schwitlia ist, diese sozialvoliiischm Probleme»u lösen. Wirwerfen Ihnen im(Segentheil vor, daß Sie stch früher die Sachevielleicht ,u leicht vorgestellt haben und mit der Uebernahmedieser großen Aufgabe Hoffnungen geweckt haben, die bessernicht wachgerufen wären. Der Grundgedanke dieser Berufs«genoffenschaften, die Selbstverwaltung, die ganze Leitung under Aufbau aus eigener Initiative aller dabei Jnteresfirten ist,wenn nicht ganz und gar aufgegeben, so doch stark in dieBrüche gegangen. Ihre jetzige Beruflgenoffenschaft ist einhohles Wort und ein leerer Schall.(Sehr wahr! links.) Wiewaren die BerufSaenossenschaften angekündigt! ES mußteeinem ein heiliger Schauer überkommen, wenn man hörte vonder korporativen Gliederung d«S Reiches, so schön und har«monisch unter dem gothischen Spitzbogen der geheiligtenTradilion deS Mittelalters. Die Kranlenkassen und die Unfall«verficherung der industriellen Arbeiter find ein Kreuz für dieIndustriellen. E« wird immer mehr bekannt werden, daß dieKosten und die Mühe, welche der Industrie durch diese Bc-rufsgenoffenschaften aufgeladen«erden, mehr betragen, als dieeigentlichen Kosten der Unfallverficherung selbst. Herr v. Hell«dorff hat mit Verachtung von dem Eiaenihum gesprochen» derjetzigen BafiS unserer Gesellschaft. Er sprach schon neulichmit derselben Verachtung von dem römischen Eigenthumsrecht.Möge er stch doch erst selbst, statt mystische Andeutungenzu machen, klare Gedanken bilden und unS sagen, wie diesezur Anwendung gelangen sollen. Es ist jetzt dazu die schönsteGelegenheit bei der Ausarbeitung des deutschen Zivilrechts.Ich weiß nicht, wie der Unterschied zwischen dem römischenund germanischen Recht etwaS dazu beitragen kann, die Lösungder sozialen s�rage herbeizuführen. Der ganze Streit bei demSozialistengesetz liegt nicht darin, ob wir Freisinnige die anar-chistischen Bestrebungen unterdrücken wollen oder nicht, sondernob die prophylaktischen Maßregeln, die fie vorschlagen, die ge-eigneten find. Auch wir wollen auf das anarchische Element, wel«cheS die jetzige Gesellschaftsordnung gewaltsam durchbrechenwill, darauf losschlagen und ei unterdrücken. Sie aber wollendaS Eigenthum, die BafiS der jetzigen Gesellschaft und diefreie Verfügung über die eigene Thatkraft und das eigeneVermögen erschüttern und zu einem armen Sünder herabdrücken.Wir werden allen Angriffen auf die jetzige Gesellschaftsord-nung mit Energie entgegentreten.(Beifall links�)Ein von den Sozialdemokraten gestellter Vertagungöan«trag wird abgelehnt.Abg. v. Helldorff: Aus Herrn BambergerS Redehabe ich nur entnehmen können, daß er den sozialdemokratischenBestrebungen hilflos gegenüber steht, allenfalls vielleicht nochden Ausdruck der Hoffnung, daß eS uns gelingen werde, die-gden mit Gewalt niederzuwerfen. Ich nehme einen anderentandpunft ein, ich hoffe, daß eS un» gelingen wird, jene Be«wegung mit geistiger Waffe überwinden zu können. ES hatmir fem gelegen, eine verächtliche Sprache von dem Eigenthumzu führen. Wenn ich den deutschen rechtlichen Eiamtbums«begriff dem des römischen entgegengestellt habe, so geschab diesnur in dem Sinne, daß ich glaube, daß wir nicht allem aufeinen Schutz deS Eiaenthuws Bedacht zu nehmen haben, son-dem auch auf eine Begrenzung des Gebrauchs des EigenthumS.Nicht viel besser ist es mit den Vorwürfen deS Herm Bam«beiger bestellt, daß diese Vorlage eine Verkümmerung deSReichSgedankens bedeute. Was hat der RetchSgedanke damitzu thun, wie wir die Sache im Einzelnen organistren? Dasist doch lediglich eine rein praktische Frage.Die Ditkusfion wird geschloffen. In dem Augenblicke, woda» Hau« zur Abstimmung übergebt, bezweifelt Abg. v. Voll«mar die Beschlußfähigkeit de» Hause»; der vorher abgelehnteVertagunaSantrag sei nur gestellt worden, weil seine Parteinicht wolle, daß über ein so wichtiges Gesetz von einem be«schlußunfähigm Hause verhandelt werde.Der Präsident erklärt, daß daS HauS bereits in der Ab«stimmung begriffen und deshalb ein Zweifel an der Be«schlußfäbigk-it de» Hause» nicht mehr zur Entscheidung gebrachtwerden könne.Abg. v. Vollmar zieht darauf seinen Antrag zurück, umnicht einen Präzedenzfall im Sinne der vom Präfidenten gege«denen Auslegung der Geschäftsordnung zu schaffen.Die§§ 1 bis 3 werden unverändert gegm die Stimmender Freifinnigen und Sozialdemokraten angenommen. Die§§ 4und 5 werden ohne Debatte nach dm Beschlüssen der Kom«misfion erledigt.§ 3 enthalt Vorschriften über den zu gewährenden Scha«denersatz, darunter auch Bestimmungen, daß der Ersatz derKosten des Heilverfahrens erst nach Ablauf von 13 Wochm erfolgen soll.Abg. Schräder erklärt, daß die Karmzfrist hier nochviel schlimmer wirken werde, weil die Krankenverstcherung fürdie ländlichen Arbeiter viel schlechter geregelt sei. Durch dieBestimmung, daß bei der Berechnung der Rente als Arbeits«verdienst der LahreSardeltsverdienst, welchen land» und forst«wirthschastliche Ardeiter am Orte der Beschäftigung durch«schnittlich erzielen, zu Grunde gelegt werden solle, komme mandahin, träge Arbeiter ebenso zu deHandeln, wie tüchtige Ar«deiter. Abänderungsanträge zu stellen, halte er nicht für an«gezeigt, da die Annahme der kommisfionSdeschlüsse festzustehenscheine.Abg. Gebhard schlägt vor, dem Paragraphen folgendenAbsatz hinzuzufügen:Wenn die Kosten de» Heilverfahren» seitens der Gemeinde,in deren Bezirk der Verletzte beschäftigt war, zu tragen find(§ 9) und da» Heilverfahren vor Ablauf von dreizehn Wochendeendigt ist, der Verletzte aber keinen Anspruch aufErsatz des in Folge de» Unfalls erlittenen Schaden?auf Grund landeSgeietzlicher Bestimmung hat(§ 108 dritterAbsatz), so steht dem verletzten Arbeiter der Anspruchauf die vorbezeichnete Rente auch für den nach Beendigungde» Heilverfahrens verbleibenden Rest der ersten dreizehnWochm nach Eintritt de« Unfalls dann zu, wenn er durchdenselben in völlige Erwerbsunfähigkeit versetzt ist.Direktor im Reichsamt de» Innern Bosse erwidert, daßder Regierung der Fall nicht mtgangen sei, daß fie stch abernicht habe entschließen können, so weit von der Unfall«verficherung abzuweichen, als daS durch die Einfügung dieserBestimmung in daS Gesetz geschehen würde. Dem landwirth«schastlichcn Unternehmer würde damit eine schwerere Last auf«gebürdet werden, als dem industriellen.§ 6 wird unverändert angenommen.Zu Z 9 liegen einige redaktionelle Abänderungsanträgedes Abg. Gebhard vor.Staatssekretär v. B ö t t i ch e r erkennt an, daß dieselbmeine wesentliche Verbesserung der Vorlage enthalten.Abg. Schräder hebt hervor, daß mit der Bestimmungvreses Paragraphm dm Gemeinden insofern eine ungerechteLast aufgtbürdet werde, als in den Gemeinden nicht nur die!.«?��a!tlichen Betriebsunternehmer, sondem auch die in«dustriellen Arbeiter beitragen müßten zu den Kosten der Unter»Haltung wahrend der ersten 13 Wochen.., Abg. G ü n t h e r spricht seinen Dank dafür aus, daßdie Kommission bezüglich der Regelung der Gemeinde«Krankenverstcherung landesgesetzliche Vorschriften zugelassenhabe.§ 9 wird mit dm vom Abg. Gebhard beantragten redaktionellen Aendemngen angenommen.Ohne Debatte gmehmigt daS HauS noch den§ 10 undv�taist um 5 Uhr die weitere Berathung bis MittwochAbgeordnetenhaus.S7. Sitzungvom K. April, 11 Uhr.Am Ministertische- Maybach, Lucius, Friedberg,v. G o ß l e r und Kommiffarim.Tie zweite Berathuna deS Gesetzentwurf», betr. die B e>strafung der Schulversäumnisse im Gebiete derSchulordnung für die Elemmtarschulm der Provinz Preußenvom 11. Dezember 1845 und de» Schulreglemmt» vom18. Mai 1801 für die niederm katholischm Schulm in dmStädten und auf dem platten Lande von Schlefien und derGrafschaft Glatz, wird fortgesetzt.Abg. Steinmann wendet stch gegen die Ausführungendes Abg. v. Puttkamer(Plauth) der in feiner Schildemna derSchulverhältniffe Westpreußens viel zu schwarz gematt habe.Die Mehrzahl seiner konservativen Freunde theile seine An-fichten durchaus nicht. Die Auswanderung werde seiner Mei-nung nach gar nicht durch dm Gesetzmtwurf beeinflußt werden,weder zu- noch abnehmen, fie sei eine völlig selbstständige Er-scheinung, die am wenigsten durch ein Gesetz, wie das vor«liegende, irgendwelche Aenderung erfahren werde.Abg. Zaruda(Zentrum) spricht stch gegen das ganze� Spahn beantragt, bestimmte Polizeivorschriftenin daS Gesetz aufzunehmen über die Höhe der Geld«strafen bezw. deren Ersatz durch Freiheitsstrafen oder Gemeinde«arbeiten.Abg. v. Bitter befürwortet die Annahme deS Gesetzesim Sinne ausgleichender Gerechtigkeit, damtt künftighin nichtprotestantische Kinder ander» als katholische behandelt würden,indem letztere ohne Ahndung auS der Schule wegbleiben dürften,die Eltern jener dagegen bestraft würden.v. Puttkamer(Plauth) kommt auf seine früherenAusführungen zurück. Sei daS Gesetz nothwmdig, so müsse eSfür die ganze Monarchie gilttg gemacht werden, nicht aber nurfür die Provinz Preußen.Minister v. G o ß l e r: Wenn Herrv. Puttkamer(Plauth)sich darüber beklagt hat, daß das erforderliche statistischeMaterial über die Eintheilung der Schulbezirke nicht beige«bracht sei, so kann ich nur bedauern, daß er die ausführlicheDenkschrift über diesen Gegenstand von 1883 nicht gelesen hat.Nun frage ich Sie: soll die gesetzgebende Versammlung oderdie Regierung, die ja am grünen Tisch arbeiten soll, oder dieEelbstverwattungsorgane, die mit den eigenartigen Verhält-niffen ihrer Kreise am besten vertraut find, Diese Sache regeln?Von einer Loilösung der Schulen von den Gemeinden istwahrlich nicht die Rede. Von der Nützlichkeit deS Schul-wesen» find wir Alle überzeugt. Eine gesetzliche generelle Re«gelung dieser Sache wäre gewiß wünschenswerth, aber besserder Sperling in der Hand als die Taube auf dem Dache.Das von Herrn Spahn vorgeschlagene Strafmaximum von 50Pf. halten wir für zu niedrig.Die Diskusfion wird geschloffen.Der Antrag Spahn wird mit großer Majorttat verworfen,für denselben stimmen nur das Zentrum, die Polen, einigeFreifinnige, der Däne Lassen und die konservativen Adgg. vonGerlach(Gardelegen), v. d. Reck, v. Puttkamer(Plauth) undv. Meyer(ArnSwalde).Gegen dieselbe Minorität gelangt§ 1 der Vorlage unverändert zur Annahme, desgleichen§ 2 mit der Modifikation,daß daS Inkrafttreten deS Gesetzes am 1. Juli 1886 erfolgen soll.ES folgt die dritte Berathung der Sekundärbahn«vorläge.In der Generaldiikussion richtetAbg. H a l b e r st a d t an den Minister der öffentlichenArbeiten die erneute Bitte, dm event. Bau einer Linie vonHirschberg nach Petersdorf.Schreiderhau.LandeSgrenze im Augezu behalten.Abg. Krebs(Brauniberg) plaidirt für den Bau einerEisenbahnlinie von Marienburg über Heilsderg bis zur ost«preußischen Südbahn.Abg. Spahn meint, daß der Bau der Strecke Marien«bürg. HeilSberg eine wirthschastliche Nothwendigkeit sei, gleich-viel, ob die Fortsetzung bis zur Südbahn erfolge oder nicht.Die Abgg. Lassen und Hansen verwenden stch fürdm Ausbau einer Bahn, welche Sonderburg mit dem west-lichen Schleswig verbindet.Nach einigen wetteren kurzen Bemerkungen der Abg.v. Strombeck, Graf Canitz und Schreiber(Marburg)wird die Generaldiskusfion geschlossen.In der SpezialdiSkusston giebt Abg. OtterS den Be«fürchtungm der Marschbahninteressentm erneuten Ausdruck,daß der Staat nach Ausbau der Linie Jtzehoe-Wrist dieKonkurrenz mit der Marschbahn aufnehmen und dadurch derenVerkehr und Erträge schwer zu schädigen in der Lage sei.Redner bittet den Minister um eine nochmalige beruhigendeErklärung.Abg. Seelig würde ebenfalls großen Werth darauflegm, wenn der Minister in dieser Frage eine etwa« präzifirtereErklärung als in zweiter Lesung abgäbe.Eine Aeußerung vom Regierungstische erfolgt nicht; dieStrecke Jtzehoe-Wrist wird genehmigt.Zur Linie Ratibor.Troppau bewerftAbg. Graf Ray hau». C ormonS: Die Kreise Kaselund Leobsckütz bedauern lebhaft, daß man die Linie von Ra«tibor nach Troppau führen wolle; diese Linie sei eigentlich einereine Privatbahn, da fie fast nur einen einzigen großen Besitzdurchschneide. Viel vortheilhafter wäre der Bau der LinieKosel-Kauerwitz-Katscher-Troppau gewesen, welche die beidenKreise Kosel und Leobschütz aufzuschließen geeignet sei. Aufihre deSfallfigm beim Minister erhobmen Vorstellungen finddie Betheiligten bisher ohne Antwort geblieben.Die weitere Debatte über§ 1 ist nicht erheblich; der RestdeS Gesetzes wird im Einzelnen und schließlich daS Gesetz imGanzen fast einstimmig definitiv genehmigt.Um 3V> Uhr tritt daS Hau» in die dritte Lesung der A n«siedlungSvorlage.der Gmeraldebatte vertheidigt stchdg. v. Meyer(ArnSwalde) gegen die ihm mehrfachwegen seiner Haltung zu Theil gewordenen Angriffe, als ober au» Partettichkeit für die Polen die Vorlage«kämpfe. DaSstimme mit der Wahrhett nicht übereln; er sei kein Polenfteund,wolle auch seinersett» germanifiren, halte auch die Polen keineswegs für friedfertige Leute, was ihm schon ihre Parteinahmefür KraSzewSki beweise. Dennoch könne er dem Gesetz nichtzustimmen, daS dm natürlichen Prozeß, der sich in den polni-schen LandeStheilen seit drei Jahrhunderten vollziehe, künstlichaufhatten und unterbrechm werde. Künstliche Kolonisation imSinne der Vorlage sei in jenen Gegenden noch nie von Erfolggewesen. Die Vorlage säe Sturm, und dieser werde nicht aus«bleibm. In der ganzen Polenftage könne nur ein Mittel zurwirklichen Abhilfe führen: die Erhöhung der jährlichen Etats«fond» zum Ankaufe von Domänen« und Forstgrundstücken. Aufdiese Weise werde auch die Umgehung de» Art. 99 der Verfassung überflüssig, welche die Kommisston für die KolonisationS«vorläge habe vorschlagm müffm.Abg. Kennemann setzt dem gegenüber in längererdetaillirter Ausführung au« einander, wie seiner Anfichtnach die intmdute Kolonisation die großen Ziele derGesetzgebung in zweckmäßiger Weise rrreichm helfen werde,und wendet sich dann gegm die Stellungnahme derdmtschfreifinnigm Partei, die in tbrer Opposition gegen diePolmvorlagm stch gleichzeitig dem Dmtschthum in Posen ent-gegmstelle. Die Deutschen in Posm würden sich f. Z.dieser Stellungnahme erinnern und dann würde das deutsch«freifinnige Kleeblatt, welche» sie jetzt noch hierher gesandt,nicht wieder im Hause erscheinen.(Oho! und Unruhe link».)Nach dieser Rede wird ein VertagungS- Antrag ange-nommm.?�uß 4'/. Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 11 Uhr.(Fortsetzung der Berathung und dritte Lesung de« Fortdildungs«schulgesetzes.)__Gericht»- Zeitung.,1, Wechselgeschäfte. Vor der Strafkammer de» Land«gerichts stand gestern der Kaufmann Abraham Hirsch unter derAnklage der Unterschlagung und Untreue. Der Pfandleibertrotzdem hielt sich aber Herr Simon mit Recht von feinen hun«dert Mark noch für genau soweit entfernt, als vorher. Erwandte stch deshalb an einen Mann, der eher in der Lagewar. die Forderung einzutreiben, an den Kaufmann Hirsch.Herr Hirsch ist ein Menschenfreund, der an„Damen" Möbelverleiht und Wechselgeschaftchen mtt ihnen macht. Erstandauch in enger Verb ndung mit Frau Löwenthal.Er erhielt nun, wie die Anklage behauptet, den Wechsel mitMMNsich. In der Verhandlung behauptete er nun. den Wechsel fürS« W'Äiwurde diese Behauptung durch die zeugeneivliche Aussage derFrau Lowenthal, die bekundete von Kau Simon gehört ,uhaben, der Wechsel sei von ihrem Manne an Hirsch verkauftworden. Die Simon'schm Eheleute sagten eidlich da» Gegen«theil auS. Die beschworenen Aussagen standen sich schroffgegenüber. Unter diesen Umstanden erkannte der Gerichtshofauf Freisprechung._Soziales und Arbeiterbewegana.Fabr»«rb«it der Krauen. Die„Köln. Ztg." giebt eine Zustellung der in den verschiedenenLandern bestehenden Bestimmungen über die Fadrikarbeit vonFrauen, welche nicht uninteressant ist. Danach ist nach demenglischen Fabrik« und Werkstätten. Gesetz von 1877 dieNachtarbeit der erwachsenen Arbeiterinnen und ebmso dieSonntaglarbeit verboten, außerdem die Arbeit am SamstagNachmittag, und zwar entweder von 12'/, Uhr oder von 1 beziehungsweise 2 Uhr an; schließlich ist die Arbeitsdauer er«wachsener Arbeiterinnen auf 10 Stunden täglich festgesetzt.Nach dem schweizerischen Bundesgesetz besteht ein Nor«malarbeitStag von 11 Stunden, Verbot der Sonntags« undNachtarbeit, von welchem bei Arbeiterinnen keinerlei Auenahme«bestimmungen stattfinden, und Verbot der Arbeit sechs Wochennach und zwei Wochen vor der Entbindung. Endlich bestimmtverkürzen und diejenegen Beschäftigungen feststellen kann, inwelchen schwangere Frauen überhaupt nicht beschäftigt werdenDie französische Gesetzgebung ist sehr arm anhier einschlagenden Bestrmmungen. Da» Gesetz von 1374 ver«bietet nur die Nachtarbeit von Mädchen unter 21 Jahren. InO est erreich ist die Nachtarbeit nur für Personen unter16 Jahren verboten, wahrend alS höchste Arbeitsdauer 11 Stun«den, für manche Gewerke auch 12 Stunden für den Tag vor«geschrieben find. Wenden wir unser» Blick nach Amerika,so besteht in Massachusetts für Frauen eine zehnstündige GrenzeMr. den Arbe tttag desgleichen in Ohio. Minnesota, inWisconsin besteht ein achtstündiger. Ein Verbot der Nacht«arbeit desteht nur ganz vereinzelt in Connecticut und Rhode«Island und auch nur für weibliche Arbeiter unter 15 Jahren.Dagegen haben noch einige Staaten eine höchste Arbeitsdauervon 10 Stunden, so New-Jersey und Pennsylvanien, letztere»freilich nur bei der Textilindustrie. ES ist indessen zu bemerken,daß die amerikanische Fabrikgesetzgebung nur auf dem Papierbesteht und in Wirklrchkeit die Verwendung weiblicher Arbeiterfast gar leiner Besch, Snkung unterliegt, wie dies ein jungeramerikanischer Gelehrter, welcher unlängst die Arbeiterschutz.iWWWMWG8 1 aldermit entwtaeuer Favrumouinte tn Europa, welches bis jetzteiner Fabrikgesetzgebung gänzlich entbehrt. Im Vergleich hier-mtt find die Beschlüsse der Reichstagtkommisfion für die Ar«beiterschutz-Gesetzgebung in Bezug auf die Länge des Arbeits«tageS weitgehender, al« irgend eine andere ähnliche Bestimmungim Ausland, dagegen wird der übrige Inhalt der KommisstonS«beschlüsse von der Schwei, und England Überttoffm. DieKommisfion hat bekanntlich für die Arbeit verheirateter Frauenden neunstündigen Arbeitstag angenommen und die Nachtarbeitsowie die Arbeit derselben an Sonn- und Feiertagen verboten,dagegen hat sie abgelehnt, die Arbeit während einer bestimmtenZeit vor der Entbindung zu verbieten.Wegen höherer Lohnforderung haben zahlreiche Stein«metzen in Riesa die Arbeit niedergelegt. Man glaubt aneine Verständigung mit den Unternehmern. Bis jetzt allerdingsbeharren die Arbeiter auf ihrer Forderung, welche von denUnternehmern verweigert wird.An» Chemnitz wird berichtet, daß die Strumpfwaaren-industrie und die Handschuhfabrtkation wieder darntederliege,weil die Bestellungen auS Nordamerika lange nicht dm Er«Wartungen entsprochen hätten, die man gehegt habe. Die Ar«beiter in der ganzen dortigen Gegend haben einen schwerenWinter durchgemacht und schauen trüben Blicke« in dieZukunft.I« Bielefeld klagt man über die äußerst geringen Löhneder zahlreichen Mädchen, welche in der dortigen Leinen«fabrikation beschäftigt find. Man hörte auch über die allge»meine Geschäftslage dort klagen und jetzt erfährt man, daßdie„RavenSberger Svinnerei" 7 Prozent Dividende bezahttund die„mechanische Wederei" gar 15 Prozent IEi« Maurerstreik in Hamburg steht für dm 12. d. M.bevor; von dm 6000 in Hamburg ledenden Maurem dürsten5000 die Arbeit einstellen. Die Maurer erhallen jetzt fünfMark Löhnung für zehnstündige Arbeit, verlangen aber nun«mehr sechs Mark für dieselbe Zeit, bezw. fünf Mark für neun«fiündige Arbeit. Die Zimmerleute dürften stch diesemStreik ihrerseits anschließen.Die Arbeitsverhältnisse in Apolda habm sich um einGeringes gebessert, doch find fie immer noch schlechter, als imVorjahre, welche» stch keineswegs durch gute Arbeitslöhne aul»zeichnete. Die Austräge, welche eingelaufen, find verhättniß«mäßig recht klein, so baß man für dm Sommer wieder einegroße GefchäftSflaue prophezeit. Da» wäre für die Arbeiter inApolda, die nun schon fast zwei Jahre bittere Roth gelittenhabm, ungemein schlimm. Noch niemals haben so viele Per«sonen Armenunterstützung erhallen, wie in dem ebm ver«flossenm Winter._ �• Echuhmacherstreik. In Frankfurt a. O. haben amMontag 200 Schuhmacher die Arbeit niedergelegt. Zuzug istfem zu halten. Ausführlicher Bericht folgt. Alle arbeitet«freundlichen Blätter werden um Aufnahme dieser Notiz ge»beten.Der Stickereiverband in der Schweiz erklärt, daß dieArbeUSlöhne ungemein tief gesunken seim, in der Schweiz sowohl