alsdann die Anklage dahin ausgedehnt, daß die Beleidigung eines Beamten in Bezug auf deffen Beruf vorliege, welchen Ausführungen von den Vertheidigern entgegen getreten wird. Gegen 2 Uhr vertagte der Vorsitzende die Verhandlung bis 5 Uhr Nachmittags und es wurde dann folgendes Urtheil ge= fällt: Willig wird der verleumderischen Beleidigung eines Beamten in Bezug auf dessen Beruf nach§§ 187 und 196 des R.-St.-G.-B. für schuldig erkannt und zu einer Gefängnißftrafe von 4 Monaten, Königshausen wegen Beleidigung nach §§ 186 und 197 R.-Str.-G.-B. zu einer Geldstrafe von 300 M., im Falle der Unbeibringlichkeit zu 20 Tagen Haft verurtheilt, beide unter sammtverbindlicher Haftbarkeit für die Kosten; Dreesbach wird von der erhobenen Anklage, unter Verfällung der Staatstaffe in die Kosten, freigesprochen. Außerdem wird dem großh. Stadtdirektor Siegel die Befugniß zugesprochen, das Urtheil auf Kosten der Verurtheilten in der " Badischen Landeszeitung", der Karlsruher Zeitung", dem " Mannheimer Journal" und der Neuen bad. Landeszeitung" innerhalb 14 Tagen nach erlangter Rechtskraft veröffentlichen zu laffen.
Ist das Anlegen von Männerkleidern durch junge Frauen grober Unfug? Diese Frage hatte am 9. d. M., die Danziger Straftammer zu entscheiden. Die als ertravagante junge Dame bekannte Frau Martha Pieste( Tochter einer angesehenen Gutsbefizer- Familie und geschiedene Gattin eines Gutsbesizers), welche fich seit längerer Zeit in Danzig aufhält und gegenwärtig als Handlungsgehilfin fungirt, war vom Schöffengericht wegen, groben Unfugs" zu dreißig Mark Geld
aus der Unterschrift ergebe, von jedem Minister einzeln gestellt. Alles dies sei in die Fragestellung aufgenommen, so daß der Thatbestand vollständig erschöpfend vorliege, nämlich der That bestand der Berufsbeleidigung. Das Urtheil des Reichsgerichtes lautete dem Antrage des Reichsanwaltes entsprechend auf Verwerfung der Revision und so wird nun Herr Franta demnächst seine Strafe antreten müssen.
Leipzig , 13. Dezember. ( Ein bedenklicher Geschäftsgebrauch.) Der Kohlenhändler Jakob Reicheneder in Ehrenberg pflegte seinen Kohlenbedarf von einem Großhändler mittelst Lastwagen zu beziehen. Der Wagen wurde jedesmal leer und beladen gewogen, so daß das Gewicht der geladenen Kohlen durch Subtraktion festgestellt wurde. Nachdem dies einige Male geschehen war, kam man dahin überein, den Wagen nicht mehr zu wiegen, da über deffen Eigengewicht kein Zweifel
des plöglich brotlos Gewordenen, daß er nie einem politischen oder gewerkschaftlichen Verein angehört, nie eine Arbeiters versammlung besucht und auch kein Material zu Beitungsartikeln geliefert habe, waren vergebens. Ebenso nuplos war der Hinweis, daß in seinem Hause ein Journalist gleichen Namens wohne, welcher jedenfalls der Verdächtige" sei. Diesem stehe er aber vollkommen fern. Der in so jäher und ganz unschuldiger Weise Gemaßregelte, ist schwer getroffen. Wie die Verhältnisse liegen, dürfte es ihm jetzt, inmitten des Win ters, schwer werden, Arbeit zu finden. Jedenfalls ist die Handlungsweise der Herren Sch. u. Sch. ein neuer Beweis für die Unduldsamkeit der Unternehmer, die seit der Niederhaltung der Arbeiter- und Arbeiterinnenbewegung wieder kühner das Haupt erheben.
mehr beſtand. Hierauf hatte der ehrenwerthe Herr Reicheneder Vereine und Versammlungen.
nur gewartet, denn er entfernte nun einen gleich anfangs verdeckt unter dem Wagen angebrachten schweren eisernen Gegenstand, so daß der Wagen nunmehr zwei Zentner weniger wog. So tam es, daß er in 50 Fällen jedesmal zwei Bentner Kohlen mehr bekam, als ihm gebührten. Endlich aber wurde der Betrug bemerkt und die Straffammer verurtheilte ihn zu vier Monaten Gefängniß. Den Fuhrknecht traf wegen Beihilfe zum Betruge eine geringe Strafe. Reicheneder hatte Revision eingelegt und ungenügende Feststellung der Thatbestandsmerkmale gerügt, aber seine Beschwerde wurde vom Reichsgerichte( 1. Strafe fenat) als unbegründet verworfen.
+ Eine öffentliche Tischlerversammlung, an der zirka 200 Berfonen theilnahmen, fand am Montag, den 13. d. M., in der Urania ", Wrangelstr. 9-10, unter Vorsitz des Herrn Ritter statt. Herr Nöske erörterte die Gefichtspunkte, aus denen die Delegirten der Berliner Tischler auf dem am 28. bis 29. Dezember d. J. in Gotha stattfindenden deutschen Tischlerkongreß Anträge zu stellen hätten. Er bezeichnete als Hauptzweck des Kongresses, Front zu machen gegen die Seßereien der Zünftler gegen die Fachvereine der Arbeiter. Unter Hinweis auf einen besonders trassen Fall, wo die Tischlerinnung in Oldenburg ihre Mitglieder gegen eine Geldstrafe verpflichtet hatte, fünf als Hauptagitatoren" für die
ſtrafe verurtheilt worden, weil sie wiederholt auf der Straße Soziales und Arbeiterbewegung. Fachpereine bekannten Gefellen nicht zu beſchäftigen, ein Be
und auch bei öffentlichen Verhandlungen in den Gerichtssälen in Männerkleidern erschienen ist. Die Verurtheilte hatte gegen dieses Urtheil Berufung eingelegt und präsentirte sich gestern in dem inkriminirten Kostüme auch dem Gerichtshofe, behauptend, daß sie schon im Elternhause solche Kleidung oft ge= tragen habe, dieselbe ihr bequemer sei und ihr hier den Erwerb im Handelsgeschäfte erleichtere. Der Gerichtshof fonnte in dem kleidsamen Jünglingskostüme, das die Ange flagte trug, nichts Anstößiges finden, hob das Urtheil des Schöffengerichts auf und erkannte auf völlige Freisprechung.
London , 8. Dezember. Der neulich erwähnte Ehescheis dungsprozeß zwischen Lord und Lady Colin Campbell beschäftigt den Ehescheidungsgerichtshof nunmehr schon zwei Wochen und noch ist kein Ende desselben abzusehen, da eine ganze Legion von Zeugen von beiden Parteien aufgerufen wird. Täglich zieht der widerliche Prozeß, der in jedem anderen Lande mit Ausschluß der Deffentlichkeit verhandelt worden wäre, Tausende von Menschen nach dem Gerichtshofe, von denen jedoch nur wenige Einlaß finden, da der Saal gewöhnlich schon lange vor Eröffnung der Verhandlung gedrängt voll ist, namentlich von Frauen aus den höheren Ständen", für welche die pikanten Enthüllungen einen besonderen Reiz zu haben scheinen. Auch die Zeitungen in dem sonst so prüden England nehmen keinen Anstand, spaltenlange Berichte zu bringen, in denen die schmusigsten Einzelheiten ohne Scheu mitgetheilt werden. Der Eindruck, den man aus den bisherigen Verhandlungen ges winnt, ist der, daß beide Parteien nach der Verheirathung fich gegenseitig nicht viel vorzuwerfen haben, es müßten denn von einer ganzen Anzahl von Zeugen Meineide geschworen worden sein.
Reichsgerichts- Entscheidungen.( Nachdruck verboten.) Leipzig , 13. Dezember.( Beleidigung des bayerischen Ministeriums.) Einer von den Preßprozessen, die nach der Katastrophe in Bayern im verflossenen Sommer angestrengt wurden, kam heute vor dem ersten Straffenate des Reichsgerichts in der Revisionsinstanz zur Verhandlung. Die Sache betraf den verantwort lichen Redakteur des Münchener Fremdenblatt", Herrn P. Johann Baptist Franta, welcher am 5. Oktober vom Schwurgeriche in München zu 4 Monaten Gefängniß verurtheilt worden ist. Infriminirt war die Nr. 174 des Münchener Fremden blatt" vom 22. Juni d. J., welche einen Artikel mit der Ueberschrift: Die Logit unseres Ministeriums und dessen Solidarität" enthielt. Darin wurde dem Ministerium der Vorwurf des Mangels an Ehrgefühl gemacht und gesagt, die Minister seien bestrebt, sich an das Portefeuille anzuflammern, wenn auch Krone und Land verloren gingen. Die Frage an die Ge schworenen lautete dahin, ob der Angeklagte durch die betr. Stellen des Artikels bewußtermaßen das Gesammt- Ministerium, eine Behörde, beleidigt habe. Die Geschworenen hatten die Frage bejaht, und demzufolge hatte der Gerichtshof das er wähnte Urtheil ergehen lassen. In seiner Revisionsschrift be hauptete nun der Angeklagte, der Begriff Behörde " sei in Doppelter Beziehung verlegt. Das Reichsgericht hatte durch Urtheil vom 8. Januar 1883 die Kriterien für den Begriff Behörde" dahin festgestellt, daß dieselbe eine selbstständige, durch Recht und Verfassung dauernd geregelte Ordnung vorhanden sein müsse; das banerische Gesammt- Ministerium habe aber gar keine Organisation, sondern fei lediglich eine Kollektivbezeichnung für die einzelnen Ministerien. Es gebe keinen Präsidenten des Gesammt- Ministeriums, sondern der König übertrage den Vorfis im Ministerrathe irgend einem Minister. Es bestehe weder ein Gesez noch eine Ver ordnung, wodurch dem Gesammt- Ministerium der Charafter einer Behörde verliehen würde. Ferner könne nicht durch den Wahrspruch der Geschworenen in einer für das Gericht bindenden Weise, wie das Urtheil sagt, festgestellt werden, daß das Gesammt Ministerium eine Behörde ist. Der Gerichtshof hätte trog der Bejahung dieses Theiles der Frage selbstständig prüfen müssen, ob die gefeßlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Behörde vorlagen, und wenn dies nicht der Fall war, den Angeklagten freisprechen müssen. Wenn nun aber das Gesammt- Ministerium als Behörde angesehen werden solle, so fomme in Betracht, ob der Strafantrag in rechtsgiltiger Weise gestellt sei. In diesem Falle hätten sämmtliche Minister durch eigenhändige Unterschrift unter den von Herrn Dr. v. Luz verfaßten Strafantrag selbstständig Strafantrag gestellt; sei aber Das Gesammt Linisterium eine Behörde, so habe ein einzelner Minister nicht das Recht, selbstständig Strafantrag zu ſtellen, wenn in Beziehung auf seinen Beruf beleidigt sein glaubt. In prozessualer Beziehung rügte die die Revision, dak dem Beugen Regierungs Tath Philipp v. Pfister, dem früheren Kabinetssekretär des Königs Ludwig, mit Rüdsicht auf§ 53 der Str.-Pr.-D. gestattet fei, auf eine Frage des Vertheidigers die Auskunft zu verweis gern. Der Vertheidiger hatte den Beugen nämlich gefragt, was der Minister von Feiligsch, nachdem er, der Zeuge, aus dem Sofdienste entlassen war und nach Würzburg versezt werden follte, in einer privaten Unterredung geäußert hat( diese Aeußerung soll dahin gegangen sein, daß König Ludwig schon lange Dor seiner Entmündigung geistestrant gewesen sei), und ob der Minister nicht erst dann von seiner, des Beugen, Versetzung die Ausführung des föniglichen Befehls gegen Recht und Gerechtigkeit verstoße. Durch diese Frage sollte nachgewiesen werden, daß die Minister schon damals Kenntniß von der Geistes frankheit des Königs gehabt haben. Der Zeuge verweigerte die Auskunft, und das Gericht, melches in derselben eine Aeuße tung über amtliche Verhältnisse erblickte, gestand nach§ 53 der Str. Pr.-D. dem Beugen das Recht der Auskunftsverweigerung 31, da er von seiner vorgefegten Behörde keine Genehmigung der gewünschten Aeußerung befize. Herr Reichsanwalt bofinger stellte den Antrag, die Revision in allen Bunkten zu Derwerfen. Die Ablehnung der Aussage seitens des Beugen b. Pfister sei durchaus gerechtfertigt gewesen. Alle Ausführun aen der Revision, die sich auf den Begriff Behörde beziehen, tämen gar nicht in Betracht. Es fönne ganz dahin gestellt bleiben, ob das Gesammt Ministerium eine Behörde und ob die Geschworenen berufen find, über Diese Frage zu entscheiden; denn der Strafantrag sei, wie sich
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schluß, der von der Aufsichtsbehörde als ungefeßlich erklärt und aufgehoben wurde, sah der Redner in dem Kongreß ein Mittel, gegen die fortwährenden Denunziationen der Fachvereine durch die Innungen zu protestiren und andererseits die Nothwendigkeit, sich an eine feste Drganisation anzuschließen, immer mehr unter den Gesellen zu verbreiten. Den Delegirten bestimmte Anträge mitzugeben, hielt der Redner bei dieser Sachlage nicht für geboten und sprach die Ueberzeugung aus, daß die beiden Delegirten Berlins auch so wiffen würden, wie sie das Intereffe ihrer Auftraggeber zu fördern hätten. Die Diskussion drehte sich hauptsächlich um die Frage, ob den Delegirten bestimmte Aufträge zu geben seien. Herr Apelt, der eine der Delegirten, war der Ansicht, daß allgemeine, bestimmte Anträge fich schwer formuliren lassen würden, während Herr Glocke darauf aufmerksam machte, daß der Termin, um schriftliche Anträge für den Kongreß einzubringen, am 30. November bereits abgelaufen sei. Herr Eide beantragte, die Delegirten zu beauftragen, auf dem Kongreß dahin สิน wirken, daß eine allgemeine Unterstüßungstaffe für Arbeitslose gegründet werde. Gegen diesen Antrag wurde geltend gemacht, daß er von den Tischlern in Braunschweig bereits gestellt sei. Bei der Ab stimmung wurde er mit großer Majorität abgelehnt und da gegen der Antrag Nöske angenommen, wodurch die Delegirten ohne gebundene Mandate nach Gotha gehen sollen. Auf eine Anfrage erklärte ein Mitglied der Kommission, daß dieselbe den Delegirten außer freier Hin- und Rückfahrt eine Entschädigung von täglich 7 Mart ausgefeßt habe, nachdem die Delegirten erklärt, daß diese Summe genügend sei. Im übrigen beschloß die Versammlung, der Kommission in dieser Hinsicht vollkommen
Die heutige Konkurrenz ist eine Art Wahnsinn. In der New- Yorker ,, Tribüne" erklärt ein Fabrikant: Wenn es eine Kraft gäbe, die noch rascher arbeitete als der Dampf, oder wenn es sich einrichten ließe, daß eine Frau fünf oder sechs Maschinen auf ein Mal bediente, so würde dies das Nächste sein: Jeder von uns müßte dazu greifen, oder wir müßten alle mit einander zu Grunde gehen, der Druck ist ein zu folossaler. Natürlich könnten die armen Frauen dabei unmöglich bestehen, aber es darf nicht vergessen werden, daß die Fabrikanten nicht viel beffere Chanzen haben. Diese Konfurrenz ist eine Art Wahnsinn. Sie überfüllt den Markt mit billigen Waaren und ruft einen Schein von Ge deihen hervor, bringt aber im Grunde genommen allem legitimen Geschäft sicheren Tod. Es würde mich durchaus nicht überraschen, wenn die ganze Fabrikation von wollenem Unterzeug das Monopol eines einzigen Mannes würde, und dann sei der Himmel den armen Arbeiterinnen gnädig!"- Eine schärfere Verurtheilung des bestehenden industriellen Systems fann es nicht geben. Diese Konkurrenz ist eine Art Wahnfinn" vollkommen zutreffend, aber diese Wahrheit ist eine unverzeihliche Rezerei an der Religion des Kapitalismus, die mit dem Dogma der freien Konkurrenz" steht und fällt. Wenn fie nun zu einer Art Wahnsinn" und damit gemeinschädlich geworden was dann? Werden die Menschen etwa diesen ,, wahnsinnigen" Zustand, den sie doch selbst geschaffen, ewig ertragen? Jener Fabrikant erklärt weiter: Unser ganzes Ge schäftssystem ist faul und muß von Grund aus umgeändert werden. Wir find die geldgierigste Nation in der Welt und die tolle Hezjagd wird mit jedem Jahre vernichtender. Ich neige mich der Ansicht zu, daß die Menschen bald ziemlich überflüssig sein werden, da die Maschinenfreie Hand zu laffen. so intelligent werden. Der Himmel helfe den Armen, sage ich, denn bei Menschen ist keine Hilfe." Nun, wir erwarten die Hilfe von den Menschen, und zwar von den Arbeitern. Heute machen allerdings die Maschinen hände" überflüssig, aber die Beit wird nicht mehr fern sein, wo die Maschinen den Menschen glücklich machen werden, indem sie ihm die Arbeit erleichtern und seinen Güterverbrauch steigern. Die wunderbar leistungsfähigen Produktionsmittel brauchen nur im Befige der Gesammtheit des Volkes zu sein, dann werden sie aus einem Fluche sofort zu einem Segen für alle werden. Diese große Aufgabe zu verwirklichen ist die welthistorische Mission des Arbeiterstandes.
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In Desterreich ist die Einfuhr einer Reihe wichtiger Konsumartikel im ersten Halbjahr 1886 erheblich gegenüber dem ersten Semester 1885 zurückgegangen, so bei Reis 35 802 Meterzentner weniger, bei Kaffee 2325 Meterzentner, bei Kartoffeln 19 222 Meterzentner, bei frischem Gemüse 116 300 Meterzentner weniger. Nur der Verbrauch eines derjenigen Voltsnahrungsmittel, die mit dem Fortschreiten des wirthschaftlichen Niedergangs in immer größeren Mengen verbraucht werden, dasjenige der Häringe, ist nicht unerheblich, um 2815 Meterzentner gestiegen. Die Einfuhr von Ochsen ist fast um 50 pCt. zurück gegangen; die große Maffe ist nicht mehr im Stande, das gute, nährkräftige Rindfleisch zu kaufen. Dagegen ist die Schweineeinfuhr von 53 187 auf 211 196 Stück gestiegen. Das Volt muß sich dem billigen, aber durchaus nicht so guten Schweinefleisch zuwenden. Das ist ein deutlicher, ziffernmäßiger Beweis für die Wucht, mit welcher der ökonomische Rückschrittt den standard of life, die Lebensstellung der Nation, auf eine immer tiefere Stufe herunterdrückt. Nun, Herr v. Plener mit seinen Arbeiterkammern" wird ja die Welt wieder in das richtige Geleife hineinführen.
Das deutsche Bier, vor allem das bayerische, erobert die Welt. Es betrug die Bierausfuhr Deutschlands über See: Seewärts ausgeführt. Geschäßter Werth. 49 930 hektoliter 2 584 000 Mart 60 958
1876 1877
3 785 000
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1878
79 655
6 266 000
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1883
148 072
8 692 000
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1884
178 207 151 741
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9 607 000 4711 000
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1885
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England, das 1876 nur 8050 3tr. Bier ab Hamburg erhielt, hat im legten Jahre 53 305 Doppelzentner erhalten. In Deutschland selbst aber nimmt der Bierver brauch ab, der Schnapskonsum zu, wie die amtliche Statistik selber schlagend nachweist; sogar im Bierlande Bayern entfallen jetzt auf den Kopf der Bevölkerung weniger Liter Wir haben dies früher an der Bier pro Jahr als früher. Hand der offiziellen Zahlen im Berl. Volksbl." flar genug entwickelt. Die allgemeine wirthschaftliche Lebenshaltung des arbeitenden Boltes, der großen Masse der Konsumenten, hat sich aber stetig verschlechtert. Statt Brot Kartoffeln, Schnaps statt Bier. Das ist die Aera des wirthschaftlichen Aufschwungs."
Ein recht bezeichnender Fall von der Maßregelung eines Arbeiters wegen angeblicher politischer Umtriebe hat sich in den letzten Tagen in der hiesigen Luruspapierfabrik von Schäfer u. Scheibe, Ritterstr. 111, zugetragen. Als die Berliner Arbeiterinnenbewegung noch nicht dem Buttkamer'schen Maierlaffe unterlegen war und das Thun gewiffer Fabrikanten noch an das Licht der Deffentlichkeit gezogen werden konnte, erhoben fich auch Arbeiterinnen der genannten Firma mit harten Anklagen gegen diefelbe. Eigene Versammlungen tagten zu diesem Zwecke. Damals hielten es freilich die Herren Schäfer u. Scheibe für besser, über Alles den Mantel der Liebe zu decken und zu schweigen. Man wagte seinen Ohren nicht zu trauen, wenn man vernahm, was die ,, Chefs" ihren armen Arbeiterinnen zu bieten wagten. Schon vor längerer Zeit nahm ein Beitungsblatt Notiz von diesen Zuständen; vor einigen Wochen thaten wir dasselbe, ohne jedoch die gleiche äzende Kritik zu üben und die Dinge so zu beleuchten, wie fie es in Wirklichkeit verdienen; unsere Schilderung war sehr blaß. Jezt ist plöglich ein fünfzehn Jahre im Geschäfte der Herren Sch. u. Sch. thätig gewesener Arbeiter R. F. unter der Begründung entlassen worden, daß man einen Arbeiter, der Begründung entlassen worden, daß man einen Arbeiter, welcher Artikel schreibe und sich an sozialdemokratischen Vereinen betheilige, nicht mehr beschäftigen könne. Alle Betheuerungen betheilige, nicht mehr beschäftigen könne. Alle Betheuerungen
Der Fachverein der Schlosser und Berufsgenossen hielt am Sonnabend, den 11. Dezember, eine Mitgliederversamm lung ab, in welcher der Vorfißende Herr Pirch über die Dampfmaschine" sprach. Der Redner wies auf die Erfindung des Engländers Watt, die sogenannte Niederdruckmaschine hin; diese zu Ende des vorigen Jahrhunderts gemachte Erfindung habe sich nach mehrfachen Abänderungen praktisch verwerthen laffen. Ein anderer englischer Ingenieur Namens Trevithick , konstruirte die sogenannte Hochdruckmaschine ums Jahr 1800, 1804 die erste Lokomotive. Er ließ dieses Projekt jedoch wieder fallen, da es ihm an Unterſtüßung fehlte. Stephenson, der ja allgemein als der Erfinder der Lokomotive bezeichnet werde, nahm dieses Projekt auf und führte es glücklich durch. 1805 baute Trevithick schon die erste Dampfsprize. So habe fich nach und nach die Dampfmaschine verbreitet, daß sie jetzt in allen Ländern, die der Kultur erschlossen, สน finden wäre, Redner kam dann auf die Dampfmaschine selbst zu sprechen. Erklärte die einzelnen Theile derselben als auch deren Zusammenwirken. Alsdann beantwortete der Vortragende verschiedene gestellte Fragen. Unter Verschiedenes" berichtete die Rechtsschutzkommission über die nunmehrige Beendigung einer Klagesache, welche die Thätigkeit des Vereins über ein Jahr in Anspruch nahm. Ferner wurde beschlossen, am zweiten Weihnachtsfeiertage bei Gratweil ein gemüthliches Zufammensein der Mitglieder zu veranstalten. Mit dem Wunsche, daß sich recht viele Mitglieder daran betheiligen mögen, schloß der Vorsitzende die Versammlung. Der Arbeitsnachweis des Vereins befindet sich Sebastianstr. 50 bei Opat .
Verein für Technik und Gewerbe. Mittelstraße 65, Mittwoch, Abends 8 Uhr, Vortrag. Gäste willkommen. Gesang- und gesellige Vereine am Mittwoch. Freya " Gesangverein der freireligiösen Gemeinde. Uebungsstunde Abends 8 Uhr Münzstraße 5. Gesangverein Norddeutsche Schleife" Abends 9 Uhr Dresdenerstr. 72-73 im Restaurant „ Eden- Theater".
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Kleine Mittheilungen.
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Lübeck , 12. Dezember. Das lübeckische Dorf Diffau ist, wie bereits gemeldet, in der Nacht auf Freitag fast vollständig ein Raub der Flammen geworden mehr als 20 Gewese wurden vernichtet! Das Feuer griff binnen wenigen Stunden, angefacht durch einen heftigen Südoststurm, so rasch um sich, daß die Feuerwehr der Nachbarorte demselben ohnmächtig gegen überstand. Der Schaden ist ein recht erheblicher, da die ges sammte Ernte mit zerstört worden ist; er dürfte mehr als eine halbe Million Mark betragen. Gestern wurde ein Müller wegen Verdachts der Brandstiftung verhaftet.
Fulda , 10. Dezember. Der Güterzug, welcher hier gegen 11 Uhr eintrifft, ist heute Morgen, mit Petroleum beladen, furz nach Verlassen des Bahnhofes Hünfeld bei dem sog. Wiesenhof in Brand gerathen. Ursache ist bis jetzt unbekannt. Eine Rettungsmannschaft der hiesigen Bahnhofswerkstätte ist als bald nach Eintreffen der Nachricht zur Brandstätte abgefahren. Der Schnellzug Nr. 3 hatte in Folge deffen bedeutende Vera spätung.
Kopenhagen , 11. Dezember. An der dänischen Sundfüste find im legten Sturm folgende deutsche Schiffe gestrandet: Die Rostocker Brigg Johannes"( gänzlich wrack), die Rostocker Bart Scharnhorst", die Elsflether Brigg Aradus", der Emdener Schoner Hilka" und die Bark ,, Neptun" von Vegesack . Die Mannschaften wurden sämmtlich gerettet, diejenige der Brigg Aradus" mit großer Lebensgefahr durch Soldaten von Kronberg .
Paris , 11. Dezember. Im Kafino zu Toulon tam gestern Abend bei Schluß der Vorstellung eine Tänzerin dem auf der Bühne abgebrannten bengalischen Feuer zu nahe; ihre Kleider entzündeten sich und steckten die von vier anderen Mitspielenden in Brand. Einer derselben wurde schwer am Kopfe vers wundet, während er der Tänzerin beispringen wollte. Die lettere schwebt in Todesgefahr.
Zürich , 11. Dezember. Ueber jene geheimnisvolle Dame, die in der Schweiz aufgegriffen worden( fiehe Nr. 291 des Berl. Volfsbl."), schreibt der Direktor der Frrenanstalt Burge hölzli:„ Es ist zwar richtig, daß die betreffende aufgegriffene Geistestranke an mäßigem Jdiotismus leidet und daß von Sis imulation keine Rede ist. Doch gestatten unsere Beobachtungen