aus, denn die Preßpolizei ist doch weiter nichts mehr, als die Fürsorge zur Abwendung derjenigen Gefahren für die Allge meinheit, welche aus der Ausübung des Preßgewerbes fich er geben. Der Vertheidiger fennzeichnet sodann noch die Ab­onderlichteit des Bustandes, der entstehen würde, wenn die Veröffentlichung der Listen, dem Willen des Vorderrichters gemäß, für die Breffe ftrafbar sein solle. Jeder Bigarren händler, überhaupt Jedermann würde an seinem Schaufenster Die betr. Liften und alle die auswärtigen deutschen   Beitungen, welche diese Liften ferner ftraflos bringen fönnen, in Bulunft auch ftraflos aushängen und bekannt machen fönnen, während die preußischen Beitur gen allein dafür bestraft werden sollen! Art. 106 der preußischen Verfassung fönne hier nicht heran gezogen werden, weil er fich zunächst nur auf die formelle Giltigkeit der betr. Geseze bezieht und weil er der Vorschrift Der Reichsverfaffung, daß die Reichsgeseze den Landesgefeßen vorgehen, weichen muß, wenn andernfalls diese Vorschriften nicht leerer Schall sein sollen. Allerdings sei die Presse bes schränkt, ja geradezu gelnebelt, wenn sie nicht mehr Thatsachen folle bringen fönnen; von Meinungen allein fönne fie nicht leben.§ 20 des Preßgefeßes spreche nur von der Verantwort lichleit nach allgemeinen Strafgefegen;§ 3 des Lotteriegefeges aber ftebe dem entgegen. Deshalb jet die Vorentscheidung aufzuheben. Die Oberstaatsanwaltschaft beantragte demgegenüber Burüd­weisung der Revision, indem fie fich im Wesentlichen auf den Standpunkt des Vorderrichters stellte. Das Kammergericht entschied nach längerer Berathung auf Burückweisung der Revision. Die Materie der Lotteriegefeggebung sei- so wurde ausgeführt nicht von der Reichsgefeßgebung geregelt und Daher der Landesgesetzgebung vorbehalten worden, und legtere tönne daher Vorschriften treffen, welche die Presse nach dieser Richtung hin beschränken. In den Veröffentlichungen der Listen Durch die Preffe aber werde eine ganz besondere Begünstigung des verbotenen Spiels erbildt. Die Bestimmungen des Gesezes vom 29./7. 85, fpeziell deffen§ 3 betreffen nicht die Drdnung der Presse und find sonach auch feine preßpolizeilichen; lettere Beschränkungen allein aber habe§ 1 des Preßgefeßes aus­schließen wollen. Auch die Bestimmungen der§§ 15-17 des Breßgefeges, welche die Ordnung der Preffe beabsichtigen, hätte eben so gut durch die Landesgefeßgebung erlassen werden Tönnen.

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ben baldigen Sieg" der gerechten Sache der Berliner   Maurer Schloß die Versammlung.

hfs. Zur Maurer- Lohnbewegung wird uns mitgetheilt, daß Maurermeister Herr Nato im Auftrage der Bau Innung zum Freitag, den 14. d. M., Abends 8 Uhr, in den großen Saal der Tivolt- Brauerei eine allgemeine Meifter- und Ges sellen Versammlung des Berliner   Maurer   Geweits einberufen hat. Die Versammlung soll das Zustandekommen bezw. die Wahl einer den Wünschen der Jnnungsmitglieder lonformen Gesellen Vertretung( nach dem sogen. A. BC.Eyftem" refp. nach alphabetischer Reihenfolge) besweden. Die Lohnfommission der Berliner   Maurer ersucht uns, dem gegenüber auf ihren an die Berliner   Maurer erlassenen, von uns a. a. St. veröffent lichten Aufruf zu erinnern, worin dieselbe alle Berliner   Maurer dringlich auffordert und ersucht, bei der betreffenden ,, A.B. C." Wabl Versammlung ausnahmslos zu erscheinen, da durchaus Vorsicht geboten sei. Es möge also Jeder am Blaze sein.

fammlung zu unterbreiten." Nach langen Debatten wurde die Resolution einstimmig angenommen.

Fachverein der Mechaniker, Optiker, Uhrmacher, birurgischer und anderer Instrumentenmacher. Mtwoch, den 12. Mai, Abends 8 Uhr, im Lokale des Herrn Nieft, Kom mandantenstr. 71-72, Mitgliederversammlung. Tagesordnung: 1. Fachwissenschaftlicher Vortrag mit Demonstrationen. 2. Dis luffton. 3. Bericht der Kommiffionen. 4. Fragelaften. Um Anmeldung der Bertrauensmänner wird gebeten. Gäfte will tommen. Aufnahme neuer Mitglieder. Die Mitglieder werden ersucht, die ausgefüllten Fragebogen abzugeben. Des Bußtags wegen finden die nächsten Versammlungen des Vereins am Mittwoch, den 12. Mai, 26. Mai, 9. Juni, 23. Juni ftatt. Von da ab wieder regelmäßig jeden Mittwoch nach dem 1. und 15. jeden Monats.

Die Generalversammlung der Zimmergesellen Berlins   und Umgegend, welche am Sonntag Vormittag in der Tonhalle", Friedrichstraße, unter Vorfiz des Herrn Seißt der Tonhalle", Friedrichstraße, unter Vorsitz des Herrn Seißt tagte, war von ca. 3000 Personen besucht. Viele Hunderte hatten nicht Einlaß finden können, da das Lokal sehr bald wegen Ueberfüllung von der Polizei gesperrt worden war. Ueber die Resultate der Enquete, welche die Lohnlommission Ueber die Resultate der Enquete, welche die Lohnlommission Durch Fragebogen über die Programmpunkte der Lohnbewegung veranstaltet hatte, referirte Herr Lehmann. Hiernach find die Fragebogen von 4229 Bimmergefellen ausgefüllt worden. Mit der jetzt bestehenden Lohnkommission erklärten fich 4167 einver flanden, nicht einverstanden 22, der Abftimmung enthielten fich 6 und die 34 Gesellen des Bauraths Böckmann wünschten fie auf 50 Mitglieder erhöht. Für eine Arbeitszeit von täglich 9 Stunden erklärten fich 2132 Gesellen, für eine solche von 10 Stunden 2117. Die 9ftündige Arbeitszeit wird also von einer Majorität verlangt, die nur 15 Mann beträgt. 4168 Stimmen verlangten einen Stundenlohn von 50 Pf., nur 8 einen solchen solchen von 45 Pf., die übrigen ent­bielten fich der Abstimmung. Des Sonnabends eine Stunde früher Feierabend mit voller Löhnung wurde einstimmig gewünscht. Die Forderung eines Lohnes von 75 Pf. für jede Ueberstunde wurde von 4218- 11 gegen- das Verlangen: an den Heiligabenden" vor Ostern, Pfingsten und Weihnachten 2 Stunden früher Feierabend, jedoch mit voller Löhnung zu haben, wurde von 42281 gegen- aufrecht erhalten. aufrecht erhalten. Herr Lehmann bedauerte, daß eine so leine Majorität fich für eine neunftündige Arbeitszeit erklärt habe. Gerade hier zeige fich die Beeinflussung, welche die Meister auf ihre Gesellen ausgeübt hätten. So hätten fich 3. B. die Gesellen all der Meister, welche die Meifter. Lohn tommiffion bildeten, für zehnftündige Arbeitszeit ausgesprochen. Unter diesen Umständen werde nichts anderes übrig bleiben, als für die diesjährige Lobnbewegung die Forderung einer Arbeitszeit von täglich 9 Stunden fallen zu laffen. In diesem Sinne entschied fich schließlich auch die Versamm lung. Nachdem mehrere Redner in Uebereinstim fich mung mit den Worten des Referenten ausgesprochen eine Resolution gerieth batten, wurde angenommen, monach

+ Bergeßlichkeit. An einem Februarabend des vorigen Jahres befand fich der Kaufmann Sch. in der verdrießlichen Situation, seinen Hausschlüffel vergeffen zu haben. Auf sein Rufen erschien endlich der Wächter und öffnete. Herr Sch. griff in die Tasche, um tas herkömmliche Groschen opfer zu bringen. Aber tein Nidel war zu finden. Es blieb ihm also nichts übrig, als ein Markfüd hervorzusuchen und es dem Wächter in die Hand zu drücken. Aber auch der Wächter war nicht im Befize von Wechselmünze und wollte das Geldflück mit dem Bemerken zurückgeben, Herr Sch. fönne bet nächster G.legenheit seine Versäumniß nachholen. Sch. bestand jedoch darauf, daß der Wächter die Mart behalte und ihm die 90 Bf. bei Gelegenheit zurückgebe. Diese Gelegenheit wollte fich aber nicht finden. Wochen vergingen und Sch. fonnte niemals Den Wächter antreffen. Schließlich

er in Den Verdacht daß diesem Bufalle eine böse Absicht zu Grunde liege und der brave Beamte den schlechten Willen hätte, die 90 Pfennige nicht herauszugeben. Der Sommer verstrich darüber. An einem Winterabende be suchte Sch. ein Konzert im Böhmischen Brauhaufe. Ganz vergnügt verließ er das Lokal, da führte ihm sein böser Stern Den Wächter mit dem schwachen Gedächtniß in die Hände. Die Galle lief ihm über. Er sprang auf den Bergeßlichen zu und mahnte ihn sehr energisch. Hierbei entschlüpften ihm einige sehr geringfchäßige Aeußerungen über die Qualifilation des Beamten. Der fühlte fich in seiner Würde verlegt und arretirte Sch. schleunigst. Im Polizei. Wachtlokal, wo seine Personalien aufgenommen wurden, gerieth Sch. ganz aus dem Häuschen. Er schimpfte und zog fich eine Anklage wegen nächtlicher Ruheftörung zu.

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die Forderung einer Arbeitszeit von täglich 9 Stunden bei der verschwindenden Majorität, die sich für dieselbe erklärt habe, für spätere Beit vertagt wird, an den übrigen Forderungen aber ftritte festzuhalten ist. Außerdem wurde nach furzer Dis luffton festgesezt, daß die Lohnforderung von 50 Bf. pro Stunde mit den übrigen Nebenforderungen am Montag, den 17. Mai, in Kraft trift, und die Lohnfommiffion beauftragt, diesen Beschluß den Meistern mitzutheilen. Mit einem hoch auf die gerechte Sache schloß der Vorfigende die Versammlung.

Allgemeine Kranken- und Sterbekasse der Metall arbeiter( E.. Nr. 29, Hamburg  ), Filiale I Berlin  . Am Sonntag, den 16. Mat, Vormittags 10 Uhr, findet Mödern ftraße 114( Anhalt'sche Resource) eine beschließende Versamm lung statt, in welcher die Bwistigleiten der örtlichen Verwal tung zur Sprache gebracht werden sollen( Der Kassirer und 2 Revisoren haben ihr Amt niedergelegt.) Es ist deshalb Pflicht jedes Mitglieder, in dieser Versammlung zu erscheinen. Ferner wird der Delegirte Herr Dstar Krohm über die Mainzer Generalversammlung Bericht erstatten.

+ Arbeiterinnenversammlung. Am legten Freitag fand in den Landsberger Bierhallen" eine Arbeiterinnenversamm lung unter Vor fi der Frau Cantius statt, die außerordentlich gut besucht war. Herr Boy referirte über die Frage: Wie ift Die Arbeiterinnenbewegung zu befeftigen? und bezeichnete als

Oeffentliche Versammlung der Steinträger Ber lins und Umgegend Dienstag, den 11. Mat, in Altermann's Saal, Dennewißftr. 13. Tagesordnung: 1. Wie weit haben die Meister unseren Forderungen Rechnung getragen und wie verhalten wir uns zu diesen. 2. Verschiedenes.

Letzte Nachrichten.

Nach einer Berechnung beträgt die Gesammtzahl der zur Erlangung fürzerer Arbeitszeit im Streit befindlichen amer tanischen Arbeiter 175 000 Arbeiter. Von ihnen haben 35 000 Bugeftändnisse durch den Streit errungen. 110 000 p beitern ist eine lürzere Arbeitszeit ohne Streit bewilligt wo ben, die 32 000, welche dieselbe letzte Woche erlangten, nicht mitgerechnet. Die Anzahl der im Streit, jedoch nicht wegen fürzerer Arbeitszeit, befindlichen beträgt 50 000. Summarum 375 000.

Summa

Neuerdings wird der sozialistische Agitator Paul Brotlas als Hauptanftifter des anarchistischen Ausbruchs in Chitag angefehen. Er war feiner Beit Mitredakteur der sozialistischen Berliner Fr. Pr.", als Most noch die Leitung des Blattes in Händen hatte. Aus Deutschland   ausgewiesen, hatte er eine Stellung an der Arbeiter- 3tg," in Chitago gefunden. Les genanntes Blatt ist am Freitag wieder erschienen, aber in be deutend fleinerem Format. Der Bürgermeister von Chilag bat erklärt, daß er daffelbe ganz unterbrüden werde, falls we tere Brandartikel veröffentlicht würden.

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auf

Delyannis hat eine an die Vertreter Griechenland  im Ausland abzusendende Darlegung entworfen, welche fi über die durch die Blolate geschaffene Lage ausläßt. In de felben erklärt Delyannis, Griechenland   babe nicht vermuthe daß es in einen Bustand der Feindseligkeiten den Mächten g genüber tommen würde, als man militärische Vorkehrungen fraf, um die Rechte Griechenlands   zu wahren. Uebrigens Die griechische Regierung die formelle Verpflichtung übernom men, den Frieden nicht zu stören, daher sei die von Europ angenommene Haltung, sowie die Blokade nicht gerechtfertigt. Griechenland   fei in Folge der Blolade in einer schwächere Lage als die Türkei  , welcher die Freiheit der Bewegungen dem Veere bleibe. Es sei zu befürchten, daß die Türke Blokade dazu benußen werde, um Griechenland   anzugreifen. Da Delyannis die hierdurch entstehenden Kalamitäten abju wenden wünsche, sei er entschloffen, seine Entlaffung zu nehmen Das Ministerium bat nach einem späteren Telegramm aud wirklich seine Demiffion gegeben, der Röntg hat dem Minifters Schreiben mitgetheilt, daß er bei den Schwierigkeiten, in denen fich das Land befinde, die Demission nicht annehmen lönne. Delyannis soll jedoch auf seinem Willen bestehen.

Gestern stand Termin vor dem hiesigen Mittel hierzu die Herstellung einer festen Organisation. Im präsidenten Delyannis indeß in einem Abends übersendeten

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Schöffengericht an. Der Wächter, welcher in Vorvernehmung von bem nicht gewechselten Markstüde gar nichts batte wissen wollen, mußte allmälig fich bequemen, Diese Thatsache einzuräumen. Daß sein Gedächtniß trozdem ein ganz vortreffliches fei, bewies er durch die genaue Wieder holung all' der Schmeicheleien, mit denen er von Sch. an jenem verhängnißvollen Abend bedacht worden war. Sch. wurde zu einer Geldstrafe von 30 m. verurtheilt, dem Wächter aber rieth der Vorfizende, fich in Geldsachen fünftig ein befferes Gedächtniß anzugewöhnen.

Vereine und Versammlungen.

hfs. Eine von ca. 8000 Theilnehmern besuchte öffent liche Generalversammlung der Berliner   Maurer fand am Sonntag Vormittag im Saale der Tivoli". Brauerei unter Vorfis des Herrn Betrend statt, der auch das Referat über das Thema: Die Fortseßung der Streitbewegung" übernommen hatte. Der Andrang war so groß, daß wohl über 2000 Ber fonen nicht mehr in den Saal gelaffen werden fonnten. Res ferent theilte unter anderem mit, daß die Stundenlohnforderung von 50 Pf. zur Beit bereits von 218 Meistern bewilligt worden set, im Laufe der vorigen Woche hätten noch 51 Meister nachträglich der Forderung zugestimmt. Auch die Zahl der jenigen Meifter, welche der Gesellen Lohntommiffion ihre

Anschluß hieran machte Herr Kürschner Lewin einige Mitthei lungen über die Löhne der in der Müßenfabrikation und Kürschneret beschäftigten Arbeiterinnen. Frau Cantius forderte Die Frauen hierauf auf, fich dem Nordverein anzuschließen und fich in die Mitgliederlisten einzeichnen zu laffen. Ste sprach hierbei von den in nächster Beit zu erfolgenden Vorstands wahlen und schloß mit den Worten:

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Nach dem nunmehr vollständig vorliegenden Resultat ber Wahlen zur serbischen Stupichtina wurden 60 Wenn also eine tei Rift cs und 5 Deputirte, welche feiner bestimmten Bartel Anhänger der Regierung, 39 Radikale, 15 Mitglieder der Bay angehören, gewählt. Vier Nachwahlen sind erforderlich.

Wabl im Norden ist, so werden Sie ja wissen, wen Sie zu wählen haben. Der überwachende Beamte löfte hierauf die Versammlung auf Grund des§ 9 auf. Allem Anschein nach muß ein Mißverständniß vorliegen. Troß der Aufregung, die Durch diese unerwartete Auflösung hervorgerufen wurde, ents fernten sich die Anwesenden rubig.

Mitglieder verfügen.

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den vom Könige zu ernennenden 40 Deputirten wird die Re gierungspartei demnach über 100, die Oppositionspartei über 5 In dem Madrider   Prozesse wegen des Angriffs au th. Mit polizeilicher Auflösung endete am Sonntag der Anftifter zu 1 Jahr Gefängniß verurtheilt. Der Difizie die deutsche   Gesandtschaft am 4. September v. J. wurde eine welchem die Bewachung des Gesandtschaftshotels übertrage

Vormittag die öffentliche Versammlung der Stellmacher, welche mit der Tagesordnung: 1) Die Aussichten unserer Streitbe wegung. 2. Festlegung der Unterstügungen unter Vorfis des

war, wurde freigesprochen.

Vom 8. bis 9. Mittag fam in Brindist 1 Gboler Herrn Menzel im Louisenstädtischen Konzerthaus abgehalten todesfall vor, in Ostuni   12 Erkrankungen, 2 Todesfäll

wurde. Herr Menzel erstattete den Situationsbericht. Seinen Mittheilungen ist zu entnehmen. daß von ca. 700 in Arbeit stehenden Gesellen 140 in 60 Werkstätten die Arbeit niederge legt haben. Er ermahnte, in allen denjenigen Werkstätten, in denen noch nicht die zehnstündige Arbeitszeit eingeführt und der Lohntarif anerkannt worden ist, am nächsten Morgen( Mon tag) mit dieser Forderung an die Meister heranzutreten und

in Torre Santa Susanna 2 Erkrankungen, 1 Todesfall, Venedig   9 Erkrankungen, 3 Todesfälle, in Salice 1 Ertranfung

Egbl." erfährt, feit gestern, weil ihnen die Lohnforderung täglich 3 Mart nicht bewilligt wurde.

Die Darmstädter   Bimmergesellen streiken, wie das Be

In Köln   b: ach Sonntag Abend 6 Uhr in dem Betroleu

Namensunterschrift zur Bestätigung der ertheilten Bewilligung im Falle der Nichtbewilligung die Arbeit niederzulegen. Hieran schuppen des ehemaligen Köln  - Mindener   Bahnhofs in Deut

eingesandt, babe fich in den legten paar Tagen wieder vermehrt. Einen neuesten neuesten Artikel der Baugewerks Beitung" abfällig triftrend, fonstatirte der Redner, daß der den Gesellen von jenem begblatte" gemachte Vorwurf, fie gingen nur darauf aus, cine Spaltung unter ben bisher einigen und vereinigten Meistern und Baugeschäfts inhabern hervorzurufen, schon deshalb unzutreffend und unge recht set, als es zur Beit eine thatsächliche Vereinigung aller Elemente und selbst nur der Mehrzahl der Arbeitgeber des Berliner   Maurergemeris überhaupt nicht gebe, da die Innung, Der Bund  ", als eine solche schlechterdings nicht angefeben wer den tönne. Dagegen sei es eine unbestreitbare Thatsache, daß die Berliner   Bau Innung, Bund" c. die alleinige Schuld treffe, wenn der Minimal- Stundenlohn noch nicht allgemein bewilligt worden set und neuerdings mehrere Meister, die ihn bereits bewilligt batten, wieder versucht hätten, fleine Abzüge zu machen. Einfimeilen, so empfahl der Referent, möge man wie bisher die partiellen Streits bezw. die Baufperre überall da fortseßen, wo der Minimallohn von 50 Bf. verweigert wird, in den nächsten Tagen werde eine große öffentliche General Versammlung der Berliner   Maurer endgiltig darüber zu be schließen haben, ob es noch nothwendig sei, durch Verkündigung des Generalftreils über den die Forderung hartnädig ver weigernden Theil der Berliner   Baugeschäfte den legten ent scheidenden Drud auszuüben. Hieran Schloß fich eine lebhafte Diskussion an, in welcher fich alle Redner in dem Sinne des Referenten aussprachen, worauf die Versammlung einftimmig eine Resolution annahm, burch welche fie erklärte, daß die partiellen Streils resp. die Bausperren bis zu weiterer definitiver Beschlußfaffung über die eventuelle Aufnahme eines Generalfireils über die mit der Lohnforderungs. Bewilligung noch rückständigen Bauten und Baugeschäfte fortauseßen sind; daß ferner alle durch den Streit bezw. die Sperre arbeitslos werdenden Bewertskollegen nach wie vor aus dem Generalfords mit 3 M. pro Mann und Tag unterstügt werden sollen und wodurch endlich alle Kollegen, Die den geforderten Stundenlohn von 50 Bf. erhalten, fich verpflichten, die Streifenden durch eine Beifteuer zum General fonds im Betrage von wöchentlich 1 M., wenn die Beschäfs tigten verheirathet, und von 1 M. 50 Bf., wenn fie unver beirathet find, zu unterstützen. Mit einem dreifachen och auf

Inüpfte fich eine längere Diskussion. Als sich einer der Red ner in scharfen Ausdrüden über die traurige Lage der Stell macher erging, erfolgte die polizeiliche Auflösung auf Grund des§9 des Sozialistengesezes, so daß der zweite Punkt der Tagesordnung nicht mehr erledigt werden konnte.

hr. In der Freien Organisation junger Kaufleute" berichtete am Freitag( bet Gratwell) Herr Mider   über die Enquete, welche der Vorstand in Bezug auf die Engagements. verhältnisse der in den faufmännischen Geschäften Berlins   An­geftellten zu veranstalten beschlossen hat. Referent legte den Fragebogen vor, welchen die Rommiffton entworfen hat, und er sprach dabei die hoffnung aus, daß in dieser Weise für Die Beantwortung der Frage, ob im Kaufmannsstande ein Noth ftand herrsche, die nöthige ftatistische Grundlage werde ge wonnen werden. Nach turzer Diskussion wurde die geplante Enquete von der Versammlung einstimmig gut geheißen. Das rauf erstattete Herr Henning ein Referat über die Kranken versicherung der Kaufleute". Referent leate am Schluß die fol

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es den Feuerwehren von Köln   und Deuz, die weitere Au

breitung des Feuers zu verhindern. Die angrenzenden schuppen blieben unversehrt.

Briefkasten der Redaktion.

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heutigen Nummer unter: Gerichts- Zeitung" finden. 44373. Die Antwort auf Ihre Frage werden Sie in b andere Frage beantworten wir in einer der nächsten Nummer

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Vermögen nicht halten. Die Klage gegen die Frau wäre gende seine Ausführungen resumirende Resolution vor: Die Landgericht II anguftrengen und zwar durch einen bei demfelbe leute", in welcher auch Gäfte erschienen find, erklärt, daß fte Darlegung des Sachverhalts und Angabe der Beweismit Mitgliederversammlung der Freien Drganisation junger Kauf- augelaffenen Rechtsanwalt. Dort müßte Ihr Freund unt

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auch um Bewilligung des Armenrechtes einkommen, falls er d Armenatteft beibringen lann. 2. Die 4 Hefte Die Sola demokratie vor dem Reichstage" foften zusammen. 1,20 E. F., Dennewigstraße. Der Sold der Unteroffigle fann wegen feinerlei Forderungen mit Beschlag belegt werden Wohl aber können Gelobeträge, welche bei Unteroffizieren gefunden, für den Gläubiger gepfändet und weggenomme

Die Ausdehnung des Krankenversicherungszwanges auf die Handlungsgehilfen, dem§ 2, Abfas 2 des Reichstrantenver ficherungsgesetes entsprechend, für bringend nothwendig er achtet. In Anbetracht deffen, daß die Mehrheit der Berliner  Stadtverordneten eine Krankenversicherung auch für die Handlungsgehilfen für nothwendig für nothwendig erachtet und über Die Art und Weise der herbeiführung der felben sich noch nicht geeinigt bat, hofft die heutige Versammlung und nach bisher laut gewordenen Stimmen

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A. G., Nauen  . Sie können gerichtlich gegen lein Straut gewachsen.

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wohl auch die Mehrheit des jungen Kaufmannsstandes, daß träger nichts machen. Gegen solche Denunziantenfeelen if e

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Das Kollegium der Stadtverordneten jest, nachdem die Rege lung der Arbeiter- Krantentaffen überstanden ist, eine für das Wohl der Handlungsgehilfen so dringende und wichtige Frage zur Erledigung zu bringen nicht länger zögern wird. Aus freien Stüden wird die Mehrheit der Handlungsgehilfen eben­so wenig, wie irgend eine andere Klaffe der arbeitnehmenden Bevölkerung Bevölkerung- frog Anerkennung der bringenden Nothwen digkeit fich einer Rrantentaffe anschließen, und ist dies digkeit darum durch gefeglichen Swang berbeizuführen. Der Vorstand wird beauftragt, diese Resolution der Stadtverordneten. Ver

Berantwortlicher Assalters. Svenbeins in its. Daud und Berlag vun May Bading in

Nr. 100, Grimmstraße. Es steht nichts im Wege Sie für Ihre Vereinsfahne die von Ihnen angegebenen Far

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H. 2. 8. Es exiftirt tein Bwang, der Labung Schiedsmanns zum Sühnetermin in Injurienfachen oder fon zu folgen. Man muß jedoch dem Schiedsmann schriftlich ob mündlich anzeigen, daß man nicht erscheinen will. Bleibt ma ohne vorherige Anzeige aus, fo fann eine Geldstrafe bid

1 Mart festgesetzt werden.

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