lieben Gott nur als Schugwehr gegen den Gebrauch der eigenen Kraft der Arbeiter aufrichten. Wenn der liebe Gott den Lohn für die Arbeiter angeordnet hat, so wird er doch auch die Preise der von den Großgrundbesisern erzeugten Produkte angeordnet haben oder jeweilig regeln. Die Arbeiter beanspruchen nur die Freiheit, die Vereinigung der eigenen Kräfte zur Erreichung befferer Arbeitsbedingungen benußen zu dürfen. Soll ihnen das beschränkt werden, so müßte ja den spirituserzeugenden Großgrundbefizern z. B. auch verboten werden, fich zu Verbänden zusammenzuthun, um einen weiteren Preisfall des Spiritus zu verhindern, womöglich eine Preissteigerung desselben zu erzielen, wozu ihnen die Berechtigung noch von feiner Partei bestritten worden ist. Die Ronservativen benutzen aber nicht nur dieses Recht, welches fie den Arbeitern verweigern wollen, sondern fie haben auch den Staat in den Dienst ihrer Privatintereffen ge= ftellt, indem fie darauf hingewirkt haben, daß derselbe durch feine Bollgewalt den Preis der besonders von den Großgrund befizern erzeugten Produkte auf Kosten der Konsumenten hinauf schraubt, also auf Roſten meistens ärmerer Leute. Die Stellung Der Staatsgewalt in den Dienst der Privatintereffen der Großgrundbefizer soll erlaubt und den Arbeitern selbst die ZusammenTaffung der eigenen Kräfte verboten sein. Da erkennt man an einem Beispiel so recht den Sinn der konservativen Politik, fieht auch, daß die Konservativen den lieben Gott als VogelScheuche benutzen möchten, um die von ihnen geschädigten Berufstlaffen von der Benutzung der eigenen Kräfte abzuhalten, während sie selber durch die von ihnen den andern gepredigte Gottesfurcht fich nicht im mindesten abschreden laffen, neben ihren eigenen Kräften noch die des Staates in den Dienst ihrer Sonderinteressen zu stellen.
Noch eine Erinnerung an den General Plehwe veröffentlicht ein Leser der„ Danziger Beitung." Der vierte zu dem Bunde Plehwe, Peters, Lindenberg", welche während der Reaktionszeit das Königsberger Bürgerthum terrorifirten, war danach der Sackträger Boywaß. Dieser förperlich riesenstarte, aber geistig wenig bedeutende Mensch war ein Werkzeug Blehwe's und wurde dazu benust, mit seinen Sadträger- Ba taillonen freisinnige Versammlungen zu sprengen, überhaupt gegen das liberale Bürgerthum einen Terrorismus auszuüben. Natürlich hatte v. Plehwe, wie seine ganze Umgebung, so auch diesen Boywaß angepumpt". Als letterem einmal von Jemand bemerklich gemacht wurde, seine Forderung an den General v. Plehwe stehe nicht sicher, erwiderte er schmunzelnd:„ Mein Geld werde ich schon friegen." Am anderen Tage ging nun Boywaß in das damals exklusivste Kafino Königsbergs in der Königshalle, wo er v. Plehme traf und sich ihm gegenüber fegte. Plöglich fragte Boywaß den General, wie es denn mit seiner Forderung stehe. Die Mahnung, Geduld zu haben, überhörte Boywaß, schlug vielmehr mit der Fauft auf den Tisch und rief dem General mit Donnerstimme zu: habe ich bis morgen nicht mein Geld, dann hole ich es mir mit meinen Leuten!" Den Herrn General überlief ein Gruseln und er zahlte.
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Unseren Zünftlern halten wir einen Spiegel vor, indem wir die folgende Korrespondenz der Schlesischen Zeitung" aus Wien vollinhaltlich zum Abdruck bringen: Der durch die Gewerbegesegnovelle vom Jahre 1883, welche den Be fähigungsnachweis und eine zünftlerische Abgrenzung der Gewerberechte einführte, heraufbeschworene Kampf um den Umfang dieser legteren dauert ungeschwächt. fort. Eine Gewerbegenossenschaft will der anderen gewiffe Befugnisse entzogen und sich gesichert wiffen, und es nehmen in Folge deffen die Klagen wegen Gewerbsüberschreitung" tein Ende. Die Früchte, welche diese monopolistischen Bestrebungen gezeitigt haben, find meist traurigfter Natur. Der Brotneid zeigt sich in seinen häßlichsten Auswüchsen, eine erschreckende Denunziationssucht macht sich breit, und die Be ziehungen der einzelnen Gewerbeklassen zu einander nehmen einen derart feindlichen Charakter an, daß man schon von einer moralischen Verwilderung sprechen kann. Zahlreiche Gerichtsverhandlungen der legten Beit haben über diese Bu ftände einen Aufschluß ertheilt, der ernste Bedenken hervorrufen muß. Eigenthümlicherweise betrachtet man den bereits zu einem Kampfe aller gegen alle gewordenen Gewerbefrieg noch immer mit Vorliebe von seiner heiteren Seite. Als eine der„ ergößlichsten" Episoden desselben wird insbesondere der zwischen Buderbädern und Bäckern entbrannte Rampf um den Faschingstrapfen" geschildert. Derselbe ist dieser Tage in legter Instanz zum Austrag gebracht worden, nachdem er schon im vorigen Winter zu einem langwierigen Attenwechsel zwischen verschiedenen Behörden Anlaß gegeben. Beide Theile, die Zuckerbäder wie die Bäcker, verfechten ihren Standpunkt mit einem Aufwand von Scharffinn und Bähigkeit, der einer befferen Sache würdig gewesen wäre. Nachdem sich schließlich die um ein Gutachten angegangene Handels- und Gewerbekammer unter Berufung auf eine vor grauen Jahrhunderten giltig gewesene Uebung im Sinne der Bäcker dahin ausgesprochen, daß weder die Erzeugung noch der Verschleiß von Faschingstrapfen durch die Bäder den Thatbestand einer Gewerbestörung" begründe, brachte die Zuckerbäderpartei dieser Tage in letter Instanz noch einmal eine Reihe von nach ihrer Ansicht schwerwiegenden
mels war jest ein über alle Begriffe erhabener. Wo noch kurz zuvor das leuchtende Tagesgestirn in hellem Glanze strahlte, mar jegt nur ein dunkler runder Kreis zu sehen, umgeben von einer matt leuchtenden Korona, deren Licht start von dem des umgebenden Himmels abstach. Schwache Lichtstrahlen, welche Durch dunkle Streifen getrennt waren, wurden nach jeder Rich tung hin geworfen. Die Farbe der Rorona, welche unmittelbar die dunkle Sonnenscheibe umgab, war mattweiß. Während noch unser Auge bewundernd dieses Schauspiel betrachtete, wurde es plöglich durch eine andere Erscheinung gefeffelt. Die Planeten Venus und Jupiter , ersterer nabe am Meridian, legterer am Mor genhimmel, fowie noch einige andere Sterne erfter Größe funtelten in wunderbarer Schönheit auf uns hernieder. Der Himmel hatte während der Verfinsterung im Zenith eine dunkelblaue, gegen den Horizont hin eine gelblich graue Farbe. Die Dunkelheit zur Zeit der totalen Finsterniß war nicht mit derjenigen der Nacht zu vergleichen, sondern ähnlich wie bei einer Mondnacht, lag auch jegt ein gelblich graues Licht über dem Wasser ausge breitet. Tiefe Stille herrschte ringsum, schlaff bingen die Segel an den Raaen. Ein eigenthümliches Gefühl beschlich uns alle, und lautlos waren wir in die Bewunderung dieses erhabenen Schauspiels versunken. Eine auffällige Erscheinung darf ich hierbei nicht unerwähnt lassen. Der Anblick der Gefichter verschiedener Personen machte den Eindrud, als wenn sie mit der magischen Todtenlampe beleuchtet wären. Die totale Finsterniß Dauerte etwa 5 Minuten, dann brach plöglich wieder ein heller Lichtstrahl aus der dunklen Sonnenscheibe hervor. Venus und Jupiter verschwanden nach wenigen Minuten. Immer weiter glitt der Mondesschatten über die Sonnenscheibe hinweg, und in demselben Verhältniß nahm die Helligkeit schnell zu, so daß, während nur die Hälfte der Sonne verfinstert war, uns bereits Tagesbelle umgab. Um 12 Uhr 15 Min. endete die Finsterniß.
den.
Kunstwerk oder Fälschung? Aus Newyork wird be richtet: Dem Solicitor des Finanzministeriums war eine intereffante Angelegenheit zur Entscheidung unterbreitet wor Vor Kurzem hatten die Geheimpolizisten des FinanzMinisteruims das Bild einer Fünfdollarsnote auf den Grund bin mit Beschlag belegt, daß daffelbe eine Verlegung der auf Fälschung Bezug habenden Geseze involvire. Das Bild war Betrachtung glauben konnte, auf dem Block lege eine Fünf dollarsnote. Nach Anficht des Chefs der geheimen Polizei sollte das Bild zerstört werden, doch profeftirte der Zeichner das
analist sais
Gründen vor, um ihrer Anschauung zum Siege zu verhelfen. I So berief fie fich auf die süße Füllung der Krapfen mit der Behauptung, die Bäcker müßten alles, was Obst sei oder vom Obst stamme, den Zuckerbäckern überlassen. Die Bäckerpartei machte diese Behauptung durch den Hinweis darauf unwirksam, daß den Bäckern ja auch die Erzeugung der„ Mohntipfel" er laubt sei, daß Mohn aber doch gewiffermaßen als eine Obft laubt sei, daß Mohn aber doch gewiffermaßen als eine Obfte forte bezeichnet werden könne. Einen weiteren Angriff stüßten die Zuckerbäcker auf das Schmalz, in dem die Krapfen gebacken werden; aber auch dieser Angriff wurde von den Bäckern durch werden; aber auch dieser Angriff wurde von den Bädern durch den Einwand abgeschlagen, daß in diesem Fall das Schmalz nur als Hilfsmittel zur Vollendung, nicht aber als ein Hauptbestandtheil des herzustellenden Gebäckes zu betrachten sei. So wurden denn schließlich die Zuckerbäcker mit ihren monopolistischen Gelüsten abgewiesen und den Bäckern das Recht zur Erzeugung der ,, Faschingstrapfen" endgiltig zuerkannt. Damit wäre nun der vor Aufwerfung dieser Streitfrage herrschende Bustand wieder hergestellt, nachdem die nußloſe Fehde zahlreiche gewerbliche Behörden zwei Jahre lang in Athem erhalten hat."- Das Bild, welches diese Darstellung von den österreichischen Verhältnissen entrollt, würde ein fprechen des Pendant bei uns finden, wenn es nach den Wünschen der Bünftler ginge.
Die Hiffung der deutschen Flagge auf der westlichen Solomonsgruppe durch ein deutsches Kriegsschiff wird jest offiziös mitgetheilt.
Eine Muckerverfügung. In Reichenbach i. V. ist kürz lich seitens der dortigen firchlichen Behörden das Spielen des Chopin 'schen Trauermarsches bei Begräbnissen untersagt worden. Bei militärischen Begräbnissen wird derselbe sehr viel worden. Bei militärischen Begräbnissen wird derselbe sehr viel gespielt, was haben die kirchlichen Behörden gegen ihn?
Oesterreich- Ungarn.
3wei Tage bevor der russische Regierungsanzeiger den vielbesprochenen, für Deutschland freundlichen Artikel brachte, erging fich die Nov. Wr." in heftigen Anfich, die griffen gegen Desterreich. Das Blatt, deffen Beziehungen Das Blatt, deffen Beziehungen zu Regierungsfreisen notorisch sind, sprach es offen aus, daß Desterreich der einzige Störenfried zwischen Rußland und Deutschland sei. Dies ausführend sagt Now Mr.: Ueberall aus seinen Pofitionen verdrängt, habe die habsburgische Monarchie gern es übernommen, eine neue Rolle zu spielen, die eines slavischen Staates, obschon dem Wesen nach ihr ganzer innerer Organismus nach wie vor ein dem Slaventhum feind licher deutsch - magyarischer ist. Diese Rolle führte sie auf die Balfanhalbinsel, wo es dann sofort zu Tage trat, daß ihre Baltanhalbinsel, wo es dann sofort zu Tage trat, daß ihre Intereffen den russischen durchaus feindliche find; Desterreich oder Rußland hieß es dort jegt. In der ersten Zeit gelang es der Politik Bismarck's ; dieſen von ihr ſelbſt geſchaffenen Abgrund zwischen Rußland und Desterreich einigermaßen zu ver decken und in dem problematischen Rahmen des Dreikaiserbun des schien eine modus vivendi für die Nachbarstaaten gefunden worden zu sein. Aber das dauerte nur so lange, als bis die honigfüße Reden führenden Diplomaten von den Worten zur That übergingen. Das offiziell für einen Bundesgenossen Ruß lands geltende Desterreich zögerte nicht, fich in Bezug auf die russischen Intereffen auf der Ballanhalbinsel als ein Räuber zu entpuppen und somit sich auch als engsten Bundesgenossen einer andern Räubermacht, Englands, zu zeigen, das aus seiner ruffenfeindlichen Gesinnung ja nicht einmal ein Hehl macht."
Rußland.
In der zu Alexandrowsk( in der Nähe von Petersburg ) befindlichen Baumwollspinnerei von Hubbard haben 3000 Ar beiter gestreift und die Lage war dem" Standard" zu folge am Dienstag so drohend, daß der Polizeimeister Greffer fich mit 250 Kosaken nach der Fabrik begab. Es wurden Fenster eingeworfen und der Theilhaber der Firma, C. W. Barish, sowie seine englischen Untergebenen mit Ziegelsteinen beworfen, doch wurde Niemand verlegt. Nachdem einige 50 Personen verhaftet worden waren, ist die Arbeit wieder aufge nommen worden. Der Streit soll durch unverständige Belästi gungen während einer Revision des Regierungsinspektors vet ursacht worden sein.
In Roubair( Nord) haben die Arbeiter zweier Webereien die Arbeit eingestellt. Die der einen Fabrik verlangen eine Lohnerhöhung; die der andern erklären bei Herstellung ge musterter Stoffe sei es zu anstrengend, zwei Webstühle zugleich zu führen.
Der Pariser Gemeinderath bewilligte die Herleihung eines 87 Ha. umfaffenden Theils des Gehölzes von Vincennes für eine im nächsten Jahre abzuhaltende Feier des 50 jähren Be stehens von Eisenbahnen in Frankreich und für eine Ausstellung des Eisenbahnwesens.
Auch in England verstärkt die allgemeine Absatstockung die Gelüfte nach Absperrung von der ausländischen Konkurrenz. Lord Stanley of Preston , der Präsident des Handelsamtes, empfing eine Deputation der Londoner Uhrmacher, welche erschien, um die Regierung zu ersuchen, durch eine gesegliche Bestimmung zu verhindern, daß schweizer Uhren in Eng
gegen auf den Grund hin, daß das Bild ein Kunstwert sei und einen Werth von 500 Doll. repräsentirte. Der Solicitor hat entschieden, daß das betreffende Kunstwert" nicht konfiszirt zu werden brauche.
Verbranntes Papiergeld. Der Postverwalter in Schle busch räumte dieser Tage im summarischen Verfahren sein Bureau so gründlich auf, daß er in seinem Eifer auch ein Geld Louvert in den Ofen steckte, welches in Reichstaffenscheinen 2100 Mart enthielt. Während dieses werthvolle Heizungsmates rial hoch aufloderte, suchte der Beamte nach dem Gelde, welches furz vorher eingegangen war, und erhielt zu seinem Schrecken die Gewißheit, daß er daffelbe verbrannt. Mit großer Geschwindigkeit riß er die Asche aus dem Ofen und fühlte dies felbe ab; jedoch vom Gelde war nichts mehr zu finden. Den Betrag ersetzte er sofort aus eigenen Mitteln und berichtete feiner vorgesezten Behörde den Vorfall. Nachdem durch genaue Untersuchung des Aschenrückstandes festgestellt worden, daß thatsächlich verbranntes Papiergeld vorhanden, fich auch ers geben, daß der genannte Brief an demselben Morgen einge gangen, hat sich das Direktorium der Reichsbank mit Rücksicht auf die gute Führung und die geordneten Verhältnisse des Be amten, welche eine Veruntreuung ausgeschloffen, bereit erklärt, den ganzen Betrag von 2100 Mart zu ersetzen.
Ueber das Zusammenschweißen von Metallen mittelft Elektrizität, worüber wir bereits in Nr. 295 dieses Blattes fura berichteten, wird folgendes geschrieben: Der bekannte ame ritanische Elektriker Professor Thomson hat in New- York vor der Gesellschaft der Künfte eine neue Anwendung der Elektrizis tät gezeigt. Wenn Metallstücke, Ende an Ende, unter enormen Drudt gebracht werden und ein elektrischer Strom durch die felben läuft, wird ein vollständiges Busammenschweißen erzielt, und zwar selbst bei Metallen, die unter anderen Umständen nicht zusammengeschweißt werden fönnen oder bei verschiedenen Metallen. Um Stahl von 1 Roll im Durchmeffer zu schweigen, war ein Strom von 6000 Ampèren, der eine elektromotorische Kraft von einer halben Volta hatte, nothwendig. Es wurde konstatirt, daß die Anwendung von 35 Pferdekraft, eine Minute lang, Stahl von der obigen Dicke ohne einen Hammer schlag oder die Anwendung von Wärme zusammenschweißt. Auch fann in dieser Weise Stahl an Meffing geschweißt werden.
Ein neuer Salomon. Aus San Franzisko vom 24. Nov. schreibt man dem„ Nürnb. Anz.": Ein neuer Friedensrichter da hier hat vor Kurzem in einer Bagatellverhandlung folgende Ansprache an die Geschworenen gerichtet, ehe diese fich zur BeBinding aid isd's magida samima i
land mit der englischen Hall- Mart, mithin als Uhren englischen Fabritats verkauft werden. Die Wortführer der Deputation hoben hervor, daß das Darniederliegen der englischen Uhren industrie hauptsächlich dem Umstande zuzuschreiben sei, daß in England fährlich tausende von Uhren als englische verkauft werden, deren Werke oder Gehäuse ausländische Fabrikate, ver fehen mit der englischen Hall- Mart, feien. Entweder würden ausländische Werke in englische Gehäuse gesteckt oder auslän dische Gehäuse mit der englischen Hall- Mart versehen. Der Minister versprach, das Anliegen der Deputation in reifliche Erwägung zu ziehen und alles zu thun, was in den angedeu teten Richtungen gethan werden könne. and daigins
Die große Blech und Eisenfabrik in Port Talbot und Aberavon ( Wales ) wurde geschlossen, weil die Arbeiter, etwa 1500 an Bahl, eine Lohnherabſegung von 10 pCt. beandeten.
*** Gerichts- Zeitung.
Reichsgerichts Entscheidung. ( Nachdruck verboten.) Leipzig , den 16. Dezember. ( Die Versicherung von Arbeitern gegen Unfälle.) Der Mühlenbefizer Johann Heller von Günthers thal in Bayern hatte seine Knappen und Burschen bei der Allgemeinen Versicherungs- Aktiengesellschaft in Magdeburg verfichert und der Kosten selbst getragen, während das andere Drittel den Arbeitern vom Lohne abgezogen wurde. Im Oktober 1880 kam der Mühlenbursche Georg Schlenk, welcher zu den Versicherten gehörte, auf geheimnißvolle und unerklärt ge bliebene Weise in der Mühle Heller's zu Tode; man fand ihn zwischen dem Mahlwerke vollständig zerquetscht vor. Ebenso verlor im Januar 1883 der Mühlbursche Johann Georg Ziegler in jener Mühle sein Leben, indem er zwischen dem Rädergetriebe in der Pegniß ertrant. Für den ersteren erhielt Heller von der Versicherungsgesellschaft 1200. M., für letteren 800 M., welche Gelder er in seinem Nußen verwandte. Alles dies nun rief den Verdacht hervor, daß Heller die jungen Leute abfichtlich babe ,, verunglücken" laffen, um sich dadurch in den Befit der Versicherungssumme zu segen. Bestärkt wurde der Verdacht noch dadurch, daß die Vermögensverhältnisse Hellers nicht die besten waren. Eine Untersuchung wegen. Mordes wurde auch thatsächlich vom Landgerichte gegen ihn eingeleitet, doch mußte das Verfahren eingestellt werden, weil das Beweismaterial zu gering war. Indeffen, das Gericht hatte fich der Sache von einem anderen Gefichtspunkte aus an genommen. Die Angehörigen der verunglückten Mühlburschen hatten nämlich von Heller die Auszahlung der Versicherungsfumme verlangt, waren aber von ihm zurückgewiesen worden. Erft als der Vater des Schlenk mit einer Anzeige drohte, ließ eller fich herbei, 600 M. herauszuzahlen. Bezüglich des Biegler ließ er es zur Klage kommen und zahlte dann erft 850 M. und einen Zentner Backmehl an die Eltern, in welchem Betrage die Auslagen der legteren einbegriffen waren. Nach dem nun so die Sache in ihren Einzelheiten zur Kenntniß des Gerichts gekommen war, erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Betruges, verübt an den Hinterbliebenen der verunglückten Arbeiter. Das Landgericht Nürnberg sprach denn auch am 13. Oktober die Verurtheilung Hellers wegen Betruges in zwet Fällen zu 1 Monat 15 Tagen Gefängniß aus. Das Gericht ließ die Frage unerörtert, ob der zwischen Heller und der Ge sellschaft abgeschloffene Versicherungsvertrag ein Vertrag zu Gunsten dritter war und bezeichnete es als unbestreitbar, daß den Arbeitern resp. deren Hinterbliebenen ein eigenes Klagerecht gegenüber der Gesellschaft nicht zustand, sondern nur dem An= geflagten. Gleichwohl, so führte das Gericht weiter aus, hat die von Schlent aus eigenen Mitteln mitbezahlte Prämien summe außerhalb des Haftpflichtgesetzes nicht die Bedeutung, daß der Versicherungsnehmer( Heller) nur befugt sein solle, die Summe für sich zu erheben und zu benußen; dies würde gegen die guten Sitten verstoßen. Die Vetrags bestimmungen in der Polize weisen auch darauf hin, daß die Versicherungssumme dem verunglückten Arbeiter bezw. deffen Hinterbliebenen aufließen soll und zwar durch Vermittelung der Arbeitgeber. Hat er die Zahlung angenommen, dann ist er auch zur Erfüllung des Zweckes verpflichtet und die Hinterbliebenen erhalten ein Forderungsrecht gegenüber dem Verficherungsnehmer. Das Thatbestandmoment der Täuschung werde darin erblickt, daß die Angehörigen darüber im Jrrthum erhalten waren, daß die Verunglückten selbst einen Theil des Versicherungsgeldes bezahlt hatten. Bei Ausmessung der Strafe werde berücksichtigt, daß schmutziger Eigennuß das Motiv der That war. Die Revifion des Angeklagten gegen dieses Urtheil, welche am 16. Dezember vor dem I. Straffenat des Reichsgerichts zur Verhandlung fam, suchte nachzuweisen, daß die Hinterbliebenen, da fie am Versicherungsvertrage nicht betheiligt waren, auch kein Anrecht auf die Versicherungssumme hatten; eventuell wurde für versuchten Betrug anstatt des vollendeten gesprochen. Der Reichsanwalt erachtete jedoch das Anrecht der Hinterbliebenen an den Versicherungssummen durch den Umstand für genügend nachgewiesen, daß die Verunglückten felbft Beiträge zu den Prämien gezahlt hatten und fand auch in anderer Beziehung das Urtheil durchaus bedenkenfrei. Das Reichsgericht trat dieser Anschauung bei und verwarf des halb die Revision.
rathung zurückzogen: Meine Herren! Sie haben gehört, was der öffentliche Ankläger zu sagen hatte, wenn Sie ihm glauben, müffen Sie den Angeklagten unbedingt schuldig finden. Sie haben aber auch vernommen, was der Vertheidiger des Angeflagten vorgebracht; glauben Sie diesem, so wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben, als ein Nichtschuldig auszusprechen. Wenn Sie aber, meine Herren Geschworenen , wie ich es thue, allen Beiden nicht glauben, nun, dann verdamm mich Gott, wenn ich weiß, was Sie mit dem Gefangenen thun sollen." Die Geschworenen haben dann auch nach der Instruktion des weisen Richters gehandelt und brachten folgendes salomonisches Urtheil zu Stande:„ Wir finden den Angeklagten nicht schuldig, warnen ihn aber, daß er sich in Zukunft nichts mehr zu Schulden kommen läßt, sonst müßten wir ihn ins Staatsgefängniß senden."
Der Hungerkünstler Merlatti hat am Mittwoch Abend das Biel seiner 50tägigen Fastenzeit glücklich erreicht und nahm Abends an dem Bankett im Grand- Hotel, für welches auf den Boulevards eine riefige Reklame gemacht wurde, Theil. Die Aerzte flößten ihm zuerst Bouillon ein, er konnte sie aber nicht behalten und erbrach fich. Sein Magen vertrug nur einen eigens zubereiteten Wein, welcher die Aufnahme anderer Nahrungsmittel vorbereiten soll.
Eine magnetisch gemachte Nähnadel fand in der Hand der Tochter des englischen Elektrotechnikers Breece ein mit anderen Mitteln absolut nicht auffindbares Stückchen einer abe gebrochenen Nadel. Die magnetische Nähnadel wurde von Breece mittelst eines einfachen Coconfadens an einem leichten Arm in einem bügelförmig gebogenen Papierstreifen aufgehängt. Diese Nadel wurde von der verlegten Hand start angezogen, und indem die Hand hin und her bewegt wurde, deutete diefelbe eine Stelle an, die man mittelst eines Tintenpünktchens martirte. Ein an dieser Stelle gemachter tiefer Einschnitt förderte ein etwa zehn Millimeter langes Nadelstück zu Tage, welches unter die Muskeln des Handballens gedrungen war.
Eine gemüthliche Pfändung. Auf der schottischen Insel Skye beschlagnahmte dieser Tage ein Gerichtsvollzieher wegen Nichtzahlung von Miethe die Sachen einer Frau, darunter eine Wiege mit einem Säugling und einen Hund, den er bei der Abschäßung doppelt so hoch schäßte als den Säugling! Ob er legteren auch mit unter den Hammer gebracht hat, wird nicht gemeldet.
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or any zalogo de toitwa na mnie tak nou gofn dau hin@
Radmil