geltend machen, denn die Polen   haben sich in den letzten Kriegen| mit großer Bravour geschlagen. Wir erblicken in den Verord­nungen wie in dem Sprachengeset eine Verlegung der Verträge und eine nicht zu ertragende Schultyrannei. Der Herr Minister hat erklärt, daß die Verordnung nicht zurückgenommen werden wird. Wenn aber der Wille, der jetzt allein in Preußen maß­gebend ist, nicht mehr allein maßgebend sein wird, so ist es durchaus nicht ausgeschloffen, daß diese Maßregel doch wieder aufgehoben wird. Denn auch der Herr Reichskanzler wird fich einmal vor dem Rechte beugen müssen. Wenn man hehaupte, der Religions Unterricht werde durch die Verordnungen nicht berührt, so sei dem gegenüber darauf hinzuweisen, daß Kinder, berührt, so sei dem gegenüber darauf hinzuweisen, daß Kinder, die nicht polnisch lesen und lesen und schreiben gelernt haben, auch keinen gedeihlichen Religions Unterricht in der polnischen Sprache empfangen fönnen. Seien wir gegen die Polen   gerecht! Sonst stoßen wir fte mehr und mehr von uns, statt fie uns anzugliedern. In dem großen Völkerkampfe, der einst kommen wird, werden wir diese Verordnungen bedauern, wie wir überhaupt die Theilung Polens  bedauern werden.( Bravo.)

V

Abg. Seer( natl.) erklärt sich Namens seiner Fraktion mit den Maßregeln der Regierung einverstanden.

schließlich will man von der schlechten Waare doch nichts wissen.| Dem Zwischenhandel kann die Beschaffenheit der Waare gleich­giltig sein, der Verlust aber trifft den Arbeitgeber und den Ar­beiter. Durch das moderne Faustrecht werden 99 pCt. gezwungen, unsolide zu produziren. Im Mittelalter wurden diejenigen, welche den Reisenden etwas abknöpften, an den ersten, besten Baum aufgehängt; das Einzige, was unseren vom Staate ge= Schüßten Raubrittern paffiren fann, ist, daß fte zu Kommerzien­rätgen ernannt werden.( Große Heiterkeit.) Der Grundsatz: mundus vult decipi, ergo decipiatur gilt gewissermaßen als ein Bestandtheil der göttlichen Ordnung, und alles dieses vollzieht sich unter dem Schuße des Staates. Wie befindet fich dieser Pflichtvergessenheit des Staates gegenüber das Gewerbe? Der Verlust an nationalem Vermögen, an Ar­beitskraft ist bei dieser unsoliden Produktion Jahr aus Jahr ein ein ganz immenser. Mit dem nußlos verschleuderten Kapital hätten wir die reichlichsten Mittel, um unsere Armen im Alter zu versorgen. Durch die freie Konkurrenz wird unseren armen Kindern die Seligkeit der Jugend geraubt, die Lebens­Traft des Magens geknickt, die Frauen und bleichsüchtigen Mäd­chen einem frühen Grabe zugetrieben. Die durchschnittliche Lebensdauer der arbeitenden Klaffen wird auf ein Minimum herabgedrückt und damit die Kraft der Nation geschwächt. Da­mit wird unsere scheußliche, vielgerühmte Zivilisation als Lüge gestempelt. Liegt diese freie Konkurrenz etwa im Interesse der Konsumenten, der Produzenten oder der Lohnarbeiter? Nein, lediglich im Interesse des mobilen Geldkapitals! Der Handel dieses Kapitals zieht seinen Gewinn nicht aus dem Nugwerth, sondern aus dem Tauschwerth. Das toloffale Onantum von überflüssigen Tauschobjekten ist der Vampyr, burch welchen das kosmopolitische Geldkapital das Blut aus den Adern der produktiven Arbeit saugt. Der Mensch iſt mit seinem Fühlen und Denken der willenlose Stlave des schnöden Goldes geworden. Diese freie Konkurrenz muß gebrochen werden. Dazu hilft aber der Befähigungsnach­weis nichts. Wie das Strafgesetzbuch erst die Aeußerungen des Willens bei Handlungen zum Objekt des Einschreitens macht, so muß auch im Gewerbe nicht der Wille, sondern die Aeuße rung desselben, d. h. die Waare zum Gegenstand des Nachweises gemacht werden. Wir müssen von der Waare selbst den Nach­weis verlangen, daß sie fähig ist, mit der in ihr gewonnenen menschlichen Dent- und Willenskraft nüßlich und nicht schädlich Wie lästig die Deklarationspflicht dem Handwerker sein möge, er wird fich darin entschädigt finden, daß er überall in seinem Vaterlande zur Gel­tung fommen und nicht länger von der Lüge und dem Betrug unterdrückt werden wird. So weit der Handwerker­stand unter der Schundproduktion leidet, würde durch die An­nahme meiner Vorschläge der größte Theil seiner Leiden besei­tigt werden.( Beifall.)

zu

werden.

Das Schlußwort nimmt als Mitantragsteller

Abg. v. Kleist- Rehow: Der Antrag ist ein Theil der Maßregeln, um dem Handwerker die sozialpolitische Stellung wiederzugeben, die ihm gebührt. Die den Innungen gegebenen Privilegien haben nicht vermocht, alle Handwerker in die In­mungen hineinzubringen. Ein anderes Mittel, den ganzen Stand zusammenzufaffen, soll der Befähigungsnachweis sein, auf Grund deffen jeder, der demselben angehören will, nachweisen muß, daß er deſſen würdig und fähig sei. Gegenüber dieſem groß artigen Gedanken sind die vorgebrachten Einwendungen sehr

Turzfichtig.

Da Ueberweisung der Anträge an eine Kommission nicht gestellt ist, wird die zweite Berathung im Plenum er folgen. Schluß Uhr. Nächste Sigung Donnerstag 1 Uhr. ( Erlaß der Reliktenbeiträge und Etat.)

Abgeordnetenhaus.

7. Sigung vom 25. Januar, 11 Uhr. Als erster Punkt der Tagesordnung wird die Inter pellation Jazdzewski, betr. die Ziele der Ministerial­reffripte vom 7. September und 6. Oktober 1887, wonach der polnische Sprachunterricht in sämmtlichen Volks­schulen Posens und Westpreußens in Wegfall gekommen ist, be­rathen.

Der Antragsteller begründet seine Interpellation, in­dem er diese Ministerialreskripte als einen Bruch mit den seit 1822 festgehaltenen Prinzipien darstellt, wonach der Volksschul­unterricht nur in der Muttersprache zu ertheilen sei. Diese Prinzipien haben sich, wie die Geschichte lehrt, stets bewährt und fie sind auch von den Wortführern der verschiedensten Parteien des Hauses stets als richtig anerkannt worden. Die Bolen stügten sich auf die Versprechungen des Königs Friedrich Wilhelm   III., durch welche die polnische Natio­nalität verbürgt worden sei.

Kultusminister v. Gohler verliest folgende Antwort auf die Interpellation:

Die Anordnung, durch welche der polnische Sprach­unterricht in den Volksschulen der Provinzen Posen und Westpreußen   in Wegfall gekommen ist und die dadurch frei werdenden Stunden, welche dem Unterricht und der Uebung in der deutschen Sprache zugewiesen worden find, verfolgen das Ziel, die preußischen Unterthanen polnischer Muttersprache mit der deutschen Sprache ver­traut zu machen und sie zu befähigen, an dem öffent­lichen und wirthschaftlichen Leben des preußischen Staates und des Deutschen Reiches mehr, als es gegenwärtig der Fall ist, theilnehmen zu können." Die deutsche Sprache fährt der Minister fort Minister fort fei nothwendig für alle Preußen, insbesondere nach dem Erlaß des Geschäftssprachengesetzes. Der Besitz der deutschen Sprache sei in den den niederen polnischen Volksschichten

schwach, daß jeder preußische Minister die Noth wendigkeit empfinde, der Ausbreitung der deutschen Sprache in diesen Kreisen den thunlichsten Vorschub zu leisten. Der Stultusminister mußte also hier Wandel schaffen. Eine gleich­zeitige Ertheilung des Unterrichts in beiden Sprachen aber ist nicht angängig. Es sei durchaus nicht richtig, daß die polnischen Kinder durch den deutschen Schulunterricht ihrer Muttersprache entfremdet werden, auch werde ja der Religionsunterricht in der Muttersprache ertheilt, die Regierung wird sich durch nichts von ihrem Standpunkte verdrängen lassen.

Abg. v. Stablewski macht zunächst pädagogische Be denken gegen die Ministerialreskripte geltend und beleuchtet dann die Rechtsfrage, indem er die Ministerialrestripte als ein schreiendes Unrecht gegen die polnische Nation hinstellt. Durch diese Maßregel werde die Religion in den polnischen Landestheilen untergraben und Gleichgiltigkeit gegen den Glauben in den polnischen Kindern erzeugt. Auf solchen Maß­regeln könne Gottes Segen nicht ruhen. Die polnische Nation werde auch diesen Schlag überwinden.( Bravo  ! im Zentrum und bei den Polen  ; Bischen rechts.)

Abg. v. Minnigerode stellt sich auf den Standpunkt der Regierung und polemifirt gegen einige besonders scharfe Aus­brücke der beiden polnischen Borredner.

Abg. v. Bedi erklärt sich Namens der freikonservativen Partei mit dem Vorgehen der Regierung vollkommen einvers standen.

Abg. Windthorst: Die Maßregeln der Regierung wider sprechen dem Naturrecht und find in hohem Grade unpolitisch. Bei der gefährlichen Lage Europas   darf man teine Maßregeln treffen, welche einen Theil der Bevölkerung in solche Aufregung versezen müssen, wie die vorliegende. Wie sollen die Polen   nach diesen Vorgängen einem ruffischen Vorstoß mit Begeisterung Wider stand entgegensetzen? Es giebt ferner fein wichtigeres Naturrecht, als das, daß die Menschen im Gebrauch ihrer Muttersprache unterwiesen werden. Militärische Rücksichten kann man nicht

an

Abg. v. Schorlemer- Alt erklärt, daß er stets für die Polen   eingetreten sei, wenn sie in ihren Rechten getränkt wur­den und so auch jest wieder. So offen er darin sei, so offen erkläre er aber auch den Polen  , daß er mit ihrem Auftreten gegenüber dem Herrn Erzbischof feineswegs einverstanden sei, dieses vielmehr lebhaft tadeln und bedauern müsse. In ihrer Adresse den Erzbischof liege eine unerlaubte und revolutionäre Kritik der Handlungen des Ober­hirten. Die hier besprochenen Verordnungen führen zu einem schweren Kampfe zwischen der Familie und der Schule, und zur Erbitterung der Polen  , aber sicher nicht zur Germanisirung. Und indem man die Polen   von Gott   abwendet, stürzt man sie in die Arme der Sozialdemokratie.

Abg. Dr. Wehr wendet sich gegen einige Aeußerungen der Herren Windthorst und v. Schorlemer- Alst und ist der Anficht, daß die Folgen der Verordnung keineswegs so tragisch sein werden, wie hier von verschiedenen Seiten behauptet tragisch sein werden, wie hier von verschiedenen Seiten behauptet

worden.

Abg. v. Jarochowski( auf der Tribüne schwer verständ­lich) rekapitulirt nochmals die Einwände seiner Fraktionsgenossen gegen die Ministerial- Verordnungen.

Die Diskussion wird geschlossen.

Einige Rechnungssachen werden an die Budgetkommission verwiesen. Nächste Sigung: Sonnabend 12 Uhr.( Kleine Vor­lagen.)

Lokales.

Zur Sicherung der Arbeiter in den Töpfereien gegen Bleivergiftung wird vom Polizeipräsidenten mit Zu­stimmung des Gemeindevorstandes für den Stadtkreis Berlin  das Folgende verordnet: 1. Es dürfen nur sogenannte verfuchte Glasuren, in denen das Bleioryd an Kieselsäure gebunden ist und mit dieser fieselsaures Bleioryd bildet, dargestellt und ver wendet werden. 2. Aeschermuffeln und Frittöfen müssen so ein­gerichtet sein, daß die fich darin entwickelnden bleihaltigen Dämpfe nicht in den vor denselben befindlichen Arbeitsraum entweichen fönnen, sondern entweder mit den Feuergasen unmittelbar in den Rauchfang oder durch einen besonderen vor oder über der

gut fituirte Minderheit leidet an Kleptomanie, denen stehlen einfach.

1, auf dem A man g hts dessen nid

Aus der Aera der Sozialreform. In de ondern auf sei Sonntag beherbergte das unter städtischer Verwalt Beweis, daß er ei Asyl für Obdachlose 1357 Personen, eine Biffer, winem ernsten Be noch nie erreicht worden ist. Das große Gebäude liegt denn gegen etwa 1000 Personen eingerichtet. Diese hohen 3n Behörde den Ar nun allerdings nur an den Sonnabenden vorkommen erbewegung in B an diesen Lagen den Obdach Suchenden eine fich als Mechan während welcher fte, unbehelligt von der Polizei, beigelegt. und Fach schlafen tönnen, gewährt wird. An Auftrag überhau Tagen dagegen werden sie, wenn ihre Verwarnung tet: Thring ha von der Polizei festgenommen, um sich vor Gericht erbrechen angerei Jeleidigung gegen streicherei zu verantworten.

Haussuchung. Am 23. d. M. wurde bei det ist das worde W. G., Bellealliancestraße, gehaussucht. Gefunden. Diese wurden beschlagnahmt wurden dennoch einige Quittungsgt und vom Sch Generalfonds der deutschen Maurer, ferner eine Sniß verurtheilt. die über vor mehreren Jahren gesammelten Gelder eisprechung ertan fonds der Berliner   Maurer enthaltenen Quittungen ielt. Aus diesem

Dies beweist d

Das große Loos von 600 000 Mark, digung legt G Vormittag auf Nr. 146 385 gezogen wurde, ist, wie den Busammenset hört, zum Theil wenigstens, Personen zugefallen, Bobfiewicz weg fette Gabe wohl brauchen können. Ein Viertel looses spielt nämlich der Schußmanns- Wachtmeister itäts- Verhältniß vom 40. Polizeirevier( Spittelmarkt  ) gemeinsamer Schwager, dem in der Seydelstraße konditionirenden Glauben kommis Döres. Ein weiteres Achtel soll ein kell denn die A hat sich von Krausenstraße zusammen mit seiner Schlafwirthin, Entgelt Parteigel bedürftigen Frau, spielen.

Annahme

ge

loaten zu Gefäng

Eine Mefferaffäre, bei welcher ein Mensch archtete, seine Bo lich verlegt wurde, spielte sich in der Nacht zum Die bei den letteren drei Uhr in der Beuthstraße ab. Ein um die angericht zu Plauen  Diese Straße paffirender Arbeiter Auguſt D. wu dort herumlungernden, allem Anſcheine nach der 3e Beugen an, hälter angehörenden Individuum, vem er verächst ein gewiffer weichen versuchte, angerempelt und als er fich solche stengeſetzes. In Witkowski. Dief fort mit Messerstichen regalirt. D. wendete fich hielt jedoch zwei fräftig geführte Stiche in den hat hat: Ich wo er infolge der heftigen Schmerzen zusammenbar nicht hier ger Rowdy, der so sein Müthchen gefühlt, machte f

iber niemals die

aus dem Staube. Von einer Schußmannspatrouillem Schwurgerich

Schwerverlette aufgefunden und zuvörderst nach der Berufungsfam Sanitätswache geschafft, woselbst ihm ein Nothveensen's in Plauen  und dann sein Transport nach der Charitee bewer bewertusgefallen. Ich b

Unglückliche Liebe hat ein junges Mädchen intakt hervorgege walderstraße 34 a wohnende Amanda K., zu einem iſt. Ich muß versuch veranlaßt. Dieselbe verschludte ein Quan Beamter, der fic bei den eintretenden Schmerzen tam bald die en Aufgabe un Mädchen suchte Hilfe bei den Nachbarn, welche fen wird. Ich fi Polizeirevier machten und so die Ueberführung der, was liegt ge Diesem war vo der Charitee veranlaßten.

Von den Rädern der Lokomotive erfast ag geworden, wie Morgen gegen halb 6 Uhr ein Arbeiter, welcher ohne fich einen in der Nähe der Badbrücke an der Stettiner Bahn er nicht, daß er wollte. Der Unglückliche wurde eine Strecke weiten der Sozialder und erlitt so schwere Verlegungen an den Armen In? Er ging g Beinen, daß er mittelst Trageforbes von der State er vielleicht fage brunnen aus nach dem Lazaruskrankenhauſe gestrebungen& mußte. Der Zustand des Verlegten, deffen Name Auftrage nicht

ist hoffnungslos.

geheime revolutio

Polizeibericht. In der Nacht am 24. will, wie soll fie Muffel anzubringenden Dämpfefang in denselben abgezogen sich eine Frau in ihrer Wohnung in der Kolonirde dasselbe thut einem hinterlassenen Schreiben ist Krankheit dat Niemand etw von allen Seiter zum Selbstmord gewefen. Am 24. d. M. früb ebenso verpflichtet beiter mit zermalmtem rechten Arm und schwe n Kenntniß zu ver am Kopf unter der Hochstraßenbrücke, auf dem n? Daß Naporro verletzt und die Lazarus- Krankenhause gebracht. Offenbar wars, ist in glaul Güterzuge, welcher furz vorher diese Strede fahren worden. Vermuthlich hat er sich in ficht auf das Geleise gelegt, da er seinen Geid über bereits mehrfach Selbstmordgedanken

werden. 3. Das Feinmalen bleihaltiger Glasuren darf zur voll­ständigen Vermeidung von Staub nur unter Anfeuchtung der Maffe vorgenommen werden. 4. Alle mit Zerkleinern, Sieben und Mischen bleihaltiger Glasuren, namentlch auch die mit dem Abpuzen der angetrockneten Glasuren beschäftigten Arbeiter müssen Nase und Mund mit einem eigens zurecht geschnittenen Schwamme bedecken. Dieser Schwamm ist mindestens drei Mal täglich in zur Hälfte mit Essig gemischtem reinen Waffer auszu­waschen und immer rein zu erhalten. Für die Durchführung dieser Maßregel ist der Arbeitgeber mit verantwortlich. 5. Die Räume, in denen die Glasur hergestellt wird und die Räume, in welchen die trockene Glasur abgeputzt wird, müssen gut ge­lüftet gehalten werden und so liegen, bezw. eingerichtet sein, daß frische Luft im reichlichen Maße eintreten und die schlechte Luft abgeführt werden fann. Kellerräume find ungeeignet. 6. Es ist seitens der Arbeitgeber für Vorkehrungen zu sorgen, welche das häufige Waschen der Arbeiter unter Anwendung von Seife, ebenso das Mundausspülen und Reinigen der Zähne wie das Reinigen der Kleider ermöglichen. 7. In den Arbeitsräumen dürfen feste und flüssige Nahrungs- oder Genußmittel, ein­schließlich des Waffers, weder aufbewahrt noch verzehrt werden. 8. Zuwiderhandlungen werden auf Grund des§ 147 zu 4 der Gewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu 300 M. und im Unver­mögensfalle mit Haft bestraft.

Vom Segen der Arbeit. In dem Institut ,, Neue Berliner Meffingwerke"( Wilhelm Borchert jr.) war der Arbeiter Ludwig Degner vom 5. September 1882 bis jetzt beschäftigt

Ringbahn liegend vorgefunden und mittelst d

poffint

Felbimien

Beduft

Es ist doch Menschen gege Schußleuten zu

an demselben Tage Nachmittags der Arbeiter G Dummbeit ist d Reinigen der Eisentheile der Stadbahnüberfil sanwalt beleuchtet auf einer an der Bordschwelle des Straßenb

Holzmarktstraße beschäftigt war

und

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einen

gestellten Leiter stand, wurde diese durch umgestoßen, so daß Schulz aus einer Höhe von

und fährt alsda hme hat ergeben, treuer Beamter is Augenblick aus d

abstürzte und anscheinend schwere innere Berlegungegen den Angriff wurde nach dem Krankenhause im Friedrichsha dieser Untersuch

Gegen Abend machte ein Mann in seiner

brachte. Er wurde nach der Charitee gebracht.

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uptung aufgestellt

enden gehört: G

Zimmerstraße den Versuch, sich zu tödten, indem der hier gewesen, einem Rafirmesser zwei Schnitte in den linten ertreten lassen, da Tage brannten Blumenstraße 66 die Strohvet von Berlin   nac Kellerfensters, Neue Hochstraße 31 Hobelspähne bude, Oranienstraße 69 Regale und Startons i schuhladen, und Wrangelstraße 13 Hobelspähne

--

in

in

gewesen. Am dritten Weihnachtsfeiertage hatte er die Maschine Wohnung in der Koppenstraße erhängt vorgefunden

zu reinigen, bei welcher Gelegenheit er verunglückte. Der Ar­beiter war drei Wochen an einer äußerst schmerzhaften Ver­legung der Hand frank- plöslich erhielt er von der Direktion seinen Entlassungsschein. Vor wenigen Tagen starb der Chef der Firma, und die Zeitungen überboten fich förmlich in Lob preisungen des Wohlthätigkeitsfinns des Verblichenen. An der Hand der Statuten über die Verwaltung der Schenkungen zu Gunsten der Arbeiter werden wir in den nächsten Tagen un­seren Lesern einige Aufklärungen geben, damit man endlich weiß, was man von dem Wohlthätigkeitsschwindel zu halten hat.

Am 25. d. M. früh wurde ein Man

gerichtsdirektor Hausleutner eröffnet

9% gegen

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nkrankheit nicht hten. Schuchalst bereits mehrere in diesem

ton genöthigt, iner gewiffen P ich nicht gern m peziellen Theile de

Iche in Posen geb b

Der Posener Sozialistenprozeß. Der Prasaufnahme find die Sigung und ertheilt sogleich wiederum das beiden Gruppen Staatsanwalt Martins: Meine Herren Richter! nächst genöthigt, einige Angriffe der Vertheidig lagten Mitglieder weisen, die von dieser Seite gegen Beamte geridagten Mitglieder find. Ich fühle mich um so mehr dazu veranlagt Zwei für die sogenannte" Moral" unserer Bourgeoisie Angriffe fich nicht blos gegen die betreffenden Be Vereins. Eine A hauptsächlich gegen die vorgesetzten Behörden tirklub und später im Berl. Tgbl.". Sie lauten: Unser Londoner   Korrespondent richten. Es ist ja ein bekanntes, beliebtes Manöver

recht bezeichnende Mittheilungen finden sich dicht hinter einander

schreibt vom 20. Januar: Viele Leute wiffen schon seit Jahren, daß auf dem Turf, will ſagen in Sachen des Pferderennen Sports gar manches unlautere Verfahren von Herren und Jockeys geübt wird. Einzelne Namen waren öffentliches Ge­heimniß und man munkelte die ärgften Dinge von gewiffen Lords und Gentlemen, die Pferde laufen ließen. Nur pro­feffionelle Spieler und Esel wetteten, die ersteren mit gefälschten Würfeln, die letteren mit bald geleerten Taschen. Endlich faßte der Jockeyklub ein Herz, und fürzlich wurde einer der am ärgften beargwohnten Pferdeeigenthümer ernst gewarnt und ein Lord sogar ausgestoßen. Heute nun famen noch ärgere Stan dale an das Tageslicht, der Jockeyklub stieß die zwei renommirtesten Jockeys aus, weil sie betrügerisch ihre Pferde beim Rennen gehandhabt hatten. Klepto­ manie  

.

demokraten, das auch im Reichstage angewendet wo Sozialistengesetz durch die Behauptung anzugreifen zialistengeset werde durch Polizeiwillfür migbrau

svereins für den Auskunft des Be

nterzimmern der rmann in Berlin  Klubs waren die

Vorgänge in

der Vertheidigung bestritten worden, daß der potten Christensen u werkerverein in Berlin   sozialistische Tendenzen ha ungen sozial- revol Anklagebehörde ist eine solche Behauptung nicht au Staatsanwalt vereins in Berlin   befinden fich mehrere sozialinidemokratische Then dern nur gesagt worden: Innerhalb des polnischen Einer der Herren Vertheidiger hat alsdann mehr vertheilt wurde Naporra anzugreifen. Es ist dem Herrn Vertheidig bemokraten Guttr tungen aufgestellt, um das Zeugniß des Kriminal wie das häufig geschieht: die Zeugen, auf die doch nicht gefunden

sanwalt fort nterſtüßung für d

Ausgewiesenen d Guttmeyer diente

Eine den besseren Gesellschaftsflaffen angehörige Beugniß der Beamten Naporra und Shring ber, die sich nach vi Klepto   dieser Verhandlung mir die Frage vorgelegt: welcher

Dame wurde beim Besuche eines in der Müllerstraße belegenen Konfektionsgeschäfts am Sonntag Vormittag von der Verkäuferin dabei ertappt, wie sie einige seidene Halstücher heimlich in ihre

bet

habe die Sache genau geprüft und bin zu zeugung gelangt: Alles, was gegen Naporra vorgeb ist ebenso viel werth, als der Hauch auf einem Tasche beförderte. Der von dem Vorfall in Kenntniß gefeßte Reif, der der Morgenröthe   vorangeht. Der.

Chef des Geschäfts requirirte einen Schußmann und ließ die elegante Diebin zur Wache fistiren. Dort erklärte die Festge nommene unter Thränen, daß fie die Gattin eines im Pots­damer Viertel wohnenden höheren Beamten sei, eine Angabe, welche sich als durchaus richtig erwies und daß sie an einem unglücklichen, unüberwindlichen Hang zum Stehlen leide. Der telegraphisch benachrichtigte Ehemann erschien bald darauf in dem Polizeibureau und bestätigte die gesammten Angaben seiner Frau, fügte auch noch hinzu, daß infolge ärztlicherseits fon­statirter Kleptomanie die Frau bereits mehrmals in der Neuen Charitee wie auch in Dalldorf   in Behandlung gewesen sei. Nachdem eine Einigung mit dem bestohlenen Kaufmann statt gefunden, führte der unglückliche Gatte seine Frau wieder einer Frrenanstalt zu. Wann wird endlich der Blödsinn von der Kleptomanie aus den Zeitungen verschwinden? Denn nur die

-

befundet: Thring ist das Opfer eines

ganz

Spin

Krimin

gemeinen

Suflan

ir sozialistische Bn über die zukünfti Gelegenheit hat

Bild eines Barri

gezeichnet, von

dies alles bestritt echt langes Leber Aeußerung zu th eistimmen, meine des Angeklagten,

Graf Stillfried   hat uns bekundet, daß Nappora pflichttreuer Beamter ist. Ein nicht minder pflichttre ist der Schußmann Ihring. Kriminalfommiffar S Code des Kais geworden. Meine Herren, diese Meinung wird allen Vorgesetzten Thrings bis in die höchften d find überzeugt, daß Ihring ein durchaus pflichtte liebender Beamter ist. Die Behörde hat fidh nicht sehen, den Thring von seinem Poſten zu entfernen Minister des Innern, der das ganze Material in an

Alle Vorgesetzten des Jhring bis

zum

Herrn

Min

Shring

an ingen

hätte ja, wenn er der Meinung gewesen, Beamtenpflicht nicht ganz erfüllt, denselben dere Stelle fezzen können. Shring ist auf seinem bisherigen exponirten

Allein dies ift nicht

viffen, was wir haben. Später zu gründen. geradezu ty

erlin

armlosen Rauchflu