einigen Anfäßen eine Ermäßigung erfahren kann. Es wird Ihnen daher ein entsprechender Gefeßentwurf vorgelegt werden.
Die Beziehungen des Deutschen Reichs zu allen auswär tigen Staaten find freundlich und befriedigend. Die Politik Sr. Majestät des Raisers ist unausgesezt dahin gerichtet, nicht nur dem deutschen Volke die Segnungen des Friedens zu bewahren, sondern auch für die Erhaltung der Einigkeit Mller Mächte den Einfluß im Rathe Europas zu verwerthen, welcher der deutschen Politit aus ihrer bewährten Friedensliebe, aus dem durch diese erlangten Vertrauen anderer Regierungen, aus dem Mangel eigener Interessen an schwebenden Fragen und insbesondere aus der engen Freundschaft erwächst, welche Se. Majestät den Kaiser mit den beiden benachbarten Kaiserhöfen verbindet.
Auf allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Kaisers erkläre ich im Namen der verbündeten Regierungen den Reichstag für eröffnet.
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Entwurf eines Gesezes, betreffend
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die Friedens Präsenzstärke des deutschen Heeres.
§ 1. In Ausführung der Artikel 57, 59 und 60 der Reichsverfassung wird die Friedens- Präsenzstärke des Heeres an Mannschaften für die Zeit vom 1. April 1887 bis zum 31. März 1894 auf 468 409 Mann festgestellt. Die Einjährig Freiwilligen kommen auf die Friedens- Präsenzstärke nicht in Anrechnung.
§ 2. Vom 1. April 1887 ab werden die Infanterie in 534 Bataillone, die Kavallerie in 465 Eskadrons, die Feld Artillerie in 364 Batterien, die Fuß- Artillerie in 31, die Pioniere in 19 und der Train in 18 Bataillone formirt.
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beim Nachteffen und beschied fie auf den nächsten Tag, versprach ihnen aber, in der Kirche ein blaues Band zu weihen, das fie mitbrachten und, als der Segen darüber gesprochen worden war, entzwei schnitten und um ihre Hälse banden. In der Früh messe erschienen beide Brüder und Frau Thomas und gleich darauf nahm der Pfarrer den drei Verbrechern die Beichte ab. darauf nahm der Pfarrer den drei Verbrechern die Beichte ab. Was fie ihm erzählten, bleibt sein ,, Berufsgeheimniß". Als die Nachricht von dem Unglücksfalle" der Wittwe Lebon sich vers breitete, entstanden sogleich Gerüchte, welche die Kinder des Muttermordes ziehen. Die Gendarmerie schritt ein und man fand die verkohlten Ueberreste noch auf dem Herd; den Kopf, um welchen fich entsetzlich anzuschauen! der rechte Arm wie eine Epheurante um einen Stamm wand, als hätte das Opfer die letzte Kraft aufgeboten, um das Geficht zu schüßen, die Füße und die Schenkelbeine. Die Haube saß noch zum Theil auf dem Kopfe und wird als Beweisstück im Prozesse dienen. Die Hausbewohner behaupteten, die gelähmte Frau wäre ins Feuer gefallen, während sie auf dem Felde waren; allein sie widersprachen sich in ihren näheren Angaben und der Schwiegersohn legte das erste Geständniß ab. Da die Söhne, sagte er, der Alten nicht zu Hilfe kommen mochten, fo rührte ich mich auch nicht, und wir sahen alle vier zu, wie fie brannte. Dann lenkten die Söhne in die Bahn der Wahrheit ein und, um sich an ihrem Schwager zu rächen, maßen sie ihm die thätigste Rolle bei. Er hätte die Greisin mit dem Stiefel auf die Brust getreten, um sie auf dem Herde zu erhalten, während seine Frau aus dem Bette noch mehr Stroh holte, es zu einem Wisch zusammenthat und damit das Feuer schürte. Frau Thomas war auch bei der Konfrontirung mit den Ueberresten am zynischsten. Sie verzog keine Miene und sagte:„ Ich habe sie schon genug gesehen."
§ 3. Der Artikel 1§ 1 und 2 des Gesetzes vom 6. Mai Soziales und Arbeiterbewegung.
1880, betreffend Ergänzungen und Aenderungen des ReichsMilitärgefeßes vom 2. Mai 1874( Reichs- Gesetzbl. 1880 S. 103), und die noch in Geltung befindlichen, auf die Bahl der Truppentheile bezughabenden Bestimmungen des §2 des Reichs- Militärgesezes vom 2. Mai 1874( ReichsGefetbl. 1874 S. 45) treten mit dem 31. März 1887 außer Kraft.
§ 4. Gegenwärtiges Gesetz kommt in Bayern nach näherer Bestimmung des Bündnißvertrages vom 23. November 1870 ( Bundes- Gesezbl. 1871 S. 9) unter II.§ 5, in Württemberg nach näherer Bestimmung der Militärkonvention 21. 25. November 1870( Bundes- Gesezbl. 1870 S. 658) zur Anwendung.
Gerichts- Zeitung.
Dom
Das Urtheil in dem letzten Spremberger Prozesse ist von dem Schwurgericht in Cottbus am Mittwoch gefällt wor den. Wie von dort gemeldet wird, erklärten die Geschworenen die Angeklagten Säbischka, Korn und Kuchar des Landfriedens bruchs, dagegen nicht der Rädelsführerschaft schuldig, die Ange flagten Korn, Kuchar und Nietschel des Auflaufes schuldig, die Angeklagten Sydow und Tittel dagegen für nicht schuldig. Das Schwurgericht verurtheilte Säbischka und Korn zu einer zufäglichen Gefängnißstraße von je 1 Jahren, Kuchar zu einer Gefängnißstrafe von 1 Jahr 8 Monaten und Rietschel zu einer solchen von 3 Monaten; Sydow und Tittel wurden freige sprochen. Den Angeklagten Kuchar und Rietschel wurden je 2 Monate Untersuchungshaft auf die Strafe angerechnet; Säbischka, Korn und Kuchar werden in Haft behalten.
Wien , 23. November. ( Aus Furcht vor der Junggesellenfteuer.) Eine feltsame Falschmeldung bildete fürzlich Vormittags den Gegenstand einer bezirksgerichtlichen Verhandlung, zu der als Angeklagter der 23 jährige Franz Koreßun erschienen war. Ihm wurde zur Last gelegt, er habe sich in seinem Arbeitsbuche als verheirathet" gemeldet, während er thatsächlich ledig sei. Der Angeklagte gestand dies ohne weiteres zu, rechtfertigte jedoch seine Handlungsweise mit folgenden Worten: Ich hab' etwas davon gehört, daß eine Junggesellensteuer eingeführt werden soll; na, dacht' ich mir, das fehlt Dir gerade noch, daß Du dafür, daß Du kein Weib nehmen kannst, auch noch zahlen sollst. Deswegen hab' ich mich als verheirathet ein gefchrieben." Richter: Aber die Junggesellensteuer ist ja noch gar nicht eingeführt. Und Sie haben gewiß auch gehört, daß vorläufig nur in Paris davon die Rede ist. Angell.: Freis lich; aber ich hab' mir halt gedacht, Vorsicht schad't nichts, und wenn schon die Mode und alles, was aus Paris kommt, nachgemacht wird- hab' ich mir gedacht- warum soll'n nicht f' die Junggesellensteuer auch nachmachen;' s kommt ohnehin bei uns alle Augenblick a andere Steuer. Der Richter vers urtheilte den Angeklagten, deffen Vorsicht diesmal allerdings ge schadet hat, im Sinne des§ 320 lit. f. des Strafgefeßes( Fäl schung einer Urkunde ohne böse Abficht) unter Anwendung von Milderungsgründen zu zwei Gulden Geldstrafe.
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Vor dem Schwurgerichte von Loir- et- Cher begann vorgestern ein Prozeß, welchem eine wahrhaft barbarische That, die Verbrennung einer Mutter durch ihre eigenen Rinder, die fie angeblich für eine Here hielten, zu Grunde liegt. Der Schaus plaz des Verbrechens ist die Sologne, eine von der Kultur so wenig beleckte Gegend, daß Wahrsager und Heilkünstler fast in allen Dörfern eine große Rolle spielen. Die 68jährige Wittwe Lebon hatte sich vorigen Sommer in das Haus ihrer Tochter zurückgezogen, nachdem sie fich frank gearbeitet und als Dienstmagd
zu 50 Franken jährlich 800 Franken erspart hatte. Dieses Kapital stach ihren Kindern, der schon erwähnten verheiratheten Tochter und zwei Söhnen, ders maßen in die Augen, daß fie beschlossen, die arme Alte, die es während eines längeren Krantenlagers aufzehren könnte, noch rechtzeitig aus der Welt zu schaffen. Dadurch hofften Frau Thomas und ihre Brüder, wie sie behaupten, allerlei Mißgeschick wieder abzulenken, das sich seit dem Einzuge der Mutter in ihren Familien eingenistet hatte. Man wurde einig, fich der Here" zu entledigen, und die Tochter war dabei die Ungeduldigste. Als die Brüder am 27. Juli in das Haus der Schwester famen, fanden sie die alte Mutter mit verbrannten Brauen im Bette liegen, was, wie Frau Thomas ihnen ge stand, von einem Versuche herrührte, den sie gemacht hatte, die Rrante ins Herdfeuer zu stoßen. Es scheint, daß das Geschwisterkleeblatt und der Schwiegersohn in Gegenwart der Lahm auf ihrem Lager dahingestreckten Wittwe Lebon von ihren Familienangelegenheiten sprachen. So geht aus der Aussage eines ihrer fleinen Enkel hervor, der später mit seinen zwei Geschwistern, hinter dem Bette verborgen, der Gräuelthat bei wohnte. Nach der Unterredung trat die Tochter auf die Mutter zu und wollte ihr zu trinken geben, die Alte aber wies fie zurück, weil fte den Trank, wohl Trant, wohl nicht mit Unrecht, für vergiftet halten mochte. Nun kam, von den Kin dern herbeigerufen, der Pfarrer und forderte die Mutter zur Beichte auf. Diese sprach verworrenes Beug oder wollte fich vielleicht nicht auf den Tod vorbereiten laffen. Kurz, der Briefter mußte fich entfernen, ohne die Absolution ertheilt zu haben. Gegen 6 Uhr Abends faßten die vier Verschworenen die alte Frau und trugen fie in das loderne Herdfeuer, nachdem ihr Kopf und wahrscheinlich auch ihr Gewand mit Betros leum getränkt worden war. Sie schrie anfangs fürchterlich", sagte der gegen seine Eltern und Dheim aufgerufene Beuge, und versuchte sich zu erheben, aber dann wurde ihr Winseln immer leiser. Vier volle Stunden lang fahen die Entmensch ten der Verbrennung zu; um zehn Ühr war Alles vorüber und die zwei Söhne liefen auf die Mairie, um den Tod ihrer Mutter anzuzeigen. Dann begaben fie fich ins Pfarrhaus und verlangten, zur Beichte vorgelassen zu werden. Der Pfarrer saß
Ueber die Zustände in den bayrischen Spinnereien läßt sich die Fränt. Tagesp." aus Bayreuth schreiben: Die Arbeitslöhne werden wohl in feiner Spinnfabrik Bayerns auf einer so erbärmlichen Stufe stehen, wie hier. Gelernte flotte Spinner verdienen in 14 Tagen 24-30 M., Anfeger 13-14 M., Aufsteder 8-10 M., wohlverstanden alles im Afford. Wenn die Qualitätsprämie nicht erreicht wird, das heißt, wenn der Spinner nicht eine gewiffe Anzahl Pfunde alle Bahltage abliefert, erhält die Spinnmannschaft noch weniger. Karderiearbeiter verdienen in den für die Athmungsorgane höchst nachtheiligen Staubsälen täglich 1,20 m. bis 2,20 m.legteren Lohnfaz haben aber nur einige Arbeiter mit einer Dienstzeit von mehr als 30 Jahren, Hofarbeiter haben sich täglich mit einer ganzen Mark zu begnügen. Tüchtige Spinnerinnen stellen sich in 14 Tagen auf 13-17 M.; gewandte Hasplerinnen erreichen durchschnittlich bei angestrengtester Affordarbeit kaum 1 M. per Tag. Bei legteren kommt noch in Betracht, daß dieselben seit einiger Zeit den sogenannten Webersknoten in ihre Gebinde machen müssen, eine sehr zeitraubende und überflüssige Arbeit, für welche ihnen keinerlei Ertravergütung gewährt wird. Aus diesem Grunde sind schon bald ein halbes Hundert Mädchen aus der Fabrit ausgetreten, wurden aber immer gleich wieder durch andere arbeitslos Umherirrende erfest". Die Ausbeutung jugendlicher Arbeitskräfte wird engros betrieben. 14 Jahre alte Knaben erhalten als Aufstecker täglich 45 Pf., 14jährige Mädchen in der Haspelei und Droffelspinnerei 40 Pf. per Tag. Bis fte an den nicht viel höheren Affordlöhnen partizipiren dürfen, dauert es ziemlich lange. Daß bei solchen Hungerlöhnen eine andere Bezeichnung kann man dafür nicht finden obendrein noch flott gestraft wird, ist selbstverständlich. Verspätungen von ein paar Minuten ziehen eine Strafe von Tagelohn nach sich. Das unentschuldigte Ausbleiben an einem ganzen Tage hat nach der famosen Fabrit ordnung einen Lohnabzug für drei Tage zur Folge. Es ist schon vorgekommen, daß ein Arbeiter einen Tag wirklich frank war, jedoch keinen Menschen um sich hatte, der ihn rechtzeitig entschuldigte; er mußte einen Strafabzug von drei Taglöhnen über fich ergehen lassen, denn hinterdrein wurde seine Ents schuldigung nur als eine faule Ausrede betrachtet. Die meisten unteren Beamten überbieten fich den Arbeitern gegenüber an Grobheiten, denn wenn fie dies nicht thäten, würden fie von oben wohl mit scheelen Augen angesehen werden. In der Frühstückspause von 18 Uhr bis 8 Uhr müssen die Arbeiter schleunigst ihre Kaffeebrühe hinuntertrinken, dann bis Mittag ohne jede weitere Erquicung fortarbeiten, Nachmittags ist bei 5 stündiger, oder, wenn nachgearbeitet wird, noch längere Arbeitszeit gar feine Erholungspause. Ein Schluck Bier zur Erfrischung wird den Arbeitern von den maßgebenden Personen der Fabrik, welche nur für die sorgfältige Pflege ihres Bauches bedacht sind, nicht gegönnt. Nur den fortwährend am Feuer stehenden 5 Heizern wurde seit einiger Zeit im Laufe des Nachmittags allergnädigst je 1 Seidlein bewilligt und zwar erst auf wiederholte Verwendung des Werkmeisters. Die Schloffer 2c. müffen sich, da fie zu ihrer anstrengenden Arbeit ebenfalls ein Glas Bier nöthig haben, dasselbe für ihr sauer verdientes Geld sorgsam hereinschmuggeln und dürfen sich beileibe nicht von einem im Hofe herumschnüffelnden Vigilanten dabei ers wischen lassen. Daß dem Arbeiter bei einer solchen Hausordnung manchmal die Lust und Liebe zur Arbeit vergeht, dürfte jedem humanen, richtig denkenden Menschen einleuchten.
Görlig. Vom Vorstande der vereinigten Arbeitgeber des Maurer - und Bimmergewerbes in Görlig" ist ein Arbeitsbuch herausgegeben, nach welchem die Gesellen folgende Ver einbarung mit ihren Arbeitgebern treffen sollen: Unterzeichneter Geselle verzichtet hierdurch ausdrücklich auf jede Kündigungsfrist jedem Arbeitgeber gegenüber, bei dem er auf Grund dieses Buches in Arbeit steht; verpflichtet sich dagegen seinerseits, dem Arbeitgeber eine Woche vor seinem beabsichtigten Austritt zu fündigen." Die hiesigen Fachorganisationen der Maurer und Bimmerer find bei der Behörde eingekommen, diesem Arbeitsbuche die Genehmigung zu versagen, fie berufen sich dabei auf ein Gerichtserkenntniß, nach welchem es als gegen die Intentionen des Gesetzgebers verstoßend erachtet werde, wenn der eine Theil den andern zu jeder Zeit fortschicken kann, der andere aber an eine Ründigung gebunden werde. Es sei dies eine Verschiebung der betreffenden Bestimmungen des Gesetzes.
Während die Arbeiterinnenbewegung in Berlin zu vollständigem Stillstand verurtheilt ist, zeigt sie in anderen Städten ein reges Leben. Der Verein zur Vertretung der gewerblichen Interessen der Frauen und Mädchen Hamburgs ers läßt jest folgenden Aufruf: Unser Verein, welcher vor längerer Zeit in's Leben gerufen wurde, hat den Zweck, die gewerblichen Interessen und Verhältnisse zu wahren, und zu
Corr." zufolge, im Jahre 1884 in Folge von Verunglückungen 10 125 männliche und 2384 weibliche, zusammen also 12509 Personen, während im Vorjahre aus der gleichen Ursache 10 358 männliche und 2523 weibliche, also im Ganzen 12 881 Personen, den Tod fanden. Die Zahl der tödtlichen Vers unglückungen verminderte sich also um 372, d. i. 2,9%. Das gegen ist die Zahl der nicht tödtlichen Verunglückungen um 6,26% gestiegen; denn während 1883 8030 männliche und 754 weibliche, zusammen also 8784 Personen von nicht tödtlichen Verunglückungen betroffen wurden, stiegen 1884 die betreffenden Zahlen auf 8442, 892, 9334. Hierbei ist zu beachten, daß die Erhebungen von nicht tödtlichen Verunglückungen nicht in gleichem Maße, wie die der tödtlichen Anspruch auf Vollständigs feit machen können. Was das Alter und den Familienstand der 1884 in Folge von Verunglückungen Gestorbenen betrifft, so befanden sich darunter 2080 Kinder bis zu 5 Jahren, 1369 Kinder von über 5 bis 15 Jahren, 3217 Ledige von über 15 Jahren, 4640 Verheirathete, 927 Verwittwete oder Ges schiedene und 276 unbekannten Alters oder Familienstandes.
Vermischtes.
Ein Kaffeehauskonflikt. Die Prager Narodni Listy bes richten aus Pilsen , daß es daselbst vor einigen Tagen in einem Kaffeehause des Nachts zwischen dem Kapellmeister und einem Lieutenant eines Infanterie- Regiments zu einem Konflikt tam, in dessen Verlauf der Lieutenant den Säbel gezogen und dem Rapellmeister einen Hieb versezt habe. Der Kapellmeister,
welcher seinen in den Mantel verwickelten Säbel nicht sofort ziehen konnte, habe den Hieb mit der linken Hand aufgefangen und mit der rechten ein Glas ergriffen, mit dem er dem Lieute nant einen Schlag versetzte. Durch das Zwischentreten der übrigen Gäste wurde der Auftritt beendet. Am andern Morgen sendete der Lieutenant dem Kapellmeister eine Duellforderung, welche letterer unter Hinweis auf den Umstand, daß er Familienvater sei, nicht annahm. Der Kapellmeister sei in Folge deffen sofort aus dem Militärdienste entlassen worden.
Stottern und Stammeln. Stottern und Stammeln ist bekanntlich mittelst Gymnastik der Muskeln des Brustkorbes, des Kehlkopfes und der Mundhöhle, durch welche Athmung, Lautbildung und Artikulation geregelt werden, heilbar. Leider wird aber dieses Gebrechen vielfach, auch von manchen Aerzten, gering geachtet und vernachlässigt, weil es weder Lebensgefahr noch Schmerzen auferlegt, auch nicht die Bewegungsfreiheit bes einträchtigt. Desto schwerer empfindet es der in höherem Grade damit Behaftete, denn es stört ihn in seiner Geselligkeit, seiner Bildung und Erwerbsfähigkeit. Oft berubt es auf organischen Fehlern ader Nervenschwäche, nicht selten aber auch auf Schüch ternheit oder übler Gewohnheit. Nichts ist indessen verkehrter und grausamer, als solche Sprachleidende wegen ihrer angeb lichen Unart zu bedrohen oder zu mißhandeln. Dies und die Neckereien ihrer Kameraden müffen ihr Gemüth verbittern und ihnen das Leben zur Qual machen. Musterhaft behandelt man in Braunschweig das Uebel. Wie Dr. med. Berkhan im Archiv für Psychiatrie" berichtet, werden die mit Sprachmängeln behafteten Kinder der Volks- und Armenschulen- das Uebel ist erfahrungsmäßig hauptsächlich an die Armuth gebunden ärztlich untersucht und die schwerer Leidenden einem Heilkursus unterworfen. 1884 waren deren 44 im Alter von 7-13 Jahren, welche in 4 Gruppen getheilt und täglich eine Stunde von einem Taubstummenlehrer unterrichtet wurden. Meist fehlten ihnen mehrere der Laute: f, 3, sch, ch, i, t, g, t, m, ng, t Wie Jahrs vorher wurden sämmtliche geheilt und blieben ohne Rückfälle. Zuerst pflegt man das Stammeln, dann das Stottern in Angriff zu nehmern und zwar je früher um fo beffer. Nach der Heilung machen die Kinder in der Schule stets auffallende Fortschritte. Von anderen 37 Stotternden wurden 24 geheilt, 13 gebessert.
Markthallen- Bericht von J. Sandmann, städtische Verkaufs- Vermittler, Berlin , den 25. November 1886.
Die Engrosauktionen finden steigende Aufnahme nicht nut bei den hiesigen Händlern, sondern auch auswärtige Händler machen hier ihre Einkäufe.
Geflügel. Regelmäßige Zufuhren an fetten Gänsen, Enten und Buten sehr erwünscht. Gänse, durch den Hals geschnitten, vollständig gerupft, Flügel und Füße auf den Rüden gebunden, nicht gebrüht und nicht gesengt, 8-10 Pfd. schwere 45-50 Bf., über 10-15 Pfd. 50-60 Pf., Fettgänje über 15 Pfd. schwer 60 Pf. und mehr per Pfd., junge Enten 1,50-2,50, fette Enten 46-50-60 Pf. per Pfd., über 10 Pfd. schwere fette Puten 65-70-80 per Pfd., Hühner 0,55 bis 0,80 und 1,20-1,70 M., Tauben 30-40 Bf., Poularden 4,50 bis 8 M. Mageres Geflügel schwer verkäuflich, lebende Gänse zum Mästen 2,00-3,00 M., lebende Enten 0,90-1,50 Auftion täglich im Bogen 4 um 6 Uhr Nachmittags.
Wild. Die Zufuhr ist mäßig; an Hasen ist Mangel, dieselben erzielen hohe Preise. Rehe ausgeweidet 54-66 pr. Pfd., Hirsche, sehr starke und fehlerhafte 25-30, 1. 32-40, Dammwild 30 bis 45, schwere und fehlerhafte 22 bis 32, Wild schwein 30 bis 45, fleine 40 bis 56 Pf. pr. Pfund Rebhühner, junge 1,20-1,50, alte 90-110 Pf., Fasanen hennen 2,00 bis 2,50, Fasanenhähne 3,00 bis 3,70 M Hasen ausgeworfen, bei falter Witterung mit Kaldaune auf Stangen von 10 Stück 3,50-3,75 M. pr. Stüd, Kaninchen ausgeweidet 45-55 Pf. pr. Std., Krametsvögel 28-33 f per Stück. Auerhahn 3,00-4,50 M. Birkhuhn 1,75-2,50 M pr. Stüd. Schnepfen 2,10-4,00, Belassinen 40-75 Pf pr. Stück. Die Wildauktionen werden täglich im Bogen 4 Obst und Gemüse. Größere Bufuhren sehr erwünscht. Birnen 6,00 bis 8,50, Tafelbirnen 10-20, feinste Sorten 20-40 M., Aepfel 6,00-9,00 Tafeläpfel 10-20 M., feinfte Sorten 20-36 M., Wallnüffe
um 6 Uhr Nachmittags abgehalten.
Die Preise steigend.
20-30 m. pr. 3tr.
Zwiebeln 4,50-6,00-8,00 m. per 100 Pfd., Weißfleischige Speisekartoffeln 3,00-3,60, rothe 2,80-3,00, blaue 2,80-3,20 per 100 Ko., groß Sellerie 7-10 M., flein 3-7 M., Meerrettig 7-12 M., Blumenkohl 30-40 m. pr. 100 Stüd, Robl
rüben 1,50-2,00 M. per Zentner.
Pflanzen. Rosen- Hochstämme 35-55, niedrigveredelte Auktion jeden Dienstag und Freitag um 5 Uhr Nachmittags. 15-20 M. pr. 100 Stück, Primeln 13-15 M. pr. 100 Stüd
Geräucherte und marinirte Fische. Regelmäßige Bufuhren erwünscht. Bratheringe per Faß 1,50-2,25 M. Ruffifche verbessern. Frauen, Mädchen, Arbeiterinnen aller Branchen! Ostseelachs 1,20-1,60, Flundern, fleine 2,50-5,00 m, mittel
Durchbrungen von der Nothwendigkeit, endlich uns zu organifiren, um nicht gänzlich unseren Arbeitgebern zum Opfer zu fallen, treten wir hiermit öffentlich an Euch heran, um Euch aufzufordern, in die geschloffenen Reihen unseres Vereins mit einzutreten, um dann für ein menschenwürdiges Dasein zu fämpfen. Arbeiterinnen Hamburgs ! Welche von Euch wird bes
7,50-16 M., große 18-27 M., Bücklinge 1,80-4,00 m. per 100 Stück. Sprotten 25 bis 35 Pf. per Pfund. Rauchaal
mittel 1 M. per Pfd.
Eier 3,05 M. pr. Schod. Die Zufuhren an frischen Eiern Butter. Tendenz flau. Feine Tafelbutter findet schlanke
find mäßig und werden leicht verlauft.
haupten können, daß fie ein Auskommen habe, welches Aufnahme; die Zufuhr ist mäßig, dagegen wird geringere
menschenwürdig zu nennen wäre? Gewiß nur ganz vereinzelt! Darum dürfen wir auch hoffen, durch diesen öffentlichen Appell Euch zum Nachdenken zu bewegen, damit Ihr endlich Eurer schlechten Lage eingedenk werdet und durch Euren Beitritt in den Verein beweiset, daß Ihr ein Mitglied von denen sein wollt, welche für die Befferung ihrer Lage eintreten. Möge stets Euer Motto fein: Durch Kampf zum Sieg! Der Vorstand.
Waare reichlich zugeführt. Frische feinste Tafelbutter c 120-125, feine Tafelbutter 1. 110-118, II. 95 bis 108, 111. fehlerhafte 85 bis 90. Landbutter I. 90-96, IT. 80 bis 85 M. Galizische und andere geringste Sorten 55-72 M
pr. 50 Ro.
zahlt.
W
Räfe. f. Quadrat Sahnenkäse Inapp und gut be Emmenthaler 70-75, Schweizer I. 56-63, 11. 50-55, III, 42-48, Quadrat- Backstein 1. fett 22-30, II. 12-18 M Die Zahl der tödtlichen Verunglüdungen in Preußen Limburger I. 30-35, D. 20-25, Rheinischer Holländer Käfe 45-58 M., echter Holländer 60-65 M., Edamer I. 60-70
im Jahre 1884 hat gegen diejenige des vorhergehenden Jahres nicht unerheblich abgenommen. Es starben nämlich, der„ Stat.
II. 56-58 M.
Berantwortlich für den politischen Theil und Soziales Max Echippel, für Vereine und Versammlungen F. Tutauer, für den übrigen Theil der Beitung R. Gronheim, sämmtlich in Berlin
Hierzu eine Beilage.
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