Rachnahmebi, 1, in Venedig31,2, in Alexandria 36,5. Ferner in der Zeit vor mir om 4. bis 10. Dezember cr.: in New- York 24,4, in Philain Bombay für mich elphia 17,8, in Baltimore 17,4, in Kalfutta, in Bombay auch sehr 0,5, in Madras 47,6. 90 Bf.
erwartete
Die Sterblichkeitsverhältnisse der meisten Großstädte Europas gestalteten sich in der Berichtswoche etwas ungünstiger und ein Herr wurden dieſerhalb aus einer größern Bahl derselben höhere Sterblichkeitszahlen gemeldet. Einer sehr geringen Sterblichkeit chiedenen bis 15,0 pro Mille und Jahr berechnet) erfreuten sich Bremen , Ian eine iel, Potsdam ; günstig( bis 20 pro Mille und Jahr) war die 7 vorerwä Sterblichkeit in Berlin , Magdeburg , Dresden , Leipzig , Frank
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entdeckt.
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wesen sei, in dem eine Beugenaussage des Kriminalfommissarius Schöne wiedergegeben wurde, der zufolge der polnische Handmerkerverein angeblich ein sozialrevolutionärer Verein sein sollte, habe er sich als Vorfizender des zu Unrecht verdächtigten Ver eines veranlaßt gesehen, in gesehen, in der Germania " hiergegen zu protestiren. Dieser Protest sei auch in andere Zeitungen übergegangen. Herr Kriminalkommissarius Schöne theilt mit, daß er in dem damaligen Prozeß nur gesagt habe, zu dem polnischen Handwerkerverein gehörten auch Mitglieder, die Sozial demokraten wären. Der Zeuge von Leski ist damals vom Polizeis präsidium vorgeladen und in den Stand gesetzt worden, sich durch Einsichtnahme in die Akten davon zu überzeugen, daß in den Zeitungen die Aussage des Kriminalkommiffarins Schöne falsch wiedergegeben war. Als nächster Zeuge wird Bigarrenmacher Gaul gehört. Beuge ist gegenwärtig Strafgefangener in Plößensee. Derselbe befundet, daß er Kolporteur der von Herrn R. Conrad in Breslau herausgegebenen ( später ( später auf auf Grund des Sozialistengesetzes verbotenen) Breslauer Volksstimme" gewesen fei. Er habe ein mal an Herrn Conrad einen Brief geschrieben, um von ihm den Aufenthaltsort des Angeklagten Janiszewski zu erfahren. Darauf sei ein Brief von Janiszewski aus Dresden eingetroffen, in welchem derselbe sich bereit erklärte, sich als Reichstagskandidat aufstellen zu lassen. Hiermit sind die Beugenvernehmungen beendet bis auf die Vernehmung des noch zu erwartenden Ber liner Zeugen, dessen Ladung gestern beschlossen wurde. Die Beweisaufnahme wendet sich wieder der Verlesung von Schriftstücken sozialistischen Inhaltes zu. Die Deffentlichkeit wird für die Dauer der Verlesung ausgeschlossen.
| Kriminalschutmann Neumann gab folgende Beschreibung von deffen Ergreifung. Als der Kaiser von Rußland hier zum Besuche weilte, auch Besuche weilte, wurde vorausgesetzt, daß derselbe das Opernhaus besuchen würde. An solchen Abenden pflegt dort ein außergewöhnlicher Andrang zu herrschen, und besonders werden die Sippläge auf der rechten Seite des Opernhauses von den Fremden mit Beschlag belegt, weil sie dort der königlichen Loge gegenüberfigen. Dieser Umstand ist den internationalen Taschendieben wohl bekannt, welche deshalb ihre Opfer auch mit Vorliebe auf der rechten Seite im Opernhause suchen. Der Zeuge Neumann begab sich an jenem Abend auch auf die rechte Seite und postirte sich dort am Eingang zu der Garderobe, weil die Zeit, während nach Schluß der Vorstellung alles in die Garderobe drängt, für die Taschendiebe am günstigsten iſt. Der Beamte sah nun, wie der Angeklagte, hinter einen alten Herrn hergehend, dieſem mit der Hand von hinten unter den Ueberzieher faßte. Sofort ergriff der Beamte den Verdächtigen, rief seinen in der Nähe befindlichen Kollegen herbei, und unter Anwendung aller Vorsichtsmaßregeln, damit der Verdächtige nicht heimlich etwas Gestohlenes von sich werfen fonnte, führte man ihn nach dem Moltenmarkt. Hier wurde er einer. Leibesvifitation unterworfen, aber außer einem Portemonnaie mit ca. 50 M. nichts bei ihm gefunden, was auf einen Diebstahl schließen ließ. Da fiel es einem Beamten auf, daß Matraco den Daumen der linken Hand in eigenthümlicher Weise gegen die Innenfläche der Hand preßte, und bei näherer Befichtigung fand man in dem dergestalt hergestellten Versteck eine fleine, faum zollgroße, sauber gearbeitete Elfenbeindose, welche zwei Zwanzigmarkstücke und einen vielfach zusammengefnifften Fünfzigmarkschein enthielt. Die Anklage nimmt an, daß diese Dose dem alten Herrn im Opernhause gestohlen wurde. Leider hat derselbe fich nicht gemeldet und hat auch nicht ermittelt werden können. Der Angeklagte legte sich aufs Leugnen und behauptete, daß jenes Etui seit Jahren in seinem Besiz gewesen. Hiergegen spricht aber, daß in dem Verzeichniß der Gegenstände, welche welche ihm bei seiner Verhaftung in München abgenommen wurden, ein solches Etui nicht figurirt. Daß der Angeklagte ein Taschendieb ist, schloß der Kriminalbeumte auch daraus, daß derselbe in seiner äußeren Brusttasche ein schwarzes seidenes Tuch trug; es wird dies dazu benutzt, die Bewegungen der linken Hand zu ver decken, während dieselbe in den Taschen einer gegenüberstehenden Person arbeitet". Der Kollege des Neumann will im Opernhause auch an jenem Abend einen anderen bekannten Taschendieb bemerkt haben, den er aber aus den Augen lassen mußte, um bei der Arretirung des Ergriffenen mitzuwirken. Die mußte, um bei der Arretirung des Ergriffenen mitzuwirken. Die Beamten nehmen an, daß mehrere Taschendiebe zusammen gearbeitet haben. Staatsanwalt Unger meinte, daß dem Angeflagten das Stehlen in Berlin gründlich verleitet werden müsse, er beantrage zwei Jahre Gefängniß, falls der Gerichtshof einen vollendeten und anderthalb Jahre Gefängniß, wenn er einen versuchten Taschendiebstahl für erwiesen erachtete. Der Gerichtshof entschied sich für legere Auffaffung und erkannte auf 1½ Jahre Gefängniß und 3 Jahre Ehrverlust.
ner Bestrebe, Brüssel, Amsterdam , Stockholm , Edinburg , Paris u. a. wa 2003 aben Todesfälle an Darmkatarrhen und Brechdurchfällen der linder zugenommen, wie in Berlin , Hamburg , Altona , Wien , beschäftig Baris, St. Petersburg , Warschau u. a. D. Auch war die Theilvon Bojahme des Säuglingsalters an der Gesammtsterblichkeit im AllBerlin; emeinen eine etwas gesteigerte, so daß von je 10 000 Lebenden, ufs Jahr berechnet, in Berlin 61, in München 88 Säuglinge der Invaarben. Viel häufiger als in der Vorwoche tamen im Allge große einen Erkrankungen an afuten Entzündungen der AthmungsGemmert rgane zum Vorschein, führten jedoch in wenigen Fällen zum fich. Diode. Von den Infektionskrankheiten wurden Sterbefälle an ags zufa Rasern in wenig veränderter, an Scharlach und Diphtherie , Birth wat owie an Unterleibstyphus und Keuchhusten in etwas größerer t aber auBahl gemeldet. So war die Bahl der Sterbefälle an verließen Masern in Berlin , Hamburg , Hannover , Braunschweig , der in das Baris, Kopenhagen , London , Pest fast die gleiche t zu sein, die in der Vorwoche; größer war ihre Bahl in Mainz , dbeutel arlsruhe, Wien , Christiania , fleiner in Raffel. Dagegen wurden Der Win Erkrankungen an Masern aus den meisten Orten, aus denen auch einen Mittheilungen vorliegen, seltener, nur aus den Regierungsempfahl dezirken Aachen und Königsberg , sowie aus St. Petersburg Erunten itwas häufiger berichtet. Das Scharlachfieber forderte in unterweg Berlin , Hamburg , Prag , London , Stockholm etwas mehr, in worden Rünchen, Leipzig , Frankfurt a. M., Wien , Kopenhagen , e man ihn Barschau, St. Petersburg etwas weniger Opfer als in der machte. Borwoche; auch die Zahl der gemeldeten neuen Erkrankungen bar meist die gleiche oder ein wenig gegen die Vorwoche geNachmittateigerte. Die Sterblichkeit an Diphtherie und Croup war in Derselbe Berlin , Leipzig , Paris , Prag , Kopenhagen , Christiania eine gewar, am ingere als in der Vorwoche, in Magdeburg die gleiche, wähund als dend fie in Hamburg , München , Breslau , Dresden , Königsberg , and wollte Danzig , Frankfurt a. M., Nürnberg, Chemnik, Braunschweig , öglich den taffel, Wien , Best, London , St. Petersburg etwas zunahm. ten W. andie Zahl der gemeldeten Neu- Erkrankungen zeigte im Allgedie Pferdeinen wenig Veränderungen, in Berlin und Nürnberg eine Huftritten thebliche Steigerung. Die Sterblichkeit an typhösen Fiebern en Wagenfar in Berlin , Best, Paris , London , St. Petersburg eine gehender Ateigerte, in Hamburg fast die gleiche wie in der Vorwoche. aller Straft Erkrankungen haben in Hamburg , Pest und St. Petersburg abe gerettet, enommen. An Flecktyphus famen aus Prag , Amsterdam , Barschau, St. Petersburg je 1 Todesfall, aus legterem Drt rderräder uch zwei Erkrankungen zur Anzeige. Rosenartige Entzündunachten die en des Bellgewebes der Haut waren in Berlin , Wien und ger Hotel Copenhagen nicht selten.- Der Keuchhusten rief in Berlin und Baris weniger, in Kopenhagen und London mehr Sterbefälle Cieg ler aus hervor. Ginzelne Bockentodesfälle kamen in St. Petersburg , Benedig, Lyon ( je 1), aus Paris 3, aus Rom 4, aus Beſt 5, atte der us Warschau und Triest je 10, aus Prag 15 zur Berichtt. Dem rstattung; Erfrankungen wurden aus Breslau und aus dem at daher Regierungsbezirk Marienwerder je 1, aus St. Petersburg 4, Seelenregierungsbezirk us Wien 10, aus Best 14 mitgetheilt. euille und en:
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Der Gesundheitszustand in Berlin blieb auch während pieser Berichtswoche ein guter, wenn auch nicht ein so günstiger in den pie in der vorhergegangenen Woche, und die Sterblichkeit nur Das eine wenig gegen die Vorwoche gesteigerte. Insbesondere geist ch Mand langten afute Entzündungen der Athmungsorgane in gesteigerter teriös Bahl zur ärztlichen Behandlung, doch zumeist mit mildem Ver chen Galauf, wie auch der Keuchhusten wohl viel Erkrankungen, aber t ihm weniger Sterbefälle als in der Vorwoche bedingte. Etwas Schzahlreicher führten dagegen Darmfatarrhe und Brechdurchfälle ud. Mil der Kinder zum Tode. Etwas mehr als in der Vorwoche tamen it wieder Erkrankungen an Masern, Scharlach und Diphtherie zur Aniedländer eige und zeigten sich im Stralauer Viertel, in der Tempel
lungstart ofer Vorstadt, Diphtherie auch in der Oranienburger Vorstadt
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zahlreichsten. Auch an Kindbettfieber wurden 7 Erkrankungen gemeldet, während Erkrankungen an typhösem Fieber beschränkt ist der lieben und Erkrankungen an rosenartigen Entzündungen des Krimina Bellgewebes der Haut abnahmen. Kaiser 5. bis 31
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Das Vorkommen von rheumatischen Beschwerden aller Art eigte gegen die Vorwoche keine wesentliche Veränderung.
Polizei- Beridht. Als am 12. ds. Mts. Abends der 2 Jahre alte Pflegefohn eines Restaurateurs in der Wohnung in Berlin effelben am Grünen Weg mit einem Revolver spielte, entlud 23,1, in mover 5,0,
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17 derselbe, die Kugel traf das Dienstmädchen Rübesam am
nöchelgelenk des rechten Fußes und fügte ihm eine anscheinend
Mwere Verlegung zu, so daß es nach dem Krankenhaus im riedrichshain gebracht werden mußte. An demselben Tage 19,2 mb Staftanien Mule 9. 87 im Bofamentierwaren( Beſchäft ein nbedeutendes Feuer statt. Nacht zum 13. ds. " cannte in der Fabrik Holzmarktstraße 44 die Balkenlage und 38,8, in chaaldecke im ersten Stod.
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Gerichts- Zeitung.
Ein großer Tumult unterlag gestern der Prüfung der 27,3, in D. Abtheilung am Amtsgerichts I . Am Abend des 13. No ember v. J. kam die Frau des Fabrikanten T. gegen 10 Uhr it nach Hause, und während ihrer Abwesenheit waren die inder von dem Dienstmädchen etwas vernachlässigt worden. Darüber gerieth der Mann dermaßen in Born, daß er seiner Frau eine Ohrfeige versezte. Infolge dieser Behandlung stieß Fie Frau ein Geheul aus. Es sammelten sich hierauf vor der Bohnung die übrigen Hausbewohner an, und auch die in der lähe wohnende Schwiegermutter wurde benachrichtigt. Sie aber muurate herbei und unter dem Rufe: Rettet, helft, Er fune Tochter wird
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ermordet!" stürmte fie gegen die von der tobenden Menge. Donnernd cachten die Schläge gegen die Thür, bis diese endlich geals er ffnet wurde. Nun drangen die Tobenden in die Wohnung topfe gegn, dem Fabrikanten wurde von einem Tischler Leonhard der fein
stock entriffen, mit dem er sich bewaffnet hatte, und in seiner igenen Wohnung wurde T. furchtbar geschlagen. Die Folge ieses Aufruhrs war gegen die vier Haupträdelsführer eine AnDu lage wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruches und gemeinechpulver haftlicher Körperverlegung. Herr Rechtsanwalt Wronker führte us, daß eine Gemeinschaftlichkeit gar nicht vorliege, da jeder er Eindringenden aus eigenem Impuls und nicht auf Verift Dein bredung gehandelt habe. Der Gerichtshof hielt aber doch ein
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emeinschaftliches Vorgehen für erwiesen und verurtheilte den Leonhard zu 3 Wochen, Frau Leonhard und den Kaufmann Chiede zu je 1 Woche und den Arbeiter" Wilde zu 14 Tagen
roßen Pefängniß.
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Jener internationale Taschendieb, der aus Südmerita stammende Kaufmann Martin Matraco, gegen den vor nigen Tagen Verhandlung anstand, die aber vertagt werden ußte, weil der Angeklagte fich der deutschen Sprache nicht hinichend mächtig erwies, stand gestern wiederum vor der dritten Straffammer des Landgerichts. Es war diesmal der Prof.
ime Rat Rose als Dolmetscher erschienen, der den Verkehr mit dem de und geklagten in franzöfifcher Sprache vermittelte. Der letztere
Stunde
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fumte ein, daß er in Schaffhausen und in München wegen aschendiebstahls vorbestraft und aus Desterreich verwiesen urde. Er will mit Schmuckgegenständen handeln und das Bte bedeutende Geschäft in Bilbao abgeschloffen haben. Der
Ein Häufervermittlungsgeschäft unterlag gestern da Prüfung der sechsten Straffanimer am Landgericht I. Der Agent Hentel hatte dem Maurer Finger gegenüber geäußert, daß er einen Räufer für ein Haus fuche. Der Angesprochene antwortete, daß er einen Restaurateur Namens Behrndt kenne, der einen Käufer habe. Es wurde nun verabredet, daß die drei gemeinsam die Vermittelung betreiben und die Provision in drei gleiche Theile trennen sollten. Finger begab sich dann zu dem Verfäufer und sagte, daß er einen Reflektanten gefunden habe, und einige Tage später wurde zur Besichtigung geschritten. Bei dieser Gelegenheit zerschlugen sich die Verhandlungen, da in dem Hause Schwamm gefunden worden war. Von diesem verunglückten Ausgange des Geschäfts machten nun Finger und Behrndt ihrem Verbündeten Mittheilung. Kurze Zeit darauf erfuhr jedoch der lettere, daß das betreffende Haus dennoch verkauft sei, und da er gleichzeitia erfuhr, daß Finger der Vermittler war, stellte er wegen Betruges den Strafantrag gegen seine Genoffen. Das Schöffengericht verurtheilte auch jeden derselben zu 1 Monat Gefängniß. Gegen dieses Erkenntniß legten Beide Berufung ein, und das Ergebniß des neuen Termins war auch ein überaus günstiges. Es wurde nämlich festgestellt, daß thatsächlich der erste Verkauf rückgängig gemacht worden war und daß nur auf weitere Bemühungen des Behrndt endlich die Angelegenheit perfekt wurde; eine Unwahrheit hatten sie also nicht gefagt. Ferner wurde erwiesen, daß Hentel eine Summe von den Angeklagten erhalten und daß er auch zivilrechtlich gegen sie vorgegangen ist. Vergleicht man die Gegner, so fällt dieser Vergleich sehr zu Ungunsten man die Gegner, fo des Klägers aus, denn während der Antragsteller schon zwei Mal wegen Betruges vorbestraft ist, find die Amgeklagten beide unbescholten. Aus allen diesen Gründen wurde das erstrichterliche Urtheil aufgehoben und auf Freisprechung erkannt.
Vereine und Versammlungen.
Er
Eine allgemeine Mietherversammlung war für den Abend des 12. d. M. nach dem Tapp'schen Saale in der BelleAlliancestraße einberufen gewesen. Herr Malzahn wies ein leitend auf den Zweck der Versammlung hin, gegenüber der Organisation der Berliner Grundbefizer, welche einen Ring über ganz Berlin bilde und in einem Bunde" zuſammenlaufe, für die Berliner Wohnungsmiether eine gleiche Organisation zu schaffen. Die Miethen würden in jedem Jahre gesteigert und zwar nur aus dem einzigen Grunde, weil die Konjunkturen für die Hausbefizer günstige find. Auffällig sei es, daß dies seit Schaffung der Organisation der Hausbesitzer systematisch geschehe. Die Vereinigung der Hausbefizer schädige in vieler Beziehung die Intereffen der Miether; er erinnere nur an die bekannte Wafferpetition, welche den Miethern noch größere Lasten durch erhöhte Abgaben aufbürden solle, obgleich das Wasser den Hauswirthen von den Miethern bereits bezahlt werde u. dgl. m. Eine Vereinigung der Miether zur Wahrung ihrer Interessen sei durchaus erforderlich, da die Hausbefizer ein Uebergewicht befäßen durch ihren Einfluß bei den Behörden und ihre Vertretung in der Stadtverordneten- Versammlung. Lettere mag früher am Plaze gewesen sein, heute haben sich die Verhältnisse total verschoben, heute seien die seßhaftesten Bürger die Miether, denn der Befit eines Grundstückes gehe heute aus einer Hand in die andere. Auch größere Kapitalisten seien die Hausbefizer keineswegs, denn viele seien durchaus nicht Eigenthümer ihrer Häuser, strichen nur die Miethen ein, zahlten ihre Hypotheken Binsen und lebten von dem Ueberschuß der Miethserträge. Die Bevorzugung der Hausbesitzer sei daher(?) ungerechtfertigt. Herr Schlesinger erläuterte sodann die Aufgaben eines Miethervereins nach den bestehenden gleichartigen Vereinen in anderen Städten. Trop der Verschiedenheit der gezahlten Miethen und der dadurch be dingten Verschiedenheit der Verhältnisse hielt er eine Vereini gung aller Miether doch für möglich. Ein Mietherverein solle feineswegs unnöthigerweise Bwiftigkeiten mit den Hauswirthen hervorrufen, könne auch keine böswilligen Miether schüßen, welche sich strafbare oder unbillige Handlungen zu Schulden fommen ließen. Die Grundbefizer hätten feinen Grund, zu behaupten, daß der Steuersäckel der Stadt hauptsächlich aus ihrer Tasche gefüllt werde. Dieselben hätten eine beffere Ver tretung in der Stadtverordneten- Versammlung. Wenn dabei die eigenen Berufsgenoffen den Hausbesitzern die Lasten auferlegt haben, so würde dies wohl so in der Ordnung gewesen sein. Die Tagespreffe nehme mehr die Inter effen der Grundbesitzer als die der Miether wahr. erinnere nur an die Bauordnung, welche Verwirrung der Geister ist da angerichtett worden, obgleich dieselbe nur zu Nuß und Frommen der Miether erlassen ist. Durch das Bu sammenhalten der Hausbesitzer sei es ihnen gelungen, die famosen Berliner Miethsverträge zur allgemeinen Einführung zu bringen, welche das bestehende Recht geradezu auf den Kopf stellen. Das Landrecht schreibe vor, daß der Vermiether, vorleisten" soll, d. h. postnumerando die Miethe erheben! Es schreibe ferner vor, daß die Wohnung im brauchbaren Zustande übergeben werden müsse und daß die durch Benuzung der Wohnung erforderlich werdenden Reparaturen auf Kosten des Vermiethers zu geschehen haben. Die Berliner Miethsverträge bestimmen das gerade Gegentheil und setzen die gesetzlichen Bes stimmungen außer Wirksamkeit. Außerdem habe das Gesetz dem Vermiether noch zwei tief einschneidende Rechte gegeben, das Retentions- und Ermissionsrecht, von welchen wacker Gebrauch gemacht und der Miether für jede Bagatelle bedroht werde. Der Einzelne sei machtlos demgegenüber, eine Vereinigung könne aber die Macht schaffen, den Hauswirthen einen rationellen, die beiderseitigen Intereffen wahrenden Miethsvertrag aufzunöthigen. Angesichts des in Rürze zu erwartenden bürgerlichen Gesetz buches, welches voraussichtlich auf vielfachen Widerstand der Ver miether stoßen werde, sei es um so mehr am Plaze, eine ener gische Vertretung der Rechte der Miether zu schaffen. Eine weitere Aufgabe suchten die Miethervereine darin, Aufklärung zu schaffen über Miethsrechte, über Miethsverhältnisse, kommunale und wirthschaftliche wie volkswirthschaftliche Fragen, in der Schaffung eines rationellen, die Intereffen der Miether berück fichtigenden Wohnungsnachweises, durch Schaffung eines Synbitats, um auch Unbemittelten es zu ermöglichen, ihre Rechte zu verfechten u. dgl. m. Alle diese Aufgaben würde ein event. Berliner Mietherverein sich mehr oder minder ebenfalls zu stellen haben. Die Versammlung beschloß die Gründung eines Vereins der Wohnungsmiether für ganz Berlin ( 52 Mitglieder traten sofort bei) und genehmigte folgendes provisorische Programm: Der Verein bezweckt die Wahrung der Interessen der Miether im allgemeinen und die seiner Mitglieder im besonderen a. durch öffentliche Besprechung aller vorkommenden Unregelmäßigfeiten in Mieths- und Hausangelegenheiten; b. durch geeignete Maßnahmen zur Verhütung unbegründeter Miethssteigerungen, Abfaffung eines neuen Miethsvertrages und möglichste Eins führung desselben für die Mitglieder; c. durch Organisation einer vernunftgemäßen Wohnungsvermittelung. 2. Stellung nahme zu den städtischen Fragen in Bezug auf alle Grundstücksangelegenheiten: a. Gas- und Wasserfragen; b. Miethssteuer; e. Schulangelegenheiten. 3. Anstrebung der Abänderung der Städteordnung bezüglich der Wahlen zur Stadtverordnetens Versammlung. Schließlich wählte die Versammlung einen aus 7 Personen bestehenden provisorischen Vorstand und beauftragte denselben, das Weitere zu veranlassen.
Die An- und Abmeldungen von Arbeitnehmern zu den Ortskrankenkassen müffen nach einer gestern vor der 95. Abtheilung des Berliner Schöffengerichts getroffenen Entscheidung aach mündlich entgegengenommen werden nnd hat dadurch der Meldeverpflichtete der gesetzlichen Anforderung ge= nügt. Der Schuhmachermeister Golle hatte im September v. J. einen bei ihm beschäftigt gewesenen Gefellen nur mündlich abgemeldet. Eine Eintragung dieser Abmeldung in die Bücher der Kaffe hat nicht stattgefunden und wurde infolge dessen Golle durch Polizeimandat in 3 M. Strafe genommen. Auf den erhobenen Widerspruch gelangte die Sache heute zur ge= richtlichen Verhandlung, in welcher der Rendant der Kaffe befundete, daß nach einer magistratlichen Instruktion nur schriftliche An- und Abmeldungen berücksichtigt werden sollen. Im Einverständniß mit dem Amtsanwalt sprach der Gerichtshof den Angeklagten unter Annahme des oben wiedergegebenen Rechtsfates frei.
Die Aufsehen erregende lange Dauer der Verhandlungen des Posenec Sozialistengefehes erklärt sich aus der Beibringung ungewöhnlich zahlreichen Materials an Zeitschriften, Briefen, polizeilichen Auskünften, Broschüren und dergleichen, welche nach§ 244 der Str.-Pr.-D. in Verbindung mit den dazu ergangenen Reichsgerichtsurtheilen trog bestrittener Echtheit und trot offenbarer unerheblichkeit verlesen werden müssen. Und täglich bringt die Staatsanwaltschaft dergleichen neues Material herbei und zwingt dadurch die Vertheidigung, zur Abwehr etwa zu folgernder Beweiskräftigkeit auch ihrerseits Druckschriften ac. vorzulegen und deren Verlesung zu verlangen. Das Ende des Prozesses ist aus diesem Grunde noch gar nicht abzusehen.
Der Posener Sozialistenprozek.( Neunter Verhandlungstag.) Posen, den 12. Januar 1888. Die heute( Donnerstag) stattgehabte Sigung begann mit der Vernehmung des Kriminal Oberwachtmeisters Döbler aus Leipzig . Derfelbe iſt speziell mit der Ueberwachung der sozialdemokratischen Partei in Leipzig beauftragt. Beuge erstattet in Kürze Bericht über die Entwickelung, Organisation und Agitation der Leipziger Sozialdemokratie seit Verhängung des fleinen Belagerungszustandes. Aus diesem Berichte ist als besonders beachtenswerth hervorzuheben, daß der Vertrieb verbotener Schriften in Leipzig trop Belagerungszustand und Sozialistengefeß ein ziemlich reger iſt. Hierauf wird zur Vernehmung des Tischlergesellen Karl Henning aus Berlin geschritten. Beuge fennt den Felir Witkowski, fte zufammen gearbeitet haben. Als Witkowski aus Pofen nach Berlin zurückfehrte, habe derselbe ihm mitgetheilt, daß Briefe für ihn( Witkowski) aus Posen unter seiner( Henning's) Adresse ankommen würden; es seien jedoch keine Briefe eingetroffen. Der Literat Coeleftin von Lesti ist Vorfizender des polnischen Handwerkervereins in Berlin . Beuge erklärt, daß in diesem Verein sozialdemokratische Intereffen nicht gepflegt werden. Als f. 3. in Berliner Blättern ein Bericht über den Meineidsprozeß Mertowski enthalten ge
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Der Fachverein der Rohrleger tagte am 8. d. M. in feinem neuen Vereinslokale, Weberstraße 17. In der gut bes suchten Versammlung hielt Herr Redner einen Vortrag über: " Die Nothlage im Rohrlegerfach". Der Referent wies auf den sehr traffen Unterschied der heutigen Arbeiterverhältnisse zu denen der 60er Jahre hin. Die Rohrleger hätten vor ca. 20 Jahren 12 bis 15 Thlr. pro Woche erhalten, bei einer weit niedrigeren Wohnungsmiethe. Heute würden nur noch 15-24 Mart pro Woche gezahlt, während die Wohnungsmiethe und sonstigen Lebensmittel, Steuern 2c. bedeutend gestiegen seien. Wolle man den Versicherungen der Unternehmer Glau ben schenken, so sei es.