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1886

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Beilage zum Berliner Volksblatt.

Nr. 82.

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Parlamentsberichte.

Deutscher Reichstag .

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83. Sigung vom 6. April, 1 Ubr. Am Tische des Bundesrathes von Boetticher und Kommiffarien.

Eingegangen ist die Mittheilung über die Vollstreckung des firengen und mittleren Arrest 8 bet ben Truppentheilen bezüg lich der Einwirkung auf die Gesundheit der Mannschaften.

Bur zweiten Berathung steht der Gefeßentwurfs, betreffend die Unfall- und Krantenversicherung der in land und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, und zwar erstreckt sich die Diskussion zunächst auf die§§ 1-3, welche die Bestimmungen über den Kreis der vrisicherungspflichtigen Bersonen enthalten.

Nach§ 1 follen versicherungspflichtig sein alle in land- und forstwuthschaftlichen Betrieben beschäftigten Arbeiter und Be triebsbeamte, legtere, insofern thr Jahresarbeitsverdienst 2000 M. nicht übersteigt. Während die Vorlage die Versicherung nicht auf die Familienangehörigen ausdehnen wollte, will es die Kommiffion der Landesgefeßgebung überlaffen, in welchem Um­fange die Familienangehörigen von der Versicherung ausge fchloffen sein sollen und unter welchen Voraussetzungen die Unternehmer fich selbst versichern dürfen. Die ausschließliche Bewirthschaftung von Haus und Biergärten( im Gegensay zu Kunst- und Handelsgärtnereien) soll nicht unter das Gefet fallen. Welche Betriebszweige im Sinne des Gesetzes als land und for stwirthschaftliche Betriebe anzusehen find, soll im 3weifels falle das Reichsversicherungsamt entscheiden.

Die§§ 2 und 3 enthalten die Vorschriften über die fatultative Ausdehnung der Versicherung auf solche Personen, bie bei Unternehmern landwirthschaftlicher Betriebe beschäftigt, aber nicht versicherungspflichtig find.

Der Bäficent will nach einigen Worten des Referenten v. Malzahn- Gülz die Diskussinn sofort schließen, also die Ab­stimmung über die§§ 1-3 ohne Distuffton herbeiführen, als sich der erste Redner zum Wort meldet:

Abg. Schrader( Deutsch freis.): Daß eine Meldung zum Wort über den wichtigsten Paragraphen der Vorlage, den§ 1, eift in dem Moment erfolgt, wo der Präsident die Diskussion bereits schli gen wollte, zeigt ebenso wie die Physiognomie des Hauses, taß die Sozialreform im Niedergeben begriffen ist. Als es sich vor einigen Tagen um Represstomaßregeln, um das Sozialistengeses handelte, da waren Sie hier zahlreich zur Stelle; aber wenn es sich jetzt darum handelt, aufzubauen, ba hängt es von der Unaufmerksamkeit der wenig zahlreichen An wesenden ab, ob unsere Verhandlungen überhaupt weiterge führt werden können oder nicht. Und doch verdiente gerade bieses Gesetz wegen seines Umfanges und der wichtigen Brinzipienfragen, die es einschließt, eine sehr eingehende Dis fuffton. Was die Kommission vorgelegt, gleicht nur dem äußeren Anschein nach der Vorlage der Regierungen, in Die Vor der That ist es etwas vollkommen anderes. Die Vor­lage wollte das Geses auf dieselbe Grundlage stellen, mie s. 3. Die industrielle Unfallversicherung; die Kommission beseitigt die Träger derselben, die Berufsgenossenschaften, in Der bisherigen Form, sest an ihre Stelle eine bureaukratische Organisation, legt die Verwaltung der Berufsgenossenschaften, bie nichts weiter sein sollen als Steuergenoffenschaften, in die Hand von Staats- und Selbstverwaltungsbehörden und be feitigt die Reichseinheit in der Unfallversicherung sowohl in der Aufsicht wie in der Konstruktion der Berufsgenossenschaften und der weiteren Einrichtungen. Leider blieben die Re gierungen auf ihrem früher gewählten Boden nicht stehen, sondern akseptirten die Vorschläge der Kommission. Rein Punkt war lebhafter bestritten als der, ob es möglich sein werde, die gesammten landwirthschaftlichen Betriebe und Arbeiter in das Gefeß einzuschließen. Anscheinend hat die Kommiffion die Frage in§ 1 bejaht, indem die Bestimmung herausgebracht ist, welche die Familienangehörigen aus der Versicherung aus fchließt, aber zugleich hat sie einen Vorbehalt gemacht, der den umgelehrten Effett haben soll als den, der anscheinend hier im Gefes vorliegt. Wie wenig man fich über die Tragweite der Bestimmungen Ilar ist, beweist die Stellung der Jagd; ist die Jagd ein Neben oder Hauptbetrieb? Wird der Grund befizer nunmehr verpflichtet, für alle Schäden, die bei Jagden vorkommen, einzutreten, die verlegten Jäger und Treiber zu entschädigen, wenn der Geschädigte aum Besten des Grundbesizers oder des Jagdpächters gehandelt hat? Auf diese Fragen ist uns fleine Antwort gegeben, einfach barum, weil man sich die Sache nicht überlegt hat. Ferner: es ist nicht blos eine formale Frage, ob ein Betrieb ein lands und forstwirthschaftlicher Nebenbetrieb, oder ein industrieller

Feuilleton.

Nur ein klein wenig mehr Gerechtigkeit.

Von Elise Grimpe. ( Schluß.)

Ach ihr Mann war so gut, so besorgt um sie, er sollte nicht erfahren, wie schwer ihr der heutige Tag geworden. Denn nicht nur einmal hatte sie aufstehen müssen, nein, mehrere Male. Buleht hatten sie die wenigen Kräfte vers laffen und ohnmächtig war sie auf das Bett getaumelt. Das entfette Angstgeschrei der Kinder hatte sie wieder zu fich gebracht und sie hatte den erschreckten Kleinen immer wieder versichern müssen, daß das Umfallen nur ein Spaß war. Langsam schlürfte sie den stärkenden Rebenfaft, ihre Traurigkeit dabei niederkämpfend. Aber auch er und die Kinderchen mußten trinken. Ah, wie der stärkende Trank bie schlaffen, entmuthigten Nerven auffrischte und mit neuer Kraft belebte.

Tage und Wochen waren vergangen. In dem Stüb chen des Ronbutteurs fab es jetzt schon anders aus. Stephanie bewegte sich rustig in der fleinen Wohnung und schaffte überall Ordnung. Es war Samstag und die junge Frau wollte zum Sonntag ihre Kleine Wirthschaft sauber haben. Sie hatte die Kissen frisch bezogen und reine Leinen ücher auf das Bett gebedt. Ihre Nachbarin hatte ben Fußboden gewaschen und sie selbst die Kinderchen ge­babet. Diese schlummerten schon sanft und aus den weißen Riffen schimmerten die rosigen Wangen schön und verlockend hervor. Der Mutter glüdlich strahlendes Auge wandte sich immer wieder von der Arbeit ab und dem Bettchen zu. Lächelnd dachte sie an den Vater, wie er sich freuen wird ob dieses Bildes.

sichern.

Mittwoch, den 7. April 1886.

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tad taldea dok med lus

III. Jahrge

liberalen ber neuen sozialpolitischen Mittelpartei ange schlossen, geführt vom Bentrum und in treuer Gefolgschaft Der Konservativen. Dies Gefeß beißt Frandenftein",

er hat ihm die Grundlinien vorgezeichnet und bei der Aus­führung hat ihm Dr. Bubl eifrig geholfen. Wir werden also bei dem Kampf für die Erhaltung der Rechtseinheit und der Kompetenzen des Reiches in diesem Falle allein ftehen.

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Hauptbetrieb ist. Wenn also diese Betriebe, z. B. der Fubr.| liberalen mertsbetrieb, als land und forstwirthschaftliche Nebenbetriebe behandelt werden, so werden die darin Beschäftigten schlechter behandelt, als wenn sie in einem industriellen Betriebe bes schädigt find. Es wird also z. B. der Fuhrknecht, der bei einem Landwirth, welcher nebenber einen Fuhrwerksbetrieb hat, in diesem Betriebe beschädigt ist, eine geringete Rente belommen als derselbe Mann, der bei einem Fuhrwertsunternehmer be schäftigt ist, der nicht einen landwirthschaftlichen Nebenbetrieb hat. So bedenklich ist es, verschiedene Bestimmungen in ver schiedenen Gefeßen bei Entschädigungen in demselben Betriebe zu treffen und das Reichsversicherungsamt wird dadurch vor schwierige Entscheidungen gestellt. Die wichtigste und bestrittenste Frage ist aber die Aufnahme der Familienangehörigen und der Unternehmer in das Gesetz. Die Kommission ist zu einer festen Meinung darüber nicht gelangt. Einig war ihre Mehrheit in dem Wunsch, die Beiträge nach dem Maß der Arbeitsleistung durch einen Aufschlag zur Grundsteuer zu erseßen und folge recht auch die Unternehmer in die Verficherung aufzunehmen; es würde dann weniger schädlich sein, auch die Familienange hörigen aufzunehmen. So überließ man der Landesgescßgebung, au bestimmen, in welchem Umfang und unter welchen Voraus segungen Unternehmer versichert oder Familienangehörige, welche in dem Betrieb des Familienhauses beschäftigt werden, von der Versicherung ausgeschloffen sein sollen. Damit wird der Landes­gelesgebung ganz unbeschränkt das Recht gegeben, entgegen dem Reichsgesetz Betitebeunternehmer in die Unfallversicherung einzuschließen und Familienangehörige auszuschließen. Aber gerade der Umfang der Versicherung müßte, wenn irgend eine Bestimmung, für das ganze Reich maßgebend sein; statt deffen Bestimmung, für das ganze Reich maßgebend sein; statt dessen wird der Landesgesetzgebung ein Recht, die reichsgefeßlichen Bestimmungen zu beseitigen, nicht etwa blos zu Anfang, son­bern zu jeder Zeit eingeräumt. Wenn reichsgeseßlich bestimmt ist, daß die Familienangehörigen an der Versicherung betheiligt ift, daß die Familienangehörigen an der Versicherung betbeiligt sein sollen, so tann ihnen in einem Lande nach 5, nach 10 Jahren dieses Necht durch die Landesgesepgebung ges nommen werden. Sie fann ebenfalls darüber befinden, daß Betriebsunternehmer gezwungen sein sollen, fich zu vera Wer nur auf das Bestehen Das Bestehen unserer Rechts einhelt und auf die Klarheit und den dauernden Charakter unferer geseglichen Bestimmungen bält, muß sagen, daß eine folche Mit der Gesetzgebung eine unzwedmäßige, noch nicht da gewesene ist. Weil man eben selbst nicht wußte, was man machen sollte, überließ man den Landesgesetzgebungen die Lösung der verschiedenen Preisaufgaben, welche der Reichstag und die verbündeten Regierungen nicht batten finden können. Man sagt wohl, daß die erfieren dazu beffer im Stande seien, weil die Lösung für sehr viel Kleinere Gebiete leichter sei; aber bas ist nicht richtig. Einmal giebt es in Deutschland außer Preußen noch andere große Staaten mit vielfachen Verschies denheiten auf landwirthschaftlichem Gebiet; so Bayern dies­seits des Rheins und in der Pfalz , in den Ebenen und in den gebirgsreichen Theilen. Bayern hat in Bezug auf dieses Ge­fet alle Schwierigkeiten zu überwinden, ebenso wie das Reich. Der wahre Grund für die Aufnahme jener Bestimmung in das Gesez war der, daß man nur auf diese Weise sein Ziel erreichen zu fönnen vermeinte, nämlich eine ganz andere Dr ganisation an die Stelle der vom Geseß gegebenen zu feßen. Eine Subkommission trat ganz offen mit Borschlägen hervor, die ganz deutlich sagten, was man aber von wollte, Den Regierungen abgelehnt wurden, well sonst zu Elar hervorgetreten wäre, daß damit ihre ganze Vorlage verworfen war. So hat man denn versucht, durch die Landesgesetzgebung wie durch eine Hinterthür das hineinzubringen, was man offenlundig nicht in das Gefet hin einbringen fonnte. Es ist ja außerdem jezt eine Strömung, in der die Landesgesetzgebung jegt vor der des Reiches den Vorzug erhält. Unsere Gesezgebung soll nicht nur, wie der Reichskanzler mehrmals gesagt hat, einen sozialistischen Tropfen in fich haben; iept tommt noch ein partikularistischer dazu, so bet der Regelung der Militärverhältnisse. Noch gestern gaben fich die Vertreter der Reichsverwaltung alle erdenkliche Mühe, eine einbeitliche Kriegsverwaltung wegzudemonftriren, und in diesem Gesez ist ganz allmälig Stüd für Stück das Land an die Stelle des Reiches gesezt. Ich habe die nicht gerade ver gnügliche Aufgabe gehabt, den ersten Anfang zu bekämpfen gnügliche Aufgabe gehabt, den ersten Anfang zu belämpfen und vorher zu sagen, wie es uns ergehen würde. Als die Landesversicherungsämter herausfamen, hielt man das für etwas ganz unerhebliches; jest find fie so gewachsen, daß fie bem Gesez einen ganz anderen Charakter geben. Im vorigen Jabre brachte man die Landesgefeßgebung in die Kranken­versicherung hinein und iezt überantwortet man ihr den größten Theil dieses Gesezes. Leider haben sich die National­

Der Vater verrichtete zur selben 3eit seinen gewöhn lichen Dienst. Wohl war der Dienst noch immer derfelbe, aber der Kondukteur hatte sich bei Ausübung desselben in

letter Beit sehr verändert. In fieberhafter Spannung fah er feine Fahraäfte auf und absteigen. Mit Angst im Herzen fah er jeder Rontrole entgegen, benn die Kontrole ist scharf und eine Unrichtigkeit kann sofort bemerkt werden.

Und dennoch hatte er fortwährend fleine Unterschla­gungen gemacht. Er hatte sich schon mehrere Male feft vorgenommen, jeder neuen Versuchung zu widerstehen, das gefährliche aufregende Kämpfen und Haschen nach den paar Sous einzustellen, aber sein leeres Portemonnaie und die kleinen Aufträge seiner Frau machten immer wieder feinen guten Vorsatz zu Schanden.

Es wird

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Staatssekretär v. Boetticher: Meine Herren, der Herr Borrebner geht doch wohl etwas zu weit, wenn er am Eingang feiner Rede die Behauptung aufgestellt hat, daß die Sosial reform fich im Niedergang befinde. Ich sollte glauben, daß in dem Moment, wo man aus der Kommiffion heraus ein so umfangreiches und wichtiges sozialpolisches Gesez erhalten hat, man unmöglich davon sprechen fann, daß nun die Soyalreform aufgegeben sei. Im Gegentheil, man sollte doch anerkennen, daß mit diesem Gesetz ein weiterer wichtiger Schritt zur Durch führung des sozialpolitischen Programms, welches die verbün deten Regierungen im Einvernehmen mit dem Reichstag sich vorgefest haben, geschehen ist.( Sehr wahr! rechts.) Unser Plan isi bemängelt worden, und zwar an der Hand der Ver schiedenartigkeit der thatsächlichen Verhältnisse, der Verschieden artigkeit der Landwirthschaft. Schon bei der ersten Berathung Der landwirthschaftlichen Unfallvorlage im vorigen Jahre ist uns im Hause und in der Kommiffion entgegengehalten worden, daß es unendlich schwer sein würde, eine übereinstimmende Organisation für das ganze Reich zu finden, welche die Gewähr in fich trage, den Beifall der gesammten betheiligten Bevölke rung zu finden. Nun ist von der Kommission, aus der die gegenwärtige Vorlage hervorgegangen ist, der Wunsch laut ge­worden und dieser Wunsch hat in den Beschlüssen der Kom mission seinen Ausdruck gefunden, daß man der Landed gefeßgebung und der statutarischen Festlegung eine weitere Las fitübe laffen möge, als fie durch die Vorlage vorgesehen war, und daß man fich bei den zwingenden Vorschriften und den absolut giltigen Vorschriften des Reichsgefeges blos auf die Materien beschränken solle, ohne die überhaupt eine gemeinsame Unfall versicherung nicht gedacht werden kann, d. h. auf die Feststel lung der Kreise der zu verfichernden Bersonen, auf die Feste fegung des Maßes der Entschädigung und auf die Feftfeßung und Ordnung des Rechtsweges in dem die Entschädigungs ansprüche geltend gemacht werden könne. Meine Herren, wenn nun aber diese Wünsche hervorgetreten sind, wenn fie aus den verschiedenartigsten Parteien und aus den verschiedensten Landestheilen laut geworden find, ist es dann den verbündeten Regierungen zum Vorwurf zu machen, wenn fie nicht einfach auf ihrer Vorlage stehen bleiben, wenn fie fich diesen Wünschen affommodiren, so weit es die Rücksichten auf den allgemeinen Gedanken der Vorlage zus laffen, und wenn ste jedem Landestheile und jedem Bezirke, der nur die landwirthschaftliche Unfallversicherung organiftren will und organiftren muß, es überlassen, fich den Rod, den sie Dabei anziehen, so bequem herstellen zu laffen, als es irgend möglich ist? Meine Herren, ich sehe darin keine Niederlage, ich sehe darin eine verftändige Berücksichtigung der Wünsche des Landes( febr richtig! rechts), und, meine Herren, ich sehe darin nicht ein Aufgeben des Reichsgedantens und eine Schwächung der Macht des Reiches, wie u.. der Herr Abg. Echrader uns auch diesen Vorwurf gemacht hat, sondern ich sehe darin die verständige Berücksichtigung der thatsächlichen Verschiedenheiten, wie sie in Deutschland bestehen.( Sehr richtig! rechts.) Nun, meine Herren, wir werden uns ja auch durch dergleichen Klagen nicht abbalten lassen, auf dem Wege weiter fortzuschreiten, und ich halte es gerade für einen Gewinn, daß wir bei diesem Gesetze zuerst dazu gekommen find, eine Latitude in Bezug auf die Ausgestaltung des Gesezes zu lassen, welche es befähigt, die Drganisation den Wünschen, den Be dürfnissen und den Verhältnissen entsprechend vorzunehmen. Ich bin mir auch bewußt, daß partikularistische Bestrebungen hier bet in dem Sinne, wie es der Herr Vorredner gemeint bat, absolut gar keine Rolle spielen. Ich sehe überhaupt dieses ganze Geset gar nicht als ein Parteigefez an. Ich kann mich nun zu den einzelnen Erinnerungen wenden, die der Herr Vorredner zum§ 1 der Kommissionsbeschlüsse gemacht hat. Er meinte, es feien nach der Fassung der Vorlage wie nach der Faffung der Kommiffionsbeschlüffe verschiedene Duntel beiten geblieben, deren Auftlärung er vergeblich in der Kom mission erftrebt habe. Er hat unter Anderem an die Jagd erinnert und hat gemeint, daß es nicht llar fei, ob nun die Jagd ein lands und forstwirthschaftlicher Betrieb sei oder nicht. Ja, meine Herren, über diesen Puntt ist in der Kommission fehr ausgiebig gesprochen worden und man hat sich davon überzeugt, daß die Jagd in ihrer Ausübung so außerordentlich

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gesehen. Narr, der ich bin," dachte er mit feltsamem Lächeln, bie innere Stimme dringt an feines andern Menschen Ohr."

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Der Kondukteur hatte seinen Kräften wohl schon zu viel zugetraut, denn jetzt schüttelte seinen Körper ein falter Fieberschauer. Wenn nur noch diese eine Stunde um Weiter tamen wäre und ich abgerechnet hätte seine Gedanken nicht. Wie ein dunkler, dicker, alles zus beckender Strich zog es momentan durch sein Hirn. O, fönnte ich doch diese vier Wochen aus meinem Leben streichen ftreichen und wieder zogen die dicken Striche durch feinen Ropf, merkwürdig, er glaubte fie in Wirklichkeit zu sehen. Neu aufspringende Passagiere veranlaßten den franken Mann, seine ganze Geistes­gegenwart zusammen zu raffen und das drohende Fieber zu verscheuchen.

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Sie ein

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Aber heute sollte es wahrhaftig das letzte Mal sein, denn er fühlte, daß sein Körper dieser feelischen Aufregung Endlich ist sein Tagewerk vollbracht. Mit rothen, nicht gewachsen war. Und er hatte ja mit den kleinen Un terschleifen feinen 8wed erreicht; auf den Wangen seines starren Fingern hält er die Gelbtasche empor, um abzus Weibes blühten zarte Rosen und ihre ausdrucksvollen Augen, rechnen. Auch heute hatte er, wie an vielen vorher ber treue Spiegel ihres reinen Herzens, blickten froh auf gehenden Tagen, einen ganzen Franken zu wenig martirt. ben fleinen Familienfreis. Ja, ja, der Wein und das Nun, Raoul," herrscht ihn der Gelder einkaffirende Beamte an, Sie rechnen heute zum letzten Mal ab. Ihre Fleisch haben ihre Schuldigkeit gethan aber ich?!--" In diesem Augenblick fühlte er sich wirklich recht schlecht, fortgesetten Unterschlagungen sind kontrolirt worden, legen " weiter kam der Sprecher, ein ält recht elend. wird wieder besser mit mir gehen und licher Mann, nicht. Klirrend war die Gelbtasche aus der Es ist Hand des vor Eatseßen starren Rondukteurs zu Boden ge ich werde wieder gesund werden," murmelte er. ja zum legten Mal," beruhigte er sein klopfendes Herz, als fallen; weithin rollten die Kupfer und Silbermünzen. Dann stürzte der Unglückliche, wie von Furien gepeitscht, eben eine Unterschlagung von 6 Sous geglückt war. Dann hinaus, seine Häscher hinter sich wähnend. Unauthalifam führte er zum so und so vielten Male seinem störrischen Gerechtigkeitsgefühl das verdammenswerthe System zu Ge- rannte er vorwärts. Sein fieberndes Hirn konnte keinen anderen Gedanken mehr fassen, als ben, mit einem Schlage müthe, welches einen noch so ehrlichen Menschen zum alles zu beendigen streichen auslöschen für immer. Diebstahl treiben kann. Und Nicht einmal das Gesicht seiner Frau tauchte vor seinem umnachteten Geifte auf. Sein 3iel war bie Seine, der er Der Berzweifelte gleich einem Rasenden zustürmte.

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Dieb! Dieb! rief es laut

in ihm, so laut, daß eine helle Röthe über sein Antlig flog. Erschreckt warf er einen scheuen Blid auf seine Fahrgäste. Vielleicht beobachteten sie ihn und hatten gehört und

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