無 諗
en
en
is
te
dr
ot
it
te,
■ ch
er
ent
alt
en.
et
ft
er.
Der
in
In
Der
in
am
Die
as
um
ch
Das
อน
ent
in
in
Ich
oic
en
te,
et
Bes
10
bis
che
Don
De
cent
ont
fta
Ing
Der
nur
Dett
tit
ige
Der
ne
Bet
ige
Der
tie
era
nan
bet
lich
en
ach
auf
bier
Den
Mich
wei
lich
Ers
en.
bes
ble
unb
Teft
bet
ge
es
3 น
fein
nem
ber
be
elfe
aft
find
ung
Bug
Colo
tigte
aten,
and
3.fle
bischen Streichholaichachteln haben und als Gesundheits Landftidor" bezeichnet werden. Die Streichhölzer felbft bestehen aus Buderstödchen mit Chotolabentöpfen, ebenfalls genaue Rachahmung der Streichhölzer. Derartige Chokoladenscherze befinden fich vielfach in den Händen ganz fleiner Rinder. Welches Unheil dadurch angerichtet werden kann, daß man die Kleinen daran gewöhnt, solche Schachteln und ihren Inhalt für ungefährlich, ja besonders schön zu halten, braucht nicht hervorgeboben zu werden. Die Verläufer find übrigens in folchen Fällen nicht die am meisten Schuldigen. Viel unver antwortlicher handeln Diejenigen, welche solch' dummes Beug laufen und es fleinen Kindern in die Hände geben.
Herr Tapezirer Hermann Günther, Dresdenerstr. 112, ersucht uns, au tonftatiren, daß er mit dem in voriger Nummer erwähnten Schwindler gleichen Namens leineswegs identisch ist. Ausweisung. Der Buchbinder Friedrich Michelsen wurde geftern auf das Bolizei- Präsidium aitirt, woselbst ihm eröffnet wurde, daß er das Gebiet des fleinen Belagerungszustandes innerhalb 48 Stunden zu verlassen habe. Herr Michelsen hat belanntlich vor einigen Tagen ein Bigarrengeschäft am Wein bergsweg übernommen, welches von seiner Frau fortgeführt werden wird.
Ein Pseudo- Kriminalbeamter wurde gestern in der Berson des 33 Jahre alten Kaufmanns R. zur Haft gebracht. Derselbe führte eine Lifte bei fich, in welcher Wohnungen von prostituirten Frauens personen enthalten waren. Lettere brand. shazte R., indem er sich unter dem Vorgeben, Kriminalbeamter zu sein, unentgeltlich von ihnen bewirthen und Gefälligkeiten erweisen ließ.
Von recht schweren Unglücksfällen war, der Nat. Stg." zufolge, eine vorgestern Vormittag furs nach 93% Ubr_in Der Wiesenadschen Spritfabrik, Artilleriestraße 1, erfolgte Er plofton von Spritdämpfen begleitet. Die Ursache derselben ist Darauf zurüdzuführen, daß die Ableitungsröhren aus der Deftillirblase in Folge zu starker Spannung, woran das Fest figen eines Habnes die Schuld tragen soll, riffig geworden waren, so daß Dämpfe aus ihnen entweichen fonnten, welche fich fodann explosionsartig an der Steffelfeuerung entzündeten. Der zufällig in der Fabrit anwesende Geschäfteinbaber, sowie Der Reffelwärter und ein Arbeiter erlitten böse Verlegungen burch Verbrennung der Gefichter und hände, während durch die Gewalt des heftigen Luftdrucks das Dach vollständig abge boben und Thüren nebst Fenster aus ihren Fugen herausge chleudert wurden. Die Feuersgefahr war eine sehr mäßige, doch ließ die Feuerwehr, um eine Abkühlung der in höchstem Brabe erhigten Bottiche ac. herbeizuführen und zur Verhinde tung einer dadurch noch nachträglich zu befürchtenden Kataftrophe, die Strahlen einer Dampfiprige nebst einer Drudsprige fich längere Beit in die Unglüdsstätte ergießen.
In ein in der Elsasserstraße belegenes Schanklokal tamen am 11. b. M. dret Burschen im Alter von 15 beam. 16 Jahren und spielten Billard . Während sich die Wirthin auf lurze Zeit aus dem Lokal entfernt hatte, stablen die Burschen aus der unverschlossenen Ladentaffe ein Portemonnaie mit 77,40 M. Inhalt und entfernten fich, eine Flasche Roth wein zurücklaffend. Die mutbmaßlich gleichfalls gestohlene Flasche ift mit rotbem Lad verschlossen und enthält nach dem Etiquett " Chateau Latour".
Ein Pferdebahnkutscher hat vorgestern Mittag am Alexanderplatz das Unglüd gehabt, fein eigenes Kind zu über fahren. Da er in der Nähe der Strede wohnt, die er befährt, leg er fich, wie man es so oft fteht, sein Mittageffen von einem Mitglied der Familie bringen und hob den Topf im Borbeifahren auf den Wagen. So auch gestern. Doch tam Das Rind, ein 8jähriges Mädchen, dabei zum Fallen und die Räder des Wagens gingen thm über beide Beine. Der Vater fprang troftlos vom Wagen und brachte, da glücklicherweise gleich ein Erfagmann zur Stelle war, der ihn ablösen fonnte, lein Rind felbft nach dem Krankenhaus.
fle
Der Ponny . Die Gewohnheit mancher Frauen, Brenn eifen bei fich zu tragen, um sich in öffentlichen Lokalen noch Die Stirnlöckchen zu träufeln, hätte am aweiten Feiertage im Café Bellevue in Rummelsburg beinahe ein Menschenopfer ges toftet. hier ein Brennelſen hervor, welches sie über der Gasflamme erhigte und träufelte ihren Scheitel. Ungeschickt tam fie ber offenen Flamme zu nabe und stürzte plöglish laut schreiend, einer Feuersäule gleich in den von Gästen dichtbefesten Garten. Mehrere Herren, Die belfend herbeifprangen, riffen die brennen ben Kleidungsstüde dem Mädchen vom Leibe, jedoch hatte das felbe mehrere nicht unbedeutende Brandwunden davongetragen. Das Kräufeln der Haare wird ihr für einige Beit überflüfftg sein, denn diese sind ebenfalls abgefengt.
Markthallen Bericht von J. Sandmann, städtischem Berlaufsvermittler, Berlin , Zentralmartthalle, den 15. Juni 1886. Das Geschäft entroidelte fich heute ziemlich lebhaft, fonnten daber bei einer verhältnismäßig geringen Bufuhr die Preise in den meisten Artikeln gehalten werden. Besonders Inapp waren Rebe, die noch immer 80-90 Bf. brachten. Geflügel war etwas reichlicher vorbanden und brachten junge Hübner 50-70-90 Bf., Buten 3,40 bis 4,50 M., junge Gänse 3-4,50 M., Zauben 30-50. Fische genügten dem Bedarf, der fich zu mäßigen Preisen decken ließ. Räucherfische waren in geringer Qualität vorhanden. Butter, Oft und Weftpr. 90-105 D., Mecklenburger 2c. 70-92. Rafe. Quabrat Badsteintäfe II. 10-12, I. 15-21, Tilfter 40-45, 50-52. Gier 2,10 pr. Schod. Gemüse und Dbft, nur Spargel Inapp, Salat 60-100 Bf., Kirschen 30-40 f. Dr. Rilo, Erdbeeren 70-75 Bf. pr. Bfo., Gurlen 6 M. pr. Rorb von 30 Stüd. Eine größere Bufuhr von Krabben und Seefischen ift avifirt.
bracht.
Polizei Bericht. Am 15. d. M. früh sprang in der
Schultheig'ichen Brauerei die eiserne Hohlwalze eines Träber Trockenapparates. Der Arbeiter höse wurde durch eines der Eisenstüde so schwer am Kopfe getroffen, daß er einen Schädel bruch erlitt und bald darauf ftarb. Vormittags wurde an der Moltlebrücke die Leiche eines un bekannten etwa 45 Jahre alten Mannes, anscheinend Arbeiters, aus der Spree gezogen und nach dem Leichenschaubause ge -Bu derselben Beit entstand in der Spiritus Retti filations Anftalt von Wiesenad, Linienstraße 152, wahrscheinlich in Folge Entzündung von Spiritusdämpfen, eine Explofton, durch welche das Dach des Keffelhauses bedeutend beschädigt wurde. Außerdem erlitten der Deftillateur Wiesenack und die Arbeiter Bock und Christ theilweise sehr schwere Brandwunden an Geficht und Händen.- Un demselben Tage Nachmittags
Tammer I des biefigen Landgerichts wegen Störung des öffentlichen Gottesdienstes" verantworten sollte. Der Termin war auf 12 Uhr Mittags angesetzt. Die vorangehende Sache 30g fich aber fo in die Länge, daß es 21 Uhr wurde, bevor H. an die Reihe tam. Er hatte sich aber bereits vor einer Biertelstunde entfernt und dabei au den Nuntien geäußert, daß er nicht nöthig babe, länger als 15 Minuten zu warten. Mög lich, daß H. Die Nachmittagsarbeit nicht versäumen wollte. Seine irrthümliche Anschauung wird nun die unangenehme Folge für ihn haben, daß er verhaftet und zwangsweise vor geführt werden wird. So beschloß der Gerichtshof.
"
+ Gefundenes Schräntzeug". Der ftebenzehnjährige Otto H. ftand gestern vor der Straflammer des Landgerichts unter der Antlage des Versuches, einen schweren Diebstahl aus geführt zu haben. Am 16. April d. J. war von einem Knaben bemerkt worden, daß er an den Thürschlössern zweier Parterres wohnungen eines Hauses der Bernauerstraße fich zu schaffen machte. Als H. fich entdeckt sah, war er geflohen und hatte bei der Flucht einen Bund Dietriche von fich geworfen. Er war aber eingeholt und verhaftet worden. Auf die Frage des Richters, wie er in den Beft der Werkzeuge gekommen fei, gab er an, fie eines Tages im ,, Universum", Brunnenstraße, gefunden zu haben. Er habe nur versuchen wollen, ob fie schließen". Der Gerichtsbof hielt ihn für überführt und ver urtheilte ihn zu einer Gefängnißftrafe von 3 Monaten.
† Durch konsequentes Leugnen suchte ein alter Buchtbäusler, Rizendorf, der gestern unter der Anklage, mehrere Diebstähle ausgeführt zu haben, vor der Straflammer I des biefigen Landgerichts stand, die drohende Strafe von fich abzuwenden. Die Bewelsaufnahme ergab aber das vollkommen zuwenden. Haltlose seiner Einwendungen. Es war ihm zur Laft gelegt, im Januar bis März d. J. zu verschiedenen Malen Gegen stände im Werthe von 60 M. einem Bürstenmacher, in der Kaftanien Allee wohnhaft, gestohlen zu haben. Er hatte dabei bie Methode angewendet, in der Mittagszeit in das Geschäft fich einzuschleichen, während der Inhaber in der Hinterstube fich aufbielt. Um ihn nun nicht durch Klingeln hervor zu loden, übersprang er stets gefchickt die drei Stufen, welche mit der Schelle in Verbindung stehen und fte in Bewegung feßen, wenn fie berührt werden. Eines Tages war er über rascht worden, aber et hatte auf die Frage, was er ob wolle, fich rasch erkundigt, in Dem Hause nicht ein Herr Soundso wohne. Auch war bemerkt worden, daß er sich häufig in der Nähe des Geschäfts herumtreibe. Von den gestohlenen Gegenständen hatte er 2 Maurer pinsel an einen Bürstenmacher weiter verkauft. Nachträglich war dem Käufer die Sache verdächtig vorgekommen, denn einer der Pinsel trug die Spuren, als sei er gewaltsam von dem Nagel, an dem er gehangen hatte, abgerissen worden. Seine Frau sab nun am 5. April den Rigendorf in einem Rellerladen Der Schönhauser Allee , in denen Spielwaaren, Filspantoffeln und dergleichen feilgeboten werden. Niemand war weiter im Laden. Kigendorf lief schnell an ihr vorüber, fie alarmirte die Befizerin des Ladens und diese entdeckte, daß ihr 5 Paar Pantoffeln gestohlen worden seien. Auch hier batte K. den alten Kniff angewendet, die Klingelstufen" zu überspringen. Alle Beugen refognoszirten mit großer Bestimmtbeit seine Ber fönlichkeit. Das U.theil lautete auf 3 Jahre Buchthaus, Chr verluft auf 5 Jahre und Stellung unter Bolizeiaufficht.
'
.
nicht geschlagen; ich erklärte aber dem mich vernehmenden Bes amten, daß ich in eine Mördergrube gerathen sein müsse, und ging, nachdem ich 2 M. Ordnungsstrafe bezahlt, meiner Wege." Bors. Warum haben Sie teine Anzeige von der Mißhandlung gemacht?" Beuge:" Ich war fremd in der Stadt, tannte Niemand und furirte mich zu Hause aus." Bors.: Hat Ste der Angellagte Jahn mit den Füßen getreten?" Beuge: Ja, mit den Worten: Qund, Dir werde ich es besorgen!" trat er mich auf den nackten Fuß, so daß ich ein Loch wie ein Behne pfennigftüd in demselben hatte; ich war 8 Tage arbeitsunfähig. -So weit der Mishandelte felbft. Die Angeklagten, nament lich Freiwald, stellten die Sache so dar, daß sofort beim Anreben der Niebom ihm mit Kalbaunenstechen gedroht habe, sehr start betrunken gewesen sei und fich wie ein Sinnloser oder Wahnsinniger geberdet habe, so daß man ihn feffeln mußte. Von einer Mihhandlung sei weiter feine Rede gewesen, als daß man den Wütherich mit Gewalt bändigen mußte. Jahn räumte ein, daß es wohl möglich sei, daß er den Niebow bei dem Kampfe getreten, vorfäglich habe er aber nicht gehandelt, auch nicht dabei die erwähnte Drohung ausgestoßen. Der Kollege der Angeklagten, Grimm, der zugleich die Gefängnißverwaltung unter fich hat, tam erst nicht mit der Sprache heraus, nachdem ihm aber seine frühere eidliche Vernehmung vorgehalten, mußte er wenigftens zugeben, daß er zu den Angeklagten in Der Belle gesagt habe, es sei nun genug, man möge jezt gehen, und zwar habe er die Angeklagten ernstlich vermahnt. Die übrigen Beugenaussagen waren unwesentlich und bestätigen meiftentheils nur, daß Riebom um Hilfe geschrien und ein entsegliches Gebrüll ausgeftoßen habe. Der Staatsanwalt war der Anficht, daß man bet Beurtheilung der Antlage sehr vor fichtig sein müsse und wohl annehmen könne, daß Niebow, der fich zweifellos ungehörig benommen, bedeutend übertrieben habe. Auf der Straße hätten fich die Beamten nicht inforrelt bes nommen, der Vorfall im Gefängniß qualifizire fich aber als eine Mißhandlung. Es beantragte unter Annahme mildernder Umstände gegen jeden Angeklagten eine Geldstrafe von 50 M. Der Gerichtshof erkannte aber auf eine Gefängnisstrafe von je 4 Monaten. Liege schon in dem Alte der Arretirung, wozu eigentlich gar teine Veranlaffung vorhanden, eine recht bebent liche Rohheit, so sei die weitere Behandlung eines gefeffelten, webrlosen Mannes ganz besonders zu ahnden und habe man deshalb mildernde Umstände nicht bewilligen können. Nur dem Umstande, daß die Angeklagten wegen solchen Bergehens zum erften Male beftraft würden, hätten fie es zu verdanken, daß nicht auch auf Aberkennung der Befäbigung, ein öffentliches Amt zu belleiden, erkannt worden wäre.
Wegen Sittlichkeitsverbrechen in sechszig Fällen war der sechszigjährige Rentier Wilhelm Chriftian Friedrich Groh mann zu Strausberg am 7. Mai d. J. vom hiesigen Landgerichte II zu sehn Jahren Buchthaus verurtheilt worden. Der ngetlagte batte gegen das Urtheil das Rechtsmittel der Re vifton ergriffen und der II. Straffenat des Reichsgerichts bat in seiner Sigung vom 11. b. M. die Beschwerde als begründet anerkannt. Der Angeklagte hatte in der Verhandlung zum Beweise seiner Unschuld den Antrag gestellt, die zwei Mädchen, welche bei den ihm zur Last fallenden Verbrechen in Frage tamen, ärztlich untersuchen zu laffen, um zu beweisen, daß dies felben noch geschlechtlich intatt seien. Die beiden Mädchen hatten fich aber geweigert, fich dieser ärztlichen Untersuchung zu unterwerfen, und die Straflammer des Landgerichts hatte sich mit dieser Weigerung begnügt. Hiergegen richtete fich die Bes schwerde des Vertheidigers des Angeklagten, und das Reichs gericht hat, wie gesagt, die Berechtigung dieser Beschwerde anerkannt. Es hat in einer juristisch interessanten Ausführung über die Begriffe und die Ausdehnung der gerichtlichen Augenscheinnahme der Anficht Ausdrud gegeben, daß zu den in ben§§ 102 und 103 der Strafprozeß Drdnung vorgesehenen " Durchsuchungen" auch die lörperlichen Durchsuchungen ge hören, mit deren Vornahme der Richter die ärstlichen Sach verständigen betrauen fann. Wenn nun auch der§ 103 bea stimme, daß bei anderen" Bersonen( b. b. nicht als Thäter oder Theilnehmer einer ftrafbaren Handlung Verdächtigen). folche Durchsuchungen nur bebufs der Verfolgung von Spuren einer ftrafbaren Handlung" c. stattfinden darf, und es sich hier in diesem Falle gerade im Gegentheil um den Beweis handelte, das Spuren einer ftrafbaren Handlung nicht vorliegen, so lönne es doch nicht zweifelhaft sein, daß auch nach dieser nega tiven Seite der§ 103 Plag greife, und dieser Beweis trop der Weigerung der beiden Mädchen dem Angeklagten nicht abs geschnitten werden durfte. Auf Antrag des Reichsanwalts selbst hat daher das Reichsgericht das erfte Erkenntniß mit fämmtlichen thatsächlichen Feststellungen aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Entscheidung an das Landgericht Berlin II zurüdverwiesen.
Mißhandlung unliebsamer Personen in Abwesen heit von Zeugen wird vielfach für ftraflos erachtet, weil in Der Regel die Staatsanwaltschaft nicht einschreitet und weil der Mishandelte im Wege der Privatllage ohne Beugenbeweis unmöglich einen Erfolg erzielen lann. Wir haben aber heute über einen Fall zu berichten, in welchem, da die Mishandlung des Betreffenden von Zweien gemeinschaftlich ausgeführt worden ift, dieselbe thre strenge hndung gefunden hat. Beim Vorliegen von gemeinschaftlich verübter Körperverlegung muß nämlich die Staatsanwaltschaft stets einschreiten, weil das Schöffengericht für Privatllagefachen zur Mourtheilung dieser Strafthat (§ 223 a Str. G. B.) unzuständig ist. Der Direktor der Deutschen Export Muster Lagers Union", Schmidt, welcher fich gegenwärtig wegen Betruges in Untersuchungshaft befindet, hatte im Sommer vorigen Jahres lautions fähige Bertreter gesucht und u. A. den Kaufmann W. in 5. gefunden, der durch seinen bier wohnenden Bruder eine Raution von 400 M. bestellte. Als erfierer bald merkte, daß an dem Schmidt'schen Geschäft die hochtönende Firma das Bedeutendste war, legte er seine Agentur nieder und bean spruchte durch seinen Bruder die Raution zurück. Nachdem Derselbe mehrere Male vergeblich im Buseau gewesen, wurde er zum 5. Auguft v. J. wieder hinbestellt. Borher war aber schon beftimmt, daß W. die schönsten Keile erhalten solle. Diese erhielt W. zunächst von Schwiot, welchem alsdann noch der Buchhalter R. affiftirte. Damit war die Gemeinschaftlichkeit fonsumirt, und W. war vollgiltiger Beuge.. Das Schöffentlagte Student Anton Minta aus Capo d'Istria wurde vom gericht verurtheilte beide au je awei Monaten Gefängniß. gericht verurtheilte beide au je awet Donaten Gefängniß. Schmidt beruhigte sich bei dieser Strafe, während der Mit angeklagte R. Berufung einlegte und die Arbitrirung einer Geldstrafe von 200 m. eventuell zwanzig Tage Gefängniß erzielte.
Eine grobe Amtsüberschreitung unterlag am Freitage voriger Woche der Prüfung der Straflammer zu Eberswalde . Auf der Antlagebant befanden fich zwei Hüter der öffentlichen Dronung und Sicherheit, die Boligeisergeanten Albert Frei wald und Friedrich Jahn aus Freienwalde , denen gemein schaftliche Körperverlegung in Ausübung ihres Amtes zur Last Riebow
Trieft, 14. Juni. Der wegen politischen Bergehens anges
borligen Bezirksgerichte zu sechs Wochen Kerlers verurtheilt, nachdem die Staatsanwaltschaft die gegen ihn wegen Hochvers rathes erhobene Klage zurückgezogen hatte. In Söra wurde der gegen 83 Bauern des Distrikts Monfalcone wegen am 11. Mai 1885 begangener öffentlicher Gewaltthätigkeit durch eine Revolte erhobene Brozeß zu Ende geführt. Von den Angeklagten wurden drei freigesprochen, die übrigen unter Ans nahme zahlreicher Milderungsgründe zu Arreststrafen von zwet bis vier Wochen verurtheilt.
gelegt wurde. Der Verlegte ist der Arbeiter Gottlieb sieben Vereine und Versammlungen.
aus Alt- Rüstrinchen, welcher, wie die dortigen Blätter berichten, folgende Aussage machte: Sch hatte am 8. Juli 1884 auf einer Biegelei mit meiner Arbeit Schicht gemacht, traf auf dem Wege nach Eberswalde meinen Sohn und fuhr mit diesem mit Der Bahn nach Freienwalde , an welchem Drte ich mich aum erften Male befand. Wir schlenderten durch die Straßen, mein Sohn besab fich die Schaufenster und ich befand mich in der Nähe der fleinen Kirche, als ich stehen blieb und mich nach jenem umfah. Der in der Nähe stehende Polizeisergeant Frei wald forderte mich auf, weiter zu geben und die Baffage nicht zu versperren. Auf meinen Einwand, daß ich Niemand bindere, fagteFreiwald, daß er hier amtlich für Ordnung zu sorgen habe und ich geben solle, worauf ich die vielleicht unpaffende Bemerkung machte, daß er amtliche Handlungen im Bureau und nicht auf der Straße vorzunehmen babe. Straße vorzunehmen habe. Ich wurde als Arrestant erklärt, und trotzdem ich rubig mitgehen wollte, wurde ich von dem inzwischen hinzugekommenen Polizeisergeanten Jahn mit einer Rette um das linte Handgelent, von dem Frei wald mit einer Schnur um den Hals und das rechte Hand gelent gefesselt. Da ich mir das natürlich nicht gefallen laffen wollte, so zerrte man mich, beide Feffeln sehr start anziehend, fort, und ich warf mich, laut brüllend vor Schmerz nieder. Jest lam der Polizeisergeant Grimm hinzu, der mich auffor Derte, aufzufteben und rubig mitzugehen. So ftand auf und ging einige Schritte, nun zerrte und rik man an meinen Feffeln berartig, daß ich abermals, theils vor Wuth, theils vor Schmers, mich hinmarf. Jest wurde ich ungefähr 200 Schritte auf dem Straßenpflaster entlang geschleift, bis Grimm befabl, die Feffeln etwas lose zu machen; darauf ging ich weiter. Vor dem Boli seigebäude angelommen, wollte ich meinem mir folgenden Sohne Geld geben, Grimm nahm mir jedoch das Portemon, naie fort und schloß die Thür des Kellers, durch welchen wir gingen, hinter uns. Wie ich hier nun behandelt, so wird kein Zbier behandelt; man riß mich, man schlug auf mich ein, und als ich in der Belle anders gefeffelt werden sollte, drückte man mir den Kopf zurück und schlug von hinten und vorn nach mir, so daß das ganze Geficht blutüberströmt war. Ich schrie um Welch' sonderbare Vorstellungen über die Einrich Silfe und rief: Rettet mich Niemand? man schlägt mich todt!" tungen und die Befugnisse des Gerichts noch vorhanden find, und liegen diese Mißhandlungen nicht eher nach, bis Grimm fle
ein
5 ein
Teine
hen
matte.
gege
Denjo
tben
laffe
Die
0000
ber
Claffe
000,
ſe in
Der
Belb
elben
Seit
en in
hpe
wurde in der Krüger'schen Mineralwafferfabrit, Kottbuserstr. 12, der Arbeiter Kürnte in Folge eigener Unvorsichtigkeit durch ein in Bewegung befindliches Schwungrad gegen eine Wand ge schleudert. Er erlitt einen doppelten Schädelbruch und mußte Nach dem Krankenhause Bethanien gebracht werden.- Bu derfelben Zeit fiel der Kutscher Keil in der Lindenstraße, an Scheinend durch eigene Schuld, von seinem in der Fahrt be findlichen Wagen auf das Straßenpflafter und erlitt nicht un bedeutende Verlegungen am linken Arm und linten Unter in Berband angelegt worden war, begab er fich mit seinem Fuhrwert nach Haufe. An demselben Tage Abends wurde ein Tischler in der Oberbergerstraße mit am linken Ellenbogengelent durchschnittener Ader aufgefunden und zunächst nach der Sanitätswache in der Schwedterstraße und von da nach dem Hädtischen Krankenhause im Friedrichshain gebracht.
Gerichts- Zeitung.
Fachverein der Steindruder und Lithographen. Donnerstag, den 17. cr., Abends 8 Uhr, im KönigstadtKaftno, Holzmarttftr. Nr. 72, Versammlung. Tagesordnung: 1. Vortrag des Hrn. Bechdold über verderbliche Wirkung der Schwemm Kanalisation. 2. Distusfion. 3. Verschiedenes. 4. Fragelaften. Aufnahme neuer Mitglieder. Der Zutritt ist nur gegen Vorzeigung der Mitgliedstarte geftattet.
Zentral Krantentasse der Maurer, Steinhauer 2c., Grundstein zur Einigkeit", Dertliche Verwaltungsstelle Berlin I. Mitgliederversammlung am 20. d. M., Vormittags 10% Uhr, im Salon zum Deutschen Kaiser, Lothringerstr. 37. Tagess ordnung wichtige Raffenangelegenheiten.
Breslau , 16. Juni. Der vierte Kongreß des Verbandes beutscher Zimmerleute tagte hier vom 13. bis 15. Juni. Es waren 25 Delegirte erschienen, welche insgesammt 88 deutsche Städte mit 10 500 Mitgliedern vertraten. Nach der Eröffnung des Kongreffes erstattete der Verbandsvorsteher Schönstein den Bericht über die Lohnbewegung des abgelaufenen Rechnungs jabres. Sieraus ist besonders hervorzuheben, daß der Verband in einer großen Anzahl Städte, theils auf friedlichem Weg, fraft der Organisation der Simmerleute, theils durch Streils, bei seinen Mitgliedern eine theilweise recht bedeutende Bers befferung ihrer materiellen Lage berbeigeführt habe. Das günstigste Resultat babe der Verband durch friedliche Verhand lung mit den Arbeitgebern in den Städten Neumünster i. H., Roftod, Schwerin , Doberan , Stettin , Rottbus, Botsdam, Köln , Ludwigshafen a. Nb. und Bremen erreicht. Bur Arbeitseinftellung lam es in Bergedorf , Guben , Marburg , Darmstadt und Brieg . In Darmstadt ist tein Resultat erzielt, weil der Streit von den dortigen Mitgliedern planlos infgenirt wurde, in Brieg ist der Streit bis jetzt noch nicht beendet. Der Ar beitslohn vartirt in den Städten, in denen die Bimmerleute dem Verband angehören, zwischen 50 Bf. und 15 Pf. pro Stunde der wirklichen Arbeitszeit. Mit dem höchften Lohn steht bamburg wo die 3 mmerleute 50 Pf. Stundenlohn erhalten, obenan; dann folgen Berlin , wo jest auch größtentheils 50 Bf. Stundenlohn gezahlt wird. 45 Bf. erhalten die Bimmerleute in Altona und Wandsbed, 40 Bf. in Bergedorf , 38 Bt. in Köln , 35 Pf. in Kiel , Rostock , Leipzig , Dresden , Ludwigs.