offene Seite des ersten Stuhles und band beide Stuhllehnen, so-| derselbe ein Abkommen, wonach der Restaurateur es über wie den Fuß des Tisches mit dem Fuß des Stuhles vermittelst zweier Handtücher zusammen. Auf diese Weise war eine Art Käfig geschaffen. In diesen Käfig wurde, wie früher schon oft, die fleine Hedwig hineingesetzt, und Frau Fuhrig begab sich gegen 6%. Uhr mit ihrer Wäsche nach dem Boden. Nach Verlauf von etwa einer Viertelstunde kehrte die Frau zurück und fand, daß die kleine Hedwig mit dem Köpfchen, das Geficht abwärts, zwischen Stuhlfis und Querholz der Rückenlehne ein geklemmt steckte, während der Körper des Kindes außen herunterhing. Sie befreite das Kind sofort aus dieser seltsamen Stellung, bemerkte aber zu ihrem Schrecken, daß dasselbe zwar noch warm, aber leblos war und keine Athembewegung mehr machte. Ihr Jammern, das Kind sei erstickt, rief alsbald die Hausbewohner herbei, welche sofort einen benachbarten Arzt herbeiholten. Derselbe gab sich die größte Mühe, das Kind wieder zum Leben zurückzurufen, allein ohne Erfolg: das Kind war todt. Offenbar war das Kind im Niederknien mit dem Körper zwischen dem Stuhlfiß und der Rückenlehne durchgerutscht, dabei hatten sich wahrscheinlich Jäckchen und Kleid in die Höhe geschoben und den Kopf des Kindes zurückgehalten und zusammengewürgt. Die Kante des Stuhlfiges drückte alsdann auf den Kehlkopf, und durch Eindrücken desselben erfolgte der Tod.
Unfall durch Ueberfahren. Ein Schlächterwagen von R. Hänsel, Frankfurter Allee 26-27, Wagen 3, hat gestern Mittag durch übermäßig schnelles Fahren an der Ecke Schloßfreiheit und Altes Schloß einen jungen Menschen von ungefähr 16 Jahren über die Oberschenkel gefahren. Der junge Mann wurde glücklicherweise nicht erheblich verlegt und konnte er nach dem ersten Schreck mittelst Droschke nach seiner Wohnung be= fördert werden. Das übermäßig rasche Fahren, vorzüglich um Straßenecken, müßte noch strenger bestraft werden.
Ein graufiger Anblick wurde Freitag Vormittag den Passanten in der Nähe der Gertraudtenbrücke zu Theil. Ein Packet in Leinwand frieb nämlich in der Nähe des Ufers, wobei sich ein Theil der Umhüllung lockerte und der Kopf eines anscheinend neugeborenen Kindes zum Vorschein kam. Ein Schußmann bestieg hierauf einen Kahn und angelte das Packet heraus. Selbstverständlich hatten sich dabei Tausende von Menschen angesammelt.
Ein Pferd in eine Kanalisationsgrube gestürzt. Ein Scheugewordenes Pferd, das mit einem zweiten vor einen mit Brettern beladenen Wagen gespannt war, tam gestern Nachmittag gegen 5 Uhr in der Bellealliancestraße, nahe der Gneisenaustraße zu Fall und zwar gerade dicht am Rande einer großen Grube der dort in Thätigkeit befindlichen Kanalisation. Die Bemühungen, das Pferd wieder aufzurichten, hatten keinen Erfolg, vielmehr durchbrach das Pferd die Umzäunung der Grube und stürzte mit dem Kopf und Vorderleib voran, in die tiefe Grube hinein. Die schnell herbeieilende Feuerwehr holte das laut ächzende Thier an Striden wieder heraus. Merkwürdigerweise hat das Pferd Schaden nicht genommen. Ungeheure Heiterfeit erregte unter den zahlreichen Neugierigen die zur Hilfe herbeigeeilte Dampfsprige"!!
Polizei- Bericht. Am 5. d. M. früh brachte fich ein Mann in seiner Wohnung in der Mühlenstraße in einem Anfall von Säuferwahnsinn mit einem Taschenmesser mehrere Stiche in den Unterleib und die Brust bei und verlegte sich dadurch so, daß er während der Ueberführung nach dem Krankenhause starb.- An demselben Tage wurden erhängt vorgefunden: am Vor mittag eine Frau in ihrer Wohnung in der Wadzeckstraße und am Nachmittag ein Mann in dem Bodenverschlag eines Hauses in der Reichenbergerstraße, sowie eine Frau in ihrer Wohnung in der Georgenkirchstraße. Nachmittags wurde auf dem Güterbahnhof der Schlesischen Eisenbahn der Kutscher Reibischer von einem seiner Pferde derartig gegen den Unterleib geschlagen, daß er mittelst Tragkorbes nach dem Krankenhause im Friedrichshain gebracht werden mußte. Um dieselbe Zeit verunglückten die bei dem Neubau Schönhuuser Allee 141 beschäftigten Maurer Schulz und Howalis, als fie in der Baugraube an den Grundmauern arbeiteten, dadurch, daß die Absteifungen der Grube plöglich nachgaben und die dahinter be findlichen Erdmassen auf sie herabfielen. Nachdem ihnen sofort an Drt und Stelle ärztliche Hilfe zu Theil geworden war, wurden sie nach dem Lazarus- Krankenhause gebracht, wo sich jedoch die erlittenen Verlegungen als nicht bedeutend herausstellten. Um dieselbe Zeit fiel ein 1 Jahr altes Kind in der elterlichen Wohnung in der Simeonstraße während einer kurzen Abwesenheit der Mutter rücklings vom Stuhl, auf dem es sich befand, und zwar so zwischen der Lehne und dem Siz hindurch, daß es dabei die Wirbelsäule brach und in Folge dessen sofort verstarb. Abends erschoß sich ein Mann in seiner Wohnung Anflamerstraße mittelst Revolvers.
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Gerichts- Zeitung.
Wegen Gefährdung eines Eisenbahn- Transportes hatten fich gestern vor der Strafkammer des Landgerichts I die Kutscher Ferdinand Moriz und Karl Rendant zu verant worten. Beide kamen im Juli d. J. mit ihren Gespannen an einen ca. 300 Schritt vom Bahnhof Friedenau entfernten BahnUebergang der Potsdamer Eisenbahn, dessen Barriere geschlossen war. An dieser Stelle ist keine Wärterbude vorhanden und wer die stets geschlossene Barriere geöffnet zu haben wünscht, muß einen Klingelzug benußen, welcher nach dem Stationsgebäude führt und dort durch lautes Klingeln einen Beamten von der Anwesenheit des Harrenden in Kenntniß seßt; demnächst wird die Barriere vom Stationsgebäude mittelst eines Hebelwerks geöff net und der Uebergang für Jedermann geöffnet, falls nicht die Ankunft eines Buges vorher signalisirt ist. Dies lettere war der Fall, als Moris und Rendant an jener Stelle eintrafen und auf ihr Klingeln wurde deshalb die Barriere, nicht geöffnet; des Wartens aber waren Beide überdrüssig; aus diesem Grunde stieg Moritz Grunde stieg Moriß von seinem Wagen herunter, öffnete eigenmächtig die Barriere, als eben ein Lokalzug nach Friedenau von Berlin kommend vorbeifuhr und sein Kollege Rendant fuhr über die Geleiſe. Kaum aber hatte Rendant das erste Geleise passirt, als urplößlich ein anderer von Potsdam kommender Bug im schnellen Tempo sich jener Stelle näherte; Morit, der dem Rendant folgen wollte, blieb auf den Zuruf des letteren auf der Stelle halten, während Rendant auf die Pferde einhieb und mit Mühe und Noth das legte Geleise passirte, während in einem Abstand von ca. ein Meter der zulegt gekommene Zug an den Hinterrädern des von Rendant geführten Wagens vorbeisaufte. Die beiden Wagehälse waren zwar einem gräßlichen Tode entgangen, indessen wurden ste hinterher wegen Gefährdung eines Eisenbahntransportes angeklagt. Dem Antrage des Staatsanwalts gemäß erkannte die Straffammer gegen beide Angeklagte auf je 1 Monat Gefängniß.
+ Einen Blick in die Geheimnisse eines gewissen Bauunternehmerthums ließ eine Verhandlung werfen, die gestern vor der fünften Straffammer hiesigen Landgerichts I stattfand. Das Schöffengericht hatte den Kaufmann Dstar Braun wegen Betruges zu sechs Monaten Gefängniß verurtheilt. dieses hatte der Angeklagte, der
nahm, auf Kredit den Bauarbeitern Speise und Getränke zu liefern. Herr Elbrand bediente fich des bekannten, vom Geseze wohl verbotenen, von Bauunternehmern aber immer wieder angewendeten Trucksystems, d. h. er zahlte ihnen einen Theil des Lohnes in Gestalt von Speise- und Trinkmarken, die er selbst auf Kredit von Schmidt entnommen hatte und welche die Arbeiter im Laufe der Woche gegen Speisen und Getränke bei Schmidt in Zahlung gaben. Bald hatte Schmidt eine Forderung von über 100 M. an Elbrand und drängte auf Zahlung. Nun stellte es sich heraus, daß der Bauunternehmer selber eine vorgeschobene Person sei und daß hinter ihm ein sogenannter Geldmann stehe. Zu diesem Geldmann" führte Elbrand seinen Gläubiger und Braun erklärte, daß er für alles aufkommen werde. Er bezahlte die 100 M. und veranlaßte Schmidt, noch weiteren Kredit zu gewähren, bis das Haus bis zur ersten Balkenlage aufgeführt sei. Alsdann sollte der Restaurateur von den 60 000 m, die als erste Baurate gezahlt würden, befriedigt werden. Schmidt borgte noch 590 M. Inzwischen war der Neubau an Frau Elbrand auf gelassen worden und als Schmidt auf Bahlung drängte, bekam er von den gänzlich mittellosen Elbrand'schen Eheleuten auch nicht einen Pfennig. Ebenso wurden, was hier beiläufig erwähnt sein mag, auch die Arbeiter geschädigt. Auf eine Strafanzeige des Be trogenen hin wurde Elbrand zu sechs Wochen Gefängniß wegen Unterschlagung verurtheilt. Demnächst strengte Schmidt gegen den Geldmann" Braun einen Zivilprozeß an und erftritt ein Eine Exekution, die bei dem„ Geldobfiegendes Erkenntniß. mann" vorgenommen wurde, fiel aber fruchtlos aus. Nun reichte Schmidt eine Denunziation wegen Betruges ein und das Schöffengericht sah in der Handlungsweise Braun's die schamlose Ausbeutung fleiner Geschäftsleute durch einen Menschen, der nicht über einen Pfennig verfügte", und kam zu dem oben mitgetheilten verurtheilenden Erkenntniß. Vor der Revisionsinstanz gab der Angeklagte einigen Aufschluß über die sonderbaren Eigenthumsverhältnisse an diesem Neubau. Er erwarb das Grundstück von einem Kaufmann Türkheim , der es aber wieder eigentlich nicht besaß, sondern nur von dem Engros- Holzhändler Heinrich Rothmann, dem wirklichen Geldmanne, vorgeschoben war. Dieser Hintermann, der zunächst durch Türkheim die Zahlung der Baugelder hatte versprechen lassen, seine Zusage
ließ erschleunigst das Lokal, bestieg das Breack und fuhr svornstreichs nach Berlin . Gäste des Müller folgten ihm und fanden ihn in der Frankfurterstraße zuguterlegt total betrunken und schlafend auf dem Kutschbock. Anläßlich des geschilderten Vorganges hatte fich Dittert vor der Straffammer Landgerichts II wegen Unter schlagung bezw. wegen versuchter Unterschlagung zu verant worten. Im Audienztermin machte der Angeklagte den ver geblichen Versuch, sein Vergehen mit hochgradiger Trunkenheit zu entschuldigen und ferner wendete er ein, daß er sich nur einen Scherz habe machen wollen, als er das Fuhrwerk zum Kaufe anbot. Diese leere Ausflucht fand bei dem Richter follegium feinen Glauben, dahingegen wurde angenommen, daß der Angeklagte nur deshalb fich so stark betrunken, damit ihm der Muth zu der beabsichtigten That käme. Der Staatsanwalt beantragte 9 Monate Gefängniß. Das Urtheil des Gerichtshofes fiel jedoch noch milder aus; dasselbe lautete auf 3 Monate Gefängniß.
Der Mannheimer Prozeß gegen die Vorstände der auf gelösten Vereinigung der Metallarbeiter Deutschlands scheint noch ein eigenthümliches Nachspiel haben zu sollen. Der Mit angeklagte J. Willig, früher Redakteur des beschlagnahmten und dann eingegangenen Pionier", hat bei der großh. Staatss anwaltschaft den Antrag gestellt, gegen den Stadtdirektor Be zirksamtmann Sigel Anklage wegen Meineids zu erheben, da er die Beweisstücke hierfür zu liefern im Stande sei. Wenn dieser Schritt auch wohl einer gewissen Erbitterung seitens des Verurtheilten Willig zuzuschreiben sein dürfte, so müssen dessen Beweise ihm gewiß als hinreichend erscheinen, um eine schwere Anklage rechtfertigen zu können, denn sonst würde sich die Spize gegen ihn selbst fehren und die erhobene Beschuldigung die ernstesten Folgen nach sich ziehen.
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Ein sechszehnjähriger Mörder. Budapest , 4. November. Der sechszehnjährige Josef Kucsora erschlug am 15. Januar 1885 seinen Stiefvater, weil derselbe seine Kucsora's Mutter schlecht behandelt hatte. Der Szegediner Gerichtshof sprach Josef Kucsora des Verbrechens des Mordes schuldig, verurtheilte ihn jedoch mit Rücksicht auf sein jugendliches Alter zu 5 Jahren Buchthaus. Die königl. Tafel erhöhte heute diese Strafe auf 7 Jahre Zuchthaus.
zurück, als er erfuhr, daß Elbrand, der den Neubau ſchließlich Soziales und Arbeiterbewegung.
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von Braun erhalten hatte, ein vielfach in Subhastation ver wickelter Herr sei. Aus der Zeugenvernehmung sei noch ein Punkt hervorgehoben. Zu seiner Vertheidigung hatte der Angeflagte den Nachweis zu führen unternommen, daß er zur Zeit, als er Herrn Schmidt versprach, für die Schuld Elbrand's eintreten zu wollen, ein vermögender Mann gewesen sei. Zu diesem Zwecke wurde der Baumeister Niemeier verhört. Der selbe theilte mit, daß er im Jahre 81-82 mit dem Angeklagten zu Terrainspekulationen" verbunden gewesen sei. Der Angeklagte habe in diesem Zeitraum 20-30 000 m. verdient. Im Frühjahr 1882 habe er die Verbindung mit dem Angeklagten gelöst, weil jener, zu viel habe verdienen wollen". So habe er ihm durch die Stadthauptkasse noch einen Restbetrag von 16 000 M. auszahlen lassen. Viel verdient hat die Stadt bei den Geschäften mit diesen Herren jedenfalls nicht. Jedenfalls stellte sich die Sache durch diese Aussage für den Angeklagten günstig. Der Gerichtshof gelangte nicht zu der Ansicht wie der Vorderrichter, daß der Angeklagte falsche Thatsachen vorgespiegelt habe, hob deshalb das erstinstanzliche Urtheil auf und sprach habe, hob deshalb das erstinstanzliche Urtheil auf und sprach den Angeklagten frei.
Die Freifinnige Zeitung" und das„ Berliner Tageblatt" hatten die Reichstagsrede des sozialdemokratischen Abgeordneten Heine über seine Behandlung im Gefängniß zu Halberstadt nach dem stenographischen Berichte wiedergegeben und daran kritische Bemerkungen geknüpft. Beide Blätter waren deshalb unter Anklage gestellt, das Berliner Tageblatt" freigesprochen, die Freifinnige Beitung" von einer anderen Straffammer zu 500 m. verurtheilt. Das Reichsgericht hat diese Verurtheilung bestätigt und die Freisprechung des Berl. Tageblatt" aufgehoben, indem es annahm, daß eine bloße Berichterstattung über Reichstagsreden, welche straffrei ist, nicht vorliege.
Bom Feilbieten im Umherziehen sind nach§ 56 Nr. 10 der Reichsgewerbeordnung ausgeschlossen: Druckschriften 2c., insofern sie in fittlicher oder religiöser Beziehung Aergerniß zu geben geeignet sind 2c., und wird die Uebertretung dieser Vorschrift im§ 1 149 mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder mit Haft bis zu 8 Tagen bedroht. Eine Anklage wegen Verlegung dieser beiden Bestimmungen wurde gestern gegen den Druckschriftenhändler Louis Klein vor der 95. Abtheilung des hiesigen Schöffengerichts verhandelt. Der Angeklagte bot am Spätabend des 24. Juni cr. im Restaurationslokale von Heydenreich u. a. folgende Druckschriften zum Kauf an: Das Traumbuch, das vollständige Punktirbuch, den Anektotenjäger, den Komiker oder Koupletsänger. Ein anwesender vorhandenen Eremplare Polizeibeamter legte die oben bezeichneten mit Druckschriften Beschlag, weil deren Inhalt in fittlicher und religiöser Beziehung Aergerniß zu erregen geeignet sei. Das Traumbuch und das vollständige Punktirbuch sollen zum Aberglauben anregen und deshalb das religiöse Gefühl des Publikums verlegen. Der Angeklagte entschuldigte sich damit, daß alle diese Büchelchen in jedem Laden käuflich seien und der Anekdotenjäger sogar in dem vom Polizeipräsidium genehmigten Druckschriftenverzeichnisse mit aufgeführt ist. Der Amtsanwalt erachtete sämmtliche mit Be schlag gelegte Bücher für Anstoß erregend und beantragte Verurtheilung des Angeklagten zu 3 M. ev. 1 Tag Haft; der Gerichtshof theilte die Auffassung des Amtsanwalts nur bezüglich
der
Auch die Offenbacher Handlungsgehilfen und Lehr linge finden sich seltsamer Weise nicht, wie das Berliner Aeltestenkollegium meint, entwürdigt", daß der Krankens versicherungszwang auf sie ausgedehnt ist, und zwar geschah letteres schon vor dem Infrafttreten des Kranken- Vers ficherungsgesetzes, auf Antrag der dortigen Hans delskammer, seitens der Gemeinde durch Ortsstatut. Bei dieser Maßnahme befinden sich beide Theile, die Prinzipale wie die Hilfskräfte, sehr wohl; zum wenigsten hat man von Unzus friedenheit mit derselben bisher hier nichts gemerkt. Sollte es in Berlin anders werden?
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Arbeiterschutz bei den Eisenbahnen. Zuverlässigstem Vernehmen nach hat das Reichs- Eisenbahnamt in jüngster Beit an alle seiner Aufsicht unterstellten Staats- und Privat- Eisenbahn- Verwaltungen die Anordnung ergehen lassen, für das gesammte, in der Betriebs- Verwaltung beschäftigte Telegraphen Personal eine höchstens achtstündige Dienstzeit innerhalb 24 Stunden einzuführen. Die Neuerung ist, abgesehen von rein menschlichen Gründen, um so mehr an zuerkennen, da ja erfahrungsgemäß das Telegraphenpersonal der Eisenbahnen die Sicherheit des Verkehrs, Leben und Eigenthum, im Verein mit dem Stations- Bugs- und Bahnüberwachung personal vornehmlich in Händen hat. Hoffentlich finden die anderen Arbeiter im Eisenbahndienste ebenfalls eine ähnliche Erleichterung, wie sie der Arbeiterschutzgesetzentwurf der sozial demokratischen Fraktion im Reichstage befanntlich für alle Klassen von Arbeitern erstrebte.
Beamtentörper der österreichischen Eisenbahnen. Die Zahl der bei sämmtlichen cis- und transleithanischen und ges meinsamen Eisenbahnen stabil angestellten Beamten beträgt 13 602 Personen, der nur zeitlich Angestellten 3448, die Zahl der zeitlich und stabil angestellten Diener 45 991 und die Zahl der Arbeiter 82 201, zufammen 145 442 Personen, also ein gan imposantes Heer. Dieses Heer hat auch sein stattliches Budget; die Gehalte und Einnahmen der stabil angestellten Beamten betrugen 20 652 747 fl., der zeitlich angestellten Beamten 1837 671 fl., der Diener 24 847 546 fl. und der Arbeiter 26 476 764 fl., zufammen 73 814 728 fl.; fast so viel als die Erhaltung der ganzen österreichischen Armee kostet. Im Laufe des Jahres kamen unter den Beamten, Dienern und Arbeitern 47 733 Krankheitsfälle pot d. h. also, mehr als der dritte Theil derselben erkrankte. Be legungen im Dienste tamen 4363, außer dem Dienste 2552 Todesfälle 683 und 10 Selbstmorde vor, auf je 80 Ertrans fungen entfällt ein Arzt.
die Ber
Für Beibehaltung der Lohnkommissionen liner 3 immerer hatten sich bekanntlich neulich mit dem An trag auf Auflösung ihrer Lohnkommission zu beschäftigen tritt der neueste Baugewerkschafter" ein. Er schreibt: Die Organisation mit Lohnkommissionen, die die einzelnen Gewerk schaften unabhängig und selbstständig stellt, ist unter den ängstlich hüten müssen, daß nicht in einer ihrer Versammlungen einmal eine mißliebige Person spricht, oder daß man auf den Kern der gewerkschaftlichen Bewegung eingeht, die sich nur mit den kleinlichen Platzänkereien mit den Meistern beschäftigen dürfen, können zu keinem frischen Leben gedeihen, sie sind nicht
sich
des Anekdotenjägers", weil darin eine in sittlicher Beziehung nicht sehr gewohnt ist, sich kollegialisch zu fühlen. Die Leute
zweideutige Anekdote abgedruckt sei, und verurtheilte den Angeklagten zu 1 M. ev. 1 Tag Haft.
verlangen Anregung, und die ist bei unseren Verhältniffen nur zu geben in den freien Versammlungen, die sich nicht die den Arbeitern bekannten Redner auszuschließen brauchen, Dienst und hatte den Auftrag erhalten, mit dem Fuhrwerk ergehen zu lassen. Wir sind sicher, wenn die Lohnkommiffion um langweilige Vorträge ohne allgemeines Intereſſe über sich wie bisher weiter arbeitet, macht sie fich um die gewerkschaftliche
Eine lustige Fahrt im Leichtsinn machte am 1. Oktober ängstigen brauchen, wenn der Redner, politisch" wird, die nicht
dieses Jahres der Kutscher Franz Dittert aus Treptow ; derselbe stand damals bei einem Fuhrherrn in Rummelsburg im
feines Dienstherrn nach Berlin zu fahren, um hier Einkäufe zu besorgen, zu welchem Zweck ihm einige Thaler übergeben wor den waren. Unterwegs machte Dittert bei verschiedenen Restaurationen Halt; er traf Bekannte und in Begleitung der selben fuhr er von einer Station zur andern, bis er auf halbem Wege den ihm seitens des Dienstherrn übergebenen Befrag in quter Gesellschaft fleingemacht. An die Ausführung seines
Bewegung der Zimmerer hoch verdient.
Auftrages dachte Dittert nicht mehr, wohl aber fann er auf diesem Winter eingerichtet. Die Benußung derselben ist eine
ganz unentgeltiche.
Speiseräume für Arbeiter. Nachdem vor einigen Mos naten schon in Nürnberg ein Speiseraum für solche Arbeiter eröffnet worden ist, die ihr Mittagsmahl nicht in ihrer Woh mung verzehren fönnen, erfolgte dieser Tage die Eröffnung eines zweiten derartigen Raumes; zwei weitere werden noch in So berichten triumphirend liberale Blatter. Die Stadtverwaltung nämlich ist eine liberale. Soll am Ende auch von den Arbeitern noch dafür Bezahlung verlangt werden, daß man ihnen einen Unterstand zum Vers vorläufig zehren ihres mitgebrachten oder zubereiteten Essens überläßt? entschloffen Daß eine Stadtverwaltung in dieser Weise, wo es nöthig ist, handelt, ist selbstverständlich und wahrlich keiner besonderen das Gespann nach den nahebelegenen Ortschaften Lichtenberg Hervorhebung werth. Aus der obigen Notiz darf aber durch
Mittel und Wege, sich das fürderhin nöthige Geld zur Fortsegung der flotten Stunden zu verschaffen. Das ihm anvertraute Fuhrwert, ein Break, von einem braunen Wallach gezogen und ca. 1000 Mart merth, erschien ihm ein passendes Werthobjekt. Dittert fuhr also noch nicht nach Berlin , sondern furz
und Friedrichsfelde . Dort bot er an verschiedenen Stellen Pferd und Wagen zum Kauf an unter dem Vorgeben, daß er ein Wildhändler sei, welcher, ins Schleuderrad gekommen" und auswandern wolle. Daß mit der
einmal wegen Linterſchlagung mit echs Monaten Gefängniß Angabe, vielleicht unbewußt, die Wahrheit gefagt, erſcheint
vorbestraft ist, Berufung eingelegt und erzielte gestern, wie gleich vorausgeschickt sein mag, seine Freisprechung. Die Umstände, durch die er sich eine Anklage zugezogen hatte, find aber interessant und charakteristisch genug, um ausführlich dargestellt zu werden; fie find derartig, daß das Schöffengericht nicht angestanden hatte, fie als gewöhnlicher Bauschwindel" zu bezeichnen. Im Frühjahr 1882 wurde in der Reichenbergerstraße Nr. 111, Ede Liegnigerstraße, ein Neubau errichtet, der von dem Bauunternehmer Elbrand geleitet wurde. Mit einem in der Nähe wohnenden Restaurateur, Namens Schmidt, traf
beitern unentgeltlich Effen und Trinken verabfolge.
furriren können.
aus nicht gefolgert werden, daß die Stadtverwaltung den Ar Bigarren- Industrie in San Franzisko liegt der Bericht des Arbeitkommiffärs Enos vor. Die Quintessenz ist, daß die weißen Arbeiter mit den Chinesen unter feinen Umständen fons Der Durchschnittslohn eines chinefifchen Bigarrenmachers beträgt 6 Dollars und der Chinese bezahlt 2 Dollars pro Woche für Koft und Wohnung. Der Weiße b land zurückgekehrt und hat hier im Stillen Vergleiche über wenigstens 5 Dollars für seinen Lebensunterhalt zu zahlen und verdient wöchentlich etwa 12 Dollars. Das Geld, welches durch die chinesischen Bigarrenmacher alljährlich nach China gefandt
nicht ganz unmöglich, denn Dittert ist früher bereits in Amerika gewesen und hatte sich die Mittel zur Ueberfahrt durch einen eben solchen Koup, wie derjenige, welchen er jetzt abermals versuchte, beschafft; dann ist er aber wieder nach Deutsch amerikanische
und deutsche Verhältnisse anstellen können, nachdem er ins Gefängniß gebracht worden war. Diesmal blieb
bat
es aber nur bei dem Verfuch; im Müller'schen Lokale zu wird, beträgt etwa 630 000 Dollars. Die chinesischen Bigarren
Friedrichsfelde erregte Dittert bei seinen Bemühungen, das Fuhrwert zu verkaufen, Verdacht. Als er dies gewahrte, ver
find ungesund und können durch dieselben alle möglichen Krankheiten übertragen werden, da die chinesischen Fabriken in
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