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Beilage zum Berliner Volksblatt.
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Parlamentsberichte.
29. Sigung vom 4. Februar, 1 Uhr.
Am Tische des Bundesraths: von Schelling, von ticher, von Stephan, Graf von Bismard. Bur ersten Berathung steht zunächst der Gefeßentwurf Auswahl Abänderung des Gesezes, betreffend die Rechtshältnisse der deutschen Schußgebiete, vom ümstof
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April 1886.
bg. Meyer( Jena , natl.) empfiehlt die Prüfung dieser rifat zu belge in einer Kommission von 14 Mitgliedern. Der gite Punkt ist die Ordnung der Rechtspflege in den Schutz
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den auf Grundlage des Konsulargerichtsbarkeitsgesetzes, das Belipflege den Charakter einer territorialen, nicht der persön Jurisdiktion hat. Die Bestimmung, daß bei Vollstreckung Todesstrafe an Stelle der Enthauptung eine andere Form Todesstrafe, z. B. das Erschießen, treten soll, ist unbedenkweil Enthauptung nach unserem Muster sich in den Schutz
verändert angewendet werden kann, weil dort die
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ten nicht durchführen läßt. Auch die Bestimmungen über Aburtheilung von Strafsachen sind zweckmäßig. Darnach die Voruntersuchung, die Mitwirkung der Staatsanwalt und die Buziehung von 4 Gerichtsbeisigern nicht mehr atorisch, sondern fakultativ fein. Die Uebertragung tereffe einer raschen, prompten Justiz. Daß die Geldstrafen Berufungsinstanz auf ein deutsches Konsulargericht liegt im Den Schutzgebieten in die Kassen der Kolonialgesellschaften en sollen, ist mit Rücksicht auf die von ihnen zu tragenden
gerechtfertigt. Ebenso liegt es im Interesse unserer Seedaß die Funktion der Seeämter den Konsuln überen werde. Ferner soll Ausländern, die sich in dem Schutzet niedergelassen haben, die Naturalisation gestattet sein.
Abg. Rintelen( 3.) empfiehlt eine Kommission von 21 MitAdern, damit nicht nur Juristen, sondern auch Praktiker an theilnehmen. Die Mitwirkung der Juristen gereicht den Ges nicht immer zum Vortheil. Der gerichtliche Apparat in eren Rolonien muß viel einfacher gemacht werden, denn die hältnisse find dort noch absolut unfertig, namentlich muß den Monialgeschäften ein größerer Einfluß eingeräumt werden. ie unpraktisch unsere jetzige Gesetzgebung für die Kolonien geht daraus hervor, daß alle Rechtsverhältnisse nach ußischem Recht beurtheilt werden,
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idit in Hamburg aber, das das preußische Recht gar nicht ant, als höhere Instanz konstituirt ist. Den christlichen Missio en muß volle Glaubensfreiheit eingeräumt werden. Als ich
wei Jahren in der Kommission einen dahingehenden Anftellte, waren zu meinem Erstaunen gerade zwei Mitglieder deutschfreifinnigen Partei dagegen. England giebt uns ein bahmenswerthes Beispiel, es hat die katholischen Missionen Indien ebenso geschüßt, wie die seiner eigenen Kirche, und Jefuiten haben sich in dieser Beziehung den Dank Englands ient. Durch den Bundesrath find auch die Priester vom ligen Geist auf die Liste der verbannten Orden gesetzt. Ich empfehle es der ernsten Erwägung des Bundesraths, ob sie nicht im Intereffe der Missionsthätigkeit in den Schußgebieten wieder
Bugelafen werden können.
bg v. Grävenih( R.-P.): Meine Freunde find mit dem Brinzip deseletes, daß derKaiser die volle Gewalt in den deutschen Schutzgebieten ausübt, im Intereſſe unserer nationalen Würde ganz
einverstanden,
und
erwarten von einer Kommissionsberathung
eine genaue Prüfung der Details.
Sonntag, den 5. Februar 1888.
er ist es sogar gewesen, der den von ihm besonders rühmend hervorgehobenen Grundsatz des§ 1 noch durch allerlei Rautelen binsichtlich der Zoll- und Steuergeseßgebung hat beschränken wollen. Wenn er heute einfieht, daß seine frühere Auffassung keine ganz zutreffende ist, so kann ich darüber nur meine Freude aussprechen. In Bezug auf die Anregung des Abg. Meyer wegen der kolonialen Gesellschaften deckt sich seine Auffassung vollständig mit der der kaiserlichen Regierung. Auch wir halten ihre Rechtsgrundlage für eine durchaus gesicherte und es hat sich in dieser Beziehung seit der Erklärung, die namens der verbün deten Regierungen in der Kommission abgegeben worden ist, nichts geändert. Die Entscheidung über die Ertheilung dieses Rechts steht verfassungsmäßig in Preußen der Krone zu. Miß lich aber ist es allerdings, wenn Gesellschaften, die ihren Schwerpunkt in der vom Reich begründeten Kolonialpolitik haben, ihre Rechtsgrundlage in einem Partikularrecht suchen müffen; namentlich den neuen Verhältnissen in Südwest- und Ditafrika gegenüber werden wir hier wohl schon in sehr naher Zeit die Empfindung einer unangenehmen Lücke haben. Den vom Abg. Meyer( Jena ) angeregten Gedanken halte ich für einen recht glücklichen, kann aber natürlich namens der verbündeten Regierungen teine Erklärung abgeben; die Reichsverwaltung steht ihm aber sehr sympathisch gegenüber. Hoffentlich wird die Kommissionsberathung die Angelegenheit befriedigend gestalten.
Abg. Hahu( f.) erklärt, daß seine Freunde für eine Kommission von 14 Mitgliedern stimmen würden.
Abg. Bamberger : Jch theile den Gedanken der Vorlage, daß ein pedantisches Festhalten an einzelnen Gesegesvor schriften bei dieser Materie vom Uebel sein würde und daß es wesentlich darauf ankomme, für diese ganz unbekannten Gebiete bei vollständiger Unklarheit der Zukunft die Grenzen der Res gierung nicht zu enge zu ziehen. Aber man darf deshalb nicht annehmen, daß, je weiter die Vollmachten ausgedehnt werden, desto sicherer ein guter 3west erreicht wird. Die Dinge liegen noch so dunkel vor uns, daß eine spätere Entwickelung uns An laß zu neuen Bedenken geben kann. Bei der außerordentlich fomplizirten Natur dieser Vorschriften, wo es sich um Reichsrecht, preußisches Landrecht, Kolonialrecht und Konsularrecht handelt, ist es schon sehr schwierig, nur einen Durchblick zu gewinnen. Ich hätte gewünscht, daß zur Prüfung der Beschwerden, welche zunächst die Vorlage veranlaßten, etwas mehr Material beigebracht worden wäre. Vielleicht wird es der Kommission in Form eines Weißbuches gegeben. Wichtig ist die Frage des Appells: es soll die Appellinstanz für gewisse Fälle in die Konsulargerichte gelegt werden. Nun handelt es sich meist nicht um große Werthe; es können aber auch Hunderttausende und Millionen in Frage kommen, wenn z. B. über das Konzessionsrecht gewisser Bergwerke ein Streit entsteht. Es müßte ein solcher Prozeß mit allen Garantien umgeben werden, welche der Deutsche , der sein Kapital in ein Unternehmen steckt, zu verlangen ein Recht hat. Ferner hätte die Kommission die letzten Bestimmungen des§ 8 zu prüfen, wonach gewiffe Befugnisse nicht blos den kaiserlichen Beamten, sondern den Kolonialgesellschaften selbst gegeben werden; hier könnte doch ein Konflikt der Interessen der Kolonialgesellschaft mit mit dem Partikular intereffe derer entstehen, die unter ihrer Verwalt ng stehen, und es könnte bedenklich sein, die Befu niffe dieser Gesellschaft allzu weit auszudehnen. Der Vorschlag des Abg. Meyer, die Gese schaftsbildungen in den Kolonien durch eine besondere Kolonialgesetzgebung auf diesem Gebiete zu begünstigen, hat ja sehr viel für fich, aber auch gegen sich. Ich bin fein großer Anhänger ier Aktiengesellschaften überhaupt, aber bei der Remedur dieser Dinge fönnte man die Aktiengeseßgebung so einrichten, daß die kolonialen Unternehmungen mit hineingezogen würden.
Mehre danten des Abg. Rintelen, welcher eine Dreitheilung der koloKommiffar Wirll. Legationsrath Dr. Kayser: Dem Geialen Gebiete eintreten laffen will, fonnte ich nur unvollkommen folgen, jedenfalls würde seine praktische Verwerthung ungemein mierig sei. Geradezu in Erstaunen hat mich aber die Klage feinem Munde gefeßt, daß der Reichstag sich fast jedes Jahr ltniffen er in seiner großen Mehrheit keine vollständige RenntGefeßen über Gebiete beschäftigen müffe, von deren Ber Borschlag der verbündeten Regierungen, wonach die allerhöchste giebt. Gerade er hat in der Kommission dem ersten Gesetzes Recht bezüglich der wirthschaftlichen Gesellschaften a Berordnungsgewalt viel weitere Grenzen haben sollte, den schiedensten Wiederspruch entgegengesett( sehr richtig! rechts),
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so tönte der Streit im preußischen Ab
Abg. Hammacher: Ich glaube vielmehr, daß der Gedanke des Abg. Mey r ein überaus schäßenswerther ist. Nichts hindert die wirthschaftliche Belebung in unseren Schußgebieten mehr, als der Mangel an genügenden Form n, die uns das deutsche die Hand Auch im deutschen Wirthschaftsleben selbst ist diese Lücke längst als eine höchst bedauerliche bezeich net worde. In Preußen haben sich die Berggererkschaften
üblich sind, und die sich von denen, die man bei uns gebraucht, fast gar nicht unterscheiden. In Patagonien hat man niemals Ruhe, denn die Lockspitel sind dort, wie
Schweiz , aber die patagonischen Sitten fordern einmal, daß auf die große Mehrzahl der Bürger keine Rücksichten genommen wird, und daher bleibt alles beim Alten. In Deutschland doch wozu soll man von Dingen reben, die Jedermann bekannt sind, man würde nur langweilen, und in Falle sein.
5. Jahrg.
in einer höchst beachtenswerthen Weise konstituirt. Der Grund für die Nichtanwendbarkeit der Aktiengesetzgebung auf eine Menge von Affoziationen liegt in der Natur der Aktiengesets gebung selbst, in erster Linie an der Begrenzung des Kapitals. Es giebt eine Menge von Unternehmungen, bei deren Gründung man von Hause aus niemals daran gedacht hat, welches Kapital man voraussichtlich aufwenden wird. Das gilt ganz besonders von den Unternehmungen in den Schußgebieten. Bu meiner Freude nahm Herr Nintelen heute eine wesentlich andere Stellung ein als 1886. Damals vertrat er der Regierung gegenüber den Standpunkt, daß die Bedürfnisse in unseren Schutzgebieten nur auf demselben Wege befriedigt werden müßten wie für das Deutsche Reich. Das Gesetz von 1886, das Rintelen mit seinen Freunden zu Stande gebracht hat, hat fich als absolut unhaltbar und unzureichend erwiesen.
Staatssekretär v. Schelling: Der Vorredner hat die Ges legenheit zu einem dankenswerthen Erturs über unsere innere Gesetzgebung benutzt. Unser Handelsrecht steht auf einem ganz entgegengefeßten Standpunkt wie das englische. Das englische Recht läßt den Personen, welche fich zu einer Gesellschaft vers einigen wollen, freie Wahl der Form der Gesellschaft; unser Gesetz stellt gewiffe Formen auf, denen fich fede Gesellschaft anzupaffen hat. Es ist nicht rathsam, von diesem System unserer Gesetzgebung abzuweichen, und der Vorredner hat selbst eine Abweichung nicht beantragt; ich pflichte ihm aber darin bei, daß unser System auch die Aufmerksamkeit des Gesetzgebers das hin richten muß, ob nicht wechselnde Bedürfnisse eine Erweites rung der bestehenden Gesellschaftsformen erfordern.
Abg. v. Strombeck( Bentr.) wünscht, daß der Reichss tanzler autorifirt werde, der befferen Uebersichtlichkeit wegen das vorliegende Gesetz zugleich mit den bereits erlaffenen Kolonial gefeßen zu publiziren. Der§ 1 des Gesetzes von 1886 ſei unter Mitwirkung des Bundesraths und des Reichstags bes schlossen worden und innerhalb der Grenzen desselben genüge für einfachere Gebiete der Gesetzgebung die einfache Form der faiserlichen Verordnung. Die einfachen Bestimmungen über die Verleihung der Reichsangehörigkeit seien zweckmäßig. Dadurch dürften aber die Fremden und Eingeborenen der Kolonien nicht gleichberechtigte Deutsche werden. Man könne den Kamerunern 3. B. nicht das aktive und passive Wahlrecht in Deutschland geben und ihnen dementsprechend auch nicht alle Pflichten, wie die Wehrpflicht auferlegen. Dieselben seien vielmehr formell Reichsangehörige zweiter Klaffe. Diese Frage solle die Kome mission in Erwägung ziehen.
Die Vorlage wird an eine Kommission von 14 Mitgliedern verwiesen.
Es folgt die erste Berathung des Gefeßentwurfs, betreffend die Zurück beförderung im Auslande ange= stellter Reichsbeamten und Personen des
Soldatenstandes.
Abg. Hahn hält die Vorschläge der Vorlage für durchaus gerecht. Es sei aber empfehlenswerth, flarzustellen, wer im Sinne des Gefeßes zur Familie" gerechnet würde und was man unter Heimath" verstehe; ob dies der Hafenplatz Bremen oder Hamburg oder der Ort sei, den die betreffende Familie zum Wohnort wähle.
Geh. Rath Humbert: In zwanzigjähriger Praris hat das Auswärtige Amt als zur Familie gehörig stets die sämmt lichen Verwandten betrachtet, die mit dem Verstorbenen einen Hausstand bildeten; in geeigneten Fällen hat man auch die zur Familie gehörigen Dienstboten dazu gerechnet. Unter Heimath" hat man niemals den Landungshafen verstanden, sondern stets den Ort, wo die Hinterbliebenen ihren Wohnsitz nehmen wollen.
Damit schließt die erste Berathung. Das Haus erledigt die Vorlage darauf ohne Debatte auch in zweiter Berathung.
Es folgt die erste Berathung der Ergänzung des Etats für 1888-89.
Abg. Websky( natl.): Jch beantrage, die Vorlage der Budgetkommission zu überweisen. Unter den Ausgaben des Nachtragsetats befinden fich 6 300 000 m. für die Poſt- und Telegraphenverwaltung zum Ankauf zweier Kabel. Diese Summe soll durch eine Anleihe gedeckt werden. Die Revenuen der Kabel würden aber der Post- und Telegraphenverwaltung zu
glaubt man die eherne Weisheit des„ Leipziger Tageblatt " herauszuhören. Glückliches Land, welches Männer befißt,
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ter diefem Dreigestirn, zu welchem übrigens noch einige anderwärts auch, sehr begierig nach Auszeichnungen, und so Lebensgeschichte, ihr curriculum vitae herunterrasseln können. leich leuchtende Sterne fommen, wurde die vergangene sorgen sie denn dafür, daß sie immer Verlockte haben. Sah man nicht in jener Boche eingeläutet. Das waren die Tage der Abrechnung, Patagonien ist deswegen feineswegs glücklicher als die and begann im Reichstag das Gewitter mit Blizz und geordnetenhaus in die friedlichen Klänge einer in Aussicht enommenen Dekoration, einer eventuellen ,, Erhebung" in Schon von Natur ist dem Verdienste die übliche Krone beien Adelftand der beiden so sehr verkannten Schuhleute aus. fügt worden, aus Kronen und Doppelkronen seht sich Deutschland hört man aber von derartigen Dingen nur in a- Deck thin der Verdienst überhaupt zusammen, und so konnte 1 Mart, denn auch nicht ausbleiben, daß die amtlichen Sozial lassung von Sozialistendebatten, und dann ist das, was die
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enigen Leute, die, um Sozialdemokraten zu sein, nicht erst es Befehls einer vorgesezteu Behörde bedürfen. Winkt Einen für die Verbreitung sozialistischer Schriften das
anderer Weise bedacht wurden, als die
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ganz vereinzelten Fällen etwas, hauptsächlich aus Veran
das kann Jedermann aus der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" ersehen, denn dort steht es geschrieben, und zwar schwarz auf weiß
Sozialisten sagen, niemals wahr;
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Sah man nicht in jener lebenswahren, farbenfatten Schilderung das kleine Götchen heranwachsen, bis es der heutige Göz wurde, fing nicht zuerst von jenen Beiten an zu sprechen, als er noch kein Deppchen" trant, sondern sich einfach mit Milchflasche und Gummipfropfen begnügte? Und dann redete er von seinen Verdiensten um den Staat und die Gesellschaft, und er be flagte, was er früher, in den schlechten Zeiten für ein großer Ruppfad war, während er jeßt, wo die national liberale Sonne über dem Deutschen Reiche scheint, doch ein ganz charmanter Mann und sehr achtbarer Bürger ges worden ist.
elbe Band des Allgemeinen Ehrenzeichens, so spaziert der Bestreiten irgend welcher Thatsachen hat sich die offiziöse werden konnte. Außer dem lieblich klingenden Dialekt vom
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dafür ins Gefängniß, und wird der Eine„ pflicht- Presse bisher einen außerordentlichen Ruf erworben, der sogenannt und zuverlässig, so erhält der Andere vom Staatsanwalt in Posen eine Standrede gehalten, die er gar so weit geht, daß fundige Leute stets das Gegentheil von dem glauben, was sie dort zu lesen bekommen, und auf der Welt und eine Illustration zu dem Wort: Wenn treffen. gewiß nicht ins Stammbuch schreibt. Das ist so der bei dieser Praxis soll man sogar meist das Richtige wei dasselbe thun, so ist es noch lange nicht dasselbe."
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des hochinderen,
Herr Göy- Lindenau hält sich selbst entschieden für ein ganz verflirtes Luderchen", einem sächsischen Spießbürger hätte man garnicht zutrauen sollen, daß er auch so giftig Strande der Pleiße scheinen die Vertreter des sächsischen Großkapitals aber auch einen merkwürdigen Mangel an Wahrheitsliebe zu besitzen, der es ihnen erleichtert, sich über unweisbare Thatsachen hinwegzusetzen. Wenn man nichts mehr zu fagen weiß, fängt man dem Schimpfen an mit wenn Herr Götz Lindenau auch einmal geadelt werden sollte, müßte man Inzwischen scheint, wie ein bekannter Klassiker sagt, schweben. Wenn nicht alles trügt, hat der Mann bald wieder die Verpflichtung, sich von Weib und Kind los= bas Vaterland zu vertheidigen. Mit unserer Talglichts Induſtrie wird es für alle 3eiten vorbei sein, wenn die Herrschaften vom Don und von der Wolga zu uns zum alle Sorten von Ungeziefer vertilgen, sich in den nächsten können. Thun wir daher, was weise Männer in der= war jedoch nur das bildliche Rigeln gemeint. Herr Gößartigen Situationen stets gethan haben- warten wir ab!
Im übrigen waren die Debatten über Verlängerung und Verschärfung des Sozialistengesetzes hochinteressant, auch aus dem Leben einzelner berühmter Männer gewisse zu würdigen weiß, der dieselben in ihrer ganzen Ursprünglich feit in Empfang genommen hat. Der nationalliberale Abg.
arer find die Sitten mancher Völker. Die Schweiz bei nicht nur um des Gegenstandes willen, sondern man erfuhr ihm das in sein neues Wappen als Devise sezen. beren Leuten durch ihre billigen Uhren und ihren vorzüg- fleine 3üge und charakteristische Momente, die nur der ganz eine gewisse Schwierigkeit der Situation in der Luft zu
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den Touristen bekannt durch ihre Berge,
verfolgt, wenn sie im eigenen Lande Ruhe ganz eigenthümliche Praxis. Das kleine
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andchen entfernt einfach und ganz ungenirt Ruheftörer, Göß- Lindenau verkündete im Deutschen Reichstage und ließ zureißen, der Arbeiter die Werkstatt zu verlassen, um Aufbeßer und sogenannte ,, Lodspigel", wie ein schweizerisches 00 Mt., Deutscht, und Europa nicht aber die Schweiz hat bisweilen ein„ Deppchen" zu trinken, und daß dann die
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Sie St. Shloß und Riegel, weist sie zum Lande hinaus und in
Rube. In der Schweiz setzt man jene Leute einfach hinter Sozialdemokraten sich stets die Freiheit nähmen, ihn zu Frühstück kommen, dagegen die geprüften Rammerjäger, die a- Um Schweiz hat man Ruhe. Bei den Patagoniern z. B. hinwegsetzt, daß er den Abgeordneten Göß zu fibeln wagt, Jahren kaum über Mangel an Beschäftigung beklagen
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Derfährt man in ganz anderer Weise. Sollte es sich dort einmal ereignen, daß ein Lockspißel auftritt, so setzt man die Berlodten in ein finsteres Loch, und den Spitel überhäuft man mit denjenigen Auszeichnungen, die bei den Patagoniern
figeln. Wer sich soweit über alle menschlichen Grundsäge ben halten wir auch sonst jeder Uebelthat für fähig, hier
Lindenau sieht aus wie der verförperte Schweinsknöchel und aus den flötenartigen Tönen seiner sächsischen Mundart