Majorität des Hauses und bitte, die Kommissionsbeschlüsse zu bestätigen.

Abg. v. Liebermann erklärt fich gegen sämmtliche Amendements und empfiehlt die Annahme der Kommissions beschlüffe, die die Bestimmungen der Vorlage schon wesentlich in der Richtung der Abänderungsanträge bes Bentrums er weitert habe und deren Befürwortung im Staatsministerium der Minister nach seiner eben erfolgten Versicherung über­nehmen wolle.

Abg. Traeger: Der hier angeblich im§ 27 gemachte Fortschritt beschränkt sich eigentlich auf eine bloße Deloration. Es scheint in der bisherigen Debatte ein angenehmes Schautel spiel stattgefunden zu haben, denn Herr v. Heede erklärt, bei Der feften Stellungnahme der Regierung auf seine Spesial wünsche verzichten zu müssen, und Herr v. Buttlamer seinerseits appellitt an die von ihm mit Freuden anerkannte Staatsweis heit der Majorität. Auf diese Schaufel fönnen wir uns nicht stellen, am wenigften bei einem Paragraphen von der Bes deutung des§ 27. Wir werden, wenn unsere Amendements verworfen werden sollten, einmüthig Dem Antrag von Schorlemer zustimmen, der leineswegs von unserem prinzipiellen Standpunkt so sehr abweicht. Die Berufung des Herrn Ministers auf England ist doch bei dieser Be legenheit ebensowenig maßgebend, wie in früheren Fällen, in welchen die Berufung auf England irgendwelche Einwände entkräften sollte; da wir faft alle Rautelen entbehren müssen, mit denen die englische Gesetzgebung und Verfassung die Ver waltung eingeschränkt hat, so ist eine Parallele mit englischen Verhältnissen ohne weiteres nicht zulässig. Die Besorgniß vor Wahlagitationen war schließlich der einzige sachliche Grund, der Herrn v. Heede für seine Ablehnung unserer Anträge übrig blieb. Aber ist diese Besorgnis maßgebend, dann soll man nicht nur alle Wahlen, sondern überhaupt alle Vertretungs­törper beseitigen. Bei aller Ehrerbietung vor dem Minister des Innern habe ich den Vorwurf desselben gegen Herrn von Schorlemer, daß dieser fich auf den Standpunkt des Westfalen, nicht auf den gebotenen Standpunkt des Gesetzgebers gestellt habe, nicht verstanden und muß ibn für eine leere Phrase halten. Die Amtmänner müssen gewählt werden, sonst beruht ihre Ernennung trop aller Scheinlautelen der Kommissionsbe. schlüffe im wesentlichen in den Händen des Ministers, mit dem Doch ficherlich der Oberpräsident solidarisch sein wird, sonst hält durch Diesen§ 27, wie durch ein offenes Thor, die Parteipolitik in die Kretsordnung ihren Einzug. Wenn eine Wahl ftattfindet, so muß fie natürlich auf eine bestimmte Dauer statifinden, daher unser Antrag, die Amisperiode auf 12 Jahre zu erftreden. Der legte Eventualantrag Springorum Richter ist lediglich in der Abficht gestellt, eine unnöthige Häufung von Aemtern zu vermeiden.

Abg. Frhr. v. d. Red findet die Kommissionsvorschläge allein annehmbar. Wenn auch die Liberalen meinten, die Selbstverwaltung sei durch demokratische Elemente allein durch zuführen, so irrten fie sehr; ohne aristokratische Elemente sei fte, namentlich auf dem Lande, gar nicht denkbar. Ebenso unhalt bar sei aber auch die Ansicht, daß die Selbstverwaltung ohne bureaukratische Aufsicht ordentlich und zwedenisprechend fungiren tönne. Diesen Gefichtepunkten würden die Kommissions. beschlüffe am besten gerecht.

Abg. Eidenscheidt erklärt das jetzige System der Amtsmännerfreirung für unbrauchbar und empfiehlt dagegen in Gemäßheit des Vorschlages v. Schorlemer die Ehren amtmannschaft event. die Wahl des Amtmanns durch die Amtsversammlung. Das Institut der Ehrenämter set nur deshalb in Westfalen nicht zur Entwicklung gekommen, weil die Nichtbestätigungen faft zur Regel wurden. Daß die Wahl durch die Amtsversammlung zu ganz guten Resultaten führen werde, zeige die Brauchbarkeit der heutigen auf die Art gewählten Betgeordneten, deren Amts­führung bei Urlaub des Amtmanns durchaus teine Stockung im Geschäftsgange erkennen laffe.

Es empfehle fich deshalb die Annahme der Anträge v. Schorlemer.

Abg. Schmieding spricht sich für die Kommissions

anträge aus.

Die Diskussion wird geschlossen.

Die Anträge des Abg. Ühlendorff und der Abgg. Springorum und Richter werden gegen die Stimmen der Frei finnigen und des Abg. Berger, der Antrag des Abg. v. Schor lemer in namentlicher Abstimmung mit 144 gegen 118 Stimmen abgelehnt. Für den lesteren ftimmen außer dem Bentrum, den Polen , den Freifinnigen, den Abg. Berger und Lotichius auch noch die Nationalliberalen Tramm, Weber( Halberstadt ), Möllmann, Ottens und Schlaeger, sowie der freilonservative Abg. Schnatemeter. Darauf gelangte der Kommissionsvorschlag gegen die Stimmen des Sentrums, der Freifinnigen, Bolen und der genannten Nationalliberalen zur Annahme.

Der§ 28 der Kommiffionsbeschlüsse will zur Beftreitung der Penfion der besoldeten Beamten, daß Amtsverband und Landgemeinden einen Raffenverband bilden, welcher unter Auf­ficht des Provinzialaussdbuffes nach einem vom Minister des Innern zu erlafsenden Regulativ den penfionirten Beamten thre Benfionen zu zahlen hat.

Abg. Uhlendorff will den Paragraphen ganz streichen, während Abg. v. Schorlemer nur der Provinzialvertretung die Ermächtigung geben will, eine Penfionstaffe für die betref fenden Beamten zu errichten und durch Drgane des Provinzial.

Minister v. Butttamer betont, daß die Regierung bemüht sei, den Vorschriften des Paragraphen, wo es angänge, au genügen. Das beweise die ganze Entwickelung in den Provinzen, in denen die Kreisordnung schon einge führt sei.

Abg. v. Rauch haupt weist darauf hin, daß der Land­rathsparagraph seine Geftaltung nicht der konservativen Partet und der Regierung in erster Linie, sondern gerade dem Abg. Windthorst zu verdanken habe.

Bum§ 31, welcher unter anderem bestimmt, daß für fürzere Verhinderungsfälle des Landraths der Kreissekretär die Stellvertretung übernehmen lann, beantragt Abg. v. Schor lemer, daß diese Vertretung 14 Tage in der Regel nicht über­fteigen dürfe.

Außer dem Antragsteller erklärt sich auch der natie­nalliberale Abg. Schmieding für den Antrag, weil er be strebt sei, die Vertretung eines böberen Beamten, wie des Landraths, durch einen subalternen Beamten möglichst aus der Welt zu schaffen oder doch zu beschränken.

Der Antrag des Abg. v. Schorlemer wird gegen die Stimmen der Konservativen und Freilonservativen angenommen, außerdem ohne Debatte§ 32, wonach der Landrath als Organ der Staatsregierung die Geschäfte der allgemeinen Landes verwaltung im Kreise führt.

Um 4 Uhr wird die weitere Berathung bis Dienstag 11 Uhr vertagt.

Kommunales.

w. Von den Markthallen. Das Igl. Polizeipräsidium hat an den Magiftrat ein Schreiben gerichtet, in welchem darauf hingewiesen wird, daß in den städtischen Markthallen nur solche Artitel zum Verlauf zuzulaffen find, welche zu den Wochenmärkten zugelaffen werden, also Artikel wie Blechwaaren, Porzellan, Stellmacherwaaren, Bijouterien sc. daselbst nicht feil­geboten werden dürfen, da die Markthallen als Erfaz für die Die Verhandlungen zwischen Wochenmärkte errichtet find. Magiftrat und Stadtverordneten schweben noch hierüber.

w. Zur Verwandlung des Wafferthorplates in einen Schmuckplatz ist auf Ersuchen der städtischen Baudeputation ein Entwurf durch den Gartendirektor Mächtig angefertigt worden, welcher die Buftimmung der städtischen Behörden er halten hat, und nunmehr auf Beschluß der Deputation dem tgl. Polizeipräsidium unterbreitet werden wird.

w. Der Beftand in der Irrenanftalt zu Dalldorf be­trug ult. März 1886 1254 Personen( 639 M., 615 Fr.); in Brivatanstalten auf Roften der Stadt befanden sich zu derselben Bett 795 Perfonen. Die Jbiotenanstalt beherbergte ult. Mär 1886 133 Kinder( 95 Kn., 38 M.), in Privatpflege anstalten befanden sich zur selben Beit 22 Jdioten.

Lokales.

Der Polizei Präsident erläßt folgende Bekanntmachung: Der ehemalige Uhrmacher, spätere Photographengehilfe Richard Mohrmann, welcher als Bandwurm Heilbefliffener fein Geschäft lange Jabre im Umherziehen betrieb, bis dies durch die Reichs­gewerbe Ordnung verboten wurde, empfiehlt fein Bandwurm mittel seit einigen Tagen wieder an den hiefigen Anschlage­säulen. Dieses Mittel toftet nach der Arzneitage 1 M. 20 Pf., wie durch den Ortsgesundheitsrath au Rarlsruhe festgestellt ist, und wird von Mohrmann für 10 m. verkauft.- Bur War nung wird solches hiermit zur öffentlichen Renntniß gebracht. -Im Anfolus hieran fet auch gleich die öffentliche Warnung mitgetheilt, die von derselben Stelle veröffentlicht wird. Es heißt da: Die seit dem Fortfall des rechten Seitengitters an den Borderperrons der Pferdebahnwagen gemachten Erfah rungen baben gelehrt, daß nicht selten Personen durch unvor fichtiges Verabspringen von den Borderperrons während der Fahrt fich mehr oder weniger erhebliche Verlegungen zugezogen baben. Es wird daher das Publikum dringend davor gewarnt,

die Pferdebahnwagen, namentlich von den Borderperrons aus, anders als während des Haltens derselben an den ausreichend zahlreichen Haltestellen zu verlassen.

eine nicht unerhebliche Verminderung der Dmnibusfrequenz zu Folge haben, indem fich nunmehr alle nicht in unmittelbare Nähe des Pappelplages Wohnenden nach der Brunnenftraf wenden und dort die Pferdebahn nach dem Morigplay be nugen werden. Es ist demnach nicht recht ersichtlich, weshall die störende Verkürzung der bisherigen Omnibustour vorge nommen worden ist.

"

Eine polizeiliche Durchsuchung nach verbotenen Schriften u. f. w. traf am Montag, den 17. d. M., die Zentral- Kranten Kaffe der Maurer, Steinhauer 2c., genannt Grundstein Einigkeit." In Begleitung mehrerer Geheimpolisiften erschien am frühen Morgen ein Kriminalfommiffar und begann m feinen Begleitern die Durchsuchung der im Deutschen Kaifer Lothringerstraße, belegenen Geschäftsräume der genannten Raff und der angrenzenden Privatwohnung des bei derselben ange ftellten Kafftrets Blaurod. Die Haussuchung ging in alle Ruhe vor fich und hatte einen geringen Erfolg, denn es wurden nur zwei Flugblätter vorgefunden und im Lokal der Bentral Kranten Raffe mit Beschlag belegt. Faft zu derselben Be fand bei dem in der Kaftanien Allee wohnhaften Maure F. Wille, dem Expedient des Bauhandwerker", ebenfalls ein Haussuchung gemäß§ 8 des preußischen Vereins. Gesezes statt

-

Die Koftenfeftfeßung in der Marunge'schen Mord sache, über welche ein Berichterstatter berichtete, ist bereits vo vier Wochen erfolgt, aber nichts weniger als abgeschloffen Unter der alten Strafprozeßordnung, schreibt die ,, Stsbgr. 8tg war es zulässig, das Vermögen eines Angeschuldigten mit Be schlag zu belegen, um Dedung für die eventuellen Gericht Loften zu erhalten. Die neue Strafprozeßordnung läßt die vo läufige Beschlagnahme nicht zu, die Kosten dürfen erst mit de erlangten Rechtskraft des Urtheils eingezogen werden. Da Urtheil in der Marunge'schen Sache ist, da Reviston nicht ein gelegt wurde, am 7. vor. Mts. rechtsträftig geworden. Bo diesem Tage an war lein Augenblick zu verlieren, wenn Roften fichergestellt werden sollten, da die Gefahr vorlag das Vermögen, in der Hauptsache in dem bebauten Grundf bestehend, verschoben werden könnte. Eine detaillirte und Definitive Roftenfeststellung würde nicht unbedeutenden Be verlust herbeigeführt haben, deshalb wurde nur ein Bauid quantum angenommen, welches ungefähr der aufgelaufen Kostensumme entspricht. Die Strafvollstreckungstoften find bisher außer Anfas geblieben und mußten dies bleibe weil dieselben nicht vorher, sondern

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Jahr festgestellt und liquidirt werden Dürfen Es ist ein Frrthum, wenn angenommen wird, daß die Stra volftredungsloften des Buchthauses durch den Arbeitsverdient des betreffenden Gefangenen gebedt werden. Der Arbeit dienst ist unantastbar, sowohl für den Fiskus, wie für br Privatpersonen. Derselbe darf von Niemand befchlagnah werden und ist bestimmt, nach vollendeter Strafvollstreckung Wiedereintritt in das bürgerliche Leben an ermöglichen, siehungsweise zu erleichtern. Im Falle der lebenslänglid Saft darf der Gefangene legtwillig über den Arbeitsverbie verfügen, auch schon bei Lebzeiten einen Theil an Angehörig überweisen laffen, bezüglich deren ihm in der Freiheit eine Im übrigen ist jede terhaltungspflicht obliegen würde. theilung über die Frist der Hinrichtung in das Gebiet der Be muthung zu verweisen. Der Bericht des Ersten Staatsanwa ist bereits vor Wochen an den Justizminister abgegangen, wann dieser beim Kaiser darüber Vortrag hält oder geball hat und wie lange die Alten unerledigt im Kabinet des fers liegen bleiben, entzieht sich nicht allein jeder Wiffenfcha sondern auch jeder Vermuthung.

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Welch' festes, gemeinsames Band die Arbeiter schlingt, welch' frischer, froher Geist ihre Reiben durchwe

zeigte fich wieder recht in dem gemüthlichen Busammenfein bes Arbeiter Bezirtsvereins für den Dsten Berlins , ber Sonntag Abend feine Mitglieder mit ihren Angehörigen na dem Restaurant des Herrn Jacobi, Landsbergerfir. 82, eingeladen hatte. Das geräumige und anheimelnde Lotal fonnte bi Hunderte und immer von Neuem, bis in die späte Abend stunde erscheinenden Besucher nicht faffen. Der joviale und in

Wir

schmunzelte ob der herbeigeströmten Böllerschaften, die ihm

über Bord werfen und unter den Fröhlichen ein Fröhlich

seinem Hauſe alle Ehre angedeihen ließen, über das ganze B Nicht geringes Befremden hat in den biefigen Lehrer ficht. Man vergaß die Sorgen der Woche und gab fich bes treisen eine Verfügung des Königl. Polizei- Präsidiums hervor Genuß des Augenblicks hin. Jnmitten der scherzenden, ball gerufen, durch welche die Rektoren angewiesen werden, dafür heitere, bald ernste Gefänge ertönen laffenden Tischgrupp Sorge zu tragen, daß bei den in den Schulgebäuden stattfin mußte selbst der hartgefottenste Hypochonder seinen Grießgra denden Nachimpfungen schulpflichtiger Kinder diese legteren von einem Lehrer beaufsichtigt werden sollen. Natürlich hat die übergroße Mehrheit der Rektoren in der richtigen Erkennt niß, daß fie sowohl als das übrige Lehrerpersonal als vorge sette Behörde die städtische Schul. Deputation zu betrachten haben, dies Anfinnen der Polizeibehörde entweder furzer Hand zurückgewiesen, oder bei der vorgefeßten Behörde Mittheilung

sein. Ach, wenn es doch immer so blieb." schlug die Trennungsstunde.

-

Um 11

Del

Lange vor Beginn der Vorstellung vom Herrgo schniger von Ammergau" mußte die Bertaufstaffe

Wallnertheaters geschloffen werden, sämmtliche Bi waren vergriffen, die Tafel mit der Aufschrift Ausverlauf von der Thatsache gemacht und ebenso wenig der Anweisung parabirte ftola am Raffenfenfter. Angesichts solch glüdli Resultate muß die Direktion des Wallnertheaters dem b solche Bedingung selbstverständlich nicht enthält und auch wohl gotischniger" noch für einige Seit das Feld laffen und schwerlich Jemand daran gedacht hat, den Lehrern eine solche Art von Dienftpflicht zuzumuthen, so darf man umfomehr ge spannt sein, wie die Schulbehörde fich zu diesem Verlangen

Der Polizei Folge geleistet. Da die Volation der Lehrer eine

Premiere der nächsten Novität: Hans im Glüd", um Tage verschoben worden.

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Eine harte Strafe erhielt am Freitag Vormittag Der Polizeibehörde stellen wird, als doch unter allen Umstän- Tochter der Wirthin eines in der Linienstraße wohnenden

den eine solche Verpflichtung den Lehrern nur von ihrer eige­nen vorgefegten Behörde auferlegt werden könnte. Hierzu bes

babe

Iber bei ihrer Mutter wohnenden Studenten zu durchsuchen merkt die Bolts Stg.": Uns will es allerdings gar nicht etwaige vorgefundene Briefe durchzulesen. Die Student hatten dies seit längerer Beit bemerkt und verschloffen

zweifelhaft erscheinen, daß die Schulveputation fich einen solchen

Für den Kommifftonsantrag treten die Abgg. vom Eingriff in ihre Rechte nicht gefallen laffen und auch ihrerseits ihre Schubladen und Koffer. Aber auch dies half nichts, be

Heebe, Scheffer( Schlochau) und v. Pilgrim ein, in­dem fte ausführen, daß dadurch die Möglichkeit geboten werde, Beamten, die an einer Stelle nicht verwendet werden können, an anderer Steile zu verwenden, ohne daß dieselben dadurch eine Winderung ihrer Penfion wegen Nichtanrechnung der Dienstzeit erleiden.

Abg. Uhlendorff führt aus, daß es fich darum handle, bie Versetzbarkeit dieser kommunalen Beamten berbeizuführen, um fie in den Händen der Staatsbehörden zu gefügigen Werk­zeugen zu machen.

In demselben Sinne sprechen fich die Abgg. Wurme­ling und v. Schorlemer aus.

Abg. Richter weist darauf hin, daß derselbe Grund, ben man für die Benfionirung der Amtmänner anführen lönne, auch für die städtischen Bürgermeister gelten würde. Es sei bedenklich, ein solches neue Brinzip in die Gesetzgebung ein zuführen und noch dazu im Widerspruch mit der Mehrheit der betreffenden Proving, bei der man es zuerst anwenden wolle.

Unter Ablehnung sämmtlicher Anträge wird der§ 28 nach dem Kommifftonsvorschage angenommen.

Der§ 29, welcher dem Amtmann seine bisherigen Befug niffe bezüglich der Verwaltung der Landgemeinden bewahrt, wird ohne erhebliche Debatte erneuert.( Es folgt der dritte Abschnitt von dem Landrathe", 30-32).

Nach§ 30 foll der Landrath vom König ernannt werden. Der Kreistag ist befugt, geeignete im Kreise angefeffene Per sonen in Vorschlag zu bringen. Die Qualifilation wird in der felben Weise bestimmt, wie in der Kretsordnung für die öst lichen Provinzen.

Abg. v. Heereman erklärt, daß er den von ihm im westfälischen Brovinziallandtag gestellten Antrag, das Präsen tationsremt der Kreistage zu erweitern, nicht wieder erneuern wolle, zumal doch kaum Aussicht set, daß die Ronservativen einer solchen Forderung zustimmen würden. Es sei leider zu befürchten, daß das Landrathsamt in seiner altpreußischen be währten Form immer mehr in den Hintergrund irete, und daß die Mitwirkung der Kreistage bei der Besetzung der Land rathsstellen immer mehr von der Regierung ignorirt werden würde.

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abgesehen davon, daß die Nothwendigkeit einer solchen Beauf fichtigung der Kinder während des Jmpfattes mindestens

schwerlich den Lehrern eine soiche Bumuthung stellen wird, die neugierige Tochter, ein Mädchen von 19 Jahren, öffne auch die verfchloffenen Behälter mittelft Nachschlüffeld, Gi der dort wohnenden Studenten der Medizin batte am Frei aweifelhaft erscheint. Soviel Energie wird doch wohl jeder zur Vornahme von Versuchen eine Ratte mit nach Haufe

Smpfarzt befizen, um während seiner Amtsübung fich die

Pflaster der Brüdenstraße wird schon wieder aufgerissen und durch ein vollständig neues Pflaster ersetzt. Die erste An­lage hat sich als zu tief hergestellt erwiesen.

Ratt

werden konnte, verwahrt. Er stellte die Kiste mit beri Ein theures Versehen. Das faum fertig geftellte auf den Tisch und ging zum Mittageffen nach einem nab Restaurant. Als er gegen 4 Uhr wiederkam, herrichte in Wohnung eine ungeheure Aufregung. Die Tochter hatte Rifte geöffnet, um den Inhalt in Augenschein zu nehm Beim Deffnen war die Ratte dem neugierigen Mädchen in Geficht gesprungen, so daß fie vor Schred in eine tiefe D sehen hat, wie bei dem um 11 Uhr nach Halle refp. Leipzig macht fiel und erst mit Hilfe eines Arztes nach etwa w abgehenden Personenzuge ein Schaffner durch herabfallen auf Stunden zum Bewußtsein gebracht werden tonnte. die Geleise verunglückte, und darauf den Poftschaffner aufmert Wirthin lündigte dem Studenten sofort das Bimmer und fam gemacht hat, wird dringend gebeten, seine Adresse gefälligft langt von demselben die Bezahlung des Arztes, widrigenfall

Ein Zeuge gesucht. Der Herr. welder am 10. Novem­ber 1883( Lutherfeft) auf dem hiesigen Anhalter Bahnhof ge

baldiaft bei Schroedter, Hagelstergerstraße 18, abzugeben.

Veränderte Omnibuslinie. Der Theil des Nordens zwischen Wedding und Gesundbrunnen , resp. zwischen Chauffee­und Brunnenstraße, welcher fich um den Gartenplay gruppitt,

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wolle. Der Student dagegen bewahrt seine Nube und verlang feine entlaufene Ratte wieder, da er im anderen Falle

Miethe nicht bezahlen will.

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tehrsader bildet. Während Gesundbrunnen und Wedding durch ebensowenig das Verfahren des Studenten gebilligt werden

Pferdebahnen mit dem Innern der Stadt verbunden werden,

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Das schwere Gewitter, daß fich Sonnabend Nachmittag unterhält die Verbindung dieses Theiles des Nordens mit dem furz nach 2 Uhr über Berlin , speziell über den Südwest Diril Innern der Stadt nur eine einzige Omnibuslinte, deren End- entlud, ist nicht vorübergegangen, ohne ein böses Beichen

puntte so lange der Gartenplay und Dranienplay waren. Hierin ist nnn insofern eine Aenderung eingetreten, als die Anfangs refp. Endstation im Norden aus bisher noch un­

schen Kirchbf, Bergmannstraße 42, waren um die angegeben Beit zwei Maurer mit dem Ausmauern eines Erbbegräbniffe entdedten Gründen von dem Gartenplag nach dem Pappelplatz beschäftigt, die sich in dem Moment, als der schwerfie Schla

verlegt worden ist. Hierdurch wird die bisherige Tour um ein nicht unerhebliches Stüd, um die ganze derftraße bis zum Gartenplay, verfürst und die Bewohner dieser Gegend arg be nachtheiligt. Während sonst die hinter dem Gartenplay wohnen­ben nach diesem gingen und die Anwohner der Aderstraße und

erfolgte, unter einen großen Fliederbaum geflüchtet batten, u Schuß gegen den Regen zu suchen. Unglüdlicher Weije der Blitz gerade in diesen Baum, die beiden Maurer fofort täubt zu Boden schleudernd. Der eine von ihnen, ein c 50jähriger Mann, angeblich ein Maurer Sied, war fofort to Der Nebenstraßen einfach in der Aderstraße, welche der Dmni während der zweite nur betäubt wurde und fich unter fe nußen will, nach dem entlegenen Pappelplag wandern. Der Die Leiche des Erschlagenen wurde, nachdem fich alle Belebung der schnell herbeleilenden Kirchhofsbeamten bald wieder erfolle versuche als erfolglos erwiesen, nach dem Leichen chauhaufe play ab, ein Beweis für das Bedürfniß dieser Verbindung. fchafft. Der wieder zum Bewußtsein erwachte Kollege wur

bus pasfitte, aufstiegen, muß iegt Jeder, der den Omnibus be

Dmnibus fuhr bisher nicht selten schon vollbesetzt vom Garten­

Die jest getroffene Verkürzung der Tour wird voraussichtlich

per Droschte in seine Wohnung gebracht.

herr Brun

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