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entgegengeleitet und auf diese wurde nun der Käfig bis vor die Ein­auf dem bingspforte geschoben. Dasselbe Manöver mit der Lockspeise Behörden es iederholte sich auch hier und willig und laut grunzend vor fen werden de betrat der Dickhäuter sein neues Heim, fofort in dem t nach ihren er ein Bad nehmend. Von der Ueberführung des Weib­ens, das energischen Widerstand entgegensezte, mußte vorläufig riedigung and genommen werden. Dasselbe wird voraussichtlich am r das Finatag früh überführt werden. Kämmerer Eine Liebesaffäre aus dem Thierleben hat sich dieser der Stadt lage in Spandau abgespielt. Ein Hauswirth in der Potsdamer welche fe hatte seinem Taubenschlage eine neue Bewohnerin zugeführt. rften. Jefelbe stand sehr bald auf freundschaftlichem Fuße mit einem t herausstellinlichen Insassen, der schon seit längerer Beit dort lebte. geringen lanntlich werden neue Ankömmlinge nicht eher aus dem ge Bedenten lage ins Freie gelaffen, bis man annehmen kann, daß fie fich ich davor, die die Dertlichkeit gewöhnt haben und nicht sofort auf- und feinen weiter onfliegen. So auch hier. Ein paar Tage später durfte das den Baue Täubchen mit dem Gefährten hinausflattern; es fühlte sich Ich werde heinend schon heimisch und kehrte nach einer Weile nebst den ehrt. Er igen in den Schlag zurück. Als es aber am nächsten Tage öhere Bürgreie fam, erhob es sich plötzlich und war bald dem Gefichts­ig auf das des beſtürzt nachschauenden Taubenliebhabers entschwunden. Die Turnbaanderen Tauben blieben sämmtlich zurück. Am Tage darauf Turnunte fich der Flüchtling plöglich auf dem Dache eines benach theilt würden Hauses. Der Hauswirth bemerkte ihn, und in der Hoff­welcher den das Thier werde, wenn es feine bisherigen Gefährten eer, daß die wieder zurüdkehren, öffnete er den Schlag. Kaum einnehme al die Infaffen diesen verlassen, da erhob sich der enten würden

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wache gebracht werden mußte, wo er sich nach und nach erholte.| unterzuordnen. Das Gericht war der Meinung, daß man sehr Vormittags drang der Anstreicher Schneeweiß in die Woh­nung des Kutschers Brunzlow, Elisabethstr. 66, bei dem er seine von ihm getrennt lebende Ehefrau zu finden glaubte, und drohte, ihn mit einem mitgebrachten Schlächtermeffer zu erstechen. Ein besuchsweise bei Brunzlow fich aufhaltender Onkel desselben faßte den Schneeweiß um und suchte beide Arme festzuhalten. Dieser aber stach trotzdem wüthend um sich und brachte sich dabei selbst einen Stich in den rechten Oberschenkel bei, der die Schlagader getroffen zu haben scheint, denn Schneeweiß stürzte plöglich start blutend zu Boden und verstarb bald darauf, noch ehe ärztliche Hilfe herbeigeholt werden fonnte. An demselben Tage brannten Müllerstr. 159A Möbel und Kleidungsstüde in einer Wohnung. Am 24. d. M. früh wurde in der Landsberger straße ein etwa 30 Jahre alter unbekannter Mann, fast erstarrt in einer Blutlache liegend, vorgefunden und nach dem Kranken­hause im Friedrichshain gebracht. Da derselbe namentlich am hinterkopfe schwer verletzt schien, so ist anzunehmen, daß er ge­fallen ist und dabei die erwähnten Verlegungen erlitten hat.

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-

Gerichts- Zeitung.

Der Berliner Sozialistenprozes. ( Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

"

ich, eben jener, dessen Freundschaft sich die neue Taube scheidet sich insofern vortheilhaft von allen bisherigen analogen tann. Die sozialdemokratische Partei, die zum weitaus größten

worben, und flog derselben nach. Vereint schwebten dann Chen Waffen durch die Lüfte davon und find bis heute nicht zurück­Traurige Erfahrungen hat nach der Post" eine junge die erst vorgestern geheiratet hat, an ihrem Neuver machen müffen. Der Auserwählte war ein Gürtler­e Mehrbelaje B., welcher gestern seine junge Frau zu überreden vers te, ihr ganzes Vermögen im Betrage von 6500 M. auf ärmeren Al Bant zu deponiren. Frau B. begleitete ihren jungen Che Dürfe man fen zur Bant, unterwegs bekam B. aber einen solchen Durst, er in ein Bierlofal eintreten mußte. Nachdem das junge ve Einkommer eine Weile dagesessen, begab sich B. auf einen Augen olle nicht dem, wie er meinte, nach draußen. Umsonst harrte Frau B. Lichtseiten de Biederkehr ihres Mannes; derfelbe war mit dem Gelde

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Der Intelligen

gerückt. Bei ihrer Anzeige auf dem Kriminalkommissariat Wenn daraufte Frau B. die unangenehme Entdeckung, daß fie einem eits mehrfach wegen Diebstahls bestraften Verbrecher die Hand rhaltung des e Ausgabe fit, welcher sie nur geheirathet hatte, um in den Besitz ihres des zu kommen. Die Summe bestand außer einigem Baar­I fich dadum in einer 4prozentigen konsolidirten Staatsanleihe über stalten. Went M. Nr. 73 468 und einem ebensolchen über 500 M. mit Er Klaffenfteur. 576 784. Die Kriminalpolizei hat bereits die hiesigen die beffer Sliers vor dem Ankauf der Werthpapiere gewarnt.

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11

wohl Mitglied einer Verbindung sein könne, ohne sich deren Anordnungen unterzuordnen. Das Reichsgericht hob das Urtheil auf, indem daffelbe ausführte, daß eine solche Willenserklärung, wie angedeutet, auch geschehen kann durch konkludente Hand lungen. Das Freiberger Landgericht hat auf Grund dieser Ent scheidung eine Verurtheilung ausgesprochen und zwar nicht auf Grund des§ 128, sondern nur auf Grund des§ 129 des Straf gesetzbuches. Das Freiberger Gericht nahm an, daß blos ers wiesen ist, die Angeklagten Bebel und Genoffen haben eine Ver­bindung unterhalten zu dem Zwecke, den Sozialdemokrat" zu verbreiten. Was ist jedoch bezüglich der Verbindung erwiesen, die in Berlin bestehen soll? Ich muß offen gestehen, wir haben hier viele Gutachten über die Resultate des Sos zialistengefeges, aber keine bestimmten Thatsachen über das ges hört, was die Angeklagten begangen haben sollen. Wären die zuverlässigen Vertrauensleute vor Gericht erschienen, dann hätten fie womöglich erklärt: fie müssen ihr Beugniß verweigern, da fie befürchten, sich einer strafrechtlichen Verfolgung auszuseßen. Herr Kriminalkommissar Schöne hat sogar behauptet: das Bentralfomitee habe mit der sozialdemokratischen Reichstags­fraktion verkehrt. Der Herr Staatsanwalt hat zu meiner Freude die Aussagen des Abgeordneten Bebel nicht in Zweifel gezogen, allein in solchem Falle müssen wir doch auch der Bekundung Bebel's Glauben schenken, daß seines Wissens nach ein Zentral fomitee in Berlin nicht besteht. Soviel steht fest, wenn fozial irgend eine politische Partei, so ist es die demokratische, die der geheimen Verbindung entrathen Theile aus Arbeitern besteht, ist durch ihr maffenhaftes Bu fammenarbeiten in Fabriken u. s. m. in der Lage, ihre Partet­angelegenheiten ohne jede Verbindung zu regeln. Im übrigen haben uns die Zeugen bekundet, daß die Mitglieder des Zentrale fomitees unaufhörlich gewechselt haben. Also selbst wenn man fich auf den Boden des Geständnisses des Angeklagten Scholz stellt, wird man nicht annehmen können, daß das Zentralfomitee zu einem dauernden Zwecke zusammen gekommen ist. Man kann höchstens nach dem Geständniß des Angeklagten zu der Annahme gelangen, die Angeklagten find Mitglieder einer Verbindung gewesen. Allein ich bezweifle, ob das Geständniß des Angeklagten Scholz, der daffelbe gemacht haben will, weil er glaubte, dadurch seine Freiheit zu erreichen, dem Gerichtshofe genügen wird, um zu einem Schuldig zu gelangen. Troßdem will ich doch noch mit wenigen Worten über das Strafmaß sprechen. Ich stimme dem Herrn Staatsanwalt bei, daß man bei Gerichts urtheilen nicht Analogien anwenden darf. Es würde auch geradezu Bes fremden erregen, wenn, nachdem Leute wie Bebel, Vollmar und Genoffen zu 9 resp. 6 Moraten Gefängniß verurtheilt worden find, die gegenwärtigen Angeklagten nach dem Antrage des Staatsanwalts verurtheilt werden sollten. Ich bin auch der Meinung, daß die Angeklagten kein Experimentobjekt für Ana­logien bilden dürfen. Wenn der Herr Staatsanwalt auf den gefährlichen Charakter der sozialdemokratischen Bewegung hinge wiesen hat, so muß ich doch bemerken, daß in den preußischen Gerichtssälen der Parteihader stets halt gemacht hat. Im Ge richtssaale darf die Parteileidenschaft nicht Play greifen, Auf­gabe des Richters ist es, die Strenge des Gesezes mit der Milde der Justiz zu vereinen.

Nach einer kurzen Pause nimmt das Wort Vertheidiger Rechtsanwalt Dr. Flatau: Der gegenwärtige Prozeß unter­Prozessen, als das Anklagematerial den Begriffen der Geheim­bündelei mehr entspricht, als dies bei anderen Prozessen der Fall war. Die fönigl. Staatsanwaltschaft weist dem sozial­demokratischen Bentralkomitee eine andere Thätigkeit zu als bei­spielsweise dem C. C. C. oder anderen Komitees. Die Staats­anwaltschaft behauptet, das sozialdemokratische Zentralfomitee hat eine dunkle, geheime und beinahe romantische Thätigkeit ausgeübt. Es spinnt seine dunklen Fäden über ganz Berlin aus und zwingt nicht blos die 96 000 sozialdemokratischen Wähler Berlins unter seine Oberhoheit, sondern auch unter Umständen die Reichstags- Abgeordneten, so daß man annehmen müßte, ein Mann wie Bebel sei der Souveränität von Ferkel und Ge­noffen unterstellt. Das Zentralfomitee soll nicht blos in politischer, sondern auch in moralischer Beziehung über die Sozialdemokraten Berlins die Oberhoheit ausgeübt, ja sogar Vehmgerichte abgehalten haben. Und was ist zum Be weise für diese Behauptungen erbracht worden? Nichts weiter als das Beugniß zuverlässiger Vertrauensmänner", die hinter den Kouliffen geblieben sind. Der Herr Staatsanwalt hat die Be­merkung gemacht: es ist ein beliebtes Thema, das Polizei­agententhum anzugreifen. Ich nehme an, daß diese Bemerkung fich auf Leute beziehen sollte, die außerhalb des Gerichtssaales stehen. Allein der Herr Staatsanwalt ist im Irrthum, wenn er das Beispiel von der Kriminalpolizei anführt. Wenn hier ein unbescholtener Mann auf der Anklagebant säße und ange: flagt wäre, bei einem Banfier einen Geldschrank erbrochen zu

ie ein Berliner Kriminalbeamter geworden. Der Voff. Ein Opfer seines Bernfs" ist auf eine höchst seltsame hlthat, fondendes gemeldet worden: Am Sonntag wurde dort ein an­licher Vagabond verhaftet, der bei seiner Sistirung vorgab, langen, wenn zur Unterstüßung der Anklage blos ein Kriminal­Kriminaltommiffarius X. aus Berlin zu sein und sich zur Wenn die dort auf einem Kommissorium zu befinden. Trot lebe

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ter einging, ungefähr 24 Stunden im Polizeiwachtlokal in er Miethefte gehalten, und reiste dann nach seiner Enthaftung, die nach egangener Aufklärung durch den Polizeipräsidenten von lin erfolgte, nach Berlin zurück. Der Verhaftete war in der at der gewesen, für den er sich ausgegeben hatte. Der minallommiffar heißt von Kracht.

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gefährliche Schwindler, welcher sowohl in Ber­

beamter vor den Gerichtshof treten und sagen würde: Aus angeflagte den Einbruch begangen, hat, dieſe Wittheilung ist mir von zuverlässigen Vertrauensmännern gemacht worden. Nennen darf ich diese Vertrauensmänner nicht, das verbietet mir die Amtsverschwiegenheit. Allein die Vertrauensmänner find höchst gewiegte Einbrecher, die mit den Einbruchsverhält niffen sehr genau Bescheid wissen, der eine ist der Schwager des Schloffer Ede", der andere der Freund des bekannten Böttcherfart". Jch wiederhole, ich bezweifle, daß fich ein Ge­

Vertheidiger Rechtsanwalt Dr. Meschelsohn: Das Eigen thümliche per ganzen Sache iſt, daß wir es mit einem Bolizei­

gesetz zu thun haben, das auch dementsprechend ausgelegt werden muß. Dem Abg. Bebel ist doch Glauben zu schenken, daß die sozialdemokratische Verbindung drei Tage vor Erlaß des Sozialistengefeßes aufgelöst worden und nur die Partei bestehen. geblieben ist. Der Herr Staatsanwalt sagte: Partei und Vers bindung sind Begriffe, die fich decken. Ich muß bekennen, daß ich in dieser Auffaffung eine Gefahr für alle politischen Parteien erblicke. Der Herr Staatsanwalt stellt dem beschworenen Zeug

Umgegend als auch in der Provinz Hotelbefizer sowie richtshof finden dürfte, der auf Grund eines solchen Beweises ein erteliner in der Weise plünderte, daß er unter der Angabe, Schuldig aussprechen wird. Mit diesem Verschanzen hinter die niffe Bebels das der Polizeibeamten entgegen, die nicht aus epiergeld fortschiden zu müssen, aber nur Gold befize, die St erb word deute bewog, 2 bis 300 M. Papiergeld hinzugeben, wofür er

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Der Riefelfel

ihnen eine Rolle" Gold" übergab, die nachher nur 3wanzigs bem Drt verschwand, ist nunmehr in Bonn verhaftet worden. Pfennigitude enthielt und alsdann auf Nimmerwiedersehen aus ter nahm seine Gastspielreise, die namentlich in Küstrin , Bam­erg, Göttingen , Siegen, Frankfurt a. M. 2c. von großen Er­olgen begleitet war, ein jähes Ende.

ld herausstellen.

Der Schwindler nennt

ein richtiger Name ist, was noch bezweifelt wird, wird sich wohl aufmarschiren. Es ist ja begreiflich, daß nach den Erfahrungen, Bon plöblichem Tod auf der Eisenbahn ereilt hat, darauf verzichtet wird, allein beweiskräftig fönnen doch urde ein Maschinist vom Personal der Berlin - Potsdam­agdeburger Bahn. Eben war der Zug in Zehlendorf ein­fahren, die Lokomotive sollte zum Rangiren noch eine Strecke

Signal

Formärts bewegt werden und der Heizer rief dem Maschinisten vorgezeichneten Thätigkeit in allen in die Deffentlichkeit tretenden

ie mit beiden Händen umflammernd. Als der Heizer hinzu­

zu. Der lettere stand unbeweglich an einer Kurbel,

Amtsverschwiegenheit und dem Berufen auf zuverlässige Ver­trauensmänner muß ja freilich jedes gerichtliche Verfahren un­gemein vereinfacht werden. Dieser neue Faftor in dem Gerichts­verfahren, das Beweismittel unsichtbarer Zeugen, ist doch aber Es sind Zeugen, die niemand steht, niemand sehr bedenklich. hört, deren Aussagen niemand protokolliren kann, niemand kann beurtheilen, ob die ,, zuverlässigen Vertrauensmänner" ordentliche Menschen sind oder aber Nicht- Gentlemen". Um dies zu be­urtheilen, müßten sämmtliche Vertrauensmänner im Gerichtssaale welche die Polizei mit dem Vorführen solcher Zeugen gemacht Die Behauptungen solcher in der Anonymität bleibenden zu verlässigen Vertrauensmänner" nicht sein. Soviel steht fest, daß die Polizeibeamten nach ihrer eigenen, von einer höchsten Spize politischen. Parteiregungen den Ausfluß einer von einer Zentral­stelle ausgehenden Thätigkeit erblicken, es steht aber auch ebenso hältnisse getäuscht haben und in ihrer Auffassung derjenigen ihres obersten Chefs, des Herrn Polizeipräsidenten , gegenüber­standen. Die Beamten wollen schon seit mehreren Jahren die Mitglieder des Zentralfomitees gefannt haben. Aus dem Um stande aber, daß keine Anflage gegen diese Mitglieder erhoben worden, die sogar sämmtlich einmal verhaftet waren, geht doch hervor, daß der Polizeipräsident die Ansichten seiner Unter­beamten nicht getheilt hat. Andererseits hat aber auch dergegen­wärtige Herr Staatsanwalt die Beobachtungen der Po­lizeibeamten nicht überall als zutreffend bezeichnet, indem es nicht als erwiesen erachtet, daß Der An­

und den Rörper berührte, fiel dieser zu seinen Füßen starr fest, daß die Polizeibeamten selbst sich mehrfach über die Ver

leblos nieber. Sofort wurde der Unglückliche von der tomotive gehoben und in das naheliegende Wärterhaus ge

nelles Ende bereitet.

Aerztliche Hilfe war im Augenblick zur Stelle, aber fie u spät, ein Lungenschlag hatte dem Leben des Mannes Die Kunde von einem Todtschlage verbreitete fich der Tagestern Mittag blizschnell in der Elisabethstraße und den an

tbahn liegt

eilung vor:

enden Straßen. Es hieß, daß der im Hause Elisabeth­

e 66 wohnende Kutscher Brunzlow den Anstreicher Schnu t mit einem Weffer in das Herz gestochen und dadurch auf Stelle getödtet habe. Es handelt sich um folgenden Vor­

mer Frau verlassen worden. Dieselbe hat in der Weinstraße ist ein dem Trunte ergebener Mensch und deshalb von

er

Der Anstreicher Schnuwicht, in der Höchstestraße wohn geklagter Ferkel Mitglied des Zentralfomitees gewesen. Der möglich gar in großem Maßstabe zu veranstalten. Die Gaste

eigenen Wahrnehmungen berichtet, sondern nur mitgetheilt haben, was ihnen von glaubwürdigen Vertrauensmännern" mitgetheilt worden. Allein wie wenig derartigen Zeugnissen zu glauben ist, geht schon aus der Strafprozeßordnung hervor, die es verbietet, polizeiliche Protokolle in einer Gerichtsverhandlung zur Verlesung zu bringen. Erscheint schon das polizei liche Protokoll dem Gesetzgeber derartig wenig glaubwürdig, um wie viel weniger dürfte der Gesetzgeber Aussagen Glauben schenken, die nicht auf Grund aufgenommener polizeilicher Protokolle, sondern auf Grund der den Polizeibeamten gewordenen münd lichen Mittheilungen gemacht worden sind und zwar von Per fonen, die der Gerichtshof nicht fennt und mithin nicht in der Lage ist, deren Glaubwürdigkeit zu prüfen. Der Herr Staats anwalt berief sich zum Beweise der größeren Glaubwürdigkeit auf Herrn Kriminalkommissar Schöne, welcher bekundete: E sei unmöglich, daß ein Vertrauensmann zwei Polizeibeamten dienen könne. Herrn Schöne habe sich einmal ein Mann an geboten, ihm über sozialdemokratische Umtriebe zu berichten. Er habe dies dem Herrn Polizeidirektor Krüger vorgetragen, dadurch sei aus einer vorhandenen Liste konstatirt worden, daß der Mann schon einem anderen Beamten berichte; er habe den Mann. infolge dessen abgewiesen. Ich will diese Bekundung nicht bes zweifeln. Allein ist es nicht denkbar, daß Herr Polizeidirektor Krüger einmal in Zürich oder Genf zu thun hat und eine derartige doppelte Berichterstattung nicht verhindert werden kann? Jedenfalle ist der glaubwürdige Nachweis, daß in Berlin eine sozialdemokratische Verbindung bestanden hat und daß die Angeklagten deren Vor steher gewesen sind, in keiner Weise erbracht. Es ist auch kaum denkbar, daß, angesichts der Berliner Verhältnisse, es den An geklagten möglich gewesen ist, regelmäßige Zusammenfünfte, wo wirthe in Berlin , die vielfach von der Gunst der Polizei ab hängig sind, werden sich hüten, zu derartigen Versamm lungen ihre Lokale herzugeben. Selbst wenn man das ist doch damit nichts weiter erwiesen, als daß die Angeklagten gesetzlich erlaubte Dinge in ihren Zusammenfünften gethan haben. Auch die bei den Angeklagten vorgefundenen Schriften u. s. w. berechtigen nicht zu dem Schluß, daß die Angeklagten Mitglieder einer geheimen Verbindung gewesen find. Obwohl ich somit der Ueberzeugung bin, der hohe Gerichtshof wird wegen mangelnder Beweise zu einem Nichtschuldig gelangen, so will ich dennoch mit einigen Worten auf das Strafmaß ein gehen. Der Herr Staatsanwalt hat die Jugend der Angeklagten als straffchärfend bezeichnet. Ich bin, gelinde gesagt, über diese Aeußerung erstaunt. Bisher galt in der preußischen Justiz die Jugend und Unbescholtenheit der Angeklagten als strafmildernd. Der Herr Staatsanwalt sagte: die Strafen müssen hoch be meffen werden, damit sie den jugendlichen Angeklagten als abs schreckendes Beispiel dienen. Ich erwidere dem Herrn Staats anwalt, daß in der Geschichte noch keine politische Partei, gleichniel welche Biele fie verfolgt hat, durch Beispiele in fich abschreckende ihrer Thätigkeit hat hindern laffen. Ich bitte also den hohen Gerichtshof, follte derselbe wider Erwarten zu einem Schuldig gelangen, dann wenigstens Milde walten zu lassen. Nach noch kurzer Replik und Duplik betheuern noch die Angeklagten ihre Un­schuld und bitten, wenn sie dennoch für schuldig erachtet werden sicht zu nehmen. Der Präsident theilt alsdann mit, daß das Urtheil am Freitag, den 2. März d. J., Vormittags 11 Uhr ver fündet werden wird und schließt gegen 3 Uhr Nachmittags die Sizung.

bei dem Kutscher Brunzlow aufhalte, der im Seitenflügel Beweis erbracht, er beantrage mithin aus voller Ueberzeugung Geständniß des Angeklagten Scholz für richtig hält, so

erwähnten Hauses eine Kellerwohnung inne hat. Welche Uhr 6 Minut den Sch. geleitet hat, ist nicht mehr feststellen, genug, laufte fich ein langes neues und spizes Tischmesser und drang uf in die Wohnung des Brunzlow. Das Meffer in der

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Vertheidiger geht hierauf in eingehender Weise auf die gegen feine Klienten Ferkel und Apelt vorgebrachten Anklagepunkte ein. Die Verhandlung habe für keinen der Anklagepunkte einen Staatsanwalt Dr. Großpietsch: Es ist mir die Freisprechung. nicht eingefallen, die Polizei zu dementiren, ich habe deshalb gegen Ferkel die Anflage nicht vollständig aufrecht erhalten, weil ich die Thätigkeit des Ferfel nicht für vollständig aufgeklärt

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gefchwungenen rechten Hand haltend, trat er auf Brunzlow halte. Wenn nicht schon vor Jahren eine derartige Anklage

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erhoben worden, so ist das nur ein Beweis, daß die Polizei sehr gewiffenhaft zu Werke geht und daß fie erst dann der Staats­anwaltschaft das Material übermittelt, wenn sie die Thatsache für genügend aufgeflärt hält. Nach einer kurzen Erwiderung des Vertheidigers, Rechtsanwalt Dr Flatau, nimmt das Wort der Bertheidiger, Rechtsanwalt Sachs: Es gewährt eine gewiffe Befriedigung, daß ein politischer Prozeß in ruhiger und fach­licher Weise, in dem allerseits das Bestreben sich zeigt, die Wahrheit zu ergründen, geführt worden ist. Dieses Lob mug ich allerdings in Bezug auf den Herrn Staatsanwalt etwas einschränken, indem er uns Vertheidiger Spezialisten" nannte und uns Mangel an Loyalität vorwarf. Beide Vorwürfe find vollständig ungerechtfertigt. Ich persönlich habe in einem Pro zeffe wegen geheimer Verbindung noch niemals eine Vertheidi­gung geführt. Ich habe mit geheimen Verbindungen noch nie­mals etwas zu thun gehabt, abgesehen von meiner weit zurück­liegenden Gymnaftalzeit. Ich könnte viel eher den Herrn Staatsanwalt einen Spezialisten nennen und zwar schon des

zustechen und fiel dabei rücklings über einen Bevor er fich wieder aufraffen fonnte, war der in elben Wohnung befindliche Onkel des B. zugesprungen, und Don hinten den Oberkörper des Sch. und dessen Oberarme udhte nun mit seinem Messer rückwärts nach dem Onkel zu hen, traf aber dabei sich selbst in seinen rechten Schenkel. Danzig Mete mehr entwand ihm B., der sich wieder aufgerafft hatte, das eer und während Sch. zu Boden fiel, lief B. mit dem igen Meffer in der Hand nach dem Büschingplatz zu dem stehenden Schußmannsposten. Der Schußmann begab sich ort mit nach der B.'schen Wohnung, wo er den Sch. in em Blute liegend fand. Ehe ärztliche Hilfe zur Stelle war, war todt. B. wurde mit nach dem Polizeibureau genom­aber nach Aufnahme eines Protokolls über den Hergang mittags von dem Wagen des Obduktionshauses abgeholt.­Begensatz zu vorrstehender Darstellung besagt eine amtlich irirte Meldung, welche von einem blutigen Streit spricht, daß Sache noch nicht völlig aufgeklärt sei und Brunslow vor enburgstraße ein Mann infolge der Glätte und brach das Bolizeibericht. Am 23. d. M. früh fiel in der Bran Den Anlagen bei der Markus- Kirche ein Mann zu Boden blieb befinnungslos liegen, so daß er nach der Sanitäts­

icher ausgefü e von Fenfie Herr Hagenb us 6 Boll 00 Brund Nilpferde, vor

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Der entlaffen. Die Leiche des Sch. wurde gegen vier Uhr halb, weil Spezialisten fich häufig irren und auch der Herr sollten, dann wenigstens auf die lange Untersuchungshaft Rück

ig in haft behalten werde.

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Staatsanwalt sich mehrfach geirrt hat. Ich weiß nicht, weil zu folgern berechtigt ist, daß, ob man Erlaß des Sozialistengesezes eine sozialdemokratische Ver bindung bestanden hat, auch noch heute eine solche Verbindung bestehen muß. Im Jahre 1884 hat das Chemnißer Landgericht das Verfahren gegen Bebel und Genossen auf Grund der§§ 128 und 129 des Strafgesetzbuches eröffnet. Das Chem­niger Gericht hat jedoch die Angeklagten freigesprochen, weil es von dem Grundsaß ausging, daß zu einer Verbindung eine direkte Willenserklärung erforderlich ist, sich der Gesammtheit

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Ein Ban- Unfall beschäftigte am Freitag die 2. Strafs fammer des Landgerichts II. Der fahrlässigen Körperverlegung angeklagt erfchien vor den Schranken der Maurerpolier Ernst Dienst aus Charlottenburg . Seit dem 2. Dezember v. J. mar Dienst auf einem Neubau in der Englischenstraße, den der Architekt Brandt unternommen, beschäftigt. Am 6. desselben