our vorge
oftein en erschien egann nten Raff
equenz Bon einem frechen Raubanfall am hellen Tage be mittelbare richtet ein Berichterstatter, dem wir die Berantwortung für die nnenftraf Richtigkeit der Thatsache überlassen. Fräulein R. lehrte am isplay be Sonnabend in den Nachmittagstunden von einem Ausgang in , weshall ihre Wohnung, Neue Wilhelmstr. 1a, zurüd. Jm Parterre des Hauses traf fie auf einen Mann, der hinter ihr bis ins erfte Stodwert hinaufging, fich dort an einer Thür zu schaffen Schriften machte und dem Fräulein sodann in die 2. Etage folgte, wo Stranten er daffelbe zu Boden warf, würgte und von demselben die an dem Hute befestigte werthvolle Brillantbroche forderte. Fräu lein R. schrie um Hilfe und schlug ein Fenster auf dem Flur des Treppenhauses ein; durch den Lärm aufmerksam gemacht, trat die Wirthin des Fräuleins auf den Flur, gerade in dem Augenblid, als der Strolch einen sogenannten Todtschläger Iben ange über seinem Opfer schmang. Nun ließ der Angreifer Fräulein g in alle. los, riß ihr die Broche vom Qute und ergriff die Flucht, e wurden wurde aber von einem Knecht, der, auf dem Hofe des Hauses er Bentral arbeitend, den Lärm gehört hatte, verfolgt und von diesem und mehreren Polizisten auf dem Schiffbauerdamm festgenommen Bell und nach dem Polizeibureau geschafft, wo man ihm die Broche und den Todtschläger abnahm; man erkannte in ihm einen aus dem Buchthause entlassenen Freund Kowalsky's. Fil. K., die in Folge des Schredens ohnmächtig geworden war, erholte fich bald wieder.
felben n Maur nfalls ein fetes ftat en Mord bereits vo gefchloffen gr. 8tg.
n mit Be
Gericht ßt die vo rft mit de Den. Da nicht ein ben. Von
wenn bi
orlag, b Grundfti Mirte und nden Be n Baul fgelaufene
often find 8 bleiben
bürfen
on Ja Die Stra ttsverdien Arbeitso
für brill
be
chlagnah redung b lichen, Blänglide itsverdien Angehör eit eine
febe M et der atsanwal
angen, a
er geball
des R
Biffenfcha
etter u durchwe ammenfein 18, der
Origen nad eingelaben fonnte bit äte Abend ale und in ene Wir
wie ihm un ganze G b fich be nden, ball fchgrupp Griesgra
Auf dem Bau Courbiereftraße 9 hatten gestern die Steinträger die Arbeit niedergelegt und sollte in Folge deffen eine Winde die Stelle derselben vertreten. Bu diesem Zwede wurde der Treppenflur wieder abgebedt, was zur Folge hatte, daß ein dort beschäftigter Bimmergeselle herunterstürzte und auf ber Stelle todt blieb.
Von einem überaus tragischen Vorfall macht ein Be richterstatter Mittheilung. Die Gattin eines hiesigen Photographen, eine funge Frau, die in glüdlichfter Ehe lebte, mußte eines Frauenleidens wegen sich einem operativen Eingriff unter werfen, deffen unbedingtes Gelingen die Aerate indessen nicht in bestimmte Aussicht stellen konnten. Nachdem man fich lange gegen die Operation gestráubt, mußte man fich endlich zu der elben entschließen. Der Gatte der Patientin befand sich in hochgradiger Aufregung. Auf Rath der Werzte, fich für diesen Lag in die Umgegend Berlins zu begeben, erwartete er bas Resultat der Operation in Freienwalde . Dorthin fandte man thm denn auch das Telegramm, welches den glücklichen Verlauf der Operation meldete. Das Telegramm aber traf ihn nur noch als Leiche. Die Aufregung batte ihm einen Schlagzugezogen. Die Nachricht vom Tode ihres Mannes aber hatte wiederum einen so vernichtenden Eindruck auf die Kranke gemacht, daß auch sie am nächsten Tage starb.
anfall
-
aus einer Höhe von etwa 4 Metern von der Leiter herab und er litt anscheinend innere Verlegungen. Er wurde mittelft Droschle nach dem Lazarus Krantenhause gebracht. Als der Maurer Schirmer und der Maurer Bed am 15. d. M. Nach mittags auf dem Werderschen Kirchhofe in der Bergmannstraße während des aufstehenden Gewitters unter einem Fliederftrauch Schutz fuchten, wurde Schirmer vom Blig getroffen und ge tödtet, während Beck nur eine Lähmung der rechten Seite er litt. Die Leiche des ersteren wurde nach dem Leichenschauhaufe und Bed mittelst Droschte nach seiner Wohnung gebracht. Am 16. b. M. wurde eine Dame in ihrer in der Schönhauser Allee belegenen Wohnung, wie ärztlich fefigeftellt worden in Folge eines Herzschlags todt vorgefunden. Un demselben Tage Mittags explodirte in der Wohnung des Maurers Penser, Weberfiraße 9, eine Rifte mit Feuerwerkslö pern, sogenannten Knallbriefen, ohne besonderen Schaden anzurichten. Die Feuer wehr löschte das Feuer in furzer Beit. An demselben Lage Nachmittags wurde auf dem Bürgersteige vor dem Hause Roppenstraße 10 ein älterer unbekannter Mann, anscheinend Arbeiter, schwer trant vorgefunden. In den Hausflur eines nahe gelegenen Hauses gebracht, starb derselbe dort, ohne zum Bewußtsein gelommen zu sein, binnen ganz furzer Beit. Die Leiche wurde nach dem Leichenschauhause gebracht.- Am Abend Deffelben Tages wurde ein Mann in seiner Wohnung in der Frankfurter Allee erhängt vorgefunden.
Gerichts- Zeitung.
-
-
+ Beamtenbeleidigung. Die erbittertften Feindschaften find die zwischen Nachbarsleuten. Aus fleinlichen Ursachen ent ftehend ftehend Frau X. hat Frau 9. nicht höflich genug auf der Straße gegrüßt, Paulchen, der Sohn von Frau, hat Karlchen, dem hoffnungsvollen Sprößling von Frau X, beim Spielen im Hofe die Nase blutig geschlagen, durch eine himmelschreiende ungerechtigkeit ist Frau 3. vierzehn Tage früher, als es sein sollte, an das Reinigen der Treppe wieder herange tommen u. f. w. u. f. w. wächst der Groll mit jeder Woche, giebt der unschuldigste Vorfall neuen Zündstoff ab, reizt jede Begegnung zum Haß und zur Verachtung, werden die Gerichte mit Denunziationen und Injurienprojefen überschwemmt, und es explodirt von Zeit zu Beit eine Bombe, die als ,, Hauszant" die Gemüther der ganzen Hausbewohnerschaft erregt und alle nachbarlichen Fenster öffnet. Es giebt wohl Waffenstillstände aber leinen Frieden in einem solchen Kriege; mit Bähigkeit be. haupten beide Parteien das Schlachtfeld und nur die wohl angebrachte Kündigung eines verständigen Hauswirths fann Ruhe wieder herstellen. Es ist merkwürdig, wie vieler Bosheit bei solchen Anlässen das menschliche Herz fähig ist, wie allmälig der Kreis der Streitenden sich vergrößert und wie schließlich Mann und Maus, Kind und Regel, Hund und Kage in die feindlichen Kabres eingestellt werden. Ein solcher Kampf müthete in einem Hause zwischen Frau R. und Frau Sch. Ein ganzes Jahr hindurch hatten die Plänteleien gewährt, da tam es am 23. September v. J. zu einer Hauptation. Frau Sch. wohnt eine Tieppe tiefer als Frau N. Als fte am Mor
Gumbinnen hatten im Auguft v. J. ein Statut der Innung gewerbsmäßiger Beirather in fremden Rechtsangelegenheiten an den Regierungspräsidenten mit dem Antrage um Genehmi gung deffelben eingereicht. Als Zweck der Jnnung war die Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen angegeben. Der Regierungspräfident überwies das Gesuch dem Bezirks ausschuffe zur Beschlußfaffung und erhob in seinem Uebers weisungsschreiben mehrfache Bedenten gegen die beantragte Be ftätigung des Statuts. Namentlich ftüßten fich diese auf die persönlichen Verhältnisse eines Theils der Antragssteller, welche nicht dazu angethan feien, daß von diesen Personen als Jn nungsmitglieder die Förderung der Standesebre und die Pflege des Gemeingeistes erwartet werden könne. Der Bezirksausschuß schloß fich diesem Bedenken an und versagte die Ges nehmigung des vorgelegten Statuts. Hiergegen hatten die An tragsteller mündliche Verhandlung verlangt, welche am 29. Januar d. 3. vor dem besagten Bezirksausschuß in Gumbinnen stait fand. Der Gerichtshof hielt nunmehr durch Erlenntniß seinen Beschluß aus den oben angeführten Gründen aufrecht und fügte noch hinzu, daߧ 25 des Statuts als eine Einrichtung angesehen werden müsse, welche, da ste den Ausschluß der Mits glieder wegen Beschränkung der Verfügung über ihr Vermögen und wegen unehrenbaften Lebenswandels lediglich in das Be lieben der Jnnung stellt, teine dauernde Gewähr für die Er reichung der Innungsaufgabe biete. Gegen diese Entscheidung legten die Antragsteller Revision ein, welche im Termine von dem Redakteur der Deutschen Rechtszeitung", J. Fränkel, vere treten wurde. Derselbe bezeichnete§ 98 b der Gewerbeordnung als verlegt, da bei Prüfung des Statuts nur die darin ge schaffene Einrichtung, nicht aber die Persönlichkeit der Gründer maßgebend sein durfte. Der Oberverwaltungsgerichtshof er Tannte diesen Einwand als berechtigt an, erklärte aber, wiewohl er die thatsächlichen Gründe des Vorderrichters nicht zu den feinigen machen wolle, dessen Entscheidung aufrecht erhalten zu müssen, weil der zweite Genehmigungs- Versagungsgrund tein thatsächlicher Natur sei und deshalb in dieser Instanz nicht nachgeprüft werden durfte. Bei neuer Einreichung des Statuts zur Genehmigung werde nur die fragliche Kleine Abänderung nöthig werden.
Halle an der Saale , 13. Mai. ( Sittlichkeits Vergehen.) Die biefige Straflammer verurtheilte heute den 42jährigen Grafen Pfeil aus Leipzig , zu Neurode in Schlesten geboren, wegen Vergebens wider die Sittlichkeit zu einer Gefängniß. ftrafe von drei Monaten. Die Berurtheilung erfolgte auf Grund des§ 175 des Strafgesetzbuches.
Dresden , 13. Mai. ( Ermordung des eigenen Entellindes.) Wegen Giftmordes, begangen an ihrem vier Monate alten Entel linde, verurtheilte gestern bas biefige Schwurgericht die 63 Jahre alte Wittwe Richter aus Bannemis zum Tode. Dieselbe hatte dem fleinen Sohne des Bahnarbeiters Richter, ihres eigenen Sohnes, Phosphor in die Milch gethan und dadurch den Tod des Kindes berbeigeführt. Man nimmt an, daß die Frau die That aus Verdruß über die etwas schroffe Behandlung ausgeführt hat, welche ihr der Sohn und dessen Frau angedeihen teßen.
gen jenes verbängnisvollen Tages im Frieden ihrer Seele Vereine und Versammlungen
durch ihre Zimmer schritt, regnete es plöglich auf fte herab. Sie sah empor und entdeckte, daß die Decke an verschiedenen Stellen durchweicht sei. Sie eilte mit ihrem Dienstmädchen nach oben, wo ihre intime Feindin, Frau R. wohnte. Aber so heftig fie läutete und flopfte, alles blieb still und es tropfte
ruhig weiter auf ihre Möbel berab. Nun wurde die Bize
Standalöser Erzeß. Ueber eine empörende Ausschrei tung, die von den„ befferen Gesellschafts- Kreisen" angehörenden Rowdies verübt worden ist, meldet dem B. B. C." ein Be richterstatter, dem wir die Verantwortung überlassen müssen, nach der übereinstimmenden Mittheilung einer großen Anzahl Beugen tes Borfalles folgendes: Am geftrigen Sonntag, etwa um 2 Uhr Nachmittags, betraten ein Oberfeuerwerker und ein Artillerie Sergeant in Begleitung breier, elegant ge Heldeler, augenscheinlich den gebildeten Ständen" angehöriger junger Herren den Garten des Restaurants Bum Kölnischen Garten" in der Scharrenstraße Nr. 12 und ließen sich BayrischBier geben. Im Ganzen hatte die Gesellschaft 10 Glas Bier getrunken, als gegen 21 Uhr die Gattin bes in dem felben Hause wohnhaften Kaufmanns R. mit einer jungen vers wandten Dame den Saal des Lolals, wo beide Damen bas nach der in der arften Etage des Hauses belegenen Wohnung u begeben. Im Begriff, die Eingangstbür zur Wohnung auf zuschließen, sahen fich plöglich beide Damen von den ihnen schnell nachgeeilten fünf Herren aus dem Garten, die schon pährend des Effens die Damen fortwährend figirt hatten, umringt. Mit aller Gewalt versuchten fie den Damen ihre Gesellschaft aufzudrängen und in die Wohnung zu gelangen. Da Herr R. nicht anwesend und die Damen fich allein jaben, eilten Beide in ihrer Bedrängnis nach dem Restaurationslotale zurück und flüchteten schließlich, als fie fich auch hier noch von den Herren verfolgt sahen, in die Restau tationstüche hinein. Aber auch hier versuchten die Aufbring lichen einzubringen. Herr Engel sen., der Eigenthümer des Hauses und Befiger des Restaurants, eilte herbei und versuchte Die Herren aus der Rüche herauszubringen. In Begriff, bie zur Küche führende Thür abzuschließen, erhielt derselbe aber plöglich von einem der Bivilisten mit einem Regenschirm einen Hieb über den Kopf, derart, daß der alte dreiundsechzig Jahre und der Hausknecht dem alten Herrn zu Hilfe, worauf bie beiden Militärs die Säbel zogen und blindlings auf ihre Gegner einhieben. In diesem Säbellampfe wurden dem Haus Inecht durch einen von dem Artillerie Sergeanten geführten Säbelhieb gegen den Kopf die Oberlippe aufgespalten, und die Herren Engel, Vater und Sohn, an Kopf und Armen verlegt. Auf die während des fich schnell abwidelnden Kampfes aus geftoßenen Hilferufe der in die Rüche geflüchteten Damen eilte der im Hause wohnhafte Buchbindermeister Baquet zur Hilfe herbei, bet deffen Erscheinen die Ersedenten die Flucht ergriffen, nachdem bei dem Gefecht die Küchenfenfter zerschlagen und in Dem Garten eine arge Verwüstung unter den Bänken und Stablen angerichtet war. Jn bem Augenblid, als die rauf luftige Gesellschaft das Haus verließ, und nach allen Wind. richtungen hin das Weite suchte, erschien glüdlicherweise ein Schumann, dem es gelang, den Hauptschläger, den Sergeanten, welcher dem Hausknecht die Lippe aufgespalten, an der Friedrichs. gracht festzunehmen. Derselbe legitimirte fich als der als
Fröblide
Um 11
Blaffe
Del
Herrgott the Bill usverlauf glüdlic
dem b
und if
um
mittag
einis
wohnenden liche Sachen
fuchen un offen bab nichts, be ten, öffn
Stubent
Tele. Gind am Frei Saufe verfchlof
it ber Ra
nem nabe
Fichte in b
er batte b
Bu nebmen
Mädchen in
tiefe Db
etwa w
onnte.
her und
Dit
vibtigenfall
alle made
und verlang ugterde
en Falle b
bel
tann abe
wirthin geholt, die mit einem Schugmann- bewaffnet, hätten wir beinahe geschrieben auf dem Plage erschien. Wieder wurde getlingelt und wieder blieb alles still. Da sprengte der Frau R. trat ihnen entgegen( fte giebt an, mit ihrer Toilette Schußmann die Thür mit seinem Säbel und man drang ein. beschäftigt gewesen zu sein und deshalb nicht geöffnet zu haben) und ersuchte fte sehr energisch, ihre Wohnung zu verlassen. Das Kloset set verstopft und der Grund der Ueberschwemmung gewesen. Der Schußmann und die beiden Frauen räumten auch sofort das Feld, aber im Bufen der Frau R. wogte ein gewaltiger Born gegen den Schußmann, der fich gewaltsam Eingang verschafft hatte. Sie traf zu ihrem Unglüc einen anderen Schußmann, bei dem fie fich in wenig gewählDer hörte thr zu ten Worten über seinen Kollegen beklagte. und zeigte fie dann gelassen wegen Beamtenbeleidigung an. Gleichzeitig aber wurde gegen fte wegen 3 weiterer Beamten. beleidigungen Antlage erhoben. Diese Beleidigungen hatte aber niemand weiter gehört, als Frau Sch. und ihr Dienft mädchen, die allerdings ihre Aussagen beschworen. Diese Aus
* Fachverein der Puzer. Die legte Mitglieder. Vers sammlung des Vereins, welche in Scheffer's Lolal, Inselstr. 10, stattfand, war so zahlreich besucht, daß das Lokal die Theilnehmer taum zu faffen vermochte. Der Vorfigende machte den Mite aliedern zunächst die Mittheilung. daß er den Vorftzenden der Meifter Lohnlommission, Herrn Maurermeister Biebent, zu dieser Versammlung eingeladen babe, um aus seinem Munde zu hören, wie es mit dem friedlichen Verhandeln zwischen Meistern und Gesellen stehe. Herr Biebent, welcher auch erschienen feiner Freunde, es mit Freuden begrüßen würde, wenn die war, führte aus, daß er für seine Person sowie noch einige Verhandlungen etwas weiter gediehen wären, die Schuld hieran trage nur die laue Bethelligung der Baugeschäfts. Inhaber an den zu diesem Bwede für fte einberufenen Bersammlungen. Rebner erklärte, daß von 450 Geladenen nur 89 erschienen waren, bie größeren Baugeschäfts. Inhaber fehlten sämmtlich. Als Entschuldigung führten fte an: Es nüte ja doch nichts; fte felen der Gesellenorganisation gegenüber doch machtlos. Daß er( Redner) diese 89 nicht für Tompetent erachten tönne, Die so wichtige Frage zu regeln, fet doch wohl selbstverständlich. Redner tröftet fich damit, daß jebe im Entstehen begriffene Vereinigung mit Widerwärtigkeiten zu kämpfen habe. Wie fich bas Gute in jeder Sache Bahn breche, so würde dies bei den Inhabern von Baugeschäften auch nicht ausbleiben. Sie wir den schließlich doch erkennen, daß es beffer set, für beide Theile, Meister und Gesellen, bindende Abmachungen zu treffen.- An der Distuffton betheiligten sich die Herren Buchholz, Dietrich und Dähne. Ferner wurde erwähnt, daß die Schreibweise der ,, Baugewerkzeitung" sowie die des Bauhandwerker" nicht dazu angethan wären, Frieden zu säen, sondern bemühten sich beide Blätter, in Schimpfer eien fich gegenseitig zu überbieten; dies tönne man, vom ruhigen Standpunkt aus betrachtet, nicht guts heißen. Herr Buchholz ersuchte die Mitglieder, die Kluft zwischen Maurern und Buzern( welche einige Herren bemüht wären zu erweitern) überbrüden zu suchen, denn Vortheile er wachsen aus diesem Berwürfnifie für feinen Theil.- Dann wurde noch bekannt gemacht, daß eine hiesige Firma für Rohre gewebe auch innere Busarbeit gleich mit übernimmt, dieselbe fuche hierzu einen Buspolier. Mit diesem Gesuch habe fich besagte Firma an den Vorsitzenden des Vereins gewandt; ste fet somit zum Glück an die richtige Adresse gelangt. Hier aus ersehe man wieder, wie noih vendig es wäre, daß sich jeder Kollege dem Verein anschließt, welcher die Interessen seiner Mitglieder nach jeder Richtung hin vertritt.
fagen wurden aber erschüttert durch das eibliche Zeugniß des Dienstmädchens der R. und des Schloffermeisters, der das zer brochene Schloß reparirt hatte. Beide bekundeten, in der Zeit, wo die beiden anderen Beugen die Beleidigungen gehört hatfen, in unmittelbarer Nähe von Frau R. gewesen zu sein und nichts gehört zu haben. Da es in solchen Fällen ein eignes Ding um die Schärfe des Gehörs ist, sprach das Schöffen gericht Frau R. von der Anklage in diesen Fällen frei, ver untheilten fie aber wegen der erften Beleidigung zu einer Geld ftrafe von 30 M. Hiergegen legte die Staatsanwaltschaft Be rufung ein. Das Dienstmädchen der Frau R. gab in der geftrigen Verhandlung die Möglichkeit zu, die Aeußerung überhört zu haben. Darauf hin erhöhte die Straflammer die Strafe auf 50 M. Der Staatsanwalt hatte 180 M. beantragt. -Hoffentlich ist der Hauszant nun zu Ende.
+ Geständnisse werden häufig vor der Berufungsinstans unter der Angabe zurüdgezogen, daß fie vor dem Unter suchungsrichter und in ber erften Instanz aus Furcht abgelegt worben wären, um die Untersuchungshaft abzukürzen. So war
tommandirte Sergeant Ballborn vom Schleswig 'schen Felbe es in einem Falle, der gestern vor der Straftammer für Be
rufungsfachen des biefigen Landgerichts I zur Verhandlung stand. Ein Fräulein Klara 2., eine junge Verkäuferin, war von dem Schöffengericht wegen Diebstahls in wenigstens zwei
Artillerie Regiment Nr. 9. Einer der Zivilisten wurde von dem Buchbindermeister Baquet bis zur Stralauer Straße ver verfolgt und dort arretirt. Derselbe legitimirte sich auf der Bache des Polizei. Reviers als der aus Posen gebürtige Frei Fällen zu 14 Tagen Gefängniß verurtheilt worden. Sie war herr Bruno von Bülgingslöwen. Der Oberfeuerwerker und die beiden anderen Zivilisten waren entlommen und sind noch nicht festgestellt. Dem verlegten Haustnecht ist die aufgeschlagene Dberl pp: durch einen Arzt zugenäht worden. Die Verlegungen, welche die Herren Engel, Vater und Sohn, Davongetragen, find glücklicher Weise nur leichte, obgleich der alte Herr die Spuren davon im Gefichte aufzuweisen hat.
Kaufmann R.,
der Gatte der einen angegriffenen Damen und Herr Engel Anzahl von Buggegenständen. Die Angeklagte wurde verhaf fenior werden am Montag die strafrechtliche Untersuchung des Falles, sowohl bei der lönigl. Staatsanwaltschaft als auch beim Militärgericht in Antrag bringen. intl. 8. tai 1886.( Angabe in Metern.) Wasserstand der Spree in der Woche vom 2. bis
tat werben Nachmitt weft- Diari eichen feines rich Werbe angegeben begräbniffe batten, u Welle ful er fofort be
erfie Schla
Ten, ein c fofort to ter Affle eder erbolle Belebung Daubaufe
Hege wur
Tage
Dammmühle, Oberwaffer. Dammmühle,
2./5 3./5. 4./5. 5./5. 6./5. 7./5. 8./5.
Am Oberbaum 2,65 2,62 2,62 2,60 2,60 2,58 2,58
2,56
2,54 2,54 2,52 2,51 2,52 2,50
Unterwaffer. 1,36 1,34 1,34| 1,32 1,30 1,30 1,27
-
als Verläuferin in dem Weißwaaren und Bosamentiergeschäft des Kaufmanns H. thätig gewesen und hatte, wie fte selber auch eingeftand, eine Anzahl Waaren aus dem Lager ent wendet. Entdeckt worden war die That in Folge einer Denunziation ihrer Logiswithin bei dem Prinzipale, der ganz e. ftaunt war zu erfahren, daß seine Verläuferin ganze Badete Waaren nach Hause mitbringen solle. Eine Haussuchung war vorgenommen worden und die Polizei entdeckte auch eine große tet und vor dem Untersuchungsrichter fuchte fte aus der Masse aller bei ihr vorgefundene Gegenstände 6 heraus, deren Ent wendung fie mit Angabe aller Details eingeftand. Daraufhin erfolgte thre Verurtheilung. Sie legte Berufung ein und machte in Dem geftrigen Termin geltend, fie fet ber Polizei eingeschüchtert und Ab legung dieses Geständnisses gezwungen worden. Man Man babe thr gedroht, daß ihre Schwefter ebenfalls in die Untersuchung eingezogen werde und so lange, und sollte es 1 oder 1 Jahre bauern, eingesperrt bleiben würde, wenn fte nichts gestehen wolle. Es wurde aber festgestellt, daß ste auch vor Gericht, wo sie nicht zu einem Geständniß genöthigt worden sei, ihre Selbstbesichtigung zweimal wiederholt habe. Ebenso miglang der Gegenbeweis, den fie angetreten habe. Von allen Kolleginnen, die als Beugen vorgeladen waren, ver
Don
aur
wagens nach der Charitee gebracht. Bu derselben Beit stürzte fehr intereffante Verwaltungsstrettsache, betreffs der Nichts
-
hr. In der öffentlichen Versammlung der Maler gehilfen, die am Sonntag bei Bratweil unter dem Vorfige des Herrn Springer tagte, berichtete Herr Regerau, daß die Lohntommiffion behufs Herstellung einer befferen Kontrole über die zum Unterstüßungsfonds eingehenden Beiträge fol gendes beschloffen habe: Jeder an der Lohnbewegung fich bethelligende Rollege erhält eine Legitimationstarte. Der Rafftrer hat den Werkstattbelegirten Marlen a 75 und 50 f. zu verabfolgen. Durch Aufkleben dieser Marken auf die Ratten quittirt der Delegirte über die von den Werkstattgenoffen em pfangenen Wochenbeiträge. De Abrechnung der Delegirten mit dem Kafftrer erfolgt alle 14 Tage. Die Übereinstimmung der ausgegebenen Marken mit dem vorhandenen baaren Gelde bei den Delegirten und beim Raffirer wird durch die Revisoren fontrolirt. Referent theilte dann mit, daß am nächsten Sonntag zwei öffentliche Versammlungen( die eine Lothringer firaße 37, die andere entweder bei Gratwell oder Alte Jalobftraße 37) stattfinden und in denselben die Vertheilung Der Legitimationstarten erfolgen werde, und schloß mit der bringenden Mahnung, die ani vorigen Sonntag angenommene Resolution, welcher zu Folge für bie nächste Beit Sonntagsund Ueberstundenarbeit auch für 75 Pf. pro Stunde nicht ver richtet werden soll, ftreng zu befolgen. Herr Gehrke wies bas rauf hin, daß im Interesse der Malergehilfen auch die Ans streicher veranlaßt werden müßten, in die Lohnbewegung einautreten und einen Minimallohn oon 21 M. wöchentlich durch zusetzen. Herr Reperau berichtete, daß die Anftreicher in Kurzem eine öffentliche Versammlung abhalten und den von
unbekannter, bem Arbeiterstande angehöriger, ungefähr 45-50 Angeklagte die als geftoblen bezeichneten Gegenstände gekauft für fich fordern werden; er bemerkte, daß dieses Vorgehen der Polizei Bericht. Am 15. d. M. Vormittags wurde ein mochte teine einzige zu befunden, gefehen zu haben, daß die Jahre alter Mann auf dem Bürgersteige vor dem Hause habe. Unter diesen Umständen wies das Gericht die Berufung Anftreicher erfreulich sei, da in Folge deffen es für die Mehrs Blumenstraße 26 von Krämpfen befallen aufgefunden, und da zurüd. et sich nicht erholte auf ärztliche Anordnung mittelst Kranken
Vor dem Oberverwaltungsgericht wurde gestern eine
ber Steinträger Hinze auf dem Neubau Rosenthalerstraße 34 genehmigung eines Jnnungsstatuts, in der Revistonsinftan lung ihrer Prinzipale zu den aufgestellten Forderungen der vermuthlich in Folge Fehltretens mit einer Mulde Biegelsteine verhandelt. Fünfzehn Rechtskonsulenten im Regierungsbezirk Gehilfen( Marimalarbeitstag son 9 Stunden, Minimal
helt der Malergehilfen leichter sein werde, einen höheren Lohn, als den Minimallohn von 24 M., zu erlangen, und richtete die Bitte an alle Kollegen, die Lohnkommission über die Siel