onchialfatan fagen:„ Ein großer Aufwand, nuslos und verthan." hirnschlag ine Herren, was hat der große Aufwand zu Tage ( 27), Altersist? Was hat all' die Lektüre, die wir tage-, ja wochenlafern( 6), Ser uns ergehen lassen mußten, ergeben? Da ist zunächst ( 8), Brechburtofoll über den internationalen Kongreß in London verdurch Selborden, auf dem in erster Linie ausgesprochen wurde: Ben 3, durch Gnd Gegner der Liebknecht'schen Partei, wir sind Gegner et, tommen er deutschen Sozialdemokratie." Es find im Weiteren Fenster 0. 2rlamentirens und bekämpfen deshalb die parlamentarische in Breslüber alle möglichen Kongreſſe verlesen worden, denen Stuttgart 15,9
6,
5,6, in Köln er Angeklagten beigewohnt, von deren Verhandlungen die
gten jedenfalls erst hier Kenntniß erhalten haben. Es
in Liverpool her eine Anzahl Druckschriften verlesen worden, deren
arlach 50, an eftüre sollte für die gegenwärtige Anklage nichts be
tommiffar Schöne noch bearbeitete, sein Beugniß hier abgegeben| lung wird danach gegen 2 Uhr Nachmittags auf Donnerstag
hat. Herr Naporra soll sich allerdings eines vorzüglichen Gedächtnisses erfreuen. Der Herr Staatsanwalt nannte das Naporra'sche Gedächtniß sogar ein gottbegnadetes. Allein ich erlaube mir schon aus dem Umstande, daß Naporra auf Grund der erwähnten Notizen sein Beugniß abgab, bedenkliche Zweifel an der Richtigkeit seiner Aussagen zu erheben. Aber ich habe noch andere Gründe, die diese meine Zweifel rechtfertigen. Die Herren Richter werden fich erinnern, daß, als ich den Zeugen Josef Kruszinski fragte: Wodurch er er sofort sagte; den Kriminalschußmann Naporra fenne, Naporra ist mein Schwager." In einer in Berlin im Mai v. J. stattgehabten Schwurgerichtsverhandlung, in welcher die Angeklagten Merkowski und Felix Witkowski wegen Meineides angeklagt waren, stellte ich die Frage an denselben Zeugen, in welchen Beziehungen er zu Naporra stehe, da antwortete der Beuge:„ Ich kenne den Naporra von der Heimath her." Ich wußte damals noch nicht, daß Kruszinski der Schwager des Naporra sei. Allein ich bin der Meinung, Pflicht des Naporra, der doch den Eid leistete, daß er nichts verschweigen werde, wäre es gewesen, sofort hervorzutreten und zu sagen: Herr Präfident, der Zeuge ist mein Schwager." Der Umstand, daß das Naporra nicht gethan, berechtigt doch, seine Glaubwürdigkeit einigermaßen in Zweifel zu ziehen. Diese meine Zweifel werden ferner bestätigt durch das Auftreten des Naporra in den Kreisen der Sozialdemokraten. Es ist von verschiedenen Zeugen hier befundet worden, daß Naporra fich an der Verbreitung von verbotenen Flugschriften betheiligt hat, daß er Leute, die nicht Sozialdemokraten waren, veranlaßt hat, an sozialdemokratischer Agitation Theil zu nehmen, ja er soll sogar einmal zu einem Butsch aufgefordert haben. Naporra fonnte nicht wissen, ob seine Worte nicht auf fruchtbaren Boden fallen werden. Ferner fommt in Betracht, daß fast alle Dinge, die sowohl Naporra als auch Herr Thring- Mahlow be richteten, nicht eintrafen. Christensen sollte in die Redaktion des Berliner Volksblatt" eintreten, der Rauchklub Vulkan" sollte gegründet werden, die Zusammenkünfte sollten in verschie benen Lokalen stattfinden und dergleichen mehr, aber all dies traf nicht ein. Der Vertheidiger beleuchtet noch in eingehender Weise die Behauptungen der Anklage und kommt zu dem Schluß, daß nicht eine Spur von geheimer Verbindung vorhan Schluß, daß nicht eine Spur von geheimer Verbindung vorhanden war. Er fährt alsdann fort: Wenn ich danach der Ueberzeugung bin: die Angeklagten sind unschuldig und daher freizusprechen, so will ich mich dennoch mit wenigen Worten über die Strafzumeffung äußern. Meine Herren! Es ist doch zu be rücksichtigen, daß die meisten der Angeklagten sich noch in sehr iugendlichem Alter befinden und noch niemals vor dem Strafrichter gestanden haben. Es darf auch nicht außer Acht gelaffen
arlach 50, fie follte lediglich den Nachweis führen, daß zwischen bettfieber 5. zialdemokraten und Anarchisten ein blos taktischer UnterDer Bericht bestehe. Meine Herren! Wer einen Blick in die an Masernischen Blätter wirft, der muß doch sagen, daß nicht blos 19, art fcher, sondern ein vollständig prinzipieller Unterschied aller in der den Sozialdemokraten und Anarchisten vorhanden ist. in den k jedem Blatte der Freiheit" wird die Sozialtie als Gegnerin der anarchistischen Bestrebungen an M. gegen. Der Herr Staatsanwalt nimmt es der Vertheidigung ener Brauha fie die Echtheit des„ Rebell" anzweifelt. Ich kann nur ein iat gefüllten sblatt für echt halten, das sich an eine Leserschaft wendet, er dabei benm irgendwie die Abonnementsbedingungen angegeben daß diefer a Tein das uns vorgelegte Beitungsblatt trägt blos an der Eat schwere Boie Aufschrift: " Der Rebell". Der Inhalt des Blattes t. Er wurd fast ausschließlich aus etwas stilistisch geänderten Artikeln ngs fiel an eiheit". Wo das Blatt erscheint, wo und unter welchen rau durch ungen es zu abonniren ist, wie oft es erscheint, dies bährend der aus dem Blatte nicht zu ersehen. Ich vermag, selbst dadurch me Gefahr hin, den Vorwurf zu erhalten, an den Grunde. Als der staatlichen Ordnung zu rütteln, die Echtheit dieses ter auf der nicht anzuerkennen. Wenn durch dies Beitungsblatt ibm eins bewiesen werden soll, so ist es Aufgabe der Anklagealten Mann die Echtheit desselben nachzuweisen. Weder die VerEr erholte ing, noch die Angeklagten haben nothwendig, das Gegenfich nach beweisen. Ich bin entfernt, zu behaupten, daß der von irgend einer Behörde gefälscht ist, allein ich neige chte Bein ficht zu, die Fälschung ist geschehen von einer Seite, die Intereffe daran hatte, der Behörde etwas zu be Müllerfir Ich erlaube mir folgendes zu verlesen: Lampe ein Es Krebsschaden unserer Zeit, daß Polizeiagenten, nicht überflüffig zu machen und aus Furcht, ihre Behörde verlieren, unrichtige Meldungen machen, Behörde in unaufhörlicher Sorge zu erhalten." Meine das tung. Durchlaucht der Stichrieben hat, it fein Geringeret, Reichskanzler, Fürst von eichskanzler schrieb die zitirten Worte in seiner Eigen und Fef ls deutscher Bundestags- Gesandter in einem Bericht über allen Geddeutsche Demokratie an den damaligen preußischen welche Leben er des Innern. Meine Herren Richter! Ich traue dem Reichkanzler über die Polizeiagenten ein kompetentes Urladenfabrikant ich bin der Meinung: der Herr Reichstanzler ist in aren ausgef
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ren Beziehung sogar fompetenter als der Herr Staatsanwalt.
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pielt er nonings follte die Lektüre die Bestrebungen der Angeklagten eriftren. Abgesehen davon, daß diese Lektüre auf die Bethe fich gen feinen Schluß ziehen läßt, so kommen die politischen Abtheilung pungen bei Erwägung der Schuldfrage doch garnicht in Ene beident. Der Herr Staatsanwalt behauptet: wir haben es hier Sinne Gegentheil ist der Fall. Die Angeklagten gehören doch
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her internationalen Partei zu thun. Meine Herren! das ich einer Nationalität an. Der Herr Staatsanwalt wird Den: Ja, aber die Verbindung der Leute in den verWenn das richtig ist,
Sensmittel en Ländern prägt der Bewegung doch einen internationalen mingen des deutschen Schulvereins, der die Verbindungen
Verkaufer auf. a diese batter alb Fir hul rtheilt.
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Berufung len in den verschiedenen Ländern legt Beweis dafür ab,
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dann find die n Deutschen in der ganzen Welt zur Erhaltung deutscher und deutscher Sitte bezweckt, auch international. Ich Gegentheil der Meinung: Gerade das Zusammenhalten ein start ausgeprägtes nationales Bewußtsein haben. as geschah denn hier in Posen? Es wird eine Versammehuss Aufstellung des Janiszewski als Reichstagskandidat mlung zu sprechen. Da erhebt sich sofort ein furchtbarer
e. Pofen fen und ein deutscher Sozialdemokrat beginnt in dieser
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Tendenzen
Angeflagten
Bolnisch reden", ertönt es von allen Seiten und der Sozialdemokrat muß wohl oder übel die Tribüne ver
wohl auch viel
werden, daß die Angeklagten wegen ihrer politischen Ueberzeugung, die sie für die Allgemeinbeit für ben Angeklagten unwiufürlich die die fie für die Allgemeinheit für heilsam halten, auf der Antlage muß doch Frage auftreten: wären wir so hart bestraft worden, wenn wir zum ersten Male ein gemeines Verbrechen begangen hätten? Ich wiederhole, die Angeklagten, die nicht Anarchisten ihre Ueberzeugung eingetreten. find, find lediglich für ihre Kann man den Angeklagten es so sehr übel anrechnen, daß fie trop Sozialistengesez ihrer Ueberzeugung treu bleiben und für diese Ueberzeugung eintreten? Wenn 3. B. Ferdinand Laffalle, den ja der Staatsanwalt förmlich in den Himmel gehoben hat, heute Minister wäre und ein Gesetz gegen die Konservativen gemacht hätte, würden die Konservativen dieses Ge sepes wegen sofort ihre Ueberzeugung ändern? Und vergessen wir doch nicht, was die Besten unserer Nation, wie Stein, Hardenberg u. s. w. gethan haben. War der Treubund nicht auch eine geheime Verbindung, der sich gegen die augenblickliche Staatsgewalt auflehnte? Wenn wir das erwägen, dann haben wir kein Recht, die Sozialdemokraten zu verdammen, weil fie trop Sozialistengesetz an ihrer Ueberzeugung festhalten und auch dafür eintreten. Es ist doch weiter zu berücksichtigen, daß vor dem Freiberger Urtheil das, was den Angeklagten zur Last gelegt ist, erlaubt war. Der Herr Staatsanwalt wies auf das Freiberger Urtheil hin. Das Landgericht zu zu Freiberg hat aber nicht angenommen, daß Bebel und Genossen eine geheime Verbindung unterhielten, es nahm nur an, daß dieselben eine Verbindung im Sinne
des
Vormittags 9 Uhr vertagt.
Entscheidungen des Reichsgerichts.( Nachdruck vers boten.) Leipzig , 19. Januar. ( Dien Folge der ungestillten Elternliebe.) Josef und Helene hatten schon vor einer Reihe von Jahren den Bund fürs Leben geschlossen, aber wenngleich fie einander auch von Herzen liebten und ihr Glück nach Kräften genoffen, eins fehlte ihnen doch zur Vollendung der ehelichen Harmonie: ein Kind! Man wird dies ohne weiteres begreiflich finden und man wird sogar der Frau Helene ein gewisses Mitleid nicht versagen, wenn man erfährt, daß sie ihr Brot als Hebamme verdiente und so durch ein boshaftes Schicksal verurtheilt war, täglich das Glück anderer Mütter mit anzusehen, während ste vergebens danach schmachtete, das reiche Kapital an mütterlicher Liebe, das in ihr ruhte, nugbringend anzulegen. Im Jahre 1883 war es, als Josef Engler in Eberstadt die Hoffnung auf Vaterfreuden so ziemlich aufge= geben hatte und auf das Drängen seiner Gattin hin den Versuch unternahm, ein fremdes Kind zur Pflege zu erhalten. Dieser Versuch war insofern günstig, als er direkt zum Ziele führte, aber auch verhängnißvoll, weil er nach Jahr und Tag noch das Ehepaar mit Gericht und Gefängniß befannt machen sollte. Und das fam so! Ein älterer Bekannter Englers, Peter Berle von Höchst, war mehrere Jahrere in Amerika gewesen und hatte seine Tochter Elisabeth, ein lebenslustiges junges Mädchen, ohne die nöthige Aufsicht zurückgelaffen. Als er zurückkehrte, erfuhr er die für ihn wenig erbauliche Nachricht, daß er Ausficht habe, sich bald Großpapa zu nennen, während er doch noch nicht einmal auf den Titel eines Schwiegerpaters Anspruch erhob. Da er seinen Aufenthalt in Amerika nicht ungenugt hatte vorübergehen lassen und den praktischen Dankees manches abgeguckt hatte, so schaffte er bald Rath. Er sagte sich, daß seine Tochter nur dann noch eine passende Heirath werde machen können, wenn der Fehltritt unbekannt bleiben würde, und darum machte er dem Engler den Vorschlag, derselbe solle das von seiner, Berles Tochter zu gebärende Kind als das seiner Ehefrau ausgeben, wofür er ihm 2000 m. versprach. Josef Engler theilte diesen Vorschlag seiner Helene mit und diese war entzückt davon, denn während sie bisher nur auf ein gewöhn liches Biehkind gerechnet hatte, bot sich jetzt die Aussicht auf ein eigenes" und sie konnte nun die anderen Mütter fühn in die Schranken fordern. Frau Engler that denn auch sogleich alles das, was andere Leute in den Glauben versezen konnte, daß fte einem erfreulichen Ereigniß entgegensehe. Als der kritische Zeitpunkt heranrückte, d. h. nicht bei ihr, sondern bei Fräulein Elisabeth, da wurde lettere bei Nacht und Nebel es war im
Dezember 1883 heimlich in die Engler'sche Wohnung ge schafft. Am 9. Dezember, Nachts 1 Uhr, erblickte eine Frau Engler, fleine Weltbürgerin das Licht der Welt. die zwar keine eigenen Erfahrungen hatte, aber diejenigen ihrer Kunden gut auszunuzen verstand, benahm sich durchaus musterhaft und mit solcher Sicherheit, daß eine in der Wohnung anwesende Schwägerin wirklich in den Glauben versetzt wurde, das Kind sei von der Frau Engler geboren. Selbstverständlich sorgte auch der glückliche Vater" dafür, daß etwaige Zweifel an der seiner Frau widerfahrenen Gnade" unterdrückt wurden. Dann aber unterdrückte er am 14. Dezember vor dem Standesbeamten den Personenstand des neugeborenen Kindes und bes wirkte eine intellektuelle Urkundenfälschung, indem er das Kind unter dem Namen Helene Antonie Engler als seine und seiner Frau Tochter eintragen ließ. Diese Gesegesverlegung blieb indeß beinahe vier Jahre unentdeckt, schon deshalb, weil die rührende Sorgfalt, mit welcher die Engler'schen Cheleute das Kind pflegten und erzogen, jeden Zweifel um die Echtheit des verwandschaftlichen Verhältnisses bei den Nachbarn und Bekannten ausschloß. Das Geld, welches Engler von Berle erhalten hatte, war auf der Sparkasse angelegt und wurde in fleineren Raten, soweit es nöthig war, abgehoben. So wäre denn wohl alles nach Wunsch der Betheiligten verlaufen, wenn nicht ein Feind und Neider der Engler'schen Eheleute oder des Berle eine anonyme Anzeige bei Gericht erstattet hätte. Die drei Betheiligten wurden zur Verantwortung gezogen und waren nicht in der Lage, den Sachverhalt zu bestreiten. Das Landgericht Darmstadt verurtheilte sodann am 21. Oktober v. J. Helene Engler wegen Unterdrückung des Personenstandes zu 5 Manaten Gefängniß, Josef Engler wegen deffelben Vergehens in idealer Konkurrenz mit intellektueller Urkundenfälschung zu 7 Monaten und Berle wegen Anstiftung zu beiden Straf thaten zu 8 Monaten Gefängniß. Eine gewinnsüchtige Absicht bei Unterschiebung des Kindes wurde den Engler'schen Che
§ 129 des Strafgesetzbuches unterhalten haben, um den ,, Sozialdemokrat" zu vertreiben. Da die Angeklagten dies Blatt aber nicht vertrieben haben, so können sie auch nicht Mitglieder der vom Freiberger Landgericht festgestellten Verbindung gewesen fein. Ich frage, ist es auf Grund einer jedenfalls sehr viel umstrittenen Judikatur gerechtfertigt, die Angeklagten gleich aufleuten nicht imputirt, da sie ohnedies ein Kind haben wollten mehrere Jahre ins Gefängniß zu schicken? Der Herr StaatsDer Herr Staatsanwalt sagte: Das Gift muß ausgebrannt werden." Nun, meine Herren, die Abschreckungstheorie hat noch niemals, am wenigsten aber in politischen Dingen Erfolg gehabt. Einen Agenten, die ein wesentliches Interesse daran haben, geklagte Janiszewski, der troß mehrfacher barter Bestrafungen lebendigen Beweis für diese meine Behauptung giebt der An
inister sagte:
Es ist eines Polizeibeamten unwürdig,
der heute nach bin der Meinung, ein solches Verhalten ist ein Be e geht, dur aß die polnischen Sozialdemokraten streng national seien. gen Reibe bege aber weiter, was hat die Anklage tros des großen en, die fichts, der viel Zeit, Mühe und eine Bedegefoftet hat, bewiesen? Ich bin ja überzeugt, es ls die Berthehörden in steter Sorge zu erhalten", viel berichtet worden, bt dem Proben Berichten solcher Leute ist wohl um so weniger solcher Mann in den Augen seiner Gesinnungsgenossen schließrtheil des zu schenken, wenn man sich die Worte des früheren ann es nieministers Kircheisen ins Gedächtniß ruft. Dieser Herr e wird. Der irgend welchen Ermittelungen anderer als erlaubter Mittel äjudiz hingeenen. Wenn ein Beamter irgend welche verächtliche r nicht nothwendet, dann entehrt er sein Amt." Ich muß ausndung ist, eine bemerken, daß ich, wenn ich diese Worte zitire, feine bes it bereits vorhan Personen im Auge habe. Ich wende mich nun zu ten Verbindunas den Berliner Angeklagten zur Last gelegt wird. iften uns niiedenen Restaurationslokalen zusammengekommen, weil a nach Tauer Politik unterhalten. Meine Herren! Ich glaube, derten wegen gend dieselbe Sprache sprechen und haben sich beim Glase landidaten fnn Angehörige des männl chen Geschlechts am Biertisch 29 des Sten fommen, fie auch politifiren. Daß sie sich in parla
Auffaffung
Bes ift man
heidung
fommt faft an jedem Biertisch vor. Es ist einmal Sitte,
des cher Form unterhielten, ist nicht bekundet worden. Nun och meine Beber die Angeklagten das Verbrechen begangen, daß fie in Staatsanwalt mmern der Restaurationslokale zusammen famen, ja bisweilen die Entfchete sogar in einem sogenannten„ luftleeren" Raum zulibiliften negefommen sein. Es ergeht den Angeklagten wie der ubte, nach demon der man, wenn sie in die Kirche ging, sagte: fie thut nehmen, iftum fich von dem Verdacht zu reinigen, daß fie eine
tät, Geb. He
Ging fie aber nicht in die Kirche, dann war sie erst zusammen gekommen, dann hätten sie selbstverständlich dem Heeime Verbindung unterhalten. Da sie aber gar in einem
ein
Der Herr gefcheut,
Straffamme
mmer zusammen kamen, so unterhielten sie erst recht ihren Bufammenfünften nicht blos über Politit, fie ver
lich als Märtyrer erscheinen? Ich ersuche Sie, meine Herren Richter, es diesmal mit der Milde zu versuchen.
Vertheidiger, Rechtsanwalt Dr. v. Dziembowski( Bofen): Meine Herren Richter! Ich vermisse jeden Nachweis, daß die Angeklagten eine geheime Verbindung unterhalten haben. unterhalten haben. Das Volf versteht unter geheimer Verbindung etwas, was den Behörden gegenüber vollständig geheim bleiben soll. Allein eine Gesellschaft, die in einem öffentlichen Lokale zusammen kommt, zu deren Zusammenfünften jedermann Zutritt hat, kann niemals als geheime Verbindung angesehen werden. Ich behaupte aber, die Angeklagten waren eine zufällig zusammengekommene Gefellschaft, wie jede andere Kneipgesellschaft, es ist nicht eine Spur porhanden, welche auf eine Verbindung hindeutet. Daß hier in Posen, wo nach eigenem Bugeständniß des Herrn Staatsanwalts absolut kein Boden für sozialdemokratische Bestrebungen vorhanden ist, wo es vorgekommen ist, daß Leute aus dem Volke die Vertheilung von sozialdemokratischen Flugschriften der Polizei angezeigt haben, ich behaupte, daß hier in Posen eine geheime sozialdemokratische Verbindung bestanden hat, ist geradezu undenkbar. Auch geschah die Vertheilung des" Przedswit" durchaus nicht in geheimnißvoller Weise, sondern auf öffentlichen Spaziergängen, vor der Piuskapelle u. f. w. Der Vertheidiger wendet sich hierauf in längerer Rede zu den, den einzelnen AnSch muß bekennen, mir fam es bei dem gestrigen Plädoyer geklagten zur Last gelegten Handlungen und fährt alsdann fort: Ich muß bekennen, mir kam es bei dem gestrigen Plädoyer des Herrn Staatsanwalt so vor, als huldige er dem Grundſaz: ,, In dubio contra reum. Ich will, obwohl ich nach den Ergebniffen der Beweisaufnahme ein Nichtschuldig erwarte, doch noch einige Worte über das Strafmaß sprechen. Der Herr Staatsanwalt hat eine besondere Strenge empfohlen, um das Gift auszubrennen." tischen Erwägungen nicht leiten laffen, es könnte das zur Trübung seines objektiven Urtheils führen. Der Gerichtssaal ist nicht der Ort, wo Politik getrieben wird. Wenn der Herr Staatsanwalt für bessere Verhältnisse wirken will, dann möge er seine diesbezüglichen Anträge an den Reichstag richten. Es ist aber noch weiter zu berücksichtigen, daß die Freiberger Richter es selbst einem Bebel gegenüber, der doch Vorsitzender des Wydener und Kopenhagener Kongreffes war, nicht für erwiesen erachteten, daß er zu den Vorstehern der Verbindung gehört hat. Ich frage, welcher Beweis ist in dieser Beziehung den gegenwärtigen' Angeklagten gegenüber geführt worden? Ich spreche es offen aus: Nachdem sowohl das Urtheil in Freiberg gegen die Häupter der Partei nur auf 6 und 9 Monate bemeffen worden ist, nach dem in Breslau , Danzig 2c., milde Urtheile gefällt wurden, würde es geradezu Aufsehen erregen, wenn das Urtheil dieses Gerichtshofes ein so scharfes wäre. Ich bin überzeugt, der hohe Gerichtshof wird bei der Urtheilssprechung sich lediglich von sachlichen Gründen leiten lassen. Die Verhand
erlin I anzugme Verbindung. Allein die Angeklagten unterhielten betreffenden en auch Geldsammlungen, zu dem Zwecke, der Frau Herrn Staatsaeude zu bereiten. Nun sagt der Herr Staatsanwalt: ammer in mmlung war nur eine fingirte, denn es ist durch
prechendes
Thring ni
"
und die Summe von 2000 M. für die ersten 10 Lebensjahre als den Verhältnissen entsprechend angesehen wurde. Die strafbare Handlung der Frau Engler wurde darin erblickt, daß sie vor und nach der Geburt des Kindes bei ihren Angehörigen und Bekannten den Glauben hervorgerufen und genährt hatte, daß sie die Mutter des Kindes sei. Sämmtliche drei Angeflagten hatten Revision eingelegt, die aber weder in rechtlicher noch in prozessualer Beziehung beachtenswerthe Punkte enthielt. Dem Antrage des Reichsanwalts entsprechend verwarf am 19. d. M. der 1. Straffenat die Beschwerden als unbrgründet und bezeichnete insbesondere die Art, wie das Landgericht gegen die Frau Engler den Thatbestand des§ 169 festgestellt hat, als durchaus dem Geseze entsprechend.
daß sie die Mutter des Kindes sei.
Vereine und Versammlungen.
It es fich hier us Berlin ausgewiesenen Sozialdemokraten eine Weih- Ich bin jedoch der Meinung, der Richter darf sich von poli- Forschungen der Wissenschaft nichts oder doch nur sehr wenig
balt, der das
listen, Bonsverkauf 2c. gefammelt worden Ja, meine suchen nicht alle Wohlthätigkeitsvereine auf den ver= ten Wegen durch Veranstaltung von allerlei Ver
ar der Verthe den c. auf das Mildthätigkeitsgefühl zu wirken? Die Fundament gten sollen Gelder nach Paris gesandt haben. Wenn das
en, daß fie
Sblatt, bas be anderer
Der Herr usbrüde efunden bat die Frage
heil befundet worden wäre, dann würde ich es glauben. Allein, armen Leute, die viele Wochen sammeln, um für die Frau or 67 M. zufammenzubringen, an Mendelssohn und infowsta in Paris , notorisch reiche Leute, 200 M. senden erscheint doch absolut unglaublich. Nun komme ich zu uptzeugen, dem Kriminalschutzmann Naporra. Ich will Betracht ziehen, was geschehen wäre, wenn Naporra Busammenfünfte der Angeklagten in Berlin beobachtet ich will blos bemerken, daß Naporra auf Grund von die er sich machte, wenn er in später Nacht von den enfünften nach Hause kam und die alsdann Kriminal
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Der Verein zur Wahrung der Interessen der Schuhmacher und verwandten Berufsgenossen Berlins tagte am 23. d. M. in Seefeld's Lokal, Grenadierstraße 33. Auf der Tagesordnung stand: 1. Zweck und Ziele des Vereins; 2. Ver schiedenes; 3. Fragekasten. Der Referent Herr Meyner führte etwa folgendes aus: Schon der Name des Vereins deute auf dessen Zweck und Ziele hin. Da heute das Handwerk nicht mehr eng abgeschloffen sei wie früher, so haben alle Arbeiter vereinigungen ein gemeinsames Intereffe; deshalb feien auch die Gründer des Vereins gewillt, die Arbeiter aller verwandten Berufszweige in einem großen Verein zu vereinigen. Wenn die Kollegen sich dennoch von einer Organisation fernhalten, welche fich so hohe Ziele gesteckt, so könne nur Denkfaulheit oder Ueberhebung daran Schuld sein. Alle fühlen den gleichen Druck, deshalb sollten alle darauf hinarbeiten, im eigenen Interesse diesen Druc зи erleichtern. Sodann auf Intereſſe §1 des Statuts eingehend, bemerkte Redner, daß in erster Linie zur Verwirklichung deffelben ein freies Versammlungsrecht gehöre; die geringen Rechte, welche dem Arbeiter noch gelaffen, müßten, so gut es geht, ausgenutzt werden. Wissenschaftliche und fachgewerbliche Vorträge seien für den Arbeiter von großem Werth, da in den meisten Volksschulen von den neueren gelehrt würde. Die Theilarbeit gelange heute immer mehr zur Durchführung, der Arbeiter werde daher bald von einer Be schäftigung in die andere getrieben; durch fachgewerbliche Vorträge fönne er sich theoretische Kenntniffe aneignen, die ihm bei praktischer Verwerthung oft große Vortheile bringen können. Die Aufdeckung und Bekämpfung der Schäden und Mißstände im Gewerbe sei zwar heute nur zum fleinsten Theil möglich, aber das, was möglich fet, müſſe geschehen. Gerade in der Schuhmacherbranche wären leider Schäden und Mißstände in Menge vorhanden. Das Lesen von Fachschriften trage viel bei zur sachlichen Ausbildung und erweitere den Blid. Ein großes Feld der Vereinsthätigkeit biete die Ere zielung möglichst günstiger Arbeitsbedingungen. Vor allem sei eine stramme Organisation nöthig, welche die Arbeitsbedingungen regelt, damit nicht jeder einzelne der Willkür des Unternehmers preisgegeben sei. Die Brüderschaften" in früherer Beit hätten fich ihre Rechte niemals fürzen lassen, und wo dies versucht wurde, kam es nicht selten zu hartnäckigen Kämpfen. Die