Die Wahl des Abg. von Wurmb wird für giltig erklärt.
Die Wahl des Abg. v. Buttkamer( Plauth) im Wahlkreise Elbing Marienburg beantragt die Wahlprüfunglommisfion zu beanstanden und über die behaupteten Wahlbeeinfluffungen Be weis zu erheben.
Abg. Ridert( deutschfreis.): Es handelt sich in diesem Falle um eine offizielle Regierungsland batur, wie wir fie bisher in Deutschland nicht fannten. Als in einer öffentlichen Wahlversammlung der Landrath von Elbing, Dr. Dippe, ge fragt wurde, wer ihm denn den Auftrag ertheilt habe, fich in Die Wahlagitation zu mischen, rief er dem Interpellanten zu: Sr. Majestät Allerhöchster Erlaß vom Januar 1882." Damit haben wir einen amtlichen Beweis dafür, daß der Landrath mit seiner ganzen amtlichen Autorität fich in das politische Wahlgeschäft direkt einzumischen sich verpflichtet glaubt; fo traf ist die Thatsache der amtlichen, gefeßwidrigen Wahlbeeinflussung noch nie erwiesen worden. Jm Abgeordnetenhause hat der Minister v. Buttiamer bis jetzt noch feine Antwort ertheilt, fo oft er auch auf diesen Fall hingewiesen worden ist; ob der Landrath rettifiairt worden ist, wir wissen es nicht. Vielleicht hat der Umstand, daß der Gewählte ein sehr naher Angehöriger, ein Bruder des Mi isters des Innern ist, eine Antwort ver hindert. Interessant ist die Sache dadurch, daß der Landrath es fich zur Aufgabe machte, einen Tonservativen Gegen Tandidaten zu beseitigen. Der Landrath trat offiziell für Herrn von Buttkamer ein, begleitete ihn offiziell in die Wähler empfahl ihn und versammlungen, empfahl lettete die ganze nun beginnende großartige Agitation, wie fie bie ,, Altpreußische Beitung", ein ftreng tonfervatives Organ, ausführlich schildert. ( Rednert zitirt die betreffenden Ausführungen des genannten Blattes.) Ich bin der Meinung, daß die Wahl unbedingt zu tafftten ist, wenn auch nur ein Theil der Proteftbehauptungen fich bewahrheitet.
Abg. v. Köller( fons.): Wir find gerade entgegen gefester Hoffnung und erwarten die spätere Giltigkeitserklärung der Wahl, well fich die Thatsachen wieder einmal anders ver halten als die Proteftbehauptungen. Das Vorhandensein einer offiziellen Regierungstandidatur ist durch nichts erwiesen. Die von Herrn Ridert und der von ihm sitirten Zeitung gegebene Darstellung der Verhältnisse ist ungemein start übertrieben. Nicht in einer öffentlichen Wählerversammlung, sondern in einer Versammlung des tonservativen Vereins find jene Worte des Landraths Dr. Dippe gefallen. Herr Wernich war nicht als Kandidat aufgestellt, sondern er batte fich selbst in Aussicht genommen.( beiterkeit.) Die Aeußerung des Landraths hätte ich nicht getban. Ich halte fte für eine unvorsichtige. Herr Dippe hätte fich nur auf sein Recht als Staatsbürger und als Wähler zu berufen brauchen. Wenn aber ein Landrath einmal unvorsichtig ist ( Gelächter liris) und von seiner Stellung einen nicht ganz zeitgemäßen Gebrauch macht, dann können an diesen einzelnen Fall doch nicht so unbegründete, weittragende Konsequenzen gefnüpft werden. Auch ich nahm für mich in Anspruch, jedem Eingesessenen meines Kreises meinen guten Rath, wenn er ihn hören will, zu ertheilen, tonservativ zu wählen, um ihn vor feinem Unglück zu schüßen.( Beifall rechts.) Die Verwunde rung des Herrn Rickert darüber, daß der Minister nicht geantwortet hat, zeugt doch von einer Verkennung patla mentarischen Wesens. Sie lönnen im Abgeordnetenhause den Minister fragen, so viel Sie wollen, aber Sie können doch nicht verlangen, daß er auf jede Frage antwortet.( Heiterkeit rechts.) Wenn ich Minister wäre, würde ich auf Ihre Fragen nie im Leben antworten.( Große Seiterteit rechts.) Die Kombi nation, daß der Minister den Landrath nicht reftiftzire, meil es sich um seinen Bruder handelt( Widerspruch lints; Abg. Ridert: Habe ich gar nicht gesagt!), ist wohl taum sehr geschmackvoll. Wie fönnen Sie übrigens behaupten, daß die Darstellung der Altpreußischen Beitung", die dem unter Tegenen Kandidaten gehört, objektiv und glaubwürdig sei? Sollte Herr Wernich vielleicht geneigt sein, jest der Partei Des Abg. Ridert beizutreten?( Unruhe lints. Beifall rechts.)
der vorschriftsmäßige Sat des letteren. Gegen diese lettere Beftimmung habe ich Bedenten. Es wäre am besten, von Reichswegen die Säße des Heirathsgutes zu erhöhen, damit die Dfistere in der Lage seien, die Kommunalsteuer zu bezahlen. Natürlich müßten biervon Diejenigen ausgenommen werden, welche auf Grund der jeßigen Säße ihr Vermögen nachge wiesen haben. Im Ganzen bandelt es sich hier wohl um ein Uebergangsstadium. Wir hoffen, mit der Regierung zu einer Verständigung zu gelangen. Ich beantrage, die Vorlage einer Kommiffion von 21 Mitgliedern zu überweisen.( Beifall im Bentrum.)
Abg. Dr. Langerhans( deutschf.): Unsere Stellung ist ursprüngli die gewesen, daß die Dffisiere mie alle Ein wohner des Staates zu allen Steuern herangezogen werden müßten. Wir baben aber unsere Forderung babin ermäßigt, daß fie wenigstens wie alle anderen Beamten, also in Preußen zur Hälfte der Kommunalsteuer, besteuert würden. Die meisten Dfiziere wünschen selbst nicht, daß fie eine Ausnahme bilden sollen. Ich weiß dies aus dem Munde mehrerer Offiziere gang Direkt. Bayern und Württemberg ziehen die Offiziere zu allen Kommunalsteuern heran. Dieses Gesez entspricht den Anfordes rungen der Gerechtigkeit nicht. Nach der Vorlage soll alles außerdienstliche Einkommen zur Steuer herangezogen werden. bat nun ein Dffizier 3000 Thaler Gehalt und darüber 1000 m. Nebeneinkommen, dann wird er nicht mit 3 pet., sondern nur mit 1 pCt. besteuert, weil man annimmt, daß sein Einkommen erft mit den 1000 m. beginnt.
bg. v. Guny: Meine Freunde werden ehrlich be strebt sein, dieses Geses mit zu Stande zu bringen, um so das Reichsbeamtengeset und das Militärpenfionsgeset zu fichern.
Abg. v. Rauchhaupt( tons.): Meine Freunde werden für das Gesez stimmen. Verfassungsbedenken würden doch nur Dann Plas greifen, wenn wir in die Sphäre des Reichs ein griffen und einen Konflikt herbeiführten; das ist aber nicht der Fall. Die doktrinären Anschauungen des Freifinns in Dieser Frage werden im Volte niemals Boden finden. Gegen eine Erhöhung des Heirathsgutsaßes müßte ich mich entschieden erklären.
Abg. von Dergen( Jüterbogt) erklärt fich Namens der freilonservativen Bartei ebenfalls im Prinzip für das Gesetz.
Kriegsminister Bronsart von Schellendorff : Ich werde mit voller Bereitwilligkeit in der Kommission alle diejenigen Gefichtspunkte berüdsichtigen, welche bier zur Sprache gebracht find. Die Kommunalbesteuerung der Difiziere unterliegt militärischen und fommunalen Gefichtspunkten. Das Reich ist kompetent auf dem Gebiet des Militärwesens, die Partikularftaaten find Tompetent auf dem Gebiete des Rom munalwesens. munalwesens. Das Reich fann die kommunale Befteuerung Der Difiziere nicht pofitio regeln, sondern nur negativ, verbietend eingreifen. Es wäre ja auch technisch unmöglich, von Reichswegen ein Kommunalsteuergeses au tonftruiren. Ver faffungsmäßig find wir weder Mitglieder noch Diener der Kommunen. Wenn Herr Langerhans meint, die Dffiziere wünschten keine Ausnahme von den übrigen Beamten zu machen, so erwidere ich, hier handelt es sich doch um ein ftaat liches Intereffe. Auf die Wünsche einzelner Dfffaiere tommt es da nicht an. Die Offiziere haben in der Beziehung nichts zu wünschen, wenigstens teine Wünsche öffentlich zu äußern, und wenn fie vertraulich geäußert öffentlich zu äußern, und wenn fie vertraulich geäußert werden, so kann ich nur bedauern, daß fie öffentlich zur Sprache gebracht werden. Uebrigens ist der Wohlthätigkeit teine Schrante gelegt.( heiterkeit.) Glauben einige Difiziere, daß fie zu den Kommunalsteuern zu wenig beitragen, so tönnen fle freiwillig und im Stillen für wohlthätige Swede, au Armen unterſtügungen u. f. w., wie es jest schon vielfach geschieht, beitragen. Entschieden muß ich bestreiten, daß die Militär personen von kommunalen Einrichtungen Gebrauch machen, wie alle anderen Bersonen. Abgesehen von der Beleuchtung, dem Pflafter u. dgl., machen wir doch von der Armenpflege und den Lazarethen feinen Gebrauch. Mit demselben Rechte lönnte auch Berlin die gefeßgebenden Körperschaften zur Steuer beranvirtuell lein Unterschied.
bg. Hänel( deutschfreis.): Das Reich wäre vollständig Tompetent gewesen, diese Kommunalbesteuerung ebenso einheitlich zu regeln, wie es die Kommunalbesteuerung seiner Beamten einheitlich geregelt hat. Die Konservativen haben auch diesmal punkt anzugreifen; wenn wir aber gegen diese Angriffe uns wieder fich darauf beschränkt, diesen unseren Standvertheidigen, dann verschwinden Sie aus diesem Saal. Sie halten im Bewußtsein ihrer Majorität und Macht Monologe
Abg. Ridert( deutschfreis.): Ich habe keineswegs die Meinung des Hauses präottupiren wollen, habe auch den Beziehen. Zwischen diesen und den Militärpersonen besteht richt der Altpreußischen Beitung" als besonders objektiv nicht bezeichnet. Sehr schön war es von Herrn v. Köller nicht, seinen eigenen fonjervativen Parteigenoffen Herrn Wernich in ein so aweideutiges Licht zu stellen. Gerr v. Köller wirft mit Aus brücken wie Lügen", Frivolität" und dergleichen so sehr um fich, daß er faum noch seinerseits den Anspruch erheben lann, als objektiv zu gelten. Gegen die Behauptungen des Proteftes bat er Stichhaltiges nicht vorgebracht. Das Verhalten des Landraths Dr. Dippe ift nicht eine harmlofe Unvorsichtigkeit, fondern eine Gesezwidrigkeit in schrofffter Form. Als bei Ge legenheit der Wahl Eisenlohr im Jahre 1875 ein Bürgermeister etwas nur entfernt ähnliches gethan hatte, hat der tonservative Abg. v. Schöning hier im Reichstage solches Beginnen als gefeß und verfassungswidrig eklärt und verurtheilt. Ich hoffe, daß auch im Falle der Elbinger Wahl die über wiegende Mehrheit des Hauses diesen Standpunkt festhalten wird.
Unter Ablehnung einiger Amendements des Abg. Ridert, welche auf eine Ausdehnung der Beweißerhebung abzielen, werden die Kommiffionsanträge angenommen und die Be anstandung der Wahl beschloffen.
Die Wahl des Abg. v. Funde, in Bezug auf welche noch nähere Erhebungen gefordert werden, wird beanstandet. Die Wahlen der Abag. Dr. Haarmaann, Dr. Frege, von Malzahn Gülz und Lohren werden für giltig
ertlärt.
B
Das Haus schreitet nunmehr zur Gesammtabstimmung über den Gefeßentwurf, betreffend die Unfallversicherung der land und forstwirthschaftlichen Arbeiter, welcher gegen die Stimmen der Freifinnigen und Sozialdemokraten angenommen wird.
Schluß 5 Uhr. Nächste Sigung Sonnabend 12 Uhr. ( Rechnungsvorlagen und dritte Berathungen der Gefeßentwürfe, betr. Die Rechtspflege in den Schußgebieten, betr. bie Unzu. läffigkeit der Brändung von Eisenbahnfahrbetriebemitteln, betr. den Benfonsanspruch des Statthalters von Elsaß Lothringen , betr. Die Militärpenfionen und betr. Die Aenderung des Boll tarifs Antrag ausfeld.)
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Abgeordnetenhaus.
60. Sizung vom 9. April, 11 Uhr. Am Ministertische: Bronsart von Schellendorff , v. Butttamer, v. Scholz und Kommiffarien. Eingegangen ist ein Nachtragsetat für 1886/87.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Berathung des Gefeßentwurfs, betreffend die heranziehung von Militärpersonen au Abgaben für Gemeinde.
a wede.
Abg. von Quene( Bentr.): Die Kommunen haben kein Befteuerungsrecht aus fich heraus, sondern nur mit Bewilligung des Staats. Es handelt fich bier auch nicht um eine Frage des Rechts, sondern der Billigkeit. Dieses Gesetz fucht unter einer gewiffen Schonung der bestehenden Verhältniffe eine Re gelung berbeizuführen, welche der eigenthümlichen Stellung in Den Gemeinden entspricht. Als Bafts der Kommunalbesteue rung wird die Einfommensteuer bestimmt. Ausgenommen ist dasjenige Einkommen, welches bereits nach den bestehenden Bestimmungen dr Kommunalabgabenpflicht unterliegt, also z. B. aus dem Gewerbebetriebe, und in Ansehung der verheiratheten Militärpersonen diejenigen Chargen, welche bei Nachsuchung des Heirathskonsenses zur Führung des Nachweises eines be ftimmten außerdienstlichen Einkommens verpflichtet sind,
und fümmern fich um die Gründe der Minorität nicht mehr. ( Sehr gut! Iints.) Ueberhaupt ist mir der Ton, der in unfere Debatten durch die Schuld der jeßigen Majorität eingeriffen ist, ein Ton, wie er treffend durch den neulichen Bwischenruf gegen einen Mann von europäischer Berühmtheit( Lachen rechts) illustrirt wurde, in meiner parlamentarischen Bragis seit 1867 nicht vorgekommen. Die Ausführungen des Kriegsministers haben den Vorwurf nicht entfräften tönnen, daß dem privi legirten Stande der Offisiere hier durch die Vorlage, ohne daß irgend ein Staats- und Dienfiintereffe vorliegt, ein weiteres Privileg hinzugefügt wird. Herr v. Rauchhaupt sagt, unsere An handelt sich hier um gewiffe grundsägliche Anschauungen; find schauungen würden im Volle nie Antlang finden. Nun, es Diese falsch, dann wird eben unsere Partei verschwinden, find fie richtig, dann werden alle Drohungen des Herrn v. Rauch haupt ohnmächtig sein. Was der Kriegsminister gesagt hat, besaß teinerlei Beweis oder Ueberzeugungskraft, war vielmehr von Werth lediglich für Diejenigen, die durchaus Beifall flatschen wollen.
Ohne Debatte erklärt das Haus den Bericht über die Ber wendung des Erlöses für verlaufte Berliner Stadtbahnparsellen burch Kenntnißnahme für erledigt.
Es folgt die zweite Berathung des Gesekentwurfs über die Errichtung legtwilliger Verfügungen im Bezirke des Ober Landesgerichts zu Frankfurt a. M.
Die Komm ffton hat den aus 20 Paragraphen bestehen ben, fich an die Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts anlehnenden Entwurf im Wesentlichen unverändert ange nommen. Eine Modifilation hat nur§ 5 dadurch erfahren, daß die Kommiffion die Vorschrift, daß das dem Gericht vers schloffen oder offen zu übergebende Schrifftück von dem legtwillig Verfügenden unterschrieben sein muß, gestrichen hat. Außer dem ift§ 19, welcher die in außergerichtlicher Form errichteten Testamente unberührt laffen will, wie folgt erweitert
worden:
Bu den außergerichtlichen Testamenten find die in Gemäß heit des raffauischen Gesetzes vom 26. Juli 1854§ 23 bezw. Der Instruktion vom 2. Januar 1863 durch die zuständigen Drtsbürgermeister aufgenommenen sogenannten Notbteftamente zu rechnen."
Abg. Wismann spricht der Kommission für ihr durch die Einführung dieses Sages in§ 19 bewiesenes Entgegen Tommen feinen Dant aus und ersucht das Haus, diesem Be schluffe der Kommiffion zuzustimmen.
Die im§ 5 von der Kommission vorgeschlagene Aende rung wird auf Antrag der Abgg. Greiß( Bentrum) und Korsch( fons.) nach kurzer Debatte abgelehnt und die Vorlage wieder hergestellt.
Bu§ 17 wird ein Antrag Lieber, der fich auf das Verfahren bei der Eröffnung gemeinschaftlicher Testamente bezieht, nach furzer Debatte, in welcher auch der Regierungstommiffar Geb. Juftizrath Künzel die Ablehnung befürwortet, verworfen,§ 17 und der Rest des Gesetzes in der Kommissions faffung angenommen.
Damit ift die Tage ordnung erledigt.
Schluß 2 Uhr. Nächste Sigung Montag 11 Uhr. ( Kleinere Vorlagen, Interpellation Webr, betreffend die We ch felüberschwemmungen, Interpellation v. Minnigerode, betreffen b die Nothlage der Landwirthschaft.)
Kommunales.
w. Für die Umgestaltung des Dönhofs- Plates in einen Schmudplag hat der Stadtbaurath Blankenstein ein Projekt mit diagonalen Uebergängen aufgestellt, welches der Magiftrat angenommen hat gegenüber einem vom Garten Direttor Mächtig aufgestellten Projekte. Ersteres ist angenom men worden, weil in demselben ein nach der Seite der Krausen Straße belegener, mit einer doppelten Baumreihe eingefaßter Spielplas für Kinder vorgesehen ist, während in dem Mächtig schen Projekt dieser Spielplatz fehlt. Der Magiftrat wird die Genehmigung zur Anlage des Schmudplages bei der Stadt verordneten Versammlung schon jest nachsuchen, damit sofort nach Aufhebung des Wochenmarktes mit der Anlage begonnen werden lann.
w. Annonzen Uhren. Von dem Bankier Berger und der Annongen- Ubren- Aktiengesellschaft war beim Magiftrat der Antrag gestellt, ibnen die Aufstellung von Annonzen- Säulen mit Uhren auf den öffentlichen Plägen zu gestatten. Der Magistrat bat beschlossen, den Antrag abzulehnen, weil es im Brinzip der Verwaltung liege, den Normaluhren eine größere Verbreitung zu geben.
w. In den öffentlichen Schlachthäusern des städtischen Bentral Vichhofes find im 1. Quartal d. J. nach dem Be richte des Kuratoriums des Bentral Virhhofes 27 077 Rinder, 19 541 Rälber, 42 603 Schafe und 73 918 Schweine, zusammen also 166 199 Thiere geschlachtet worden, während in dem gleichen Zeitraum im Jahre 1885 nur 158 250 Thiere geschlach tet worden find. Von den geschlachteten Thieren find 96 menschliche Nahrung ungeeignet beanstandet und zurückgewiesen Rinder, 21 Kälber, 19 Schafe und 1038 Schweine als für worden. Von den Schweinen litten 803 an Finnen, 23 an
Lokales.
cr. Herr von Hammerftein, Chefredakteur der Rreus Beitung, subbaftirter Rittergutsbesiger und E: finder des famosen Woßu", bat am Montag in einem biefigen Bürgerverein eine antisemitische Rede gehalten, um welche ihn selbst herr Stöder beneiden tönnte. Herr von Hammerstein gehört zur Ariftofratie, fein bis in das Benid gescheiteltes Haar beweist es unzweifel haft, und Herr von Hammerstein hat daher auch das Recht, Antisemit zu sein. Wir wollen von vornherein hier gleich er flären, daß wir an den Antisemitismus der sogenannten Arifto Iratie noch niemals zu glauben vermocht haben, denn die Ariftofratte spekulirt befanntlich mit den Juden in allen Börsen geschäften und nimmt Theil an den Benefizien der großen öffentlichen Unternehmungen. Ihr einziger Stolz besteht batin fich gerade bei diesen Dingen mit einem nur allzu durchfichtigen Geheimniß zu umgeben, und die Finangleute, wenn es noth wendig ist, in schamlofer Weise zu verleugnen. Der ver Tommene Abel ift bettelstols und habfüchtig bis zur Giet er ist einfach lüftern nach dem Gelbe der jüdischen Bantiers, nur besbalb haßt der Adel das Judenthum in so fanatischer Weise. Allerdings, was man am schwersten verzeiht, ist: von jemandem übervortheilt zu werden, den man selbst betrügen wollte. Wenn der deutsche Edelmann" ausruft: Tod den Juden!" so hofft er seinen Theil zu haben an den Glads gütern der Kinder Jfraels und so das Geld wiederzufinden, welches ihm zum ftandesgemäßen" Leben nothwendig if Das möge genügen, um die Stellung der Aristokratie zum flieg fich in seiner Rede zu folgendem Baffus: Die Juden Antisemitismus zu fennzeichnen. Herr von Hammerftein ver befanden sich ja an der Spige der Sozialdemokratie, bie Millionäre Singer und Sabor felen ja belannt, und bie Frau des Abgeordneten von Vollmar müßte nur einmal in Sammt und Gold ftrogend in eine fozialdemokratische Bersammlung gehen, so würden die Leute doch flugig werden. Wir haben uns um die peluntären Verhältnisse der Herren Singer und Sabor niemals gefümmert, und wenn fich dieselben wil lich im Befize so bedeutender Mittel befinden, so gönnen wir ihnen dieselben von Herzen. Ebensowenig glauben wir uns die Freiheit nehmen zu dürfen, uns um die Stoffe zu kümmern, welche die Frau des Abg. v. Vollmar zu ihrer Toilette wählt. Jedenfalls wirft es ein bezeichnendes Licht auf die politische Reife der konservativen Bürgervereine, wenn ihnen der Chef redakteur des tonangeben den konservativen Blattes derartige Dinge erzählen darf. Für uns spricht aus obigen Worten nut der gelbe Reid des verkrachten Agrariers, der dem totalen finan aiellen Ruin nur durch die schleunige Flucht in den alleinfelig machenden Schooß der Kreuzzeitung " entging. Es ist etwas Ueber den 37. Bericht der Staatsschulben demokratischen Partei und Fraktion daraus einen Vorwurf Alberneres wohl faum jemals erdacht worden, als der sozial
Kriegsminister Bronsart v. Schellendorff: Ich bin nicht in der Unterweisung im Erreichen von Redeeffetten groß geworden, und geklatscht wird ja in unseren Parlamenten überhaupt nicht. Was die Offisiere betrifft, so verschränke ich feinem seine Privatmeinung; fie sollen aber mit deren Aeußerung vorsichtig sein und sich nicht hier als Brugen aufführen laffen laffen gegen die in Gesepoorlagen nieder gelegte Willensmeinung Sr. Majestät des Raisers; fe haben nach feiner Richtung hin Politit zu treiben! Bwischen Offizieren und Beamten besteht auch noch der tiefgreifende Unterschied, daß die Difizlere beliebig versezt werden, und auch aus dieser Erwägung ist es unthunlich, fie den so sehr ver schiedenen Kommunalsteuerfägen in den verschiedenen Rom munen zu unterwerfen. Wenn ein rechtlich bestehendes Brivi legium ohne Entschädigung aufgehoben wird, dann darf nicht alles über einen Leisten geschlagen, sondern es muß mit Schonung und Vorficht vorgegangen werden.
Abg. v. uene( Bentr.): Die Deutschfreifinnigen haben im vorigen Jahre die Konsumvereine nicht in das Rothkom munalsteuergesetz aufgenommen; wenn fle also heute wieder einmal das gleiche Recht für Alle betonen, so lann dieser Vorgang ihren Debuftionen nicht zur Stüße dienen.
Die Vorlage wird darauf einer besonderen Rommission von 21 Mitgliedern überwiesen.
tommission referitt Abg. Schreiber( Marburg ) na mens der Budgetlommission, welche beantragt, der Hauptver waltung der Staatsschulden De charge zu ertheilen.
Das Haus beschließt demgemäß, nachdem Abg. Rieschte
Ränner befinden.
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zu machen, daß sich in derselben petuniar unabhängige Für gewiffe Barone scheint fre Der Mensch überhaupt erst dann Beachtung verdienen, mindestens
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auf das bringende Bedürfniß der Beschaffung anderweitiger macht hat. In diesem Falle allerdings ist Herr von Hammer
größerer Räumlichkeiten für die Staatsschuldenverwaltung bin
ftein eine Bierde seiner Partei, wahrscheinlich erfüllt ihn nur gewiesen und Finanzminister v. Schola dieses Bedürfniß der Umftand mit tiefem Schmerze, daß man ihm den Bef
auch seinerseits anerkannt hat.
Die Rechnungen der Kaffe der Oberrechnungskammer pro 1884/85 merben der Rechnungskommission überwiesen.
einer Million nicht zum Vorwurf machen lann. Woku" fagt Herr v. Hammerstein eigentlich so thörichte Dinge Hoffentlich ist sein feudaler Horizont nicht so beschränkt, daß er etwa glaubt,