S Stlen. Deshalb empfehle ich Ihnen auch den Votschlag deiIdg. Trimborn in der vorstchtigen Foim, wie erihn diesmal vorgelegt bat. Ich kann nur wünschen,daß die Regierungen dem, waS die Majorität detReichstags dekchließen wird, zustimmen möchten, sei eSin ftorm diS Antrags Stolberg od-r Bormann. Ich svrechezugleich den drtngenren Wunsch ouS, daß, wenn die R-gie»rungen nach Lage der Sache nicht ihre volle Forderung dekommen können, ste daraus keine Veranlaffung nehmen möchten,ihrerseits der Industrie daS vorjuenthalten, waS nach Meinungaller Sachverständigen zur Heilung unserer Industrie wesen t-lich beitragen würde: die steuerfreien Lager IAbg. Buhl: Nach Lage der gegenwärtigen Verhaltniffetragt leiner der vorliegenden Anträge die Gewahr irgend einerlängeren Dauer der Wirlsamleit in stch. Der Vertreter derverbündeten Regierungen gab den Ertrag der Zuckersteuer fürdaS letzte BelriebSjabr auf ungefähr 10 Millionen Marl an,das auS dem RegierungSoorschlage erwachsende Mehr auf18 Millionen Marl, da» macht eine Gesammteinnahme vonetwa 28 Millionen Marl. Ich fürchte, daß wenn dieVorloge Gesetz würde, auch diese Voraussetzung zu opti-mistisch ist. Dies läßt mich wiederum auf die Melasse«besteuerung alS eine Nothwendigleit hinweisen. Außerdemkann eS sich nicht empfehlen, mit einer wesentlichen Ent-lastung deS Zucker konsumenten vorzugehen. Wir haben leineErhöhung der Steuer, sondern eine Herab etzung derselbennöthig. Ich hatte selbst in engerem Kreise für eine Steuer-erhöhuna auf 1,70 M. mit einer Herabsetzung der Lonifilationvon 17,20 M. mich ausgesprochen. Aber im Interesse deSZustandelommenS eines, wenn auch vorläufigen Definitivums,sehe ich mich genöthigt, von einem besonderen Antrage abzu-sehen. Deshalb stimmen meine politischen Freunde und ichdem Antrage Bor mann zu. Bezüglich einer entgiltigen Lösungder Frage empfiehlt fich meiner Anficht nach durchaus nichtder Antra» Racke. Nachdem die Zuckersteuerfrage in anderenStaaten stüsfig geworden, empfiehlt fich eine derartige radilaleAenderurg nicht. Der Reichstag würde stch auf eine ver»hältnißmäßig ferne Zukunft binden; dagegen erkenne ich indem von Herrn Sombart gemochten, hier im Haufe vom Abg.Pfafferott aufgenommenen und verlrerenen Antrag einer Verbindung von Material« und Konsumsteuer den richtigen Wegzu einer endlichen Heilung. Deshalb habe ich auch nur über«nommen, um die Schwierigleiten einer Einigung nicht zu er«höhen, die Aufmerksamlett der verbündeten Regierungen aufdiesen Sombartschen Vorschlag zu richten.Damit schließt die Generaldiskusfion. In der Spezial«berathung der§§ 1 und 2, zu welchen die oben mitgetheiltenAo träge vorliegen, empfiehltAbg. Trimborn seinen bereits in zweiter Lesung eilige«brachten aber damals abgelehnten Antrag, den„Würfelzucker"in die höchste BonifikationSklaffe zu setzen.Abg. Graf Hacke befürwortet d-n Antrag Stolberg undklagt zugleich über den Mangel an Entgegenkommen, den dieverbündeten Regierungen den Zuckerfabmanten haben zu Theilwerden lassen.Schatzlelretär v. Burchard: Dieser Vorwurf ist neuund lontrastirt seltsam mit den schweren Anklagen aus demHause, daß die Regierungen für die Reform der Zuckersteuernicht» gethan haben. ES sollen doch jetzt von den Fabrikantennicht Opfer gefordert, sondern nur die Vortheile herabgemindertwerden, die ihnen zugewendet worden find. Meine Beuße«rungen müssen mißverstanden sein. Ich habe als Standpunktder Regierung bezeichnet, daß da» Maß der Zuckersteuerbelastungfestgehalten werden muß. Ich kann nickt sagen, ob die ver-bünveten R-gierungen eventuell dem Antrag vor mann zu-stimmen würden. Thatsache ist, daß er einen Mehrertrag vonmehreren Millionen ergeben und insofern den Vorzug vor demAntrag Stolberg verdieren würde.Adg Meyer(Halle): Ich bitte Sie, die Anträge Trim-bom und Stolderg anzunehmen. DaS ganze HauS steht unterdem Gefühl, daß ein Gesetz zu Stande kommen muß. Selbstwenn die verbündeten Regierungen fich im letzten Augenblicknoch entschließen, daS Gesetz von 1882 zu verlängern, würdenwir zu einem ungenügenden Resultat kommen, daS auch fürden politischen Kredit de» Reichstages nicht vortheilhaft seinwürde. Ziehen wir jetzt die Diagonale der Kräfte, so müssenwir die Neuerungen zurückziehen, welche auf erh-blichen Widerstand in diesem Hause g- stoßen find. Derartice Neuerungenwaren der Antraa auf Erhöhung der Rübensteuer und aufEinführung der Melassesteuer. Ich kann namen» meiner polt«tischen Freunde erklären, daß wir, wenn der Antrag Stolbergabgelehnt wird, nicht mehr in der Lage sein werden, für denAntrag Bormann zu stimmen.(Hört! rechts.)Abg. S truck mann erklärt fich für den Antrag Bor«mann, obwohl ein Theil seiner Freunde die ReaierungSvor«laae als am zweckentsprechendsten ansehe. Den Antrag deSGrafen Stolberg könnten er und seine Freunde nicht annehmen,weil er eine Etappe bilde zur Fabrtlatsteuer.Geh. ReaterungSraih Fritsch bittet, auS technischenGründen den Antrag Trimborn abzulehnen.Die Debatte wird hierauf geschloffen und der AntragTrimborn angenommen.Unter Ablehnung der Anträge Racke und Bormann wirdsodann der Antrag Graf Stolberg mtt großerMajorität angenommen.Der Rest deS Gesetzes wird unverändert nach den ve«schlüsselt zweiter Lesung genehmigt, rackdem auf eine AnfragedeS Abg. Graf Hacke, bezüglick der Zuziehung von Jnter«essenten zu der Aufstellung der Minister für die Anschreibungen,Geh. Rath BocciuS erllärt halte, daß er leine Veranlassunghabe, die in diefer Beziehung in der Kommisfion gemachte Zu-sage zurückzuziehen.Auch die Resolution Racke wird hierauf a b g e«lehnt.Schluß 4V» Uhr. Nächste Sitzung Montag 1 Uhr.(Gesetzentwurf, betreffend die Ergänzung deS§ 809 derZivilprozeßordnung: Handelsvertrag mit Sanstbar; Antragv. Jazvzewskt, betreffend die polnische Gerichtssprache; Rech.nungSoorlagen)_Ubgeordnetenhau».ök. Sitzung vom 3. April, 11 Uhr.Am Minister tische: v. Goßler.v. voetticher undKommissar ien.Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung deSG> setzentwurfs, betreffend die Errichtung und Unter«Haltung von Fortbildungsschulen in West.preußen" und Posen. Nack§ 1 soll der Handels«minister zu diesem Zwecke den Gemeinden StaatSzuschüsse(nack der ursprünglicken Vorl- ge 200 000 M., die bereits inden Etat eingestellt lind) zu gewähren, geeignetenfallS auchsolcke Schulen auS Staatsmitteln zu errichten und zu erhaltenermächtigt sein.Abg. RozanSli spricht stch gegen die Vorlage auS, derer einen polenfetndlichen Charakter zuschreibt. Seine AuSführungen bleiben im Einzelnen bei der großen Unruhe de*HauseS auf der Journaltstentribüne absolut unverständlich.Abg. Rick er t: Nichts ist schlimmer a>S selbstoerständ-liche Dinge in ein Gesetz zu bringen. Die Vollmacht, welchewir der Regierung geben sollen, ist in viel soliderer Formdurch eine Geldbewilligung bereits im Etat zum Ausdruck ge-kommen. Wenn der Landtag der Regierung künftig die200000 M. verweigert, schützt fie der§ 1 deS Gesetzes inkeiner Weise. Oder soll§ 1 das EtatSrecht umstoßen? Dannist er gefährlich. Der§ 1 ist entweder überflüsstg oder vomHebel.Unterstaattsekrekretär v. Möller:§ 1 dieses Gesetzesund die EtatSpostlion decken fich nicht, er enthält mehr als dieEtatkpofiiion. Von einer Umfioßung des EtatSrecktS rst nichtd'e R-de. Die EtatSpostlion bewilligt eine Summe von200 000 M. für ein Fahr und nickt länger. Sie stellt also diefernere Bewilligung in's Ungewisse. Diese Ungewißheit hatdie Regierung vermeiden wollen dadurch, daß fie durch den§ 1 die Gewißheit bekommt, daß ihr von Jahr zu Jahr die200000 M. bewilligt werden. Diejenigen Schulen, welche vonden Gemeinden unterhalten werden, würden immer noch trotzder Verweigerung dieser Mittel aufrecht erhalten werden lön«nen. Die Schulen aber, die der S'aat selbstständig gründetund dotirt, würden, sowie in einem Jahr die 200 000 M. verweigert würden, auf den Aussterbeetat gesetzt. Dai muß ver«mieden werden dadurch, daß der Regierung diese Ermächtigungertheilt werde.Abg. Spahn: Gegen die Errichtung von Fortbildung»«schulen wäre an stch nicht» einzuwenden. Sie muß aber von denGemeinden alsJntereffenten selbst ausgehen, nicht zwangsweise undschablonenhaft von staatlichen Behörden, welche mit den lokalenVerhältnissen nicht vertraut find. Wenn in Westpreußen dieFortbildungsschulen bisher keine Fortschritte gemacht haben, soliegt dai an den mangelhaften Vorschriften der Behörden undder mangelhaften Vorbildung der Zöglinge, wie dies in jenerProvinz gar nickt anders möglich ist.Abg. Dr. Stheffer wünscht, daß in den zu errichtendenFortbildungsschulen das landwirthschaftliche Fackelement be-sonder» berücksichtigt werde.Abg. M o t t y(Pole) erklärt, daß, wenn diese Forderungnur in den Etat eingestellt worden wäre, er mtt seinen Freun«den, welche gegen die Enichtung von Fortbildungsschulen nichtseien, für dieselbe gestimmt hätte. So aber müsse er das Ge«setz wegen setner politischen Tendenz verwerfen.Abg. v. Zedlitz- Neukirch: DaS Prinzip des Ge-setzeS ist durch die Bewilligung der EtatSpofition eigentlichschon entschieden, aber der Abg. Rickert hat doch nicht Recht,wenn er meint,§ 1 deS Gesetzes fei dadurch über flüssig geworden. Der Werth disselben liegt darin, daß er die Etats-Position auf Grund deS Gesetzes für alle Zukunft fichert. AuSdemselben Grunde halte ich auch daS der Regierung in§ 2zuerkannte Zwangsrecht für zweckentsprechend.Abg. Rickert weist gegenüber diesen Ausführungen aufden möglichen Konflitt hin, daß event. ein künstiges Paria-ment nur die halbe Summe bewilligen, in Folge dessen auchdie Oberrecknungskammer eine Etatsüberschreitung Monitenwürde. Dadurch müßten stch auch die Unterlagen von Recht»-sprüchen ändern. Hier liege die Gefahr, die allein vermiedenwerde, durch Ablehnung deS§ 1, der unter keinen irgendwiedenkbaren Umständen mehr zu sagen im Stande wäre alseine EtatSpofition. Diese genüge unter allen Umständen.(Bei-fall links.)Nachdem Unterstaatssekretär v. Möller nochmals die fürdie Regierung maßgebend«,, Gründe gegenüber diesen AuS«führungen wiederholt, bemerktAbg. Graf Limburg-Stirum, daß man unter keinenUmständen den Grundgedanken der Vorlage, die BekämpfungdesjPoloniSmuS, vergessen dürfe; diese Tendenz müsse im Ge-setze um so mehr Ausdruck finden, als die agttatorischen Redender polnischen Vertreter im Hause gezeigt hätten, wie ttoth-wendig derartige Maßnahmen seien.Die Diskusfion wir geschloffen.Abg. Kantak protesttrt energisch gegen die Beschuldigung,daß er und seine Freunde hier agitatorische Reden gehaltenhätten; ste wären einfach Vertreter ihrer eigensten hochge-sährdeten Interessen. So weit sei es nunmehr schon gekommen,daß man solche von sachlichen Erwägungen und Begrün»düngen getragene Erwiderungen agitatorisch nenne.(Wider-spruck recht».)§ 1 wird hierauf angenommen.In Z 2 wird nach dem Kommisfionsbeschluß dem Ministerfür Handel und Gewerbe die Befugniß ertheilt, Arbeitern unter18 Jahren da, wo ein Ottsstatut den Besuch von FottbildungS-schulen nicht anordnet, diese Verpflichtung aufzuerlegen.(DieRegierungsvorlage wollte diese Befugniß generell für alle Orteettheilen, wo Fortbildungsschulen bestehen.) Außerdem ordnetder§ 2 an, daß der Unterricht an Sonntagen nicht währendder Stunden de» Hauptgottesdienstes ertheilt werden darf.Abg. Schröder(Pole) erklärt fich in längerer AuS«fühtung gegen jeden Zwang, namentlich bei UnterrichtszweckenDerselbe habe gerade daS Geaentheil des beabfichtigten Erfolges,er erzeuge Abneigung, Unzufriedenheit und Mißwollen. Rednerwünscht Ausschluß deS FortbiidungiunierrichtS nicht nur anSonntagen, sondern auch an katholischen Feiertagen, wovonim 0 fetz nichts enthalten sei. Schließlich geht Redner aufaÄ'twJiTÄ lÄSack(kons.): Ich hatte in der Kommisfion beantragt,den Unterricht in den Fortbildungsschulen an Sonn« und Fest«tagen überhrupi ausfallen zu lassen; der Antrag ist dort mit9 gegen 9 Stimmen abgelehnt worden. Ich nehme ihn jetztnich wieder auf, weil ich hoffe, die Regierung wird diesemberechtigten, eigentlich selbstverständlichen Verlangen bei derAusführung des Gesetze» nach Möglichkeit entsprechen.Abg. Rickert: Ich halte auch den§ 2 für überflüsstg,unzweckmäßig und schädlich, wie überhaupt von diesem ganzenGesetz, da» die Regierung jetzt auS unbekannten Gründen soeifrig zu haben wünscht, nach ein paar Jahren gar nicht mehrdie Rede sein wird. Um solcher Kleinigkeiten willen, wie fiehier in Frage find, soll man nicht die feierliche Sprache derGesetzgebung reden. Am letzten Ende wird auch der hierbeabsichtigte Zwang stch als undurchführbar erweisen. Wirwerden deShaib gegen daS ganze Gesetz stimmen.Vom Abg. Windthorst wird der Anttag eingebracht,den§ 2 dahin zu ändern, daß der Untenicht an Sonn« undFesttagen überhaupt nicht ertheilt werden darf.Unterstaattsekretär v. Möller erklätt die von der Regie«rung verlangte subsidiäre Befugniß zur Anordnung de»obligatorischen Besuch» der Schulen für unentbehrlich. Auchdie Regierung hoffe, daß die Anzahl der Fälle, wo dieRegierung fich inS Mittel legen müsse, eine kleine bleiben werde.Gegenwärtig scheine eS ja, all wenn in der großen Mehr«zrhl der wefipreußischm und posenschen Städte die Einsüh«rung deS obligatorischen Fottbildungsschulunterrichts vonSeiten der Gemeindin ausgefühtt werden könnte; aber fürdie Dauer dieses Zustande» bürge Niemand, da die Ott?-statuten wieder zurückgenommen werden könnten. Die Polenwürden der Errichtung der Schulen in voller Indolenz zu«sehen und Alles thun, fie zu diSkreditiren.Abg. v. Zedlitz: Der Abg. Rickett übersteht, daß manes in den in Rede stehenden Landeitheilen nicht mit einerruhigen und unbehinderten Entwickelung zu thun, sondern denverschiedensten in entgegengesetzter Richtung thätigen Einflüssenentgegenzuwirken haben wird, und um dieS mtt Erfolg zukönnen, bedarf die Regierung durchaus der Im§ 2 ouS-Bfiprochenen Ermächtigung, diese ZwangSbesugniß auszuüben.Der Antrag Windthorst würde die Abficht dcS Gesetze? zumgroßen Theil vereiteln, ich bitte also, ihn abzulehnen.Abg. Spahn: DaS Zentrum kann VaS Bedürfniß de» hierverlangten Zwanges nicht zugestehen und wird deshalb gegen§ 2 stimmen.Abg. Graf Limburg-Stirum plaidirt für unver«änderte Annahme de»§ 2.Abg. Windthorst: Ich bin ganz entschieden für dieFottbildungSschulcn; ste find überall für unsere Jugend nöthigund wünscker.Swetth; auch theile ich den Wunsch, daß jederpreußische Untetthan polnischer Zunge Gelegenheit hat, fich daSDeutsche so viel als möglich anzueignen. Aber zur Erreichungder hier erstrebten Ziele gehört nicht nur der Unterricht, sott-der« auch die Erziehung, die SonntogSheiligung. Der Sonn«tag muß der Kirche und dem Eltern Hause bleiben. Nicht ein«mal daS Wenige haben die Herren in der Kommisfion konze-diren wollen?UnterstaatSsekretär o. Möller: Wenn auch daS Ziel,den Srnntag von allen wettlichen BerufSgeschästen frei zumachen, sehr«rstrebenSwetth ist, so ist eS doch nicht auf einmalund nicht durch die Gesetzgebung zu erreichen; zuerst gehörtdazu eine Reform der Sitten und Gewohnheiten de» Volkes.Ohne daS bleibt jede gesetzgeberische Bestimmung ein tobte:Buchstabe. Die Regierung hofft, schon in einigen Jahren denSonntagsunterricht in dm Fortbildungsschulen völlig in Weg«fall bringen zu können; aber generell von oornhernn denSonntagsunterricht untersagen, heißt die Erreichung der Ab»fichten des Gesetzes zum großen Theil vereiteln.Aba Pfaff(Osterbruck, not.. IIb.): Jede nützliche Arbeitist ein Gottesdienst(Lärm im Zentrum); wenn der Kom-misfionibrricht anfühlt, daß ein polnisches Mitglied auf diebesonders strenge Sonotagsheiligung der Polen hingewiesenhabe, die sogar daS Stricken der Frauen am Sonntag vielfachmißbilligen, so ist eine solche Anschauung unbiblisch und un«geheueritch. In den katholifchm Ländern, namentlich in denromanischen, wird übrigens der Sonntag am allerwenigsten ge«feiert. iUnrube im Zentrum.) Nehmen Sie den Kommisfion»»antrag an!(Beifall recht*.)In namentlicher Abstimmung wird darauf der An-trag Windthorst mit 194 gegen 89 Stimmen abgelehnt; fürdenselben stimmen nur daS Zentrum, die Polen, die Kon«feroatiren v. Gerlach(Gardelegen), Kncch, v. Meyer(Arn»«walde), Meyer zu Selhausen, v. Puttkamer(Plaurh), von derRack, Sack, Graf Schwerin, Stöcker, Südmeyer; ferner derDäne Lassen und Abg. Cremer(Teltow), von Spiegel(kons.)enthält stch der Abstimmung.§2 wird in der KommisstonSfassung angenommen.ES folgt die zweite Berathung deS Gesetzentwurfs, betr.die Bestrafung der Schul Versäumnisse in denProvinzen Preußen und Schießen.Der Entwurf, den die Kommisfion unverändert anzuneh-men vorschlägt, bezweckt die Befestigung der für diese Pro«vinzen s. Z. erfolgten provinzial gesetzlichen Regelung derSchulversäumnißfraae(im§ 4 der Schulordnung für die Ele«mentarschulen der Provinz Preußen vom 11. Dezember 1845und in litt, s deS§ 39 deS Schulreglements vom 18. Mai1801 für Schlesien und die Grasschaft Glatz), und verlangt dieAufbebung der qu. Speztalbestimmungen. An ihre Stelle soll§ 48 Theil Ii Titel 12 A. L.- R. treten, der den Erlaß vonPolizeiverordnungen ermöglicht, welche den gegen»wältigen Verhältnissen, aber auch den besonderen lokalenwirthschaftlichen, klimatischen Bedürfnissen der einzelnen Be»zirke Rechnung tragen lassen.Abg. Spahn beantragt, die Beziehung auf die ProvinzPreußen auS dem Entwurf auszuscheiden und in einem eigenenGesetz: für die Provinz Preußen den§ 4 der zitirten Schulordnung dahin zu ändern, daß die Geldstrafe für jeden unge«rechtferiigter Weise versäumten Tag von 4 auf 10 bis 15 Pfg.erhöht werden soll.Ein Antrag des Abg. Windthorst, die Drucklegungdiese» Antrages zu veranlassen und die Sitzung zu vertagen,wird abgelehnt; da» HauS tritt in die Berathung deS§ 1,verbunden mit dem Antrag Spahn.Abg. Schröder(Pole) spricht gegen die Annahme deSGesetzes, verliert fich aber dabei so sehr in allgemeine Erör»terungen über pädagogische Systeme und den Werth der liebe«vollen Pflege der Muttersprache, daß er wiederholt vom Prä«fidenten auf den Gegenstand der Verhandlung zurückverwiesenwerden muß.Abg. v. Minntgerode empfiehlt die Annahmede» unveränderten RegierungSentwurfS und die Ablehnung desAntrags Spahn.Avg. v. Puttkamer(Plauth) warnt dagegen vor derAnnahme de» Gesetzes, dal von der Kommisfion entschiedennicht gründlich genug geprüft worden sei. Die in Au» fichtgestellten Polizeiverordnungen würden unfehlbar zu einer Er»höhung der Strafgelder führen, und die Folge wäre lediglichSteigerung der Auswanderung aus den ohnehin schon so armenGegenden ÄestpreußenS. Man würde also nicht dem polnischen, son-dern gerade dem deutschen Element Abbruch thun. Es sei sehr be«dauerlich, wenn daS HauS in dieser Siedehitze der Gesetzgebungderattigeö beschlöffe. Die gesetzliche Regelung von 1845 habefich durchaus bewährt. Eventuell akzeptttt Redner den AntragSpahn.Minister v. G o s l e r: Der Regierung liegt nicht» ferner,als durch ihre Maßregeln die Stellung deS deutschen Elementsirgendwo zu schwächen(sehr gut! recht*); auch von der Siede«hiye der Gesetzgebung ist bei mir wirklich nichts vor»Händen. Wir haben ja erst 1883 die Schulversäumniß«frage auf da» Eingehendste geprüft und erörtert. Die Polizei«Verordnungen werden gerade die intimere Berücksichtigungder lokalen Verhältnisse ermöglichen, zumal ja zum giltigenErlaß dieser Verordnungen die Zustimmung der BezirkiauS»schüsse nörhig ist. Andererseits wird dadurch am fichersten dieVerringerung der Zahl der Analphabeten garantirt; Herr vonPuttkamer hat unzweifelhaft zu schwarz gemalt.Abg. Wessel-Stuhm(fteikons.) besteitet ebenfalls, daßfür Wrstpreußeu von dem Gesetz eine so ungünstige Wirkung,wie die vom Abg. v. Puttkamer(Plauth) prophezeite zuerwarien sei.Abg. Spahn bestätigt dagegen auS seiner Erfahrungdie Richtigkeit der angegriffenen Ausführungen und erklärt dieElimintrung der Provinz Preußen aus der Vorlage im Interessedieser Provinz für unerläßlich.Um 4'/, uhr vertagt daS HauS die Fortsetzung der Be»rathung auf Dienstag 11 Uhr. Außerdem dritteder Selundärbahn« und der AnfiedelungSoorlage.***55. Sitzung vom 2. April, 11 Uhr.Am Minister tisch: Lrciui und Kommissarien.DaS HauS setzt die zweste Berathung des Gesetzentwurfs,betreffend die Beförderung deutscher Ansiede»lungen in den Provinzen Westpreußen undPosen, fort mit den§§ 2a— 2«, welche von der Kommisfion eingeschattet find und von den Rentengüternhandeln.Abg. v. H u e» e: Die gestrigen persönlichen Bemerkungen,sowie der Verlauf der Debatte zeigen, daß eS fich hier weitweniger um Vorbringung von sachlichen Gründen, alS um ge»wisse ssniiwevts handelt, die ich als nationalen Fanatismusbezeichnet habe.(Sehr wahr! links.)§ 2 und die dazu ge»hörigen Einschaltungen enthalten den Kernpunkt dessen, waSbeabsichtigt wird. Mit der Tendenz, welche fich darin auS»spricht, den mittleren und kleinen Grundbefitz zu vermehren und zuverstärken, muß man durchaus einverstanden sein. Aber daS,was die Nationalliberalen stolz aestem ausriefen:„wir wollenBauern schaffen!", daS erreichen Sie nicht. Auf die von der Kom«milfion empfohlene Art schaffen Sie Proletarier, denn wenn derRentenauttbesttzer stirbt, ist nichts vorhanden.(Sehr gut!) Aufsolche Weise schaffen Sie keine freien Bauern.(Beifall links.)UnterstaatSsekretär Marcard: Die VeriragSfreiheit istin Preußen durch besondere Gesetze beschränkt; die Grundzüg«der preußischen Agrargesetzgebung werden durch die Kommrs«fionSvorschiäge nur tn dem einen Punkte geändert, daß dieBestimmung des§ 91 deS Gesetzes vom 2. März 1850, wonachdie AblöSbarkeit einer Rente nicht über 30 Jahre ausgeschlossenwerden darf, aufgehoben wird. Die Angriffe dcS Abg. vonHuene und auch des Abg. Dittchlet richten fich vielmehr gegendie bestehenden RechtSverhättnisse als gegen die BestimmungendeS voriiegenven Gesetzes.Abg. Enneccerui: Ich bin Gegner der Erbpacht,weil ich in ihr gewisse feudale Reste erkenne und mißbillige.Lesung