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Beilage zum Berliner   Volksblatt.

Dr. 85.

Parlamentsberichte.

Deutscher   Reichstag  .

86 Situng vom 9. April, 12 Uhr. Am Tische des Bundesrathes von Boetticher, von Schelling, Graf Lerchenfeld.

Die Rechnung der Kaffe der Ober Rechnungskammer für 1883-84, soweit fie fich auf die Reichsverwaltung bezieht, wird in zweiter Berathung genehmigt

Ueber den zur zweiten Berathung stehenden Gesezentwurf, betreffend die Unzulässigteit der Pfändung von Eisenbahnfahr- Betriebsmitteln, referirt Namens der Kommiffion der Abg. Bormann( Reichspartei): Bor  augsweise find Wagen und Lokomotiven österreichischer Bahnen im Intereffe deutscher Gläubiger in dem Strett über die Ein. Lösung der Koupons, ob in Gold oder Silber, gepfändet wor ben, wobei zunächst die bayrlichen Staatsbahnen intereffirt find, verschiedene österreichische Babnen haben diesen Streit mit ihren Gläubigern durch Konvertirung zu ordnen sich be müht. Rückständig mit der Konvertirung ist u. A. auch noch Die österreichische Nordwestbahn, und unmöglich fann man barauf warten, bis die Konvertirung allgemein fattgefunden hat und damit diese Verwicklung gelöst ist; auch können, selbst nachdem alle Kouponprozesse unn öglich geworden find, febr leicht aus anderen Ursachen ähnliche Verwicklungen entstehen und den deutschen Eisenbahnvertebr stören, zumal in neuerer Beit zahlreiche fleinere Eisenbahnen, theilweise von Gemeinden, Bezirken oder Privatunternehmern ausgeführt worden find, Deren Betrieb durch Pfändung österreichischer Wagen empfind. lich geftört wurde. Deshalb empfiehlt die Kommission die An nahme des Gesezes.

Abg. v. Strombed will für die dritte Berathung die Entscheidung der Frage vorbehalten, ob nicht außer den Fahr betriebsmitteln noch anderes auf einem Buge befindliches Ma­terial, wie Tragen, Winden, Verbandzeug u. a. mehr durch Dies Gesetz ausdrücklich gegen Pfändung geschüßt werden müßten.

Abg. Schrader( deutschfr.): Das Gesetz in dieser Ge ftalt und jest anzunehmen halte ich nicht für zweckmäßig. Durch den Ausschluß der Pfändung haben an erster Stelle die öfters reichischen Eisenbahnen Vortheil, daher auch die erste Befreiung von der Pfändung im Wege eines Handelsvertrags als Buge ftändniß an die Intereffen Defterreias gewählt wurde. Jest wird im Gegentheil das deutsche Eisenbahnintereffe gegen die Pfändung angerufen zum Nachtheil der Gläubiger. Allerdings ist das Interesse unserer Eisenbahnen wichtiger als das unserer Rouponbefizer, aber um festzustellen, ob das erftere wirklich durch Pfändungen öfterreichischer Wagen nicht blos in Bayern  , sondern auch in Sachsen   und Preußen geschädigt worden ist, hat man es nicht einmal für nöthig gehalten, einen Bericht des Reichseisenbahnamts einzuziehen, deffen Vertreter im Bundes rath auch gar nicht an den Verhandlungen der Kommission theilnahm, so wenig wie er heute im Hause ist, ein Beweis, Daß es mit diesem Amt so ziemlich zu Ende ist. Man ver sichtet auf seine Mitwirkung auch da, wo er dazu an erster Stelle berufen ist, und er scheint auch selbst und er scheint auch selbst auf feine Theilnahme an der Arbeit leinen Werth au legen. Nun wird die außerordentlich große Schädigung der bayerischen Staatsbabnen dadurch bewiesen, daß auf ihnen in etwa 18 Monaten 180 österreichische Wagen gepfändet wor den find. Diese Bahl ist nicht so groß, wie fie ausfiebt; auf drei Tage und 600 größeren Stationen in Bayern   fommt un gefähr ein gepfändeter Wagen. Außerdem baben wir hier nicht blos die bayerischen Staatsbahnen in Betracht zu ziehen

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wir find nicht im bayerischen Lande sondern das ge­sammte deutsche Net, und im Verhältniß zu ihm würde auch die zwei und dreifache Bahl der Pfändungen eine verschwin bend geringe sein. Die Belastungen. Die aus der Pfändung erwachsen, treffen hauptsächlich den Betrieb der Eisenbahnen, ohne das Bublifum zu berühren. Die Pfändung wird in der Regel oder immer auf Bahnhöfen und bei solchen Wagen vor genommen, die längere Beit stehen; nur selten müssen sie auß Bügen, die im Gange find, herausgenommen werden, und eine Verzögerung in der Beförderung von Personen und ihrem Sepäd tritt niemals ein. Auch die Belastung der Bahnen durch die Pfändung spielt bei dem großen Verkehr auf größeren Stationen teine Rolle. Ter Handel leidet ebenfalls durch die Bfändung nur sehr selten; einzelne Verspätungen, vielleicht Beschädigungen bei der Umladung fönnen vorlommen, in leinem Fall ist der Schaden für den Verkehr groß und mit jedem Jahr wird er durch die Konvertirungen geringer. Bor 10 Jabren fonnte man die Maßregel für erwünscht halten, heute fehlt dazu jeder dringliche Anlaß. Dazu kommt, daß das Beses nicht blos öfterreichische, sondern alle fremdländischen Wagen von der Pfändung befreit, wodurch sehr große Inter effen aufs Spiel gesezt werden können.

Bayrischer Bevollmächtigter Graf Lerchenfeld: Bum Theil auf meine Veranlaffung hat ein Vertreter des preußi­shen Eisenbahnministeriums den Verhandlungen der Kom­miffion beigewohnt, well mir daran lag, hierdurch zu konstatiren, baß es fich nicht blos um eine Frage handelt, welche die bayrische Eisenbahnverwaltung betrifft. Die Ausführungen des Borrebners, daß ein Bedürfniß zur Regelung der Sache nicht vorliegt, daß Privatintereffen der Gläubiger durch dieses Geset geschädigt werden, daß es sich eigentlich nicht um große Inter­effen, sondern mehr um einzelne Unbequemlichkeiten für die deutschen Bahnverwaltungen handelt, muß ich bestreiten. Für mich steht es feft, daß die Intereffen der deutschen Gläubiger mehr in den Vordergrund gestellt worden sind, als sie es ver dienen und bei dem jeßigen Stand der Frage richtig erscheint. Die Werthe, die durch die Vorlage betroffen werden, find Durch zahlreiche Konvertirungen sehr vermindert. Außerdem ift es ein öffentliches Geheimniß, daß nicht blos Koupons deutscher Befizer bei den Kouponprozeffen geschäftsmäßig vertreten wer ben, sondern auch die nichtdeutscher, deren Roupons in Deutsch  land bomis list werden nur zu dem Zweck, um den Vortheil, welcher sich aus der Werthdifferenz ergiebt, auch nichtdeutschen erkehr Befizern im Prozeßwege zu erstreiten. Ich mache ihnen daraus tral- teinen Vorwurf, fte machen von ihrem Rechte Gebrauch, aber es fa das öffentliche Interesse wird doch dadurch nicht bloß zu

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Gunsten des privaten deutschen, sondern auch theilweise des Interesses nichtdeutscher Gläubiger zurückgestellt, welche die Ronjunktur auszunügen verstehen. Außerdem ist die Pfändung rollenden Materials nicht das einzige Rechtsmittel für die Deutschen   Koupongläubiger, um ihre Ansprüche zu realisiren. Bei fremden Bahnen find auch Oberbaumaterialien, Staffen. bestände u. f. w. gepfändet worden bei Forderungen, die aus bem Abrechnungsverfahren der Eisenbahnen herrührten oder folchen, welche ihnen gegen Private zustanden. Durch die Vorlage foll den Gläubigern der Bahnen durchaus nicht das Recht entzogen werden, ihre Ansprüche im Prozeßwege auch durch die Pfändung geltend zu machen, dieses Recht foll sielmehr nur insoweit eingeschränkt werden, als ein gewichtiges öffentliches Interesse im Wege steht. Es handelt

Sonnabend, den 10. April 1886.

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fich dabei nicht nur um Unbequemlichkeiten der deutschen Bahn verwaltungen, wie der Abg. Schader ausführte. Wenn Züge aufgehalten werden und Betriebsstörungen daraus enstehen, wenn ausländische mit der Pfändung ihrer Waggons bedrohte Bahnen nur ihr schlechtes Material zur Verfügung stellen und die Sicherheit des Betriebes dadurch gefährdet wird, wenn Umladungen im großen Maßstabe stattfinden und fremde Waggons fich überhaupt nicht mehr auf deutsche Bahnen be geben, find das nur Unbequemlichkeiten? Ich erinnere an bahn auf dem Bahnhof in Rufftein beſteh n. Sie hat fich Die Verhältniffe, die im Verkehr mit der österreichischen Süd­für den Verkehr nach Bayern   und tranfit Bayern   nach Deutsch  land von der Gaz Köflach- Wien   Pottendo fer Eisenbahn eine Anzahl Waggons geliehen. Soweit dieselben nicht ausreichen und nicht die bayrischen Waggons als Rücktracht die Waaren nach Deutschland   befördern, ist die bayrische Bahnverwaltung gezwungen, sämmtliche von Tirol und Jalien nach Bayern  und Deutschland   tommende Güter am Bahnhof in Kurstein umzuladen. Diese Güter lönnen hierbei leiden durch Näffe und Bruch, die Lieferfristen können von der Bahnverwaltung nicht eingehalten werden und das Publikum erhält seine Sen bungen zu spät. Das ist doch mehr als Unbequemlichkeit und bedarf der gefeßlichen Abhilfe.

Abg. Klemm empfiehlt das Gesetz aufs Dringendfte zur Annahme.

III. Jaheg

Dieses Gefeß auch für Konftatirung der Unfälle in Anwendung bringt; außerdem ist es dem früheren Unfallgefeß nachgebildet, da die Beifißer der Schiedsgerichte, wenn auch nicht direkt, so doch indirekt durch die Krankenkaffen gewählt werden. Es ers öffnet sich dadurch auch die Aussicht auf eine nach und nach fich anbahnende Gleichmäßigkeit des Verfahrens in ganz Deutschland  , sowohl nach dem großen wie auch nach diesem Urfallgefet. Als lezten Vorzug nehme ich auch für den An trag in Anspruch, daß er dem Vorschlage der Regierung weit näher steht, als der Kommissionsvorschlag.

Der Antrag Buhl wird angenommen.

Den§ 135, welcher nur den verheiratheten Wöchne rinnen ein Krankengeld gewähren will, beantragt Abg. Behm zu streichen.

Abg. Meyer( Halle, deutsch- freif.): Der§ 135 ist von einem humanen Geifte getragen. Die Krantenversicherung Don 1883 macht feinen Unterschied zwischen verheiratheten und unverheiratheten Wöchnerinnen. Moralische Gründe mag man walten laffen vor und nach der Entbindung, während derselben aber Barmherzigkeit üben.

Abg. v. Malzahn Gülz( tons.): Das Krankenvers sicherungsgesetz hat zunächst den Zweck, die Arbeiter gegen Rrantheit zu verfichern. Im vorigen Gesez haben wir über diesen Zwed binaus auch Wöchnerinnen eine Unfiügung gewährt, weil fie als Arbeiterinnen nach der Gewerbeordnung erst drei Wochen nach ihrer Entbindung in der Fabril wieder arbeiten dürfen. Dieses Verbot besteht aber für die landwirth schaftlichen Arbeiterinnen nicht.

Abg. Strudmann befireitet, daß die Bestimmung der Gewerbeordnung für jene Berücksichtigung der Wöchnerinnen maßgebend war.

aba. Schrader: In meinem langjährigen Verkehr mit österreichischen Bahnen hat eine solche niemals gesagt, fte lönne wegen mögl cher Wagenpfändung einen gewiffen Berlehr nicht aufrecht erhalten. Einzelne Fälle tönnen vorkommen, aber die für und andererseits möglichen Nachtheile würden außerordent­lich groß sein. Nun ist allerdings Gegenseitigkeit ausbedun gen, aber die deutschen Eisenbahnen find glüdlicherweise in ber Lage, daß fie Pfändungen im Auslande nicht zu erwarten haben. Das ausländische Kapital ift an unseren Eisenbahnen wenig intere firt. Wir könnten höchftens dann ein Intereffe an der Sich rnellung unserer Wagen haben, wenn wir herin v. Karderff folgend unsere Währung änderten und daffelbe, wie die Defterreicher machten. Ich hoffe, daß dies nicht vor tommen wird, wenn dennoch, so würde es soviel Lärm vorher erregen, daß unsere Eisenbahnprioritäten dann längst nach Deutschland   zurückgekehrt sein werden. genommen. Wir haben in der

That außerordentlich wenig Intereffe daran, in diesem Augen­blicke ein solnes Gesez zu machen, ich fann nur nochmals em pfehlen, daffelbe abzulehnen.

Bayrischer Bevollmächtigter Graf Lerenfeld: Das vorliegende Geset soll wesentlich vor Betriebsstörungen schüßen. Wie groß auch die Privatintereffen sein mögen, ich bin persönlich ber Ansicht, daß ihnen doch immer die öffent lichen vorgehen müssen.

Abg. Spahn( Bentr.) bittet, das Gefes anzunehmen; bei dem jezigen Bustande würden nur die Intereffen der All gemeinheit geschädigt, indem eine wünschenswerthe Ertenfton Der Eisenbahnfahrbetriebsmittel verhindert würde.

Abg. Windtborst: Für mich ist das allgemeine In tereffe als das wichtigere und einschneidendere bestimmend; es überwiegt jede Art von Einzelrüdfichten. Die Befizer von öfter­reichischen Koupons haben Beit genug gehabt, dieselben zu ver äußern. Ich bitte, stimmen Sie für das Gefeß.

Die Disluffton wird geschloffen und der einzige Paras graph des Gefeßes in der vorgeschlagenen Faffung ange

nommen.

Das Haus tritt darauf in die dritte Berathung des Gefeßentwurfs, betreffend die Unfallversicherung der in land und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Ber sonen, ein.

Abg. Blo3( Soz. Dem.): Wir werden gegen die Vorlage, wie fie fich nach den Kommissionsvorschlägen geftaltet hat, stim­wie sie sich nach den Kommissionsvorschlägen gestaltet hat, ftim men. Die Regierungsvorlage wäre für uns noch diskutabel ge wesen, aber ist liegt nur noch ein Torso, und wahrlich lein flaffischer, sondern ein verstümmelter vor. Wir sehen nur Vers schlechterungen des ursprünglichen Entwurfs, z. B. was Art und Weise der Berechnung der Entschädigungen betrifft; da mußte man in Rüdficht darauf, daß auf dem Lande geringere Löhne gezahlt werden, einen anderen Modus wählen. Auch in Bezug auf Die Arbeitervertretung hat die Kommission den Entwurf vers schlechtert. Hier wird nun wieder der Referent sagen, in der betreffenden Kommiffionefizung hätten gerade die beiden sozial­demokratischen Mitglieder gefehlt; nun, wir wußten ganz genau, daß unsere Wünsche leine Berücksichtigung finden würden, unsere beiden Barteimitglieder mochten zugegen sein oder nicht. Der Fehler des ersten Unfallgesezes, daß einer Drganisation der Arbeitgeber nicht auch eine solche der Arbeitnehmer gegen übersteht, wiederholt sich auch bei diesem, die Regierung hatte es diesmal sogar unterlaffen, die Arbeiterausschüsse, wie damals, vorzuschlagen, wahrscheinlich, well fie fich sagt, daß solche Vor schläge doch aussichtslos find. Das ist gerade das Bedauerliche, bag in dieser Richtung im vorliegenden Geset so wenig ge fchehen ift, troßdem soviel von Selbstständigkeit der Arbeiter geredet wird. Deshalb fühlen wir uns auch sehr wohl ge wappnet gegen den Vorwurf, daß, wäre es nach uns gegangen, für die land- und forstwirthschaftlichen Arbeiter gar nichts ge schehen wäre. So, wie das Gefeß jest aussieht, wird man uns leinen Vorwurf aus unserer Gegnerschaft machen. Wenn das Gesetz als eine Station der Sozialreform gelten soll und gepriesen wird, so fiebt es um die lettere schlecht aus. Die Regierung wird überhaupt damit feinen Staat machen, nach solchen Gesezen wäre es wenigstens 3: it, den hochtrabenden Titel Sozialreform" ferner nicht darauf anzuwenden.

Abg. v. Malzahn- Sült( tons.) Wenn dies Gesetz in Kraft tritt und in Bulunft die verunglückten Arbeiter der Land- und Forstwirthschaft die Wohlthat der Versicherung ge­nießen werden, dann werden diejenigen, welche hier dagegen stimmen, an dieser Verbesserung der Lage jener Arbeiter leinen Theil haben.( Beifall rechts.)

Außer einigen redaktionellen Korrekturen liegt nur ein Antrag des Abg. Buhl zu§ 51 vor, betreffend die Busam mensegnng der Schiedsgerichte. Während nach dem Beschluffe aweiter Lefung die Beißiger aus der Bahl der von den Ge­meindebehörden Ferufenen Arbeitervertreter genommen werden sollen, will Buhl, daß die Befizer durch Wahl seitens der Borstände der Orts- und Betriebstrantenlaffen des betreffenden Bezirks ermittelt werden.

Abg. Buhl( nat. lib.) bemerkt hierzu: Es ist mir weder gelungen, für die Regierungsvorlage, noch für den von mir in zweiter Lesung als besten Ausmeg betrachteten Vorschlag, daß nämlich die Beifizer der Schiedsgerichte durch die land. wirthschaftlichen Arbeiter am Drte des Schiedsgerichtes zu wählen sein sollen, eine Dtajorität zu gewinnen. Ich muß gewiffe gewiffe Anstände gegen den legteren zugeben, daß zum Beispiel, da der Schiedsgerichtsfts meist eine Stadt sein dürfte, Die städtischen landwirthschaft, lichen Arbeiter doch nicht die für die Wahl geeignetsten Leute sein möchten. Der gegenwärtige Vorschlag ist auch nicht un anfechtbar, aber er beruht auf demselben System, welches

Abg. v. Frandenstein bit'et, ben§ 135 auf. recht zu erhalten, während Abg. Kayser dessen Streichung befürwortet. Wenn man lonsequent sein wolle, dann dürfe man auch den verheiratheten Frauen teine Unterstügung zu billigen.

Der§ 135 wird aufrecht erhalten.

Jm Uebrigen wird das Gesetz nur mit den von dem Abg. v. Malzahn Gülg beantragten redaktionellen Aenderungen an

Der Gesezentwurs, betreffend den Anspruch des Statt­halters in Elsaß Lothringen   auf Gewährung von Bension und Warteg eld wird in erster und zweiter Lesung ohne Debatte angenommen.

Es folgen Wahlprüfungen.

Die Wahl des Abg. v. Wurmb beantragt die Kommission für piltig zu erklären.

Nachdem Referent Abg. Spahn hervorgehoben, daß die in einem Wahlproteft gegen die Wahl erhobenen Anstände bei der Prüfung in der Kommission fich nicht als so schwerwiegend erwiesen bäiten, daß auf Grund derselben die Kaffation der Wahl hätte beantragt werden können, weit Abg. v. Rein­baben darauf hin, daß gerade dieser Vorfall beweise, mit welcher Frivolität derartige Wahlproteste häufig hergestellt werden.

Abg. Singer meint, daß die Bezeichnung frivol auf diesen Wahlprotest nicht zutreffe, da sich ein Theil der in dem felben gemachten Angaben des Wahlproteftes als unzutreffend erwiesen hätte.

Abg. Ridert( deutschf.) erklärt, daß es unzulässig set, aus einem einzelnen Falle auf die Frivolität aller Protest erheber einen Schluß ziehen zu wollen. Jm Uebrigen hätten fich nicht alle Angaben des Wahlprotestes als unzutreffend erwiesen. Die Vertheilung von Stimmzetteln durch Beamte set ein durchaus verwerflicher Beeinflussungsversuch.

Abg. v. Köller( tons.) meint, daß die Bemerkung des Abg. v. Reinbaben durchaus zutreffend gewesen sei. Die Mehr zahl der Proteste, die ihm während seiner vierjährigen Thätig­feit in der Wahlprüfungslommission zu Gefichte gekommen, habe sich als ein Konglomerat empörender Unwahrheiten und Lügen herausgestellt. In dieser Seifton seien bei der Kom­miffton ungefähr 63 Wahlproteste eingelaufen, und das Re ful at der Wahlprüfungen sei gewesen, daß eine Wahl kaffitt wurde. Die Folge dieser fabrikmäßig hergestellten Wahlproteste sei nur die, daß die Kommission mit unnüßer Arbeit über­bürdet und die Behörden. moleflirt würden. Denn es ergebe fich stets, daß die aufgestellten Behauptungen nur zum tleinen Theil wahr seien. In dem jest in Frage stehenden Wahlpro­teste set sogar ein preußischer Regierungspräsident ungeseglicher Handlungen besichtigt worden.

Abg. Windthorst meint auch, daß die Bezeichnung ,, frivol" auf den hier in Frage stehenden Wahlprotest nicht paffe.

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Abg. Ridert( deutschfreis.): Nach den Auslaffungen des Herrn von Köller sollte man meinen, daß die Wahlprotefte ganz überflüssig seien. Ich glaube aller dings auch, daß es vielen angenehm sein würde, es Teine Wahlproteste mehr gebe. Das, was Herr v. Köller über Koalitionen innerhalb der Wahl prüfungskommiffton, über eine neue Methode der Wahl­prüfungen bemerkt, ist vollständig unrichtig. Die Behauptung, baß wir uns bei der Ausübung richterlicher Funktionen durch Barteirücksichten bestimmen lassen, würde eine direkte Ver leumbung sein. Ich bedauere noch, daß ein Mitglied dieses Hauses den Wählern Lügen zur Last gelegt hat. Das ist eine Beleidigung der Wähler, d. b. doch nichts andres, als ihnen vorwerfen, daß fte in den Wahlprotesten abfichtlich die Un wahrheit sagen.

Abg. v. Heereman( Str.) meint, daß die Thätigkeit in der Wahlprüfungstommission eine gewiffe Reizbarkeit gegen die Wahlprotefte begreiflich erscheinen laffe; aber die Bes merkungen des Herin v. Köller seien doch nicht ganz zutreffend gewesen. Herr v. Köller habe auch ganz vergessen, daß solche Wahlprotefte auf allen Seiten vorlämen. Er erinnere die Herren an die Wahlproteste, die bezüglich der Berliner   Wahlen eingegangen seien, und zwar von einer Partei, die Herrn von Köller und seinen Freunden sehr nahe stände. Was diese Brotefte enthalten hätten, sel noch viel schlimmer gewefen als die vorliegenden Behauptungen.

Die Debatte wird geschlossen.

Referent Abg. Spahn weist die Behauptung des Abg v. Röller als unbegründet zurück, daß auf die Beichlüffe der Wahlprüfungstommission Parteitoalitionen von Einfluß ge wesen. Wenn Abg. v. Köller so viel Beschwerden gegen die Kommiffion habe, so begreife er nicht, weshalb er aus derselben nicht schon längst ausgetreten set.

Persönlich erwidert Abg. v. Köller, daß es ihm kein Vergnügen mache, in der Wahlprüfungskommission zu figen. Wenn er trosdem ausbarre, so geschehe das, damit wenigftens einer von seinen Freunden danach sehe, daß nicht in derselben alles Recht mit Füßen getreten werde.( Große Unruhe lints und im Zentrum.)

Vizepräsident v. Frandenstein ruft den Abgeordneten wegen dieser Bemerkung zur Drdnung.