der die Verurtheilung herbeigeführt batte, war folgender. Die Angeklagten, von denen Bieling im Befis des eisernen Kreuzes aweiter Klaffe ift, hatten von der Defonomie Kommiffion der Königlichen Land Gendarmerie die Lieferung der Bekleidungs­gegenstände erhalten. In dem Vertrage hierüber vom 15. März 1882 war feftgefeßt, daß die Kleidungsstude aus dem Material, bas allwöchentlich geliefert wurde, gegen fefte Lohnsäge herzu

achten dahin ab, daß von einem Ueberschuß in der Lohmüllerei teine Rede sein tönne, wohi aber von einem Manto in der angegebenen Richtung; bei der Kornmüllerei liege die Sache anders. Demgemäß verwatf der Gerichtshof die Berufung des Angeklagten und bestätigte das erste Urtheil.

ſtellen ſelen. Es war ausdiüdlich hinzugefügt, daß eine Ber- Vereine und Versammlungen.

äußerung oder Verwendung des Materials zu anderen Zweden ftreng verboten sei und als Untreue" angesehen und verfolgt werden würde. Im Februar 1884 wurde Werdacht gegen die beiden Angeklagten wach und eine umfangreiche Untersuchung eingeleitet. Es wurde jedoch nur ein Fall ermittelt, in dem Material zu anderen Sweden verbraucht worden war. Ein Stüd hosentuch, das dazu bestimmt war, für die braven Landgendarmen Sosenkreuze zu liefern, war von dem Angeklagten zu einer Schabrade für den Premierlieuter ant von Bilachi verarbeitet worden. Der Lieutenant war zur Landgendarmerie ablomman Dirt worden und batie fich rasch equipiren müssen. Die Ange flagten machten geltend, daß fie feinen Vermögensvortheil gehabt hätten, da fte fich nur die Auslagen und den Schneider Lohn vom Besteller hätten bezahlen lassen. Das Schöffengericht war jedoch der Ansicht, daß das unterschlagene Material durch aus nicht werthlos gewesen und daß die Untreue um fo schlimmer fei, da die Detonomiełommission fich nicht um den Verbleib eines jeden Feßen Tuches fümmern könne und er tannte auf die oben genannte Strafe. In der geftrigen Bechandlung baten die Angeklagten um mildere Strafe. Ste selen hart genug schon dadurch beftraft, daß fie ihre Lebens ftellung" verloren hätten. Was von ihnen ohne Bewußtsein von der Rechtswidrigkeit ihrer Handlung unterschlagen worden sei, wäre nur Flidmaterial gewesen. Aus einem Schmuh lappen" sei die Schabrade entstanden. Der Gerichtshof er tannte diese Gründe insofern an, als er an Stelle der Ges fängnißftrafe eine Geldstrafe von 50 M., die jeder der Ange flagten zu zahlen hatte, fette.

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Der Faverein der Drechsler, Knopfarbeiter und ver wandten Berufsgenoffen hielt am 31.Juli eine Dittgliederver fammlung in Säger's Lofal, Grüner Weg 29, mit folgender Tagesordnung ab: 1. Der von der Jnnung nach Leinig ein. berufene Drechslertag und die Stellung des Famoereins zu demselben. 2. Beschlußfaffurg über die Herrenpartie. 3. Ver schiebenes. Bunächst verlas der Vorfißende einen Aufruf aus der Zeitschrift für Drechsler, Graveure, Elfenbein- und Holz bildhauer , in welchem zu zahlreicher Bethelligung sämmtlicher Innungsmeister an dem nach Leisnig einberufenen Drechsler tage aufgefordert wurde. Darauf wurden vom Vor fizenden Herrn Schrader sowie den Herren Hilde brandt und Sündermann die Bestrebungen der Jnnungen einer scharfen Kritil unterzogen, namentlich wurde getadelt, daß zu den Innungstagen die Gesellen ganz und gar bei Geite gelaffen werden; daß man immer über das Wohl(?) der Gesellen berathen will, ohne daß man deren Wünsche bört; es hätte doch müffen ein Gesellen Ausschuß gewählt werden, der Sachen, welche die Gefellen angeben, auch mit berathen fönnte. Es sei direkt eine Angelegenheit der Gefellen, wenn man die Gründung einer Krantenlaffe auf die Tagesordnung fett. In der DiBluffton wurde dann die Frage aufgeworfen, ob man nicht 1 oder 2 Delegirte vom Fachverein nach Leisnig entsenden sollte, Aus einem Schmuh Leisnig entsenden sollte, um dort Proteft gegen das Vorgehen der Innung zu erheben. Die Drechsler Leipzigs entsenden einen Delegirten; Deshalb wäre es Pflicht der Berliner , ebenfalls 1 oder 2 Mann zu schiden. Dieser Vorschlag wurde jedoch abgelehnt, da hier in Berlin 3 Fachvereine der Drechsler und Berufsgenossen bestehen, und Tonnte die Verschmelzung derselben bisher noch nicht stattfinden, weil noch immer die Genehmigung des Statuts seitens des Bolizeipräsidiums nicht eingetroffen ist. Es soll nun in einer öffentlichen Versammlung sämmtlicher im Drechslerfach be schäftigten Arbeiter die Wahl von Delegirten vorgenommen werden. Nachdem Punkt 2 der Tagesordnung wegen vor gerückter Belt abgesezt und noch einige interne Angelegenheiten bes Vereins erledigt waren, schloß der Vorsitzende die gut be fuchte Versammluna um 12 Uhr.

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Wegen Verlegung der Absperrungsmaßregeln, welche von der Reinidendorfer Ortsbehörde zur Verhütung des Verbreitens einer epidemischen Viehtrankheit im Ottober v. J. angeordnet worden waren, verurtheilte vor Kurzem das Schöffengericht des Amtsgerichts II den Fuhrherrn Rämmerer aus Reinidendorf zu 6 Tagen Gefängniß. Der Genannte hielt zum Betriebe seines Geschäfts 8 Pferde im Stalle, deren eines im Dftober v. J. an der Räube erkrankte; da diese Thierkrankheit ihrer Natur gemäß als anstedende be trachtet wird, verhängte der Amtsoorfteber von Reiniden dorf nach erfolgter Anzeige die Sperre über ben Stall bes Kämmerer. Der legtere aber fümmerte fich wenig oder nicht um die Schugmaßregel; gat nicht er brachte war, um fich vor weiterem Schaden zu hüten, die gefunden Pferde in einem anderen Stall unter, aber das er frantie Pferd fpannte er mit einem andern gefunden mit einem andern gefunden aufammen vor einen Arbeitswagen, mit welchem er in der Stadt unbehindert Fuhren besorgte, und der Drts- Gendarm fand bei der amtlich vorgenommenen Revision den Stall leer. Darauf bin war gegen R. wegen obigen Vergebens Anzeige erstattet worden und er wurde vom Schöffengericht dieserhalb verurtheilt. Stergegen legte K. Beiufung ein, indem er vor der Ferien

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vollzogen hat. Darnach betragen die an jedem Montage für Die beginnende Woche fälligen und viermöchentlich vom Kaffiter abzuholenden Beiträge: 1. für erwachsene Raffenmitglieder aus fchließlich der Lehrlinge 39 Pf. 3. Für Raffenmitglieder unter 16 Jahren und für Lebelinge 21 Bf. Diese Abänderung tritt mit dem 1. Auguft d. J. in Kraft.

Fachverein der Mechaniker, Optiler, Uhrmacher, dirur gischer und anderer Instrumentenmacher. Mittwoch, den 4. Auguft, Abends 8 Uhr, im Lokale des Herrn Nieft Kommandantenftraße 71-72, Bersammlung. 2. D.: 1. Bot trag des Herrn Dr. Babel. 2. Distuffton. 3. Wahl eines Ber gnügungslomitees. 4. Verschiedened. 5. Fragefaften.

Sentral Kranten und Sterbefaffe des deutschen Senefelder Bundes, Verwaltungsstelle Berlin . Alexander ftraße 31 im Reftaurant Weid, heute Abend 8 Uhr: 1. Mit glieder und Verwaltungs. Versammlung. 2. Wahl von 2 Ber waltungsmitgliedern.

Verband deutscher Zimmerleute, Lokalverband ,, Berlin Sab". Mittwoch, den 4. d. Mis., Abends 8 Uhr, Ver fammluna, Mariannenftr. 31/32. Tagesordnung: 1. Tech nijcher Bo trag. 2. Verschiedenes. 3. Fragelaften.

Verband deutscher Zimmerleute, Lolalverband, Berlin Nord". Mittwoch, den 4. d. Mts., Bersammlung." Tages ordnung: 1. Dr Handwerkstag und feine Kompetenz. Ref.: Schönstein. 2. Verschiedenes. 3. Fragelasten.

Gauverein Berliner Bildhauer, Annenstraße 16. Dienstag, den 3. Auguft, Delegirtenversammlung. Tages ordnung: 1. Gefchäftliches. 2. Bericht der Delegirtenfommiffion über die Statiftit. 3. Fortsetzung des Referats über die Jubiläums Kunft- Ausstellung. 4. Verschiedenes.

* Pfeifen- Rauchtlub Bahia", Püdlerstr. 16 im Re ftaurant Herzog, feden Dienstag und Freitag Abends 9 Uhr. * Rauchtlub Zum Wrangel" jeden Dienstag Abend Uhr im Restaurant Wrangelftr. 32. Rauchtlub Deutsche Flagge" jeden Dienstag, Abendi 8 Uhr, Wrangelftr. 128.

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Letzte Nachrichten.

Der Gedante, ein internationales Sozialisten Gef zu schaffen, gewinnt in Holland fichtlich Anhänger. Mehre Der Regierung nabestehende Blätter rathen dem Minifter be Innern Dr. Heemstert, einen derartigen Antrag den europäisc Rabineten zu unterbreiten. So meldet die Kreus B Wir bezweifeln nicht, daß die ,, Kreu 8tg." wie die hinter ftehenden Politiker- und zu den Bolittlern rechnen wir h v. Hammerstein nicht- ähnliche Wünsche begen, nur glaube wir an die Bereitwilligkeit anderer Regierungen nicht. wenn schon, denn schon!

Bolle Sicherheit für die Nuhe in Amsterdam schein bei den Behörden noch nicht vorhanden zu sein, denn Sonnabend ließ der Bürgermeister eine Broklamation schlagen, durch welche er den Vertrieb von Beitungen un bern Drudiachen auf den Straßen verbietet. Tags auvos nach ber Boff. 8tg.", in dem Stadtviertel, in welchem Aufruhr vorzugsweise getobt hatte, ein Flugblatt ohne n des Verfaffers sowie des Druders vertheilt worden, worin sie

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firaflammer des Landgerichs II nachträglich den Einwand er. Wenigen zu Gute. Herr Subeil hob insbesondere die bygtentiche batte angedeihen lassen, belobt und zu weiterem Widerflanbe

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hab, daß er zu jener Beit, als die Stall Revision bei ihm ftattfand, das trante Pferd nach der föniglichen Thierarznet Schule geführt hätte. Den Beweis für die Richtig teit Dieses Einwandes blieb Rämmerer aber geftrigen Audienstermin vor Gericht schuldig; feinen Anträgen auf Freisprechung oder Umwandlung der ihm auferlegten Ge fängniß in eine Gelbftrafe gab daher die Ferienftraflammer nicht statt und das erste Urtheil ward demgemäß bestätigt.

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Die Geschäfts Handhabung eines unredlichen(!) Müllers unterlag gestern der Prüfung seitens der Ferienftraf lammer des Landgerichts II in der Berufungsinftans. In der Bittor Perrin'schen Lohmühle zu Spandau war feit längerer Beit der frübere Mühlenbefizer Otto Müller als Mühlenmeifter beschäftigt; ihm ftand es zu, das gelieferte Robmaterial zu Lob zu verarbeiten, und wie alle seine Berufsgenossen war er beim Klappern der Mühle auf seinen Profit bedacht. Endlich aber bezichtigte ihn nach stattgehabter Kontrole der Befiger der Mühle, Bimmermeister Perrin, einiger Unterschleife von ungefähr 61 Brund fertiger Lobe und das Spandauer Schöffengericht erlannte gegen Müller wegen dieses Bergebens auf 10 Tage Gefängniß. Müller legte gegen dies Urtheil Berufung ein und berief fich au feiner Rechtfertigung auf einen nach seiner Angabe in dem Müllereigewerbe befteber den Gebrauch, wonach es üblich set, daß, wenn durch Geschicklichkeit des Müllers das Verftauben des Mablmaterials beim Mahlen verhindert wird, fich fiets auf 100 Bfund 1 Pfund Ueberschuß erzielen laffe und ufange mäßig dem Lobmüller als Brofit aufalle, ähnlich wie bei der Rorrmülleret auf 100 Pfund ftets 5 Bfund gerechnet werden. -Nach Bernehmung eines gerichtlichen Sachverständigen, des Mühlenbefizers Dumed aus Rigdorf, ließ der Gerichtshof dieſen Einwand nicht gelten, denn der Sachverständige gab sein Gut

Theater.

Dienstag, den 3. Auguft.

Belle Alliance Theater. Das Paradies. Aft III.: Jm flastichen Dreied. Oftend- Theater. Rom Golde verführt. Vittoria Theater. Amor. Lans Boem von

tot Manzotti.

Walhalla- Theater. Capricciosa. Kroll's Theater. Vorlegtes Gaftspiel Heinrich Bötel und Carlotta Grofft. Der Trou babour. Central Theater. Alte Jakobfir. 30. Direkt.: Adolph Ernst. Der Wald- Teufel. Gesangs poffe in 4 Atten von W. Mannftädt. Rouplets von G.Görg. Muft von G. Steffens. Mit neuen Dekorationen und Kostümen. ( Novität!) Königstädtisches Theater. Die Bigeuner baronin.

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Verein zur Wahrung der Interessen der Klavier­arbeiter. Die Versammlung, welche am Sonnabend Abend bei Bratwell flattfand, erfreute fich eines zahlreichen Besuches. Herr Dr. Bendendorff sprach Ueber Feuerbestattung". Die fich daran knüpfende Distuffton gab zu einem lebhaften Mei nung austausch Anlaß. Unter dem Beifall der Versammlung ertlärten die Herren Bubeil, Schmidt und Rieus ihre Ueber einftimmung mit dem Vortrage; betonten aber, wie Herr Noeste, einftimmung mit dem Vortrage; betonten aber, wie Herr Noeste, daß vornehmlich die Arbeiter für die entwidelten Joeen inter effert werden müßten. Nur wenn fich die Agitation auf die breite Maffe des Volles fügte, wäre Aussicht auf Erfolg. Heute läme die Feuerbestattung wegen ihrer Softspieligkeit nur Selte hervor. In einem Solußwort faßte der Referent die geäußerten Anfichten aufammen, versprach, nach Kräften den geäußerten Wünschen Rechnung zu tragen und zerstreute end­lich einige von Herrn Noeste geäußerte Bedenten. Den zweiten Buntt ber Tagesordnung bildete die Quartalsabrechnung. Darnach belaufen fich die Einnahmen im legten Vierteljahre auf 460 R., bie Ausgaben auf 372,85 M., fodaß ein Ueber schuß von 87,15 m. verbleibt. Baarvermögen überhaupt ift vorhanden 193 45 D. Sechs Kollegen wurden mit 141 M. unterstügt. Die Revisoren bestätigten die Richtigkeit des Be richts. Dann wurde dem Kaffter Herrn Haal Decharge ertheilt. Der Vorsitzende Herr Schaar theilte hierauf mit, daß der Vorftand beschloffen habe, ein Mitglied wegen den Berein schädigender Aeußerungen über den Vorsitzenden aus dem Verein auszuschließen. Die Versammlung möge dem ihre Bu ftimmung geben. Die Worte, die dem betreffenden Mitgliede in den Mund gelegt werden, find in der That schwer ver ständlich. Daß an das Mitglied, welches in der Versammlung nicht anwesend war, eine bestimmte, flare Einladung ergebe, und die Sache im Vorftande nochmals zur Berathung tomme, befürworteten die Herren Giese, Bubeil und Noeste. In diesem Sinne beschloß die Versammlung. Für eine sofortige Erledi gung der Angelegenheit plaibirten die Herren Schmidt, Schaar u. A. Den Schluß der Versammlung bildeten interne Vereins angelegenheiten.

Ortstrantentaffe der Zeugschmiede zu Berlin . Die Gewerbebeputation des Magistrats macht bekannt, daß auf Grund des§ 33 des Reichsgefeßes vom 15. Juni 1883, be treffend die Krankenversicherung der Arbeiter, der Herr Ober­präsident der Proving Brandenburg mittelft Ulunde vom 13. Juli eine Abänderung des Status der genannten Raffe

Schweizer Garten.

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aufgefordert wurde. Auch Infanterie war am Sonnabend lonfignirt. Im aag fand eine gerichtliche Haussuchun in der Druckerei des sozialistischen Blattes Excelftor" fatt Von den 1414 gestern vorgenommenen franzöfifches Generalrathswahlen find bis fegt 486 belannt, von Gewählten find 297 Republikaner und 147 Ronservatio außerdem haben 42 Stichwahlen stattzufinden. Die Republitants haben 24 Size gewonnen und 25 Sige verloren. Unter de Senatoren und Deputirten, die wieder zu Generalräthen wählt find, befinden sich von Republikanern: Goblet, Zeftelin und Jules Ferry ; von Konservativen: Prag Baris, Blichon

und Zumelière.

Aus England. London , Montag 2. Auguft, früb. S Richard Croß ist zum Staatssekretär für Indien , Stanhope zum Staatssekretär der Kolonien und Stanley zum Handel minifter ernannt worden. London , Sonntag 1. Auguft. Gefte Abend lam es in Belfast zwischen den Drangiften un Nationalisten zu Schlägereien, wobei von beiden Theile mit Steinen geworfen wurde. Die Polizei war genöthigt Der Waffe einzuschreiten. Eine Anzahl von Personen wu verwundet, ein Raabe getödtet. Gegen Mitternacht wat Ruhe wieder hergestellt.

Briefkasten der Redaktion.

jedoch bei Herrn L. felber an. D. W. Wir halten das nicht für möglich; frage

P. M. Fragen Sie gefälligst beim Landwehr­tommando, Raiser Franz- Grenadierplag, an.

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Auftreten sämmtlicher Spezialitäten. Theatervorstellung.

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Die Erstürmung der Düppeler Schanzen.

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