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Beilage zum Berliner Volksblatt.

Kr. 213.

Achtzehnter deutscher Juristentag.

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( Unbefugter Nachdruck verboten.)

-

II.

Wiesbaden , 10. September. Den ersten Gegenstand der Verhandlung bildete die en des Frage: Sind im deutschen bürgerlichen Gefeßbuche Grund enschaft fag: über den Konto Storrentrertehr aufzustellen?" Der dies Taschen bezügliche Referent, Juftigrath Malower( Berlin ), beantragte Weife in Webereinstimmung mit dem schriftlich erstatteten Gutachten ich das des Rechtsanwalt Dr. Nieker( Frankfurt a. M): Der deutsche Juristentag beschlließt: es empft- bit ft nicht," im deutschen bürgerlichen Gesegbuche Grundfäge über den Konto Rorrent verlehr aufzustellen." Nach furger unwesentlicher Debatte wurde dieser Antrag nahezu einstimmig angenommen. Eine sehr lange und lebhafte Debatte veranlaßten hierauf folgende auf die Bekämpfung des Börsenic win. beis bezügliche Fragen: gefeglich mit Strafe und eventuell mit dem Berlufte der bürgerlichen Ehrenrechte zu be tohen: 1) wer öffentlich in Belannimamungen wiffentlich falsche Thatsachen vorspiegelt oder wahre Thatsachen entstellt, um zur Betheiligung an einem Anleben zu beftimmen, 2) wer in betrügerischer Abficht auf Zäuschung berechnete Mittel an oftttons wendet, um auf den Rurs von Effekten oder den Marktpreis Bügen Don Waaren einzuwirken, 3) wer für oder mit Bersonen, welche Offentlich oder von Brivaten angestellt fird, in Renntniß ihrer Eigenschaft, ohne Vorwissen ihrer Borgesezten oder Prinzipale des Leichtfinns oder der unerfahrenheit eines anderen für den felben oder mit demselben Beitgeschäfte abschließt? Das hriftliche Gutachten des Rechtsanwalt Dr. Hecht( Vlannheim) lief auf Berneinung all' dieser Fragen hinaus. Der Referent, Rechtsanwalt Dr. Beinsen( Samburg) befürwortete dagegen die Annahme folgenden Antrages: Der Juriftentag empfiehlt: Mit Strafe und eventuell mit dem Berlust der bürgerlichen Ehrenrechte ist gefeßlich zu bedroben: 1. roer in öftentlichen Bekanntmachungen wiffentliche falsche Thatsachen vorspiegelt ber wahre Thatsachen entstellt, um zur Betbeiligung an einem Anleben zu bestimmen. Ist die öffentliche Belanntmachung in einer periodischen Drudschrift erfolat, fo finbet§ 20 Nr. 2 Des Gefeßes über die Presse vom 7. Mai 1874 teine Anwen ung: 2. rer in betrügerischer Abficht auf Täuschung berec nete Mittel anwendet, um auf den Kurs von Effetten oder den Martpreis der Waaren einsumiten; 3. wet für Bersonen oder mit Bersonen, welche in handelsgeschäften öffentlich oder Don Brivaten angefiellt find, in Renntniß diefer ibrer Eigen chaft, ohne Borwinien ihrer Vorgesezten oder Brinsipale, Beit laufgeschäfte abschließt; 4. wir unter Husbeutung des Leicht. finns ober der unerfabrenbelt eines anderen für denselben oder mit demselben wiffentlich Spelulationsweden dienende 8 ttlaufgeschäfte abschließt."- Der Korreferent Rechtsanwalt Dr. Rieger( Frankfurt a. M.) erklärte fich mit dem Antrage Des Referenten ad 1 und 2 einverstanden, verwarf dagegen die Buntie 8 und 4. Der Eyndilus der Berliner Kaufmann

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Sonntag, den 12. September 1886.

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III. Jahrgt

nationaler Bevöllerung bervor. Aber auch andere Intereffen spielen dabei mit. So wird fich, wenn z. B. die Geschworen en bant in ihrer Mehrheit aus Handelsleuten besteht, bei einem betrügerischen Banterott u. f. w. fchwer eine Verurtheilung er zielen laffen. So ftebe auf dem von vielen als veraltet ange sehenen Standpunkte: o gut wie Jemand nur einen Rod an fertigen lann, der das Schneiderhand vert erlernt hat, so fann meiner Meinung nach auch nur derjenige über eine ftrafbare Handlung ein Urtheil fällen, der das Strafrecht ftubirt bat.

balte es für grundfalsch, daß man Laien die Beurtheilung über Leben und Lob anheimgiebt, und sehe das Schöffengericht, von dem ich glaube, daß es fich als fleines Echöffengericht fogar ganz gut bewährt hat, nur als eine Abschlagszahlung an gegenüber der noch immer geltend gemachten politischen Forderung der Latenbetheiligung in der Rechtsprechung. ( Beifall.) ( Beifall.) Rechtsanwalt Mundel: 3 tann mich dem Herrn Staatsrath Professor Dr. Gneist nur anschließen. Wenn gesagt wird: man würde es nicht verstehen, wenn der Juristentag die Frage, ob fich die Geschworenen gerichte bewährt hätten, noch nicht für spruchreif erach et, so bemerke ich: der Juriftentag würde in der Achtung der Deffent lichleit nicht gewinnen, wenn wir über eine folch wichtige Institution wie die Schwurgerichte fo ohne weiteres, ohne ge nügendes Material aburtheilten. Das Material, daß uns bier gegeben worden, genügt jedenfalls nicht, um die Aufhebung der Geschmorenengerichte zu verlangen. Ich bin auch mit Herrn Profeffor Dr. Gneist der Meinung, daß der Reichstag Diesen Beschluß nicht afgeptiren würde. Dem Herrn Borrebner muß ich bemetlen, daß ein sogenannter Befähigungsnachweis bet der Hinzuziehung des Laienelements fich unmöglich wird einführen laffen. Ich ersuche Sie, dem Antrage des Herrn Reichsgerichtsrath Wieland beizustimmen( Beifall).

Der Antrag Dishausen gelangte nach einigen turzen Bes merkungen bierauf mit geringer Mehrh it zur Annahm.

batte. Ich lann nun der Behauptung des Herrn Rechtsanwalt Murdel nicht beipflichten. 5 lann nur sagen, daß ſehr wenige schöffengerichtliche Uitbeile geändert wurden. Ich glaube, Herr Rechtsanwalt Mundel sagte: die geänderten id öffengerichtlichen Urtheile betrafen zumeist intereffante Saben. Ja, meine Herren, dann ist dies doch nicht Regel. Ich bin ist in der Broving Bofen als Berufungsrichter thätig. Dort tommen allerdings mehrere Menderungen vor. Allein frogdem darf man wohl fagen, im allgemeinen haben fich die Schöffen gerichte wohl bewährt. Was die Schwurgerichte anlangt, fo gerichte wohl bewährt. Was die Schwurgerichte anlangt, fo wird man 3 nicht verstehen, daß der deutsche Juriftentag, nachdem diese Inftitution 40 Jahre bestanden, die Frage noch nicht spruchreif hält. Ich halte es doch für nöthig, in dieser Frage Stellung zu nehmen. Ich bin in 4 Provinzen thätig gewesen und habe niemals einen Juristen lennen gelernt, ber fich für Schwurgerichte erklärt hätte. Der Verbesserungsvorschlag des Herrn Rechtsanwalts Dundel ist doch taum zu empfehlen. Es würde dies schließlich Freisprechungen zeitigen, die unsere Rechzustände doch sehr beeinträchtigen dürften. Erweiterte Schöffengerichte an Stelle von Schwurgerichten würden fich swettellos bewähren. Ich ersuche Sie, zu beschließen: 1) Der Deutsche Juristentag erflärt: Die Schöffengerichte baben fich im allgemeinen in der Praxis bewährt. 2) Die Geschworenen gerichte verdienen nicht das ihnen entgegengebrachte Vertrauen. 3) Die geeignetste Form der Hinzuziehung des Laienelements in Straffachen find die Schöffengerichte.- Staatsrath Profesios Dr. Gneist( Berlin ): I glaube, wir alle find darin einig, daß die Schmurgerichte Mängel haben, die nicht zu beilen find. Mein wir lönnen nicht sagen: bas Latenelement bat fich nicht bewährt. Ich bin der Meinung, bas Schöffengericht in der unterften Form hat fich bewährt, Diese Erfahrung rechtfertigt aber noch nicht die Einführung er weiterter Schöffengerichte. Die Hinzuziebung des Laienelements ist auß politichen Gründen geboten. Wir müssen das Laien element zur Juditatur berangieben, um zu beweisen, daß die Jubifatur nicht bloß von gelehrten Richtern ausgeübt wird. Wenn wir fagen wollten, das Laienelement babe fich nicht be. währt, dann würden wir unserem Bolle ein sehr schlechtes Bugniß ausstellen. Selbstverständlich lönnen wir ben gelehrten Nichter bei teinem Gerichte entbehren. Wir bedürfen den gelehrten Richter zur Projeßleitung, zur Strafabmeffung u. f. w. Ein reines Latengericht würde uns in das Mittelalter zurüdoer. sepin. Die Strafabmeffung muß eine einheitliche sein, hierzu ist aber eine gewiffe Praxis nothwendig, die nur vom ge lehrten Richter ausgeübt werden fann. Allein die Hinzu stehung des Latenelements zur Rechtsprechung ist ein Refultat unserer fortschreitenden Rultur. Es muß jedoch dem Laien richter gefagt werden, daß er nicht aus Gründen der fraternité" und ,, egalité", sondern nach Recht und Geset su ur theilen babe. Obwohl to bie Schwurgerichte für mangelbaft balte, obwohl ich es für miglich erachte, daß zwei Gerichtshöfe neben einander bestehen, so tönnen wir doch wohl die Ausb burg der einander bestehen, so können wir doch wohl die Ausb burg der Geschworenengerichte nicht ohne weiteres verlangen. Um einen folchen Ausspruch zu thun, reichen wohl die Erfahrungen noch aft, Kreisgerichtsbireltor a. D. Abg. Dr. Beifert, Juftigrath nicht aus. Der Reichstag würde einen solchen Besch. auch Makower( Berlin ) und Juftiarath Dr. Fuld( Frankfurt a. M.) nicht zu dem feinigen machen. Ich glaube, wir werben schließ lich auf die unsprüngline Leonhardi'sche Vorlage zurüdtommen, bemerkten übereinstimmend: es fel nicht angezeigt, berartige wonach Schöffengerichte mit vielleicht 5 Richtern und 3 Laten Spezial Strafgefeße vorzuschlagen. Solche Geseze würden Is prafilich gar feinen Erfolge erzielen. Die Börsen- und bierin für betifam. Hier müsten Richter und Laien gleichmäßig über eingesezt werden sollen. I balte derartige Schöffengerichte gebe die Berliner Börse mit gutem Beispiele voran- wiffen fich Schuldig und Strafmaß unibellen und nur im Falle der Ron Durch strenge Brüfung der Projekte am mittsamften felbft vor Ausschreitungen zu schüten. Es werde eben nicht jedes Bapier erfolgen, und awar bergeftali, daß die Schöffen über die Schuld­teftation und auf besonderen Antrag hätte eine Theilung zu. erfolgen, und zwar dergestalt, daß die Schöffen über die Schuld­jur Börse zugelaffen. Ebenso wenig sei es angemeffen, ben Berkehr mit Angestellten mit Strafe zu bedrohen; respettable frage und die Richter über das Strafmaß befinden. Ich er Dandelsfirmen werden auch ohnehin berartige Geschäfte nicht tläre mich für diese Institution mit einer reservatio mentalis und ersuche Sie nur, zu erklären: das Laienelement bat fich machen, unreelle Geschäftsleute werde man bagegen auch vor im allgemeinen bewährt.( Lebhafter Beifall.) Regierungs en beantragten Strafbestimmungen nicht schreden. Nachdem rath Prof. Dr. Biller( Chernowig): Ja bin vielleicht noch mehrere Rebar in demselben Sinne geäußert, wurde der Antrag einsen nabegu einstimmig abgelehnt. der einzige im Saale, der einmal als Geschworener fungirt bat. Sch muß mich nun auf Grund meiner praktischen Erfah rungen mit aller Entschiedenheit gegen Geschworenengerichte ertlären. Der Krebsschaben der ganzen Institution beruht auf Der schon von anderen Rednern hervorgehobenen eingebildeten Souveränetät der Beschworenen. Den Leuten auf dem Lande und in ileinen Städten tann man wohl ihre Pflichten als Ge schworene tiar machen, allein die Herren in den großen Städten bünlen fich als Geschworene all' au omnipotent und lebren fich felten an die Belehrungen des Richters. Am meisten treten die Mig

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In der Abtheilung für das Strafrecht wurde heute Bor mittag bie Debatte über öffen und Geschworenen erichte fortgelegt. Sunächst äußerte fich Landgerichts. Direttor Dishausen( Schneidemühl ): Die Schöffen gerichte haben belanntlich vor Einführung der neuen uftio: bnung in einigen deutschen Landestheilen schon be ftanben. Ich bin wohl niemals Schöffenrichter gewesen, allein

Berliner Sonntagsplanderei.

R. C. Und

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In Weiteren wurde beschloffen, die Angelegenheit der morgigen Plenarversammlung aur nochmaligen Berathung zu unterbreiten.

Den folgenden Gegenstand bildete die Frage: Empfiehlt fich nach den bisherigen Erfahrungen eine Blenderung der Bes ftimmungen über das Beurlaubungssystem im Strafvoll auge"

Kommunales.

Ludwig Löwe t. Nach längerer Krankheit ist am Sonn abend morgen der Stadtverordnete und Reichstagsabgeordnete Ludwig Löwe gestorben. Im Deutschen Reichstage vertrat der Verstorbene den ersten Berliner Wabltres.

Das Kuratorium der städtischen Sparkasse bat am Mittwoch eine außerordentliche Sigung abgehalten und in dar felben die vom Magiftrat beschlossene öffentliche Befannte machung, betreffend die Eröffnung der zweiten Spartaffe im Haufe Bimmerftraße 90/91( Marithalle) festgestellt. Bugleich wurden die Beamten gewählt, welche in der ersten Raffen be theilung der neuen Spartaffe als Kassirer, Kontroleur und Buch balter thätig sein follen. Dief- Then werden größtentheils aus Der Spartaffe Klofterftr. Nr. 68 entnommen und dort durch andere Magiftratsbeamte erfest. Auch die neue Spartaffe mirb nicht nur in den gewöhnlichen Kassenstunden( von 9 Uhr Mor gens bis 2 Ube Nachmittags), sondern auch Sonnabend, abend geöffnet sein.

w. Dem Magiftrat ift der Kaufvertrag über den vom Kgl. Fistus ju erwerbenden Theil des zugeschütteten Grünen Grabens zwischen der Spree und der Wallbrüde zum Abschluß jugegangen, fobaß die Auflaffung des Grabenterrains an die Stadtgemeinde gegen Bablung des Kaufpreises von 600 000 in Kurzem zu erwarten steht.

Im Schauamt des städtischen Zentral- Bichhofes wird, so meldet ein Berichterstatter, mit dem 26. d. Mis. eine neue Bersonaleintheilung in Kraft treten. Bisher waren ba felbft gegen 100 Beamte sur Untersuchung des Fleisches ange ftellt, welche in brei Männer Abtheilungen, deren jebe 22 Beamte zählte, und eine vierte, aus etwa 30 Frauen bestehende Abtheilung eingetheilt waren. Jegt ist eine fünfte( Frauen) Abtheilung eingerichtet worden, welche 22 Mitglieder, thril ber vierten Abtheilung, theils neu eingestellt, säbit, so daß von 16. b. Mis. ab jebe ber 5 Abtheilungen aus 22 Personen be fteben, die Gesammtzahl der Fleischschaubeamten bemnach 110

Die bie Uribelle faft aller Berliner Schöffengerichte zu prüfen stände der Geschworenengerichte in den Provinzen mit gemischt betragen wird. Die einzelnen Abtheilungen theilen fich derge

wenn es nie wieder kühler würde- jekt kann uns nichts die frohe Buversicht rauben, daß wir nunmehr

des so früh Dahingeschiebenen. Auf unfern Rirchhöfen liegen überhaupt nur gute Menschen-ben Kirchhof, wo die bösen liegen, tennt Niemand weit und breit die bösen liegen, teunt Niemand weit und breit so daß uns ein Defizit an Weisheit und Tugend broht, welches nur tann. Sagt man aber im gewöhnlichen Leben, daß dieser

boch bem Herbst entgegengehen. Allerdings brennt und glüht durch den allerergiebigsten Nachwuchs abgewendet werden servißten bem alten, trauten Heim zueilen, die gerollte Achfele bie Sonne auf dem Alphaltpflaster, daß Berlin jetzt ein

boben.

verlegt man sie bei uns in den Heibst oder Winter. Im Sommer werden bei uns nur Kriege gezüchtet, und was die Wärme anbetrifft, so wäre ist noch gerabe Zeit bazu. Doch nein, wir fehen ja jezt schon vereinzelt die Ne flappe und die verwogene Müge zeichnen fie aus vor ihren

teigenbes Studienfeld für angehende Saharareisende bildet, oder jener fich für eine gute That einen Stuhl im Himmel Berufsgenossen, und heute noch fieht man fie erhobenen aller Anstrengungen nicht frisch erhalten kann, macht ein Herr Stryd für feine larmogante Gedächtnißrebe fich einen verständlich wenden sie sich nach den Arbeitervierteln Geficht, wie der Drofchtengaul an der Ecke, den die Hige Anspruch auf eine ganze Möbelgarnitur erobert hat. lo febr plagt, baß er jedes Gefühl für seine Haltung ver

ift

liers und fließlich berührt seine Nasenspige noch ben Fuß Vorsteher muß Berlin doch haben, das ist ganz ficher, nur

Doch bas Alles schabet nicht; einen Stadtverordneten

Trogallebem wird auch auf die jetzige, ganz undors well bie Rebbubnjagd eröffnet ist, sondern weil es feinem smäßige Sige ein fühler Herbst folgen, night etwa, Sweifel mehr unterliegt, daß Parlamente und Stadtver- finnigen Preffe orbnete wieber gesonnen find, über unser geistiges und leib Gejammer und liges Wohl zu wachen. Daß die Steuern babei gebeihen, Militärmusik zu hören braucht.

felbstverständlich.

man

eben im Durchschnitt immerhin ziemlich beleibten

ob es schließlich biefer ober fener ist, das fann im Grunde genommen Jebermann ganz gleichgiltig sein. offentlich ist ber Nächste etwas dauerhafter, bamit man in der frei alle brei nicht Monate bas Gewinsel über das Bersagen ber Das ist für bie Herren Dom Freifinn immer eine so erwünschte in bie Bruft zu fchlagen und allen Tonarten au raisonniren. Der Gebante, felbst eine

an

Sige Berlins mit der nöthigen Aufmerksamkeit ihrem schweren wohl etwas zu fernliegend zu sein.

- wie lange wird es dauern, und sie kehren von dort zurüd, um die Reservearmee, die täglich mit glühender Spannung bie Ausgabe des Intelligenzblattes erwartet, zu vermehren. Wie lange dauert es, und der jetzt schon schäbige Solbatenrod ift ganz burchlöchert, Niemand nimmt sich des Arbeits fnchenben an, und aus dem Vaterlandsvertheidiger with viel leicht ein, Bagabond?" Liegen diese Betrachtungen nicht nur allzu nahe

Es muß ja schon aus dem Grunde fühler werben, weil Gelegenheit, Befebesfabrikanten laum zumutben kann, in der Blühofen gute Rapelle zu gründen, scheint für unsere Stabiväter boch fall ereignete fich gestern Abend auf dem Jobannisberg bet

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eine hoffentlich etwas längere Amisbauer.

Su unserem Glüd tritt aber auch noch in dieser Woche

Kleine Mittheilungen.

Elberfeld , 9. September. Ein unangenehmer Bwischen einer Borstellung des Magnetifeurs Schmidt. Es batte fich als weites Medium der Schuhmacher R. gemeldet. Is Herr Shmidt demselben seinen ausgeftreden Arm bestrichen und

wir ja nunmehr glücklich hinter uns, fie war thränenreich Geschichten vom Eisenwurm und was die faure Gurte font bewegen," sagte St.: Das fann ich doch," wobei er Herrn Eine Sigung der Stadtverordneten Bersammlung hätten der Reichstag zusammen. Nun hören fie auf, bie lieblichen und sehr webmuthsvoll, Herr Stryd widmete feinem ge noch produzirt hat, der ernste Parlamentsbericht füllt die Schmidt eine träftige Dorfeige ertheilte. Es entstand eine Iheinlich fiebt er sich selbst schon dauernd auf dem furulischen spanischer Bitter ist bei bie" Size beffer- wift seine Bublikum und wurde nun der Schuhmacher an die Luft ge Seffel bes Vorftehers, und während er salbungsvoll ber Borzüge feines Borgängers gebentt, wünscht er fich felbft baß uns bie ganze Sache etwas spanisch vorkommt.

-

H

Schatten bereits im Voraus, er wird uns nicht verhindern, " Bon fern her tommen fie gezogen," fie werben fich freilich nicht allzulange hier aufhalten, die Boten bes

ober garnichts reben. Diefer Satz zeugt entschieben mehr Reichstages, hoffentlich aber wird die furze 3eit auch ge bon Schlaubeit als von Bartsinn der Menschen, denn nach nügen, um ihnen zu zeigen, wie beprimirend ein Sommer

thal in bas unbekannte Jenseits verschwunden ist,

Das find doch untrügliche Seichen, daß es Herbft wer

1

allgemeine Aufregung und Entrüftung unter dem anwesenden

fest. Herr Schmidt erklärte darauf, daß er die Vorstellung nicht fortsegen tönne und, um den Anwesenden einen Ersas au bieten, eine neue geben werde.

Nürnberg , 7. September. Bon traurigem Gefchickt wurde eine biefige Kaufmannsfamilie betroffen. Die junge Frau dieses Hauses wollte in der Küche von einem Breit einen Topf mit Soda berabnehmen, bierbei vergoß fie den Inhalt bes Topfes, und zwar so unglücklich, daß ihr derselbe in beibe Augen( prigte. Die Schkraft des einen Auges wat sofort un

dwelat bas Beschrei der Gegner, und das lauschende ben muß. Denn seit Menschengebenken blüht die Politik rettbar zerflört, die des andern zu erhalten ist laum eine Mul Ohr vernimmt nur noch die Lobreden über die Tugenden im Sommer nicht, fie muß ein fälteres Alima haben, daher I ficht vorhanden.