Zodesursachen 3. Hierunter find 6 Todesfälle durch Un glücksfälle, 4 durch Selbstmord, 1 durch Hinrichtung herbeigeführt. Unter den Gestorbenen find 276, influftve 43 außerebeliche Kinder unter 5 Jahren, also 47,5 Brojent. Jm Alter von 5 bis 15 Jahren starben 19, 15 bis 20 Jahren 11, 20 bis 30 Jahren 49, 30 bis 40 Jahren 53, 40 bis 60 Jahren 75, 60 bis 80 Jahren 86, über 80 Jahre 12 Personen. Im ersten Lebensjahre ftarben 123 eheliche, 35 uneheliche, zusammen 158 Kinder, and zwar im 1. Monat 54, 2. Monat 15, 3. Monat 22, 4. Monat 11, 5. Monat 7, 6. Monat 10, 7. Monat 9, 8. Monat 8, 9. Monat 6, 10. bis 12. Monat 16. Davon waren ernährt mit Muttermilch 20, Ammenmilch 2, Thiermilch 80, Milch furrogaten 2, gemischter Nahrung 16, nicht angegebener Nab rung 38. Jn biefigen Krankenhäusern starben 128, einschließ lich 13 Auswärtige, welche zur Behandlung hierhergebracht waren, und zwar im Elisabeth Krankenhaus 7, Elisabeth Kinderhospital 2, Bethanien 7, Friedrichshain 20, Hedwige Krankenhaus 9, Jüdisches Krankenhaus 2, Klinikum 5, Univers fitäts- Frauenklinik 5, Augusta Hospital 6, Lazarus- Krankenhaus 4, Militär- Lazareth 1, Städtisches Krankenhaus Moabit 20, Sharité 40. Auf die 13 Standesämter vertheilen sich die Todesfälle folgendermaßen: Berlin Köln Dorotheenstadt 20, Friedrichstadt 19, Friedrich- und Schöneberger Vorstadt 27, Friedrich und Tempelhofer Vorstadt 56, Louisenstadt jen feits 66, Louisenstadt diesseits und Neu Kölln 47, Stralauer Viertel 81, Königstadt 40, Spandauer Viertel 26, Rosenthaler Vorstadt 73, Dranienburger Vorstadt 57, Friedrich- Wilhelm stadt und Moabit 35, Wedding 34. Die Lebendgeborenen find 32,8, die Todtgeborenen 1,3, die Sterbefälle 22,9 pro Mille der fortgeschriebenen Bevölkerungszahl( 1 320 190). Es wurden 2309 Bugezogene, 1522 Weggezogene gemeldet, so daß fich die Bevölkerung mit Einrechnung der nachträglich gemel beten Geborenen um 929 vermehrt hat; die Bevölkerungszahl beziffert fich fonach am Schluffe der Berichtswoche auf 1 321 119. Die Bahl der in der Woche vom 14. bis 20. v. M. zur Meldung gelommenen Infektions- Erkrankungsfälle betrug an Typhus 6, Masern 107, Scharlach 37, Diphtheritis 129, Rindbettfieber 7. Die größten Bahlen unter diesen Erkran fungen entfallen auf Standesamt VII mit 45, IX mit 36, V mit 34, VIII mit 22 Fällen.
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Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin find bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 14. Februar bis intl. 20. Februar cr. zur Anmeldung getommen: 192 Eheschließungen, 849 Lebendgeborene, 35 Todt geborene, 530 Sterbefälle.
Gerichts- Zeitung.
Don
Bierfälschungen im großen Maßstabe bildeten die Unterlage für eine Antlage wegen Berfälschung von Nahrungsund Genußmitteln, welche zum Theil geeignet find, die mensch Hche Gesundheit zu schädigen, und gleichzeitig wegen wieder bolten Betrugs. Dieselbe richtete fich gegen die Bertreter des Bierverfandt Geschäfts, Kommanditgesellschaft, von Friedrich Wilhelm Richter, den Brenn- und Kellermeister Elsner, den Kaufmann Richter und den Geschäftsführer Ziegler und wurde geftern vor der zweiten Straflammer hiefigen Landgerichts I. ver handelt. Dem erften Angeklagten lag die Behandlung der verschie benen Biersorten und deren Versandt an die Kunden ob. Nach dem Geständniß deffelben feste er dem echten Nürnberger Bier, welches fich bei der Ankunft als schaal geworden herausstellte, auch anderem schaal gewordenem Nürnberger Bier Jungbier aus der hiesigen Adlerbrauerei zu. Dem Zerbster , dem foge nannten Ammen Bier, waren, damit es sich beffer zum Ver fandt eignen sollte, b. b. damit die Nachgährung unterbrüdt wurde, bayrische Biere zugesezt worden. Bur Herstellung einer guten Farbe war verschiedenen Bieren Zuder. touleur zugefekt und zur Verhütung Verderb nig Saltzylsäure beigemischt worden. Eine größere Anzahl von Richter'schen Kranten bat im Sommer 1884 über den Empfang schlechter Biere geklagt und viel davon weg gießen müffen. In diesen Fällen nimmt die Anklage an, daß dies verschnittene Biere gewesen find, deren theilweise Bestand theile vor der Vermischung verdorben waren. Elsner behauptet, daß diese Behandlung der Biere die allgemein übliche sei und meint, daß die beiden Mitangeklagten von derselben ficher Kenntniß besaßen, obgleich fie dieselbe nicht direkt angeordnet hätten. Der gerichtliche Chemiler Dr. Bischoff erachtet die Ber mengung der verschiedenen Biere als ein Nachmachen echten Bieres, aso eines Genußmittels, unter einer zur Täuschung ge eigneten Bezeichnung; ebenso sei in dem Busas von Buder touleur eine Verfälschung zu finden, während die Frage, ob der Busat von Salzylsäure eine Verfälschung ist, noch zweifel haft erscheint. Nach den verschiedenen Urtheilen des Reichsgerichts müffe in jedem Busat von Salizylsäure zu bes reits schlechtem Bier, gleichviel ob dadurch die eben eintretende Verderbniß, unterdrückt werden, oder ob es als Vorbeugungs. mittel zur Berhütung der Nachgährung dienen solle, eine Ver fäfchung erblickt werden. Geh. Med. Rath Dr. Wolff beguts achtet, daß die Verwendung schaalgewordenen Bieres die mensch liche Gesundheit zu beschädigen geeignet sei, indem nach dem
darin gefunden, daß der Körper nicht habe ausbluten können. Das alles rechtfertige nicht nur die Verurtheilung wegen Ver gebens gegen das Nahrungsmittelgeses, sondern auch den Betrugsparagraphen. Wenn jemand Kagenfleisch als Hasen fleisch verlaufe, so brauche es weder verdorben, noch der Gesundheit nachtheilig zu sein und gelte doch nach der allgemeinen Anschauung nachtheilig zu sein und gelte doch nach der allgemeinen Anschauung als nicht geeignet zur menschlichen Nahrung und als etel erregend, obwohl viele Menschen gewiß ganz gern Ragenfleisch effen. Er zweifle nicht daran, daß man mit vollstem Rechte einen solchen Kagenfleischverlaufer nach beiden Gesezen be ftrafen würde, weil er Fleisch verlauft, welches nach der all. gemeinen Ansicht ungeeignet ist, als Nahrungsmittel zu dienen. Aehnlich sei es, wenn z. B. Fäulnis durch chemische Mittel Aehnlich sei es, wenn z. B. Fäulnis durch chemische Mittel verborgen werde. Es lomme bei dieser Feststellung nicht auf Es fomme bei dieser Feststellung nicht auf irgend einen Rechtsfag, sondern rein auf die thatsächliche Be urtheilung seitens des Instanzrichters an, in welchem Stadium ein Nahrungsmittel fich befinde.- Entsprechend dem Antrage Entsprechend dem Antrage des Reichsanwaltes verwarf sodann das Reichsgericht die Revifion des Angellagten.
Trudsystem. Die Bestimmungen der§§ 115, 146 der Reichs Gewerbeordnung, nach welchen die Gewerbetreibenden bet Strafe verpflichtet find, die Löhne ihrer Arbeiter baar in Reichswährung auszuzahlen, und denselben keine Waaren tre
I
fenen Pfubl, aus dem ein Erheben leider nur zu schwer i finle. Diesem traurigen Verhängniß gegenüber, daß manchem Braven droht, dürfte die Nächstenliebe nicht müss bleiben.
Große Schaaren von Auswanderern aus Heffen und Baden pasfitten dieser Tage Düsseldorf . Kaum mit dem Nothdürftigsten bekleidet, boten besonders die Kinder eine traurigen Anblid bar. Die Reise sollte nach Südamerika und sollen Agenten die Auswanderer au diesem Ziele verleitet haben - Die schottischen Eisenfabrikanten haben be schloffen, die Produktion von Robeisen einzuschränken ie verlautet, foll sich diese Einschränkung auf 25 pet. de gegenwärtigen Produktion ausdehnen, vorausgesetzt, daß der Diftritt Middlesbrough fich zu einer ähnlichen Maßregel von gleichem Umfange entschließt.
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In London befinden sich in diesem Winter 57 961 häu liche und 44 089 obdachlose Stadtarme in Summa 102 050! Und wie viele Arme und Elende, Hungernde und Frierende mag es noch in der Riesenstadt geben, die keinerlei städtische Armenunterstügung erhalten.
bitiren dürfen, finden, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, Vereine und Versammlungen.
II. Straffenats, vom 18. Dezember v. J., auch auf Personen Anwendung, welche bei Gewerbetreibenden nicht zur Gewin nung ihrer Lebensbedürfnisse arbeiten, sondern nur durch gelegentliche Arbeiten einen Nebenverdienst suchen. Dagegen finden diese Bestimmungen teine Anwendung, wenn der Ar
bazu verwendet, um aus dem Waarenlager des Arbeitgebers Waaren zu laufen, diese Verwendung bei seinen Mitarbeitern üblich ist und vom Arbeitgeber erwartet wird, ohne daß über Diese Verwendungsart ein förmliches Ablommen zwischen Arbeitgeber und-Nehmer getroffen tit.
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* In der Versammlung der chriftlich- sozialen Bart wir im In am vergangenen Freitag tam es, wie die Boft" berichtet, lebhaften Auseinandersegungen zwischen Hofprediger Stöder Inf und den zahlreich erschienenen Sozialdemokraten. De fhöne, aber Buggenhagen'sche Saal, in welchem die Versammlung ftalt fpiel feit beiter seinen baar ausgezahlt erhaltenen Lohn sofort oder später fand, war drückend gefüllt; das Thema des Abends lautete: Bertebr un be legten Ser " Das Sozialistengefeß"." Jebermann muß bedauern," so gans Hofprediger Stöcker, nach einem Appell an den Anftand ist jeder B der Gegner, daß das Sozialistengeses nöthig ist, denn jede am ganzen Ausnahmegeses ist das Beichen einer bedenklichen Krankheit am Rage und Staatstörper. Wir haben mit den Sozialdemokraten ge diskutirt, denn wir haben fie immer als eine ehrliche Truppe Unter diefe betrachtet im Gegensatz zu anderen Gegnern.( Beifall.) wird nun behauptet, das Sozialistengefes habe nichts genlist sondern geschadet( Sehr richtig!" der Sozialdemokraten) wollen wir doch erst untersuchen.( beiterkeit.) Ein guid gedrängtes Geschwür am Körper ist gewiß schlimm, aber no schlimmer ist eine offene Bucherung. Man sagt, die Un zufriedenheit wachse.( Gewiß" der Sozialdemokraten.) jedenfalls giebt es auch Biele, die mit dem Gesetz zufrieden find, auch unter den Arbeitern.( Beifall, Lärm.) Vielmehr Unzufriedenheit verursacht die traurige wirthschaftliche deren Ursache nicht in der Ueberproduktion, sondern
Haftpflicht für jugendliche Arbeiter. Die Verwen bung eines jugendlichen, durch längere Arbeit bereits ermüde ten Fabritarbeiters zu einer gefährlichen, unausgesezt hohe Aufmerksamkeit erfordernden Arbeit ohne Beaufsichtigung, bei welcher derselbe verlegt wird, macht nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Bivilfenats, vom 27. November 1885, ben Fabritinhaber für den Unfall haftbar; das vom Beschädigten felbft begangene Berseben durch Unterlassen der gebotenen regsten Aufmerksamkeit ist ihm in diesem Falle nicht anzurechnen.
Soziales und Arbeiterbewegung. unterlonfumtion zu suchen ist.
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1. B. größ heraus chau europäische Lage. Wa biefigen gr welche eben zu Lande arbeiten, f Rebt nicht ausbefize Diefige Ar per Tag bis 4 M einigermaß Es ist heu Lütlet, D nie bier be
Lage
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Das spricht an den meisten geworfen worden, ob dasselbe auch auf Arbeiterinnen Anwendung findet. Diese Frage muß, wie offiziös geschrieben wird, unbedingt bejaht werden. Der Ausdrud ,, Arbeiter" ist in der ganzen Gewerbeordnung als Gesammtbegriff gebraucht und auch in dem alten Haftpflichtgeset war immer nur von
Wenn Sie sich nicht rubig gehören."( Lärm.) Hofprediger Stöder: Selen Sie Stellen nur von Arbeitern und es ist deshalb die Frage auf verhalten, werden wir die Ruheftörer dahin bringen, wohin fie nicht so ungemüthlich. Schaffen Sie höhere Löhne und Arbeiter macht sich aus dem ganzen Gesetz nichts mehr.( 3 ruf: Oho!") Das Gefes ist übrigens nur gegen die
bem Getödteten und dem Verlegten die Nede, wobei dieses nicht dadurch vernichtet werden kann, daß wiffen wir.( Se
Gefes unzweifelhaft auch auf Arbeiterinnen Anwendung ge funden hat. Das Krankenversicherungsgesetz vom 15. Juli 1883 bezeichnet fich in der Ueberschrift als ,, Gefes, betr. die Kranken versicherung der Arbeiter", und doch findet dasselbe auch auf Arbeiterinnen Anwendung.
Allgemeine Krantentasse su Altona. der erste Bericht einer größeren
und
schreitungen der Sozialdemokratie gerichtet; daß diefe felb richtig!" der Sozialdemokraten.) Sie sehen, wir haben fe richtige Ansichten.( beiterkeit.) Man sagt, daß das Be das Wachsen der Sozialdemokratie im Reichstag verschulde ( Sehr richtig!") Nein!( Seiterkeit.) Die Fraktion t gewachsen, weil die sozialistische Bewegung sachlicher geworben Es liegt jest Sie find ungeheuer verständig geworden.( beiterkeit.) S wenn Sie mit Gewalt drohen wollten. Nicht aus dem Goi Ich erinnere Sie an die Kämpfe von 1878 und wie wir heut gemüthlich beisammen figen.( Beiterleit.) Damals war es ana chistisch; heute haben sich die Gemüther schon beruhigt noch 5 Sabre so fort, dann sagt am Ende die Regierung Nun brauchen wir das Geses nicht mehr." Die sozialdemo kratischen Vertreter im Reichstag thun immer, als wen allein das Recht hätten, fich um die Intereffen der Arbeit zu kümmern. zu fümmern. Sind das denn alles felber Arbelle fogar ein Lieutenant ist dabei.( Heiterkeit.) wie solche Leute lönnen wir es doch auch. theilen denn die sozialdemokratischen Groß Induſtriellen wenigftens den Unternehmergewinn mit den Arbeitern?( Lärm nehmer nicht reich wird durch den Schweiß der Arbeiter; Buruf: Singer"), das ist doch die Hauptsache, daß ein Unte Herr Singer gans dieselben schlechten Löhne zahlt, wie Andere, dann ist der Mann doch kein
Hilfstasie unter der Wirkung des KrankenversicherungsGefeßes vor. Es ist der Bericht der Allgemeinen Krankentaffe in Altona " für das abgelaufene Jahr. Danach hatte die Staffe 10 990 Mitglieder und eine Einnahme von 255 591 M.; es verblieb nach allen Bahlungen ein Ueberschuß von 25 534 Mart, und betrug das gesammte Vereinsvermögen 65 731 M. Es wurden 4964 Strante unterftügt mit 174 680 Mart und wurden für 152 Todesfälle 14 989 Mart Sterbegelder an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Die Raffe funttionirt unter der zahlreichen Betheiligung, tros der vielen Krankheitsfälle, sehr günstig.
Zwischen der Ortskrankenkasse su Dresden und der zentralisirten Kranten, und Sterbelasse der Tischler ist ein Streit ausgebrochen, welcher vor einigen Wochen vom Dresdner Amtsgericht zu Gunsten der ersteren, vom Landgericht aber zu Ungunsten der Drtskaffe entschieden wurde. Kürzlich ist das Oberlandesgericht der Auffassung des Amtsgerichts beigetreten, die dahin geht, daß dem Stabirathe trop der Genehmigung einer höheren Aufsichtsbehörde das Brüfungsrecht der Statuten von freien Hilfstaffen zustehe, und Daß derselbe berechtigt sei, auch eine solche Kaffe auf Grund des§ 75 bcs Krantenlaffengefeßes nicht anzuerlennen. Da Das Klageobjekt mehr als 1500 M. beträgt, so wird die ge nannte Hamburger Hilfskaffe eine endgiltige Entscheidung des Reichsgerichts herbeiführen.
Die Lithographen und Steindruder Leipzigs find nun auch in die Lohnbewegung eingetreten. In einer zahlreich besuchten Versammlung erfuhr man, daß die Durchschnittslohn höhe gegenwärtig nicht einmal 15 M. betrage und die Brin Darauf einen Fachverein der Lithographen und Steinbruder" zu gründen. Folgende Resolution wurde einstimmig ange nommen: Die heute, am 25. Februar 1886, im Pantheon "
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Sozialdemokrat
( Buruf: Judenhege".) Wenn die Leute weiter nichts wiffen Dann rufen fie Judenheze. Wollen die Sozialdemokrate wirklich der Ausbeutung entgegentreten, so müffen fie doch un den größten Ausbeuter, das Judenthum, bekämpfen Da bi nicht der Fall ist, wiffen die Leute entweder nicht, was f thun, oder fte find ans Judenthum verkauft.( Beifall, Lärm Aber die Sozialdemokratie ist so unpolitisch.( Värm.) Sie die Partei der Unmöglichkeiten( Dhe!"), die Politit aber foll die Kunst des Möglichen sein.( Fortgesette Unterbrechungen
Nicht der Sozialismus trennt uns von Ihnen, sondern Liebe zum König, zum Vaterland, zum Christenthum und von der gefunden Reform erwarten wir die Befferung
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Verflüchtigen der Kohlensäure fich sofort Effig- und Milchsäure aipale" fich weigerten, höhere Löhne zu zahlen. Man beschloß Ordnung. Nicht von Revolution, sondern von der Religion
bilde, welche Säuren Magen- und Darmiatarrh erzeugen. Staatsanwalt Flickel hält die Anklage im ganzen Umfange aufrecht und beantragt Strafe von je 3 Monaten und 2 Monaten Gefängniß, sowie außerdem Verhängung einer Geldstrafe. Der Gerichtshof erachtete den Bitrug und die Gesundheitsge fährlichkeit, bei Richter und Biegler auch die Wisfentlichkeit nicht für erwiesen und verurtheilte Elener zu sechs Wochen Gefängniß, Richter zu 150 M. ev. 15 Tagen. Biegler wurde wegen ein getretener Verjährung freigesprochen.
Retchsgerichts Entscheidung. Leipzig , 25. Februar. Wegen fahrläfftgen Verlaufes gesundheitsschädlichen Fleisches war der Fleischer Franz Wilhelm Schubert in Gera vom Landgerichte in Altenburg verurtheilt worden. Ein Gutsbesitzer hatte einen chronisch franten und zerträtschten Bullen schlachten laffen und das Fleisch hatte der Angeklagte erftanden, um es an den Fleischer Koch in Schwelm weiterzuverlaufen. Auf die Revifton Schuberts war das Urtheil aufgehoben worden, wo rauf vom Landgerichte ein neues erging. Dieses lag nun füra lich ebenfalls dem Reichsgerichte( III. Straffenat) zur Prüfung vor. Der Vertheidiger Juftigrath Dr. Lünzel beftritt, daß das Verdorbensein des Fleisches genügend festgestellt sei. Es werde in dem Urtheile gesagt, auch durch das Einsalzen sei das Fleisch nicht beffer, aber schlechter geworden. Dies scheine ihm berfelbe fehlerhafte Ideengang zu sein, wie er in dem ersten Revisionsurtheil zurüdgewiesen worden sei. Der Richter babe unzulässigerweise die subjektiven Vorstellungen der Käufer als ins Gewicht fallend angesehen. Er sage, wenn die Leute gewußt hätten, wie das Thier zu Tode gekommen ist, und die Qualität des Fleisches gelannt hätten, so würden fie wahr scheinlich Etel empfunden haben. Das set aber nicht nur fubjeftiv, sondern auch individuell. So verzehrten z. B. die Chi nesen mit Vorliebe Schneden, Natten u. f. w., welche bei dem Europäer Elel hervorrufen würden. Damit sei aber nicht ge fagt, daß solche Sachen zur menschlichen Nahrung ungeeignet feten; bier gelte aber der Eas, daß über den Geschmad nicht zu streiten ist. Der Reichsanwalt war jedoch anderer Anficht. Er führte aus, daß das jetzige landgerichtliche Urtheil fich wesentlich von dem früheren unterscheide. Damals habe man nicht wissen können, ob das Thier an einer inneren Krankheit gelitten habe, jest sei jedoch festgestellt, daß es ein alutes Leiden gehabt babe. Damals feien leine wesentlichen Veränderungen des Fleisches festgestellt worden, während man heute aus dem Urtheile ersehe, daß der Bulle vor dem Schlachten fich in der legten Agonie befand, also wie ein verendetes Thier anzusehen war, und die Veränderungen des Fleisches seien
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Buftände."( Beifall.) Arbeiter Spietern: Ich möchte wiffen zu Leipzig stattgefundene öffentliche Versammlung der Litho- Stöcker?( Lärm.) Ich bin bei den Juden beffer bezahlt
graphen und Steindrucker erklärt sich voll und ganz mit den Ausführungen der verschiedenen Redner einverstanden und ftrebt mit allen zu Gebote stehenden gefeßlichen Mitteln dafür
traten zugleich für Singer ein unter dem Beifall
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rühmt den Dpferfinn der Sozialdemokraten. Beide Rebne einzutreten, daß der Fachverein zur Wahrung der Interessen finnungsgenossen. Nachdem Hofprediger Stöder geantwort
der Lithographen und Steindruder heute ins Leben gerufen werde, an dem sich jeder Kollege betheilige, einen provisorischen Varstand wähle, denselben beauftrage, die Statuten auszu arbeiten und der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen." Sodann wurde durch Namenszuruf der provisorische Vorstand gewählt. Nach einer Pause wurden die Kollegen zu zahl retcher Betheiligung am Verein aufgefordert; herumgereichte Bogen ergaben, daß fich 405 der anwesenden Gehilfen mit ihrer Namensunterschrift verpflichtet hatten, dem Fachverein beizutreten.
batte, gelangte ein Schlußantrag zur Annahme und unter ho rufen und allseitiger Erregung erfolgte um 11 Uhr der Schlu
der stürmischen Versammlung.
des
Reichstagsabgeordneten Herrn August Heine über:
Di
Neue
* Arbeiter Bezirksverein für den Often Berlin Mittwoch, den 3. März, Abends 8% Uhr, Versammlung b Keller's Lokal, Andreasstr. 21. Tagesordnung: 1. Vortrag Schulfrage". 2. Disluffton. 3. Verschiedenes. 4. Fragetaften Ueber Arbeiterkolonien hielt vor Kurzem in Leipzig gegen Vorzeigung der Mitgliedstart: in Empfang genommen Mitglieder werden aufgenommen. Die neuen Statuten fönnen
Der bekannte Gründer der Kolonie Wilhelmshof, Herr Pastor v. Bodelschwingh einen Vortrag, aus welchen wir einen
Gäfte, durch Mitglieder eingeführt, haben Butritt.
werden.
* Fachberein der Drechsler, Knopfarbeiter und Beruf bezeichnenden Baffus herausgreifen. Der Redner wies auf genoffen. Dienstag, den 2. März, Abends 8 Uhr, Ber fammlung in Sägers Salon, Grüner Weg 29. D.:
den unleugbaren Umstand hin, daß heut zu Tage so Mancher, der das redliche Bestreben habe, Arbeit zu erlangen, solche doch nicht erhalten tönne, und besprach im Anschluß hieran die Hilfe, welche diesen Bebauernswerthen in den größeren Städten von den Behörden oder Vereinen und Rorporationen geleistet
trag. Distuffton.
* Zentral- Kranken- und Sterbetasse des deutschen
Senefelder- Bundes( E. H., Verwaltungsstelle Berlin ) werde. In ausführlicher Weise schilderte der Vortragende die Dienstag, den 2. März, Abends 9 Uhr, im Restaurant Weld
Bestimmungen, welche von Seiten der Asyle für Obdachlose getroffen worden sind, deren Einrichtung war allenthalben eine gute fei, die doch aber nur auf drei Nächte im Monat dem Arbeits bezw. Obdachlosen eine Unterkunft gewährten. Sei dann noch keine Beschäftigung gefunden, so öffne fich dem Armen auf weitere fünf Nächte das Polizeiasy!- aber von da an werde er dem Bolizeiamte zur Bestrafung wegen Vagabondirens zugeführt. Das seien speziell die in Berlin ge troffenen Einrichtungen, die in vielen anderen deutschen
Alexanderstraße 31, Mitglieder- Versammlung. LD. Red nungsbericht pr. 4. Quartal 1885. Neuwahl fämmilies
Kaffenbeamten. Bericht über die General
Bersammlung
Deffentliche Versammlung der Maler Berlin Dienstag, den 2. März, Abends 8%, Uhr, in Gratwell's Bi hallen, Kommandantenstr. 77-79. Tagesordnung: Lohnbew
gung und Berschiedenes.
13.
Abends 9 Uhr, in Altermann's Saal, Dennewigstraße
* Deffentliche Volfsversammlung Dienstag, 2. Min
Städten Nachahmung gefunden hätten. Es sei jedoch nicht T.D.:,,Die Lage der Eisenbahnarbeiter." Referent: r. Krüger
ausgeschloffen, daß trop besten Bemühens ein von allen Mitteln entblößter Mensch in den angegebenen Fristen und fogar noch auf viel längere Beit feine Arbeit finde und so leicht zum be
profeffionellen Vagabonden zusammen gefeffen, set er von der Verderbniß infizirt, welche von diesen Leuten ausgehe, so set es nur noch ein Schritt, daß wieder ein braver Mensch in
ftraften Vagabonden werde. Habe er aber erst einmal mit den lung), jeben Dienstag und Freitag von 8-10 Uhr bends
der Turnhalle, Behdeniderftr. 17.
Abenb
* Rauchtlub 8um Wrangel". Jeden Dienstag$
8 Uhr im Restaurant Wrangelstr. 32.
Verantwortlicher Redakteur R. Cronheim in Berlin . Drud und Verlag ven Mar Bading in Berlin SW., Beuthstraße 2.
Hierzu eine Bellag
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gehorfame nöthig wa withen welche h unb anftä faubere
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Dampf, E haben amifiren! Derren be
Stolz bara