S Stlen. Deshalb empfehle ich Ihnen auch den Votschlag dei Idg. Trimborn in der vorstchtigen Foim, wie er ihn diesmal vorgelegt bat. Ich kann nur wünschen, daß die Regierungen dem, waS die Majorität det Reichstags dekchließen wird, zustimmen möchten, sei eS in ftorm diS Antrags Stolberg od-r Bormann. Ich svreche zugleich den drtngenren Wunsch ouS, daß, wenn die R-gie» rungen nach Lage der Sache nicht ihre volle Forderung de kommen können, ste daraus keine Veranlaffung nehmen möchten, ihrerseits der Industrie daS vorjuenthalten, waS nach Meinung aller Sachverständigen zur Heilung unserer Industrie wesen t- lich beitragen würde: die steuerfreien Lager I Abg. Buhl: Nach Lage der gegenwärtigen Verhaltniffe tragt leiner der vorliegenden Anträge die Gewahr irgend einer längeren Dauer der Wirlsamleit in stch. Der Vertreter der verbündeten Regierungen gab den Ertrag der Zuckersteuer für daS letzte BelriebSjabr auf ungefähr 10 Millionen Marl   an, das auS dem RegierungSoorschlage erwachsende Mehr auf 18 Millionen Marl  , da» macht eine Gesammteinnahme von etwa 28 Millionen Marl  . Ich fürchte, daß wenn die Vorloge Gesetz würde, auch diese Voraussetzung zu opti- mistisch ist. Dies läßt mich wiederum auf die Melasse« besteuerung alS eine Nothwendigleit hinweisen. Außerdem kann eS sich nicht empfehlen, mit einer wesentlichen Ent- lastung deS Zucker konsumenten vorzugehen. Wir haben leine Erhöhung der Steuer, sondern eine Herab etzung derselben nöthig. Ich hatte selbst in engerem Kreise für eine Steuer- erhöhuna auf 1,70 M. mit einer Herabsetzung der Lonifilation von 17,20 M. mich ausgesprochen. Aber im Interesse deS ZustandelommenS eines, wenn auch vorläufigen Definitivums, sehe ich mich genöthigt, von einem besonderen Antrage abzu- sehen. Deshalb stimmen meine politischen Freunde und ich dem Antrage Bor mann   zu. Bezüglich einer entgiltigen Lösung der Frage empfiehlt fich meiner Anficht nach durchaus nicht der Antra» Racke. Nachdem die Zuckersteuerfrage in anderen Staaten stüsfig geworden, empfiehlt fich eine derartige radilale Aenderurg nicht. Der Reichstag   würde stch auf eine ver» hältnißmäßig ferne Zukunft binden; dagegen erkenne ich in dem von Herrn Sombart gemochten, hier im Haufe vom Abg. Pfafferott aufgenommenen und verlrerenen Antrag einer Ver­bindung von Material« und Konsumsteuer den richtigen Weg zu einer endlichen Heilung. Deshalb habe ich auch nur über« nommen, um die Schwierigleiten einer Einigung nicht zu er« höhen, die Aufmerksamlett der verbündeten Regierungen auf diesen Sombartschen Vorschlag zu richten. Damit schließt die Generaldiskusfion. In der Spezial« berathung der§§ 1 und 2, zu welchen die oben mitgetheilten Ao träge vorliegen, empfiehlt Abg. Trimborn seinen bereits in zweiter Lesung eilige« brachten aber damals abgelehnten Antrag, denWürfelzucker" in die höchste BonifikationSklaffe zu setzen. Abg. Graf Hacke befürwortet d-n Antrag Stolberg   und klagt zugleich über den Mangel an Entgegenkommen, den die verbündeten Regierungen den Zuckerfabmanten haben zu Theil werden lassen. Schatzlelretär v. Burchard: Dieser Vorwurf ist neu und lontrastirt seltsam mit den schweren Anklagen aus dem Hause, daß die Regierungen für die Reform der Zuckersteuer nicht» gethan haben. ES sollen doch jetzt von den Fabrikanten nicht Opfer gefordert, sondern nur die Vortheile herabgemindert werden, die ihnen zugewendet worden find. Meine Beuße« rungen müssen mißverstanden sein. Ich habe als Standpunkt der Regierung bezeichnet, daß da» Maß der Zuckersteuerbelastung festgehalten werden muß. Ich kann nickt sagen, ob die ver- bünveten R-gierungen eventuell dem Antrag vor mann zu- stimmen würden. Thatsache ist, daß er einen Mehrertrag von mehreren Millionen ergeben und insofern den Vorzug vor dem Antrag Stolberg   verdieren würde. Adg Meyer(Halle  ): Ich bitte Sie, die Anträge Trim- bom und Stolderg anzunehmen. DaS ganze HauS steht unter dem Gefühl, daß ein Gesetz zu Stande kommen muß. Selbst wenn die verbündeten Regierungen fich im letzten Augenblick noch entschließen, daS Gesetz von 1882 zu verlängern, würden wir zu einem ungenügenden Resultat kommen, daS auch für den politischen Kredit de» Reichstages nicht vortheilhaft sein würde. Ziehen wir jetzt die Diagonale der Kräfte, so müssen wir die Neuerungen zurückziehen, welche auf erh-blichen Wider­stand in diesem Hause g- stoßen find. Derartice Neuerungen waren der Antraa auf Erhöhung der Rübensteuer und auf Einführung der Melassesteuer. Ich kann namen» meiner polt« tischen Freunde erklären, daß wir, wenn der Antrag Stolberg  abgelehnt wird, nicht mehr in der Lage sein werden, für den Antrag Bormann zu stimmen.(Hört! rechts.) Abg. S truck mann erklärt fich für den Antrag Bor« mann, obwohl ein Theil seiner Freunde die ReaierungSvor« laae als am zweckentsprechendsten ansehe. Den Antrag deS Grafen Stolberg könnten er und seine Freunde nicht annehmen, weil er eine Etappe bilde zur Fabrtlatsteuer. Geh. ReaterungSraih Fritsch bittet, auS technischen Gründen den Antrag Trimborn abzulehnen. Die Debatte wird hierauf geschloffen und der Antrag Trimborn angenommen. Unter Ablehnung der Anträge Racke und Bormann wird sodann der Antrag Graf Stolberg mtt großer Majorität angenommen. Der Rest deS Gesetzes wird unverändert nach den ve« schlüsselt zweiter Lesung genehmigt, rackdem auf eine Anfrage deS Abg. Graf Hacke, bezüglick der Zuziehung von Jnter« essenten zu der Aufstellung der Minister für die Anschreibungen, Geh. Rath BocciuS erllärt halte, daß er leine Veranlassung habe, die in diefer Beziehung in der Kommisfion gemachte Zu- sage zurückzuziehen. Auch die Resolution Racke wird hierauf a b g e« lehnt. Schluß 4V» Uhr. Nächste Sitzung Montag 1 Uhr. (Gesetzentwurf, betreffend die Ergänzung deS§ 809 der Zivilprozeßordnung: Handelsvertrag mit Sanstbar; Antrag v. Jazvzewskt, betreffend die polnische Gerichtssprache; Rech. nungSoorlagen)_ Ubgeordnetenhau». ök. Sitzung vom 3. April, 11 Uhr. Am Minister tische: v. Goßler.v. voetticher und Kommissar ien. Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung deS G> setzentwurfs, betreffend die Errichtung und Unter« Haltung von Fortbildungsschulen in West. preußen" und Posen. Nack§ 1 soll der Handels« minister zu diesem Zwecke den Gemeinden StaatSzuschüsse (nack der ursprünglicken Vorl- ge 200 000 M., die bereits in den Etat eingestellt lind) zu gewähren, geeignetenfallS auch solcke Schulen auS Staatsmitteln zu errichten und zu erhalten ermächtigt sein. Abg. RozanSli spricht stch gegen die Vorlage auS, der er einen polenfetndlichen Charakter zuschreibt. Seine AuS führungen bleiben im Einzelnen bei der großen Unruhe de* HauseS auf der Journaltstentribüne absolut unverständlich. Abg. Rick er t: Nichts ist schlimmer a>S selbstoerständ- liche Dinge in ein Gesetz zu bringen. Die Vollmacht, welche wir der Regierung geben sollen, ist in viel soliderer Form durch eine Geldbewilligung bereits im Etat zum Ausdruck ge- kommen. Wenn der Landtag der Regierung künftig die 200000 M. verweigert, schützt fie der§ 1 deS Gesetzes in keiner Weise. Oder soll§ 1 das EtatSrecht umstoßen? Dann ist er gefährlich. Der§ 1 ist entweder überflüsstg oder vom Hebel. Unterstaattsekrekretär v. Möller:§ 1 dieses Gesetzes und die EtatSpostlion decken fich nicht, er enthält mehr als die Etatkpofiiion. Von einer Umfioßung des EtatSrecktS rst nicht d'e R-de. Die EtatSpostlion bewilligt eine Summe von 200 000 M. für ein Fahr und nickt länger. Sie stellt also die fernere Bewilligung in's Ungewisse. Diese Ungewißheit hat die Regierung vermeiden wollen dadurch, daß fie durch den § 1 die Gewißheit bekommt, daß ihr von Jahr zu Jahr die 200000 M. bewilligt werden. Diejenigen Schulen, welche von den Gemeinden unterhalten werden, würden immer noch trotz der Verweigerung dieser Mittel aufrecht erhalten werden lön« nen. Die Schulen aber, die der S'aat selbstständig gründet und dotirt, würden, sowie in einem Jahr die 200 000 M. ver­weigert würden, auf den Aussterbeetat gesetzt. Dai muß ver« mieden werden dadurch, daß der Regierung diese Ermächtigung ertheilt werde. Abg. Spahn: Gegen die Errichtung von Fortbildung»« schulen wäre an stch nicht» einzuwenden. Sie muß aber von den Gemeinden alsJntereffenten selbst ausgehen, nicht zwangsweise und schablonenhaft von staatlichen Behörden, welche mit den lokalen Verhältnissen nicht vertraut find. Wenn in Westpreußen   die Fortbildungsschulen bisher keine Fortschritte gemacht haben, so liegt dai an den mangelhaften Vorschriften der Behörden und der mangelhaften Vorbildung der Zöglinge, wie dies in jener Provinz gar nickt anders möglich ist. Abg. Dr. Stheffer wünscht, daß in den zu errichtenden Fortbildungsschulen das landwirthschaftliche Fackelement be- sonder» berücksichtigt werde. Abg. M o t t y(Pole) erklärt, daß, wenn diese Forderung nur in den Etat eingestellt worden wäre, er mtt seinen Freun« den, welche gegen die Enichtung von Fortbildungsschulen nicht seien, für dieselbe gestimmt hätte. So aber müsse er das Ge« setz wegen setner politischen Tendenz verwerfen. Abg. v. Zedlitz- Neukirch: DaS Prinzip des Ge- setzeS ist durch die Bewilligung der EtatSpofition eigentlich schon entschieden, aber der Abg. Rickert hat doch nicht Recht, wenn er meint,§ 1 deS Gesetzes fei dadurch über flüssig ge­worden. Der Werth disselben liegt darin, daß er die Etats- Position auf Grund deS Gesetzes für alle Zukunft fichert. AuS demselben Grunde halte ich auch daS der Regierung in§ 2 zuerkannte Zwangsrecht für zweckentsprechend. Abg. Rickert weist gegenüber diesen Ausführungen auf den möglichen Konflitt hin, daß event. ein künstiges Paria- ment nur die halbe Summe bewilligen, in Folge dessen auch die Oberrecknungskammer eine Etatsüberschreitung Moniten würde. Dadurch müßten stch auch die Unterlagen von Recht»- sprüchen ändern. Hier liege die Gefahr, die allein vermieden werde, durch Ablehnung deS§ 1, der unter keinen irgendwie denkbaren Umständen mehr zu sagen im Stande wäre als eine EtatSpofition. Diese genüge unter allen Umständen.(Bei- fall links.) Nachdem Unterstaatssekretär v. Möller nochmals die für die Regierung maßgebend«,, Gründe gegenüber diesen AuS« führungen wiederholt, bemerkt Abg. Graf Limburg-Stirum, daß man unter keinen Umständen den Grundgedanken der Vorlage, die Bekämpfung desjPoloniSmuS, vergessen dürfe; diese Tendenz müsse im Ge- setze um so mehr Ausdruck finden, als die agttatorischen Reden der polnischen Vertreter im Hause gezeigt hätten, wie ttoth- wendig derartige Maßnahmen seien. Die Diskusfion wir geschloffen. Abg. Kantak protesttrt energisch gegen die Beschuldigung, daß er und seine Freunde hier agitatorische Reden gehalten hätten; ste wären einfach Vertreter ihrer eigensten hochge- sährdeten Interessen. So weit sei es nunmehr schon gekommen, daß man solche von sachlichen Erwägungen und Begrün» düngen getragene Erwiderungen agitatorisch nenne.(Wider- spruck recht».) § 1 wird hierauf angenommen. In Z 2 wird nach dem Kommisfionsbeschluß dem Minister für Handel und Gewerbe die Befugniß ertheilt, Arbeitern unter 18 Jahren da, wo ein Ottsstatut den Besuch von FottbildungS- schulen nicht anordnet, diese Verpflichtung aufzuerlegen.(Die Regierungsvorlage wollte diese Befugniß generell für alle Orte ettheilen, wo Fortbildungsschulen bestehen.) Außerdem ordnet der§ 2 an, daß der Unterricht an Sonntagen nicht während der Stunden de» Hauptgottesdienstes ertheilt werden darf. Abg. Schröder(Pole) erklärt fich in längerer AuS« fühtung gegen jeden Zwang, namentlich bei Unterrichtszwecken Derselbe habe gerade daS Geaentheil des beabfichtigten Erfolges, er erzeuge Abneigung, Unzufriedenheit und Mißwollen. Redner wünscht Ausschluß deS FortbiidungiunierrichtS nicht nur an Sonntagen, sondern auch an katholischen Feiertagen, wovon im 0 fetz nichts enthalten sei. Schließlich geht Redner auf 'twJiTÄ Sack(kons.): Ich hatte in der Kommisfion beantragt, den Unterricht in den Fortbildungsschulen an Sonn« und Fest« tagen überhrupi ausfallen zu lassen; der Antrag ist dort mit 9 gegen 9 Stimmen abgelehnt worden. Ich nehme ihn jetzt nich wieder auf, weil ich hoffe, die Regierung wird diesem berechtigten, eigentlich selbstverständlichen Verlangen bei der Ausführung des Gesetze» nach Möglichkeit entsprechen. Abg. Rickert: Ich halte auch den§ 2 für überflüsstg, unzweckmäßig und schädlich, wie überhaupt von diesem ganzen Gesetz, da» die Regierung jetzt auS unbekannten Gründen so eifrig zu haben wünscht, nach ein paar Jahren gar nicht mehr die Rede sein wird. Um solcher Kleinigkeiten willen, wie fie hier in Frage find, soll man nicht die feierliche Sprache der Gesetzgebung reden. Am letzten Ende wird auch der hier beabsichtigte Zwang stch als undurchführbar erweisen. Wir werden deShaib gegen daS ganze Gesetz stimmen. Vom Abg. Windthorst wird der Anttag eingebracht, den§ 2 dahin zu ändern, daß der Untenicht an Sonn« und Festtagen überhaupt nicht ertheilt werden darf. Unterstaattsekretär v. Möller erklätt die von der Regie« rung verlangte subsidiäre Befugniß zur Anordnung de» obligatorischen Besuch» der Schulen für unentbehrlich. Auch die Regierung hoffe, daß die Anzahl der Fälle, wo die Regierung fich inS Mittel legen müsse, eine kleine bleiben werde. Gegenwärtig scheine eS ja, all wenn in der großen Mehr« zrhl der wefipreußischm und posenschen Städte die Einsüh« rung deS obligatorischen Fottbildungsschulunterrichts von Seiten der Gemeindin ausgefühtt werden könnte; aber für die Dauer dieses Zustande» bürge Niemand, da die Ott?- statuten wieder zurückgenommen werden könnten. Die Polen  würden der Errichtung der Schulen in voller Indolenz zu« sehen und Alles thun, fie zu diSkreditiren. Abg. v. Zedlitz: Der Abg. Rickett übersteht, daß man es in den in Rede stehenden Landeitheilen nicht mit einer ruhigen und unbehinderten Entwickelung zu thun, sondern den verschiedensten in entgegengesetzter Richtung thätigen Einflüssen entgegenzuwirken haben wird, und um dieS mtt Erfolg zu können, bedarf die Regierung durchaus der Im§ 2 ouS- Bfiprochenen Ermächtigung, diese ZwangSbesugniß auszuüben. Der Antrag Windthorst würde die Abficht dcS Gesetze  ? zum großen Theil vereiteln, ich bitte also, ihn abzulehnen. Abg. Spahn: DaS Zentrum kann VaS Bedürfniß de» hier verlangten Zwanges nicht zugestehen und wird deshalb gegen § 2 stimmen. Abg. Graf Limburg-Stirum   plaidirt für unver« änderte Annahme de»§ 2. Abg. Windthorst: Ich bin ganz entschieden für die FottbildungSschulcn; ste find überall für unsere Jugend nöthig und wünscker.Swetth; auch theile ich den Wunsch, daß jeder preußische Untetthan polnischer Zunge Gelegenheit hat, fich daS Deutsche so viel als möglich anzueignen. Aber zur Erreichung der hier erstrebten Ziele gehört nicht nur der Unterricht, sott- der« auch die Erziehung, die SonntogSheiligung. Der Sonn« tag muß der Kirche und dem Eltern Hause bleiben. Nicht ein« mal daS Wenige haben die Herren in der Kommisfion konze- diren wollen? UnterstaatSsekretär o. Möller: Wenn auch daS Ziel, den Srnntag von allen wettlichen BerufSgeschästen frei zu machen, sehr«rstrebenSwetth ist, so ist eS doch nicht auf einmal und nicht durch die Gesetzgebung zu erreichen; zuerst gehört dazu eine Reform der Sitten und Gewohnheiten de» Volkes. Ohne daS bleibt jede gesetzgeberische Bestimmung ein tobte: Buchstabe. Die Regierung hofft, schon in einigen Jahren den Sonntagsunterricht in dm Fortbildungsschulen völlig in Weg« fall bringen zu können; aber generell von oornhernn den Sonntagsunterricht untersagen, heißt die Erreichung der Ab» fichten des Gesetzes zum großen Theil vereiteln. Aba Pfaff(Osterbruck, not.. IIb.): Jede nützliche Arbeit ist ein Gottesdienst(Lärm im Zentrum); wenn der Kom- misfionibrricht anfühlt, daß ein polnisches Mitglied auf die besonders strenge Sonotagsheiligung der Polen   hingewiesen habe, die sogar daS Stricken der Frauen am Sonntag vielfach mißbilligen, so ist eine solche Anschauung unbiblisch und un« geheueritch. In den katholifchm Ländern, namentlich in den romanischen, wird übrigens der Sonntag am allerwenigsten ge« feiert. iUnrube im Zentrum.) Nehmen Sie den Kommisfion»» antrag an!(Beifall recht*.) In namentlicher Abstimmung wird darauf der An- trag Windthorst mit 194 gegen 89 Stimmen abgelehnt; für denselben stimmen nur daS Zentrum, die Polen  , die Kon« feroatiren v. Gerlach(Gardelegen  ), Kncch, v. Meyer(Arn»« walde), Meyer zu Selhausen, v. Puttkamer(Plaurh), von der Rack, Sack, Graf Schwerin, Stöcker, Südmeyer; ferner der Däne Lassen und Abg. Cremer(Teltow  ), von Spiegel(kons.) enthält stch der Abstimmung. §2 wird in der KommisstonSfassung angenommen. ES folgt die zweite Berathung deS Gesetzentwurfs, betr. die Bestrafung der Schul Versäumnisse in den Provinzen Preußen und Schießen. Der Entwurf, den die Kommisfion unverändert anzuneh- men vorschlägt, bezweckt die Befestigung der für diese Pro« vinzen s. Z. erfolgten provinzial gesetzlichen Regelung der Schulversäumnißfraae(im§ 4 der Schulordnung für die Ele« mentarschulen der Provinz Preußen   vom 11. Dezember 1845 und in litt, s deS§ 39 deS Schulreglements vom 18. Mai 1801 für Schlesien   und die Grasschaft Glatz), und verlangt die Aufbebung der qu. Speztalbestimmungen. An ihre Stelle soll § 48 Theil Ii Titel 12 A. L.- R. treten, der den Erlaß von Polizeiverordnungen ermöglicht, welche den gegen» wältigen Verhältnissen, aber auch den besonderen lokalen wirthschaftlichen, klimatischen Bedürfnissen der einzelnen Be» zirke Rechnung tragen lassen. Abg. Spahn beantragt, die Beziehung auf die Provinz Preußen auS dem Entwurf auszuscheiden und in einem eigenen Gesetz: für die Provinz Preußen   den§ 4 der zitirten Schul­ordnung dahin zu ändern, daß die Geldstrafe für jeden unge« rechtferiigter Weise versäumten Tag von 4 auf 10 bis 15 Pfg. erhöht werden soll. Ein Antrag des Abg. Windthorst, die Drucklegung diese» Antrages zu veranlassen und die Sitzung zu vertagen, wird abgelehnt; da» HauS tritt in die Berathung deS§ 1, verbunden mit dem Antrag Spahn. Abg. Schröder(Pole) spricht gegen die Annahme deS Gesetzes, verliert fich aber dabei so sehr in allgemeine Erör» terungen über pädagogische Systeme und den Werth der liebe« vollen Pflege der Muttersprache, daß er wiederholt vom Prä« fidenten auf den Gegenstand der Verhandlung zurückverwiesen werden muß. Abg. v. Minntgerode empfiehlt die Annahme de» unveränderten RegierungSentwurfS und die Ablehnung des Antrags Spahn. Avg. v. Puttkamer  (Plauth) warnt dagegen vor der Annahme de» Gesetzes, dal von der Kommisfion entschieden nicht gründlich genug geprüft worden sei. Die in Au» ficht gestellten Polizeiverordnungen würden unfehlbar zu einer Er» höhung der Strafgelder führen, und die Folge wäre lediglich Steigerung der Auswanderung aus den ohnehin schon so armen Gegenden ÄestpreußenS. Man würde also nicht dem polnischen, son- dern gerade dem deutschen Element Abbruch thun. Es sei sehr be« dauerlich, wenn daS HauS in dieser Siedehitze der Gesetzgebung derattigeö beschlöffe. Die gesetzliche Regelung von 1845 habe fich durchaus bewährt. Eventuell akzeptttt Redner den Antrag Spahn. Minister v. G o s l e r: Der Regierung liegt nicht» ferner, als durch ihre Maßregeln die Stellung deS deutschen   Elements irgendwo zu schwächen(sehr gut! recht*); auch von der Siede« hiye der Gesetzgebung ist bei mir wirklich nichts vor» Händen. Wir haben ja erst 1883 die Schulversäumniß« frage auf da» Eingehendste geprüft und erörtert. Die Polizei« Verordnungen werden gerade die intimere Berücksichtigung der lokalen Verhältnisse ermöglichen, zumal ja zum giltigen Erlaß dieser Verordnungen die Zustimmung der BezirkiauS» schüsse nörhig ist. Andererseits wird dadurch am fichersten die Verringerung der Zahl der Analphabeten garantirt; Herr von Puttkamer hat unzweifelhaft zu schwarz gemalt. Abg. Wessel-Stuhm  (fteikons.) besteitet ebenfalls, daß für Wrstpreußeu von dem Gesetz eine so ungünstige Wirkung, wie die vom Abg. v. Puttkamer  (Plauth) prophezeite zu erwarien sei. Abg. Spahn bestätigt dagegen auS seiner Erfahrung die Richtigkeit der angegriffenen Ausführungen und erklärt die Elimintrung der Provinz Preußen   aus der Vorlage im Interesse dieser Provinz für unerläßlich. Um 4'/, uhr vertagt daS HauS die Fortsetzung der Be» rathung auf Dienstag 11 Uhr. Außerdem dritte der Selundärbahn« und der AnfiedelungSoorlage. *** 55. Sitzung vom 2. April, 11 Uhr. Am Minister tisch  : Lrciui und Kommissarien. DaS HauS setzt die zweste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Beförderung deutscher Ansiede» lungen in den Provinzen Westpreußen   und Posen, fort mit den§§ 2a 2«, welche von der Kom­misfion eingeschattet find und von den Rentengütern handeln. Abg. v. H u e» e: Die gestrigen persönlichen Bemerkungen, sowie der Verlauf der Debatte zeigen, daß eS fich hier weit weniger um Vorbringung von sachlichen Gründen, alS um ge» wisse ssniiwevts handelt, die ich als nationalen Fanatismus bezeichnet habe.(Sehr wahr! links.)§ 2 und die dazu ge» hörigen Einschaltungen enthalten den Kernpunkt dessen, waS beabsichtigt wird. Mit der Tendenz, welche fich darin auS» spricht, den mittleren und kleinen Grundbefitz zu vermehren und zu verstärken, muß man durchaus einverstanden sein. Aber daS, was die Nationalliberalen stolz aestem ausriefen:wir wollen Bauern schaffen!", daS erreichen Sie nicht. Auf die von der Kom« milfion empfohlene Art schaffen Sie Proletarier, denn wenn der Rentenauttbesttzer stirbt, ist nichts vorhanden.(Sehr gut!) Auf solche Weise schaffen Sie keine freien Bauern.(Beifall links.) UnterstaatSsekretär Marcard: Die VeriragSfreiheit ist in Preußen durch besondere Gesetze beschränkt; die Grundzüg« der preußischen Agrargesetzgebung werden durch die Kommrs« fionSvorschiäge nur tn dem einen Punkte geändert, daß die Bestimmung des§ 91 deS Gesetzes vom 2. März 1850, wonach die AblöSbarkeit einer Rente nicht über 30 Jahre ausgeschlossen werden darf, aufgehoben wird. Die Angriffe dcS Abg. von Huene und auch des Abg. Dittchlet richten fich vielmehr gegen die bestehenden RechtSverhättnisse als gegen die Bestimmungen deS voriiegenven Gesetzes. Abg. Enneccerui: Ich bin Gegner der Erbpacht, weil ich in ihr gewisse feudale Reste erkenne und mißbillige. Lesung