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Beilage zum Berliner Boltsblatt.

Nr. 273.

Lokales.

Die dehnbaren Strafbestimmungen für Arbeiter, welche sich in den Unfallverhütungsvorschristen der Musikinstru menten- Industrie- Berufsgenossenschaft befinden, stehen in einem auffälligen Gegensatz zu denjenigen Strafbestimmungen, welche von derselben Berufsgenossenschaft gegen die Betriebsunternehmer getroffen find, falls diese den Unfallverhütungsvorschriften zu widerhandeln. Bunächst sind diese Vorschriften selbst zu Gunsten der Unternehmer äußerst dehnbar. Es heißt da z. B.: Echwung­räder der Dampfmaschine und am besten die ganze ist einzu­friedigen; Kammräder find thunlichst zu umkapseln; Treibriemen find möglichst durch Verschläge, Echutleisten und dergl. vor jeder Berührung durch Personen sicher zu stellen; die Messer der Hobel, Fraise-, Abrichte- und sonstigen Holzbearbeitungs­maschinen mit rasch laufendem Schneidezeuge find thunlichst gegen alle Berührung abzuschließen u. f. m. Man sieht, alle diese Bestimmungen find nicht minder dehnbar als die strengen Strafbestimmungen für die Nichtbeachtung der Unfallverhütungs­vorschriften gegen die Arbeiter, nur daß jene sich nach der ent­gegengesegten Richtung hin gebrauchen laffen. Während der Arbeiter bei dem geringsten Versehen unrettbar der Strafe ver­fällt, wird das dem Unternehmer nach diesen Bestimmungen wohl felten oder nie passiren. Wer soll denn entscheiden, ob die vorhandenen Schußvorrichtungen thunlichst, möglichst und am besten" angebracht find? Und nun vollends die Straf bestimmungen gegen die Unternehmer! Bei den Arbeitern war die Strafe flipp und klar bis zum Betrage von sechs Mark be­messen für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unfall­versicherungsvorschriften; für die Unternehmer hat man eine eigenthümlich fomplizirte Bestimmung getroffen, welche fast Darauf schließen läßt, daß dieselbe praftisch nie angewendet werden soll. Untern: hmer, welche den getroffenen Unfallver­hütungsvorschriften zuwider handeln, sollen natürlich in eine höhere Gefahrenklasse eingeschäßt werden; befinden sie sich bereits in der höchsten, so haben sie einen Buschlag von 50 bis 100 Brozent zu ihren ordentlichen Beiträgen zu entrichten. Nun hängen aber die Beiträge der Arbeiter von den Beiträgen und der Gefahrenklasse der Unternehmer ab. Man würde also, indem man nach der erwähnten Strafbestimmung die Unter­nehmer höher einschäßt, auch zugleich dessen Arbeiter treffen! Durch diese Art der staatlichen Fürsorge wird die angeblich so großartig angelegte sozialpolitische Gefeßgebung wohl faum an Beliebtheit bei den Arbeitern gewinnen.

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Verjährungen. Angesichts des nicht mehr fernen Jahres­abschlusses mögen folgende Hinweisungen auf die Verjährungen an der Zeit sein. Es verjähren am 31. Dezember d. J.­wenn nicht bis zum legten Dezember dem Schuldner der Bahlungsbefehl oder die Klage zugestellt ist Forderungen aus dem Jahre 1884: 1) der Fabrikunternehmer, Raufleute, Krämer, Künstler und Handwerker für Waaren und Arbeiten, sowie der Apotheker für Arzneimittel, mit Ausnahme solcher Forderungen, welche in Bezug auf den Gewerbebetrieb des Empfängers der Baaren oder Arbeit entstanden sind; 2) der Fabrikunternehmer, Kaufleute, Krämer, Künstler und Handwerker wegen der an ihre Arbeiter gegebenen Vorschüsse; 3) der Schul- und Erziehungs anstalten aller Art für Unterricht, Erziehung und Unterhalt;

4) der Lehrer für Honorar, mit Ausnahme derer, die bei den öffentlichen Anstalten reglementswidrig gestundet werden; 5) der Fabrikarbeiter, Gesellen und gemeinen Handarbeiter wegen rückständigen Lohnes; 6) der Fuhrleute und Schiffer wegen Fuhrlohn und Frachtgeld, sowie ihrer Auslagen; 7) der Gast- und Speisewirthe für Wohnung und Betöftigung. Mit dem Ablaufe von 4 Jahren verjähren mit dem 31. De zember u. A. folgende Forderungen: der Kirchen, Geistlichen und Kirchenbeamten wegen Gebühren aus kirchlichen Hand­lungen, der Anwälte, Notare, Medizinalpersonen, Auftions­tommiffarien, Makler überhaupt aller derjenigen Personen, welche zur Besorgung bestimmter Geschäfte öffentlich bestellt und zugelassen sind oder sonst aus der Unternehmung einzelner Arten von Aufträgen ein Gewerbe machen, ebenso der Zeugen und Sachverständigen wegen ihrer Gebühren und Auslagen; Der Haus- und Wirthschaftsoffizianten, der Handlungsgehilfen  

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Berliner   Sonntagsplanderei. soweit dasselbe eine C. R. Was heute ganz Berlin­Mark für ein Lotterieloos anwenden konnte in Athem und Spannung erhält, ist das fehlende 2003 in der Glücks­trommel der Ausstellungslotterie. Die traurigen Ueberreste dieses Unglückslooses, im verwegendsten Sinne des Wortes, sollen zwar aufgefunden sein, indessen sind dieselben bis zu einem Grade der Unkenntlichkeit entstellt, daß an eine Her­stellung der Unglückszahlen durchaus nicht gedacht werden tann. Was wird geschehen, wird die Lotterie für giltig er­flärt oder wird das Spielen noch einmal beginnen das

weber die Beitungen, noch die Loosinhaber zur Ruhe kom

men läßt.

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Sonntag, den 21. November 1886.

und des Gefindes an Gehalt, Lohn und anderen Emolumenten; der Lehrherren wegen des Lehrgeldes 2c. 2c.

Der Verkehr mit den Behörden ist insofern ein um­ständlicher, als die instanzenmäßige Erledigung von Gesuchen u. dgl. gemeinhin eine mehrwöchige Zeitdauer beansprucht. Es ist daher allen denjenigen, welche für das Jahr 1887 außer halb Berlins   ein Gewerbe im Umherziehen zu betreiben be absichtigen, zu welchem nach dem Gesez vom 1. Juli 1883, die Abänderung der Gewerbeordnung betreffend, an Stelle des bisherigen Legitimationsscheins" ein Wandergewerbeschein" erforderlich ist, dringend zu empfehlen, das betreffende Gewerbe umgehend anzumelden und zwar find alle diesbezüglichen Ge­suche bei dem hiesigen Polizeipräsidium einzureichen, insofern die event. Antragsteller Einwohner der Stadt Berlin   sind. Ter nachgesuchte Wandergewerbeschein" wird später von der föniglichen Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern in Berlin   ausgefertigt, welche auch dem Antragsteller die er­folgte Ausfertigung schriftlich bekannt giebt, zugleich mit der Höhe der für den resp. Wandergewerbeschein zu entrichtenden Steuer. Diese Steuer ist bei der föniglichen Steuerkaffe, Hinter dem Gießhause Nr. 1 part., zu hinterlegen, worauf dann die Verabfolgung des nachgesuchten Wandergewerbescheines erfolgt. Um Irrthümer zu vermeiden, sei jedoch darauf hingewiesen, daß alle diejenigen Personen, welche ausschließlich nur selbstgewonnene rohe Erzeugnisse der Land- und Forstwirthschaft, des Garten­und Obstbaues, der Geflügel und Bienenzucht im Umber­ziehen feilbieten wollen und deshalb eines Wandergewerbe­Scheines" nicht bedürfen, den erforderlichen Gewerbeschein direft bei der königlichen Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern in Berlin  , Abtheilung für Gewerbeftener, Hinter dem Gießhause Nr. 1, 1 Treppe, nachzusuchen haben.

Jnwieweit die Einholung einer polizeilichen Erlaub­niß zur Abhaltung von Tanzlustbarkeiten erforderlich ist, das ist eine gegenwärtig viel erörterte Frage, da die Saison der Tanzvergnügungen bereits begonnen hat und diese in allen Formen als Bälle, Kränzchen, Vereinsvergnügungen, Fortseßun gen von Konzerten, Abendtischen und dergl. abgehalten werden. Nach dem Ministerialerlasse vom 26. November 1859 sollen Tanzlustbarkeiten, welche von Privat- oder sogenannten ge­schloffenen Gesellschaften gegen Erlegung eines Eintrittsgeldes veranstaltet werden, als öffentliche nur dann betrachtet werden, wenn die Gesellschaft eben nur zu dem Zwecke, die Tanzluſt­barkeit zu veranstalten, zusammengetreten ist, nicht aber, wenn fie bereits anderweitig besteht und die Tanzlustbarkeit für ihre Mitglieder und etwaige Gäste derselben nur gelegentlich neben den Zwecken, welche fie sonst verfolgt, wenn auch gegen beson deres Eintritts- oder Tanzgeld veranstaltet. Ferner sind nach dem Ministerialerlaß vom 2. November 1884 die von Privats gesellschaften, welche zu dem Zwecke, die Tanzlustbarkeit zu veranstalten, nicht erst zusammengetreten find veranstalteten Tanzlustbarkeiten als öffentliche nur dann anz sehen, wenn zu denselben der Zutritt auch Nichtmitgliedern der Gesell­schaft, welche nicht zugleich Gäste derselben find, gegen Er­legung eines Tanzgeldes freisteht. Die polizeiliche Erlaubniß aber ist nur zur Abhaltung öffentlicher Tanzvergnügungen er­forderlich, nicht aber auch für private Vergnügungen dieser Art; ja das Kammergericht hat sogar fürzlich legtinstanzlich entschieden, daß ein Gastwirth dadurch, daß er zu einem Privattanzver­gnügen sein Lokal bis über die Polizeistunde hinaus hergiebt, eine Polizeikontravention nicht verübt und namentlich gegen die Festsetzung der Polizeistunde nicht verstößt. Es dürfte also den meisten Vereinen und Gesellschaften mit leichter Mühe möglich sein, ihre Tanzvergnügungen als private zu arrangiren, wo­durch sie den Umständlichkeiten einer Einholung der polizeilichen Erlaubniß enthoben werden.

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Zu unserem Artikel über die Ernährung in Ge­fangenenanstalten in Nr. 271 unseres Blattes wird uns ge­fchrieben: So gut die Ernährung der Gefangenen sich auf dem Papier ausnimmt, so ist sie doch wohl ebenso oft nur als eine Sungertost zu bezeichnen, und daher in vielen Fällen der Hungerkost zu bezeichnen, und daher in vielen Fällen der Grund, welcher die Freiheitsstrafe für so Manchen zur Todes­firafe macht. Nach den Ausführungen des langjährigen Straf­anstaltsarztes Dr. Böhm( jest Medizinalrath in Magdeburg  )

den Zeiten, wo die vier Wenzel ihre Weltherrschaft ange­treten haben, wohl noch keinem Menschen eingefallen, eine Entschuldignng dafür zu erlangen, wenn er gerade zufällig gute Karten hatte. Aus diesem Grunde muß noch einmal gute Karten hatte. Aus diesem Grunde muß noch einmal gespielt werden.

Man wird alle Tage flüger, und selbst eine ins Wasser gefallene Lotterie bietet noch immer des Lehrreichen genug. Man sagt ja, daß wir im Zeitalter der Erfindungen und Entdeckungen leben, und da dürfte es uns eigentlich Wunder nehmen, daß man noch keine Vorrichtungen getroffen hat, die jeden Irrthum ausschließen. Wenn man alle Bilder, die zur Verloosung kommen, ausgeknobelt hätte, so hätte ein solches Unglück nicht geschehen können, und viele Leute. hätten einen angenehmen Beitvertreib gehabt. Aber wo es angebracht ist, sind die Menschen noch lange nicht findig

genug.

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3. Jahrg.

erhalten die Gefangenen in Ludau niemals Fleisch, ihre Er nährung entspricht sonst in der Zusammenseßung der der ärmsten Volksmaffen Norddeutschlands. Zu Mittag erhalten fie z. B. 1170 Gramm Kartoffeln oder Kartoffel mit Erbsen oder Linsen gemischt, abwechselnd auch Rüben, Buchgrüße, Graupen. Neben der geringen Eiweißquantität in dieser Kost fällt auch der Fettmangel auf, wodurch eine übermäßige, die physiologische Funktionirung störende Belastung der Ver­dauungsorgane mit Kohlenhydraten nothwendig wird. Nach dem Berichte desselben Arztes erhalten die in Luckau   bei Waffer und Brot" eingesperrten Gefangenen täglich 1000 Gramm Roggenbrot und 18 Gramm Salz. Darin sind enthalten: 85 Gramm Eiweiß, 13 Gramm Fett und 525 Gramm Kohlen hydrate. Bedenkt man, daß auch die ärmsten Arbeiter Nord­deutschlands 88 Gramm Eiweiß, 20 Gramm Fett und 625 Gramm Kohlenhydrate zu verzehren pflegen( was nur einer sehr nothdürftigen Nahrung entspricht), die Ausnußbarkeit des Brotes aber zumal bei fehlender Bewegung eine viel geringere, als die einer gemischten Nahrung ist, so ergiebt sich von selbst, daß diese Elenden noch elender gemacht werden, als es das Gefeß verlangt.

Herr Tischler Paul Lerch ersucht uns unter Bezugnahme auf den Artikel in Nr. 270 unseres Blattes um die Berichti gung, daß cr feineswegs wegen Verbreitung verbotener Schriften unter Anklage gestanden hat, sondern daß die Schriften, die er verbreitete, damals noch gar nicht verboten waren. Die An­flage handelte fich um Verbreitung von Druckschriften ohne polizeiliche Erlaubniß.

Haussuchung. In Friedrichsberg wurde am Mittwoch bei den Herren Julius Vieweg, Gürtler, und Gustav Mayn hardt, Kohlenhändler, eine polizeiliche Haussuchung nach ver­botenen Schriften abgehalten. Die Durchsuchung der Woh nungen nahm 3 Stunden in Anspruch.

Die auf Grund des Sozialistengesetes vor einigen Tagen aus Berlin   ausgewiefenen Schloffer H. Bennewig und Metalldreher Karl Schulge haben am Sonnabend Vormittag um 10 Uhr Berlin   verlassen. Zum Abschied hatte sich eine bes deutende Anzahl von Freunden und Genoffen der Gemaßregelten eingefunden, doch erfolgte die Abreise ohne irgend welche Stö rung. Mögen die Heimathlosen in der Fremde bald eine glückliche und fichere Eristenz finden!

Zwei Arbeiter passirten vor einigen Tagen das Elisabeth Ufer. An der Ecke der Waldemarstraße sahen fie einen jungen, fräftigen Mann in den zwanziger Jahren vor sich gehen. Dieser wantte plößlich und fiel dann wie leblos zur Erde. Hilfsbereit sprangen die Arbeiter hinzu und richteten den Unglücklichen auf. Sie erfuhren jeßt, daß der junge Mann vor acht Tagen aus der Charitee entlassen und seit dieser Zeit obdachslos war. Seit drei Tagen hatte der Bedauernswerthe nichts gegeffen. Es wurde zwar unter dem Publikum, das sich schnell ansammelte, eine Rollette veranstaltet, die den Wermsten vor augenblicklichem Mangel schüßte, aber ist diese Hilfe von Dauer?" do

Ein tragi- komisches Liebesabenteuer wird aus Nauen  gemeldet: Vor einigen Tagen veranstaltete eine ambulante Berliner   Sängergesellschaft in Nauen   ein Konzert, bei dem fich sämmtliche Honorationen der Stadt und nächsten Umgegend ein Rendezvous gaben. Darunter befand sich auch ein junger, nicht in Nauen   wohnhafter Amtssekretär. Die Anwesenheit seiner Braut hinderte den jungen Mann nicht, sein Gemüth für die Klänge der Mufit durch eine respektable Reihe von Seideln empfänglicher zu machen und zwar so empfänglich, daß die Braut zu der Meinung gelangte, ihr Verlobter habe viel über den Durst getrunken. Diese Meinung, deren Richtigkeit dahins gestellt bleiben mag, veranlaßte die entrüftete Braut zu ernsten Vorwürfen auf dem Heimwege und zu der Drohung, die Vere lobung aufzuheben, wenn sich ein solcher Fall zum zweitenmal ereignen würde. Wenn Du das thust, dann schieße ich mich todt!" rief der Herr Bräutigam, dabei riß er blißschnell einen Revolver aus der Tasche und ehe noch beide wußten, was ges schah, da dröhnte ein Schuß durch die Stille der Stadt, die Bewohner der Stadt aus dem Schlafe schreckend und an die Fenster treibend. Die hohe Obrigkeit war sehr bald zur Stelle und stellte den Thatbestand fest. Danach hatte der Herr Amte

und begehre nimmer und nimmer zu schauen, was sie gnädig bedecken mit Nacht und mit Grauen!"

Wir sahen Kürasse, nein mittelalterliche Rüstungen aus Stahlspangen, Fischbein und dem stärksten 3eug hergestellt, so daß ein Jeder, der ein solches Gehäuse anlegt, von der Schulter bis zur Hüfte gegen Hieb und Stoß schier unver wundbar ist. Ida Barber, Sie haben noch nie ein Berliner  Korset gesehen, denn ein solches Ding würde dem dicksten Bierbrauer die dünnste Lieutenantstaille verschaffen, und unsere Damen, die man nur in diesen Unglücksinstrumenten eingezwängt erblickt, sollten keine Taillen haben? Pflicht der Menschlichkeit ist es, im Namen aller derjenigen, die, in Stahlschienen und Fischbein eingepreßt, ein elendes Da­sein führen, feierlich Protest einzulegen gegen eine solche Schmähung. Wenn unsere forsetumschlossenen Damen aus ihrer engen Umhüllung heraus überhaupt noch Pips" fagen tönnten, so müßten sie über eine solche Verunglimpfung insgesammt ein Wehgeschrei erheben, welches in Ida Barber's Ohren wiederklingen müßte, wie die Posaunen des jüngsten Gerichts!-

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Aber wenn man einmal vor einem Schaufenster ge= standen hat, in welchem die allermodernsten Errungenschaften der weiblichen Ankleidekunst ausgestellt sind, so wird ein Mißtrauen geweckt, welches zuerst ganz leise auffeimt,

Die Meinungen in diesem Falle die eigentliche Be­zeichnung für Wünsche" find getheilt, wie das ja in Da lobe ich mir eine gewisse Ida Barber, die eine der Natur der Sache liegt. Die glücklichen. Gewinner, und ganz famose Entdeckung gemacht hat. Es flingt nicht namentlich solche, die ihren Gewinn bereits in baares Geld höflich, wenn man eine Dame eine gewiffe" nennt, man umgesetzt haben, schreien aus Leibeskräften: Es meiß jedoch nichts Gewisses, ob diese Dame Fräulein" dabei, versehen ist auch verspielt!" Die Madame" oder, was jetzt so modern geworden ist, gar Gegenpartei dagegen, das heißt das Gros der= " gnädige Frau" genannt werden will. Also Ida Barber jenigen, auf deren Nummern Nieten entfielen, stimmen in schreibt Modeberichte für den Pester Lloyd", und in einem -die ben Schlafruf ein: h, wo werden wir denn wir dieser Berichte stellt sie die kühne Behauptung auf hätten ja ebenso gut gewinnen können, wenn - Auf Feber sträubt sich gegegen das Niederschreiben, aber es muß schließlich aber immer stärker und stärker wird und endlich in dieses Wenn" spißt sich der ganze Streit zu, und unglück- geschehen sie behauptet also, daß die Berliner   Damen lich derjenige, welcher alle die Gutachten, die den Tages- keine Taillen haben. blättern von zuständiger", von Sachverständiger", von hoch zugehen, studiren muß, um überhaupt auf dem Laufen­Au bleiben. Die Sache wird für den Unglücklichen, der gar fein Loos besitzt, noch viel tragischer, denn ihn geht die Geschichte überhaupt nichts an.

den

Trotzdem aber ziemt es sich für jeden wackeren Staats­ob Loosbefizer oder nicht zu einer so hoch­

bürger

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Furchtbarer Vorwurf, entsegliche Vermuthung! Man hat, wenn wir nicht irren, in Schaubuden   bereits Damen für Geld gezeigt, denen die Beine fehlten, aber mindestens für Geld gezeigt, denen die Beine fehlten, aber mindestens hatten sie doch eine Taille; diesen Körpertheil besitzen ja hatten sie doch eine Taille; diesen Körpertheil besitzen ja sogar die Lieutenants, denn sie schwören drauf. Man wird unsere Entrüstung auch ohne weite Betheuerungen für un­verfälscht und durchaus aufrichtig halten, denn es ist eine Pflicht der Galanterie, stets und ständig auch für die äußeren

Leider fehlen uns nun alle Kenntnisse, um uns mit

dem Gedanken Gestalt gewinnt: Wenn eine Frau Alles das trägt, was hier zu sehen ist, was bleibt denn wohl von ihr übrig, wenn sie sich entkleidet?

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Es ist eine Stimmung, würdig des heutigen Todten­sonntags, die sich unserer bei diesem Gedanken bemächtigt. er fiel hin= Manch' Einer faufte sich eine Raze im Sad, ein; manch' Anderer wurde durch das Korset zu einer un= vortheilhaften Akquisation verleitet. Indessen will die Welt immer noch getäuscht sein, und Ida Barber hat ganz Recht, wenn sie dieses Thema auf das Tapet brachte. Es geht eben nichts über eine Wespentaille, wenn man auch schließ­lich vom Schlage getroffen wird, wenn man auch an den

Fräulein, oder gnädige Ida Barber in eine sach- schmerzhaftesten Krankheiten langsam dahinſiecht, was liegt

wichtigen Sache Stellung zu nehmen. Wenn man mich Vorzüge unserer Damen einzutreten. um meine unmaßgebliche Meinung fragen sollte, so bin doch für Wiederholung der Lotterie. Erstens könnte die gemäße Polemik einzulassen. Um diesen Mangel an wirt­Berliner Zeitung durch Veröffentlichung der Lotterielisten lichen Kenntnissen einigermaßen zu beseitigen, faßten wir ihre Leser wieder einmal recht angenehm unterhalten,

vor einem Schaufenster Posto, um durch eine gehörige

uns

über die dort ausgestellten Damentoilette зи in

Welt wüßte, daß auch eine Frau Eingeweide hat, die einen

ganz bestimmten Raum zu ihrer organischen Entwickelung bedürfen. Daher immer hübsch eingepreßt, Ihr Berliner  Frauen, damit Euch Ida Barber nichts Uebles mehr nach­

und zweitens bedeutet die Sache doch nicht mehr, als Beaugenscheinigung wenn bei einer gewöhnlichen Statpartie vergeben" worden Gegenstände einer modernen ift. Man giebt dann einfach noch einmal, und es ist seit formiren. Doch, der Mensch versuche die Götter nicht, fagen kann.