schwitlia ist, diese sozialvoliiischm Probleme»u lösen. Wir werfen Ihnen im(Segentheil vor, daß Sie stch früher die Sache vielleicht ,u leicht vorgestellt haben und mit der Uebernahme dieser großen Aufgabe Hoffnungen geweckt haben, die besser nicht wachgerufen wären. Der Grundgedanke dieser Berufs« genoffenschaften, die Selbstverwaltung, die ganze Leitung und er Aufbau aus eigener Initiative aller dabei Jnteresfirten ist, wenn nicht ganz und gar aufgegeben, so doch stark in die Brüche gegangen. Ihre jetzige Beruflgenoffenschaft ist ein hohles Wort und ein leerer Schall.(Sehr wahr! links.) Wie waren die BerufSaenossenschaften angekündigt! ES mußte einem ein heiliger Schauer überkommen, wenn man hörte von der korporativen Gliederung d«S Reiches, so schön und har« monisch unter dem gothischen Spitzbogen der geheiligten Tradilion deS Mittelalters. Die Kranlenkassen und die Unfall« verficherung der industriellen Arbeiter find ein Kreuz für die Industriellen. E« wird immer mehr bekannt werden, daß die Kosten und die Mühe, welche der Industrie durch diese Bc- rufsgenoffenschaften aufgeladen«erden, mehr betragen, als die eigentlichen Kosten der Unfallverficherung selbst. Herr v. Hell« dorff hat mit Verachtung von dem Eiaenihum gesprochen» der jetzigen BafiS unserer Gesellschaft. Er sprach schon neulich mit derselben Verachtung von dem römischen Eigenthumsrecht. Möge er stch doch erst selbst, statt mystische Andeutungen zu machen, klare Gedanken bilden und unS sagen, wie diese zur Anwendung gelangen sollen. Es ist jetzt dazu die schönste Gelegenheit bei der Ausarbeitung des deutschen Zivilrechts. Ich weiß nicht, wie der Unterschied zwischen dem römischen und germanischen Recht etwaS dazu beitragen kann, die Lösung der sozialen s�rage herbeizuführen. Der ganze Streit bei dem Sozialistengesetz liegt nicht darin, ob wir Freisinnige die anar- chistischen Bestrebungen unterdrücken wollen oder nicht, sondern ob die prophylaktischen Maßregeln, die fie vorschlagen, die ge- eigneten find. Auch wir wollen auf das anarchische Element, wel« cheS die jetzige Gesellschaftsordnung gewaltsam durchbrechen will, darauf losschlagen und ei unterdrücken. Sie aber wollen daS Eigenthum, die BafiS der jetzigen Gesellschaft und die freie Verfügung über die eigene Thatkraft und das eigene Vermögen erschüttern und zu einem armen Sünder herabdrücken. Wir werden allen Angriffen auf die jetzige Gesellschaftsord- nung mit Energie entgegentreten.(Beifall links�) Ein von den Sozialdemokraten gestellter Vertagungöan« trag wird abgelehnt. Abg. v. Helldorff: Aus Herrn BambergerS Rede habe ich nur entnehmen können, daß er den sozialdemokratischen Bestrebungen hilflos gegenüber steht, allenfalls vielleicht noch den Ausdruck der Hoffnung, daß eS uns gelingen werde, die- gden mit Gewalt niederzuwerfen. Ich nehme einen anderen tandpunft ein, ich hoffe, daß eS un» gelingen wird, jene Be« wegung mit geistiger Waffe überwinden zu können. ES hat mir fem gelegen, eine verächtliche Sprache von dem Eigenthum zu führen. Wenn ich den deutschen rechtlichen Eiamtbums« begriff dem des römischen entgegengestellt habe, so geschab dies nur in dem Sinne, daß ich glaube, daß wir nicht allem auf einen Schutz deS Eiaenthuws Bedacht zu nehmen haben, son- dem auch auf eine Begrenzung des Gebrauchs des EigenthumS. Nicht viel besser ist es mit den Vorwürfen deS Herm Bam« beiger bestellt, daß diese Vorlage eine Verkümmerung deS ReichSgedankens bedeute. Was hat der RetchSgedanke damit zu thun, wie wir die Sache im Einzelnen organistren? Das ist doch lediglich eine rein praktische Frage. Die Ditkusfion wird geschloffen. In dem Augenblicke, wo da» Hau  « zur Abstimmung übergebt, bezweifelt Abg. v. Voll« mar die Beschlußfähigkeit de» Hause»; der vorher abgelehnte VertagunaSantrag sei nur gestellt worden, weil seine Partei nicht wolle, daß über ein so wichtiges Gesetz von einem be« schlußunfähigm Hause verhandelt werde. Der Präsident erklärt, daß daS HauS bereits in der Ab« stimmung begriffen und deshalb ein Zweifel an der Be« schlußfäbigk-it de» Hause» nicht mehr zur Entscheidung gebracht werden könne. Abg. v. Vollmar zieht darauf seinen Antrag zurück, um nicht einen Präzedenzfall im Sinne der vom Präfidenten gege« denen Auslegung der Geschäftsordnung zu schaffen. Die§§ 1 bis 3 werden unverändert gegm die Stimmen der Freifinnigen und Sozialdemokraten angenommen. Die§§ 4 und 5 werden ohne Debatte nach dm Beschlüssen der Kom« misfion erledigt. § 3 enthalt Vorschriften über den zu gewährenden Scha« denersatz, darunter auch Bestimmungen, daß der Ersatz der Kosten des Heilverfahrens erst nach Ablauf von 13 Wochm er­folgen soll. Abg. Schräder erklärt, daß die Karmzfrist hier noch viel schlimmer wirken werde, weil die Krankenverstcherung für die ländlichen Arbeiter viel schlechter geregelt sei. Durch die Bestimmung, daß bei der Berechnung der Rente als Arbeits« verdienst der LahreSardeltsverdienst, welchen land» und forst« wirthschastliche Ardeiter am Orte der Beschäftigung durch« schnittlich erzielen, zu Grunde gelegt werden solle, komme man dahin, träge Arbeiter ebenso zu deHandeln, wie tüchtige Ar« deiter. Abänderungsanträge zu stellen, halte er nicht für an« gezeigt, da die Annahme der kommisfionSdeschlüsse festzustehen scheine. Abg. Gebhard schlägt vor, dem Paragraphen folgenden Absatz hinzuzufügen: Wenn die Kosten de» Heilverfahren» seitens der Gemeinde, in deren Bezirk der Verletzte beschäftigt war, zu tragen find (§ 9) und da» Heilverfahren vor Ablauf von dreizehn Wochen deendigt ist, der Verletzte aber keinen Anspruch auf Ersatz des in Folge de» Unfalls erlittenen Schaden? auf Grund landeSgeietzlicher Bestimmung hat(§ 108 dritter Absatz), so steht dem verletzten Arbeiter der Anspruch auf die vorbezeichnete Rente auch für den nach Beendigung de» Heilverfahrens verbleibenden Rest der ersten dreizehn Wochm nach Eintritt de« Unfalls dann zu, wenn er durch denselben in völlige Erwerbsunfähigkeit versetzt ist. Direktor im Reichsamt de» Innern Bosse erwidert, daß der Regierung der Fall nicht mtgangen sei, daß fie stch aber nicht habe entschließen können, so weit von der Unfall« verficherung abzuweichen, als daS durch die Einfügung dieser Bestimmung in daS Gesetz geschehen würde. Dem landwirth« schastlichcn Unternehmer würde damit eine schwerere Last auf« gebürdet werden, als dem industriellen. § 6 wird unverändert angenommen. Zu Z 9 liegen einige redaktionelle Abänderungsanträge des Abg. Gebhard vor. Staatssekretär v. B ö t t i ch e r erkennt an, daß dieselbm eine wesentliche Verbesserung der Vorlage enthalten. Abg. Schräder hebt hervor, daß mit der Bestimmung vreses Paragraphm dm Gemeinden insofern eine ungerechte Last aufgtbürdet werde, als in den Gemeinden nicht nur die !.«?��a!tlichen Betriebsunternehmer, sondem auch die in« dustriellen Arbeiter beitragen müßten zu den Kosten der Unter» Haltung wahrend der ersten 13 Wochen. ., Abg. G ü n t h e r spricht seinen Dank dafür aus, daß die Kommission bezüglich der Regelung der Gemeinde« Krankenverstcherung landesgesetzliche Vorschriften zugelassen habe. § 9 wird mit dm vom Abg. Gebhard beantragten redak tionellen Aendemngen angenommen. Ohne Debatte gmehmigt daS HauS noch den§ 10 und v�taist um 5 Uhr die weitere Berathung bis Mittwoch Abgeordnetenhaus. S7. Sitzungvom K. April, 11 Uhr. Am Ministertische- Maybach, Lucius, Friedberg, v. G o ß l e r und Kommiffarim. Tie zweite Berathuna deS Gesetzentwurf», betr. die B e> strafung der Schulversäumnisse im Gebiete der Schulordnung für die Elemmtarschulm der Provinz Preußen  vom 11. Dezember 1845 und de» Schulreglemmt» vom 18. Mai 1801 für die niederm katholischm Schulm in dm Städten und auf dem platten Lande von Schlefien und der Grafschaft Glatz  , wird fortgesetzt. Abg. Steinmann wendet stch gegen die Ausführungen des Abg. v. Puttkamer  (Plauth) der in feiner Schildemna der Schulverhältniffe Westpreußens viel zu schwarz gematt habe. Die Mehrzahl seiner konservativen Freunde theile seine An- fichten durchaus nicht. Die Auswanderung werde seiner Mei- nung nach gar nicht durch dm Gesetzmtwurf beeinflußt werden, weder zu- noch abnehmen, fie sei eine völlig selbstständige Er- scheinung, die am wenigsten durch ein Gesetz, wie das vor« liegende, irgendwelche Aenderung erfahren werde. Abg. Zaruda(Zentrum) spricht stch gegen das ganze Spahn beantragt, bestimmte Polizeivorschriften in daS Gesetz aufzunehmen über die Höhe der Geld« strafen bezw. deren Ersatz durch Freiheitsstrafen oder Gemeinde« arbeiten. Abg. v. Bitter befürwortet die Annahme deS Gesetzes im Sinne ausgleichender Gerechtigkeit, damtt künftighin nicht protestantische Kinder ander» als katholische behandelt würden, indem letztere ohne Ahndung auS der Schule wegbleiben dürften, die Eltern jener dagegen bestraft würden. v. Puttkamer  (Plauth) kommt auf seine früheren Ausführungen zurück. Sei daS Gesetz nothwmdig, so müsse eS für die ganze Monarchie gilttg gemacht werden, nicht aber nur für die Provinz Preußen. Minister v. G o ß l e r: Wenn Herrv. Puttkamer(Plauth) sich darüber beklagt hat, daß das erforderliche statistische Material über die Eintheilung der Schulbezirke nicht beige« bracht sei, so kann ich nur bedauern, daß er die ausführliche Denkschrift über diesen Gegenstand von 1883 nicht gelesen hat. Nun frage ich Sie: soll die gesetzgebende Versammlung oder die Regierung, die ja am grünen Tisch arbeiten soll, oder die Eelbstverwattungsorgane, die mit den eigenartigen Verhält- niffen ihrer Kreise am besten vertraut find, Diese Sache regeln? Von einer Loilösung der Schulen von den Gemeinden ist wahrlich nicht die Rede. Von der Nützlichkeit deS Schul- wesen» find wir Alle überzeugt. Eine gesetzliche generelle Re« gelung dieser Sache wäre gewiß wünschenswerth, aber besser der Sperling in der Hand als die Taube auf dem Dache. Das von Herrn Spahn vorgeschlagene Strafmaximum von 50 Pf. halten wir für zu niedrig. Die Diskusfion wird geschloffen. Der Antrag Spahn wird mit großer Majorttat verworfen, für denselben stimmen nur das Zentrum, die Polen  , einige Freifinnige, der Däne Lassen und die konservativen Adgg. von Gerlach(Gardelegen  ), v. d. Reck, v. Puttkamer  (Plauth) und v. Meyer(ArnSwalde  ). Gegen dieselbe Minorität gelangt§ 1 der Vorlage unver­ändert zur Annahme, desgleichen§ 2 mit der Modifikation, daß daS Inkrafttreten deS Gesetzes am 1. Juli 1886 er­folgen soll. ES folgt die dritte Berathung der Sekundärbahn« vorläge. In der Generaldiikussion richtet Abg. H a l b e r st a d t an den Minister der öffentlichen Arbeiten die erneute Bitte, dm event. Bau einer Linie von Hirschberg nach Petersdorf.Schreiderhau.LandeSgrenze im Auge zu behalten. Abg. Krebs(Brauniberg) plaidirt für den Bau einer Eisenbahnlinie von Marienburg   über Heilsderg bis zur ost« preußischen Südbahn. Abg. Spahn meint, daß der Bau der Strecke Marien« bürg. HeilSberg eine wirthschastliche Nothwendigkeit sei, gleich- viel, ob die Fortsetzung bis zur Südbahn   erfolge oder nicht. Die Abgg. Lassen und Hansen verwenden stch für dm Ausbau einer Bahn, welche Sonderburg   mit dem west- lichen Schleswig   verbindet. Nach einigen wetteren kurzen Bemerkungen der Abg. v. Strombeck, Graf Canitz und Schreiber(Marburg  ) wird die Generaldiskusfion geschlossen. In der SpezialdiSkusston giebt Abg. OtterS den Be« fürchtungm der Marschbahninteressentm erneuten Ausdruck, daß der Staat nach Ausbau der Linie Jtzehoe-Wrist die Konkurrenz mit der Marschbahn aufnehmen und dadurch deren Verkehr und Erträge schwer zu schädigen in der Lage sei. Redner bittet den Minister um eine nochmalige beruhigende Erklärung. Abg. Seelig würde ebenfalls großen Werth darauf legm, wenn der Minister in dieser Frage eine etwa« präzifirtere Erklärung als in zweiter Lesung abgäbe. Eine Aeußerung vom Regierungstische erfolgt nicht; die Strecke Jtzehoe-Wrist wird genehmigt. Zur Linie Ratibor.Troppau   bewerft Abg. Graf Ray hau». C ormonS: Die Kreise Kasel und Leobsckütz bedauern lebhaft, daß man die Linie von Ra« tibor nach Troppau   führen wolle; diese Linie sei eigentlich eine reine Privatbahn, da fie fast nur einen einzigen großen Besitz durchschneide. Viel vortheilhafter wäre der Bau der Linie Kosel-Kauerwitz-Katscher-Troppau gewesen, welche die beiden Kreise Kosel und Leobschütz aufzuschließen geeignet sei. Auf ihre deSfallfigm beim Minister erhobmen Vorstellungen find die Betheiligten bisher ohne Antwort geblieben. Die weitere Debatte über§ 1 ist nicht erheblich; der Rest deS Gesetzes wird im Einzelnen und schließlich daS Gesetz im Ganzen fast einstimmig definitiv genehmigt. Um 3V> Uhr tritt daS Hau» in die dritte Lesung der A n« siedlungSvorlage. der Gmeraldebatte vertheidigt stch dg. v. Meyer(ArnSwalde  ) gegen die ihm mehrfach wegen seiner Haltung zu Theil gewordenen Angriffe, als ob er au» Partettichkeit für die Polen   die Vorlage«kämpfe. DaS stimme mit der Wahrhett nicht übereln; er sei kein Polenfteund, wolle auch seinersett» germanifiren, halte auch die Polen   keines­wegs für friedfertige Leute, was ihm schon ihre Parteinahme für KraSzewSki beweise. Dennoch könne er dem Gesetz nicht zustimmen, daS dm natürlichen Prozeß, der sich in den polni- schen LandeStheilen seit drei Jahrhunderten vollziehe, künstlich aufhatten und unterbrechm werde. Künstliche Kolonisation im Sinne der Vorlage sei in jenen Gegenden noch nie von Erfolg gewesen. Die Vorlage säe Sturm, und dieser werde nicht aus« bleibm. In der ganzen Polenftage könne nur ein Mittel zur wirklichen Abhilfe führen: die Erhöhung der jährlichen Etats« fond» zum Ankaufe von Domänen« und Forstgrundstücken. Auf diese Weise werde auch die Umgehung de» Art. 99 der Ver­fassung überflüssig, welche die Kommisston für die KolonisationS« vorläge habe vorschlagm müffm. Abg. Kennemann setzt dem gegenüber in längerer detaillirter Ausführung au« einander, wie seiner Anficht nach die intmdute Kolonisation die großen Ziele der Gesetzgebung in zweckmäßiger Weise rrreichm helfen werde, und wendet sich dann gegm die Stellungnahme der dmtschfreifinnigm Partei, die in tbrer Opposition gegen die Polmvorlagm stch gleichzeitig dem Dmtschthum in Posen ent- gegmstelle. Die Deutschen   in Posm   würden sich f. Z. dieser Stellungnahme erinnern und dann würde das deutsch  « freifinnige Kleeblatt, welche» sie jetzt noch hierher gesandt, nicht wieder im Hause erscheinen.(Oho! und Unruhe link».) Nach dieser Rede wird ein VertagungS- Antrag ange- nommm. ?�uß 4'/. Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 11 Uhr. (Fortsetzung der Berathung und dritte Lesung de« Fortdildungs« schulgesetzes.)__ Gericht»- Zeitung. ,1, Wechselgeschäfte. Vor der Strafkammer de» Land« gerichts stand gestern der Kaufmann Abraham Hirsch unter der Anklage der Unterschlagung und Untreue. Der Pfandleiber trotzdem hielt sich aber Herr Simon mit Recht von feinen hun« dert Mark noch für genau soweit entfernt, als vorher. Er wandte stch deshalb an einen Mann, der eher in der Lage war. die Forderung einzutreiben, an den Kaufmann Hirsch. Herr Hirsch ist ein Menschenfreund, der anDamen  " Möbel verleiht und Wechselgeschaftchen mtt ihnen macht. Erstand auch in enger Verb ndung mit Frau Löwenthal. Er erhielt nun, wie die Anklage behauptet, den Wechsel mit MMN sich. In der Verhandlung behauptete er nun. den Wechsel für S« W'Äi wurde diese Behauptung durch die zeugeneivliche Aussage der Frau Lowenthal, die bekundete von Kau Simon gehört ,u haben, der Wechsel sei von ihrem Manne an Hirsch verkauft worden. Die Simon'schm Eheleute sagten eidlich da» Gegen« theil auS. Die beschworenen Aussagen standen sich schroff gegenüber. Unter diesen Umstanden erkannte der Gerichtshof auf Freisprechung._ Soziales und Arbeiterbewegana. Fabr»«rb«it der Krauen. Die Köln  . Ztg." giebt eine Zustellung der in den verschiedenen Landern bestehenden Bestimmungen über die Fadrikarbeit von Frauen, welche nicht uninteressant ist. Danach ist nach dem englischen Fabrik« und Werkstätten. Gesetz von 1877 die Nachtarbeit der erwachsenen Arbeiterinnen und ebmso die Sonntaglarbeit verboten, außerdem die Arbeit am Samstag Nachmittag, und zwar entweder von 12'/, Uhr oder von 1 be­ziehungsweise 2 Uhr an; schließlich ist die Arbeitsdauer er« wachsener Arbeiterinnen auf 10 Stunden täglich festgesetzt. Nach dem schweizerischen Bundesgesetz besteht ein Nor« malarbeitStag von 11 Stunden, Verbot der Sonntags« und Nachtarbeit, von welchem bei Arbeiterinnen keinerlei Auenahme« bestimmungen stattfinden, und Verbot der Arbeit sechs Wochen nach und zwei Wochen vor der Entbindung. Endlich bestimmt verkürzen und diejenegen Beschäftigungen feststellen kann, in welchen schwangere Frauen überhaupt nicht beschäftigt werden Die französische   Gesetzgebung ist sehr arm an hier einschlagenden Bestrmmungen. Da» Gesetz von 1374 ver« bietet nur die Nachtarbeit von Mädchen unter 21 Jahren. In O est erreich ist die Nachtarbeit nur für Personen unter 16 Jahren verboten, wahrend alS höchste Arbeitsdauer 11 Stun« den, für manche Gewerke auch 12 Stunden für den Tag vor« geschrieben find. Wenden wir unser» Blick nach Amerika  , so besteht in Massachusetts   für Frauen eine zehnstündige Grenze Mr. den Arbe tttag desgleichen in Ohio  . Minnesota  , in Wisconsin   besteht ein achtstündiger. Ein Verbot der Nacht« arbeit desteht nur ganz vereinzelt in Connecticut   und Rhode  « Island und auch nur für weibliche Arbeiter unter 15 Jahren. Dagegen haben noch einige Staaten eine höchste Arbeitsdauer von 10 Stunden, so New-Jersey   und Pennsylvanien, letztere» freilich nur bei der Textilindustrie. ES ist indessen zu bemerken, daß die amerikanische   Fabrikgesetzgebung nur auf dem Papier besteht und in Wirklrchkeit die Verwendung weiblicher Arbeiter fast gar leiner Besch, Snkung unterliegt, wie dies ein junger amerikanischer Gelehrter, welcher unlängst die Arbeiterschutz. iWWWMWG 8 1 al der mit entwtaeuer Favrumouinte tn Europa, welches bis jetzt einer Fabrikgesetzgebung gänzlich entbehrt. Im Vergleich hier- mtt find die Beschlüsse der Reichstagtkommisfion für die Ar« beiterschutz-Gesetzgebung in Bezug auf die Länge des Arbeits« tageS weitgehender, al« irgend eine andere ähnliche Bestimmung im Ausland, dagegen wird der übrige Inhalt der KommisstonS« beschlüsse von der Schwei  , und England Überttoffm. Die Kommisfion hat bekanntlich für die Arbeit verheirateter Frauen den neunstündigen Arbeitstag angenommen und die Nachtarbeit sowie die Arbeit derselben an Sonn- und Feiertagen verboten, dagegen hat sie abgelehnt, die Arbeit während einer bestimmten Zeit vor der Entbindung zu verbieten. Wegen höherer Lohnforderung haben zahlreiche Stein« metzen in Riesa   die Arbeit niedergelegt. Man glaubt an eine Verständigung mit den Unternehmern. Bis jetzt allerdings beharren die Arbeiter auf ihrer Forderung, welche von den Unternehmern verweigert wird. An» Chemnitz   wird berichtet, daß die Strumpfwaaren- industrie und die Handschuhfabrtkation wieder darntederliege, weil die Bestellungen auS Nordamerika   lange nicht dm Er« Wartungen entsprochen hätten, die man gehegt habe. Die Ar« beiter in der ganzen dortigen Gegend haben einen schweren Winter durchgemacht und schauen trüben Blicke« in die Zukunft. I« Bielefeld   klagt man über die äußerst geringen Löhne der zahlreichen Mädchen, welche in der dortigen Leinen« fabrikation beschäftigt find. Man hörte auch über die allge» meine Geschäftslage dort klagen und jetzt erfährt man, daß dieRavenSberger Svinnerei" 7 Prozent Dividende bezahtt und diemechanische Wederei" gar 15 Prozent I Ei« Maurerstreik in Hamburg   steht für dm 12. d. M. bevor; von dm 6000 in Hamburg   ledenden Maurem dürsten 5000 die Arbeit einstellen. Die Maurer erhallen jetzt fünf Mark Löhnung für zehnstündige Arbeit, verlangen aber nun« mehr sechs Mark für dieselbe Zeit, bezw. fünf Mark für neun« fiündige Arbeit. Die Zimmerleute dürften stch diesem Streik ihrerseits anschließen. Die Arbeitsverhältnisse in Apolda   habm sich um ein Geringes gebessert, doch find fie immer noch schlechter, als im Vorjahre, welche» stch keineswegs durch gute Arbeitslöhne aul» zeichnete. Die Austräge, welche eingelaufen, find verhättniß« mäßig recht klein, so baß man für dm Sommer wieder eine große GefchäftSflaue prophezeit. Da» wäre für die Arbeiter in Apolda  , die nun schon fast zwei Jahre bittere Roth gelitten habm, ungemein schlimm. Noch niemals haben so viele Per« sonen Armenunterstützung erhallen, wie in dem ebm ver« flossenm Winter._ Echuhmacherstreik. In Frankfurt   a. O. haben am Montag 200 Schuhmacher die Arbeit niedergelegt. Zuzug ist fem zu halten. Ausführlicher Bericht folgt. Alle arbeitet« freundlichen Blätter werden um Aufnahme dieser Notiz ge» beten. Der Stickereiverband in der Schweiz   erklärt, daß die ArbeUSlöhne ungemein tief gesunken seim, in der Schweiz   sowohl