es erklär erbindung Den 3 ved rene Roth gen wirth bun eine ingen; um er Arbeiter
und damit -Borf.: Sozialisten 5 mache ja
Damaligen wirlen sammenge ftengefeges wet Ersat lich wieder
r
wir haben en lönnen ; Genoffen daß aud Finanziellen afe allemal daß wit e find also Bwede all beftimmte
wie gefagt, Mitglied tam bie
Wer hatt auf bie
teft einen
schten gan richieden Sorf.: Die
-
Bebel: Aftens ju beiten, und t ausbrid
der alle tongres yen, al
Deifto
wir fa ben tönnd olen ba ein Einf ben foll Rongref eine be
un
vor bie Alternative geftellt waren: entweder als politische Bartel zu verschwinden, oder weiter zu agitiren, soweit es innerhalb des Rahmens des Sozialistengefeges zulässig war. Da wir uns für letteres entschieden, so hielten wir wenigftens momentan die Bezeichnung gefeßlich" für überflüffig. Dieser Beschluß bindert uns nicht, denselben, sobald äußere Verhältnisse wieder Blas greifen, wieder rädgängig zu machen. Dies ist auch in der That geschehen, als die Handhabung des Sozialistengesetes wesentlich durch das Eingreifen des Reichstages eine andere wurde. Ich erinnere, daß die Berliner Boltjet awei Reichstagsabgeordnete, die aus Berlin ausgewiesen waren, wegen Bannbruchs verhaftete, weil sie in Berlin erschienen, um ihren Pflichten als Abgeordnete zu entsprechen.
Präs. Auf dem Kongres zu Kopenhagen wurde die Feft. fegung der Parteifteuern auf die Tagesordnung gesezt?
Bebel: Das ift richtig, dieses Thema gelangte jedoch nicht zur Erörterung. Ich hatte als Vorfigender des Kongresses eine Debatte über diesen Bunft für unzulässig erklärte, da ich mir fagte: es tönnte dies einmal die Behörden auf die falsche Ver muthung bringen, daß wir eine Verbindung unterhielten, andererseits war es ja gar nicht möglich, einen Beschluß Darüber zu faffen, da derselbe praktisch unausführbar gewesen
wäre.
Auf Antrag des Oberstaatsanwalts hält der Präfident Dem Angeflagten Heinzel vor, daß er bei seiner Bernehmung or dem Untersuchungsrichter in Riel unumwunden zuge Handen habe, daß innerhalb der sozialdemokratischen Bartet eine feftgegliederte Organisation mit feften feften Normen beftebe und zwar zu dem Swede, das Sozialistengefes unwirksam zu unitfam au machen.- Heinzel bemerkt: Er wife felbft nicht, wie er ein solches Brotokoll habe unterschreiben tönnen.
set damals von einer längeren, fehr anstrengenden Geschäfts. teise nach Hause gelommen, sei sehr leidend gewesen, und habe frau und einige feiner Rinder erfrankt vorgefunden. In diesem Buftande habe er ein mehrstündiges Verhör zu bestehen gehabt. Er sei bei demselben fast ohnmächtig geworden und wiffe felbft nicht mehr, was er ausgefagt, noch weniger, was bm der Untersuchungsrichter bebufs Unterschrift vorgelesen habe. Jedenfalls lönne er das, was in dem Protokoll stehe, nicht für richtig und von ihm ausgesprochen anerkennen. Bebel: Als ich von dieser Aussage hörte, fagte ich sofort: das ift ja der größte Blödfinn, der mir jemals vorgelommen ist. Jedem vernünftigen Menschen muß einleuchten, daß die Unterbaltung einer Drganisation, wie fte eingel augeftanden haben foll, fich nicht 14 Tage vor dee Polizei verheimlichen läßt. Ich berbe alsdann beantragen, ein Schriftftüd zu verlesen, das das Berliner Bolizeipräsidium im Jahre 1881 an alle Bolizei behörden Deutschlands gerichtet hat, in welchem lettere auf gefordert wurden, das Thun und Treiben der Sozialdemokra darüber Bericht zu erstatten. und dem Berliner Bolizei- Präsidium tagspause ein. Hierauf tritt eine längere Mit Nach Wiederaufnahme der Verhandlung wird auf Antrag des Oberstaatsanwals bas Brotokoll über den Kopenhagener Rongreß verlesen. Es heißt in demselben u. N. speziell in dem Bericht über den Stand der Partei: In den Bezitten, über bie der Kleine Belagerungsjuftand verhängt ift, hat sich die Bartel ganz außerordentlich entwidelt. Es haben in diesen Bezirken, in denen alle nur einigermaßen einflußreiche Personen ausgewiesen wurden, Leute die Führung der Partei über nommen, die früber nicht einmal dem Namen nach bekannt waren. Auch der Sozialdemokrat" ift in allen Drten Deutich lands verbreitet, in denen die Partei Anhänger hat. Die Ein. nahmen der Partei betrugen im lesten Jahren 95 000 t.; die Ausgaben 92 000., ber augenblidliche Kaffenbestand 3000 M. Muf Befragen des Bräfidenten bemerkt Ange lagter Bebel: Wenn das Brotokoll objektiv gelesen wird, dann lann daffelbe nur zu unseren Gunsten sprechen. Es ist ja auch
nt gema wir", bie Fraktion. ongreß vo tongreßmit
baben wi er dann
Wer wähl gleichgiltig
ein au
nterschrif
f.: 2 Da bin gebanbb
ben au
ebens
Ver
-
bedeutend vorsichtiger als das Wydener Protokoll abgefaßt, Die Bebas größte Gewicht.
Er daß i trogbem legt aber Die Staatsanwaltschaft gerade auf das erftere
angemelde Frattion
rf. Saben
Es wird allerdings gesagt: Es set in dem Brotokoll nicht die ganze Verhandlung aufgenommen. Ich verweise jedoch auf die Stelle in dem Brotokoll, in der es heißt: Ob der Kongres feine Schuldigkeit gethan, müffen dieGenoffen aus
aum Gelb dem Inhalt des Protokolls ersehen. Ich bemerke hierbei, daß soft, we Veröffentlichungen besteht. Ohne unsere Veröffentlichungen und babe wäre ein Anflagematerial gar nicht vorhanden.
auf Exfol
Präs.: Wie so lam es, daß der Vertreter des Sozialdemokrat", ohne ein
"
-
-
geordnete Hasenclever diesen Vorwurf zurüd. Bebel: Jch bemerle noch, daß der betreffende Rechenschaftsbericht fich auf den kleinen Belagerungszustand von Berlin bezog. In Berlin beftand in der That zur Beit eine Drganisation im Traum der Arbeiter Fachvereine, von denen die Berliner Polizei volltom men Renntniß hatte. Daß in Berlin , wo die politische Polizei fo vorzüglich organifirt ift, eine geheime Verbindung nicht bes ftanden haben fann, das dürfte wohl Jedem flar sein. Hätte fte bestanden, die Berliner Polizei hätte sie wohl entdeckt. Daß in Preußen bisher keine derartige Anllage erhoben wurde, ift wohl Beweis genug, daß eine geheime Organisation nicht beftanden hat. Es wird nunmehr ein Aufruf der Partei Vers tretung aus dem Wydener Protokoll verlesen, in dem es u. A. beißt: Arbeiter, ftellt die durch das Sozialistengeset zerriffenen Fäden wieder ber, organiftrt Euch, verbindet Euch, wie und wo Thr lönnt."
" 1
-
Bebel: Damit ist feineswegs eine geheime Drganisation gemeint. Es wird den Parteigenoffen empfohlen, fich zu or ganifiren, selbstverständlich zu erlaubten Handlungen. Bu diesen zählen wir auch bie Sammlung von Beiträgen und die Wahl. Agitation. Andere Swede haben wir überhaupt nicht. Wenn wir Anarchisten wären, dann tönnte man vielleicht fagen, es handelt sich um die Sammlung von Mitteln zur An schaffung von Waffen. Unsere Handlungen liegen aber flar zu Tage, es lann fich mithin unter der Drganisation, die wir an aubahnen empfehlen, nur um eine solche zu erlaubten Zweden handeln. Aucr: Ich habe be.eits heute Vormittag ge fagt, daß eine Organisation bestand, dies wird in feiner Weise geleugnet. Wir haben ja in den verschiedenen Städten Vereine, die der Polizei genau belannt find. Eine geheime Organisation haben wir absolut nicht nöthig. Für die Ver breitung unserer Ideen sorgen die gesammten ökonomischen Berhältnisse, ja die Reichsregierung selbst. Durch Schaffung des Krantenlaffen- Gesezes, durch die von der Regierung in augurirte Sozial Reform Bolitit find unsere Ideen bis in die legten Dörfer, in die wir niemals bingekommen find, ge brungen. Allein da man den Arbeitern das Recht der Wahl betheiligung gegeben hat, so muß man ihnen auch gestatten, fich bebufs Vorbereitung für diese Wahlen zu organificen. Dies geschieht überall, so weit es gefeßlich erlaubt ift.
"
Der Staatsanwalt, daß selbst wenn als richtig angenommen wird, daß zu dem die Heine'sche Rede betreffenden Gegenstand nichts mehr geäußert worden ist, doch nur ein Bruchstück aus der ganzen Berhandlung über die Entschädigung unschuldig Verurtheilter refp. Verhafteter vorliegt. Diese Bruchstücke gea nießen aber noch der lonftanten Subitatur des früheren Obers tribunals nicht den Schuß deß Art. 12 der Reichsverfaffung. Aber selbst wenn man diesen Theil des Artitels für ftraffret erachten wollte, so erfüllen der Eingang und der Schlußfat des Artikels den Thatbestand des§ 186 des Strafgesetzbuches, indem durch dieselben bei den Lesern Der Blaube erweďt werden foll, daß ein preußischer Staats anwalt Geftändnisse in unerhörter Weise erpreßt, also eine mit Buchthaus bedrohte That begangen habe. Der Bes weis der Wahrheit ist nun in feiner Weise gelungen. Der Reichstagsabgeordnete Heine bat bei seinem erregbaren Temperament und unter dem Eindruck der selbst erlittenen Haft geglaubt, bei dem Punkt der Tagesordnung des Reichs tages alles Mögliche auszutramen und Selbfterlebtes zu schil
Er befand fich offenbar bezüglich seiner Verlegung in eine andere Arreftzelle aus den von ihm angeführten Gründen in gutem Glauben; aber muß der, welcher so etwas ungeheuer liches wiedergiebt, mit derselben Elle gemeffen werden? Heine fonnte geglaubt haben, daß er im Falle der Angabe des Durchs Stechers in seine frübere Belle, zurüdgebracht werden würde, die Redaktion der Freis. 3tg." befand sich aber in anderer Lage. Diese durfte ohne die eingebendften Recherchen derartige Behauptungen nicht wiedergeben. Der infriminirte Artitel beginne mit der Svipmarke:„ Eine schwere Beschuldigung gegen die preußische Juftispflege, insbesondere gegen den Ersten Staatsanwalt beim Landgericht zu Halberstadt , Herrn Schöne", es sollte also auf Ungeheuerlichkeiten deffelben aufmerksam ge macht werden. Am Schluffe beißt es: So weit der Abg. Heine", und nun folgen die Ausführungen der Redaktion. Da wird darauf aufmerksam gemacht, daß der Justizminister der artige Geständnißerpreffungen eines Staatsanwalts nicht dulden dürfe und sogar der Wortlaut des§ 343 St.- G..B. wieder gegeben. Damit sollte jeder ungebildete Mann erfahren, welche Strafe dem Staatsanwalt Schöne droht, das Buchthaus. Un erhörter fann ein Angriff auf einen hohen Beamten, dem die Suftiapflege obliegt, unmöglich geführt werden. Was die Strafabmeffung anlange, so rechtfertigte zwar die Schwere der Beleidigung eine schwerere Strafart, da er aber gewissermaßen pro domo fpreche, so bringe er nur eine Geldstrafe in Höhe Don 1000 M. event. 100 Tagen Gefängniß in Antrag.- Rechtsanwalt Dr. Grelling pläbirte auf Freisprechung, da die Rede des Reichstagsabg. Heine fich als ftraflofer Abbrud eines Parlamentsberichtes darstelle und die Redaktions Bemerkungen an fich nur an die Heine'schen Bemerkungen anseinem Mandanten der Schuß des§ 193 Str. G.-B. aur Seite, ihm zur Kenntniß gelangende strafbare Handlungen auf ge eignete Weise zur Untersuchung zu bringen. Vorliegend war Die Preffe das berufenfte Digan, wie die späteren Verhand lungen im preußischen Abgeordnetenhause und im Reichstage über diesen Gegenstand, welche grade in Folge der in der Breffe enthaltenen Besprechungen ftattfanden, zur Evidenz dar thun. Nach einflündiger Berathung ertannte der Gerichtshof auf Verurtheilung des Angeklagten zu 500 M. event. 50 Tagen Gefängniß und sprach den beleidigten Beamten die Publi tation befugniß in der Freiftanigen Bitung" au. Der Gee richtshof nahm vorwiegend wegen der Einleitung zu der Rebe des Heine und wegen der Schlußbemerkungen an, daß der Schuß des§ 12 resp. Art. 22 der Verfassung dem Angeklagten nicht zur Seite ftebe.
Es wird ein fernerer Artikel aus dem Sozialdemokrat" verlesen, in welchem es heißt: Es ist in Antwerpen ein Ausgewiesener aufgetreten, der von der Partetvertretung feine Legitimation bat. Auer: Ich muß zunächst bemerken, daß dieser Artikel im Auslande geschrieben worden ist. Es ist bisweilen erforderlich, unbekannten Leuten gegenüber miß trauisch au sein. Der Prozeß Ihring Mahlow in Berlin , der uns gezeigt hat, daß fich felbft Bolizeibeamte auf Befehl ihrer vor gefepten Behörden in die Bartel eindrängen und fich als Barteigenoffen ausgeben, liefert den Beweis für die Nothinüpfen und die Konsequenzen daraus ziehen. Auch stehe hier wendigkeit, mißtrauisch zu sein.- Bebel: Seit einiger Beit Bebel: Seit einiger Beit giebt die Berliner Polizei den Ausgewiesenen leine Legitimation mebt, wonach biefelben ihre Ausweisung nachweisen fönnen. Die Berliner Polizei weiß, daß die Ausgewiesenen von den Bartelgenoffen unterstügt werden. Der Abgeordnete v. Schlied mann jagte schon bei der Berathung des Sosialistengefeges im Reichstage:„ Es gilt die Exiftens zu ruiniren." Dieses Brinzip will die Berliner Polizei durchführen, deshalb hat die Bartet vertretung beschloffen, den aus Berlin Ausgewiesenen Bertifilate auszustellen, um fie der Unterstügung der Parteigenoffen zu empfehlen. Es ist das ja einfache Menschenpflicht, die man wohl auch Christenpflicht nennt.-
Die Verhandlung wird hierauf gegen 7% Uhr Abends auf morgen( Dienstag) Vormittag 8 Uhr vertagt.
Die mehrfach besprochene Rede des Reichstagsabge. ordneten Heine in der Sigung des Reichstags vom 18. März cr., in welcher derselbe über seine Erlebnisse im Gefäng niffe zu Halberstädt während der Abbüßung einer wegen Breß vergebens thm zubittirten sechsmonatlichen Strafe berichtete, war mit einem Eingang und einem Schlußwort nach dem ftenographischen Bericht in Nr. 63 der Freifinnigen Beitung" vom 15. März er. abgedrudi morden. Die Antlagebehörde findet sowohl in der Heine'ichen Rebe als in den redaktionellen Bemerkungen dazu eine Beleidigung des Erften Staatsanwalts Schöne in Halberstadt und der Gefängnißbeamten Dito und
en die Mandat zu befigen, am Kongreß theilnehmen konnte? : So Ich habe schon heute Vormittag gesagt, daß nicht alle Kongreß felben
bätten
Derzeibl ut wie chweg un Sta wagener Des Blo ertreter Verbre
en be Dipin
8 well Herr Berbind bbalten bas tom Den, daß perfchiebe ja felbf tgen G Orte viell werben
Deren n
mebr wif
ne Bebe offen un fammlun Bertrau Offentli llein in igen unle
-
Bebel:
theilnehmer Mandate befaßen, es war dies durchaus nicht er forderlich; da der Sozialdemokrat" gewiffermaßen offizielles Bartelorgan und die sosialdemokratische Reichstagsfraktion die Saltung des Blattes bis zu einem gewiffen Grabe zu bestimmen batle, so lag es doch nahe, dem Vertreter des Blattes, der an gegriffen wurde und der doch immerhin Parteigenoffe war, Siz und Stimme auf dem Kongreffe zu geben.
Auf Befragen des Präsidenten bemerkt Bebel ferner: bie Brotokolle feien bisweilen insofern etwas unllar gefaßt, da die Namen der Redner nicht genannt seien. Es sei dies aus Rück ficht auf den Umstand geschehen, daß befürchtet wurde: die einzelnen Bartelgenoffen tönnen nach Rüdlehr vom Kongres nicht bloß von der Bolizet, sondern auch von ihren Arbeit gebern gemaßregelt werden.
in welchem von einem„ Losungs wort gesprochen wurde. Auf Befragen des Bräs. bemerkt Bebel: wenig, was der Verfasser mit dem„ Losungswort" babe fagen wollen. Ein Losungswort zum Lokschlagen bedeutet es jeden falls nicht; ein solcher Gebante fann wohl in dem Hirn eines
entfteben.
-
an
† Ein Pfandlether- Ehepaar ftand gestern vor der vierten Ferienftraflammer des Landgerichts I unter der Anklage des Verstoßes gegen die Bestimmungen der Pfandleibordnung. Die Frau war außerdem der Unterschlagung in bri Fällen und der Urkundenfälschung angeklagt. Der Romtoirbote P. betreibt das Pfandlethgeschäft erst seit lurzem. Er legte nun eine eigenthümliche Geschicklichkeit an den Tag, die Beftim mungen des Gefeßes über das Pfandleiben zu Gunsten seiner Tasche auszulegen. Ein Paragraph ordnet an, daß, wenn der Gesammtbetrag der Binsen auf den Bruchtheil eines Pfennigs ausläuft, berselbe auf den ganzen Pfennig abjurunden ist. Er fagte diese Bestimmung nun so auf, daß er den Gesammtbetrag der Leihfumme bei der Hinsberechnung auf die volle Mark abrundete, Dak er also beispielsweise, wenn er einen Gegenstand mit 4,50 M. belteben batte, von 5 M. Binsen erbob. 38 derartige Fälle werden ihm nachgewiesen und er giebt sein Bergeben auch ohne weiteres zu. Seine Frau hat aber außerdem in drei Fällen Gegenstände, die ihr als Pfandstücke anvertraut waren, freihändig" und nicht wie vorgeschrieben in öffentlicher Auktion verkauft, trobem der Einlösungstermin noch nicht vorüber war. verfesten Sachen einlösen wollte, erklärt, daß diese Gegen Ja in einem Falle bat fte sogar einer Frau, welche die ftände bereits verkauft felen, obwohl fich dieselben noc in ihrem Befit befanden. Die Urkundenfälschung war barin gesehen worden, daß fie nachträglich auf Pfandjetteln, auf denen ein höherer Binsfuß, als aefeglich vorgeschrieben, berechnet war, die richtigen Bablen in Gegenwart der Einlöjer eintrug. Der Staatsanwalt ließ in diefem Bunkte die Anklage fallen, da lein Vermögensvortheil erreicht worden ist. Der Gerichtshof nahm bei der Strafabmessung Rudficht auf oie Unbescholtenheit der beiden Leute und verurtheilte den Ehe mann zu einer Geldstrafe von 38 M, die Frau zu einer Geld Strafe von 100 M. event. au 10 Tagen Gefängniß.
Vereine und Versammlungen.
Kühne sowohl in Gemäßbeit des§ 186 als des§ 185 Str. G.B. Da der Jahalt der Heine'schen Rede noch frisch im Gedächtniß der Bettungsleser sein dürfte, auf denselben auch in der Beweisaufnahme und in den Plaidoyers zurüdgelom men wird, so tönnen wir uns der Wiedergabe des dieser Stelle Stelle enthalten. In Dem Dor einigen Wochen stattgehabten erften Termin in dieser Sache wat befchloffen worden, die Beugen der berichteten Vorfälle au vernehmen. Reichstagsabgeordneter Heine deponitt im wesentlichen folgendes: Bom 16. Juni bis 16 Dezember pr. habe er im Gefängnisse zu Halberstadt eine sechsmonatliche Strafzeit verbüßt und sei von den Gefängniß teamten im großen Ganzen fehr human behandelt worden. Bei einer Besprechung mit seiner Ehefrau hatte ihm diese etwas Wurst, Brod und Geld zugested, welche Gegenstände bel einer Revifion feiner Belle einige Tage darauf gefunden murben. Am 30. Dtiober fet er deswegen vor den Erften Staatsanwalt Saöne geführt worden, der ihn etwa mit fol genden Worten angerebet babe: Sch habe Ihnen volles Ber frauen geschenkt und bin Shnen möglichst entgegengekommen, irogdem muß ich bemerken, daß Sie die biefigen Beamten torrumpiren! auf seine Verwunderung wegen dieses unverdienten Vorwurfs fuhr der Beamte fort: Nun, Sie haben doch die Beamten zu veranlaffen gewußt, Ihnen Wurst und Brod zuzufteden." Er babe beftritten, daß ein Beamter mit der Bu fledung etwas zu thun gebabt, babe im Uebrigen fich aber ge weigert, über die Person des Bufteders Auskunft zu ertheilen, da er seine Frau nicht in Verlegenbeit bringen wollte. In folge dieser Weigerung sei er nicht mehr in feine frühere Belle Nr. 22, fondern in eine Barterre gelegene Nr. 6 gebracht wor den in jener hatte er Raum und Licht, in dieser war es Dunkel und eng. Der Beuge erzählt noch, daß in einer der benachbarten Bellen ein Berbrecher in Ketten gelegen und daß bas Kettengeraffel ihn ganz nervös gemacht habe. Auf seine Bitten, ihn in die frühere Belle zurückzubringen, habe ihm sowohl der Inspektor als der Auffeber augerebet, einzugefteben, wer ihm die Leaensmittel zugeftedt, eher würde er wohl einen Erfolg nicht erreichen. Unter diesen Umständen habe er ein Beftändniß abgelegt, und fei er alsdann auf Anordnung bes feine frübere Belle zurückgebracht worden. Erster Staatsanwalt Schöne: Auf den speziellen Christ in dieser Rede: Allerdings ist unsere Drgant Wunsch des Heine ließ ich denselben in Einzelhaft nehmen und fation bisher nicht zerstört worden, fte bat fich im Gegentheil ihm die beste der vorhandenen Bellen überweisen. Da wurde immer mehr befestigt." Angell. v. Bollmar: Ich habe mich mir am 30. Dltober die Anzeige erstattet, daß in Heine's Belle Richtverlefung meiner Rede angeschloffen, da ich laut Ber lediglich deshalb dem Proteft der Herren Wertheidiger wegen Durchftechereien entdeckt seien. Nun ließ ich ihn mir vorführen und alsdann in eine beffer toniroltibare Belle bringen. Aus faffung über meine Reben im Reichstage nur meinen Wäblern dieser nahm ich ton erst wieder heraus, als der Arzt die An Rechenschaft schuldig bin. Ich habe die hier verlesenen Worte gefagt und vertrete fte auch. Selbstverständlich meinte ich damit gaben beines, daß seine Gesundheit in der Belle Nr. 6 leibe, bestätigte. Aus den Aussagen des Gefangenen Inspektors Diejenige Drganisation, die richt zerstörbar ist, die bereits mehr. Dito und des Auffebets Kühne ist nur hervorzubeben, daß beide fach erwähnte geistige Organisation. Hätte ich in der Ueber zugeben, den Abg. Heine sur Nennung des Durchstechers zu eilung eine geheime Drganisation gemeint das wird mir jeder Reichstagsabgeordnete bestätigen dann hätte ich Beit daß fie dabei hätten durchleuchten laffen, er würde dann feinen genug gehabt, diese Bemerkung im stenographischen Bericht zu ändern. Es handelte fich um den Rechenschaftsbericht der Re gierung bezüglich der Ausführung des Sozialistengeleges. In Diesem Rechenschaftsbericht hieß es: Selbst in den Bezirken, Beugen Heine feft, daß weber vor, noch nach seiner Rede, die Arbeiter, so hoch find die Löhne der Meister. Wöchentlich
ngemeldel
ännern
ift der Degan
"
be
bel: Einig
" feft.
es bered en Genof aum ein doff
Offisie
wer Frat werden
befchloffe
Bu ftreid
wurde
für ungek
bandhabu fer Befch
ege bie B
men wer
Ber hts bet
Termaßen
en gegen
mals, wo
ectlärte,
Liebknecht verlesen. Rechtsanwalt Rundel proteftirt gegen Der Präfident will nun eine Reichstagsrede des Abg. Die Berlesung und beantragt, eventuell den Abg. Liebknecht als Beugen zu laden, der befunden wird, daß er bas, was hier im " Sozialdemokrat" stebt, nicht gesagt hat. Der Oberstaats anwalt verzichtet hierauf auf die Verlesung. Es foll nun eine Reichstagsrede bes Angell. v. Bollmar zur Berlesung ge Bertheidiger widers rechen auch dieser Bor
Langen.
Die
-
lejung, da die Abgeordneten für ihre im Reichstage gehaltenen Reben laut Verfaffung nicht verantwortlich zu machen find.- Der Gerichtshof beschließt: Mit Rücksicht auf einen bereits Dorliegenden diesbezüglichen Beschluß des Reichsgerichts die Arztes in Berlefung vorzunehmen.
-
-
-
bestimmen versucht zu baben, und wäre es auch wohl möglich,
Wunsch um Burüdführung in die alte Belle leichter erreichen. Auf Antrag des Vertheidigers Rechtsanwals Dr. Grelling ftellt der Gerichtshof aus der Auslage des
über die der fleine Belagerungszustand verhängt ift, ift es nicht iegt intriminirt ist, im Reichstage über diesen Gegenstand gelungen, die Drganisation der Bartel zu zerstören. Ich sitirte irgend etwas gesprochen worden ist. Staatsanwalt Weichert bemängelt Dies Beugniß und hält auf Grund desselben nicht für erwiesen, daß der Heine' chen Rede weder Vor, noch Nach bemertungen gefolgt feten. Ich bin der Meinung, so bemerkte
wörtlich diese Bemertung und bestätigte fte. Ein anderes Mal, als im Reichstage der Vorwurf der geheimen Drganisation gegen uns erhoben wurde, wieß der Ab
-
-
+ Ein vorzeitiges Ende nahm die Versammlung der harmonitamacher Berlins , welche vorgestern im Lolale von Meister, Schönhauser Alce , unter Vorfts des Herrn Adam, ftattfand. Es handelte fich um den Stand der Lohnbewegung Der Arbeiter in der Fabrit von C. F. Pietschmann u. Söhne. In der vorigen Versammlung war eine Kommission gewählt worden, die einen Tarif ausarbeiten und mit dem Fabrikanten in Unterhandlung treten sollte. Das erftere ift für einige Branchen geschehen; theils find die alten Säge wieder herze ftellt, theils eine Lohnerhöhung von 10 pCt. gefordert worden. Bu legterem ift es überhaupt nicht gelommen. So weit aus Den Mittheilungen verschiedener Redner zu ersehen war,- ein eigentlicher Bericht wurde nicht erstattet bat der Fabri tant durch eine dritte Besson erklären laffen, daß er die Rom misfion nicht empfangen werde. 8wel Mitglieder, die Herren Kallbrenner und Mertens find aus der Kommiffion ausge fchieden. Sie motiviren biefen Schritt damit, daß die Uneinig feit unter den Arbeitern der Fabrik so groß sei, daß jeder Versuch, ihre Lage zu verbessern, fich als aussichtslos erweisen müffe. Der Fabrikant habe ihnen mit sofortiger Entlassung gebroot und fte hätten fich dadurch einschüchtern laffen. Der üble Eindruck, den die Handlungsweise der beiden Kommissionsmit glieder auf die Versammlung machte, lies fich nicht ganz vers wischen und war die Ursache, daß die Disluffton fich viel zu fehr auf persönlichem Gebiete bewegte. So tam es auch nicht utlaren Beschlüssen. Es wurden wieder eine Menge intereffanter Details über die Marimen der Firma Pietschmann mitgetheilt. Der Prolurift Wittig erhält ein festes Gehalt von 3000 Thlr. Erstaunlich hoch sind auch die Einfünfte des übrigen Bureauperfonals. So niedrig die Löhne der Unter diesen
-
20 Thlr. ift der Durschnittsverdienft. Umständen erscheint es begreiflich, daß die florbläge so gedrückt find, baß ein Arbeiter, der 24 Jahre lang in der Fabril thätig war, es beispielsweise vorog, abzugeben und als Briefträger der„ Hansa" 14 Mart wöchentlich zu erwerben; er