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wurde Reller durch Zufall zweimal auf das Bavier firirt und burch eine Verkettung von Umständen gelangten seine Bilder in die Hände der Kriminalpolizet, welcher die Verfolgung des Raubmörders an der Hand derselben bedeutend erleichtert werden dürfte.
Martthallen Bericht von J. Sandmann, städtischem Verkaufsvermittler, Berlin , Bentralmattihalle, den 18. Juni 1886. Die Zufuhr war heute dem Bedarf entsprechend, das Geschäft wenig lebhaft. Wild und Geflügel, in mäßigen Boften zugeführt, erreichten die gestrigen Preise. Rebe 1,40 bis 1,60 per Rilo, Gänse 3,50-4, junge Hühner 50-80, alte 1,25-1,50 per Stüd, Buten schwer verläuflich. Butter. Tendenz unverändert flau; I. Qual. 95-100, II. 75-80-85, III, 55-60-65 M. per Str. Räse flau; echter Schweizerläſe 70-80, I. imitirter 50-60, II. 40-45, Holländer echter 60 bis 80, rheinischer 50-70, Limburger 30-35, Quadratläse 12 bis 18 M. per 50 Kilo. Eier 2,10 M. per Schock. Gemüse und Dbst find größere Zufuhren erwünscht. Preise unver ändert. Fische dem Bedarf entsprechend zugeführt, erreichten normale Breije.
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Polizei Bericht. Am 18. d. M., Vormittags, wurde ein Mann in seiner Wohnung in der Perlebergerstraße todt aufgefunden. Wahrscheinlich liegt Selbstmord durch Vergiftung An demselben Tage Nachmittags wurde der Kutscher Wörger auf dem Bauplaz Alexanderftr. 3-6 in Folge eigener Unvorsichtigkeit von der Deichsel seines in der Fahrt befind lichen Wagens derartig gegen einen anderen vor diesem stehen den Wagen gedrückt, daß er schwere Verlegungen des Unter leibes erlitt. Er mußte mittelst Krantenwagens nach dem Städtischen Krantenhause im Friedrichshain gebracht werden. Bu derselben Beit wurde auf dem nach dem Bahnhof Gesund brunnen führenden Wege eine Pappschachtel mit der Leiche eines neugeborenen Rindes aufgefunden.- Am Nachmittag wurde in der Nähe des jüdischen Kirchhofes bei Neu Weißensee der obbachlose Buchbinder Gareschin aus Serbien verhaftet, weil er dem Tischler Nezband mit einem Taschenmesser mehrere Stiche in den Rücken beigebracht hatte. Nezband wurde schwer verlegt in das städtische Krantenhaus im Friedrichshain gebracht. Am Abend deffelben Tages fiel der Kutscher Schlients in der Memelerstraße von dem von ihm geführten Arbeits wagen und gerieth unter die Räder desselben, so daß er an beiden Füßen überfahren wurde und in das ftädtische Stranten baus im Friedrichshain gebracht werden mußte. In der Nacht zum 19. b. M. wurde im Thiergarten am Kleinen Stern die Leiche eines etwa 50 Jahre alten Mannes aufgefunden, welcher sich mit einem neben ihm liegenden Revolver durch den Ropf gefchoffen hatte. Die Leiche wurde nach dem Leichenschau hause gebracht.
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Gerichts- Zeitung.
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gerichts stattgehabte Verhandlung gegen den Redakteur Wald und den Steuererheber Kargus. Der erftere lam in der Nacht jum 21. Februar cr. mit seiner Gattin und einer Freundin berselben aus einer Gesellschaft und pasfirte das Planufer am Johannistisch. Um schnell nach Hause zu kommen, gingen die brei Personen etwas forsch das Trottoir entlang und erregten dadurch den Unwillen eines Spizes, der zu drei anderen Baffanten dieser Straße gehörte. Als der Hund die beiden Begleiterinnen des Wald immer von Neuem anbellte und an thnen in die Höhe sprang, schlug der lettere mit einem Schirm nach ihm. Dies wollte Herr Kargus, dem der Hund gehörte, aber nicht leiden und er ging mit erhobenem Stod auf Herrn Wald zu, der fich angegriffen claubte und sich den Stock mit dem Schirm abwehrte. Auf den Hilferuf der Frauen tamen ein Schußmann und ein Nachtwächter herzu, welche die Natio nale der beiden Streitenden feftiftellten und Anzeige erstatteten. Der Gerichtshof fand in dem Gebahren beider Angeflagten eine Störung der öffentlichen Ordnung und verurtheilte dies selben zu je 5 Matt event. 1 Lage Haft. tein * Ein unschuldiger Kanarienvogel war es- ftolzer, zitronengelber, schmetternder Hahn, sondern eine stille, graue Sie". Ihr Befizer, der Tischlergeselle G. batte sie an feinen Nebenmann in der Werkstatt, den Tischler B., in deffen Familie er, der Unverheirathete, zu Mittag aß, gegen ein Roth, felchen vertauscht. Nun saß sie in ihrem alten Bauer und war bereit, ihren Beruf zu erfüllen und Eier zu legen. Man feste große Hoffnungen auf fie; fie sollte frisches Blut in die Hecke Soweit bringen, die bisher nicht recht hatte gedeihen wollen. ist ihre Geschichte sonnentlar, nun wird fie aber dunkel. Nach der einen Verfton nimmt die Sie" ein tragisches Ende fle fie wird ermordet und zwar aus Mitleid ermordet, was psychologisch um so interessanter ist nach der anderen wird fie schnöde verkauft, man weiß nicht wohin. hören wir beide! Zwischen den beiden Tischlern bestand ein freundschaftliches Verhältniß, das aber eines Tages ein jähes Ende nahm. 3. hatte das Rothfelchen, welches er eingetauscht hatte, bei B. gelaffen und nicht in seine Wohnung mitgenommen. Ein böser Bufall wollte, daß das Rothlehlchen verunglückte; es ist ungewiß, ob es durch einen Fußtritt umlam, oder durch eine unvorsichtig rasch geschloffene Thür erdrückt wurde. Ueber seine Leiche er hob fich jetzt der Streit. G. war der Anficht, daß er nun bes rechtigt set, den Kanarienvogel wieder zurüdzunehmen, wäh
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gerichts zu verantworten. Der Angeklagte wird beschuldigt, als er von der Niedernstraße nach der Amfintstraße fahren wollte, nachdem er die angeblich schon aufgezogene erste Sperrtette mit seinem Fuhrwert durchbrochen hatte, auch trotz der Warnungen der an der zweiten Sperrtette poftirten Bahnwärter weiter gefahren zu sein und dadurch die Kollifton, sowie den Tod des Knaben verursacht zu haben. Karow behauptet, daß die erste Sperr teite nicht vorgezogen gewesen sei. Et will auch weber Wars nungssignale vernommen, noch die an der Kette poftirten Bahnwärter wahrgenommen haben. Mehrere Zeugen befunden, daß Karom mit unbeschreiblicher Sorgloftgleit verfahren ist und auch die Sperrtette vorgezogen war, und hätte Karom den Pfiff der Lokomotive und die Warnungsrufe der Bahnwärter hören müffen. Ein Zeuge theilt mit, er habe den Bahnüber gang paffirt und wurde, als er hinüber war, die Sperrkette mit großem Geräusch hinter ihm aufgezogen. Ihm begegnete Karom mit feinem Wagen und da derselbe tros der aufgezogenen Sperrtette ruhig vorbei fuhr, veranlaßte dies den Zeugen, fich nochmals nach Karow und dessen Fuhrwerk um zusehen, wodurch er dann Beuge des Unglüdsfalls wurde. Der Angelagte selbst vermag fein wahrhaft grenzenlos fabr lässiges Verfahren in feiner Weise zu erklären. Der Staats anwalt führt in der Begründung der Antlage zunächst aus, daß die heutige Verhandlung ergeben habe, daß die vielen gegen die Bahnbeamten vorgenommenen öffentlichen Angriffe vollständig ungerechtfertigt gewesen sind und die Beamten vollkommen ihre Pflicht gethan und torrett gehandelt haben. haben. Es tönne nach der Beweisaufnahme tein Zweifel obwalten, daß, obwohl die Sperrtette aufgezogen war, der Angeklagte sorglos weitergefahren set. Bei der Strafaus meffung tomme erschwerend in Betracht, daß der Angeklagte wöchentlich dreimal seit einem Jahre die fragliche Stelle mit feinem Fuhrwert paffitte und es daher wissen mußte, daß er dort mit großer Vorsicht zu fahren habe. Es wird eine Gefäng nisstrafe von 18 Monaten beantragt. Der Gerichtshof verurtheilt den Angeklagten zu 9 Monaten Gefängniß, da als er wiesen erachtet wird, daß er nicht etwa aus Frivolität, um noch vor dem Herannaben des Bahnzuges den Uebergang au pasfiren, sondern lediglich in Folge von Gedankenlosigkeit den Unfall herbeigeführt hat.
reno B. babet fleben blieb, daß der Tausch abgefchloffen fet Soziales und Arbeiterbewegung.
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und daß es G's eigene Schuld wäre, daß er das Rothlehlchen nicht abgeholt hätte. Schließlich lam es soweit, daß B. dem G. seine Wohnung verbot. An einem Sonntag Nachmittage, es war der 21. März d. J., machte fich G. mit noch einem Kollegen, einem Tischler A., auf den Weg, um seinen Vogel bauer und wenn möglich auch bie Sie" Don B. abzuholen. Herr und Frau B. waren nicht zu Hause, und ihr liner achtjähriger Sohn erklärte, er in der Abwesenheit der Eltern nicht fremde Bersonen ins Zimmer laffen dürfte. Damit gab sich 3. aber nicht zufrieden, er meinte: ,, Wir werden schon hineinfommen" und drängte den fleinen Stubenhüter zur Seite. So tam er ins Bimmer und da hing an der Wand sein Gebauer mit der fiillen grauen Sie" darin. Aber wenn man ihm glauben darf, dann stand es schlimm um das Thierchen. Herunter gekommen und nicht wieder zu erkennen war der Vogel; das Herz that wir web, als ich ihn sab," so versicherte er. Er fonnte nicht anders, er faste das Bauer und wollte schnell mit ihm wieder zur Thür hinaus. Da trat ihm aber ein Schlafbursche entgegen, der bei B. wohnte, und forderte ihm Bogel und Käfig wieder ab. B. weigerte fich, sein Begleiter unterstüßte ihn und au guterlegt zogen bie ftreitenden Parteien aum Polizeibureau. Dort wurde Die erörtert Vogelfrage weiter und Damit gelöst, daß G. aufgefordert wurde, den Vogel wieder auszu gelöst, daß G. aufgefordert wurde, den Vogel wieder auszu liefern. Der Schlafbursche behauptete nämlich sehr bestimmt, daß die vielgenannte Sie" längst von B. verkauft und daß der Vogel im Käfig gar tein Weibchen sondern ein Männchen sei. Da zog unendliche Webmuth in das Herz des Vogelfreundes. Die Sie" sollte wieder zu dem zurückommen, der fie nicht pflegte, der fte vernachläfftgte, bei dem der Hungeriod ihr ficher war. Nimmermehr! Und mit seinen eigenen Händen erwürgte er fte vor den Augen der Polizeigewalt. Es folgte eine Anllage gegen G., dem dreierlei vorgeworfen wurde: ge meinschaftlicher Hausfriedensbruch, Diebstahl und Sachbeschä bigung. Sein Begleiter fland gleichfalls unter der Beschule digung, den Hausfrieden gebrochen und ihm mit Rath und That Hilfe bei Ausführung des Diebstahls geleistet zu haben. Beide mögen einen gehörigen Schred belommen haben, als sie von dieser Anklage vernahmen. Das Schöffengericht faste Das Schöffengericht faßte aber die Sache fehr milde auf. Es erkannte nur auf eine Geldstrafe von 5 M. gegen G. wegen Hausfriedensbruch und sprach im übrigen beide Angeklagte frei.
Schlechten Lohn für geleistete Samariterdienste empfingen die bei den Tegeler Wafferwerfen beschäftigten Are beiter Heinrich Bidermann und der Schloffer Leopold Clemens. Von seinem Kollegen Friedrich Chriftoph war der Erftaenannte am 7. Januar d. J. aufgefordert worden, ihn, den Christoph, welcher bei einer Prügelei mehrere Kopfwunden erhalten, zu dem in Tegel wohnhaften Kaffenarzt der Drtstrantentaffe, welcher die Arbeiter der Wasserwerte obligatorisch beizutreten verpflichtet find, zu begleiten. Bidermann, dem der Verlegte fich blutüberströmt vorstellte, hielt es für seine Pflicht, seinem Kollegen den verlangten Samariterdienst zu erweisen; er und Clemens, der bereitwillig seine Begleitung angeboten, machten fich daber balbigft auf den Weg zum Arzte. Dort angelangt, ward den Dreien jedoch der Bescheid, daß ihrem Verlangen auf Ausstellung eines Atteftes über die dem Verwundeten zu gefügten Verlegungen nicht entsprochen werden könne und ferner lehnte der Arzt, Dr. Henfinger, die Behandlung Des nach erfolgter Untersuchung nur als leicht verlegt befundenen Chriftoph überhaupt ab, da derselbe als Rrantenlaffen Mitglied fich nicht genügend legitimirte. Eine ärztliche Behandlung hatte Chriftoph weder gewünscht, noch oar dieselbe im Hinblick auf die Geringfügigkeit der Ver. legungen etwa durchaus erforderlich; es tam vielmehr den Dreien auf die Erlangung eines ärztlichen Atteftes an und bies ausjuftellen hatte Dr. Hensinger verweigert mit der Ertärung, daß er derartige Attefte nur auf Requisition der Staatsanwaltschaft auszustellen verpflichtet set. Dieser Bescheid brachte Bidermann begreiflicherweise in Erregung und er ver suchte in nicht gerade gewählter Form seinen Bwed durchzu sepen, indem er dem Arat entgegnete, daß er seine Pflicht thuen möge. Nun aber machte Dr. H. turzweg von seinem Haus. recht Gebrauch und er wies den Besuchern die Thür; dieselben beharrien indeffen bei ihrem Begehr und wichen erst bom Plage als Bolizei erschien. Infolge dieses Vorgangs war gegen die Obengenannten Anklage wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruches und außerdem gegen Bidermann, der mit feinem Rnotenfiod seinen Worten dem Arzt gegenüber mehr Nachdruck zu geben versucht haben soll, wegen Bedrohung An flage erhoben worden. Im geftrigen Audienstermin vor der Straflammer des Landgerichts II beantragte indeffen der Staats anwalt die Einstellung des Verfahrens, da nur ein einfacher, nicht aber gemeinschaftlicher Hausfriedensbruch vorliege und bezüglich des einfachen Hausfriedensbruches der gefeßlich erfor berliche Strafantrag von dem allein berechtigten Arzt, wie aus Den Gerichtsalten fonstatirt wurde, nicht gefiellt worden ist. Der Gerichtshof erkannte demgemäß und sprach die Angeklagten frei; ebenso lautete auch nach stattgehabter Beweisaufnahme das Urtheil bezüglich des dem Bidermann vorgeworfenen Ver gebens ber Bedrohung auf toftenlose Freisprechung.
+ Wegen törperlicher Mißhandlung, die mittelst hinterliftigen Ueberfalls gemeinschaftlich begangen sein sollte, hatten fich die beiden F., Bater und Sohn, zu verantworten. Ein Schuhmacher, der in demselben Hause wohnt, batte die Frau des F., eine Hölerin genannt und dem zwölfjährigen Sohn Brügel angedroht. Hierüber erboft, baite F. den Schuhmacher im Hausflur zu faffen belommen und sein Sohn war hinzu geellt. Der junge Mann will aber nur die Absicht gehabt baben, die Kämpfenden zu trennen. Eine unpartetische Beugin war nicht im Stande zu befunden, ob der junge F. fich an Der Brügelei betbeiligt habe oder nicht. Die Verlegungen, die der Schuhmacher davongetragen hat, waren nach dem ärstlichen Beugniß sehr leichte. Seine Angabe, daß er mehrere Tage arbeitsunfähig gewesen sei, etsien unglaubwürdig. F., Der Vater, lam baber mit einer Strafe von 5 M. weg, während ter Sohn freigesprochen wurde.
+ Der Bierfahrer F. stand gestern unter der Anklage bor der 89 Abtheilung des hiesigen Schöffengerichts, den Bier brauer S., für den er Bier ausfuhr, um 1000 Mart betrogen au baben. Er führte au seiner Entschuldigung an, daß er die Summe, deren Höhe er übrigens entschieden bestritt, im Inter fe des Geschäfts verwendet habe. Um neue Kunden zu ge toinnen, fet er gezwungen gewesen, bei den Budikern" und Heftaurateuren große 3 chen zu machen. Herr S. set hiermit auch einverstanden gewesen und und habe niemals mit ihm abgerechnet, auch nicht, als er ihn plöglich entlich.- Herr S. bestritt freilich, F. die Erlaubniß zu un kontrolirbaren Geldausgaben gegeben zu haben, gab aber zu, eine Denunziation gegen seinen früheren Arbeiter nur deshalb eingereicht zu haben, mell jener am Tage der Entlaffung bei einem seiner Kontur tenten sofort in Dienst getreten sei und ihm seine Runden ab. wendig zu machen versucht habe.
batte 1 Monat beantragt.
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genau
Das Gericht verurtheilte
den Angeklagten zu 14 Tagen Gefängniß. Der Staatsanwalt Wie Jemand ohne jegliche Schuld in die Lage tommen tann, einen groben Unfug zu begehen und fich wegen dieser Uebertretung strafrechtlich verantworten zu müssen,
Wegen groben Unfugs hatten sich der Rentner Estens und Genoffen in Wiesbaden vor Gericht zu verantworten. Die Angeklagten hatten am 18. März im K. Theater, als Hoflapell. meister Heiß an das Dirigentenpult trat, um die Oper Figaros Hochzeit zu dirigiren, auf Holzpfeifen gepfiffen, gesticht und gerufen ,, Reiß raus! Reiß runter!" Die Angeklagten gaben Die That zu. Estens führte aus, er babe die Leute gedungen und ihre Mithilfe mit je 1 Mart bezahlt, auch ihnen das Theaterbillet unentgeltlich gestellt; er habe dies gethan, um dem Kapellmeister Reiß über deffen Theaterleitung sein und eines großen Theils des Theaterpublikums höchftes Misfallen zu bezeigen. Estens wurde zu 25 Mart, die übrigen An geklagten wurden zu 3 beziehungsweise 5 Tagen Haft verurtheilt. Das Gericht hatte die von den Ber theidigern vorgeschlagenen Beugen über Vorgänge auf fittlichem Gebiete, die auch zur Misstimmung gegen Reiß geführt haben sollten, zu vernehmen, abgelehnt, da Kapell meister Reiß deshalb gegen die beiden Bertheidiger und gegen eine Anzahl von Beitungen, die über diese in ber ersten Ge richis figung ibm gemachten Vorwürfe berichtet hatten, Anklage bei der Staatsanwaltschaft wegen Ehrenkränkung erhoben batte und in diesem zweiten Prozeffe bierüber die Beweisaufnahme zu erheben ist. Dagegen wurde durch die Beugenvernehmung festgestellt, daß im Publikum über die Opernleitung des Rapell meifiers Reiß eine tiefe, weitverbreitete Misstimmung berrscht. Da Estens dieser Mißftimmung durch seine Kundgebung zu dem Zwecke Ausdruck gegeben, um eine Aenderung in der Opernleitung herbeizuführen, so wurde ihm dies als ftrafmindernd angerechnet. Das Bezeigen von Mißfallen an fich sei nicht strafbar, wohl aber im vorliegenden Faile, well es über das durch Anstand, Sitte und Herlommen übliche Maß weit hinausgegangen sei. Bei den übrigen Verurtheilten wurden gemeine Beweggründe angenommen und deshalb wurde auf Haftstrafe ertannt.
Hamburg , 17. Juni. ( Gefährdung eines Eisenbahntrans ports und fahrlässige Tödtung.) Bekanntlich ereignete fich am Morgen des 16. Diarz zwischen 11 und 12 Uhr bei dem Bahn übergang zwischen dem Berliner Bahnhof und dem Klosterthor übergang zwischen dem Berliner Bahnhof und dem Klosterthorbahnhof der traurige Unglücksfall, daß der Wagen des Butter händlers Karow, auf dem fich auch die 4. refp. 7jährigen Söhne des in der Niedernstraße wohnenden Wirths Jahnke befanden, mit der Lokomotive eines Rangirzuges lollidirie. Der Wagen wurde von der Maschine umgeworfen und überfahren und erlitten der Führer des Wagens Karow und der ftebenjährige Knabe Her mann Jahnte erhebliche Verlegungen, während der vierjährige Knabe Jabole nur leichtere Verlegungen erlitt. Der Knabe Hermann Jahnle starb sofort in Folge der erlittenen Ber legungen und Rarom mußte megen einer Gehirnerschütterung nach dem Allgemeinen Krantenbaufe transportirt werden. Der Butterbändler Christoph Friedrich Wilhelm Karow hat sich nun wegen Gefährdung eines Eisenbahntransports und wegen fabr läffiger Tödtung vor der Straffammer I des biefigen Land
Ueber den hieftgen Töpfer- Streit befindet sich in der neuesten Nummer des Bauhandwerker" eine anscheinend den maßgebenden Gefellentreifen entstammende Buschrift, in der es dahingestellt gelaffen wird, ob es unter dem Beichen des Butttamer'ichen Erlaffes nicht doch ben Meistern hin und wieder gelingen wird, trog der guten Bau Konjunktur und des reichlich lohnenden Geschäftsganges die Löbne berabzudrücken. Bekanntlich wollte ein beträchtlicher Theil der Meister, beson ders die Herren von der Jnnung, den Gesellen einen 6 pet. niedrigeren neuen Tarif aufdrängen und ließen dieselben Leute durch die Poliere mit dem Herbeirufen der Polizei droben, falls auch nur ein streitender Töpfer auf dem Bau erschei nen sollte, um die Kollegen aur Arbeitsnieberlegung zu vers anlaffen. In einem von den Meistern in die Tageszeitungen langirten Inserat, werden dem Publikum die hergebrachten Klagen über das angebliche ,, böse" und übermüthige Gebahren der Gesellen vorgeleiert, wie diese so frech sein tönnten, Extraarbeit auch extra bezahlt haben zu wollen und für Sonn- und Feiertagsarbeit, sowie für Ueberstundenarbeit einen Lohnzuschlag zu fordern. Es sei, heißt es in dem Briefe aus Töpfergesellen freisen, ja ganz richtig, daß gewiffe Repa raturarbeiten und Umbauten nur an Sonn- und Festiagen oder in der Nacht gemacht werden können, ohne die betreffenden Geschäfte zu schädigen. Es werde fich aber auch der Bauherr, der seines Geschäftsprofites wegen fich nicht den Tag verderben laffen will, mit Recht nicht weigern fönnen, diese Arbett höher zu bezahlen, wenn sie außer der gewöhnlichen Beit verrichtet wird. Komisch sei die laum ernst gemeinte Einrede der Meister, daß der Gefelle, dem die Sonntagsarbeit höher als die Wochen arbeit bezahlt wird, natürlich lieber an Sonntagen als am Wert tage werbe arbeiten wollen. Da es den Töpfergesellen augen blidlich so gut wie unmöglich gemacht werde, in Versamme lungen ihre Meinung auszutauschen, so fordert die Lohnkommiffion alle Kollegen dringlich auf, und ermahnt fte, streng festzuhalten an ben gefaßten Beschlüffen. Die Sache stehe sehr günstig und bei feftem Busammenhalten werde der Sieg den Kollegen ficher und in furzer Beit zu Theil geworden sein. Nach erfochtenem Siege tönnten und dürften erst alle den Einzelnen etwa noch wüns schenswerth scheinenden Aenderungen am neuen Gesellentarif Bekanntlich wurde von der Gefellen vorgenommen werden. schaft allerneuestes beschloffen, zum Bwed allgemeiner Durch führung des aufgestellten Tarifs für das Jahr 1886-87 vom 1. Juli dieses Jahres an überall die Arbeit niederzulegen, wo bis zu diesem Tage der Tarif noch nicht anerkannt ist. Much hat fich ja bereits der größere Thell der Meister bereit erklärt, die von den Töpfern aufgestellten Forderungen zu bewilligen, wenn die Streifenden die Arbeit wieder aufnehmen. Lettere können dies nichtfrüherthun, als bis alle Meister bewilligt haben. Es muß also weiter gestreift werden. Zur Zeit ftreiten noch ca. 1000 Gesellen. Die Bauaufträge direkt an die Kommission haben abermals um ein paar neue fich vermehrt.
Maurerftreit in Hannover . Der„ Voff. 8tg." schreibt man aus Hannover 18. Juni: Ein Maurerfireit ist die erste große Errungenschaft der wieder ins Leben gerufenen Baugewerfinnung hier. Wie bereits früber berichtet, verlangten Die Gefellen hier seit mehr als Jahresfrist auf Grund einer früheren Abmachung die endliche Gewährung der Besperpause bet zebnstündiger Arbeitszeit. Sie erklärten fich bereit, so lange 10% Stunde zu arbeiten, bis die wichtigsten der begonnenen Bauten beendigt seien, obgleich die Meifter nur 10 Stunden verlangen fonnten; wollten aber einen Termin festgesezt sehen, von welchem ab die zehnftündige Arbeitszeit beginnen solle. Biele Nichtinnungsmeister erkannten das Recht der Gesellen an und bewilligten die selbstständige Vesperpause, durch welche die Arbeitszeit wieder auf zehn Stunden gebracht wurde. Auch einige Innungsmeister folgten diesem Beispiele, gaben nachher Der mit einer Strafandrohung begleiteten Forderung des Innungsvorstandes nach, die Bewilligung wieder zurüdjunehmen. Am 2. d. Mts. richteten die Gesellen nochmals wie früber mehrmals bas Ersuchen ant Den Innungs vorstand, eine Meister Versammlung einzuberufen und bie aus zwölf Personen bestehende Lohntommission einzuladen, um eine friedliche Lösung der Frage zu ermöglichen. Der Jn nungsvorstand gab jedoch zur Antwort, er set nicht in der Lage, mit einer öffentlichen Versammlung zu verkehren, sofern dieselbe eine Einwirtung auf eine Jnnungsangelegenheit bea amede. Eine solche Angelegenheit fet die Arbeitsordnung, mit hin auch die Frage über die Dauer der Arbeitszeit. Die Gee fellen sehen fich nun außer Stande, auf friedlichem Wege etwas zu erreichen, und haben gestern in einer zahlreich besuchten, aber rubig verlaufenen Versammlung befchloffen, morgen die Arbeit niederzulegen. Der Einwand des Jnnungsvorstandes wird als ein nichtiger bezeichnet, erstens weil eine Aenderung der ursprünglichen Abmachung nicht erstrebt werde, zweitens well die Jnnung mit 500 Gefellen in Arbeit gegenüber den Nichtinnungsmeistern mit mehr als 700 Gesellen die Frage über die Länge der täglichen Arbeitszeit nicht als eine Sa nungsfrage ansehen fönne. Den Meistern gegenüber, welche mit den Gesellen eine Vereinbarung treffen, soll der Streit nicht aufrecht erhalten werden. Ein großer Theil der Nichts innungsmeister wird die Arbeit ungestört fortiegen.
Der Frankfurter Dachdeckerstreit ist noch nicht bes enbet.
Zur Vagabundenfrage. Der Nordhausener Verein für freiwillige Armenpflege hat seinen Bericht für das Jahr 1885