Grid
Sadlag
Red einen
bräntten
urch bi St; nad refte G
ner
Durch be enügen er für di ung be inbe h
3 Haufe überbi ben bi erner ba Le Dring Derfelben hat man Enter b aubalter glaub
reffe b
s Staatel
Don b
en bof
etfall
Dienfi
Roloni
Reind
ter Epi
Ther
ute. G
inten
end, un
Icher mpleg n gro rland
Befude
ausvate beitsfak
und unt
Ich- Boll
Dem Go
beftch
Bung
arten und
Tagelo tbeltenbe
ergielen
Die in nfo elent te biefel leibung en 70 8; feffe
rzielt ein
Blorien
macht be
Auffieben enanbad tagspau Inbeita
DG
Herrschaften, die uns besuchen: reiche, vornehme Damen und Herren, Grafen und Dffisiere; fte Alle beehren" uns." Das Bespräch nabm eine andere Wendung. Sie verkünden in den Beitungen, die Kolonie beherberge 62 Roloniften und ich bemerte taum 20,-in dieser Zeit der Noth?" Der Apoftrophirte fam in offenbare Verlegenheit. Hm, das schöne Wetter(!), bie Unluft zur Arbeit und anderes haben die Bahl gelichtet; 16 Mann arbeiten übrigens außerhalb der Kolonie." Wir wurden stupig. Nach einigem, nicht ganz leichten Hin und fragen erlangten wir denn auch das reizende Geständniß, daß eine Rohlenanzünder Fabrit diese Leute engagirt bat. Für die aufreibendste Arbeit bei 10-13fündiger Arbeitszeit zahlt ihnen Der Fabrikant 1 Mart, auch 1,25 Mart, 1,50 Mart, einigen Bevorzugten sogar 1,75 Mart und 2 Mart. Davon sollen fte leben und fich belöftigen! Die Kolonie empfängt aber auch noch ihren Theil; wieviel lonnten wir nicht ermitteln. Man wird fragen, warum,
Melodie über seinem Haupte machte den Kritiker nervös; zum Frühstück Mozart , Mittags Beethoven , Abends Mendelssohn . Das flang ihm zu rund. Er fand Mittel und Wege, den Künstler zu delogiren. Letterer war über diesen ihm gespielten Streich ganz unglüdlich; das Rüden" gilt für Niemanden als Unterhaltung, am wenigften aber für den Befizer mehrerer Klaviere, und so lam es, daß der Pianist einem Künstler follegen gegenüber sein Leid tlagte und dabei den Urheber feines unfreiwilligen Auszuges nicht schonend behandelte. So ein unmufttalischer Mensch!" zog er los. Aber Freund," fiel Der Kollege ein, Du bist im Ünrecht, er bat ja gerade ge zeigt, daß er den schwierigsten Klavierauszug zu Stande bringt."
Salat 2 M.; Die Bufuhr war nicht ausreichend, auch andere Gemüse tamen nur in mäßigen Quantitäten an den Markt. Fischräucherwaaren, besonders Flundern, waren nicht ausreichend vertreten und brachten gute Preise. Fleisch wurde gut bezahlt, eine größere Bufuhr käme den Absendern zu statten. Geflügel war nur in mäßigen Poften zugeführt. Es brachten Enten 200-2,50, Gänse 5-6, Hühner 1,60-2,20 M., Tauben 30 bis 50 Pf. Seefische lommen zusehens in Aufnahme und ge langen zu befseren Preisen. Süßwasserfische lommen nur wenig an den Markt. Krebse, Hummer fanden zu mäßigen Preisen flotte Abnahme.
-
Bon einem ungefähr 40 Jahre alten, anständig ge fleideten Herrn wurde in der Nacht vom 18. Jum 19. v. M. der Droschten- Fuhrherr R. aufgefordert, ihn nach einem billigen Hotel zu fahren. R. fuhr den Fremden nach dem.'schen hotel in der Markgrafenstraße. Als es zur Entrichtung des Fahrgeldes fam, äußerte der Unbekannte, daß ihm sein Borte monnaie gestohlen sei, und bot N. eine filberne Bylinderuhr als Bahlung an, unter der Bedingung, daß 3 M. herausgezahlt würden. R. lehnte das Geschäft ab und wies seinen Fahrgast an den Portier, welcher indeß ebensowenig auf den Vorschlag cinging. Als aber der Fremde nach einem anderen Hotel ge fahren zu werden verlangte, nahm R. die Uhr und gab 2 M. heraus. Nachträglich tam dem Fuhrherrn die Sache verdächtig Dor, namentlich da die Uhr einen größeren Werth hat, und machte er deshalb bei der Kriminalpolizei Anzeige hiervon, welche ihm auftrug, die Uhr vorläufig in Verwahrung zu nehärztliche Anordnung mittelst Droschle nach dem Elisabethtranken men. Dieselbe bat Selundenzeiger und die Fabritnummer 21 230. Der Fremde spricht den sächlichen Dialekt, ist Klein und schwächlich und hat einen dunklen Bart.
mußte. tehren die Armen jeden Abend in die Rolonie zurüd? Ja, wenn Sie Sie nur nicht im Schuldbuche derselben ständen und nicht ihr gehörige Kleider( sogenannte„ Liebesgaben" von Leuten, welche wähnen, die von ihnen verschenkten Sachen tämen den Kolo niften ungefürat au Gute) trügen, die theuer angerechnet, ab gearbeitet ein wollen. Die Selbstständigkeit würde fte einfach mit dem Staatsanwalt in Konflilt tommen laffen. Weiß Je mand auf seinem Schein zu bestehen, so ist es die Kolonie. - Ein Anderes. Wer noch nicht auf die Roft gekommen ist, ar beitet nach 8 Uhr( Abends) noch 1-2 Stunden." Das ge nügt. Eigenthümlich steht es mit der Beföftigungsfrage. Da fich der Vorstand darüber mit naiver Effenherzigkeit ausspricht, so wollen wir ihm selbst das Wort laffen. Er schreibt:„ Die Belöftigungsfrage ist in einer großen Stadt vielleicht leichter au lösen, als auf den ländlichen Kolonien. Wir benugen einftwellen, bis unsere Kolonie fich entsprechend vergrößert haben wird, die sehr wohlfeile Boltstüche und lassen unser Mittagsbrod von dort holen. Alle andern Viktualien laufen wir im Großen ein und bereiten die Mahizeiten felbft. Auf diese Weise ist es uns möglich, den Arbeitern für Roft und Wohnung täglich nur 55 fennig zu berechnen,
as fte felbft alle sehr wohlfeil finden. Klagen über das Effen tommen faft nie vor. In einem Fall, da Einer sich über die Quantität beschwerte, bezeugten alle Andern das Gegentheil."(!!!) Boltstüche und Arbeiterlolonie! Rann man fich ein barmo nischeres Hand in Hand geben denken?- Der Beschluß un eres Rundganges war dem einen recht lazarethmäßigen Einbrud machenden Schlaffaal gewidmet. Die Bornehmeren" Der Kolonisten baufen übrigens in den Dachstuben. D, Gleich. heit, die Du ſelbſt nicht einmal unter den Armen und Glenden
ja nicht einmal in der Berliner Arbeiterkolonie anzutreffen bift! Auf Wunsch des Hausvaters trugen wir uns in das Fremdenbuch ein. Biel Kunterbunt ift datin; neben einem hiefigen Hofschauspieler, der höchstwahrscheinlich des Studiums halber, den beschwerlichen Weg unternahm, flauriren, alternde und belannte Stomteſſen, die ganzen Abelsstufen, Pastoren, Wie von schwerem Druck befreit verließen
Miffionare u. A.
-
Das leich finnige Fortwerfen von von brennenden Bigarrenreften hätte am Sonntag Abend in der Vereins Brauerei in Rirdorf schwere Folgen haben können. Bon mehreren im Gasten promenitenden Damen bemerkte die eine einen brandigen Geruch in ihrer Nähe und ehe Beit zum Nach forschen war, standen die Frisuren des Kleides threr Nachbarin in heller Flamme. Durch das schnelle Hinzuspringen einiger Herren und Herabreißen der brennenden Kleidtheile wurde bas Feuer erstickt. Die bedauernswerthe Dame batte neben dem Schaden am Kleide und dem Schreck noch Brandwunden an den Händen davongetragen.
" 1
-
-
-
Polizei Bericht. Am 8. d. M. Vormittags fiel der Kutscher Otto während der Fahrt in der Elbingerstraße von feinem Wagen auf das Straßenpflafter hinab und zog sich eine so schwere Wunde am Kopfe zu, daß er bewußtlos nach dem städtischen Krankenhause im Friedrichshain gebracht werden mußte. Bu derselben Zeit wurde ein 68 Jahre alter Mann beim Ueberschreiten des Fahrdammes vor dem Hause Friedrichs ftraße 94 von einem durch den Kutscher Mömes geführten Roll wagen überfahren und erlitt anscheinend einen Knöchelbruch, so daß er mittelft Droschte nach seiner Wohnung gebracht were den mußte. An demselben Tage Mittags wurde die Leiche der seit dem 24. v. m. vermißten 11 Jahre alten Marie Thieble aus dem Engelbeden gelandet. Auf welche Weise das Kind ertrunken, ist noch nicht festgestellt worden. Am 9. b. M. fügte fich ein Schuhmachermeister in der Göbenstraße in selbstmörderischer Abficht mittelst eines Schuhmachermessers eine lebensgefährliche Verlegung am Halse zu und mußte auf hause gebracht werden. Bu derselben Beit wurde aus dem Nordhafen die Leiche eines unbekannten, etwa 10 Jahre alten Knaben gelandet und nach dem Leichenschauhause gebracht.- Am Vormittage deffelben Tages wurde ein etwa 3 Jahre alter Knabe an der Ede der Strom und Birkenstraße durch ein von dem Kutscher Bebring geleitetes Fuhrwert überfahren und innerlich anscheinend schwer verlegt.- An demselben Tage Nachmittags wurde eine Arbeiter in einer Remise des Grundstüdes Wrangelstraße 13 erhängt vorgefunden. Zu derfelben Beit fielen die Schüler Preiß und Stirmer beim Kahne fahren auf der Spree aus eigener Unvorsichtigkeit unterhalb der Oberbaumbrüde ins Wasser, wurden aber noch rechtzeitig bemerkt und gerettet. Gegen Abend deffelben Tages fiel von der Vorderseite des Hauses Stralsunderstraße 3 ein Stück des Hauptgefimses herab und der in demselben Hause wohnenden unverehelichten Schmidt mit solcher Wucht auf den Kopf, daß Dieselbe eine bedeutende Verlegung erlitt und mittelst Droschte nach dem Lazarus Krankenhaufe gebracht werden mußte.Beim Klettern an einem im Part des Hofbräuhauses in der Frankfurter Allee aufgestellten Turngerüft fiel der Knabe Berthold aus einer Höhe von etwa 3 Metern herab und zog fich einen Bruch des linken Oberschenkels zu. Am 9. d. M. entstand im Quergebäude Neue Jatabftraße 5 gegen 7 Uhr Nachmittags ein bedeutendes Feuer, welches die angeftrengte Thätigkeit der Feuerwehr längere Beit hindurch in Anspruch nahm und den Dachstuhl zerstörte. Etwas später gerieth in Folge unvorsichtigen Umgehens mit Licht seitens eines Dienst mädchens in einem Hause der Wichmannstraße eine Gardine in Brand. Das Feuer theilte fich auch einigen Möbelstüden mit, wurde jedoch noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr burch das Hauspersonal gelöscht. In der Nacht zum 10. b. M. wurde an einer Ausladestelle am Kupfergraben die Leiche eines unbekannten, etwa 35 Jahre alten, anscheinend dem Handwerkerstande angehörenden Mannes, mit zerschmettertem Kopf und in der band ein Terzerol baltend, aufgefunden und nach dem Leichenschauhause gebracht.
In einem der tomfortabelften Hotels von Berlin , so erzählt der B. B. C.", war ein junges, auf der Hochieits reise begriffenes Ehepaar abgeftiegen. Die jungen, aus Wien gelommenen Eheleute drückten sich bei der Table d'hote ver ftohlen die Hand, warfen sich im Lesesaal über das Beitungsblatt hinweg verliebte Blide zu, und der Bimmerfellner, der alle Morgen das erste Frühstüc servirte, bielt es als gewiegter Brattilus für rathfam, jedesmal vor Betreten des Gemaches einen trampfhaften Husten zu bekommen. Da, in einer der legten Nächte wurde es in dem Bimmer des Bärchens mert würdig unruhig und lebhaft; der helle Ton der elektrischen Klingel schallte durch den vereinsamten Rorridor und rief nach einander Bimmermädchen und Hausbiener herbei. Eine halbe Stunde darauf traf der in aller Eile benachrichtigte Hotelarat ein und wurde von dem jungen Ehemann mit etwas beftürater Wiene empfangen. Am anderen Morgen hätte der Buchhalter einen ganz neuen Hotelgaft im Fremdenbuch notiren tönnen, einen jungen Weltbürger, der über Nacht in aller Stille abge fliegen war. Der auf der Hochzeitsreise zum glücklichen Bater gewordene, frischbackene Ehemann telegraphiite sofort nach Wien , um die Frau Schwiegermama nachlommen zu laffen ein Fail, der in den Annalen der Hochzeitsreisen gewiß einzig dasteht und die würdige Dame logirte fich thatsächlich wenige Tage darauf im selben Hotel ein. Nach der Genesung Der jungen Frau fehrte man à quatre von der so jählings unterbrochenen Hochzeitsreise nach Wien zurück. Daraus er fieht man doch, daß so etwas auch in den feinsten" Familien porlommen fann.
wir die Rolonie. Auf der Straße draußen und dem Grün der Wiesen lag freundlicher Maiensonnenschein. In das Duett eines Spaßenpaares mischten fich helle Kinderstimmen und aus einem Hofe tönten sogar die melodischen Klänge eines Leter laftens. Auf in den Kampf Zoreo." Die sonst triviale Me lobie ging uns nahe. Wer tann Stimmungen bemeistern? Nr. 16 darüber, daß wir fürzlich die Behauptung aufstellten, daß im Allgemeinen mehr Kinder von armen als von reichen Leuten überfahren würden, weil ersteren natürlich die Zeit zur Beaufsichtigung fehle. Die. ,, Allg. Fahrstg." führt nun auch einen fahren werden, die beaufsichtigt werden, deren Mütter es aber an der nöthgen Sorgfalt fehlen lassen. Wir werden aufges fordert, einen Fall anzuführen, wonach Kinder amer Leute Aberfahren worden sind, von denen sich die Eltern den ganzen Tag in der Fabrik oder sonst wo auf Broderwerb außerhalb uns ohnung befunden haben. Ein freundlicher Lefer theilt Abend ver in der Rottbuserstraße wohnende Wertmeister uns einen solchen Fall mit. Vor einiger Zeit wurde an der frühere Weißenburger und Megerstraßen Ede ein Rind überfahren. Es
FOD, 8
tag und elftunden
urchschritt Stürmes Befte tortidend
Armen
er freien
er Leute
Sa, bal
bren wit
en, wen
us reines
weifel Bejogen
Sie b
und bit
e baglid
eiten und
en flid
Luge
Flat
bod be
fo rubig
stellte fich herauß, daß der Vater dieses Kindes toot war und die Mutter des Kindes außerhalb der Wohnung mit Waschen beschäftigt war. Fremde Leute mußten schließlich für die Ueber führung des Kindes nach einem Riantenbaus sorgen. Das ist nur ein Fall; wir find tros der Allg. Fahratg." immer noch der Anficht, daß viel mehr Kinder armer als reicher Leute über
fabren werden.
-
-
Mit zerschmettertem Nasenbein wurde am Sonnabend
unter Begleitung eines Schußmannes nach der Sanitätswache in der Adalbertstraße gebracht. 5. war in der Stalizerstraße zur Erde gestürzt und hierbei auf ein niedriges Eisengitter geschlagen, wobei er sich die vorgedachte Verlegung auzog.
Einen schauerlichen Selbstmordversuch bat in der Nacht zum Sonntag der im Keller des Hauses Göbenstraße Nr. 20 wohnende Schuhmacher Ahlberg unternommen. Der selbe war schon seit mehreren Tagen der näheren Umgebung burch sein erregtes Wesen aufgefallen, in Folge deffen er forts gefest, auch während der Nacht, bewacht wurde. Am Sonnabend war jedoch die Frau, von den Nachtwachen erschöpft,
haft, die 4000 Röpfe zählt, giebt es auch oft betrübende Bor In der großen Gemeinde der Berliner Studententommniffe. Verschiedene Studirende der hiesigen Universität unbewußt eingeschlafen, und diesen Umstand hatte Ahlberg be
11
nust, um fich mit einem Schuhmachermeffer die Kehle zu durchschneiden. Als die Frau erwachte, lag ihr Mann röchelnd in feinem Blute. Im Elisabethkrankenhaus, wohin der Unglückliche überführt wurde, giebt man fich wenig Hoffnung auf Wieder genesung hin. Sorgen um ein gekündigtes Darlehn sollen Die Ursache der unseligen That gewesen sein. Das Haus Göbenstraße Nr. 20 war vor Kurzem schon einmal der Schaus plag eines Selbstmordes. Die damalige Befizerin stürzte fich in einem Anfall von Geiftesstörung aus einer Bodenlule fünf Treppen hoch in den Hof hinab.
erhielten am Montag durch die Poft Briefe von einem Kom militonen, in welchen dieser ihnen mittheilte, daß er, wenn fie diese Briefe erhielten, nicht mehr sich unter den Lebenden be finde; er begebe fich nach dem Grunewald, um fich an einer genau bezeichneten Stelle das Leben zu nehmen. Die Em pfänger der Briefe begaben fich, wie die B. 8.- 8." mittheilt, am Dienstag früh sofort nach Rubleben und nahmen die Hilfe des Gendarm Brüning in Anspruch, um die Leiche zu suchen. Nicht lange bedurfte es des Suchens. Im Jagen Nr. 64, bart an der Havel , wurde die Leiche des fungen Mannes gefunden, bie von den anwesenden Kommilitonen als die des Studenten Qugo Tiemann refognossirt wurde. Der junge Mann hatte fich durch einen Schuß in den Mund getödtet. Die bedauerns werthe Mutter desselben, die bei Dresden wohnt, wurde von Dem Selbstmorde in Renntniß gefest, die Leiche aber in die Leichenhalle nach Charlottenburg geschafft. Ein zweiter Fall ist Der folgende: Der 25 Jabre alte stud. med. Frig G. aus Spremberg erregte gestern Nachmittag gegen 4 Uhr in der Friedrichstraße dadurch großes Aufsehen, daß er in verschie Denen Läden Einfäufe gemacht, die Waaren inde weder an fidh genommen noch bezahlt hatte. Als der G. schließlich vor
Fgeftiegen
ngen bie
Serzblut
Lidh fein
ehen,
lefchidies ein lad Blumens
mb hery
man
eint
Mittels
tauber
Fiferfu
Famili
W
-
-
-
-
Gerichts- Zeitung.
"
-
B. C. Die Frage, ob das in§ 3 des preußischen Gesetzes vom 29. Juli v. J. enthaltene Verbot der Veröffente lichung von Gewinn Listen auswärtiger Lotterien in den in Preußen erscheinenden Beitungen der Reichsverfaffung und dem Reichspreßaesez gegenüber rechis giltig ist oder nicht, gelangte beute( Montag) anläßlich einer gegen den verantwortlichen Rebatteur der Berliner Beitung", Dr. Langmann, wegen Beröffentlichung von Gewinnresultaten der in Breußen nicht zugelaffenen Braunschweigischen Lotterie in der Hevisionsinstanz vor dem Straffenat des Kammergerichts zur Verhandlung. Das Schöffengericht hatte den Angeklagten freigesprochen, indem es einen Widerspruch des erwähnten§ 3 mit§ 1 des Reichspreßgesezes vom 7./5. 74 fonstatirte, durch legteres die Veröffentlichung solcher Gewinnliften nicht für verboten erachtete und dem Reichsgefet stärkere Wirkung bei legte, als dem Landesgefeß. Die 6. Straftammer des Land gerichts aber verurtheilte den Dr. L. auf die Berufung des Amtsanwalts zu einer Geldstrafe, indem fie der Anficht war, daß der zitirle§ 3 dem Reichsgefeß nicht zuwiderlaufe. Der§ 20 des Reichspreßgesezes vermeise betreffs der durch den Inhalt einer Druckschrift begangenen Vergehen auf die allge meinen Landesgefeße. Darunter sei nicht bloß das Reichsstraf gefeßbuch verstanden, sondern überhaupt die ganze den Stoff behandelnde Landesgesetzgebung. Es sei in teiner Weise ver boten, diese Gesetzgebung zu ändern und zu ergänzen. Der § 3 des Gefeßes vom 29. Juli 1885 ftelle eine solche ,, Gre gänzung" dar und bafire also auf§ 20 des Preßgefeges Der § 1 des letteren aber enthalte tein Verbot, die Verantwortlich feit für Handlungen, welche durch den Inhalt einer Drudschrift begangen werden, anderweitig zu gestalten und auszudehnen. Von einer Beschränkung der Breßfreiheit sei erst dann zu reden, wenn es fich etwa um Anordnung von Kautionen, Entziehung von Konzeffionen, Beschränkung von Druckereien, Boftverboten und dergl. handle, überhaupt von preßpolizeilichen Bestimmungen. Dagegen sei durch das Gesez vom 20. Juli 1885 nur der Gegen ftand der Veröffentlichung für ftrafbar erklärt und einem solchen Landesgeset habe sich die Preffe nach§ 20 des Reichspreßgefeßes au fügen, einerlei, ob ein solches Vergehen nur durch die Presse vers übt werden fann. Hiergegen legte der Angeklagte Revision ein. Sein Vertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Ulstein, fübrte vor dem Rammergericht namentlich aus, daß dem§ 3 des Gesetzes vom 29./7. 1885 deshalb jede praktische Anwendbarkeit abzusprechen fe, weil er eine Beschränkung der Breffe enthalte, während Diese Beschränkung im Reich geset weder vorgeschrieben noch augelaffen set. Der§ 1 des letteren laute:„ Die Freiheit der Breffe unterliegt nur denjenigen Beschränkungen, welche durch Das gegenwärtige Ges: vorgeschrieben oder zugelassen find",
Der Mufiter Wohlers hat, wie bereits mitgetheilt, am 27. v. M. feinen unehelichen Knaben in den Humboldthafen geftoßen. Eine durch fachkundige Fischer mit geeigneten Wert zeugen vorgenommene Durchsuchung des Humboldthafens hat nicht zur Auffindung der Leiche geführt. Dagegen wurde gestern früh am Nordhafen bei der städtischen Frauen Badeanstalt die Leiche eines Knaben im Alter von 9 bis 10 Jahren angeschwemmt, welche die des vermißten Anaben sein dürfte. Die Leiche ist im Leichenschauhause zum Zwecke der Rekognition außgeftellt.
dem Hause Friedrichftr. 107 auf den Bock einer Extra- Droschle durch Fahrlässigkeit den Tod des Maurerlehrlings Kufahl geftiegen und abfahren wollte, hielt es der dort ftationirte herbeigeführt zu haben, indem er den Einsturz einer Treppe in
Saugmann für geboten, die Siftirung des G. zur nächsten Bolizeimache vorzunehmen. fabrung des Erkrankten wegen Gemeingefährlichkeit zur Neuen Arat tonstatirte Geistesstörung und ordnete die Ueber
Charité an.
Der nunmehr herbeigerufene
In der Affaire Ihring- Mahlow gegen Bobliewicz ift von der Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt worden. Be tanntlich handelte es fich darum, ob der Tischlergeselle Bobliewicz einer von denjenigen ist, die den Shring bei seiner Entlaroung im Arbeiter Bezirksverein für den Dften mit Edlägen fraftit haben. Der Berklagte batte seiner Beit im Termin durch mehrere Beugen den Nachweis erbracht, daß er fd während der Schlägeret an einer anderen Stelle des
Der Bauunternehmer Baethge, welcher beschuldigt ist,
bem Neubau Raftanien Allee 89 verschuldete, und welcher sich bisher der Verbaftung zu entziehen gewußt hat, ist vorgestern in der Wolgasterstraße durch Kriminalbeamte teftgenommen worden. Das Bimmer, in welchem er fich eingeschloffen hatte, mußte durch einen herbeigeholten Schloffer geöffnet und das Entweichen durch das Fenster durch die unter demselben poftirten Beamten verhindert werden.
Saales aufgehalten babe und war infolge deffen freigesprochen fiebung ließ sich nichts feftftellen. Ein anderer Berichterstatter
worden. Vorigen Mittwoch nun wurden plöglich nicht allein Herr Bobliewicz, sondern auch die beiden im Termin ver nommenen Beugen Bremer und Wittkowsky, sowie endlich ein nicht beibeiligter Herr Kolicinaly verhaftet. Sämmtliche vier befinden fich, fo viel belannt ist, noch in Haft. Außerdem wurden am Sonntag acht andere Herren, die als Beugen vorgeladen, aber nicht vernommen worden waren, nach dem Moltenmarkt fiftirt, wo fie mehrere Stunden lang vernommen,
aren ge
rd vor
Merbing
ibe vo
fie will
ber wal
Derarti
Ranfila
Leftbeny
mittelt.
Ein Waldbrand brach vorgestern Nachmittag in der 3. Stunde nordwestlich von Schmödwig aus und verbreitete fich im Nu über etwa 30 Morgen. Die Grünauer Feuerwehr, bie schleunig alarmirt wurde, sowie die Bewohner von Schmöd wig und Bohnsdorf vermochten das Feuer noch zu löschen, ehe es weitere Ausdehnung gewinnen lonnte. Ueber die Ent meldet uns die fomische Einzelheit: Mit welchem Eifer die freiwillige Löschmannschaft fich ihrer Aufgabe unterzog, geht daraus hervor, daß nicht weniger als 3 Taschenuhren nach dem Löschen des Feuers als verloren gemeldet wurden. Eine der verlorenen Uhren ist später gefunden und dem in Waltersdorf ftationirten Gendarmen eingehändigt werden, von dem fie der Verlierer abholen lann.
Schließlich aber wieder entlassen wurden. Ob diese Maßnahmen( Dorotheenstr. 38/39) findet während der Sommermonate bie
welchem Busammenhange stehen, ist bis jetzt noch nicht er
In der Poliklinik für Nieren und Blasenleiden
und daraus ergebe ich, daߧ 3 hier nicht anwendbar ift. Bu demselben Resultat gelange man, wenn man von§ 1 bes Reichsgefeßes ganz abfebe und nur berücksichtige, daß nach Art. 4 der Reichsverfaffung die Bestimmungen über die Breffe Der Reichsgefeßgebung vorbehalten sind, daß somit, nachdem im Reichsgefeß die Materie der Bresse einheitlich und um faffend geregelt worden ist, jeder Eingriff in diese Materie, jede Veränderung in der rechtlichen Stellung der Breffe, fet es zu ihren Gunsten, fet es zu ihren Ungunsten, seitens der Landesgesetzgebung ausgeschloffen sei. Daraus folge natürlich nicht, daß die Presse nicht dem Wechsel der allgemeinen Straf gefeggebung unterworfen sei, in§ 3 des Lotteriegefeges bandle es fich aber nicht um ein allgemeines Strafgeset, sondern um ein ausschließlich für die preußische Breffe erlaffenes Gesetz, welches ihr eine an fich nicht unter Strafe gestellte Handlung verbietet; das aber ist eine Beschränkung der Presse. Diese
bes Bolizeipräfidiums mit der am 17. b. M. gegen die Herren Aufnahme neuer Stranten in der Beit von 11 bis 2 Uhr Bestimmung babe auch, was die Straffammer nicht anerkennen
Markthallen Bericht von J. Sandmann, onzeffionirter Verkaufsvermittler, Berlin , Bentral Markthalle, den 10. Mai.
Auch eine Kunstleistung. Aus Berlin wird einem Die Zufuhren hielten fich in mäßigen Grenzen, befriedigten Biener Blatt gefchrteben: Einer unserer geschäßteften Pianiften aber den Bedarf. Butter wurde engros mit 70-125 M. be wohnte mit einem Stritifer unter einem Dache. Die unendliche zahlt. Eier mit 2,40, Räse mit 7,5, Spargel brachte 80 Bf
wolle, einen preßpolizeilichen Charakter, benn wenn der Gefeß geber durch Strafandrohung verhindern will, daß eine im Uebri gen nicht für strafwidrig befundene Handlung durch die Preffe ausgeübt werde, also zu erkennen giebt, daß er diefelbe nur dann für gefährlich hält, wenn fte durch die Presse begangen wird, so übt er durch dieses Verbot einen Alt der Prespolizei
-