%Bruder nicht ferner als seinen Stellvertreteter zu ver-'wenden. Es wurde ausdrücklich detont, daß der Polizei nichtdas Recht zustehe, den„etwa nur als Gast" im Lotale an«wesenden Bruder deS WirtheS aus dem Lotale zu entfernen.Die Polizei würde also, wenn fie ZwanqSmoßregeln in solchemFalle androhen und später zur Anwendung bringen will, denNachweis sühren müssen, daß der Betreffende wirtlich Stell-Vertreter des WiithcS ist.Polizetbericht. Am 14. d. M, Vormittags rollte demam Packhof mit Ausladen von Fäffern beschäftigten ArbeiterKunert ein schweres Faß über dai linke Bein und fügte ihmeinen Kaöchelbruch zu. Er wurde mittelst Droschke nach derKlinik in der Ztegelstlaßc geb acht.— An demselben TageNachmittas fiel der Kutscher Räbke dadurch von seinem mitSteinen beladen«! Wagen, daß fichZ die vordere Schütze deS-selben plötzlich löste und die Steine, auf denen er saß, nach-stürztm. Er gerieth unter die Raver, wurde Übersahren undso schwer verletzt, daß er in der Nacht darauf im Lazarus-Krankenhause verstarb.— Am 15. d. M-, Nachmittags wurdeder Arbeiter Kriewitz in der Jnvalidenstroße von einem Ar-deitswagen überfahren und am rechten Oderarm und Ober«schenke! nicht unbedeutend verletzt. Er wurde in daS Lazarus-Krankenhaus gebracht. Zu derselben Zeit stürzte der Hilfs-bahnwärter Bratzman auf dem Terrain der Nordbahn plötzlichzu Boden und verstarb auf der Stelle. Die Leiche wurde nachdem Leichenschauhause gebracht.— In der Nackt zum 16.d. M. brannte der Dachstuhl einer Färberei im QuergebäudeBreitestraße 29. Das Feuer nahm die Thätigkeit der Feuer-wehr längere Zeit in Anspruch.— Am 16. d. M. früh stürzteder Maurer Wostrack beim Anbrinaen eines HängegerüsteS aufdem Grundstück Spandauerstraße 72 aus der Höhe deS zweitenStockwerk» in den gepflasterten Hof hinab. Er erlitt einenBruch de» linken Oberschenkels und eine Verstauchung desKreuzeS und wurde nach der Charitee gebracht.Gerichts-Ieiwng.Unter der Anklage deS Ouerulirentz erschien gesternder Koffäth August Lehmann auS Kuschkow vor den Schrankender«stcn Strafkammer hiefigcn Landgerichts l. Wegen seinesBeitrages an Getreide zur Besoldung deS Gemetndenacht«Wächters prozesfirte der Angeklagte, der Ich von dem Amts-Vorsteher und von dem OrtSschulzen beeinträchtigt fühlte, seiteiner großen Reihe von Jahren, indem er behauptete, nach denälteren Rezeffen müßten die Bauern ein größeres Quantuman Roggen beisteuern, alS die Büdner und Koffäthen. In derbis zum Oberverwaltungsgericht gegangenen Verwaltungtstreü-fadhe waren eine große Anzahl von OrtSeinwohnern als Zeugenvernommen, und haben dieselben Aussagen gegen das JntereffedeS Angeklagten abgegeben. Der höchste Gerichtshof hatauf die Zeugenaussagen kein Gewicht gelegt und seinezu Ungunsten deS Angeklagten lautende Entscheidung aufAuskünfte der Behörden abgegeben. In dem' Glaubendaß die betreffenden Aussagen dennoch zu seinen Ungunsteneingewirkt haben, reichte der Angeklagte gegen die Zeugen undgegen den AmtSvorsteher Denunziationen wegen Meineids resp.wegen Anstiftung dazu«in, wurde aber mir denselben zurück-gewiesen. Er wiederholte diese Denunziationen aber nochdrei Mal und, trotzdem ihm im letzten Bescheide mitBestrafung wegen Querulirens gedroht worden war,wenn er von weiteren Anträgen nicht ablaffe, reichte er imJuli vorigen JahreS auch noch eine füntte Anzeige ein.Auf die gegen ihn erhobene Anklage wegen QuerulirenS machteder Angeklagte darauf aufmerksam, daß er vor der letzten An-zeige neue Thatsachcn ermittelt hatte, von denen er fich wohleinen Erfolg versprechen durfte. Der Gerichtshof gewann aberaus dem Aktenmaterial die Ueberzeugung, daß fich der Ange-klagte der Erfolglofigkeit seines neuen Angriffs bewußt seinmußte und verurtheilte ihn deshalb zu 14 Tagen Gefängniß.Wegen einfacher und verleumderischer Beleidtgungder Lehrerschaft der 28. Gemeindeschule hatte fich gesternFrau Karoline K. vor der 90. Adthetlung des hiefigen Schöffen-aericht» zu vnantworten. Der 11 jährige Sohn Konrad derAngeklagten war in den Tagen deS 20., 21. und 22. Juni v. I.mit Nachbleiben destraft, von der letzteren aber zu Hause zurück-behalten worden. Rektor Rau ließ nun der Angeklagten be»stellen, daß, wenn ihr Sohn auch am 23. fich nicht zur Nach-bleibestunde einstellt, dieS so angesehen werden würde, alS oder die Schule geschwänzt hätte. Gegen Mittag stellte fich anStelle des Sohne? die Angeklagte ein und überschüttete denRektor Rau mit den schwersten Vorwürfen; namentlich sagtesie ihm auf den Kopf zu, daß er die Trunkenheit einiger seinerLehrer und die Mißhandlung der Schulkinder durch die«selben nicht sehen wolle:„In eine solch verfl---- Schule,in welcher ihre Kinder zu Schanden geschlagen find,schicke fie ihr Kind nicht mehr" Mit den Worten:»Sie Lusch, Sie," verließ die Angeklagte den Schul-flur und wiederholte diese Schimpferei rioch auf der Straße.Am 14. August v. I. wurde die Angeklagte von der städtischenSchuldeputation vernommen und hat bei dieser Gelegenheitbehauptet, daß nach der ihr von ihren Kindern gewordenenMittheilung zwei Lehrer fich von den Kindern Schnaps holenließen und oft betrunken seien. Im gestrigen Termine wurdenüber diese Behauptungen Beweise er Hoden. Nach der Be«kundung einiger Knaben hat der inzwischen verstorbeneLehrer E. fich einige Male«inen Ingwer holen lassen. RektorRau erklärt dies damit, daß E. 10 Jabre lang an Skorbutgelitten und daher den Ingwer als Medizin eingenommenbade. Die behaupteten Mißhandlungen bekundete nur derKonrad. Der Staatsanwalt beantragte wegen beider Beleidi-gungen acht Wochen Gefängniß. Der Gerichtshof sprach wegendes zweiten Falles frei, weil ihr da der Schutz deS§193Str.-G�B. zur Seile steht, und verurtheilte die AngetlagteAMN der ersten Beleidigung zu tiner Woche Gefängrtß.Ihr theilerr diesen Fall zur Warnung für allzu heißblütigeZvtüNer mit.t Durch eine reiche Heirath wollte der SchlächtermeisterA. seinen zerrütteten VermögenSverhältniffen zu Hilfe kom-men. Er hatte cm 1. Juli 1883 in der Charlottenstraße erneFleischerei übernommen und in der ersten Zeit war daS Ge-schüft brillant gegangen. Von seinem Vorgänger her hatte erür große Restaurants die Fleischlieferungen gehabt und einenUmsatz von vielen tausend Mark monatlich erzielt. Da fiel er,ein noch junger Mann, in die Netze einer schönen Frau, derWittwe G., die in demselben Hause, wie er, wohnte. Von daan vernachläsfigte er sein Geschäft, fuhr mit der reizendenWittwe spazieren und machte GeldauSgaben, die in leinemVerhaltniß zu seinen zurückgehenden Einnahmen standen. AlSd'e Schulden wuchsen und die Gläubiger drängten, sah er keinandere» Mittel, ai» eine reiche Heirath, um seine Sorgen loszu werden. Er wendete fich an Heirathsvermtttler undvon ihnen tüchtig an der Nase herumgeführt.,_ u>ar eine„Braut", die 5000 Thaler in der Spar-kaffe und ein. 5000 Thlr. schwere Erbtante befitzrn sollte. AlsA- in einer vertrauten Stunde diskret nach der Mitgift fragte,sich aber durch diesen Mißerfolg nicht abschrecken. Von neuemging er auf die Suche nach einer reichen Braut, mit Agentenunternahm er große Reisen, aber er fand nichts paffendes. ImFrühlahr vorigen JahreS eröffnete fich endlich eine beffere AuSstcht.Da war ein„Fräulein bei Hcffter" und eine MüllerStochter rnRixdorf, die beide gewillt waren, in den Stand der heiligenEhe zu treten und im Lefitz de» nothwenvigen Kleingeldestooren. DaS bequemste für A. wäre nun gewesen, alle beidezu heirathen. aber er sollte nicht einmal zu einer kommen.»-enn vorher war die Katastrophe hereingebrochen.DaS vernachläsfigte Geschäft war ganz zurückgegangen,wurdeDaeine Schuldenlast in Höhe von 9000 M. war entstanden. DieEngrosschlächter wollten nicht länger borgen, fie drangen aufZahlung und lieferten keine Waare mehr. Anfang März 1885mußte A. sein Geschäft schließen. Auch an einem Nachspiel vorGericht sollte eS nicht fehlen. Gegen ein-n der Engrosschlächterhatte A. einen groben Betrug verübt. Er ging wenige Wochenvor dem Zusammensturz zu dem Schlächter F. und spiegelteihm vor, seine Verhältnisse hätten fich gebeffert, er hätte keinenPfennig Schulden mehr, außer den bei den Schlächternüblichen 14tägigcn Krediten. Daraufhin lieferte F. für 568 M.Waare für die er nicht einen Mennig erhalten hat. Allerdingsbot ihm der Vater deS A. 5 pCt. Entschädigung an. Für seinManöver, das der Staatsanwalt als„beispiellose Frechheitbezeichnete, wurde A. zu 1 Monat Gefängniß verurtheilt. DieBerufung, die er dagegen einlegte, wurde gestern vollkommenverworfen.f Wegen Ueberschreitung der Polizeistunde habenfich alltäglich zahlreiche Gastwirthe vor dem Schöffengericht zuverantworten. In den meisten Fällen find eS Polizetbeamte,welche die Anzeige machen, zuweilen auch Miether, die fichdurch den nächtlichen WirthShauslärm im Schlaf beeinträchtigtfühlen. Wie häufig hierbei persönliche Feindschaft oder über-große Nervosität im Spiele find, bleibe unentschieden.—Zwischen dem Gastwirth A. und der Frau v. T. einer60 jährigen Person, wird seit Monaten ein heißer Kampf ge-führt. Zu verschiedenen Malen ist A. von der T. wegenNichtinnehaltung der Polizeistunde denunzirt worden,ja es war ihr bereits gelungen, ein polizeilichesVerbot zu bewirken, welches dem A. den Ausschank nach11 Uhr untersagte. Da» Verbot wurde aber zurück-genommen. Gestern kam eine n«ue Denunziation der Frauv. T. gegen A. vor dem Schöffengericht zur Verhandlung.Sie behauptete und beschwor, in der Nacht zum 29. Februardeutlich gehört zu haben, wie um 2 Uhr Nachts die Roll«jalouste, die um 1 Uhr„zum Scheine" mit großem Geräuschherunter gelaffen war. wieder leise emporgezogen wurde, umdie Gäste hcrauszulaffen. Sie könne zwar von ihrer Wohnungaus nicht auf die Straße sehen, habe aber genau Stimmen«gemurmel gehört. Auf diese Aussage hin wurde A. in eineGeldstrafe von 2 M. genommen. Er kündigte an, Berufungeinzulegen.P. Der Volksanwalt von Pinnow. Die DenunziationS-wuth eines Volksanwalis im Dorfe Pmnow, machte den Justiz-organen, welchen der genannte Ort unterstellt ist, viel zu schaffen.Wiederholt waren den verschiedenen Behörden Anzeigen überangeblich von Bewohnern deS Dorfes Pinnow verübte Straf-thaten zugegangen, welche stets ein und dieselbe Unterschrifttrugen— nämlich diejenige des Angeklagten Gottlieb Hanelt.Diesen hatte sein Hang zum übermäßigen Alloholgenuß zuehrlicher Arbeit unfähig gemacht und er verwerthete nun, umdoch sein Leben fristen zu können, daS bischen Feder gewandt«heit, welches er als ehemaliger Unteroffizier vor Jahr und Tagfich angeeignet, indem er den fimplen Landleuten, die ihnin juristischen und anderen Angelegenheiten befragten, mitRath und That zur Seite stand. Wie aber die Klienten de»„Rechtsanwalts von Pinnow"— denn so ließ Hanelt fich mitStolz nennen— bei den Unterweisungen eine» solchen Sach-walters wohl gefahren sein mögen, darüber gab die gegenHan-tt wegen wiffentlich falscher Anschuldigung und Urkunden-fälschung gestern vor der Strafkammer veS Landsgerichts Iiverhandelte Anklagesache einigermaßen Aufschluß. Zu den we-»igen nachdenkenden Personen, welche die juristische Qualifi-kation de» Hanelt in Zweifel zogen, zählte auch der ArbeiterLudwig Oellermann und gegen diesen richtete fich nun eine derzahlreichen von Hanelt abgelassenen Denunzlationen. Inhaltsderselben beschuldigte Hanelt den Oellermann des Forstdieb-stahls, der Bedrohung mit einem Verbrechen und der körper-lichen Mißhandlung; bezüglich der beiden letzteren Vergehenführte Hanelt haarklein auS, daß Oellermann ihn einesAdendS in Pinnow überfallen, mit einem Pferdehalster gemiß-bandelt und einige Tage darauf ihm mit Todtschlagen gedroht;trotzdem, wie nachträglich festgestellt worden ist, an der ganzenErzählung lein wahres Wort war, besaß aber Hanelt doch dieKühnheit, einen Arzt aufzusuchen, um von demselben ein Attestüber die angeblich erhaltenen Körperverletzungen zu beschaffen.Jener Arzt untersuchte ihn und warf ihn dann als Simulantenzum Hause hinaus. Schließlich, als der rachsüchtige Denun-ziant gewahr wurde, daß sein Lügengewebe zerriß, fälschte erdie Unterschrist des Oellermann unter einem Schriftstück, wel-ches dem Gericht die Anzeige machte, daß Oellermann fich mitihm geeinigt hätte nnd die bither entstandenen Kosten tragenwerde, wogegen er, Hanelt, den Antrag auf Bestrafung zurück-nehme. Selbstoerständlich hatte dieS Schriftstück nun erst rechtden entgegengesetzten Erfolg; denn nach den nunmehr stattge-hadten Erhebung«» in dieser Sache erfolgte unmittelbar dieErhebung der Anklage gegen den Hanelt wegen obigerVergehen.— Mit widerlicherFrechhett trat Hanelt im Audienz-termin auf; er wurde vom Vorfitzenden wieberholt unter An-drohung von ZwangSmaßregeln aufgefordert, fich anständig anGerichtsstelle zu benehmen. Das Ergebniß der Beweisauf«nähme widerlegte die von Hanelt in seiner Anzeigegegen Oellermann behaupteten Tbatsachen und der Staatsanwalt beantragte wegen wissentlich falscher Anschul-digung und Urkundenfälschung eine Freiheitsstrafe von10 Monaten Gefängniß. Das Uctheil deS Gerichtshofes lauteteauf 1 Jahr Gefängniß.— Frech bis zum letzten Augenblick,erklärte Hanelt:„Ich werde mich an Se. Maj. den Kaiserwenden, denn ich bin ein alter Soldat I"Verurtheilter Betrüger. Aus Hagen schreibt manEine dem hiessgen Gerichtshöfe wohldekannte Person, die seiteinem Jahrzehnt mit dem Strafgesetz beständig auf dem Kriegs-fuße lebt, der„Prediger der fteien Gemeinde" zu Schwelm,H. Meyer, genannt v. Hollen, hatte fich hterselbst kürzlich wegenverschiedener Vergehen und Verbrechen zu oerantworten. Auf-fallender Weise trat der Herr nicht mit dem ihm eigenen undin früheren Verhandlungen bekunveten Pathos auf, gab aberdafür Märchen zum Besten, die dewrisen sollten, daß er liebergebe denn„nehme". Von sein-m„Fassungsvermögen" hatdiesmal die Gemeinde Werdohl erfahren. Als Kolletteurseiner Klrchengemeinde kam er am 17. April v. I. nachWerdohl, sammelte von HauS zu HauS und entwendete beidieser Gelegenheit auS der zufällig verlassenen Wohnungdes Arbeiters Henncmavn einen diesem gehörigen An-zug. Da daS von der kleinen Tochter deS Bestohlenendemertt worden, machte dieselbe den Vater auf den„scheelenMarin" aufmerksam, und so gelang eS, ihn bald nach der Thatzu verhaften. Bei seiner Festnahme machte man einen wich-tigen Fund.' In einem kleinen Bündel wurden Paramenteentdeckt, die von einem an demselben Tage in der katholischenKirche zu Werdohl verübten Diebstahl herrührten, und zwarbestanden dieselben in 36 leinenen, zum Theil mit Stickereiausgestatteten kleinen Decken und einem Kanzeltuch. Er willdiese Sachen, wie auch den vorbezelchneten Anzug von einemfrüheren Gemeindemitglied in Siegen gekauft haben, das er inWerdohl getroffen und daS die Paramente als Fußlappen be«nutzt habe. In da» hiestge GerichtSgefängniß eingeliefert, ent-floh er in Gemeinschaft mit dem Untersuchungsgefangenen V.aus demselben, indem die Beiden eine Oeffnung in die Mauerbrachen und an einem aus der Bettdecke angefertigten Strickfich nach außen herunterließen. Während V. von seinemLehrherrn, zu dem er fich begeben, ins Gefängniß gebrachtwurde, entkam der R-iseprediger nach London und begab fichnach halbjährigem Aufenthalt daselbst wieder nach Deutschland,und zwar zunächst nach Hamburg. Nachdem man hier vonLondon her Erkundigurrgen über seine Per'önlichkeit eingezogen,verschwand er Anfang Dezember und taucht« bald darauf inMagdeburg in christlichen Vereinen wieder auf. Unter demVorgeben, für arme Kinder eine WeihnachtSbescheerung zu ver«anstalten, erwarb er fich in nachweislich 31 Fällen einen nichtunbedeutenden Betrag, den er aber nicht für den von ihm an-gegebenen Zweck, sondern für fich verwandte. AIS er fich inMagdeburg auch nickt mehr ficker fühlte, begab er fich nachDetmold, woselbst nach wenigen Tagen seine Verhaftung erfolgte.Wegen eineS einfachen und eines schweren Diebstahls wegenMeuterei und wegen Betrugs wurde M. mit drei Jahren sechsMonaten Zuchthaus bestrast, auf Ehrverlust von vier Jahrenerkannt und die Polizeiaufsicht für zulässtg erklärt.soziales nnd Arbeiterbewegung.An die Schreiner und Klavierarbeiter Deutschlandswenden fich abermals die streikenden Bayreuther Genoffen,welche dringend der Unterstützung dedürfen. Abgesehen vonder langen Dauer deS Streiks, haben die Bayreuther jetzt nochvon einem plötzlich verstorbenen Kollegen dir Wittwe mit vierKindern zu unterstützen, auch einen Prozeß durchzufechten, sodaß fie in ziemlicher Bedrängniß find. Aller Zuzug ist fern zuhalten; Mittheilungen find zu richten an Stramm, Berlin,Skalttzerstraße 18 oder an Wellhöser, Bayreuth, Münzgaffe 170.Prahlerei. 65 000 deutsche Arbeiter haben den hohenWerth der deutschen Gewerkvereine erkannt und fich denselbenangeschloffen— so tönte eS im vergangenen Jahre wird« holtauS den Spalten deS„Gewerlverein" an unser Ohr. Im Auf-schneiden ist Max Hirsch bekanntlich groß, allein er fängtfich stets im eigenen Netze. Beweis: In Nr. 11 des„Gewerk«verein" ist das„Wahltablcau" der für den am 16. Juni c. inHalle stattfindenden Verbandstag zu wählenden Abgeordnetenveröffentlicht. Danach beträgt die Zahl der Mitglieder sämmt-licher Gewerkoereine 49 492. Also fehlen blo« 16000 von65000. Dabei haben wir aber Grund anzunehmen, daß auchdie Zahl von 49 492 noch zu hoch gegriffen, indem beispiels-weise angegeben ist, daß die Maschinenbauer ca. 15000 Mitglieder hätten, während wir unS erinnern, daß im„Regulator"s. Z. ein Klagelied darüber angestimmt wurde, daß der Ge-werkverein dieser Branche gegenüber dem Stande(obige Zahl)zu Anfang deS JahreS 1885 bedeutend zurückgegangen sei.Die Unternehmer benutzen jede günstige Konjunktur,um ihre Preise zu steigern. So hat der Z e n t r a l v e r e i nBerliner Fuhrunternehmer einen neuen Tarif fürdie Bausaison 1886 herausgegeben, der um 20 pCt. höher ist,als die früheren Preissätze. Eine Fuhre Mauerschutt sollkünftig 3,50 bis 4 M., 1 cbrn Schachtung mit Abfuhr 2 bis3 M., 1 cbrn Mauersand 3 bis 3,50 M., eine Fuhre Lehm6 M. kosten. Wenn aber die desttzlosen Arbeiter, die bloS ihreArbeitskraft haben, fich und die Ihrigen durch Verbesserungihrer materiellen Lage schützen und fördern wollen, dann stürzrfich die unternehmerfreundliche Preffe auf diese„anmaßenden,üdermüthigen Menschen." So wird's gemacht.Das SubmisstonSunwese« treibt auf Kosten der Arbeiterimmer herrlichere Blüthen. In Berlin offerirte eine Firmabei einer Submisfion zur Herstellung einer Fernsprechanlazefolgende Preise:1 Arbestsstunde eines Maurergesellen. 0,40 M.1„„ Zimmergesellen. 0,40„1„„ Klempnergescllen. 0,40„1„„ Dachdeckergesellen 0,43„1„„ Arbeiter»... 0,25„Dazu bemerkt sogar die„BaugewerkS-Zeitung":„DaS ist dochmehr als naiv. Hat diese muthige Firma im letzten Jahre ge»schlafen, oder woher will fie fich ihre Ardeiter nehmen."Arbetterkasernen. Besonders in der Provinz Sachsenfindet man die Einrichtung von Arbetterkasernen sebr häufig,weil dort viele fremde Arbeitskräfte aus den östlichen Provinzenbeschäftigt find. In diesen Arbeiterkasernen geht es meist un»gebührlich genug zu- täglich Krakehl und Schlägereien. DerPolizei find diese Institute ein Dorn im Auge, jedoch kanndieselbe wenig gegen die Interessen deS Junker- und Fabri-kantenthums ausrichten, welche die fremden dilligen Arbeits-kräfte ausnützen und denselben zur befferen Kontrole Arbeiter«kasernen einrichten. Dabei aber wird dann von der„Fürsorgefür Arbeiter" gefabelt.Die Jahresberichte der österreichische» Fabrik-Inspektoren zeichnen fich durch größere Einheitlichkeit undPünktlichkeit vor denen der deutschen Gewerberäthe auS. Werdie Berichte aufmerksam prüft, so meint die„Soz. Korr.",wird gestehen müffen, daß die österreichische Gewerdeinspektion,obwohl fie erst zwei Jahre besteht, also die jüngste ihrer Artist, al« mustergiltig organisi te an erster Stelle zu nennen undssUen übrigen StaatSv-lwaltungen als ein Vorbild aufzustellenist- Wie die englische, so ist die österreichische Fabrikinspektioneinheitlich organrfirt und zwar mit einem selbstnändigen Ober-Haupt an der Spitze, welches im Ministerium fitzt. Von WienauS sorgt Mintsterialratb Dr. Migerka, der österreichischeZentralgewerbeinspektor, nicht nur für die gleichmäßige Hand-habung deS Fabrilgesetzes durch die neuen staatlichen Auffichts.deamten, sondern er ist auch bemüht, die Thätigkeit derselbenzu fördern und die Stellung dieser Beamten nach allen Seitenhin zu festigen, so daß fie nicht wie anderwärts tsolirt undohne Untcrnützung dastehen. Da in Oesterreich die Befugnisseder neuen UnfallverficherungSinspeltoren ebenfalls den Fabiik-inspektoren übertragen werden sollen, so wird dort die neueEinrichtung fich rasch noch kräftiger entfalten. Wer fich überdie Verhältnisse der Industrie und ihrer Arbeiter in Oester-reich unterrichten will, findet nirgend beffere Auskunft, alSin den bisherigen zwei Jahresberichten der dortigen Fabrik«inspektion.Fabrikfreiheit. AuS Augsburg wird der„Bayr.Volksst." unterm 13. d. M. geschrieben: DaS stärkste, wasbtS jetzt in der Bestrafung der Arbeiter von Seite der Fabri-kanten geleistet werden konnte, geschieht in der Aktien«Bundweberei, Augsburg(früher L. A. Riedinger).Die dort beschäftigten Arbeiter haben sehr häufig farbigesGarn zum Weben und zu verarbeiten, in Folge deffen find dieHände der Arbeiter oftmals voll mit solcher Faibe. Wennnun der Weber anderes Garn zur Verarbeitung erhält,hat er die Hände zu waschen, damit daS neue Stück Arbeitnicht beschmutzt wird. Der Staub von diesen Garnen, welcherja zum großen Theil nur auS höchst giftigen Farbstoffen be-steht, setzt fich in den Gefichtern der Beschäftigten, besondersaber an den feuchten Lippen derselben stark an, so daß oftganze Krusten um die Lippen der Arbeiter find. Es ist dieSbeim Einnehmen von Nahrungsmitteln schon höchst schädlich,im Allgemeinen aber ohnedieß höchst unbequem und beengend,wenn man eine spannende Kruste im Geficht hat. Es ist nunsehr erklärlich, daß man, bei dem oben erwähnten Händewaschen(zu Gunsten ber Fabrik) auch mit der nassen Hand einmalüber das Geficht sährt um, die Lippen und die Augenwinkelvon diesen Farbstoffen zu reinigen. Wie fich die Fabrikbesttzerzu dieser R-tnigung veihalten, hören wir in folgender Maß-regel: Die Hände—(mit denen der Ardeiter den AktionärenDividenden schafft) dürfen zu jeder Zeit gewaschen werden;wer hierbei aber daS Gesicht wäscht, wird mit 20 Pfennig bestraft. Hierzu ist jeder Kommentar überflüsfig. TbatsächlichMKMKMD-WKHause geschickt werden, trotzdem die Leute noch eben soleistungsfähig am Webstuhl find wie die Jüngeren.Die Buckdruekereibefltzer Bayerns, soweit fie Mitgliederder Sektion V(Bayern) deS deutschen Buchdruckervereins find,haben fich gegen die von den Gehilien beantragte Lohnerhöhung«klärt, was gerade nichts Wunderbares ist. Interessant ist dieMotioirung, welche besagt, daß die Gehilfen noch nicht überallden für Deutschland eingesührten Tarif zur Geltung gebrachthätten und daß demnach der Zeitpunkt zu einer Aenderung de»TarisS noch nicht gegeben fei. In Wahrheit haben die Ge-