Beilage zum Berliner Volksblatt.

Nr. 270.

Donnerstag, den 18. November 1886.

zu werden, wenn die Betheiligten ihre Schuldlosigkeit vor Ge

Kongreb freier eingefchriebener und auf iht ausgefprochen haben.

Brund landesrechtlicher Vorschriften er­richteter Bilfskaffen.

Gera  , 14. November.

Am Sonntag Morgen um 8 Uhr wurde der Kongreß von dem Vorfizenden des Lofalkomitees, Herrn Hören, mit einigen herzlichen an die Delegirten gerichteten Worten eröffnet, worauf der Einberufer des Kongresses, Herr Levinson aus Altona  , den Borfig übernahm. Legterer machte den Vorschlag, sofort in die Geschäfte einzutreten und die rein geschäftlichen Angelegen­heiten, die Kommiffionswahlen, sofort zu erledigen, da hier das Wort: Beit ist Geld", buchstäblich zu nehmen sei. Er werden alsdann eine Mandatsprüfungs- und Geschäftsordnungskom­miffion gewählt. Um 9 Uhr tritt wegen der Kirchenzeit eine zweistündige Bertagung ein.

Um 11 Uhr wird die Sigung wieder eröffnet und theilt Herr Levinson zunächst mit, daß das Einberufungskomitee auch den Minister v. Bötticher wie auch die Vorstände der größeren Reichstagsfraktionen eingeladen habe. Es find Entschuldi gungsschreiben eingelaufen vom Ministerium des Innern, ferner von der ultramontanen und deutschfreifinnigen Fraktion, jedoch mit dem Ersuchen, die eventuell vom Kongreß gefaßten Beschlüsse ihnen mittheilen zu wollen. Von den übrigen Fraktionsvorständen ist keine Antwort eingelaufen und find auch keine Vertreter erschienen, außer von der sozialdemokratischen Fraktion. Von dieser Fraktion sind die Abgeordneten Rödiger und Kayser erschienen. Herr Kayser theilt mit, daß er nicht direkt von der Fraktion abgeordnet sei, doch habe er es für feine Pflicht gehalten, der Einladung Folge zu leisten, um so mehr, als er sich speziell mit dieser Frage befasse und auch be­reits im Reichstage seine Anschauungen über das Krankenver ficherungsgesetz ausgesprochen habe. Es folgt jezt die Bericht­erstattung der Mandatsprüfungskommission. Danach find 275 Raffen mit 417 417 Mitgliedern durch 151 Delegirte vertreten. Es findet nunmehr die Bureauwahl statt und werden auf Vor­schlag der Geschäftsordnungskommission 3 Vorfizende gewählt, und zwar die Herren Deifinger( Hamburg  ), Hauschildt( Chemnig) und Scheps( Leipzig  ). Darauf werden noch 6 Schriftführer und 2 Führer der Rednerliste gewählt und alsdann die von der Kommission berathene Geschäftsordnung zur Debatte ge­stellt, welche mit wenigen Abänderungen angenommen wird. Nach der Mittagspause erhält zum ersten Punkt: Das Krankentafengeset", Herr Deifinger das Wort. Redner leitet Seinen Vortrag mit einem Hinweis auf den Zweck des Kongresses ein. Derselbe besteht darin, daß vorhandene Mißstände des Gesetzes ausdrücklich konstatirt werden. Auf das Wesen der Krankenversicherung übergehend, hält Redner sich an Die Geschichte der Vereinigung der Arbeiter zwecks Unterſtüßung in Krankheitsfällen und verbreitet sich des Weiteren über Orga­nisationen in früheren Jahrhunderten. Natürlich seien derartige

Berbindungen nur lokaler Natur gewesen. Die Organisationen, wie wir fie jest haben, seien Kinder der Neuzeit. Zuerst ge= Seßlich sanktionirt, sind diese Organisationen in Deutschland   seit 1876( Hilfskaffengesez). Diesem Gesetz haben sich die meisten der bestehenden Organisationen angepaßt. Diesem ersten Ein­greifen von Seiten der Regierung folgte wenige Jahre später bie sogenannte Sozialreform, die in Gestalt des Krankenver ficherungsgesetzes von 1883 zuerst ins Leben trat. Hier schaltet Redner die ganze Vorgeschichte des Gesetzes selbst in anschau licher Weise ein, die sämmtlichen hierauf bezüglichen Aktenstücke, ats er die von Belegen unterſtügten Geburtswehen", welche die ein­zelnen Kaffen bei Anpassung der Statuten an das neue Gesetz, burchzumachen hatten. Auf das Gesetz selbst übergehend, ist es der§ 6, ben der Referent als entschieden änderungs­bedürftig erklärt. Durch diesen Paragraphen wird die Korrup tion in die Arbeiterkreise hineingetragen, denn es sei den Simulanten dadurch Thür und Thor geöffnet. Das Alles fönne die Regierung ebensowenig wie der Reichstag   beabsichtigt

baben.

Anträge sind folgende dazu eingelaufen:

Greiz  , Rothenthal  . Dem§ 6 ist folgende Faffung zu geben: As Krantenunterstügung ist zu gewähren: 1) im Falle der Erwerbsunfähigkeit vom Beginn der Krank­

heit ab u. 1. w.

Auch der§ 26 enthält Mängel, die einer Abhilfe be= dürfen, schon aus Gerechtigkeitsgründen. Die Anträge hierzu

lauten:

Braunschweig  . Hamburg  . Dem§ 26 Absatz 3 fol­gende Fassung zu geben: Kaffenmitgliedern, welche gleich­zeitig anderweitig gegen Krankheit versichert sind, ist das statutenmäßige Krankengeld soweit zu kürzen, als dasselbe, zusammen mit dem aus anderweiter Versicherung bezogenen Krankengelde, den vollen Betrag ihres durchschnittlichen Tage Lohnes übersteigen würde. Die Kürzung findet von den be­theiligten Kaffen zu gleichen Theilen statt. Durch das u. s. w.

Nun aber gar die Bestimmungen im§ 32, den Referve fonds betreffend, seien so horrend, daß hier die Nothwendigkeit einer Aenderung so deutlich auf der Hand liege, daß es wohl nur als eine Frage der Zeit zu betrachten sei, daß die Regie rung dazu werde greifen müssen, wenn dies nicht auf die durch den Kongreß gegebene Veranlassung hin geschehe. Interessant find die Mittheilungen über die Kampfesweise der Gegner der freien Hilfskaffen, namentlich der großen Fabrikanten. In der Waggonfabrik von Harkort u. Ko. in Kassel   wurden die Ar­beiter nur unter der Bedingung angestellt, daß sie aus der Metallarbeiterkaffe austreten und hatten sie sich sogar durch Namensunterschrift zum Austritt aus genannter Kaffe zu ver­pflichten. Ein Antrag an die Staatsanwaltschaft, gegen diesen 3wang Untersuchung einzuleiten, wurde abgewiesen. weiterer Paragraph, welcher sich als unhaltbar in der Praris erwiesen hat, ist der§ 75, und sind dazu folgende An­träge eingelaufen:

Ein

Hamburg  . Statt: wenn die Hilfskaffe, welcher fie ange­hören, ihren Mitgliedern mindestens diejenigen Leistungen gewährt, welche in der Gemeinde, in deren Bezirk die Kasse ihren Sitz hat", ist zu sezen: in deren Bezirk sie beschäftigt find"

Hamburg  , Altona  . Dem§ 75 ist als Schlußsaß hinzuzu­fügen: Der Beweis, daß die Hilfskaffe mindestens die im§ 6 vorschriebenen Leistungen gewährt, wird geführt durch eine Be­scheinigung derjenigen höheren Verwaltungsbehörde, welche die Kaffe zugelassen hat.

Wenn sich nachträglich ergiebt, daß diese Bescheinigung hätte versagt werden müssen, so ist der Kasse von derselben höheren Verwaltungsbehörde davon Mittheilung zu machen und zugleich anzugeben, worin ihre Leistungen hinter den im§ 6 dieses Gesezes vorgeschriebenen zurückbleiben.

3. Jahrg.

der unabhängigen Organisationen zur Unterstützung in Krankheitsfällen zur Folge hat. Der Kongreß erachtet des­halb eine Abänderung, bezw. Ergänzung dieses Gesetzes als bringend geboten und wird den gefeßgebenden Körpern des Deutschen Reiches geeignete Abänderungsvorschläge unter­breiten."

Mit einem Appell an das Gefühl der deutschen   Arbeiter für das freie Selbstbestimmungsrecht schließt D. unter lebhaftem Beifall seinen Vortrag. Es werden nunmehr noch eine ganze Anzahl Beschwerden über Handhabung und Anwendung des Gesezes von den Vertretern verschiedenster Städte und Gaue vorgebracht. Herr Grünwaldt( Hamburg  ) macht den Vorschlag, eine Kommiffion zu wählen, welche eine Denkschrift über die hier zur Sprache gebrachten wie überhaupt bekannt gewordenen Mißstände auszuarbeiten hat, um dieselbe der Neichsregierung zuzustellen. Die von Deisinger vorgeschlagene Resolution wird einstimmig angenommen. Um 6 Uhr erfolgt Vertagung bis Montag Morgen um 8 Uhr.

Kommunales.

* Neue Straßenanlagen. Das an der Chauffeestraße belegene früher der Wöhlert'schen Maschinenbau- und Eisen­gießerei- Aktiengesellschaft, jetzt dem Bankier Schwabacher_ge= hörige umfangreiche Terrain beabsichtigt der jezige Bestzer durch Anlage neuer Straßen der Bebauung zu erschließen. Zu diesem Zwecke sollen drei neue Straßen in den Be­bauungsplan aufgenommen werden, von denen die Straße I zwischen den Grundstücken Chauffeeftr. 49 und 51 von der Ost­seite der letteren in der Richtung auf den Stettiner Bahnhof und weiter auf den Gartenplay beziehungsweise die Herms­dorferstraße zu abgehen, während die Straße 11 zwischen den Grundstücken Chauffeestr. 35 und 38 ebenfalls von der Ostseite des legteren in der Richtung auf den Stettiner Bahnhof und weiter auf den Gartenplatz resp. auf die Feldstraße zu ange= legt werden soll. Diese beiden projektirten Straßen I und II sollen ungefähr in der Mitte zwischen der östlichen Grenze der Grundstücke Chauffeestr. 38-49 und der westlichen Grenze des Stettiner Bahnhofs durch die projektirte Straße 11, welche etwa in parelleler Richtung mit der Lage und Richtung laffen die Möglichkeit einer späteren Verlängerung derselben bis zum Gartenplaß, und dadurch die Herstellung einer Verbindung zwischen Chauffee- und Gartenstraße für den Fall offen, daß die Zukunft eine Verlegung des Stettiner Bahnhofes oder eine Veränderung im Betriebe beliebt desselben werden

Nimmt die Kaffe innerhalb einer, sollte. von dieser hö­heren Verwaltungsbehörde zu bestimmenden, mindestens sechswöchentlichen Frist die erforderliche Abänderung des Statuts vor, so ist das Statut ununterbrochen als den Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend zu erachten."

Hamburg- Altona  . Einen neuen§ 75a einzuschalten: Streitigkeiten, welche zwischen den auf Grund des§ 75 von Der Zugehörigkeit zur Gemeindekrankenversicherung oder zu einer tentaffe befreiten Personen oder ihren Arbeitgebern einerseits nach Maßgabe der Vorschriften dieses Gesetzes errichteten Kran­tentasse befreiten Personen oder ihren Arbeitgebern einerseits und einer Orts, Betriebs-( Fabrik), Baus oder Innungskaffe andererseits über die Verpflichtung zur Leistung von Beiträgen entstehen, werden von derjenigen höheren Verwaltungsbehörde entschieden, welche die Hilfskaffe zugelassen hat. Gegen deren Entscheidung findet binnen zwei Wochen die Berufung an das Reichstrantenfaffenamt statt. Die Berufung hat aufschiebende Wirkung."

Hier berührt Redner nun den Kampf der Drtskassenver­waltungen in Dresden   gegen die freien Hilfskaffen und äußert er die Ansicht, daß man dort nur bezweckt habe, die Zentraltassen zu schädigen, welche Ansicht durch die Thatsache bestätigt werde, daß die dortigen Lokaltassen ungeschoren gelassen worden sind. Ein ähnlicher Kampf, aber durchgreifender, wurde neuerdings den freien Kaffen im Kreise Solingen   geliefert, und zwar von den Gemeindevorstehern und Ortsbehörden. Die Verwaltungen der freien Kaffen wandten sich an die Regierung, dieselbe um ein Gutachten ersuchend, ob die resp. Statuten nicht dem§ 75 des Geſetzes voll und ganz entsprächen. Die Regierung von Düffel­Gesetzes voll und ganz entsprächen. Die Regierung von Düffel dorf gab ein Gutachten zu Gunsten der freien Kassen ab, doch der betreffende Gemeindevorsteher erklärte, daß er entgegengesetter Meinung sei, aber er wolle, da doch eine Aenderung des Gesetzes in nächster Beit bevorstehe, vorläufig die Sache so belassen, wie fie bisher gewesen. Bum Schluß schlägt Redner folgende Reso­lution zur Annahme vor:

schädigen, welche Ansicht durch die Thatsache beſtätigt werde, daß

" Das Gesez, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter vom 15. Juni 1883, entspricht nicht den Anforderungen, Calbe  . Als Schluß ist dem§ 6 hinzuzufügen: Bei welche die Arbeiter an dieses Gesetz zu stellen berechtigt find, Rrankheiten, welche durch Betheiligung bei Schlägereien oder da es unstreitig, neben seinen Vortheilen, erhebliche Nachtheile Raufhändeln entstanden, braucht erst dann Krankengeld gewährt

Falscher Schmuck.

Pariser   Stizze von Guy de Maupassant  .

( Schluß.)

Der Kaufmann schlug seine Bücher auf, blätterte darin und sagte dann: Ganz recht, dieses Kollier wurde am 20. Juli 1876 an Madame Lantin, Rue des Martyrs 16, gesandt."

Beide Männer blickten einander an. Der Beamte war sprachlos vor Staunen und der Kaufmann glaubte einen

Er nahm sein Rollier, stedte es zu sich und verließ den Lantin wußte gar nicht, was er davon denken sollte. Laben wieder. Er empfand das Bedürfniß, allein mit fich Dieb vor sich zu haben.

Ju sein und sich die Sache zu überlegen.

Raum befand er sich aber auf der Straße, als er in lautes Lachen ausbrach.

ich ihn nun beim Wort genommen hätte! Oh, dieser Dummkopf!" sagte er zu sich selbst. Wenn Das ist mir ein netter Bijouteriewaarenhändler, der nicht einmal falsche Steine von echten zu unterscheiden versteht." Juwelierladen. Er trat nun in einen in der Rue de la Paix gelegenen Raum hatte der Inhaber desselben den

Schmuck angesehen, als er sagte: ,, Ah, diese Kette kenne ich fehr gut, sie stammt ja aus meinem Geschäft."

Lantin wurde schon wieder verwirrt und verlegen. Raum konnte er noch fragen: Wie viel ist sie wohl werth?" kauft, und ich bin bereit, Ihnen achtzehntausend Franks Ich habe sie für fünfundzwanzigtausend Franks ver­

Wollen Sie mir dieses Kollier für vierundzwanzig Stunden hier lassen?" sagte er dann. ,, Ich gebe Ihnen eine Empfangsbescheinigung darüber.

Lantin stotterte: ,, Ja- ja natürlich" und bald

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barauf steckte er das Papier zusammengefaltet in seine Tasche und verließ den Laden.

Er ging die Straße hinunter wie im Traume, dann blickte er sich um, bemerkte, daß er eine falsche Richtung eingeschlagen hatte, ging bis zu dem Tuilerien- Play, ging eingeschlagen hatte, ging bis zu dem Tuilerien- Platz, ging über die Seine, bemerkte abermals, daß er auf diesem Wege nicht an sein eigentliches 3iel kommen fönne, begab sich nach den Champs- Elys es und noch immer wollte tein flarer Gedanke in seinem Kopfe aufsteigen. Er zermarterte fein Seine Frau Hirn, um zu verstehen, um zu begreifen. fonnte doch unmöglich einen Schmudgegenstand von solchem

dafür zu geben, den gesetzlichen Vorschriften gemäß muß ich Werthe gekauft haben nein, das war gar nicht denkbar. Sie dann aber bitten, sich mir als rechtlicher Eigenthümer Aber dann dann war es ja ein Geschenk! Ein Geschenk

auszuweisen."

Diesmal mußte sich Lantin setzen, so war ihm der

Schreck und das Erstaunen in die Glieder gefahren. Er er­

Stette

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aber sehen Sie die ich habe

widerte mit Anstrengung: ,, Aber doch nur genau an! Ich- ich selbst

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bisher immer geglaubt daß sie unecht sei-"

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Der fälligst Ihren Namen sagen, mein Herr?"

Juwelier antwortete nur: Wollen Sie mir ge­

Recht gern. Ich heiße Lantin, ich bin Beamter im

Ministerium des Innern und wohne Rue des Martyrs 16." I

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von wem? Wofür?

Er blieb mitten auf dem Wege stehen. Es saufte und - ein furchtbarer Gedanke, ein braufte ihm in den Ohren entseglicher 3weifel stieg in ihm auf. Sie?! Sie?! Die anderen Kleinodien müßten dann auch Geschenke sein! Er glaubte, daß die Erde unter seinen Füßen wanke, daß ein Baum, der vor ihm stand, ins Schwanken gerathe er griff mit den Armen in die Luft und fiel besinnungslos zu Boden.

Im Laben eines Apothekers, wohin ihn Vorübergehende

Auch die Straße II würde in diesem Falle bis zur Invalidenstraße verlängert werden können. Der Unternehmer Schwabacher ist bereit, das zur Anlegung der Straßen erforderliche Terrain, welches einen Gesammtinhalt von 135 799 Quadratmeter besigt, unentgeltlich an die Stadte gemeinde abzutreten und alle drei Straßen auf seine Kosten zu reguliren und pflastern zu lassen, auch hat derselbe die Zufiche­rung, daß das innerhalb einer späteren Verlängerung der drei Straßen liegende, ihm gehörige Terrain bei Eintritt dieses Beitpunktes ebenfalls unentgeltlich an die Stadtgemeinde abge­treten wird, noch dahin erweitert, daß dieses Terrain von der Bebauung ausgeschlossen wird. Der Magistrat hat geglaubt, daß durch die Anlage dieser drei Straßen, zu denen auch bes reits das tgl. Polizeipräsidium die ortspolizeiliche Zustimmung ertheilt hat, eine Förderung des öffentlichen Interesses dadurch herbeigeführt wird, daß einmal das in Frage kommende große Terrain zu Wohnzwecken nugbar gemacht werden kann, während dasselbe bei Nichtanlegung der Straßen sicherlich wieder zu Fabrikanlagen ausgenugt wird, andererseits aber durch die Straßenanlagen der erste vorbereitende Schritt gethan wird, diese wünschenswerthe Verbindung der Chauffeestraße mit dem Garten- Plaz und dem sich daran schließenden Stadttheile her beizuführen, und hat daher beschlossen, die Anlage dieser drei neuen Straßen zu genehmigen und bei der Stadtverordneten­Versammlung die Aufnahme derselben in den Bebauungsplan zu beantragen.

* Was die Wahlen kosten. Der Entwurf des Stadt­haushaltsetats für das nächste Rechnungsjahr 1887 88 enthält im Spezialetat 59( Geschäftsbedürfniffe) drei Ansäge, welche die in Aussicht stehenden Wahlen betreffen und sich im Ganzen auf 47 000 m. belaufen. Zunächst sind 22000 M. für die Stadtverordnetenwahlen angesetzt; im November nächsten Jahres ist das am 1. Januar 1888 ausscheidende Drittheil der Stadt­verordneten zu wählen. Dann folgen 20 000 M. für die Wahl des Reichstages, deffen Legislaturperiode zu Ende geht und 5000 M. für Wahlen zum Abgeordnetenhause, welche möglicher Weise stattfinden, wenn Mandatsniederlegungen erfolgen. Sollte das Abgeordnetenhaus aufgelöst werden, so muß eine ertraordinäre Bewilligung von Geldmitteln nachgesucht werden.

gebracht hatten, kam er wieder zu sich. Sofort eilte er in feine Wohnung und schloß sich daselbst ein.

Bis die Nacht herabsant weinte er unaufhörlich; er biß in sein Taschentuch, um nicht laut aufschreien zu müssen. Furchtbar abgespannt von der Ermüdung und dem Kummer warf er sich endlich auf sein Bett und versank in tiefen Schlaf.

Ein Sonnenstrahl erweckte ihn; langsam erhob er sich und machte sich fertig, um wieder ins Ministerium zu gehen. Mit solcher Bitterkeit im Herzen, nach solchem Schlage ar­beiten zu müssen, das war hart. Er überlegte es sich, ob er sich bei seinem Vorgesetzten nicht lieber für sein Aus­

bleiben entschuldigen sollte. Das that er benn auch in

einem Briefe. Dann erinnerte er sich, daß er wieder zu dem Juwelier gehen müsse, und die Röthe der Scham stieg ihm ins Gesicht. Lange dachte er darüber nach, wie er sich in dieser Affäre verhalten solle aber er konnte doch schließ­dieser Affäre verhalten solle lich das Rollier nicht bei diesem Manne laſſen; so fleibete

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er sich denn vollständig an und verließ das Haus.

Es war prächtiges Wetter. Ein blauer Himmel wölbte sich über der Stadt und die Sonne lachte herab auf das Wogen und Treiben und auf die Spaziergänger, welche, die Hände in den Taschen, auf den Boulevards dahin= schlenderten.

Lantin sagte zu sich, als er diese Leute an sich vorbei­gehen sah: Wie glücklich sind doch die reichen Leute. Mit Geld kann man sich alles Angenehme verschaffen, jeden Rummer verscheuchen. Man kann gehen wohin man will -man kann Reisen machen, sich zerstreuen! Ach, wenn ich doch reich wäre!"

Jetzt fühlte er nagenden Hunger, denn seit vorgestern hatte er keinen Bissen zu sich genommen. Aber seine Taschen waren leer und da erinnerte er sich wieder des Kolliers. ,, Achtzehntausend Franks! Achtzehntausend Franks! Dnoner­wetter, das nennt man eine hübsche Summe!"

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