder sich gewöhnlich bei der Familie aushaltende Berfonen. Außer den Strafen wegen Hinterziehung und wegen Ordnungswidrigkeit find die Steuerbe hörden auch noch in der Lage, Erelutionsstrafen bis zu 500. zu verhängen, um die Beobachtung der Monopolvorschriften zu erzwingen. Wer Geldstrafen nicht bezahlen tann. fann bis zu 2 Jahren, bei Didnungswidrigkeiten bis zu 3 Monaten Frei heite strafe erdulden. Alle bei der Hinterziehung benusten Gegen stände werden tonfiszirt, gleichgiltig, wer der Eigenthümer der felben ist. Für die Untersagung und Bestrafung der Monopol vergeh n lommen die bezüglichen Bestimmungen für Bollver geben in Anwendung. Wer also in Bulunft einmal ein Schnäpschen trinfen will, dem kann vorher ein eingehendes Studium des Strafgesetzbuches nur auf das Dringendste an gerathen werden. Wenn man alle die obigen Strafbestimmun gen und Gesezesparagraphen im Kopf baben soll, dann thut man schon beffer, überhaupt auf den Monopolschnaps zu ver zichten. Die Geheimen und wirklichen Geheinen Fuselräthe ober wie die demnächstigen Titel lauten werden, mögen fich bas liebliche Getränt selbst hinter die gelehrten Binden gießen; nur Schade, daß dem Arbeiter die so nothwendige Körper stärkung durch die Annahme des Monopols fast ganz entzogen werden wird.

zu machen.

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Der vor dem Schwurgericht geführte Brandstiftungs prozeß gegen die Schankwirth Grahlow'schen Eheleute endete Jahren Buchthaus. Der Staatsanwalt hatte das Doppelte beantragt.

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Reichsgerichts- Entscheidung. Wegen Gefährdung Eisenbahntransportes war der Stationsassistent Emil Lewin von der Straflammer in Duisburg   zu 1 Tag Gefängniß urtheilt worden. Er war am 21. November 1884 in Ober haufen mit der Oberaufsicht über die Bahn betraut und bela Abends nach 11 Uhr die Meldung, daß ein Güterzug in Bahnhof einfahren wolle.. befand sich zu jener Be dem sogenannten äußeren Bahnhofe und fragte telegraphi auf dem Hauptbahnhofe an, ob der Zug einfahren dürfe. dort beschäftigter Kollege Wießner telegraphirte als Antwo Langsam kommen lassen!" Darauf ertheilte Lewin dem führer den Befehl: Güterzug abfahren!" Nun waren gerade um dieselbe Bit Rangiratbeiten auf den Geleisen genommen worden, welche der Güterzug pasfiren mußte un so tam 3, daß der Zug, welcher die bei solchen fahrten übliche Schnelligkeit hatte, auf einige Wage jener Rangirabtheilung stieß. Dadurch wurden dieselben dem Geleise gehoben und die Lokomotive des Güterzuges hielt verschiedene Beschädigungen. Der dem Staate hierdur entstandene Schaden betrug 750 M. Die Schuld an dem falle wurde den beiden Affiftenten zugemessen, dem Wien  insofern, als er eine nicht nach der Inftruition formul Antwort auf die Anfrage Lew ns erlassen hatte, und legterem weil er dem Lokomotivführer nicht befohlen hatte, langfam zu fahren. Das Gericht sprach W. frei, weil feine wenn aud nicht forrette Handlungsweise allein das Unglück nicht herbei geführt haben würde. Dagegen wurde, wie schon erwähnt Lewin verurtheilt. Er suchte auf dem Revisionswege die ef verstoßend hinzustellen, aber der 1. Straffenat des Reichsge richts verwarf am 15. Februar die Revision als unbegründeteil fie

Polizei Bericht. Am 22. d. M. wurde in der Königs ftraße ein Mann in Folge eigener Unvorsichtigteit durch ein Arbeitsfuhrwert am rechten Fuß überfahren und erlitt einen Knochenbruch zweier Zehen. Er wurde mittelst Droschte nach Der Charitee gebracht. An demselben Tage Vormittags wurde ein Schußmann, als er in der Wrangelstraße den Pferden eines übermäßig schnell fahrenden Geschäftswagens in die Zügel fiel, zu Boden geriffen und am Kopf nicht unerheb lich verlegt. An demselben Tage Nachmittags gerieth in der Steindruderei von Hönig, Alte Jakobsstraße 91, ein Arbeitss bursche in Folge eigener Unvorsichtigkeit in das Getriebe der Schnellpreffe und wurde derartig am Kopfe gequetscht, daß sein Tod auf der Stelle erfolgte. Die Leiche wurde nach dem Leichenschauhause gebracht. Bu derselben Beit gerieth ein Arbeiter in der Moewes'schen Brauerei, Hobersteinweg 6/7, beim Auflegen eines Treibriemens auf ein im Gange befind liches Rad in das Getriebe der Maschine und erlitt dadurch eine bedeutende Quetschung des Armes und der Brust. Er wurde mittelft Krantenwagens nach der Charitee gebracht.- Am 22. d. M. brannten Abends in der Hildebrandt'schen Privatstraße 3 die Dielung unter einem Badeofen, in der Adalbertsstraße 60 die Schaldecke und Ballen über einer Petroleumlampe und Nachts Neue Roßstraße 5 Holzabfälle in einem Neubau. Sämmtliche Brände wurden von der Feuer wehr leicht bewältigt.

Zur deutschen nationalen Gewerbeausstellung in Berlin   im Jahre 1888 ist nunmehr an den Kommerzienrath Kühnemann ein beachtenswerthes Schreiben des Reichs Tanglers ergangen, welches den Beweis liefert, daß die höchste Reichsbehörde der Ausstellung sympathisch gegenüber. steht. Herr Kühnemann hatte im Verein mit mehreren be deutenden Industriellen und Beförderern der Ausstellung ein Gefuch an den Reichetangler gerichtet, und in demselben mehrere Anträge, betreffend die Gewährung von Eisenbahn Frachtvergünstigungen, die Genehmigung einer Lotterie und Die Unternügung unbemittelter Aussteller gestellt. Der Reichs tanzler macht nun zwar die Betenten darauf aufmerksam, daß Die Gewährung von Eisenbahn Frachtvergünstigungen außer seiner Buständigkeit liege und bei den betreffenden Eisenbahn verwaltungen zu beantragen sei, er fügt indeß ausdrücklich hinzu, daß er gern bereit sei, feine Vermittelung eintreten au laffen, sobald das Zustandekommen der Ausstellung gesichert sei. Nur die Unterfügung unbemittelter Aussteller lehnt der Reichstanzler ab, weil sie ihrer Schwierigkeit wegen Bedenken

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Gerichts- Zeitung."

Verkäuferin und Schönkmamsell. Die in Deftilla tionen fungirenden Verkäuferinnen fallen, wie eine vor einigen mergerichts beweist, nicht ohne weiteres unter den landläuf Tagen in der Revistonsinstanz erfolgte Entscheidung des Kam Begriff Schänkmamsell", sondern event. unter die Kategor der Handlungsgehilfen. Der zu Grunde liegende Thatbeftand ist folgender. Ein Destillateur zu Spandau   hatte feine we in der Destillation als Verkäuferinnen beschäftigten Mädchen nicht zur Ortstranfenfasse angemeldet und war hierauf wegen Uebertretung des Reichsgefeges, betreffend die Krankenverfie rung, angeflagt, vom Schöffengericht aber, welches den Geschäft Die beiden Berläuferinnen" in die Kategorie der Handlung betrieb des Destillateurs als einen laufmännischen anfab und

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Für Kahltöpfe von besonderem Intereffe war ein fleines gericht II aber verur heilte ihn auf die Berufung des Amt

belehrendes Kapitel aus der großen Komödie der Kurpfuscheret, welches gestern die zweite Straftammer hiesigen Landgerichts I

anwalts zu 3 M. Geldstrafe, indem es die beiden Verläufe rinnen als Gewerbsgehilfinnen ansah, welche dem Versicherung

zwang unterworfen seien. Auf die Revision erkannte nun

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früher in Leipzig   und jezt in Berlin   seinen Holuspofus treibt, Kammergericht auf Grund der Feststellung, daß die beiden

gehört zu den weisen Leuten, die nicht nur das Gras wachsen hören, sondern auch Haare wachsen laffen wenigftens nach dem Inhalte ihrer mit Paulen und Trompeten in alle Welt gefandten Reklamen. Solche geschickt abgefaßten Ankündigungen

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lungsgehilfen und nicht unter den Versicherungszwang

Da

Damen in dem Geschäft als Verkäuferinnen" fungirt bätten auf Freisprechung. Als Beifäuferinnen" fallen fo mud ausgeführt die beiden Damen unter die Kategorie der Hand wie Mittel zur Beförderung des Haarwuchses" haben auf Umstand, daß die Betreffenden nicht Buchhalterinnen, fonbe alle Kahllöpfigen ungefähr dieselbe Wirkung, wie die Pfeife Verkäuferinnen waren, ändert daran nichts. Nur in

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des Rattenfängers auf die Kinder von Hameln  ; faum hat so ein Haar Wundermann in die Lärmtrompete gestoßen, so be ginnt eine Maffenprozession aller mit lichtem Scheitel Ge fegneten zu diesem Wohlthäter der Menschheit, der das Ei des

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Falle, wenn fie die Bedienung der Gäfte durch zutragen bestellten Getränke übernommen hätten, würden fie ,, Echänkmamsells" unter die Kategorie der dem Verficherung

awang unterworfenen Kelner   rangirt haben.

blüht dabei in ungeahnter Weise. Der Spezialist für Haar tungsstellen zentralisirter Krantentassen. Der Kaffiter

leiden", Herr Bühligen hat in dieser Beziehung in Leipzig   die glorreichfien Erfahrungen gemacht, bis sich die Behörden die Heilerfolge des Mannes näher ansahen und demselben den Dant der Menscheit in Gestalt von Jahren Gefängniß Darbrachten. Er fiebelte dann nach Rigdorf über, wurde hier

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der Nationalen Rianten und Sterbekaffe, E.. Nr. 75, det örtlichen Verwaltungsstelle zu Dresden  , war angeflagt, feit Mitte Oktober v. J. Mitglieder benannter Raffe aufgenommen zu baben, woдu er aber nach dem Reichsgesetz vom 7. April aber ausgewiesen und hat nun hier in Berlin   in der Solms  - Aufnahme der Mitglieder nur dem Zentralvorstand zuftebe 1876 und 1. Juni 1884 nicht berechtigt gewesen sei, weil die straße eine Art Haarwuchs- Sanatorium errichtet. Daß auch hier Vergehen gegen§§ 19a, 19a und 31 a. a. D. Bei der vor

die Kunst vortrefflich ging, dafür zeugt das Geschäftsbuch des Ange flagten, welches viele Tausende Matt an monatlichen Einnahmen verzeichnet. Herr Bühligen fing die Sache auch sehr schlau an. Er hatte vor Jahren einmal einen Pfarrer aus Fischbach in Schlesien  , beffen Denkerstin bis tief in das Genid hinein reichte, in Be

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unterliege und eine ähnliche Unterstügung aus Reichsmitteln handlung; er gab ihm seine" Kopfseife und seine Pomade tritts- und Austrittserklärungen entgegenzunehmen. Es wurde

bisher nicht üblich gewesen sei. Schließlich erwartet den Reichskanzler genauere Angaben über die Ausdehnung des be absichtigten Unternehmens und feiner finanziellen Grundlagen. Diese zu geben ist nunmehr Sache der Stadt Berlin   und der Kaufmannschaft der Hauptstadt, nachdem die Behauptung, das Reichskanzleramt wünsche die nationale Ausstellung von 1888 nicht entstehen zu sehen und stehe ihr antipathisch gegenüber, widerlegt ist.

Welche Vorsicht bei dem Unterschreiben von Petitionen nöthig ist, zeigt ein der Neum  . 8." aus Friede berg   i. Nm. mitgetheiltes, in jüngster Beit dort thatsächlich vor­gelommenes Kuriosum. Vom größten Theil der Kaufleute waren bereits mehrere Petitionen gegen das Branntwein monopol unterschrieben worden. Da erschien eines Abends der baselbst wohnhafte bekannte Geschäftsmann H. bei dem ältesten und angesehensten der Kaufleute und bat denselben, doch noch eine Betition wegen des Branntweinmonopols" unterschreiben. zu wollen. Der alte Herr, durch sein Geschäft in Anspruch ge nommen, unterzeichnete das Schriftstück, ohne fich vorher von dem Inhalte desselben zu überzeugen. Daffelbe wiederholte fich bei anderen Staufleuten; fie lasen nicht, aber unterschrieben,

dem Königl. Schöffengericht stattgehabten Hauptve handlung wurde der Angeklagte wegen dieses Vergehens zu 3 M. Gelb ftrafe event. cinen Tag Haft verurtheilt, obwohl derfelbe fi auf die vom Bentralvorstante ausgeftellte Vollmacht, fowie auf zur Kur und nach etwa acht Monaten wuchsen dem würdigen ihm bedeutet, daß damit ihm noch nicht das Recht zuerfannt fet, Aufnahmen zu vollziehen, denn der§ 19c bestimme, Iweitere, als die in den§§ 19a und 19b bezeichneten Befug niffe den örtlichen Verwaltungsstellen und der Gesammtheit der Mitglieder ihres Bezirks nicht beigelegt werden dürfen Im Uebrigen sei im§ 2 des Statuts beftimmt: Die Auf Da dem Angeklagten der strafbare Dolus gefehlt, wurde auf das niedrigste

Herrn wieder veritable Haare. Hocherfreut schrieb der geists liche Herr dem Angeklagten ein glänzendes Atteft, er ist aber, wie er vor Gericht erklärt hat, inzwischen zu der Anficht ge. fommen, daß gar nicht des Angeklagten Wundermittel, son­dern ganz andere Umstände seinen Haarwuchs befördert haben. Infolge des über ihn in allen Beitungen veröffentlichten Heil. erfolges wurde der Pfarrer mit Tausenden von Anfragen über schüttet und ertheilte Jedem gern Auskunft unter der Be bingung, daß ihm im Falle des Gelingens der Kur Mit

nahme geschieht durch den Vorstand."

maß erkannt.

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Wegen desselben Bergehens wurde an dem

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theilung werde. Ihm wurde faft niemals eine solche, dagegen örtlichen Verwaltungsstelle Dresden   der Bentral Kranten t

bankte ihm so Mancher, der seinen Rath befolgt und Waschungen des Kopfes mit lauwarmem Wasser und Olivenöl vorgenommen hatte. Dieser geistliche Herr und sein Dant schreiben waren die Punkte, um welche fich alle Reklamen des Angeklagten fyftallifirten. Seine Annonzen lauteten gewöhn lich: Ein alter Pfarrer, seit vielen Jahren fahlköpfig, erhielt

Sterbekaffe der Maurer, Studateure sc., welche ihren

Altona   bat, verurtheilt.

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Biviltammer, verhandelte folgenden Haftpflichtprojek: Ein am

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Halle a. S., 20. Februar. Das hiefige tönigl. Lanbaeridt Arbeit getretener Arbeiter hatte vom ersten Tage an besondere nach dem Koalsfeuer zu sehen, welches in dem bett

burch ein einfaches Verfahren sein Haar wieder und konnte Erodnen von Boaschweifen und Fellen zu besorgen und ind

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feine Berrüce ablegen. Briefe St. A. Pfarrer" pofilagend c." Das zog. Der Angeklagte sab bald, daß sein Romtoir" in

Raume fich in einem offenen Eisentorbe

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der Solmsstraße einem Taubenhaus glich. Die armen Kahl- Schweife und Felle an der Decke aufgehängt waren.

vor und die ärztliche Feststellung lautete auf Kohlenorydga

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indem fie fich auf die erfte maßgebende Unterschrift stüßten. Töpfigen verließen das Lotal immer mit einem Bündel glän. folgenden Morgen fand man den Mann in dem Raume fot

Endlich las doch einer und bemerkte, daß. nicht gegen, son­dern für das Monopol Unterschriften sammelte. Das Erstaunen des Lesets wuchs umsomehr, als er wußte, daß vor kurzem alle

zender Hoffnungen und mit einem Riftchen, welches den Erfolg garantiren" sollte. Daffelbe loftete 1250 Mart erhielt aber außer einem Fläschchen Mixtur und einem

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vergiftung. Die Wittwe und Die Wittwe und der Vormund Rinder derselben flagten gegen den Kürschner

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