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per 100 Rilo, Wirsinglobl 2-3 M., Roth und Weißtobl, große Röpfe. 3-4 M. pr. Schod, Blumentobl 10-15 D. vr. 100 Stüd, Kartoffeln, im Preise steigend, weiße 3,50-4,00 R., Nierenfartoffeln 3.00., rothe 2,80-3,00 R., blaue 3,00-3,60 DR. pr. 100 kilo, Pflaumen 4 bis 15 M., Birnen 5-20 m, Nepfel 5-20 M., Bwiebeln 1,75-3,00 Mart per Bentner, Schalotten 6-7 Mart. Neue faure Gurlen 2 t. per Schod. Melonen 20-30 Bf. pr. fb. Ananas 2,50-3 Mart pr. Bro. Getrocknete Morcheln 2,50 M. per Pfd., getrocknete Steins pilze 6,50 M. per Bfd.
Wild. Rehe 70-90 Hirsche 35-55. Wildschwein 25-35 Pf. pr. Wfd., Rebbühner, junge 95-120, alte 70-85 Bf., Fasanen 3 M., Wachteln 50-80 Bf., wilde Enten 0,80-1,20 Mart.
Geflügel. Junge Gänse 3,00-5,00 M., junge Enten 1-1,50-2,00 R., junge Hübner 0,45-0,80 alte übner 1,00 bis 1,40 R., Tauben 30-45 Pf., Boularden 4,50-8 M. per Stud.
Butter. Es wurde bezahlt für frische feinste Tafelbutter sc. 112-115, feine Gutsbutter L. 102-110, II. 92-100, III, febler hafte 80-85, Landbutter L. 85-90, II. 70-80 Mart, Balistiche und andere geringste Sorten 55-66 Mart per 50 Kilo.
Käse. Echter Emmenthaler 73-80, Westpreußischer Schweizerläfe L. 56-63., II. 50-55., III. 45-48 M., Quadrat Badftein I. fett 22-25 R., II. 12-18., Tilfter Fettläse 45--56-60 M., Tilfter Magerläſe 18-23 Mart, Limburger L. 30-35., II. 20-25., Ramadour 30-86 M., rheinischer Holländer Räse 45-58., II. Waare 35 M., echter Holländer 65 M., Edamer L. 60-70 M., II. 56 bis 58 M., franzöftscher Neufchateller 16 M. per 100 Stüd, Camembert 8,00-8,50. per Db., Mainzer 4 M., Harzer M. 3,50 per 100 Stud.
Eier 2,30 M. per Schock.
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bielt, aber nicht im Stande war, auch nur das Geringfte in Erfahrung zu bringen. Migmuthig über diesen geringen Erfolg der ersten Schritte plauderte der Rechtsanwalt eines Tages mit seinem Bureauvorsteher Bohrs über die Angelegenheit. Da tann ich Ihnen helfen", erwiderte dieser ,,, ich lenne einen febr gewandten und zuverlässigen Mann, der, wenn etwas zu ent beden ist, es auch entbeden wird." Erfreut ging der Rechts anwalt auf den Vorschlag ein und bald darauf erschien Der gewandte und zuverlässige Mann in der Person bes Kriminal Komiffarius Weien Dor ibm. Her Weien war gar nicht abgeneigt, als der Rechtsanwalt ihm die Sachlage auseinandergefest batte, die Lösung der Aufgabe zu übernehmen, er machte es fich jedoch zur Bedingung, gabe zu übernehmen, er machte es fich jedoch zur Bedingung, Daß seine vorgefegte Behörde von dieser seiner Beschäftigung nichts erfahre. Dieses Versprechen wurde gegefichert und nun ging Weten, unterstügt von 250 Mart Vorschuß für Be mühungen und Auslagen" ans Wert; den 250 M. folgten bald nach 300 M. und dann zuletzt noch 300 M. nach. Seine Bemühungen hatten den Erfolg, daß der Rechtsanwalt Ray einen Bivil und einen Strafprozeß gegen die Anilinfabril an bängia machte, mit beiden Klagen aber abgewiesen wurde. Der Elberfelder Fabrit batte die Untersuchung bedeutende Koften verursacht, allein der Rechtsanwalt Rag erhielt nach Angabe feines Bureauvorstehers Bohrs ein Honorar Don 15 000 Mart für seine Bemühungen.- Die Angelegenheit war aber noch nicht erledigt. Der Bureauvorsteher Bohrs batte fich Unterschlagungen, Fälschungen und Vernichtung von Urkunden zu Schulden kommen lassen und es tam zu einem Broseffe, in dem Rechtsanwalt Kas belastend gegen seinen früheren Angestellten aussagte. Um fich zu rächen und um den Werth Dieses Beugnisses berabzusetzen, brachte Vohrs in der Verhandlung die Brivat beschäftigung des Kriminalfommiffarius Weien zur Sprache, Tonnte jedoch damit nicht verhindern, daß er zu drei Jahren Gefängniß verurtheilt wurde. Aber der Stein war im Rollen; Die Behörde sah darin, das Weien ohne ihre Erlaubniß Galder angenommen hatte, ein Verbrechen im Amt und stellte gegen ihn den Strafantrag. In der geftigen Verhandlung beftritt Weten energifch fede Schuld. Er hielt eine lange Vertheidigungsrede, in der er nachzuweisen suchte, daß er höchftens ein fleines Versehen be gangen hade, für welches eine Rüge durch seine vorgesetzte Be hörde eine genügende Sühne set. Nun aber müffe er fo fuhr er pathetisch fortan einer schimpflichen Stelle Blas nehmen und fich gegen ein Verbrechen verantworten, welches mit bis zu fünf Jahren Buchthaus bestraft wurde, er, der dem Staate 26 Jahre lang treu gedient babe, er, der makellos dret Jahre als Bolizeilieutenant und 10 Jahre als Kriminallom miffarius thätig gewesen fel. Selbst wenn er freigesprochen würde, set er Doch moralisch todt. Beluntären Bortheil habe er burch seine Bemühungen, die er im Auftrage des Rechtsanwalt Rat Rechtsanwalt Raß angestellt habe, nicht gebabt; ieder Fachmann wife, was„ Agenten" Toften, bis auf einen fleinen Theil der lesten Summe set für ihn nichts geblieben. Die Bitte, die er an Ras gerichtet habe, feiner vorgefegten Behörde von feiner Brioatthätigkeit nichts mitzutheilen, sei nicht seinem Bewußtsein von der Strafbarkeit feiner Handlung entsprungen, sondern dem begreiflichen Wunsche, nicht mehr Dienstarbeit aufgehalft zu bekommen, was weifellos geschehen wäre, wenn seine Borgesezten erfahren hätten, daß er noch Zeit zu solchen Diensten als Brivatdetektiv übrig habe. Seine Vorgesetzten hätten immer Ber. trauen in ihn gesezt und ihn mit Vorliebe mit Der Aufklärung der verwideliften Kriminalfälle betraut; fein Name set oft im Gerichtssaal genannt worden und in den Buchthäusern fürchte man noch heute seinen Namen. Die Bo die Kriminalbeamten jede außerdienftliche Thätigkeit unterfage, fei ihm bis zulest unbekannt gewesen. Jeder Polizeipräsident er laffe Nominiftratiomaßregeln, durch welche die seines Amtsoor gängers beschränkt oder verändert würden. Rechtsanwalt Nat habe ihm nur gesagt, es bandele fih um einen Entschädigungs, einen Bivilprozeß, den die Elberfelder Fabril anstrengen wolle, er habe nicht gewußt, daß ein Strafverfahren von Rat anhängig ge macht werden würde und es tönne ihm daher nicht der Vorwurf gemacht werden, daß er seine Pflicht verlegt und dem Staats. anwalt feine Anzeige von der Patentverlegung, fomelt fie durch
Geräucherte Fische. Die Bufuhr ist nur in geräuchertem Mal regelmäßig gewesen, in andern Artikeln trat oft Mangel ein. Besonders mangelten große Flundern, Büdlinge und gut geräucherte Sprotten. An Rauchlachs fonnte die Zufuhr den Bedarf ebenfalls nicht befriedigen. Rheinlach 2,50-2,90 D., Befer u. Oftfeelachs 1,20-1,40 D., geräucherte Male 70-100 bis 130 Bf. pr. Bid., großer Delilatekaal 1,50 per Pfb., Flundern, leine 2,75-3,50, mittel 4,50-8, große 12-20 R., Badlinge, 3,50 613 6,00. Dorsch 3-10 . per 100 Stüd. Sprotten 0,40-0,59 per fund.
Seefische. Lachs 1,00-1,20-1,30 Mart, Bander, große, 80-90 Bf., et 40-50-65 Bf., Steinbutte 70-80 f Gee. aunge, große 1,00 m., mittel 60-70 Bf., Solle 10 bis 25 Bf., Schellfisch, große 20 Bf., Rabeljau 15 bis 20 Bf. per Pfund, Mattelen 40-60 Bf. pro Stüd
Lebende Fische. Rommen bei der heißen, schwülen Witte rung noch selten wohlbehalten un. Aal, mittelgroß 80-95, große 1,10 M, Hecht 60-70 f., Schleie 80-90 Bf. per Bfund.
Krebse. Sind wenig in den R. Monaten begehrt. Kleine, 10 cm. 1,00-1,50 M., mittel 2-4., große 8-12 M. per Schod. Hummern 1,30-1,60. per Pfund.
Blumen und Blätter. Lorbeerblätter 3 M. pro Rorb. Rosen 4 M. pro Rorb von 200 Stud.
Honig 70-80 M. pr. Ctr.
Polizeibericht. Sim 11. b. M. wurde ein Mann auf dem Boden eines Hauses in der Koppenstraße erbängt vorgefunden. Die Leiche wurde nach dem Leichenschaubause gebracht. An Demfelben Tage Nachmittags verunglüdte ein 13 Jahre altes Mädchen in der Bade Anstalt am Nordhafen durch eigene
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Im Zuhörerraum befindlichen zahlreichen Kriminalbummler. ..Rufen Sie die Berufungsfache Funte auf!" befahl der Herr Vorfißende des Gerichtshofes dem dienstthuenden Nuntius; nachdem der lettere die pflichtschuldige Meldung gemacht, daß Der Angeklagte beim Aufruf der Sache nicht erschienen, bringt der Herr Vorfißende ein Schreiben des bejahrten Angeklagten aur Berlesung, in welchem derselbe sein Ausbleiben vom Termin anzeigt und als Entschuldigungsgrund führt, ihn habe die große Qige der legten Belt derartig mit genommen, daß es ihm unmöglich sei, bet die bize" den weiten Weg von seinem Heimathsdorfe nach Moabit zu machen, um im Aubienstermine zu erscheinen; einen Stellvertreter zu nehmen, dazu fet er zu arm-fo läßt sich der natve Dorf bewohner weiter aus und deshalb bitte er die Sache bis aum fühlen Herbst zu vertagen. Im Hinblick auf das eigene Leiden, durch die post festum eingetretene Hundstagszeit her vorgerufen, erachtete der Gerichtshof die unter Berufung auf das außergewöhnliche Walten der Natur vorgebrachte Entschul bigung als eine, ben geseglichen Vorschriften(§ 370 Str Broz. Dron.) entsprechend genügende und demgemäß ward Funte hatte, wegen einer Uebertretung vom Schöffengericht verurtheilt, Berufung eingelegt diese lettere nicht verworfen, sondern ein neuer Termin in der Sache durch Gerichtsbeschlug an beraumt.
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Eine fatale Neujahrsnacht verlebte der Spandauer Fubrherr Briz mit seiner Familie. In der Nähe der Spin bauer Scharfrichterei wohnen gemeinsam mehrere Droschlens Fuhrherren, welche indessen nichts weniger als friedlich miteina ander verlehrten. Am 31. Desember v. J. batte daher der Fuhrherr Dehn ben 19 jährigen Sohn des Diengenannten, Frans Bris, als Beide mit ihrem Fuhrwert vor dem Lehrter Bahnhof in Spandau gebalten, durchgeprügelt. Als nun Brit senior nach vollbrachtem Tagewert in der darauffolgenden Neus jabrsnacht nach Hause zurüdlehrte, erwartete ihn nicht etwa, wie er gehofft, Sylvefterpunsch und Pfannkuchen, sondern, nach Dem er wegen der Mißhandlung seines Sohnes den Nachbar Dehn zur Rede gestellt, die Kutscher des letteren, Namens Krüger und Reiß, welche während Briz sein Pferd besorgte, mit Schraubenfchlüssel und Hammer bewaffnet über ihn herfielen und ihn durchprügelten, wobei der Dienstherr Dehn mit einem Stock ben inzwischen blutend zu Boden gefuntenen Brig gründlich bearbeitete; so gründlich hatten insgesammt Die brei Schläger thre Kräfte bewiesen, daß Brig hinterher Drei volle Wochen trant und arbeitsunfähig barnieder lag. Der Familie Brig ward später die Genugtbuung, daß die roben Friedensstörer vor dem Spandauer Schöffengericht zu dret Monaten Gefängniß und außerdem zur Bahlung einer Buße von 300 m. verurtheilt wurden. Gegen das Urtheil legten Dehn und Krüger Berufung ein, indem fie eine ganze Reihe von Alibi und Entlastungszeugen in Borschlag brachten. Die Ferienftraflammer des Landgerichts II batte baber zum Audienz termin ca. 20 Beugen behufs Wiederholung der Beweisauf nahme vorgeladen. Ein Theil der Beugen, offenbar beeinflußt, bemühte fich zwar, die Angeklagten zu entlaften; ihren Muse fagen konnte der Gerichtshof in deffen feinen Glauben schenken; bemgemäß lautete das Urtheil der Straflammer unter Ver werfung der Berufung auf Bestätigung der ersten Ent scheidung.
In der Verwaltungsstreitfache der Stadtgemeinde Stettin wider die Stettiner Polizeidirektion wegen des Vers bots, bie Alleebäume in der Grabowerstraße abzuholzen, bat, wie die ,, N. Stett. 3tg." meldet, das Oberverwaltungsgericht auf Abweisung der Klage erkannt.
Schuld, indem es fich frog Verbots auf einem Ballen, welcher ligeloerordnung von Glieber aus dem Sabre 1855, ble ben Vereine und Versammlungen.
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Die Anstalt von dem Nordhafen trennt, schaukelte, dabei das Gleichgewicht verlor und ins Waffer fiel. Es fonnte erst nach längerem Suchen aufgefunden werden. Da die Wiederbelebungs perfuche erfolglos blieben, wurde die Leiche nach dem Leichen fchaubaufe gebracht.- Am Abend deffelben Tages wurde ein 2 Jahre alter Knabe auf dem Michaellirchplage von einem Steinwagen auf der Bordschwelle des Bürgersteiges erfaßt und überfahren und dabei so schwer verlegt, daß der Tob sofort eintrat.- Km 12. b. M. Vormittags wurde in der Invaliden. Straße, vor dem Hamburger Bahnhof , eine unbekannte, etwa 20 Jahre alte Frauensperson bewustlos vorgefunden und nach Der Charitee gebracht. Gegen Abend wurde ein 11 Jahre alter Rnabe in der Friedrichstraße beim Ueberschreiten bes Fabrdammes vor dem Hause Nr. 250 von einer Droschle um geftoßen. Er fiel auf die Bordschwelle des Bürgersteiges und erlitt dadurch eine leichte Berlegung am Kopfe. Bu Bu derfelben Beit entstand auf dem Boden des Hauses Beuth Straße 18 Feuer, durch welches einige dort lagernde Bosa meniterwaaren und ein Theil des Dachstuhls zerstört wurden. Die Feuerwehr war etwa zwei Stunden in Thätigkeit.
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feine Ermittelungen festgestellt worden set, gemacht habe. Bon Bivil und Vermögensstreitigkeiten verstehe er nicht viel, da er nur mit schweren Verbrechern zu thun habe. Seine amtliche Eigenschaft habe er bei seinen privaten Ermittelungen niemals hervorgelehrt. Nicht einen Untersuchungsgefangenen habe er, wie die Antlage ihm vorwerfe, traft seines Amtes fich vorführen laffen, um Ermittelungen anzustellen, sondern einen Strafgefangenen, den jeder mit Erlaubnis der Gefängnißdirektion sprechen Dürfe. Ueberhaupt, so bemerkt der Angellagte am Schluß feiner Ausführungen, fel die Anilinfabril vor dem Schlesischen Thore nicht der Berliner Bolizei unterftellt, denn fie liege nicht in deren Rayon, sondern auf der Treptower Flur. Als erfter Bruge wurde der Chef der Kriminalpolizei, Graf Büdler, vernommen. Derfelbe gab seine Aussagen sehr bestimmt ab, die belaftend für Weien ausfielen. Die Etteber'iche Berordnung müffe dem Angeklagten belannt fein, fte fet fo felbstverständlich, daß fie nicht hätte wiederholt au mer ben brauchen. Um allerwenigften dürfe ein Kriminal fommiffarius noch cin Gewerbe nebenbet betreiben. Privatpersonen verlangten oft Auskunft über private versagt werde. Solche Auskunft zu eribellen dürfe fich doch noch viel weniger irgend ein beliebiger Bolizeibeamter einfallen
Ein Blißmädel" ift der Titel einer Boffe, die manchem älteren Berliner noch bekannt sein dürfte. Schön ist dieselbe gerade nicht, fte beweist aber, daß sich der Geschmad des theaterbesuchenden Publikums im Laufe der Jahre denn doch etwas gebeffert hat. Wir lönnen auf die Wiedergabe des In balts der Boffe um so eher verzichten, als von einem folmen überhaupt faum gesprochen werden lann. Trozdem hatte die Runde, daß Herr Schweighofer die Hauptrolle übernommen babe, bem Wallner Theater am Sonnabend Abend ein auß verlauftes Haus verschafft. Man muß geftehen, daß Herr Angelegenheiten von der Polizei, die aber ftets ohne weiteres Schweighofer an Modulationsfähigkeit seiner Maste Alles leiftet, was überhaupt nur erwartet werden fann. Zros der Infernalischen bize amüfttte man fich und lachte herzlich, und laffen. Bu jeder Recherche bedürfe derselbe des Auftrages des Damit war am Ende auch der Bwed des gangen Südes er füllt. Es wäre zu wünschen, daß die Alquifition des Herrn Schweighofer dem Wallner Theater zu bauerndem Vortheile
gereichen möge.
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Gerichts- Zeitung.
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Ein Verbrechen im Amt. Die Suspendirung des Rriminallommiffattus Carl Weten im Frühjahr d. J. von sei nem Amte rief ein gewiffes E.ftaunen in der Stadt und eine Anzahl fich widersprechender Gerüchte hervor. Die richtige esart aller dieser Gerüchte wird nun burch eine Verhandlung egeben, die gestern vor der britten Straflammer des biefigen Sandgerichts I gegen den Genannten ftattfand. Das Material, auf welches fich bie Antlage fügt, ift interessant genug, um ausführlich wiedergegeben zu werden und beweist, daß im ge orrblichen Konfuttenglampfe weber Geld noch Wittel gefcheut terben, wenn es atli, Nechte auf dem Markt des Berlehrsau behaupten. Die Chemische Fabrik von Beler u. Ko. in El berfeld" fabrigitte eine Nailinfarbe, deren besondere Bus fammenstellung burch ein Batent geschügt war. Die Inhaberin des Patentes brachte nun
in Erfahrung,
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und
hfs. In der öffentlichen Riftenfabrikanten Kistenmacher- Versammlung, welche am legten Sonnabend, Alte Jalobftr. 48( bei Deigmüller), unter dem Borfiße des Riftenmachers Herrn Witte stattfand und sehr zahlreich, auch von ca. 30-40 Fabritanten, besucht war, sollte der von einem Thelle tor Fabrikanten und der Tariflommission der Riftene macher gemeinsam aufgeftellte ,, neuregulirte" Studlohn Normale tarif für Dampf und Handbetrieb publigirt werden und zur Abstimmung gelangen. Nach Eröffnung der Versammlung schritt ihr Referent, Stiftenmacher Raufbold, zur Verlesung und Motivir ung der Tariffäge für alle Sorten und gangbarsten Maßverhältniffe der sogenaanten Lager Riften, wobei er bie Bersammlung über jede einzelne Boft ion abstimmen ließ. Abe gefehen von ein paar unerheblichen Abänderungsvorschlägen einzelner Fabrikanten wurden bei der Einzelabstimmung sämmt liche Tariffäße, soweit fte überhaupt zur Berlesung tamen, ane genommen. Nach etwa anderthalbstündiger Dauer der ihrem Ende fich nabenden Berlesung und Spesialabstimmung des Tarifs machte sich die erfte lleine Trübung der bis dahin unge ftörten Stimmung der Bersammlung bemerkbar. Anlaß bierau icheint, wie uns bünkte, die tadelnde Bemerfung eines Fabrilanten gegeben zu haben, daß hier angeblich im Namen der Fabrikanten, zu den Fabrikantenkreisen säblende Leute das große Wort führten, die ibre eigenen Arbeiter noch weit unter dem alten Tarif bezahlen, während sie dies gerade Anderen zum Vorwurf machten. Die anwesenden Fabrikanten, welche diesen Tabel als gegen fte im Allgemeinen gerichtet auffaffen zu follen glaubten, während er, wie der betreffende Redner später selbst ausdrüdlich ertlärte, nur auf eine einzige beftimmte Persönlichkeit Bezug hatte, geriethen dadurch in große Erregung. Mehrere Redner verwahrten fich entschieden gegen jene Anfchuldigung, während der, auf den fie allein fich bes siehen sollte, genau dasselbe that und fis außerdem verbat, daß ihm der Vorfigende bei Aufruf seines Namens beständig die thm( dem Redner) allerdings zulommende Bezeichnung als Fabrikant beilege, dies aber bei anderen Fabrilanten unter laffe; mindestens, fügte der Rebner hinzu, müßte dies dann bei allen fich zum Worte meldenden Fabrikanten geschehen. 60 wurde die Gesammistimmung der Bersammlung in Folge einer Reibe ungünstig einwirkender Umstände immer erregter. Der nahe bevorstehende Eintritt einer Art von Ratastrophe" war vorauszusehen. Sie trat ein, als ein Redner eine etwas scharfe Bemerkung gegen die Oppofition fallen ließ, burch welche die Fabrilanten fich verlegt fühlten und den Saal verließen. Die Unruhe in der Versammlung wollte fich trot aller Aufforderung mehrerer Redner und bes Borfizenden nicht wieder legen, so daß der Vorftende die Versammlung vertagen mußte. Versammlung vertagen mußte. Nach einiger Belt wurde die Bersammlung wieder eröffnet und in ber Berlesung Des legten Theilis des Tarifs fortgefahren, bo nut furze Belt; denn ein auf dem Hausflur vor dem geöffneten Bersammlungsfaale entstandener lärmender Disput, ber die Bersammlung neuerdings unruhig machte, veranlaßte den übere wachenben Polizeilieutenant, fich vom Blaze zu erheben, um nach ber Ursache des Tumults zu forschen, wo: auf der Ber figende, der wohl eine bevorstehende Auflösung befürchten mochte, die Versammlung fofort für gefchloffen erklärte. Da Die in Borstehendem furs geschilderten Borgänge an der Sache hinsichtlich des Tarifs nichts geändert haben, vielmehr, nach allgemein fundgegebener Anficht, ihre Erklärung lediglich in äußerlichen Bufälligkeiten und persönlicher Gereiztheit Einzelner finden sollen, bie betreffenden Fabrilantenkreise also nach wie Dor Don ber Rothwendigkeit der Einführung des neu regulirten" Normalstücktarifs überzeugt find, wird die Tariflommission im Einverständniß mit den Kiftenmachern und der verbündeten Fabrikantengruppe, welche aus Hand- und Dampfbetriebs Unternehmern besteht, ohne Weiteres mit der Busendung des gedruckten Tarifs an alle Unternehmer der Branche, sowie mit Der energischen Durchführung deffelben unter Anwendung aller wenn nöthig, eines General firetts gegen fämmtliche den Tarif nicht durch ihre
Borgefesten. Auf diese Beugenaussagen der Beuge wurde der Beuge wurde dispenftet und verließ den Saal- erwiderte Weien, daß der Bolizeibeamte wobl, wenn Gefahr im Berauge fei, felbfiständig handeln dürfe. Was die außerdienftliche Beschäftigung an lange fo lenne er Rollegen, die Novellen schrieben Der Beuge, und Theaterfiüde verfaßten. Rechts awalt Rag, fagte im Wesentlichen in Uebereinstimmung mit den Angaben der Anklage aus. Nur bestreitet er, aunächst gewußt zu haben, daß W. Kriminalkommiffarius fet; er habe es aber bald nachher erfahren. Dieser Beuge wird nicht ver elbtat, weil er sich möglicherweise selber einer strafbaren Handlung, der Beamtenbeftechurg, schuldig gemacht hat. un trat ein Bwischenfall ein, der di: Bertagung der Ber handlung nothwendig machte. Der aus dem Gefängniß vor geführte Beuge Bohrs weigerte fich nämlich entschieben, eine Musfage abzugeben. Er wolle mit der Sache nichts zu thun haben, nu: footel wolle er sagen, daß der Hauptschuldige fein früberer Chef, der Rechtsanwalt Ras fel, der eigentlich auf die Antlagebant gebore. Wehr war aus dem Beugen nicht ber gehöre. Mehr war aus dem Beugen nicht berauszubekommen, trobem ibn der Präsident auf die Folgen feiner Weigerung aufmertjam machte. Ebenso fruchtlos blieben Die Ermahnungen des Staatsanwalts und die Bitten des Angeklagten, burch sein Verhalten die Entscheidung nicht zu ver chieben. So blieb schließlich nichts übrig, als ben Zermin wurde verurtheilt, die Roften des Termins und eine Geldstrafe von 300. zu tragen, für die im Falle der Nichibezahlung 6 Wochen Gefängniß treten würden.
baß eine biefige Fabril, deren Arbeitsverhältnisse jüngst durch einen Streil caratterifirt worden find, die Anilinfabril vor dem Schlesischen Thore, eine ähnliche Farbe berftelle und zu vertagen, bis Bohra fich eines befferen befinnt. Bohrs vermuthete nun, daß fie daffelbe Verfahren anwende, deffen ausschließliche Eigenthümerin fie fel. Um dieſe anscheinende Batentoerlegung festzustellen und eine Rlage eventuell anstren gen zu lönnen, wendete fich die Elberfelder Fabril im No Dember 1882 an den hiesigen Rechtsanwalt Alexander Ras unb Lommen freie hand gelaffen und gefagt worden, daß Geld übertrug ihm die Ermittelungen. Dem Rechtsanwalt war voll feine Rolle spiele. Es handelte sich zunächst darum, thatfäch liche Beweise für die Patentverlegung herbei uschaffen abzuhelfen vermochten, denn die Septemberfonne ,, meinte es gut",
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Geheimniß
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au ergründen, wie wie die Ant Schl: flichen Thore bie betreffende
Ein zeitgemäßer Chefcheidungsgrund. In dem Sigungsfaal der Ferienftraflammer bes Landgerichts II berrfchte gestern am Montag eine außergewöhnlich brückende Schwüle, welcher felbft die überaus loftipleligen und finnreichen Benti lationsanlagen des Moabiter Kriminalgerichts- Gebäudes nicht
und thre glühenden Strablen fandten heiße Luft durch die eigentlich aum Buführen falter Luft bestimmten und in die vers
Unilinfarbe zufammenſege. Bu biefem Swede bebiente fich fchiedenen Sigungssäle einmündenden Bentilationsröhren. gefeßlichen Mittel Rechtsanwalt Rat zunächst eines Privatdetektivs, Ramens Manchen Seufzer erpregte die Arbeit des Rechtsprechens bei Debme, der für seine Bemühungen und Auslagen 250 M. er
solcher Hige dem im Gerichtssaal Anwesenden, einschließlich der
Namensunterschrift anerkennende Fabrikanten vorgehen.