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To aurid Zweite die außersehenen Gegenstände blizschnell ab und der en gefüh Dritte weiß mit mathematischer Genauigkeit den Moment ab­Er je zulauern, wo ihm der Abhängende den Raub ganz unauffällig au spelul in die Hände spielt, wenn er, der Dritte, in rascher Gangart se gewein an dem Zweiten vorbei geht. Wird der Zweite beim Abhängen , weil abgefaßt, so ist der Gegenstand schon längst hunderte von iffe was Schritten entfernt und man muß in der Regel den Burschen ei ein gut wieder frei lassen, da man das räthselhafte Verschwinden des bei der Gegenstandes nicht erklären kann. Es ist der Kriminalpolizei hrbursche gelungen, einen guten Fang zu thun; denn ihren Bemühungen nach Kit es zu verdanken, daß eine ganze Bande solcher Diebe un­ber gesch schädlich gemacht worden ist. Unter den Verhafteten glaubt man hrbursche sogar den Hauptmatador dieser Spezies von Dieben in dem rtet, bis sogenannten Arbeiter" Müller gefaßt zu haben, welcher bereits dreimal wegen solcher Abhängediebstähle vorbestraft ist. Es rein, batt den Bod find bis jetzt der Bande 17 derartige Diebstähle nachgewiesen. Vergewal ederzugeh urschen b

vehrt,

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ausgen ehalten,

Ein durchgehendes Schlächtergefährt verursachte am Dienstag Vormittag gegen 10 Uhr in der Friedrichsstraße eine leicht erklärliche Panik. Ein dem Schlächtermeister Herrmann Leißner, Klosterstraße 96, gehöriger Geschäftswagen, mit zwei eleganten feurigen Braunen bespannt, fuhr um die angegebene Beit im Schritt zwischen Behren- und Jägerstraße die Frie­drichsstraße entlang. Die Zügel führte ein junges Mädchen, da der mitfahrende Geselle fich mit Waaren in eine Restauration begeben hatte. Das junge Mädchen mußte mit der Führung on fich der Leine wohl nicht genugsam vertraut sein, denn plöglich f: Na h stieß ihr Wagen mit einem Flaschenbierwagen zusammen, die Belt, wo Erschütterung verursachte ein lautes Raffeln der leeren Flaschen Daß der und dieses Geräusch machte die muthigen Schlächterpferde der Idjutant artig scheu, daß sie sofort in Galopp überfesten und quer über wohl den Damm auf den Bürgersteig an der Ecke der Jäger- und Aler Kle Friedrichstraße hinaufrannten, wobei sie in den Schaukasten der t beim Firma Kade hineingeriethen und denselben zertrümmerten. Nur 12 000 dem energischen Eingreifen eines an dieser Ecke postirten Schuß­noch a mannes und mehrerer Pasanten, welche den vor Angst n Numm zitternden Thieren in die Zügel fielen, ist es zu verdanken, heißt daß größere Unglücksfälle nicht vorgekommen. Bei der großen ( G err Bieth Frequenz an dieser Stelle hätte das Unheil unter Umständen im Berli ein unberechenbares werden können. Das junge Mädchen wurde c Mens halb ohnmächtig vom Wagen gehoben, nachdem die Pferde zum činen Na Stehen gebracht. nicht.

Plöhlich zum Stillstehen gebracht wurde gestern Vor­Kleins mittag um 10 Uhr ein Dampfer der Kuhnheim'schen Fabrik im herausfi Landwehrkanal . Als ein Schußmann von der Schifffahrtspolizei i der nach der Ursache forschte, wurde der Leichnam einer weiblichen Person aus dem Wasser gezogen, der mit dem Kopf zwischen die Flügel der Schraube gerathen war und so das Werk hemmte. Strache." Der Kopf war völlig zertrümmert und eine Identifizirung der vo das Leiche, welche schon längere Zeit im Waffer gelegen zu haben man in scheint, ist daher nahezu unmöglich. Die Ertrunkene war etwa 30 bis 35 Jahre alt. Bekleidet war sie mit schwarzer Trikot­rößere eigen wel taille und blauleinener Schürze, grauem Korset und blauem here Be Moir erod.

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inn gen Wegen vorfählicher Brandstiftung ist das Maurer meister B.'sche Ehepaar zur Haft gebracht worden. Am Nachmi 28. Dezember v. J. brach in der Wohnung des 3. in der befallen Köpenickerstraße Feuer aus und es verbrannte das gesammte e heftig Mobiliar. Der Verdacht, daß die 3.'schen Eheleute das Feuer Inden angelegt, um sich in den Besitz der hohen Versicherungssumme r, daß zu setzen, gab der Kriminalpolizei Anlaß zu eingehenden Recher­nen den chen, deren Ergebniß die Verhaftung des Ehepaares wegen vor­fäßlicher Brandstiftung war.

rug. dem aus , noch

Wie oft leichte Verlehungen durch Nichtbeachtung zu ernsten Gefahren führen, ist schon häufig erwiesen worden. 3. weute liegt wiederum ein solcher Fall vor. Am 15. Dezember Dem Bev. glitt ein Glasergeselle. beim Einsetzen einer Fensterscheibe des Daus und fiel mit dem linken Arm in dieselbe hinein. Die zer­trümmerte Scheibe hatte eine Schnittwunde verursacht, die H. rauensse nach Anlegung eines Nothverbandes zu beachten nicht weiter für nothwendig hielt. Bald verschlimmerte sich die Wunde zusehends gespielt. ubr, fra und geſtern Vormittag, also nach vier Wochen, mußte H. wegen der Verwundung in die Charitee aufgenommen werden. Arbeit In selbstmörderischer Absicht nahm gestern Nachmittag dex Wa die in der Kulmstraße wohnende Krantenwärterin Hedwig W. ein Ge Teine Quantität Buckersäure zu sich. Die gleich hinzueilenden ie Büge Angehörigen benachrichtigten die Polizeibehörde, worauf die fand er Ueberführung der Lebensmüden nach der Charitee mittelst feinen Troy Roppschen Krankenwagens angeordnet nurde. Die im Kranken­iſt es baus sofort angewendeten Gegenmittel hatten das erfreuliche ar und Resultat, daß die Lebensgefahr für beseitigt erachtet werden fann. Familienzwistigkeiten sollen die W. in den Tod ge­rmitteln. brechertrieben haben.

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Ein Schadenfeuer brach gestern Abend gegen 6 Uhr reibenden auf dem Grundſtück des Buhlmann'schen Vaudeville Theaters at es auf in der Schönhauſer Allee 148 in der sogenannten Kaffeeküche ern mangaus. Als auf die Meldung Großfeuer" die ersten Sprißen kellerhälle auf der Brandſtelle eintrafen, stand das kleine, vor dem Garten leben. Delegene Häuschen in hellen Flammen. Da demselben von allen Berbred Seiten beizukommen war, so wurde das Feuer in kurzer Zeit aden betbewältigt.

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eine gute zwar, aber doch eine schlaue Miene zu hachen, und den Kuß des Dantes von der theuern

en Bierotachen,

beiderfenelopeia einzuheimſen, während er Schnabel- Leine­n Gedanledigen zu dürfen, und im Stillen ein heiliges Gelübde schob unem führungsbedürftigsten Zustande nicht, nach Hause be=

oebern mit grimmigem Lächeln bittet, den Kostenpunkt gleich

rch den Soweit waren bei der erwähnten Sißung im Raths­marien, eller n im gan eller die Protokolle über des singenden Vaters geheime avarien, Benefiz- Umtriebe aufgenommen und festgestellt worden und em

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gen und man gedachte soeben beim Rest der Bowle die Aften zu chließen, da stürmt durch die hastig aufgerissene Keller­Entsetzen kündet sein Am när der Charakterspieler herein leiches Gesicht, sein Haar ist gesträubt, seine Augen glühen. I heiter Kinder", ruft er mit Grabesstimme ,,, es ist am Tage! um oben Bir" haben ihn verkannt, den Clenden im guten n und Sinne des Wortes verkannt: wir haben ihm mit dem chen" Meuchler"-Namen geschmeichelt! Dem Opfer des Mörders Prinz doch noch warmes Blut in den Adern rinnen, muß ja vor och noch ein Herz lebendig in der Brust pochen; er aber, ener Furchtbare, schont selbst die Verstorbenen nicht! Nehmt und eine Aussage zu Protokoll; aber zuerst gebt mir' n ,, Glas aterfreum eft", um das Eis des Entsetzens hinwegzuschmelzen, das hl garir einstweilen die Kehle noch schließt!"

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So geschah's und dann begann der Erregte: Drüben in der Herrenstraße lebt, wie ihr wißt, Haus der vielleicht auch nicht wißt, der pensionirte Rentmeister gsrodagemann mit seiner alten Wirthschaftsmamsell. Gestern die cüh nun, als der Benefiz- Meuchler zur Probe schleicht, irlichsten emerkt er ängstliches Regen und Bewegen in Hagemanns Seitenta aufe. Eine Dienstmaid stürmt athemlos über die Straße

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die Einland auf das Haus des Medizinalrath Obarius zu. Hui!

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hießt's da in Schnabel's schwarzem Gehirne auf: dem ommenten Hagemann ist sicher was Schlimmes paffirt! Er so flugs ins Haus hinein und die Treppe hinauf. Steht die Wirthschafterin und barmt: den Herrn Rent­eister habe der Schlag getroffen. Schnabel bietet Mann ine Hilfe an, die wie in solchem Augenblick höchster oth wohl erklärlich mit Dank afzeptirt wird."

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Wie er ins Zimmer des Alten tritt, hat dieser leider

Achtung! Die Drücker der 3chaiserchen Werkstatt haben| ficherungsamt diese Entscheidung auf und verurtheilte die Be die Arbeit niedergelegt wegen Lohnabzug, und bitten, den Zuzug fernzuhalten.

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Polizei- Bericht. Am 10. d. M. Vormittags wurde im Thiergarten, an der Löwenbrücke, ein etwa 50 Jahre alter Mann erhängt und ferner ein Herr in einem Geschäftslokal in der Mohrenstraße erfchoffen vorgefunden. In beiden Fällen liegt Um dieselbe Zeit wurde an der zweifellos Selbstmord vor. Oberschleuse die bereits stark verweste Leiche einer etwa 30 Jahre alten Frauensperson aus dem Landwehr- Kanal gezogen und nach dem Leichenschauhause gebracht. Gegen Mittag wurde in der Gitschinerstraße ein 4 Jahre altes Mädchen durch einen von dem Kutscher Gärtner geführten, übermäßig schnell fahrenden Schlächterwagen überfahren und am linken Bein verlegt.- Abends machte ein Mädchen in seiner Wohnung den Versuch, Es wurde auf ärztliche fich mittelst Buckersäure zu vergiften. Es wurde auf ärztliche Anordnung nach der Charitee gebracht. Um dieselbe Zeit wurde eine Frau in ihrer Wohnung in der Invalidenstraße er­hängt vorgefunden. An demselben Tage brannte Potsdamer straße 117 die Balkenlage unter einem Ofen, Schönhauser Allee 118 Matten und Fußboden in einem Gewächshause und in der Nacht zum 11. d. M. Auguftstraße 64 die Schaaldecke in einem Obstkeller.

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Gerichts- Zeitung.

Zwei 15jährige Mädchen, Hedwig Bertha Breßgott und Anna Elise Ernesti, hatten sich gestern vor der 87. Abthei lung am Amtsgericht I wegen verschiedener raffinirter Schwin deleien zu verantworten. Die Hauptsünderin ist die erste An­geflagte, die ihren Hang zu einem schlechten Lebenswandel auch dadurch bekundet, daß sie das Elternhaus verlassen und sich unftät herumgetrieben hat. Ihr ist auch die Autorschaft an dem Betrugsplane zuzusprechen. Sie schrieb unter irgend einem falschen Namen und unter mitleiderregenden Vorwänden Bitt­gesuche an Verwandte. Zu diesen Verwandten schickte sie dann Andere in zwei Fällen ihre Mitangeklagte theils ging fie selbst hin, um die für die angebliche unglückliche Familie u. 1. w. bestimmten Summen abzuholen. Eine Zeit lang ging die Sache und theilweise wurden auch wirklich Beträge von 3-10 Mart ausgezahlt, bis endlich die Sache angezeigt wurde und am 25. Dezember die Verhaftung der Schwindlerin erfolgte. Dem Charakter der beiden Angeklagten entsprechend, fiel auch das Urtheil sehr verschieden aus, denn während die erste Angeklagte mit zwei Monaten Gefängniß bestraft wurde, kam die zweite offenbar die Verführte mit 20 Mart Geldbuße davon.

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Gegen den beim Berliner Amtsgericht I angestellten Gerichtsvollzieher G. schwebt 3. 3. ein Verfahren wegen Meineids. Der Angeschuldigte hatte von einem hiesigen Rechts­anwalt als Mandatar einer Prozeßpartei den Auftrag erhalten, bei dem verurtheilten Beklagten die Zwangsvollstreckung zu be­wirken und als Objekte derselben namentlich die in dem Keller lagernden Weine in Aussicht zu nehmen. Aus einem bisher nicht aufgeklärten Grunde ist aber gerade die Beschlagnahme der Weine unterblieben, und aus den übrigen Objekten ist der Gläubiger bei weitem nicht befriedigt worden. Letterer strengte nun gegen den Gerichtsvollzieher die Entschädigungsklage an, gegen welche dieser einwandte, einen Auftrag zur Pfändung der Weine gar nicht erhalten zu haben. Er nahm den ihm dieserhalb zugeschobenen Eid an und leistete denselben auch ruhig ab. Die Folge davon war die Abweisung des Gläubigers mit seinem Anspruche. Auf die eidliche Aussage des Gerichtsvollziehers gestüßt, machte der Gläubiger hierauf den Rechtsanwalt für den Schaden verant wortlich, da dieser durch sein Verschulden unterlassen habe, den Gerichtsvollzieher aufgetragener Maßen zu instruiren. Aber auch Gerichtsvollzieher aufgetragener Maßen zu instruiren. Aber auch mit diesem Prozeß hatte der Kläger fein Glück. Der beklagte Rechtsanwalt wies aus seinen Handakten und durch ganz ein­wandsfreie Zeugen zur Evidenz nach, daß er dem Gerichtsvoll­zieher G. den schriftlichen Auftrag ertheilt hatte, auch die im Keller des Schuldners befindlichen Weine zu pfänden. Zum Schluß reichte der in beiden Prozessen abgewiesene Kläger die Denunziation wegen Meineids gegen den Gerichtsvollzieher G. ein, auf welche hin das Vorverfahren eröffnet und der be= theiligte Rechtsanwalt bereits als Zeuge vernommen worden ist.

In einer Bementfabrik zu Rüdersdorf war der Ar­beiter Sch. dadurch verunglückt, daß er einer in Bewegung be­findlichen Welle zu nahe gekommen, von derselben am rechten Arm erfaßt war und erhebliche, seine Erwerbsfähigkeit beein trächtigende Verlegungen davon getragen hatte. Er forderte dieserhalb von der Steinbruchs- Berufsgenossenschaft eine Rente, wurde mit diesem Anspruche aber abgewiesen, da die Berufs­genossenschaft behauptete, er habe an der Welle gar nichts zu schaffen gehabt und sich derselben nur genähert, um eine dort hängende Schnur zu stehlen; dieserhalb erachtete sich die Berufs­genossenschaft zur Gewährung einer Rente nicht für verpflichtet. Das Schiedsgericht, dessen Entscheidung der Kläger anrief, vernahm die benannten Zeugen, nahm durch deren Beugniß den Ein­wand der Beklagten als erwiesen an und wies daher die Klage ab. Auf die Rekursbeschwerde des Klägers hob das Reichsver­

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schon ausgerungen, sigt mit gebrochenen Augen starr in dem großen ledernen Lehnstuhl. Die Wirthschafterin, ein sensitives Geschöpf, das keinen Todten nicht sehen kann", prallt in der Thür erschrocken zurück, kehrt um und eilt dem Doktor entgegen, der soeben die Stufen heraufgepoltert kommt. So bleibt Schnabel , dieser Unglaubliche, etwa drei -vier Sekunden lang mit dem Todten allein- Und nun, Kinder, paßt auf nun kommt das Satanische bei der Geschichte Der Medizinalrath tritt ein, überzeugt sich von der schlimmen Lage der Dinge und daß hier wohl jede menschliche Hilfe zu spät kommt. Da fällt sein Blick auf ein kleines, weißes Päckchen, das der alte Hagemann in den falten, gefalteten Händen hält. Erstaunt löſt es der Doktor falten, gefalteten Händen hält. Erstaunt löst es der Doktor aus den krampfstarren Fingern, faltet das Umschlagpapier auseinander, und was meint ihr, daß ihm entgegenfällt-? In den Theaterzettel eingewickelt, ein Dußend Eintritts­farten zum nächsten Schnabel Leineweberschen Benefiz, und daneben steht der Meuchler" gen Himmel ge= richteten Blickes und stöhnt mit seinem sanften Heuchlerorgan: Es war Sie der letzte Wille des Ver­Es war Sie der letzte Wille des Ver­ewigten!""

, weeß Kneppchen! das keht denn doch über'n Sbaß!"" tönt da in Wirklichkeit Schnabels melodische Stimme( die übrigens der Charakteristiker schauderbar ähnlich wiederzugeben verstand) durch die gerffnete Pforte herein, vor der er jedenfalls dem letzten Theil des Berichtes gelauscht hatte. Was sollen denn die Menschen von mir tenfen, Rott Strambach, wenn Eenem solche Infamiheeten nachgesagt wär'n?! Nu, hoffentlich hat wenigstens von Eich geener dem Verleimder enne Silme cheglaubt!""

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Weshalb nicht?! Erst recht! Wir alle! schallte es voll und überzeugungstreu durcheinander.

Was, du willst dich aufs Leugnen legen, Benefiz­Meuchler?!" sprach dumpf mit furchtbarem Blick der Cha rafterspieler.

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Schnabel- Leinewebern traten die Thränen in die Augen. " Herrcheses!"" rief er in höchstmöglicher Tonlage: war je nischt wie' ne Ohnmacht bei'm ollen Hagemann er läbt ja doch noch, un is heute frisch und kesund!"" ,, Und was beweis't das?" fuhr unerbittlich der An­fläger fort. Höchstens, daß der alte Herr eine gute Natur

rufsgenossenschaft nach dem Klageantrage mit folgender Begrün­dung: Das schiedsrichterliche Erkenntniß beruht auf der that. sächlichen Feststellung, daß Kläger bei dem Versuche eines Dieb­stahls von dem Unfalle betroffen sei, diesen daher selbst ver­schuldet habe. Der Gerichtshof hat jedoch nach den statt­gehabten Ermittelungen nicht die Ueberzeugung gewinnen können, daß diese Thatsache bewiesen sei. Es erübrigte daher ein Eingehen auf die Frage, ob dieselbe, wenn erwiesen, über­haupt geeignet gewesen wäre, den Rentenanspruch zuschließen. Da weitere Einwendungen gegen die Klage­forderung nicht erhoben sind, so war dieser entsprechend zu er­fennen.

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Wegen groben Unfugsanläßlich einer unrichtigen Beitungsnotiz hatte gestern der Redakteur des Spandauer Anzeiger für das Havelland", Herr Paul Hagemann, vor der Berufungs - Straffammer des Landgerichts I sich zu verant­worten. In der Nr. 240 der genannten Zeitung vom 21. September v. J. gelangte eine Notiz zum Abdruck, welche den Lesern der Zeitung mittheilte, daß in der bei Spandau be legenen Ortschaft Staaten gelegentlich eines auf dem Reinicke­schen Grundstück daselbst stattgehabten Brandes an anderer Stelle ein Brandstiftungsversuch entdeckt worden sei";" in der unmittelbaren Nähe einer Scheune und eines Wohnhauses habe man einen mit Petroleum getränkten Baumstamm brennend vor gefunden"," den verbrecherischen Anschlag jedoch, bevor sich die Flamme weiter verbreiten fonnte, habe man noch rechtzeitig ent deckt." Diese die Bewohner des in neuerer Zeit von Bränden häufig heimgesuchten Dorfes Staaten noch mehr beunruhigende Nachricht erwies sich als falsch; der mit Nachforschungen in der Angelegenheit beauftragte Gendarm Kamenz ermittelte an der in der Notiz bezeichneten Stelle weder eine Scheune noch ein Wohnhaus, wohl aber fand der Beamte daselbst bei näherer Untersuchung, daß ein Baumpfahl, der an der Straße stand ,,, etwas angekohlt" war; der Baumpfahl zeigte eine Brandstelle" von höchstens einem Zoll im Umfang" und anscheinend durch einen brennenden Zigarrenstummel verursacht; feine Spur von Petroleum" ward nach Angabe des Beamten vorgefunden. vorgefunden. Das Spandauer Schöffengericht hatte, nachdem wegen dieser jeglicher thatsächlichen Begründung entbehrenden Notiz gegen den verantwortlichen Redakteur Anklage wegen groben Unfugs erhoben worden, den Angeklagten freigesprochen, Die qu. Zeitungsnotiz habe die Bewohner von Staaten feines wegs in noch größere Aufregung versezen können; ferner war in dem ergangenen Urtheil dem Angeklagten zu Gute gehalten worden, daß im Hinblick auf ähnliche Vorereignisse eine Täu­schung sehr leicht vorkommen kann. schung sehr leicht vorkommen kann. Der Amtsanwalt legte gegen dieses Urtheil Bernfung ein, in seiner Rechtfertigungs­schrift die entgegengesezte Ansicht verfechtend. Im Audienztermin vor der Straffammer rechtfertigte sich der Angeklagte mit der Erklärung, daß ihm die in jener Notiz erwähnten Thatsachen von einem durchaus zuverläs figen Herrn aus Staaten mitgetheilt worden seien, in Anbetracht des Voraufgegangenen sei auch ihm die Notiz für durchaus glaubwürdig erschienen. Im Verlauf der stattgehabten Beweis­aufnahme bekundeten zwei Bewohner Staakens, daß jene Zeitungsnotiz Beunruhigung und Beängstigung hervorgerufen. Der Gerichtshof war nun der Ansicht, daß die ,, erregten Beiten", auf welche der Angeklagte zu seiner Rechtfertigung Bezug ge­nommen, dem Redakteur erst recht die größte Vorsicht zur Pflicht machen. Das Publikum war bei dieser Nachricht, als dieselbe in die Welt gesezt worden, aufs äußerste interesfirt und dem­gemäß sei auch anzunehmen, daß das Publikum durch jene Notiz belästigt" worden. Es war ferner Pflicht des Angeklagten, sich Gewißheit zu verschaffen, inwieweit die Mittheilung seines Ge währsmanns, den er nicht angegeben, auf Wahrheit beruhe. Demgemäß erkannte der Gerichtshof wegen groben Unfugs auf 10 M. Geldbuße event. 1 Tag Haft.

Die kürzlich vom Reichsgericht gefällte Entschei­dung, daß jeder Abonnent einer verbotenen Sozial­demokratischen Druckschrift sich dadurch der Beihilfe zur Verbreitung derselben schuldig macht, war zum ersten Male für die Beurtheilung einer Anklagefache maßgebend, welche gestern die dritte Strafkammer des Landgerichts I beschäftigte. Bei dem der sozialdemokratischen Partei angehörigen Arbeiter Mathias waren zwei Exemplare des Züricher ,, Sozialdemokrat" gefunden und beschlagnahmt worden, und da man annahm, daß Mathias fich die Verbreitung dieser verbotenen Zeitung an­gelegen sein ließ, wurde er dieserhalb unter Anklage gestellt. Der Angeklagte bestritt dies im gestrigen Termin und wollte die Zeitung für sich gehalten haben. Da ihm das Gegentheil nicht bewiesen werden konnte, so beantragte der Staatsanwalt nur seine Bestrafung wegen Beihilfe zur Verbreitung verbotener Druckschriften. Der Vertheidiger, Rechtsanw. Wreschner, wandte fich gegen die oben angeführte Reichsgerichtsentscheidung und führte aus, daß das Abonniren allein nicht strafbar sein fönne, sonst müßten die Polizeibehörden, der Minister des Innern, verschiedene Zeitungsredaktionen und andere Bes hörden oder Personen, welche sich derartige Druckschriften und Beitungen zu ihrer Information hielten, ebenfalls zur Verant

und an dem Medizinalrath Obarius einen vortrefflichen Hausarzt besitzt! Willst du etwa bestreiten, daß der biedere Rentmeister gestern früh einen Krankheitsanfall gehabt hat? Willst du ferner bestreiten, daß du auf das Betermordio der alten Frau Steidel in Haus und Wohnung gestürmt bist, unter dem Vorgeben, hilfreiche Hand leisten zu wollen? Willst du endlich leugnen, Scheusal, daß du diesen schmerz­lichen Anlaß benustest, deine gotteslästerlichen Benefizfarten -- wie die Schmeißfliege ihre Eier

Vernichtet war der dritte komische und Gesangs­vater in den nächsten besten Sessel gesunken, und in dem ungeheuern Tohuwabohu von Lachen und Lärm und Geschrei, darin die Begrüßung einer neuen verbesserten und vermehrten Auflage der Schwurgerichtsbowle gipfelte, verlor sich selbst das markige Organ des Charakteristikers einem ersterbenden Lufthauch gleich. Nur dem Antrag, den bisherigen Beinamen Schnabel's Benefiz- Meuchler" um­zuwandeln in den bezeichnenderen und durch die neuesten Thatsachen voll berechtigten ,, Benefiz- Hyäne" konnte noch Gehör und einstimmig Annahme verschafft werden.

Eine Woche später fand

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3um Benefiz für Herrn August Schnabel­Leineweber"

eine Aufführung von Schiller's Räuber"( oder, Vaterfluch und Hungerthurm") statt.

Das Theater war ausverkauft, und in einer Seitenloge des ersten Ranges saß zum Erstaunen der ganzen Stadt der pensionirte Rentmeister Hagemann sammt seinem Freunde und Hausarzt, dem Medizinalrath Dr. Obarius( nicht zehn Pferde hätten die beiden alten Herren sonst in ein Trauer spiel gebracht), schienen sich wie die Olympischen zu amüfiren, flatschten der komischen Gerichtsperson( Schnabel- Leine­weber) donnernden Beifall und warfen ihm einen aus Buchsbaum- und Epheublättern gewundenen zahmen Lorbeerkranz" zu von solcher Mächtigkeit, daß ein bes scheidener Wiederkäuer mindestens drei Tage daran zu zehren gehabt hätte.