+ Dünne Wände. Die leichte und unfollde Bauart der Berliner Miethslasernen hat den unangenehmen Umstand sur Folge, daß man durch die dünnen Bwischenwände jedes Wort hört, was der Nachbar spricht. Welche fatalen Folgen diese moderne Abart des Obres des Dionys" baben lann, zeigte eine Verhandlung, die gestern vor der Berufungsinsting ber fünften Staflammer des hiesigen Landgerichts I zur Verband lung lam. Das Schöffengericht hatte den Kellner Brandeder wegen Mißhandlung und Beleidigung au awei Wochen Ge fängniß verurtheilt und gegen das Urtheil war Re vifion eingeleitet worden, die dem Thatbestande nach allerdings berechtigt erschien. Der Angeklagte wohnte mit dem Restaurateur: ffe auf demselben Flur, fo Daß thre Wohnungen zusammenfileßen. Die beiden Nachbarn fanden nicht gerade auf beftem Fuße zu einander und die Feindschaft wuss von Tag zu Tag. Eines Morgens wurde Hesse auf die dumpfe Stimme seines Nachbars auf. mertsam, welche er durch die Wand vernahm. Er lauschte und hörte, wie Brandeder ein sehr lautes Selbstgespräch hielt, welches sich auf ihn, den Horcher, bezog. Er belam febr er bauliche Dinge zu hören und um einen Beugen für die Belei bigungen zu haben, rief er seine Frau herbei. Noch an dem selben Tage ftrengte er einen Injurienprozeß gegen den Kellner an, der feinen instangenmäßigen Gang nahm. Der Schiedsrichter segte einen Sühnetermin an, aber Brandeder zog es vor, nicht zu erscheinen. Heffe bekam ihn eft zu Geficht, als er nach Hause zurüdlehrte. Da ftand der Kellner vor der Thür, lauerte feinem Gegner auf und prügelte ihn tüchtig burch. Aber die Rache sollte folgen. Seffe eilte in fein Reftau rationslokal und lehrte mit Berstärkung zurüd. Einige hand, fefte Gäfte des Wirths übernahmen es, Lynchjuftiz zu üben und ( chlugen den Kellner windelweich. Diefer Thatsache gegenüber fchien dem Gerichtshof die Strafe, welche das Schöffengericht über den Angeklagten verhängt hatte, zu hoch bemeffen und er feste an ihre Etelle eine Geldstrafe von 21 M.
Reform der Landgesete zur Befferstellung der Arbei Reform der Landgesese zur Befferstellung der Arbei terllaffen in Großbritannien und Jrland erforderlich ist. Der Rongres fann fich nicht zu irgend einem Auswanderungsplane bergeben, aleichvlel ob derselbe vom Staate ausgeht oder nicht, bis diese Reform zu Wege gebracht ist, da der Kongres einfiebt, daß die mangelhaften und schädigenden Landgefeße die ländliche Bevölkerung vermindern, bestellbares Land dem Anbau entziehen und eine allgemeine Nothlage über die Be völlerung bringen." Der parlamentarische Ausschuß wurde an gewiesen, fo fchleunig als möglich im Barlament eine Bor lage einzubringen, welche die Anfichten des Kongresses ver törpert.
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Arbeiter zuerst entläßt; 3. daß, wenn er, ber Arbeiter nämlich, einen Mebroerdienst burch größere Anstrengung seiner Kräfte, oder auf Roften seiner Gesundheit erzielen will. er denselben au jeder Zeit haben kann. Es ist aber auch Pflicht eines jeden Dentenden Arbeiters, seine indifferenten Kollegen auf die Folgen, welche durch die Verlängerung der Arbeitszeit entstehen, aufs merksam zu machen. Früher besorgten die gewerkschaftlichen Versammlungen dieses, da dieselben heute aber in ihrer Thätigkeit sehr eingeschränkt find, muß ein jeder an Drt und Stelle seine Schuldigkeit thun. 60 lange die Zahl der Arbeitslosen nach Tausenden zählt, ift die Verlängerung der Arbeitszeit unbedingt zu verwerfen.
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Die Aussperrung der Siemens'schen Glasarbeiter in Löbtau Dresden dauert noch unverändert fort. Noch immer will Herr Siemens resp. seine Beamtenschaft nicht mit dem Arbeiter omitee verlehren. Die Ausgesperrten" haben wieder ein Flugblatt erlassen, in welchem fie ganz besonders davor wate nen, von fremden Agenten sich nach hier verloden zu lassen, die alles Mögliche versprechen, während die hier Angelommeren fich völlig enttäuscht sehen. Auch die Arbeiter, welche ber tamen, feien nicht die beft n. Sie sollen nach dem Flugblatt bie gröbften Erjeffe verüben, fich prügeln und ftechen und forts während die Gefängnisse füllen, was geeignet fel, auch die moralische Stellung der Glasmacher zu verschlechtern. Diese Arbeiter find zumeist aus Dberschleften oder Böhmen ; thnen fehlt alles Solidaritätsgefühl und aller politischer Geißt, darum ist es auch erklärlich, wenn leider noch so viel Robbeit unter ihnen herrscht. Nach den weiteren Auslaffungen des Flug blattes sollen die Beamten des Herrn Siemens erklärt haben, daß derselbe nicht nachgeben werde, und wenn er noch eine Million baran feßen sollte. Wie das ,, Sächs. Wochenbl." weiter erfährt, find nur drei Defen im Betrieb, während vier fille ftehen, und auch die dort fertig gestellte Arbeit soll meist fehler baft und unbrauchbar sein.
Eine Fabritordnung. Der Freien Br fe" schreibt man aus Geldern, 8. Sept.: Eine kabrito: dnung, die uns unwill türlich an einen vor mehreren Monaten in Rußland verhan belten Streilprozeß gegen Arbeiter erinnert, welche durch exor bitante ungerechtfertigte Abzüge zur Verzweiflung getrieben gegen ihre Kapitalisten revoltirt, bat die biefige Knopffabrit von Leendert und Ostermann eingeführt. Wir laffen den Ulas obne jebe Kürzung zur Nachachtung für unsere Leser folgen, well, wie uns mitgetheilt wird, die genannte Firma corzugs welfe gern die in der Knopfbranche beffer geschulten Arbeiter des Wupperthals engagirt. Die famose Fabrilordnung lautet fo:§ 1. Jeber Arbeiter muß pünktlich zu der feftgefesten Belt in der Fabril sein und gleich an seine Arbeit geben, ebenso barf er die Fabril oder seine Arbeit nicht eher ver laffen bis die festgelegte Stunde des Schlusses der Fabrik angelündigt worden ift. Buwiderhandlungen mit 25 f. beftraft. Läst er fih diese Ünregelmäßig teiten häufiger zu Schulden lommen, bann lann die Strafe verdoppelt werden.-§ 2. Jeder Arbeiter hat sich während der Arbeitszeit in den Fabrilräumen rubig und an ftändig au verhalten und darf sich nur in dem Raume und auf dem Blage aufhalten, der ihm für seine Arbeit angewiesen ift. Buwiderhandlungen werden mit 50 Pf. bis 1 M. bestraft. §3. Wer mit Knöpfen oder Vorarbeiten nachläffta umgeht, felbige auf der Erde oder in den Winkeln u. 1. w. herum liegen läßt, wird mit 50 Bf. bis 1 R. befiraft.-§ 4. Bei ftige Getränke bürfen unter leinen Umständen in der Fabrik ftige Getränke dürfen unter leinen Umständen in der Fabrik genoffen werden. Der Genießende und auch derjenige, welcher genoffen werden. Der Genießende und auch derjenige, welcher bie geistigen Getränke gebolt, werden mit 1 M. bestraft.- § 5. a) Wer wegen Erunkenheit die Arbeit verfäumt, wird mit 1-3 M. bestraft. b) Wer sonst ohne Erlaubniß die Arbeit versäumt, erhält ine Strafe von 25 Bf. bis 1 M.§ 6. Waaren, welche in der Arbeit oder auf eine andere Weise ver borben werden, muß der betreffende Arbeiter bezahlen.§ 7. Jeder Arbeiter muß den Unordnungen seiner Vorgesezten stets gleich nachlommen und hat fich gegen lettere immer höflich au benehmen. Die Uebertretung dieses Paragraphen wird mit 25 Bf. bis 1 M. bestraft.-§ 8. Arbeiter und Arbeiterinnen, welche fich einem unmoralischen Lebenswandel hingeben, werden sofort entlaffen.§ 9. Buwiderhandlungen gegen obige Anordnungen baben eventuell auch sofortige Entlaffung zur Folge.§ 10. § 10. Die Strafgelder wegen Sachbeschädigung verdorbener Waaren und 8: ttverfäumniffe werden der Geschäftstaffe zugebracht. Die übrigen Strafgelder werden an die Fabril- Krantenlaffe abge liefert. Leenders u. Dftermann. Der Schluß- Baragraph Der Schluß Paragraph biefes Fabril Ulas genügt allein schon, um das von der Firma Leenders u. Dftermann geübte bawadungs- Syftem in seiner ganzen Schäbigleit erscheinen au laffen. Denn während in feber anderen Fibrit die Gehäfftgleit, welche in derartigen Be fimmungen zu Tage fritt, wenigftens dadurch gemildert wird, daß man die gemachter bjüge entweder in die Fabril Krankentafe fließen läßt oder fte zur Veranstaltung von Ar beiterfeften ac. verwendet, fie also indirett doch wieber bem Arbeiter zu Gute lommen lägt, erklärt die Firma Leendert u. Dftermann mit aller Ungeniribelt, daß fie den größten Theil der abgezogenen Gelder in ihre eigene Tasche Heden werte. Was aber die Braris der Firma noch verdammenswerther macht, das ist der Umfland, daß diese Arbeiter, denen Abzüge bis zu 3 Mark angedroht werden, es nur bis zu einem Lohn von höchftens 2 Mart täglich bringen. Bis zu welchem Grade muß das soziale Elend geftiegen fein, wenn froß alledem und allebem die Firma Leendert u. Dftermann zu diesen Be bingungen noch Arbelter findet!
Der rothe Rofenpresek. Frankenthal , 8. September. Gftern fand vor der hiesigen Straflammer die Berufungsilage gegen Ehrhart und Genoffen wegen sogenannten groben U1 fuge" ftatt. Am 2. Mai b. J. wurde belanntlich in Ludwigs d. hafen der Sozialdemokrat Weimer unter sehr großer Betbeilis gung seiner Befinnungsgenofen, man schägt die Bahl der Thell nehmer über 500, beerdigt. Die dortige Polizei hatte den Bruder des Verstorbenen schon im Voraus darauf aufmerksam gemacht, daß Reden am Grabe, sowie das Tragen von rothen Schleifen verboten seien.Dieser Verfügung der Polizei wurde, um jeter Unannehmlichkeit aus dem Wege zu geben, auch Folge geleiftet; dagegen erschienen faft sämmtliche Leibtragende mit einem rothen Röschen im Knopfloch. Dieses unschuldige Röschen nun sollte das corpus delicti bes groben Unfugs bil den. Der Amisanwalt teier in Ludwiahafen hat durch eifriges Recherchiten fünf Mann von den 500 herausgebracht, bie er dem Gericht als Uebelthäter bezeichnen fonnte. Das Schöffengericht in Ludwigshafen lonnte der Ansicht des Herrn Amtsanwalts nicht beipflichten und sprach die Angeklagten Ehr bart, Mosbacher unb Lay von der erhobenen Anklage frei, da die Kriterien des groben Unfuge, die Erregung von öffentlichem Mergernis, bier gänzlich fehlien. Die zwei anderen Angellagten mußten freigesprochen werden, ba gegen fie der Beweis nicht erbracht werden lonnte, daß fie überhaupt an dem fraglichen Lage Röschen im Knopffo getragen. Mit diesem Ergebnis gab fich der Herr Amtsanwalt aber durchaus nicht zufrieden; er legte Berufung ein und diese Angelegenheit fam nun vor Der hießigen Straflammer zur nochmaligen Berhandlung. Die umfängliche Beweisaufnahme( es waren 6 Belaftungszeugen gelaben) ergab hier wie in Ludwigshafen ein für die Antiage vollständig negatives Resultat. Die ersten vier Beugen, Polizei Diener aus Ludwighafen, erklärten, daß fie dem ihnen ertheilten Auftrag gemäß das Tragen von rothen Schleifen an den Kränzen zu verhindern, gehandelt haben. Der lettere Beuge er tlärte noch, daß er Beugen gesucht habe, welche ergernis an Den rothen Rosen genommen haben. Als Kuriofum mag noch mitgetheilt werden, daß der eine der gefundenen" Beugen, welcher auf die Frage des Präsidenten, ob er fich etwas dabei gedacht habe, mit nein antwortete. Natürlich war nach einem folden Belastungsmaterial" nur noch die Berufung der berrn Amisanwalts Meier au verwerfen. Nur der Angeflagie Lay, welcher auf dem Kirchhof fich ungeberdig" benommen hatte und seine rothe Halsbinde nicht ablegen wollte, wurde zu 9 M. Geldbuße event. 3 Tage Haft verurtheilt, alle übrigen freiges sprochen.
Wien , 10. September. ( Die verderbliche Helferin.) Die Anklage gegen die hebeamme Cäcilie Dorner, welche die schwe. dische Gesang Elevin Agnes M. von den Folgen eines Fehl trittes befreien wollte und dadurch ihren Tod herbeiführte, ge langte heute zur Verhandlung. Die Hebeamme hatte durch einen operativen Eingriff eine Blutvergiftung des 28jährigen Mädchens verursacht. Die Sektion der Verstorbenen ergab einen abson berlichen aynäkologischen Bustand, welcher für alle Fälle den Tob des Randes und wahrscheinlich auch den der Mutter jur Folge gehabt hätte. Mit Rücksicht darauf fonnte gegen bie Hebeamme nur die Anllage wegen Vergebens gegen die Sicherheit des Lebens erhoben werden. Cäcilie Degner, melche schon einmal auß gleichem Anlaffe, damals aber wegen Berbrechens, verurtheilt wurde, erhielt heute acht Monate ftrengen Arrests zuertannt.
London , 6. September. Eine eigenthümliche Klage wurde von dem Schwurgerichte in Southamton verhandelt. Die Wittwe Bludders und ihre erwachsene Tochter haben ein hübsches Häuschen in Brighton , bas fte fiets in der Badesaison ver miethen, während fte fich in ein Bodenlämmerchen zurüdsieben. Im Jahre 1885 wohnte ein ältlicher Exporthändler bei ihnen, ber so leidend war, daß man ibn in einem Rollwagen am Strande umberfahren mußte. Aus diesem Anlaffe ging fiets Mrs. Blubbers zur Gesellschaft mit, um thre Tochter nicht mit einem Manne allein zu lassen; im Hause jedoch weilte Mis
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Aufruf an die Töpfer und Berufsgenossen Deutsche lands. Werthe Kollegen! Auf unserm legten Kongres im Frühjahr d. J. wurde von verschiedenen Drten Deutschland , zu denen auch die Mainzer, Wiesbadener und Frankfurter Kollegen gehören, die Erweiterung des Unfallvers sicherungsgefeges auf unsere Berufsbrande angeregt. Leiber fonnte dieser Gebante bis heute nicht reall firt werden. Die äußerst ftrenge Handhabung des Vereins und Bersammlungsrechts verhinderte die dazu durchaus nöthige Agitation, unsere Fachvereine leiden auch viel durch die Ber folgungen und find anderseits wohl mit der Lohnfrage befchäf ligt bas veranlagte uns, endlich entschloffen zu handeln; Kollegen! Jeder Töpfer und Berufsgenosse wird wiffen, ba wir ebenso wie Maurer, Bimmerer u. 1. m. und andere schon verficherungspflichtige Betriebe Gefahren ausgefest find! Be Groß und Kleinmeistern find die Grüßtutensilien oft sehr pri mitiver Natur! Allen anderen Gefahren, die im Bauwese Itegen, und die theilweise durch das heutige schwindelhafte Un ternehmersystem bedingt find, find wir ebenfalls preisgegeben! Es ist deshalb sehr bedauerlich und für uns, für unfere Familie, für unsere Rinder schädlich, daß uns der Gesetzgeber Die Wohlthaten diefes Gesetzes nicht hat zukommen laffen. Da ist es nun unsere Pflicht. Alles zu thun, was in unseren Kräften steht, daß diese Lüde im Gesez ausgefüllt wird. Die Mainzer Rollegen haben deshalb vom rein menschlichen Stand puntie fowie im Interesse unseres Berufs und unserer Zentral taffe für nothwendig erachtet, diese Frage wieder zur öffentlichen Diskussion zu stellen und zur endgültigen Entscheidung gelangen au laffen. Sonntag den 29. Auguft hatte deshalb im Körner'iden Lotal dahier eine Bersammlung der Töpfer und Berufsgenoffen getaat, wo Rollege Heinle über die Tagesordnung: 1) bas Unfallversicherungsgeses und seine Bedeutung für die Arbeiter, 2) die Erweiterung beffelben auf die Töpfer und Beruf genoffen, in äußerst fachlicher Weise referirte und gelarge nachfolgende Resolution zur einstimmigen Annahme: De beute, den 29. Auguft, im Rörner'ichen Lolale zu Mains tagme Versammlung der Töpfer und Berufsgenossen ist über von der Nothwendigkeit der Erweiterung des Unfallversicherungs gefeges auch auf diese Berufsbranche, weil fte ebenso wie andere fchon theilweise verficherte Bau- und Fabrilarbeiter mehr oder weniger Gefahren ausgefest ist, erklärt sich deshalb mit den Ausführungen des Referenten einverstanden und verpfl.chie fich, mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln eine Agitation au entfalten und durch eine Betition an den Bundesrath bie Erweiterung dieses Gesetzes auf unsern Beruf zu ermöglichen. Siehe Unfallversicherungsgefet§ 1, Abfag 8. Es wurde bierauf ein Romitee von vier Personen gewählt, um die Agitation zu leiten. Wir richten deshalb an unsere Kollegen die Bitte uns bestens zu unterstüßen burch statistische Feftfiel Iungen, wie viel und welche Art Unglüdsfälle am D einem gewiffen Beitraume vorgelommen find, sowie burd theiligung an den nicht unbedeutenden Roften für Betition liften, Aufrufe u. f. w. Im Auftrage der Mainzer Kollegen Das Komitee: Arlt, Rühl, Heinle, Weber. Alle Sendungen und Anfragen find an Kollege Weber, Mains a. Rhein , c gaffe Nr. 4, 3 r., au richten.
Aus Schlesien . Wie man dem„ Oberschl. Anz." meldet, ift in Antonienbütte am 3. b. M. nun auch der legte der bort vorhandenen vier Hochöfen falt gelegt worden. Dieses ebedem fo aroßartige, dem Grafen Hugo Hendel von Donnersmard gehörige Hütten Etablissement, welches feit 80 Jahren im Be friebe gewefen, ist nunmehr aus der Reihe der oberschleftschen Hütter werle zeitweise möglicherweise für immer ausge schieden. Bu den vier Hochöfen gehörten noch 3 Gebläsema schinen, 20 Dampfleffel, 1 Wafferhebemaschine und 1 Rreifel pumpe. Durch das Eingehen dieses Werles ist selbstverständ lich eine ansehnliche Bahl von Arbeitern aufer Beschäftigung gelommen.
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Ans Sachsen. Die„ Voff. Blg." schreibt:„ Die seit etwa 5 Jahren im Bogtlande eingeführte Fabrikation englischer Tallgardinen bat besonders auch im Laufe der legten Belt recht erfreuliche Fortschritte gemacht. Während des legt verfloffenen Jahres ift die Bahl der ziemlich loftspieligen Tüll stable, welche im Vogtlante aufgeftelt find, von 106 auf 151 geftiegen und die Nachfrage nach Tullgardinen war zu manchen Beiten so groß, daß in einzelnen Fabriten mit zwanzigftündiger, ja theilweise fogar mit 24fündiger Arbeitszeit gearbeitet wurde. Die in dem Bezirke der Handelstammer zu Blauen gelegenen 12 Etabliſſements Dieser Art
Absatz
Kleine Mittheilungen.
Be
Reval ,( Rußland ) 5. September. ( Ein sechszehnjährige Brudermörder.) Biel Aufsehen erregt hier ein in ben füngfie Tagen verübter Brudermord. Um 10 Uhr Abends fand man in einer der regsten Straßen Revals die Leiche eines ermat
einen Geschäftsumfaß von etwa 4 Millionen Marf. Die gab, daß der Mörder ein Bruder des Ermordeten set, ein f Arbeitslöhne find bagegen teineswegs hoch. zehnjähriger Bursche Namens Julius Jannerun. Das M bes Mordes foll Eifersucht gewesen sein. Vor einigen Ma recht bezeichnendes Beispiel dafür, wie wenig beutzutage Blüthe Mädchen tennen lernten und liebgewannen. Julius verlange maren beide Brüder bei einer Hochzeit, wo fie Beide ein fun von dem älteren Bruder, dem Mädchen zu entfagen und
benn bei 15ftündiger Arbeitszeit(!) erreichten bie felben wöchentlich nur eine Höhe von 12-15 M."
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der Industrie gleichbedeutend ist mit Woblergehen der Ar beiter. Im fächsischen Erzgebirge liegt die Strohflech
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Meine Lieber vor. Der gerührte Mann beibeuerte, daß er, fo. italienischer und chinesischer Waaren. Durch Runfiflechtschulen mit Liebelelen zu beschäftigen. Ja der verhängnisvollen Nacht terei sehr barnieber; wie man sagt in Folge der Ronkurrenz Buben" und bemerkte, daß es für ihn noch zu früh fel, fich
bald er gesund sein werde, Mutter oder Tochter beirathen wolle. Im Herbfte lehrte der Miether, fichtlich erholt, nach
bofft man die Erzeugung mannichfaltigerer und modernerer Be flechte zu fördern.
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Briefe; bald aber lafen die Damen eines Tages in der Beitung, M. Meyer u. Co. bie Arbeit nieder. Die Firma hat nämlich Laut gleich todt niederfiel. Als der jugendliche Mörder nach
Daß er geheirathet babe, und fte flagten nun beibe auf E füllung des Eheversprechens. Bor Gericht fagte der Ungalante: Eben so gut lönnte mein Rollstuhl lagen, daß ich nicht mehr auf ihm umberfabre, die Hafergrüße, baß ich jest Beefsteats effe und fte bei Seite schiebe." Der Richter erklärt die Klage - für unzuläffts, falls nicht Mutter oder Tochter zurüdireten, und bie erftere ertlärt sich schließlich bereit, das Feld su räumen, Der Geliagte faßte nun gemüthlich die Hand seiner Pflegerin und fagte: lice, bemühen wir die Herren nicht, ich freue
erwartete Julius auf der Straße die Rückkehr des Bruders Bruft mit einer solchen Kraft, daß der Unglüdliche ohne einen Hause lam, fragte ihn die Mutter, wo der ältere Bruder fel, als bie bisher im Betricb befindlichen. Bei den alten Stühlen worauf er erwiderte, daß er von ihm nichts wife; er babe th nicht einmal gefehen. Am nächsten Morgen ging der Mörbe selbst in das anatomische Institut, um zu ſehen, wie man feinen Bruder segiren werde. Man verhaftete ihn dafelbft, er gefland aber den Mord nicht ein, sondern wollte die Schulb auf einen
neue mechanische Webftühle aufgeftellt, welche schneller arbeiten wurde die Arbeit meterweije bezahlt, während bet den neu eingeführten die Lohnberechnung für je 1000 Schuß ftattfindet. Durch diese Berechnung glauben fich die Ausständigen ge schädigt. Wahrscheinlich handelt es sich hier um ble alte Geschichte: Die Arbeiter werden durch die raschere Bewegung ber Stüble mehr angeftrengt, fie follen aber nicht mehr, viel
Belannten feines Bruders wäljen.
leicht fogar noch weniger Lohn erhalten. Die Maschine im Nachmittag wütbete auf dem alten Josefftädter Friedhofe ein Beft, 10. September. ( Ein brennender Friedhof) Beute mich so sehr, wieder auf den Beinen zu sein, daß ich Ihnen, Dienste der Rapitalisten hat ja oft schon ähnliche Ergebnisse großes Feuer. Gegen balb 2 Uhr gerieth ber frodene Hafen
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gerne, ohne Urtheil, awelbundert Pfund Sterling gebe. Sft Ihnen das genug?" Ja, und wenn Sie wieder lahm werden, lommen Sie zu uns, wir werden Sie schon pflegen." In die Wohnung meinetwegen, aber pflegen muß mich bie fleine blonde Mary, die ich geheirathet habe, das ist ihre
Pflicht."
erzielt.
Nus Arbeiterkreisen wird uns geschrieben: Da die Geschäfts griff so rasch um fich, daß bald auch die Gebüsche, welche Den
lage in einigen Branchen momentan eine günftige zu fein scheint, treten die Arbeitgeber häufig an ihre Arbeiter mit Forderung beran, bie Arbeitzelt zu verlängern, eventuell auch Sonntags zu arbeiten. Als Belohnung dafür wird ben be treffenden Arbeitern meisten Fällen für den Winter, resp. ungünstige versprochen, oder
Friedhof begrenzen, in bellen Flammen flanden und der Brand in den Friedhof einbrang. Bahlreiche höljerne Kreuge vet brannten, bie teinernen Grabbenkmäler wurden von dem Feuer geschwärzt urb auch viele Bäume fielen dem wüthenben Ele mente zum Opfer. Eigenthümlicher Weise erhielt die Feuers Die Arbeiter werden auf den Mehrverdienst, welchen fie durch sofort ein starter Löschtrain bahin ab. Die Bewältigung de webraentrale erft um 4 Uhr Renntniß von dem Fruer. Es ging die Verlängerung der Arbeitszeit erzielen, aufmerksam gemast. Feuers geftaltele fich überaus schwierig und lonnte bie Feuer
Soziales und Arbeiterbewegung
Der britische Gewertsschaftstougreß.
tagende Kongres der englischen Gewerfvereine nahm in feiner weiteren Sigung die Erörterung der Landgefeße und deren
Wirkung auf den Arbeitsmarkt wieber auf. it überwiegen.
Ein denkender Arbeiter wird nie auf bergleichen Borschläge eingehen. Denn er weiß, 1. daß wenn ber Arbeitgeber später 12. daß er,
wehr erft um 6 Ubr wieder abrücken.
ber Majorität gelangte nachstehende Resolution aur Annahme: leine Arbeit hat, derselbe auch feine Arbeiter beschäftigt; bampfer Dder" ift gestern früh wohlbehalten bier einge Berantwortlich für den politischen Theil und Soziales Mag Schippel, für Bereine und Versammlungen 8. Tubauer für den übrigen Theil der Beitung N. Gronheim, sämmtlich in Berlin
ware
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Syr
beige
ช.น.
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baß
eines
morni
erbal
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