Lokales.

=

"

Vorsicht beim Abschluß der Feuerversicherungen. Daß die Versicherungsgesellschaften häufig in dem Wahne be fangen find, das Publikum wäre nur ihretwegen da und daß fie oft die elendesten Ausflüchte benüßen, um sich von ihren kontraktlich eingegangenen Verpflichtungen loszuschwindeln, ist ein mehr als offenes Geheimniß. Ein Leser stellt uns ein Schreiben zur Verfügung, welches ihm von der Union ", Allgemeine Versicherungs Attien Gesell schaft, Berlin W, Leipzigerstraße 124, auf sein Ersuchen, einen bei ihm stattgehabten Brandschaden zu reguliren, zugeschickt wurde. Das Schreiben hat folgenden Wortlaut: Den von Ihnen erhobenen Ersatzanspruch für einen am 2. d. Mts. ge­habten Brandschaden bedauern wir ablehnen zu müssen, da erstens grobe Fahrlässigkeit seitens Ihrer Wirthschafterin vorlag und zweitens dieser Schaden nicht der Polizeibehörde gemeldet worden ist.-Wir nehmen hierbei Veranlassung, Thre durch Polize Nr..... geschloffene Versicherung, mit Bezug auf

=

16 der allgemeinen Versicherungsbedingungen mit dem gestrigen Tage als erloschen zu betrachten, stellen Ihnen jedoch anheim, fich den Betrag von M. 1,90 als Rückprämie für die Zeit vom an unserer Kaffe während der Tagesstunden von 9-4 Uhr abzuheben. Hochachtend Union , Allgemeine Versicherungs- Aktien­Gesellschaft zu Berlin . Die General Agentur. gez. Braune." Wir haben denjenigen Paffus des Schreibens auf den es hauptsächlich ankommt, durch den Druck hervor heben laffen. Bunächst hat wohl die Versicherungsgesellschaft als solche kaum die Befugniß, zu entscheiden, ob in irgend einem Falle eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder nicht. Es eristiren bei uns glücklicher Weise denn doch noch andere In­stanzen, welche eine eventuelle grobe Fahrlässigkeit" zu ahnden haben, als eine Versicherungsgesellschaft, die diesen Ausdruck nur deshalb anzuwenden scheint, um sich von ihrer Verpflichtung, für Brandschäden aufzukommen, zu drücken. Wenn eine grobe Fahrlässigkeit vorlag, so hätte die Gesellschaft dieselbe zur An­zeige bringen können, in keinem Falle resultirt jedoch aus der privaten Annahme eines Angestellten der Versicherungsgesellschaft die Berechtigung, dem Versicherten die ihm zustehende Ent­schädigungssumme vorzuenthalten. Für die Koulanz der Gesell­schaft spricht übrigens der zweite Grund, daß der Brand nicht rechtzeitig bei der Polizei angemeldet worden ist, auch gerade nicht. Es kann nur Jedem, der einen Versicherungsvertrag mit einer solchen Gesellschaft abzuschließen im Begriff steht, auf das Dringendste angerathen werden, die Versicherungsbedingungen auf das Allergenaueste zu prüfen, um sich vor späteren Benach­theiligungen zu schüßen. Vor einer Geschäftsverbindung mit Ge­sellschaften, die Prinzipien wie sie aus obigem Schreiben offen­fundig hervorgehen, huldigen, kann nicht oft genug gewarnt

Recht einen geweſenen Juristen nennt, so bin ich doch dem Ver­lauf dieser Frage mit dem größten Interesse gefolgt. Hätten wir es mit einem zweifellosen Fortschritt in der Rechtspflege zu thun gehabt, als die Berufung aufgehoben wurde, woher kommt dann sowohl im Volfe wie in den Juristenkreisen die wach sende Bewegung für die Wiederherstellung der Berufung? ( Sehr richtig!) Ohne meinen Kommilitonen in der großen Justizkommission zu nahe zu treten, will ich Ihnen ein Ge­ständniß machen. Damals herrschte in der Kommission und der ganzen Juristenwelt eine Art der Hyperorthodorie der Unmittel­barkeit und Mündlichkeit. Was nicht diesem Prinzip entsprach, wenn es auch die Praris unbedingt erforderte, wurde rücksichts­Ios verworfen.( Sehr richtig!) Man sagte: wir sind Männer der Wissenschaft und Vertreter des Prinzips der Unmittelbarkeit, das wir bis zur äußersten Konsequenz zur vertreten haben. ( Hört! hört!) Wenn wir mit unseren Bedenken famen, sagte man uns, wir seien gewöhnliche ordinäre Praktiker und wüßten es nicht besser. Aus dieser damals nicht blos in der Kommission, sondern in der ganzen Juristenwelt herr­schenden Anschauung erklären sich manche Bestimmungen, die in das Gesez hineingekommen sind. Dennoch haben dieselben Herren, die die Berufung gegen die Urtheile der Schöffen gerichte entschieden verlangten, weil die Laiengerichte doch zweifelhafter Natur wären und gegen fie eine Berufung erfor derlich sei, die Berufung gegen die Rechtsgelehrtengerichte für geradezu unmöglich erklärt. Alle Gründe gegen jene sprechen aber ebenso gegen diese. Bei den Geschworenen liegt die Sache ganz anders; denn da sind Garantien gegeben in der obligato­rischen Voruntersuchung, in der obligatorischen Vertheidigung und in der ganzen Art und Weise, wie der Angeklagte auf die Vertheidigung vorbereitet wird.( Sehr richtig!) Daß entweder die eine oder die andere Garantie auch in Straffammersachen geboten werden muß, darüber scheint heute alle Welt einig zu sein. Man muß entweder die Garantie der Voruntersuchung oder der Berufung wollen.( Sehr wahr!) Wir sind darüber einig, und der Abg. Klemm hat auch gesagt, daß der jeßige Rechtszustand die Garantien nicht giebt. Ich möchte selbst die Kollegen, die eifrige Gegner der Berufung sind, auf den Ernst einer solchen Lage hinweisen, wenn alle Theile der Meinung find, daß es hier an den nöthigen Rechtsgarantien fehlt. Der Abg. Klemm will die Bedenken gegen die jezige Rechtspflege durch Vermeidung jeder Ueberhaftung der Untersuchung, durch Annahme von Vertagungsanträgen der Vertheidigung und obli­gatorische Voruntersuchung beseitigen. Wir haben uns damals gesagt, und das fann ich nur wiederholen: unter 100 Straf­fammerfällen find in 80 diese Garantien gar nicht nothwendig. Das zeigt sich sofort an der Thatsache, ob der verurtheilte An­geklagte die Berufung einlegt oder nicht. Warum soll ich mir ein so schwerfälliges und kostspieliges Verfahren für 100 Fälle machen, während ich durch das Luftloch der Berufung alle an­deren Fälle mit denselben Garantien decke. Mit dem Abg. Klemm bin ich durchaus nicht einverstanden, wenn er die Schnelligkeit in dem Strafverfahren vermieden wiffen will. Man kann viel geringere Strafen mit viel größerer Wirkung verhängen, wenn man sie unmittelbar der That folgen läßt, als wenn man Jahre lang später, wo das Ganze schon vergessen ist, auch die öffentliche Meinung nicht mehr damit sich beschäftigt, erst zum Schluß fommt. Das ist ein höchst bedenkliches Prinzip. Nun wird gesagt: Wer hat denn nun in der Sache recht, der erste Richter oder der zweite? Welche Garantien find vorhanden, daß der zweite Richter richtig urtheilt, da der erste den Beugen aus seinen unmittelbaren Erfahrungen und lebendigen An­schauungen heraus vernimmt, während der Zeuge vor dem zweiten Richter die Sache nicht mehr genau weiß und nur aus fagt, was bereits zu Protokoll steht. Die Gesetzgebung muß sich im höchsten Grade hüten, der öffentlichen Meinung und dem Rechtsgefühl entgegenzutreten. Deshalb mußte ich auch für die Aufrechterhaltung der Todesstrafe stimmen, weil die Aufhebung mit dem noch im Volle geltenden Rechtsbewußtsein nicht im Einklang steht. Das haben die Erfahrungen in der Schweiz und in anderen Ländern bewiesen. Es liegt tief im Volke begründet, Es liegt tief im Volke begründet, daß man in solchen Fällen, wo es sich um Tod und Leben, Ehre und Gesundheit, Freiheit und Unfreiheit handelt, noch­mals einen zweiten Richter hören will. Gegen ein solches Rechtsgefühl wollte ich damals, und wenn ich auch selbst ein Gegner der Berufung gewesen wäre, nicht auftreten. Wir find nicht nur Juristen, wir machen die Geseze für das Volk. Es wird niemand verstehen, wenn der Angeklagte, der auf Zeugen­aussagen nicht vorbereitet ist, nach seiner Verurtheilung fich erst feiner Beweismittel gegen die unwahren Beugeuaussagen ent­finnt und kein Mittel findet, in einer nochmaligen Verhand­lung sich zu vertheidigen. Für die mittleren und reichen Klaffen brauchen wir feine Berufung, aber für die unteren Voltsklassen ist sie durchaus noth­noth wendig, da diese ihre Vorbereitungen nicht genügend treffen tönnen. Nur alte erfahrene Richter, auch der Kollege Reichensperger waren damals auf unserer Seite. Heute ist das Urtheil auch beim Richterstande ein ganz anderes. Deshalb werden Volfs- und Richterstimme bald ein solches Gewicht er­langen, daß auch die Regierung dem Antrage fich in der einen oder anderen Form anschließen wird. In welcher Form die Berufung eingeführt wird, kann vorläufig im Hintergrund bleiben, damit es nicht heißt: duobus certantibus tertius gaudet. Es ist zunächst wichtig, daß uns überhaupt eine Vorlage für die Einführung der Berufung gemacht wird!( Beifall bei den Nationalliberalen.)

Abg. Blemm: Ich habe nicht die Schnelligkeit unseres Ge­richtsverfahrens vermieden wissen wollen, sondern jede Ueber­haftung. Wenn es sich um das Leben handelt, wie Herr Miquel meint, so haben wir dafür die Schwurgerichte, bei denen es feine Berufung giebt, bei denen auch Herr Reichensperger fie nicht will.

Die Diskussion wird geschlossen, das Schlußwort erhält

den

Abg. Mundel: Ich konstatire, daß das Haus einig dar über ist, daß wir in einem Zustand leben, der der Abänderung bedarf, und daß ein großer Theil der Mitglieder diese Ab­änderung nicht durch Kautelen, sondern durch die thatsächliche Nachprüfung des ersten Urtheils erreichen will. Herr Miquel spricht von der Hyperorthodorie der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit; die Orthodorie wäre schon zu viel. Ich nehme mit meinem Antrag nur in Anspruch Schutz der gesunden Vernunft, ich will die Prüfung, die de jure stattfinden kann, auch in facto stattfinden lassen. Daß der Bundesrath sich unserem Beschluß nicht anschließen werde, wie der Abg. von Marquardsen schon hinsichtlich der Schwurgerichte uns zu Gemüthe führte, fann mich nicht be­stimmen, meinen Antrag fallen zu lassen. Sache des Reichs­tages ist es, dem Ausdruck zu geben, was der Wunsch des Volkes ist. Selbst wenn ich wüßte, daß die Mehrheit dieses Hauses meinen Antrag nicht afzeptirte, würde ich mich nicht geniren, diesen Antrag einzubringen. Warum sollte ich mir nicht den größten Staatsmann der Jeßtzeit zum Muster nehmen, der hier Anträge einbrachte, von denen er wußte, daß sie der Reichstag nicht annehmen würde, und sich lediglich seine Quittung holt"? Tritt der Reichstag auch heute diesem Be­schluß bei, dann wird er mit der Zeit auch zum Ziele gelangen. ( Beifall links.)

Ein Antrag auf kommissarische Berathung ist nicht ge­stellt; die zweite Lesung des Antrages wird mithin im Plenum erfolgen.

Damit ist die Tagesordnung erledigt.

Schluß 4 Uhr. Nächste Sigung Freitag 1 Uhr.( Fort­Segung der zweiten Lesung des Etats; G.-E., betr. den Erlaß der Reliktenbeiträge.)

werden.

Das Personal der Polizeiverwaltung in Berlin soll nach dem neuen Staatshaushaltsetat für 1888-89, wie die Freis. 8tg." ausführt, wieder erheblich verstärkt werden. Die vom Staat zu tragenden Kosten erhöhen sich damit um 386 021 M. und belaufen sich somit auf 7515 198 M. Wie weit die der Stadt obliegenden sächlichen Polizeikoſten eine Ers höhung erfahren, ist im Etat nicht angegeben. Im Einzelnen seßen sich die Veränderungen in der Berliner Polizeiverwaltung, wie folgt, zusammen. Die beiden Regierungsräthe der Pro­vinzialabtheilung erhalten eine Gehaltszulage von je 300 M. Es werden neu angestellt 2 Polizeisekretäre und 1 Bureauassistent, sowie 6 ständige Bureauhilfsarbeiter. Das Bureaupersonal des Einwohnermeldeamts wird am 4 Bureauassistenten und 4 stän­dige Hilfsarbeiter vermehrt. An der Polizeihauptkaffe wird ein achter Buchhalter angestellt, bei der vierten Abtheilung des Pos lizeipräsidiums ein Bote. Eine erhebliche Verstärkung erfährt die Exekutivpolizei. In den Motiven wird darüber folgendes be­merkt: Aus Anlaß der im Etatsjahre 1881 82 stattgehabten Ver stärkung des Exekutivpersonals des Polizeipräsidiums ist, den dama­ligen Verhältnissen entsprechend, die örtliche Polizeiverwaltung in 8 Bezirkshauptmannschaften und 74 Reviere eingetheilt worden. In­zwischen hat die Bevölkerung Berlins um jährlich ca. 50 000 Seelen zugenommen. Im Norden, Süden und Westen hat das Weichbild Berlins eine derartige Ausdehnung erfahren, daß dienstliche Intereffen eine anderweitige Reviereintheilung unbe dingt nothwendig erscheinen lassen. Wie eine eingehende Prü­fung der bezüglichen Verhältnisse ergeben hat, wird sich, um nur den dringendsten Bedürfnissen zu entsprechen, eine zweck­mäßige Abgrenzung der Polizeibezirke ermöglichen laffen, wenn Mittel zur Errichtung von 2 neuen Bezirkshauptmannschaften und von 8 neuen Revieren verfügbar gemacht werden. Dem­gemäß sind neu anzustellen: 2 Polizeihanptleute, 8 Polizei­lieutenants, 2 Abtheilungswachtmeister( ie einer für eine Be­zirkshauptmannschaft), 16 Schußmannswachtmeister( je 2 für ein Revier) und 190 Schußmänner( ie 3 für eine Bezirkshaupt­mannschaft und je 23 für ein Revier unter den letzteren je 2 Kriminalschutzmänner). Nach dieser Verstärkung wird die Berliner Erefutivpolizei bestehen aus 1 Polzeiobersten, 16 Poli­zeihauptleuten, 4 Kriminalinspektoren, 146 Polizeilieutenants und Kriminalfommiffarien, 13 Abtheilungswachtmeistern der Schußmannschaft, 318 Wachtmeistern der Schußmannschaft, 3369 Schußmännern, im Ganzen 3867 Köpfen.

Es ist von uns bereits berichtet worden, daß auf dem Theile des Grundstückes der Charitee, welches sich am Unterbaum an der Stadtbahn anlehnt und in unmittelbarer Nähe derselben mehrere Stationen für ansteckende Kinderkrank­heiten errichtet worden sind, die ihrer Vollendung entgegengehen. Alus mehrfachen Buschriften aus unseren Leserkreisen, so schreibt die Voff. 3tg.", erfahren wir, daß diese große Nachbarschaft von Stationen für bösartige Krankheiten und eines sehr be­lebten Verkehrsweges Befürchtungen hat auffommen lassen, daß fich daraus Unzuträglichkeiten entwickeln fönnten, daß ein fanitärer Mißgriff vorliege. Nach dieser Richtung hin fönnen wir die beruhigendsten Versicherungen geben. Es ist selbstver­ständlich, daß die Möglichkeit, von welcher die Anfragen aus­gehen, ob an den Krankenstationen in der Eisenbahn vorüber­fahrende Paffagiere einer Ansteckungsgefahr ausgesetzt sind, von denen, welche die Errichtung der Stationen befürworteten, in ernsteste Erwägung gezogen worden ist. Es ist daran auch nicht im Entferntesten zu denken. Troßdem ist es vollauf erklärlich und natürlich, daß die Vorüberfahrenden ein Gefühl des Unbe­hagens bei dem Anblick der Abtheilungen, hinter deren Mauern schwerkranke Rinder liegen, überkommt. Die Vorstellungen, welche fich mit den Stationen verbinden, find peinliche. Und nicht jeden erreicht die Nachricht, daß es sich in der That um eine in fanitärer Beziehung durchaus unverfängliche Maßregel handelt. An anderer Stelle, als es geschehen, fönnten die Pavillons für ansteckende Krankheiten aber nicht errichtet werden. Garten der Charitee ist unentbehrlich für die Nekonvaleszenten, in ihm könnte man diese Stationen nicht unterbringen. Ein anderer Platz aber ist nicht vorhanden. Jedenfalls ist dieser Zustand auf die Dauer ein unhaltbarer. Allerdings weist die mächtige Entwickelung Berlins selbst auf den Weg aus allen solchen Unzuträglichkeiten. Die heutige Charitee wird binnen furzem troß aller Anbauten nicht mehr ausreichen. Man wird daran denken müssen, ein neues Krankenhaus zu errichten, und zwar weiter ab von der Stadt, ihrem Getriebe, ihren Wohn­häusern. Da das gewaltige Grundstück, das die heutige Charitee einnimmt, bei der Parzellirung Summen einbringen wird, die den Neubau eines Krankenhauses weiter draußen in großartigerer Weise zulassen, als die jeßige Anstalt, so wird man Diese unabweisliche Aufgabe auch nicht allzulange hinaus­schieben brauchen. Je schneller man mit Mißständen aufräumt, desto besser.

Der

Berlin im preußischen Staatshaushalt pro 1888 89. Für das Etatsjahr 1888 89 find im Staatshaushaltsetat für die peichshauptstadt wieder ganz beträchtliche Summen eingestellt,

die wir im Nachstehenden spezifiziren. Für das Haupt Berlins wohr für inländische Gegenstände find bebufs Erwerbes ein reiche Dame Dienstgebäudes im Etat bei der Verwaltung der indem Briefe Steuern 170 000 m. angesetzt. Bur anderweiten Unter Ihre werthe dieses Amts aus den Gebäuden des früheren Padhof geneigt wäre ments auf der Museumsinsel war das fiskalische Gmit mir in Oranienburgerstraße 29 in Aussicht genommen. Da lett Herren, die f Raumbedürfnissen nicht genügt, soll es gegen das Dranie fich ein Freil straße 76 gelegene, ungleich geräumigere Hausgrundstid der allerdings tauscht werden. Für den Fall dieses Umtausches wird beirathsverm zahlung von 170 000 M. vom Befizer gefordert. Gin aufgeschlagen des Staates zu den Kosten der Einrichtung der elektrijas nicht die leuchtung in den föniglichen Theatern( 180 000 M.), ein

193

Es wa

zu den Kosten der Erneuerung der Maschinerien im Ger Beche al hause( 120 000 M.), ein Kostenbeitrag für den gleie, wurde i det erklärt Ersat des hölzernen Dachstuhls über dem Bühnen eingezogenen einen eisernen( 180 000 M.) find beim Finanzministerum Darnach hab Bum Neubau einer Ufermauer am linken Spreeufer in Austnobeln d im unmittelbaren Anschluß an die vor den reichs einfäße von Grundstücken hergestellte Ufermauer- bis 58 Meter obe au Streitigkei Marschallsbrücke in der Richtung auf die Schlachtgaffe Mißhandelten Etat bei der Bauverwaltung ein Extraordinarium von durch fam au gefordert, zur Anlage einer Warmwafferheizung im Behörde. De Dienstgebäude, Voßstr. 25, sowie zur Beschaffung stelle von Glücksspi hänge für die Fenster, unter gleichzeitiger Erneuen es sich, daß d Theiles derselben in dem Ministerial- Dienstgebäude, Bechen hinein straße 79-80, find 26 500 M. angesetzt. Bum Neu sehen und d amtsgerichtlichen Geschäftsgebäudes im Anschluß an destätigt hat. gebäude des Polizeipräsidiums und des Polizeigefäng Der Bei Alexanderplatz werden von der Justizverwaltung Post besorgt ( erste Rate) gefordert. Ein Staatszuschuß von 19 in Berlin ein wird im Etat für die Universität Berlin gefordert. 7958 637 Nur demie der Wissenschaften balanzirt in Einnahme und aber die Bahl mit 213 682 M., der Zuschuß aus allgemeinen Staat 85 249 816 un läuft sich auf 196 319 M. Für die Kunstmuseen in die Zeitungen, 896 195 M. ausgeworfen, für die Nationalgalerie als Druckfache für die fgl. Bibliothek 334 963 M., für das geodätisc Namentlich fin 101 390 M., für das meteorologische Institut 92 240 verkehrs noch Unterhaltung der ehemaligen Hygiene- Ausstellung welche innerha Akademie der Künste 441 279 M. zu Anfäufen v Unglück werken für die Nationalgalerie u. f. m. 300 000 m., arbeiter Anto Hochschule 240 180 M., Kunstgewerbe Museum 38Balfer dadurc für ein Bildhaueratelier auf einem fiskalischen Gru Bentner auf Ausführung von Koloffalwerken 38 000 M.; Neubau Oberschenkel un stituts für Kirchenmufit, Potsdamerstraße 120, 84 850 geschafft. Muthma gänzung der Bücherbestände und Katalogifirungsarbeit boldthafens wi

Bibliothek in Berlin 58 000 M.

Die Nähe der Hauptstadt und der tägliche Stücke aufgefun mit derselben läßt auch in den kleinen Vorortsgemachem die Wort wiffe großstädtische Gewohnheiten und Bedürfnisse wohnhaft, hat Nachdem die Mehrzahl der umliegenden Ortschaften ergaben, daß in dem großen Berliner Adreßbuch Aufnahme gefunden dieſes Namens auch das in dieser Hinsicht noch unberücksichtigt perschwunden i einer Frau en Friedrichsfelde nicht mehr ohne Adreßbuch bestehen und so liegt denn dasselbe in Gestalt eines kleinen Damsehen wolle. Vermißten und heute vor. Dem Einwohnernachweis ist eine fur des Dorfes Friedrichsfelde vorangeschickt. Das Do unden und de läßt eine junge bis zum Jahre 1700 den Namen Rosenfelde führte, Die Karb im Jahre 1265 erwähnt. Es war bis 1319 Gig die Städte Berlin und Kölln ab. Diese Städte galer in der Häu askanischen Markgrafen. Waldemar trat es in diese gefordert. Daz Patrizierfamilie Ryfe( Reiche) zu Lehen, weld Beit der Ant mancherlei Wandlungen bis 1590 behielt. Bur Bei äußerliche Arzne Kurfürsten( 1640-1688) war Rosenfelde Besigthum That spricht ja hofmarschalls v. Grumbfow, von 1690 ab des Gen bolsäure in der der brandenburgischen Marine Naule. Letzterer fiel fucht werden. und Kurfürst Friedrich 11. 30g 1668 mit den übr ärztlich verschriel Raule's auch Rosenfelde ein, welches im Jahre 170 Hände des Pub Friedrichsfelde" erhielt. 1713 gab Friedrich In der

DON

das Gut Friedrichsfelde dem Markgrafen Albre Theilnahme dr von Brandenburg, der es 1751 auf seinen Sohn, erfolgte Todesf grafen Carl vererbte. Nach dessen Tode 1762 gin Opfer fielen: K in den Besitz der Tochter des Markgrafen, der Das Aufsehen is Anhalt- Bernburg über, die es noch im selben Weise um's Let Prinzen Ferdinand von Preußen verkaufte. Dieser ind. Bekanntli 1785 auf den Herzog Peter von Curland, von wel Der Uebertragu an den Geheimen Oberhofbuchdrucker. J. Dedekannten antifer 1800 taufte es von diesem die Herzogin Katharina uch die Hebam Beck, von deren Erben es 1818 Joh. C. Sigism olgen. Diese erwarb, dessen Familie das Gut gegenwärtig nochchen Familien Bevölkerung von Friedrichsfelde hat sich namentlich roßer Vorsicht Jahren schnell vermehrt. Zu Beginn des Jahrholche Fälle 479 Einwohner zählend, hatte es 1850 das erste Diphtheritis, M zweite, 1875 das dritte Tausend überschritten und iederholen es, da es nach der letzten Bählung( 1885) bereits 3757 hatte, auch das vierte Tausend erreicht haben. Bolieren Folgen hatsächlich hab

Friedrichsfelde in den Ortsbezirk oder Gutsbezir

e Anwendung leichwohl wer üffen, die so t

Gemeinden von einander unabhängig sind, aber Schule u. s. w. gemeinsam haben. Post, Arzt und Apothele fich an dem Ort, welcher seit 1881 auch seinen eigenen

Die Arbei

an der Ostbahn hat. Die Geselligkeit scheint eifrige je von Herrn 3

daß Herr Polizei- B

finden; nicht weniger als acht Vereine zählt das Abr Für das Lefebedürfniß und die politische Orientiru zwei in Friedrichsfelde erscheinende Beitungen, die ellner Bimmer für die Kreise Nieder- und Ober- Barnim" und die urz befallen un chantlokal, no Ostend - Vorortzeitung".

Vol

ge wie

-

Einige Mittheilungen über die Kostenar. Gegen baues des Industriegebäudes an der Beuthener durch ein vielleicht weitere Kreise intereffiren. Die bebautechönhausen g ist 1600 Quadratmeter groß, und der Rauminhalt des einend nicht v beträgt 38 400 Rubikmeter. Die Baukosten belaufe ch dem Krank 672 000 M. Mithin entfallen auf den Quadratmete ittags fiel der Grundfläche 420 M. und auf den Kubikmeter 17,50 upen der Bäu Ergebniß fann als ein äußerst günstiges bezeichnet wen der Leiter nicht zu vergessen ist, daß die an der Beuthstraße utende innere reicher Renaissance gehaltene Fassade nicht weniger ommandantenst lang, vier Geschosse hoch und in sächsischem Sant Terrakotten ausgeführt ist. Das Gebäude, bestimmt tralsunderstr. 2 der Industrie und des Handels, ist in Bezug auf ngehen mit F dispofition, architektonische Gliederung und innere ein Muster seiner Art. Daffelbe bietet Raum für Nacht zum 1 Läden, industrielle Etablissements, einige Restauecke im Komto Kaffees. Die bemerkenswerthesten Räume sind jene Stock gelegenen, welche für eine kaufmännische Verein stimmt sind. Der große, im Mittelbau gelegene

nahe darunte

rand

gerathen,

Ein durd

Raumgruppe ist nicht weniger wie 16 Meter breit und tief. Im Innern der Gebäudemasse liegen drei Sober Unfug welche sämmtlichen Hinterräumen genügendes Licht erliner Schöffe Bom Mittelbau der Beuthstraße führt nach der Komag in der Nad straße eine breite Durchfahrt, welche einen bequem

vermittelt. Der Neubau an der Kommandantenjtra

läufig noch auf unbestimmte Beit Projekt geblieben schichte des Industriegebäudes mögen noch einige Anhen Frau G.

Früher war dasselbe eine alte Kaserne,

welche

im

di

ares Geld un

für die Regimenter von Braun und von Pfuhl erri demselben einquartirt. Als für dieses Regiment miilchhändl der Hafenhaide fertig gestellt war, gelangte das fügt, daß nach

Später wurde das Kaiser Franz- Garde- Grenadierstücklaffung an

Jahre 1865 für 200 000 Thlr. in Privathände daffelbe 1869 der bekannte Unternehmer Geberg durch die Architekten Ende u. Bockmann einen bau vornehmen ließ. Jezt dürfte der Werth gebäudes jene Anfaufssumme vom Jahre 1865 oder vierfache übersteigen.

ber

thela

im

Des

Ehen werden ja wohl im Himmel" ge

beiden Mänt rchtränktes

den versd demselben

er

diesen

richt

enthal

und der von

Das Geschäft der Heirathsvermittlung wird in" cherchen an, d

schwunghaft betrieben. Durch Bufall gelangten

wit

die Berl. 3tg.", in den Besitz der Buschrift einer