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Freitag, den 6. Januar 1888.

5. Jahrg.

Berliner Volksblatt.

Organ für die Interessen der Arbeiter.

Das Berliner Volksblatt"

erfcheint täglich Morgens außer nach Sonn- und Festtagen. Abonnementspreis für Berlin   frei in's Haus vierteljährlich 4 Mart, monatlich 1,35 Mart, wöchentlich 35 Pf. Bostabonnement 4 Mart. Einzelne Nummer 5 Pf. Sonntags- Nummer mit dem Sonntags- Blatt" 10 Pf. ( Eingetragen in der Postzeitungspreisliste für 1888 unfer Nr. 849.)

Redaktion: Beuthstraße 2.

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Insertionsgebühr

beträgt für die 4 gespaltete Petitzeile oder deren Raum 25 Pf. Arbeitsmarkt 10 Pf. Bel größeren Aufträgen hoher Rabatt nach Uebereinkunft. Inserate werden bis 4 Uhr Nachmittags in der Expedition, Berlin   SW., Bimmerstraße 44, sowie von allen Annoncen- Bureaux, ohne Erhöhung des Preises, angenommen.

Expedition: Zimmerstraße 44.

Das Schlußergebniß der Sozial-| Schadenersatz ein Beerdigungsgeld von mindestens 30 Mark| Geſetz wirklich eine Krönung", aber freilich nicht die Krö­

reform.

Die Sozialreform würde mit der Durchführung der Alters- und Invalidenversorgung ihren Schlußstein gefunden haben und ein Rückblick auf das, was dieselbe dem Arbeiter bringen wird, wenn sie vollständig durchgeführt ist, ist des­halb heute, wo wir nun auch die Grundzüge für die ge­plante Alters- und Invalidenversorgung kennen, wohl am Plaze. Eine 3eit lang hat man sich freilich mit dem Gedanken getragen, auch eine Versicherung der Arbeiter gegen Arbeitslosigkeit ins Leben zu rufen, indeß ist man in den leitenden Kreisen von dieser Idee, wenn sie dort überhaupt je Anhänger gehabt hat, vollständig zurückge­

tommen.

Die wirthschaftliche Krisis und in deren Folge die Arbeitslosigkeit ist die unzertrennliche Begleiterin der kapita­ listischen   Produktionsweise. Die Arbeiter gegen die Wir­kungen der Krisen versorgen, hieße die industrielle Reserve­armee aus der Welt schaffen, mit Hilfe deren der Kapitalismus es erreicht, die Arbeitslöhne stets auf dem durch den Lebensunterhalt der Arbeiter bedingten niedrigsten Niveau zu halten. Eine wirksame Versicherung gegen Arbeitslosigkeit wäre also ein erster und entscheidender Bruch mit dem kapitalistischen   System, wäre eine wirklich sozialreformatorische That und nicht blos eine andere Art der Regelung der bereits bisher ge= währten Armenunterstützung. Daß deshalb von der Arbeitslosenversicherung keine Rede mehr ist, werden unsere Leser begreifen..

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Was bietet aber nun die Sozialreform", wenn sie zum Abschluß gebracht ist, dem Arbeiter? Auf dem Ges biete der Kranken- und Unfallversicherung ennen wir die Leistungen bereits genau. Nach dem Krankenkassengesetz hat der Arbeiter im Falle der Erkrankung gefeßlichen Anspruch auf freie ärztliche Behandlung, Arzenei, Bruchbänder 2c. und vom dritten Tag der eingetreten Erwerbsunfähigkeit an ein Krankengeld in Höhe der Hälfte des ortsüblichen Tagelohns gewöhnlicher Tagearbeiter. Diese Unterstüßung endet spätestens mit dem Ablauf der 13. Woche nach Be ginn der Krankheit. Das sind die Leistungen, auf welche der Arbeiter Anspruch hat; was in den einzelnen Orts-, Betriebs- oder freien Hilfskassen darüber hinaus geschieht, beruht auf Freiwilligkeit und kann nicht als eine Folge des Krankenkassengesetzes betrachtet werden."

Das Unfallgeset sichert dem Verunglückten eine Rente, welche bei vollständig eintretender Erwerbsunfähigkeit bis zu 66% pбt. des Jahresarbeitsverdienstes des Ver­unglückten betragen kann. Im Falle der Tödtung ist als

Feuilleton.

( le Rechte vorbehalten.)

Der Erbe.

( Nachbruck verboten.)

eine Rente von 20 Prozent

und für jedes hinterbliebene vaterlose Kind eine solche von 15 Prozent des Arbeitsverdienstes zu bezahlen. Die Renten der Kinder und Wittwen zusammen dürfen zusammen dürfen 60 Prozent des Arbeitsverdienstes nicht übersteigen. Für Aszendenten des Verstorbenen, wenn dieser ihr einziger Er­nährer war, find 20 Prozent des Arbeitsverdienstes zu be­zahlen.

Die Ansprüche, welche nach den Grundzügen der Alters- und Invalidenversorgung dem Arbeiter zustehen, werden unseren Lesern aus den Artikeln, welche wir dar über gebracht haben, noch in Erinnerung sein. Eine Altersrente von 120,00 Mark vom 70. Lebensjahre ab, die im Falle der Invalidität um je 4 Mark pro ge­leisteter 300 Arbeitstage steigt. 3weihundertundfünfzig Mark würde die Maximalhöhe der Alters- und Invaliden­rente sein.

Dieses sind die pofitiven Leistungen der vielgerühmten Sozialreform. Der beste Theil davon ist zweifellos noch die Regelung der Unfallversicherung, denn obgleich das Haft­pflichtgesetz insofern einen Vorzug besaß, als es volle Ent­pflichtgesetz insofern einen Vorzug besaß, als es volle Ent­schädigung im Falle eines Unfalles vorfah, so wurde dieser Vorzug doch schwer beeinträchtigt durch den Umstand, daß das Gesetz dem Verunglückten die Beweisführung darüber zufchob, daß nicht er, sondern der Arbeitgeber der schuld tragende Theil an dem Unglück sei.

Neben den aufgezählten Leistungen weist die bisherige Sozialgesetzgebung aber Schattenseiten auf, die deren Licht­seiten weit in den Hintergrund treten lassen.

Das Krankenkassengesetz mit seiner Stabilisirung der so verhaßten Fabrikkassen und seiner Animosität gegen die freien Hilfskaffen, ist das geeignete Mittel, dem freien Kassenwesen der Arbeiter über kurz oder lang den Garaus zu machen. zu machen. Das Unfallgeset aber hat in den Berufs­genossenschaften Organisationen der Arbeitgeber geschaffen, wie sie auf dem Wege der Freiwilligkeit sich niemals ge­bildet hätten und deren Macht und Einfluß gegenüber jeder selbstständigen Regung der Arbeiter sich erst fühlbar machen wird, wenn unter den Arbeitern sei es infolge eines allgemeinen Aufschwunges der Geschäfte oder einer sich empfindlich bemerkbar machenden Vertheuerung des Lebens­unterhaltes das Bestreben nach allgemeiner Lohner­höhung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen mehr als jetzt hervortritt.

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Tritt nun erst die Invaliden- und Altersversorgung in Kraft, dann ist der Ring, der den Arbeiter gegenüber dem Arbeitgeber in ein ähnliches Verhältniß, wie es das des mittelalterlichen Bauern zu seinem Feudalherrn war, ein­mittelalterlichen Bauern zu seinem Feudalherrn war, ein­zwingt, geschlossen. In diesem Sinne ist das neugeplante

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Dort

macht zu einer herrschaftlichen Wohnung schien. bauten sich denn auch die Herren von Wendelsheim   an [ 3 großartig, wie ich nicht leugnen läßt, denn einige 3weige mit weiten Gehöften, der Familie waren enorm reich mit weiten Gehöften, Stallungen und einem palastartigen Wohngebäude. Auch ein herrlicher Park, gefüllt mit edlem Wild, umschloß das Ganze, und ein Fürst hätte sich dort behaglich fühlen können.

Roman von Friedrich Gerstäcker  . Die Bewohner von Schloß Wendelsheim. Draußen vor Alburg, kaum ein halbe Stunde Weges von der Stadt entfernt, lag das Rittergut des Freiherrn von Wendelsheim in einem reizenden, von prachtvollen Buchen und Linden bewachsenen Thale  . Das alte Stamm­schloß der Familie, die sogenannte Wendelsburg, stand allerdings auf dem nächsten Felsenhügel, oder hatte vielmehr dort in früheren Jahrhunderten gestanden, denn ihr Glanz war lange gesunken, und nur aus leeren Fensterhöhlen starrte sie jetzt in ihren Trümmern melancholisch und unheimlich auf das freundliche Landschafts­bild zu ihren Füßen nieder.

So stand die alte Wendelsburg aber schon lange. Ein Raubritter sollte dort zuletzt gehaust und dermaßen gewirth­schaftet haben, daß es der Landesherr zuletzt nicht mehr mit ansehen konnte und durfte und seine Mannen gegen das Diebesnest sandte. Die stürmten es denn auch und räumten gründlich auf. Was aus dem Herrn der Burg wurde, weiß man nicht; vielleicht fiel er in der Vertheidigung des Schlosses, vielleicht zog er mit den Kreuzfahrern in das ge­Lobte Land. Die Burg aber ward zerstört; die einzelnen, von den Mauern niedergeschleuderten Steinbrocken lagen noch jetzt hier und da am Bergeshange in Schlucht und Ravine, und nur die leeren Mauern der Wohngebäude blieben stehen und fast ein Jahrhundert lang unbenutzt. Endlich ließen sich wieder Abkömmlinge jenes alten Geschlechts, die sich mit den Reichsfürsten ausgeföhnt haben mochten, dort nieder; aber nicht in der alten Burg selber, die ihnen doch wohl zu steil und zu unbequem liegen mochte. Auf dem schmalen Felsenkamm hätte auch nicht einmal ein Garten Platz gefunden, während das Thal selber wie ge

Ob nun aber schon der erste Erbauer durch die vielleicht späteren Nachkömmlinge das vorhandene Vermögen etwas zu großartigen Anlagen in Schulden gerieth, oder ob seine scharf in Angriff nahmen, kurz, die Wendelsheim  , die von feher sehr viel Geld verbraucht, gingen in den auf einander folgenden Geschlechtern zurück und schienen genöthigt zu werden, sich mehr und mehr einzuschränken.

Wenn noch im vorigen Jahrhundert ein wahrer Troß von Dienern die inneren Räume des großen Schlosses belebt hatte, wenn luftige Kavalkaden von Herren und Damen braußen im Park dem edlen Waidwerk oblagen und manchen braven Hirsch zu Tode hetzten, wonach dann bis spät in die Nacht dauernde Gelage das Siegeswerk feierten, so wurden derlei Dinge jegt wohl auch noch ausgeführt, aber nur en miniature. Der alte Freiherr setzte sich, von einem ein­zigen Reitknecht und dem Revierförster zu Fuße begleitet, auf einen alten Klepper, der das Schießen gut vertragen konnte, und ritt bürschen, und Abends frank er dann, wenn auch gerade keinen Humpen, so doch eine halbe Flasche Landwein, und legte sich früh schlafen. Er konnte das lange Aufsitzen nicht mehr vertragen.

nung eines wirklich sozialreformatorischen Werkes, das ge­eignet wäre, den Arbeiter in Bezug auf seine staatsbürger­liche und soziale Stellung eine Stufe höher zu stellen, son­dern die Krönung eines Werkes, das zur Folge haben wird, den Arbeiter im Banne des Kapitalismus noch mehr als bisher zu fesseln, ihn für alle Zeit demselben dienstbar zu machen. Das Koalitionsrecht ist die Waffe, die der bürger­liche Liberalismus dem Arbeiter gegeben hat, um sich mit Hilfe desselben gegenüber den Uebergriffen des Kapitalismus zu vertheidigen, oder auch, sobald ihm die Gelegenheit dazu günstig erscheint, zum Angriff überzugehen.

Dieses Recht des Arbeiters illusorisch gemacht zu haben, wird eine der positivsten Wirkungen der Sozialreform fein, sobald diese endgiltig unter Dach und Fach gebracht sein wird.

Bietet das Krankenkassengesetz die Handhabe, um das Rassenwesen der Arbeiter nach und nach ganz und gar unter die Herrschaft und Kontrole der Arbeitgeber zu bringen die geplante Reform" des kaum vier Jahre alten Gesetzes dürfte, sobald sie erst Paragraphenweise vor uns liegt, in dieser Beziehung manche Ueberraschung bringen, so hat das Unfallgeseß die Organisation ge= schaffen, vermöge deren es dem Kapitalismus möglich sein wird, jede Regung der Arbeiter bis in den letzten Winkel zu verfolgen und zu erdrücken. Das Invalidengesetz bringt uns aber zum Schluß nicht nur das Arbeitsbuch und damit das Hilfsmittel für den Arbeitgeber, jeden Arbeiter nach Belieben für wirthschaftlich vogelfrei zu kennzeichnen, son­dern es bringt durch seine Bestimmung, daß nur die Ar­beitstage bei der Ausmessung der Alters- oder Invaliden­Rente in Anrechnung gebracht werden sollen, auch ein sehr in's Gewicht fallendes Mittel gegen die 3iehung der letzten Konsequenz des Koalitionsrechts, die Proklamirung des Streifs.

Der in Zukunft die Arbeit einstellende Arbeiter wird nicht nur mit der Einbuße zu rechnen haben, welche ihm die Einstellung der Arbeit am laufenden Lohn bringt, welche Einbuße er ja im Falle eines siegreichen Ausgangs des Streits leicht wieder einholen kann, er muß auch mit einem Verlust rechnen, den er fast nie, oder doch nur unter aus­nahmsweise günstigen Bedingungen wieder herein bringen kann, nämlich den Verlust von Arbeitstagen bei der even­tuellen Ausmessung seiner Rente. Der streikende Arbeiter würde also in Bukunft einen gesetzlich genau vorgeschriebenen pekuniären, fast uneinbringlichen Schaden erleiden, sobald er von dem Streifrecht einen Gebrauch macht.

Der Puttkamer  'sche Streiterlaß erfährt also eine wesent­liche Ergänzung in Gestalt einer Geldeinbuße für den streikenden Arbeiter, die ihn aber nicht sofort, zur Zeit

wozu? Die erste Etage mit den unteren Räumen für Küche und andere häusliche 3wecke genügte vollkommen und stand noch in zwar verblichener, aber doch alter Pracht. Von den übrigen Gemächern wurden aber nur wenige dann nnd wann zu Fremdenzimmern benutzt, und die beiden Flügel blieben ganz leer; ja, zerbrochene und mit Spinngeweben überzogene Fensterscheiben zeigten sogar, daß sie gar nicht mehr betreten wurden. Nur die oberen Etagen waren zu Kornböden ein­gerichtet worden, und dazu besaß der Verwalter den Schlüffel. Die Herrschaft tam nie mehr hinüber, den alten Freiherrn ausgenommen, der manchmal dort hinaufstieg, um den Kopf zu schütteln, daß die aufgeschichteten Getreidehaufen in ihrer Quantität die Summe nicht repräsentirten, die er nothwendig dafür brauchte.

Trotz alledem wurde die äußere Form eines vornehmen Haushalts nach besten Kräften aufrecht erhalten. Der Frei­herr von Wendelsheim   war zugleich Kammerherr des Königs und als solcher, wenn auch im Sommer selten in Anspruch genommen, doch verpflichtet, den Winter in der Residenz zuzubringen. Dort machte er aber kein eigenes Haus, son­bern begnügte sich mit seiner Dienstwohnung im Palais, während daheim auf Schloß Wendelsheim seine unverehelicht gebliebene Schwester Aurelia die Oberleitung der ganzen Wirthschaft mit eisernem Szepter führte.

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Der Freiherr hatte zwei Söhne, von denen der ältefte jezt fast vierundzwanzig Jahre alt- Lieutenant war, während der jüngste ein zarter Knabe von kaum etwas mehr als siebzehn Jahren seines sehr leidenden Körpers wegen in den letzten Jahren sogar seine Studien hatte unter­Auch mit dem Schlosse selber war eine sichtbare Verbrechen müssen und hier auf dem Schlofse, in der milden änderung vorgegangen, und zmar nicht zum Besseren. und freien Luft, nur seiner Gesundheit lebte. Die großen Räumlichkeiten wurden nicht mehr ge= braucht, zwei Drittel der Stallungen standen schon ohnedies leer, und das eigentliche, drei Etagen um­fassende Schloß, das sonst wohl manchmal bis unter den Giebel von Gästen und ihrer Dienerschaft angefüllt gewesen, zeigte nur zu deutliche Spuren des langsamen Verfalles. Es hätte auch in der That viel Geld und eine weit größere Dienerschaft, als sie die jetzigen Besizer hielten, erfordert, um die Gebäude alle in Stand zu halten und

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Aber es war eigentlich ein trauriges Leben auf Schloß Wendelsheim, und besonders seit die Freifrau einige Jahre nach der Geburt ihres jüngsten Sohnes gestorben, schien es, als ob der Frohsinn die alten Mauern gründlich verlassen habe und nur noch bei dem Freiherrn   und dessen Schwester das Bewußtsein ihres Ranges und Standes mit Stolz und Härte genug zurückgeblieben wäre, um eine dreifache Anzahl von Dienstleuten, als sich jetzt im Schlosse befand, mürrisch zu erhalten und unbehaglich zu machen.