Ur. 282.
Das Publikum besteht zum überwiegenden Theil aus Damen, von denen viele auf grund besonderer Karten Zutritt zum inneren Raume des Saales erhalten.
Als die beiden Angeklagten durch zwei Schuhleute auf die Anklagebant geführt werden, geht eine lebhafte Bewegung durch das Publikum. Der Angeklagte Werner ist weit kleiner als Groffe, beide machen den Eindruck ganz unreifer Burschen. Groffe trägt noch einen Verband um einen Finger der linken Sand. Bei dem Betreten der Anklagebant bedeckt brennende Röthe fein Gesicht, er stiert zu Boden und beginnt zu weinen. Werner macht einen unheimlichen Eindruck; sein lauernder Blick schweift unaufhörlich durch den Saal und er verfolgt mit seinen Augen ganz genau die Vorgänge, die sich vor ihm abspielen, namentlich als die Zeugen aufgerufen werden. Unter den letteren befindet sich die verwittwete Frau Justizrath Levy nicht. Als Sachverständige sind die Gerichtsphyfici Dr. Long und Dr. Stormer und die Aerzte Dr. Opfer, Dr. Hadra und Prof. Israel zur Stelle. Bur Begutachtung des Geisteszustandes des Angeklagten Grosse wohnt Medizinalrath Dr. Menger der Verhandlung bei.
Mittwoch, den 2. Dezember 1896.
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
:
-
13. Jahrg.
-
-
-
Grunde nicht an dem Diebstahl theilgenommen habe. Grosse übung eines Mordes nicht vor die Geschworenen gestellt und Mordprozek Werner u. Grolle. behauptet dagegen, daß er aus freien Stücken von der That nicht zum Tode verurtheilt werden können?- Werner: Das Abstand genommen habe. war mir bekannt, aber Grosse wußte es auch ganz genau. Kaum anderthalb Monate nach der an dem Justizrath Levy ver Präs.: Wir kommen nun zu dem Hauptpunkt der Anklage, Grosse: Das ist nicht wahr. Werner: Gewiß. Grosse übten Blutthat standen am Dienstag die beiden jugendlichen Mörder, der Ermordung des Justizraths Levy. Wie sind Sie zu diesem sagte mir: Geköpft werden wir nicht. Wir sind im jugendder am 16. Februar 1880 geborene Arbeitsbursche Bruno Werner furchtbaren Plane gekommen? Werner: Weil wir doch lichen Alter und da wird es heißen, es giebt und der am 6. Juli 1880 geborene Laufbursche Willy May Grosse bei Golde nicht recht etwas gefunden hatten, wollten wir bei mildernde Umstände und höchstens 15 Jahre Gefängniß. vor der 9. Straffammer des Berliner Landgerichts I. Jhr jugend- dem Justizrath Levy einen Diebstahl ausführen. Präs.: Grosse: Das ist nicht wahr.- Präs.: Werner, Sie liches Alter macht es unmöglich, daß fie die ganze Schwere des Wer ist zuerst auf den Gedanken gekommen? Doch wohl Sie, haben einmal in der Voruntersuchung gesagt, daß Sie den Mord Gesetzes trifft und ist die Ursache, daß die Verhandlung nicht Werner, denn Sie wußten mit den Verhältnissen Bescheid. nicht ausgeführt haben würden, wenn für Sie Todesstrafe darauf vor dem Schwurgerichte, sondern vor der Strafkammer statt- Werner: Ich habe blos' mal leichthin davon gesprochen, stand. Werner: Das lasse ich dahin gestellt. Rechts findet. durch vieles Hins und Herreden ist es aber wirklich dahin Anwalt Dr. Ivers: Ich möchte den Herrn Vorsitzenden bitten, Die Anklage umfaßt nicht weniger als 7 Punkte, denn den gekommen.- Präs.: Grosse, Sie waren damit einverstanden? an den Angefl. Werner die Frage zu richten, ob er irgend ein jungen Verbrechern fallen außer dem Kapitalverbrechen noch Angefl. Grosse: Ja wohl, ich habe mich dazu bereit erklärt. Moment geltend machen will, welches die Schwere der That mildern mehrere Diebstähle zur Laft: Werner wird beschuldigt, Anfang Präs.: Angell. Werner, Sie haben früher einmal gesagt, daß Grosse fönnte.- Präs.: Sie hören, Werner, Sie waren doch nicht in Noth, Januar d. J. dem Rechtsanwalt Koffta ein Paar Gummischuhe Geld unterschlagen habe und dieses ersehen mußte. Haben Sie Sie hatten Ihr Brot, was tönnen Sie zu Ihrer Entschuldigung geitohlen zu haben, beide sollen ferner gemeinschaftlich am 9. Auguft daraus den verbrecherischen Plan gefaßt? Angefl. Werner: angeben?- Werner: Grosse war immer in Geldverlegenheit. im Treptower Ausstellungspark der Firma Gebr. Naglo eine Das hat den Plan beschleunigt. Präs.: Sie haben früher Er brauchte immer Geld und ich mußte es anschaffen. Dadurch Raffette mit ca. 100 M. Jubalt entwendet haben. Auf Anftiftung behauptet, daß, als Sie einmal zusammen die Mohrenstraße entlang bin ich zu der That gekommen. Grosse: Ich habe niemals Werner's soll außerdem Groffe dem Rechtsanwalt Golde drei gingen, der Plan, bei dem Justizrath Levy zu stehlen, in Ihnen Werner gedrängt, mir Geld anzuschaffen, wenigstens nicht so, Schlüffel gestohlen, beide sollen dann einen Diebstahl bei dem gereift ist? Angell. Werner: Das ist richtig. Präs.: daß er zu dieser That hätte bestimmt werden können.- Präf.: Rechtsanwalt Golde verfucht und Werner soll am 10. Ottober Wie wollten Sie denn den Diebstahl ausführen? Angefl. W.: Das widerspricht einigermaßen Ihrem früheren Zugeständniß, nach 1896 dem Rechtsanwalt Golde 3,60 M. entwendet haben, und So wie er ausgeführt ist, durch Klettern auf die Gallerie. welchem Sie bei Hendebett Geld unterschlagen und Werner auf zwar mittels Einsteigens und Erbrechens eines Behältnisses. Präs. Sie haben früher einmal angegeben, daß der Plan zugefordert hätten, Ihnen zu helfen.- Grosse: Das habe ich ihm Der Schwerpunkt der Anklage liegt in der Beschuldigung: nächst dahin gegangen sei, an der Wohnung des Justizraths uur einmal gesagt, aber nicht öfter. Werner bleibt dabei, daß beide gemeinschaftlich am 18. Oktober d. J. den Justizrath Levy zu klingeln, das Mädchen niederzustechen und den daß Grosse schon bei dem Rechtsanwalt Auerbach Diebstähle Levy mit Vorfah und Ueberlegung getödtet und die Frau Diebstahl auszuführen. Sie wußten, wo der Justizrath ausgeführt und schon in der Schule Bücher gestohlen habe. Justizrath Levy mit Vorsatz und Üeberlegung zu tödten versucht sein Geld aufbewahrte? Angell. Werner: Ich ver- Dabei habe er ihn auch hineinziehen wollen. Grosse: Daß haben. muthete es wenigstens. Präs.: Sie behaupten, daß Sie ich in der Schule Bücher gestohlen habe, ist richtig; meine Mutter Beide Angeklagte, deren Familien seit längerer Zeit in dem zunächst nicht die Absicht hatten, zu morden, sondern Ihr Plan hat damals den Schaden wieder gut gemacht. Präs: Es felben Hause, Georgeukirchstraße 53, gewohnt haben, sind schon ging ursprünglich dahin, die Frau Justizräthin zu tnebeln, Sie ist uns von geringem Interesse, ob Grosse sich früher mehrere aus der Knabenzeit mit einander bekannt. Beide wurden nach haben sich sogar für 5 Pf. Bindfaden dazu gekauft?- Angefl.: Veruntreuungen hat zu Schulden kommen laffen. Ich will aber ihrer Einsegnung Schreiber bei hiesigen Rechtsanwälten. Werner Ja. Präs. Sie vermutheten, daß im Bette rechts Herr Grosse noch fragen: Sind Sie in Ihrer Jugend frank rar vom 15. April 1894 bis 4. Januar 1896 beim Justizrath Justizrath Levy und im Bette links die Frau Justizräthin gewesen? Grosse: Ja, ich habe die Diphtheritis Levy, dann bis Anfang Mai beim Rechtsanwalt Golde be- schliefe? Angetl.: Ja.- Präs.: Thatsächlich war es aber gehabt. Präs.: Sonst noch etwas? Grosse: Ich schäftigt, während Grosse nach einander bei den Rechtsanwälten umgekehrt. Sie Werner, sollten, als der schwächere, sich auf den habe Krämpfe gehabt.- Präs.: Was für Krämpfe? Feilchenfeld, Auerbach und Kurnicke beschäftigt war. Anfang schwächlichen Mann, Sie Groffe, als der stärkere, sich auf die Grosse: Es waren Wuthkrämpfe. Ich fiel dabei zu Boden Mai gaben beide ihre Stellungen auf. Werner wurde stell- träftigere Frau werfen? Werner: Ja! Präs.: Ur- und habe wohl eine Stunde dort gelegen. Präs.: Wann vertretender Bureaudiener bei der Firma Naglo, während Grosse sprünglich war die That auf dem 16. Oktober geplant. Sie hatten war das? Grosse: In meinem zwölften Lebensjahre. Laufbursche wurde. Zuletzt war er als solcher in der Buch- fich Dolche gekauft und Sie, Werner, hatten das letzte Geld, was Präs.: Kopfleidend sind Sie doch wohl nie gewesen. druckerei von Hendebett in der Lindenstraße thätig und Werner Sie befaßen, dazu verwendet? Werner: Ja.- Präs.: Angetl.: Ich habe öfter Kopfschmerzen gehabt. in dem ganz in der Nähe belegenen Drogengeschäft von Martin. Einer dieser Dolche liegt hier vor. Werner hat seinen Dolch Das Verhör der Angeklagten ist hiermit beendet. Aut Die Verhandlung findet im kleinen Schwurgerichtssaale statt. im Grunewald vergraben. Nun kommen wir zum 18. Oftober. fämmtliche Hauptzeugen wird verzichtet und es werden nur die Den Vorsitz führt Landgerichts- Direktor Hoppe, die Auflage Werner, Sie wußten, daß man sich durch das Flurfennier medizinischen Sachverständigen vernommen. vertritt Staatsanwalt Müller II, als Vertheidiger find den auf die Galerie hinausschwingen konnte. Sie hatten dies schon Dr. med. Opfer, der als erster an das Schmerzenslager Angeklagten die Rechtsanwälte Dr. Ivers und Hoffstädt zweimal gethan, um ins Bureau zu gelangen, als Sie den des Justizraths Levy gerufen worden war, hat 5 größere Verzugewiesen worden. Schlüffel vergessen hatten. Werner: Jawohl. Präs. legungen vorgefunden, uamentlich eine sehr tiefe Wunde links am Der Andrang zum Gerichtssaal ist schon lange vor der an- Am Morgen des 18. Oktober warteten Sie also den Zeitpunkt Halse und eine tiefe Wunde an der linken Seite des Unterleibs. gesetzten Terminsstunde ein außerordentlich starker; ein Polizei- ab, als der Bäckerjunge das Haus verlassen hatte? Werner: Nach den Mengen Blutes, die auf den Betten sich zeigten, hatte offizier und mehrere Schuhleute sorgen vor der Eingangsthür Ja. Präs. Dann schwangen Sie sich beide durch das der Sachverständige den Eindruck, daß die Hauptverlegungen für Aufrechterhaltung der Ordnung. Fenster auf die Galerie und gingen bis zur Thüre des Speise- dem Justizrathe in dem Augenblicke beigebracht worden sein zimmers, welche, wie sie wußten, offen zu stehen pflegte. An das müssen, als er in das Bett seiner Frau hinüberkroch, um ders Speisezimmer stieß das Schlafzimmer, deffen Thür ebenfalls offen selben zu helfen. Der Justizrath lebte noch, war noch bei Bewar. Sie öffneten die Thür. War es noch dunkel? finnung, verlangte nach seinen Kindern, kannte seine Söhne Werner: Ja. Präs.: Ronnten Sie die Personen, die sich und bat nur, man solle ihn nicht lange quälen, sondern sterben im Schlafzimmer befanden, erkennen?-Werner und Groffe: lassen. Nein, es war zu dunkel. Bräs.: Nun Werner erzählen Sie, Dr. med. Hadra äußert sich über die Verlegungen, welche was Sie thaten, als Sie die Thüre geöffnet hatten. Werner: die Frau Justizrath erlitten hat. Sie ist von diesen wieder Gine Stimme fragte: Wer ist da? Präs.: War es die hergestellt worden. Präs. Bei der Frau Justizrath ist nur Stimme des Juſtizraths oder seiner Frau Sie in dem Bette ist auch der Grund gewesen, weshalb die Frau Juſtizräthin hier Werner: Es eine starte Erschütterung des Nervensystems zurückgeblieben, dies war die Stimme der Frau. Lag rechts oder links? Angefl: Ich hatte geglaubt, daß der nicht als Zeugin erscheinen konnte. Herr Justizrath im Bette rechts lag, aber ich sah, daß wir uns Geheimer Sanitätsrath Dr. Israel, Medizinalrath geirrt hatten, im Bette rechts lag die Frau Justizräthin. Ich Dr. Long und Gerichtsphyfitus Dr. Störmer geben gleich stürzte sofort mit erhobenem Messer auf sie los und stieß gegen falls ihre Gutachten ab. fie. Wohin ich traf, weiß ich nicht. Sie fant ins Bett zurück, Geh. Sanitätsrath Dr. Hildebrandt, der in früheren ich stieß noch mehrere Male nach ihr, dann ergriff ich die Flucht, Jahren den Angeklagten Grosse behandelt hat, hat von Krämpfen weil sie um Hilfe rief. Präs.: Was machte nun Groffe in an demselben nichts bemerkt. Als Grosse 5 Jahr alt war, bat diefer Beit? Angekl.: Das habe ich nicht gesehen. er an einem entzündlichen Zustand des Ge Präs.: Dem Richter in Zellerfeld gegenüber haben birns gelitten, der längere Zeit anhielt. Bon Sie fich aber viel bestimmter ausgedrückt. Sie haben Neigungen des G. zur Epilepsie hat der Zeuge nichts wahr Der Präsident eröffnet die Sigung um 92 Uhr und er- damals gefagt, daß Sie gefehen hätten, wie hätten, wie Grosse genommen. Er habe ihn damals für geistig intakt gehalten. örtert zunächst die Vergangenheit beider Angeklagten, nachdem auf den Justizrath Levy eingestochen habe. AnRechtsanwalt Hoffstadt: Kann der Herr Zeuge und Sach er fie in eindringlichster Weise zur Wahrheit ermahnt hat. geflagter: Nein, so bestimmt habe ich mich nicht aus verständige aber vielleicht sagen, ob Groffe geistig zurückWerner giebt an, daß er der Sohn eines Kürschners sei, der im gedrückt, ich habe nur gesagt, daß ich annehmen müsse, Grosse geblieben" ist?- Beuge erklärt, daß er teine Veranlassung habe, Jahre 1894 verstarb. Präs.: Waren Sie damals schon ein habe auf den Juftigrath eingeftochen, während ich mit der Frau dies anzunehmen. gefeguet? Angetl.: Nein. Präs.: Haben Sie die zu thun hatte.-Präs.: Haben Sie den Herrn Justizrath Schule alle Klaffen hindurch besucht? Angefl.: Jch tam denn nicht auch geftochen? Werner: Nein, vorsätzlich nicht. -un bis zur ersten Klasse. Präs.: Was wurde aus Ihnen nach Präs.: Ja, was soll das heißen? Werner: Als ich Die Beweisaufnahme ist hiermit beendet und Staatsanwalt Ihrer Einsegnung? AngetI.: Jch tam als Schreiber den ersten Stich gegen die Frau Justizräthin geführt hatte, Müller II nimmt das Wort zu folgenden Ausführungen: Es lehrling zum Juftigrath Levy. Präs.: Wie lange blieben Sie rief sie um Hilfe, worauf der Justizrath von seinem ist eine ganz außerordentliche That, die heute dem Urtheile des dort? Angekl.: Biz Anfang 1896. Präs.: Bette sich nach dem Bette seiner Frau hinüberbeugte, um ihr zu Gerichtshofes unterbreitet worden ist. Die beiden Angeklagten Und warum tamen Sie dort fort? Angeti.: Hilfe zu kommen. Es kann sein, daß er dabei in die Nähe ihres haben die Ruhe und den Frieden des Hauses nutzlos gestört und sind Weil ich die Gummischuhe gestohlen hatte. Präs.: Kopfes und ihres Oberkörpers gekommen ist und dabei ist es mit höchster Frivolität eingebrochen in das Glück einer ganzen Familie. Wo fanden Sie dann Stellung?-Angett.: Beim denn auch möglich, daß einige Stiche, welche ich gegen die Frau Die That, um die es sich heute handelt, hat in allen Kreisen die Rechtsanwalt Golde. Präs.: Wie lange blieben Sie dort? richtete, den Mann trafen. Aber ich bleibe dabei, daß ich es nicht ungeheuerste Aufregung verursacht, welche noch bedeutend wachsen Angetl.: Bis Mai dieses Jahres.-Präs.: Wurden Sie weiß.- Präs.: Nun tommen wir zu ihrer Thätigkeit, Angeklagter mußte, als man sah, daß solch jugendliche Leute fähig waren, dann entlassen? Angel.: Nein, ich ging. Präs. Groffe. Was thaten Sie, als die Frage: Wer ist da?" aus eine solche entsegliche That talten Blutes zu begehen. In der Warum? Angetl.: Ich verdiente nur 30 Mart dem Schlafzimmer ertönte? Grosse: Wie verabredet war, Deffentlichkeit ist im Anschluß hieran die Frage diskutirt worden, monatlich. Präs.: Mußten Sie dies Geld Ihrer Mutter sollte ich in das linke Bett stechen, in der wir die Frau Justiz ob denn nun die gefeßliche Sühne der Schwere der That entspricht. abgeben? Angefl.: Jawohl alles, ich behielt gar nichts für räthin vermutheten. Ich stürzte in der Dunkelheit darauf zu, Wenn man hört, daß diese jungen Burschen sich ganz klar darüber mich.- Präs.: Sie wurden nun Laufbursche in verschiedenen ich weiß aber nicht, ob ich den Herrn Justizrath gestochen habe, waren, und diese Klarheit schon beim Ausbrüten des Planes in die Geschäften, bis Sie anfangs September außer Stellung tamen? ich bin der Meinung, daß ich auf die Frau Justizräthin Wagschale warfen, nämlich, daß ihnen höchstens 15 Jahre Ge Angell.: Ja. einstach. In der Aufregung mag es geschehen sein, aber fängniß in Aussicht standen, so kann man sich in der That Präs.: Angeklagter Groffe, Sie find der Sohn eines ich weiß es nicht.- Präs.: Sie sind augenscheinlich be- fragen, ob die Sühne genügt und ob solche Burschen nicht eine Postschaffners? Angell: Ja. Präs.: Wann starb Ihr strebt, die tödtlichen Stiche, die dem Justizrath zugefügt Strafe verdienen, die täglich und stündlich ihnen Angetl.: Als ich 10 Jahre alt war. Präf. find, einer dem andern in die Schuhe zu schieben, aber ich fann fühlbar zum Bewußtsein bringt, was es heißt, einen Sie haben einen schlechten Gang?- Angetl.: Ja, ich hatte Ihnen sagen, daß es für die Strafabmessung ganz gleichgiltig ist, Menschen zu tödten.( Sollen Prügel bessern? D. R. ) An als Kind die englische Krankheit. - Präs.: Sie tamen ebenso Sie haben beide gemeinschaftlich gehandelt, Sie mußten und Gerichtsstelle dürfen aber solche Erwägungen, so berechtigt wie Werner nach Ihrer Einsegnung zu einem Rechtsanwalt? wollten geplanterweise das Ehepaar ermorden, um in den Besitz sie auch erscheinen mögen, nicht Play greifen; hier darf Anget: Ja. Präs.: Sie nahmen gleich ihm dann der Schlüssel zu gelangen und um dann den Diebstahl ausführen nur das Gesetz gelten und auf die Strafe erkannt werden, Stellung als Laufbursche?- Angetl.: Jawohl. zu können. Werner, sehen Sie dies ein? Angefl. Werner: welche das Gesetz bestimmt. Ob es gut wäre, diese Strafe zu Es werden zunächst die unwichtigeren Diebstahlsfälle ver- Ja. Präs.: Und Sie, Groffe, wollen Sie nicht lieber ein- erhöhen, ist nicht Sache des Gerichtshofes. Wir haben hier nur handelt. räumen, daß Sie bewußterweise die Stiche gegen den Herrn Justiz zu fragen, wie die That rechtlich zu qualifiziren ist? Die An Werner giebt zu, eines Tages von dem Rorridor der rath führten?- Groffe: Ich muß dabei bleiben, daß ich glaubte, die geklagten suchen nun die Hauptschuld gegenseitig sich aufWohnung des Justizraths Levy ein Paar Gummischuhe ge- Frau Justizrath vor mir zu haben, ich meine, nur auf die Frau zubürden, aber ohne Erfolg, denn sie sind beide einander stohlen zu haben. eingeftochen zu haben! Präs: Hatten sie nicht früher den würdig! Sie sind von vornherein darin einig gewesen, auf Auch den Diebstahl gegen die Firma Naglo geben beide Angeklagte Plan, sich bei der That mit Schußwaffen zu versehen? unredliche Weise sich Geld zu verschaffen und sie haben zut. Werner hatte gehört, daß einmal ein Diebstahl an einer Werner: Ja, aber wir wollten sie nur zu unserer Vertheidi- die Konsequenzen dieser Absicht schließlich bis auf die letzte, schreckKaffette der elektrischen Rundbahn vorgekommen war. Beide gung benutzen. Erst wollten wir das Dienstmädchen, welches lichste Höhe getrieben. Mit vollständig flarer Ueberlegung aller hatten sich verabredet, auch einen solchen Diebstahl zu begehen uns öffnen sollte, niederstoßen, aber dann kamen wir zu der Konsequenzen haben sie den Plan ausgeführt und mit einer Zähig. und haben ihn ausgeführt, als Werner bei dem Transport der Ansicht, daß wir uns den Mord des Dienst feit verfolgt, die erstaunlich ist. Mit welcher Frivolität sie ge= Kaffette nach der Fabrik beschäftigt war. Dabei entwendete mädchens sparen fonnten. Wir nahmen dann den Weg handelt, ergiebt sich daraus, daß, als sie den ersten Plan des Groffe eine Kassette und verschwand damit. Werner be- durch das Fenster und über die Gallerie und flohen auf dem Diebstahls aufgegeben und ben zweiten gefaßt hatten, hauptet, daß etwa 100 m. in 10 Pfennig Stücken felben Wege. Werner mit unglaublichem Bynismus fagte: Wir in der Kassette enthalten gewesen seien und sie sich beide Rechtsanwalt Hoffstädt: Bezüglich der Vorgänge nach der fönnen nun das Dienstmädchen uns sparen!" Das ist den Inhalt nach ungefährem Gewicht" getheilt hätten. That möchte ich gern wissen, ob es richtig ist, daß Werner empörend und furchtbar! Mit Rücksicht hierauf giebt Rechtsanwalt Hoffstädt bestreitet dies und behauptet, daß die Frechheit gehabt hat, vor seiner ersten Flucht noch einmal es nur eine Strafe: die höchfte, die das Gefeß zur Verfügung Werner, der eine Raution gebrauchte, sich zunächst 50 M. von zurück zu fehren und das vor der Thür des Hauses Mohren hat: 15 Jahre Gefängniß. Für die versuchten und der Beute genommen und als er die Kaution wiedererhalten, straße 53 stehende, Hilfe rufende Dienstmädchen zu fragen, was vollendeten Diebstähle beantragt der Staatsanwalt noch gegen dem Grosse nichts wieder abgegeben habe. denn eigentlich los fei. Dies wird durch Befragen des Werner Werner Strafen von 14 Tagen, 3 Monaten, 6 Monaten, noch Die übrigen Diebstähle geben beide Angeklagte zu. Werner bestätigt. Rechtsanwalt Hoffstädt: Schließlich möchte ich mals 6 Monaten und 1 Jahr Gefängniß, gegen Groffe 3 Monate wendet sich gegen die Behauptung der Anklage, daß Grosse sich noch fragen, ob es richtig ist, daß er durch seine Thätigkeit bei und zweimal 6 Monate Gefängniß. Da das Gesetz bestimmt, zu den Diebstählen bei dem Rechtsanwalt Golde erst durch wieder Rechtsanwälten ganz genau darüber informirt war, daß daß eine Gefängnißstrafe nicht über 15 Jahre gehen holtes Zureden habe bewegen lassen. Er versichert, daß Grosse beide Angeklagte infolge ihrer Jugend nicht zum Tode darf, so beantragt der Staatsanwalt eine Gesammt= ohne weiteres fich dazu bereit erklärt habe und bleibt dabei, daß verurtheilt werden können. Er soll erst nach der That den itra fe 1 e 15 Jahren Gefängniß und Grosse an dem Tage, an welchem er selbst über die Gallerie in Grosse in dieser Beziehung unterrichtet haben. Pras . Einziehung des dem Werner gehörenden Messers. die Golde'sche Wohnung drang, sich nur verspätet und aus diesem Werner, Sie haben doch ganz genau gewußt, daß Sie bei Ver- Vertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Iver 3 erklärt, daß er den An
Vater?
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
=
--
-
-
-
-
-
--
-
Auf die Vernehmung des Medizinalraths Dr. Menger wird hiernach verzichtet.