Tekretär den Revolver nur ganz zufällig bei fich. Er hatte den selben erst furz vorher der Kuriosität halber getauft, weil fich mit dem Revolverein Schloffermeister erschoffen hatte. Als ihm seine Braut nun die befagten Vorwürfe machte, erinnerte er fich der Waffe, zog dieselbe hervor, um seine Braut ein wenig zu erschrecken und an die Möglichkeit glauben zu machen, daß er sich wirklich ein Leid anthun werde, wenn sie ihre Drohung später einmal wahr machen sollte. Nur zum Schein wollte er den Hahn aufziehen, er muß wohl aber durch eine unvorsichtige Handbewegung an den Drücker gekommen sein und so die Entladung herbeigeführt haben. Die Sache ist noch einmal glücklich abgelaufen, es hätte schlimmer kommen fönnen; einen fleinen Denkzettel hat der Herr Amtssekretär aber doch erhalten, denn das Geschoß ist ihm durch eine Hand gegangen, hat dann den Mantel der Braut gestreift und be­schädigt und dieser schließlich eine fleine Schramme beigebracht. Für die Bewohner Nauens giebt diese Affäre einen recht heiteren Gesprächsstoff.

Ueber einen Raubanfall wird den sämmtlichen Bolizei­behörden soeben durch die fgl. Staatsanwaltschaft zu Potsdam folgende Mittheilung gemacht: In der Nacht zum 5. November um ca. 3 Uhr ist der Lehrer Lehmann zu Lüdendorf von drei unbekannten Männern, von denen zwei geschwärzte Gesichter hatten, überfallen worden und find ihm außer einigen Lebens­mitteln 20 m. baares Geld, sowie eine silberne Zylinderuhr geraubt. Legtere trug im Gehäuseboden die Nr. 567 und auf bem Charnier des letteren das Zeichen 703 R eingravirt. Ueber bie Personen der Räuber kann nur angegeben werden, daß alle brei etwa 20 bis 30 Jahre alt, zwei von mittler, nicht fräftiger Statur, der dritte dagegen ziemlich fräftig und breitschultrig ge­wesen sind. Alle Polizeiorgane werden ersucht, nach dem Ver­bleib der Uhr zu recherchiren und eventuelle Mittheilungen in der Angelegenheit der anzeigenden Staatsanwaltschaft zu machen.

Eine Einfalt vom Lande. Als am Freitag Abend die Schaffner auf dem Schlesischen Bahnhofe den nach Posen abfahren­den Personenzug revidirten, wurde einer dieser Beamten von einer ländlichen Arbeiterin, die mit ihrer Tochter von der Erntearbeit in die Heimath zurückkehrte und schon in den Zug eingestiegen war, gefragt, ob denn auch ihr Raften richtig be­fördert werde. Da die Frau vierter Klasse fuhr, so war nicht anzunehmen, daß fie Gepäck aufgegeben habe und auf weiteres Nachfragen erfuhr denn auch der Schaffner, daß die Frau den Kasten auf eine Bank im Veſtibül niedergesezt hatte. Man habe ihr erzählt so theilte sie mit daß die Eisenbahn von dort das Gepäck durch die Erde " befördere und sich die Rei­senden nicht weiter um dasselbe zu kümmern brauchten. Wahr­Scheinlich hatte man der Frau von den nach den Perrons füh­renden Fahrstühlen erzählt und das gewann zuerst den Anschein, als sei ein Schwindler bei der Sache thätig gewesen, denn in dem Kasten hatten die beiden Frauen, die allerdings fein Uebermaß von Intelligenz verriethen, ihre in der Ernte­arbeit gemachten baaren Ersparnisse im Betrage von 50 Mark aufbewahrt. Die Beiden hatten gerade noch Beit genug, schnell auszusteigen, wozu fie allerdings sehr energisch vom Schaffner veranlaßt werden mußten. Der Kasten wurde glücklich auf der Bant im Vestibül ermittelt und zwar durch die Gepäckbeamten, denn die beiden Frauen fanden sich in den Bahnhofslokalitäten nicht zurecht. Es wurde ihnen erlaubt, die gelösten Billets zum nächsten Zuge zu benußen.

Wegen Kautionsschwindels sind zur Haft gebracht der Stellenvermittler Frid, Kochstr. 25, und der Buchhändler", frühere Restaurateur Drandt, Steinmegstr. 36," Hof parterre. Drandt bezeichnet sich als Buchhändler, weil er eine Broschüre, betitelt: Der herrschaftliche Diener, wie er sein soll", in deutscher und ruffischer Sprache an österreichische und russische Offiziere versendet. Zum Schreiben der Adressen engagirte er junge Leute mit einem Monatsgehalt von 45-80 M. nach Stellung einer Kaution von 75-300 M.; er veranlaßte die jungen Leute zur Stellung dieser Kautionen durch die An­gabe, daß in seinem Geschäft viel Geld durch ihre Hände ginge und daß früher junge Leute sich Unterschlagungen hätten zu Schulden fommen lassen. Thatsächlich haben dieselben nie Geld oder Geldeswerth in die Hände bekommen, sondern lediglich Adressen geschrieben. Zwangsvollstreckungen fallen Zwangsvollstreckungen fallen bei Brandt fruchtlos aus; die Kautionen hat er verbraucht und nicht zurückzahlen können. Der mehrfach wegen Betruges vor­bestrafte Frick hat, obwohl er von den von Orandt entlassenen jungen Leuten über die Verhältnisse des Orandt informirt war, dem­selben andere fautionsfähige junge Leute zugeführt, von denen er fich eine Vermittelungsgebühr für Nachweisung der Stelle von 20 bis 30 M. hat zahlen lassen. Frick hat weiter einem Restaurateur K. und einem Agenten C. junge Leute mit Kau­fionen zugeführt und wird die Untersuchung auch auf diese Fälle ausgedehnt. Auch bei K. und C. find die Zwangsvoll­streckungen fruchtlos ausgefallen.

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Polizeibericht. Am 18. d. M., Abends fand an der Ecke der York - und Bülowstraße ein Zusammenstoß zwischen einem Pferdebahnwagen und einem durch den Kutscher Pavel, Alte Jakobsstr. 4 wohnhaft, geführten Arbeitswagen statt, wo­durch ersterer mehrfach beschädigt und ein auf dem Vorder= perron stehender Herr am Kopf und linken Arm derartig ver­legt wurde, daß er sofort ärztliche Hilfe aufsuchen mußte.

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Am

19. d. M. Vormittags wurde in der Invalidenstraße der Kut­ scher Lange, als er neben seinem mit Getreide beladenen Wagen wagen erfaßt und umgestoßen und gerieth dabei so unglücklich unter die Räder seines eigenen Wagens, daß er an der linken Seite und am Kopf schwer verletzt wurde und nach dem Lazarus­Krankenhause gebracht werden mußte.- Am Nachmittag stürzte auf dem Hofe des Grundstücks Prinzen- Allee 62 63 ein Anabe aus der Höhe von etwa 15 Metern von einer Leiter und erlitt eine Gehirnerschütterung. Um dieselbe Zeit erschoß sich im Thiergarten in der Nähe der Belten ein Mann. Beranlaffung nicht bekannt. Gegen Abend sprang ein Dienstmann am Tempelhofer Ufer in den Landwehrkanal und ertrant, ehe ihm Hilfe gebracht werden konnte. Die bald darauf gefundene Leiche wurde nach dem Leichenschauhause gebracht. Abends

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nach 10 Uhr wurde der Barbierlehrling Kairies, als er in der Karlstraße ein durchgehendes Pferd aufhalten wollte, von dem­felben überrannt. Er erlitt dabei so schwere Verlegungen am Kopf, daß er mittelst Droschte nach der Charitee gebracht werden mußte.

Gerichts- Zeitung.

Die Rädelsführer des Spremberger Krawalls vor dem

Schwurgericht.

Cottbus , den 20. November 1886. Dritter Tag der Verhandlung.

Gegen 9 Uhr Vormittags eröffnet der Präsident Landge­richtsdirektor Krause wiederum die Sigung. Der Kammer­gerichts- Chefpräsident, Geh. Ober- Justizrath Dr. v. Dehlschläger und Oberstaatsanwalt v. Lud wohnen wiederum der Verhand­lung bei.

Der erste Beuge ist der wegen derselben Angelegenheit von der Straffammer verurtheilte Fleischerlehrling Sydow. Dieser be fundet, daß Korn fich seiner Verhaftung widersetzt habe.

Lehrer Gische Anfang April d. J. hörte ich in einem Gastiofal von Krüger in Spremberg , daß ein Mann fich mit zwei mir bekannten jungen Leuten über sozialdemokratische Dinge unterhielt. Wie ich später hörte, war dies ein Restaurateur, Namens Klein. Dieser sagte: die Arbeiter in Deutschland müssen es ebenso machen wie in Belgien , dann wird es beffer werden." Der eine junge Mann erwiderte: Ich kann mich für solche Dinge nicht begeistern, ich bin vor noch kurzer Beit Soldat gewesen, habe meinem Raiser Treue geschworen und werde meinen Eid nicht brechen." Der andere junge Mann

fagte: Das nüßt ja doch nichts, es wird ja doch nicht beffer."| Die beiden ersteren verkehrten nur in untergeordneten Schnaps­

Klein erwiderte: Wenn Ihr so denkt, dann kann es allerdings nicht beffer werden, die deutschen Arbeiter müssen nur mehr Radau" machen. Ihr müßt einmal zu mir fommen, dann werde ich Euch Schriften zu lesen geben." Klein gab alsdann den jungen Leuten seine Adresse.

Einige von Säbischka vorgeschlagene Entlastungszeugen bekunden, daß Säbischka plößlich den Hutmacher Krüger gestochen, ohne daß unmittelbar vorher ein Bank voraufge­gangen sei.

Ehemaliger Polizeisergeant Richter: Am Gestellungss tage des 30. April habe er im Schießhause einen Ge­stellungspflichtigen zur Ruhe verwiesen. Da sei Hubrich hinzu­gekommen und habe gesagt:" Quatschen Sie doch mit dem Schafskopf" nicht; ein anderes Schimpfwort habe er von Hubrich nicht gehört. Später habe er einen Blick in ein Auskleide­zimmer gethan und gesehen, wie Hubrich einen Gestellungs­pflichtigen anfaßte und niederdrückte.

Gendarm Neidhardt bestätigt die legte Bekundung mit dem Bemerken, daß der betreffende Gestellungspflichtige fich ungebührlich benommen habe.

Wachtmeister Hubrich bestreitet, die bekundete Redensart zu Richter gethan zu haben. Er habe nur gesagt: Machen Sie fich doch mit dem Menschen nicht soviel zu schaffen." Der betreffende Gestellungspflichtige sei der Zigarrenmacher Arndt gewesen. Die Polizeisergeanten Richter und Schilling haben mit den Gestellungspflichtigen in fordialer Weise Bier getrunken, zusammen angestoßen u. s. w. Richter bestreitet das.

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er

Es wird nunmehr Zigarrenmacher Arndt, der wegen der­selben Affäre von der Strafkammer verurtheilt worden ist, aus der Haft vorgeführt. Dieser bekundet: Ich sagte dem Polizeiſergeant Richter, solle doch einmal nachsehen, wann ich drankomme und auf welcher Liste ich stehe. Richter ging nachsehen und sagte mir: ich stehe auf der 7. Lifte. Da tam Qubrich hinzu und sagte zu Richter: Geben Sie doch dem dummen Affen keine Antwort."

Präs. Ist das wahr? Zeuge: Dafür kann ich mehrere Zeugen stellen. Vertheid. R.-A. Schulz: Hat der Zeuge gehört, daß Hubrich auch andere Leute mit Schimpfworten angeredet?

Beuge: Das weiß ich nicht, ich habe so etwas gehört. Polizeiwachtmeister Hubrich bestreitet wiederholt, die be kundete Aeußerung gethan zu haben. Arndt habe mehrfach ge­sagt: er könne nicht so lange warten, sondern werde nach Hause gehen, so etwas fönne nur in Spremberg pasfiren u. s. w. Er habe dem Arndt erwidert: Sie sind zu heute vorgeladen und haben zu warten bis Sie aufgerufen werden, sonst haben Sie Strafe zu gewärtigen. Als nun Arndt an Richter mit dem selben Anliegen tam, habe er( Hubrich) zu Richter ge= fagt: Machen Sie sich doch mit dem Menschen nicht soviel zu schaffen."

Staatsanwalt: Hat der Zeuge gehört, daß Hubrich das Wort Schafskopf" gebraucht hat?- Beuge: Nein.

Polizeiſergeant Richter behauptet wiederholt: Hubrich habe gefagt: Machen Sie sich doch mit dem Schafskopf nicht so viel zu schaffen."

Die Vertheidiger beantragen nun: den Bigarrenmacher Gottwald und den Werkführer Schmiegel zu laden, die die befundete Redensart des Hubrich ebenfalls gehört haben sollen.

Der Gerichtshof lehnt diesen Antrag ab und beschließt: den Zeugen Arndt nicht zu vereidigen.

Es wird alsdann nochmals 3olizeiwachtmeister Hubrich vernommen: Die Gestellungspflichtigen haben sich an jenem Tage so ungebührlich benommen, daß er( 3euge) ein Schimpf wort gebraucht; er gebe die Möglichkeit zu, daß er sich bezüglich des Arndt eines Schimpfwortes bedient habe.

Hierauf erscheint als Zeuge Polizeisekretär Mattka.

Präs. Herr Sekretär, Sie sollen Listen von Spremberger Sozialdemokraten angelegt haben? Beuge: Speziell von Sozialdemokraten nicht, sondern nur von Mitgliedern der Fach­vereine. Es bestehen in Spremberg 3 Arbeiter- Fachvereine, von denen der Manufaktur- Arbeiterverein aufgelöst worden ist.

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Bräs.: Sie nehmen nun an, daß die Arbeiter- Fachvereine sozialdemokratischen Charakters find, haben Sie nähere Anhalts­punkte dafür? Beuge: Der Manufattur- Arbeiter- Fachverein hat sich selbst als sozialdemokratischer gestempelt. Als einmal ein Mitglied dieses Vereins starb, da wurde dasselbe unter zahlreicher Betheiligung von Mitgliedern dieses Vereins be­erdigt. Der Vorfißende des genannten Vereins legte einen Kranz mit rother Schleife auf das Grab nieder mit den Worten: Wir widmen Dir diesen Kranz im Namen der Sozialdemokraten Sprembergs". Diese Art Beerdigung wurde vorher vom Manufaktur- Arbeiter- Fachverein beschlossen. Präs. Ist Ihnen bekannt, ob die gegenwärtigen Ange flagten zu den Sozialdemokraten gehören? Beuge: Bestimmt weiß ich es bloß von Wormulla.

Beuge:

Präs.: Welche Thatsachen sprechen dafür? Wormulla ist Mitglied des Bigarrenarbeiter- Unterſtüßungs­vereins.

Präs.: Ist das ein sozialdemokratischer Verein?- Beuge: Es ist uns vom Polizeiamt zu Bremen berichtet worden, daß dieser Verein sozialdemokratische Tendenzen hat, auch ist vor

Kurzem der Zweigverein in Eschwege wegen sozialdemokratischer Tendenzen aufgelöst worden.

Präs. Andere Anhaltspunkte haben Sie nicht für die

Behauptung, daß der Bigarrenarbeiter- Unterſtügungs- Fachverein

ein sozialdemokratischer ist? Zeuge: Nein.

Es wird nun nochmals Bürgermeister Wirth vernommen. Präs. Herr Bürgermeister, Sie haben dem Herrn Unter­suchungsrichter Grandfe einmal eine Liste von Spremberger Sozialdemokraten gegeben, welche Thatsachen lagen der Aus­fertigung dieser Liste zu Grunde?- Beuge: Herr Präfident, bei 4000 Arbeitern ist es unmöglich, in jedem einzelnen Falle eine spezielle Thatsache anzugeben. Jedenfalls haben sich die in der Liste verzeichneten Personen irgendwie einmal fom­promittirt. Präj. In welcher Weise? Zeuge: Daß fie fich an sozialdemokratischen Versammlungen betheiligt, in sozialdemokras tischen Lokalen verkehrt haben u. f. w.

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fneipen, Warmulla ist als Mitglied des Bigarrenarbeiter- Unters stüßungsvereins häufig bei Biber gewesen, da dieser Verein in jenem Lokale seine Sigungen abgehalten hat. Säbischka und Korn haben auch sozialdemokratische Versammlungen besucht.

Präsident: Ist Warmulla bei Biber gesehen worden?- Beuge: Nein.

Warmulla bestreitet, jemals bei Biber verkehrt zu haben, die Versammlungen des genannten Vereins haben stets im Schweizergarten stattgefunden.

Bürgermeister Wirth: Zumeist haben die Versammlungen bei Biber stattgefunden.

Landrath Hoffmann: Bei der legten Reichstagswahl find von 1708 in der Stadt Spremberg abgegebenen giltigen Stimmen 651 auf den sozialdemokratischen Abgeordneten Kayser gefallen.

Die Beweisaufnahme ist nachdem beendet.

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( Fortsetzung folgt.)

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Die rechtswidrige Handlungsweise eines Hauswirths unterlag gestern der Beurtheilung seitens der Straffammer des Landgerichts 1. Für ein neuerbautes Haus in der Nettel beckstraße zu Charlottenburg hatte der Eigenthümer desselben, Rentier Ellenburg , den Maurer Wilhelm Liebich als Portier engagirt und demselben vertragsmäßig eine Parterrewohnung daselbst an Stelle baaren Geldes als Entschädigung miethsfrei überlassen. Eines Tages beauftragte Ellenburg ohne er fichtlichen Grund sein Dienstmädchen, vor der Lattenthür des zur Liebich'schen Wohnung gehörigen Bodenraumes ein Vorlegeſchloß vorzulegen, obwohl Liebich nach erfolgter Kündi gung die miethsfreie Wohnung nebst deren Zubehör bis zum Ablauf des Vertrages zu benußen berechtigt war und zwar bis zum 2. Januar d. J., dem Umzugstermin. Wiederholt hatte vorher Liebich den Hauswirth aufgefordert, den widerrechtlichen Verschluß zu beseitigen, jedoch vergebens, und nunmehr ent schloß sich Liebich zur Selbsthilfe, als am Umzugstage mehrfache Aufforderungen zur Beseitigung des fatalen Vorlegeschloffes nicht geführt hatten; fatal insofern, da der qu. Bodenraum von der Ehefrau des Liebich mit Wäschestücken, welche dort wochenlang zuvor schon zum Trocknen aufgereiht waren, voll füllt war. Des Morgens früh hatte auf seine Anfrage das Dienstmädchen des Hauswirths ihm den Bescheid ertheilt: Der Herr schläft noch!" einer zweiten Aufforderung, welche Liebich, als sein Mobiliar zum Theil bereits auf dem Möbel wagen fich befand, an den Hauswirth ergehen ließ, wurde der Bescheid entgegengebracht, daß den gestrengen Hauswirth gerade der Barbier unter den Händen habe. In dieser Weise wurde Liebich im Laufe des Tages noch zwei Mal gezwungen, geduldig auszubarren, bis ihn endlich das Drängen der Führer des Möbelfuhrwerts, welches bereits bepact vor dem Hause zum Abfahren bereit stand, zum äußersten zwang Mit einem Beil zerschlug die Frau des Liebich nach vorheriger Verabredung das Vorlegeschloß. In Folge deffen hatte nun hinterher Herr Ellenburg gegen die Liebich'schen Eheleute wegen Beschädigung des Schloffes, welches angeblich 4,50 M. werth sein sollte, Strafantrag gestellt. Das Charlottenburger Schöffengericht er fannte jedoch auf Freisprechung der angeklagten Eheleute. In die Angeklagten zwar eine fremde Sache zerstört haben, ins der Begründung des freisprechenden Urtheils war ausgeführt, daß deffen sei die Zerstörung an sich unter den obwaltenden Um ständen als eine rechtswidrige nicht anzusehen; allerdings haben die Angeklagten einen Eingriff in das Vermögen eines Anderen, des Ellenburg gethan, dieser Eingriff sei aber als eine Folge eines vorangegangenen unberechtigten Eingriffs von Seiten des Geschädiglen zu betrachten, nachdem der lettere ungeachtet wie derholter Aufforderungen den qu. Bodenraum in unrechtmäßiger Weise verschlossen habe; von einer Ueberschreitung berechtigter Nothwehr könne feine Rede sein, denn die Angeklagten haben nur soviel Gewalt angewendet, als zur Aufrechterhaltung ihres Rechts erforderlich war. Gegen dies Urtheil legte der Amts anwalt Berufung ein; die Straflammer des Landgerichts 11 hatte sich daher im gestrigen Audienztermin noch einmal mit der Angelegenheit in der Berufungsinstanz zu beschäftigen weisaufnahme den Thatbestand, wie oben geschildert, feſtges Staatsanwalt Dr. Menge trat, nachdem die wiederholte Be stellt, den Ausführungen des ersten Richters bei und demge mäß erkannte der Gerichtshof ohne weitere Angabe von Grün den lediglich auf Verwerfung der Berufung unter Bestätigung des schöffengerichtlichen freisprechenden Urtheils.

Eine Marktdiebin, welche nach ihrem eigenen Buge ständniß seit zwei Jahren den Charlottenburger Wochenmarkt auf dem Wilhelmsplay unsicher gemacht hat, stand gestern in der Person der vielfach vorbestraften Wilhelmine Eckert, geborenen Schlack, vor der Strafkammer des Landgerichts I , wegen Dieb stahls im Rückfalle angeflagt. Am 28. Januar d. J. wurde die Angeklagte in flagranti ertappt, als fie eben in gewohnter Art auf offenem Marft einer Frau, welche an einem Verkauf stand Einkäufe zu machen beabsichtigte, das gefüllte Porte monnaie aus dem Korbe entwendete. Bum gestrigen Audienz termin waren insgesammt 10 3euginnen die bestohlenen

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vorgeladen, deren Vernehmung jedoch nicht erforderlich war, weil die Angeklagte ein offenes Geständniß Ge richtshofs zu empfehlen. Das war jedoch ein Rechenfehler seitens der Angeklagten, denn obgleich der Staatsanwalt nut 2 Jahr Buchthaus beantragte, erachtete der Gerichtshof in Rücksicht auf die von der Angeklagten bewiesene Frechheit eine strengere Strafe am Blaze; demgemäß lautete das Urtheil auf 3 Jahr Buchthaus, 5 Jahr Ehrverlust und Zulässigkeit von

Polizeiaufsicht.

Einen recht dummen Streich bezeichnete der Staats anwalt die Handlungsweise des Büchsenmachers August Hieffang Landgerichts II außer wegen Unfugs noch ferner wege aus Spandau , welcher sich gestern vor der Straffammer des wissentlich falscher Anschuldigung zu verantworten hatte. Anfangs August dieses Jahres fab Sieffang das

in

der

Fuhrwerk des Spandauer Droschkenfuhrherrn Droschkenfuhrherrn Sommer Nähe des Grunewaldgartens unbeaufsichtigt auf der Chauffee stehen; er beschloß, fich einen Jug zu machen, indem er dem Eigenthümer, der seinen Fahrgästen in das qu. Lokal gefolgt, das Fuhrwert auf ein Weilchen ents gegenwärtigen Ange führte. Hieffang schirrte das Pferd vor den Wagen, stieg auf

als

Vertheidiger Rechtsanwalt Dedolph: Der Herr Bürger­meister hat gestern gesagt: die flagten seien der Polizei in Spremberg sämmtlich Sozialdemokraten bekannt, welche Thatsachen Sprachen hierfür? Beuge: Weil die Angeklagten bei jedem Radau" dabei find, allen möglichen Unfug verüben und schon mehrfach bestraft find.

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auch

Präs. Sie sind also der Meinung, daß Leute, die sich an jedem Radau betheiligen, Unfug verüben u. s. w. Sozialdemo fraten find? Beuge: Dies, die Theilnahme an sozialdemo fretischen Versammlungen und der Verkehr in sozialdemokratis schen Lokalen war bei der Anfertigung der Liste maßgebend. Präs. Wer hat die Liste angefertigt?

Bolizeisekretär Mattka: Die Liste habe ich angefertigt: ich

den Kutschbock, obwohl er des Fahrens völlig unfundig ist, schwang die Peitsche und das solcher Behandlung ungewohnte Pferd ging im Karriere los, dem heimathlichen Stalle hinter den Thier in der Dunkelheit der Nacht mit verschiedenen Zäunen, Wällen Spandau's zusprengend. In der Stadt hatte das Prellpfeilern und sonstigen Hindernissen karambolirt, bevor es einem Nachtwächter gelang, das Gefährt zu stellen. Der Wagen war jedoch erheblich beschädigt worden während der tollen Fahrt, deren Ende Hieffang nicht abgewartet hatte, sondern er war, als er mertte, was Bock heruntergeklettert und hatte die lassen, mie

folgte,

Dinge

Dom

gehen

des

halte die gegenwärtigen Angeklagten auch deshalb für Sozial- Fuhrwerts wegen seines dummen Streichs zur Rede gestellt demokraten, da fie fast sämmtlich wegen groben Unfugs, Körpers erflärte fich hiekfang bereit, 15 M. Schadenersatz zu zahlen;

verlegung, Diebstahls, Verbrechens gegen die Sittlichkeit u. s. w. bestraft find.

statt aber dieser Verpflichtung nachzukommen, ging der roffe lenkensunkundige Büchsenmacher zur Spandauer Polizei und Präs. Das wäre auch noch kein hinreichender Verdachts- denunzirte den Sommer noch obendrein wegen Erpressung, in­

grund.

Bürgermeister Wirth: Bei einer so zahlreichen Arbeiter­bevölkerung wie in Epremberg ist es unmöglich, für jeden ein­

dem er angab, Sommer habe ihn unter Drohung mit sofortiger Verhaftung zur Abgabe jenes Zahlungsversprechens gezwungen Die Straffammer des Landgerichts 1 erkannte dieserhalb gegen

zelnen Fall bestimmte Gründe anzugeben, es fönnen nur allges bieffang wegen wiffentlich falscher Anschuldigung auf 1 Monat

meine Gefichtspunkte dabei maßgebend sein.

Präf.: Wer von den gegenwärtigen Angeklagten ist der Spremberger Polizei als Sozialdemokrat bekannt? Polizei­sekretär Mattta: Säbischka, Korn und Warmulla bestimmt.

Gefängniß, wegen groben Unfugs außerdem auf 1 Woche Haft. + Eine recht sonderbare Antlage wegen groben Unfugs wurde gestern vor der 96. Abtheilung des hiefigen Schöffen gerichts verhandelt. Die Methode der amerikanischen Metho

Präs. Welche Thatsachen liegen hierfür vor? Beuge; disten, auf freiem Felde religiöse, sog. Erweckungsversammlungen