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Bei dieser Ausführung wurde der Angeklagte von dem Vorfizenden des Gerichts, Landgerichtsdirektor Bölfom, unter brochen, welcher ihm untersagte, an der Anklageschrift Kritik zu üben. Das Gericht verurtheilte hierauf beide Angeklagte in die vom Staatsanwalt beantragte Geldstrafe von je 100 Mark und in die Kosten, indem es annahm, daß seit dem 17. Jahr hundert der Kirche das Recht zugestanden habe, über die Art des Begräbniffes von Selbstmördern Bestimmung zu treffen. Wenn die Kirche den Selbstmörder als einen Sünder betrachte, so stehe ihr auch das Recht zu, ihm den geweihten Play zu versagen. Dies hätten die angeklagten wiffen müssen. Dieselben hätten somit wiffentlich sich eine Ueberschreitung ihrer obrigkeitlichen Befugnisse zu Schulden kommen lassen.
eine landwirthschaftliche Versammlung in Treptow a. R. terschied Wahlkreise Greifenberg - Kammin) angeführt, den wir in der so tann eptower Beitung" finden: Treptow a. R., 25. Februar. enne und date tagte im Saale des Pommerschen Hauses der landwirth efprechentliche Verein der bäuerlichen Befizer hiesiger Gegend. Nach Stüd digung des geschäftlichen Theiles wurde vom Vorsitzenden gefagt teilt, daß der Herr Landrath seine große Zufriedenheit g nicht fie die Wirksamkeit des Vereins ausgesprochen habe, insofern, Arbeiter gerade in den Wohnorten der Vereinsmitglieder durchweg servativ gewählt worden sei. Demnächst erörterte der Borsigende, daß bei der bevorstehenden Stichwahl durch Stimmabgabe für Herrn Major wählt wurköller ihre Interessen fördern würden. Nachdem Auch ich auf Herrn Redakteur Knoblauch aus Kolberg das Wort erund braut worden war, erklärte dieser, die Landwirthschaft befände Dynamit noch immer in einer schweren Nothlage, welche insbesondere 2015 dadurch vermindert werden könne, wenn die Landwirthe en Bedürfte fich Genossenschaften zur Aufhebung des Zwischenhandels fizeiſpiel würden, damit nicht vornehmlich die Fettviehhändler fich einrichtu kosten der Landwirthschaft bereicherten. Die Aufhebung zur Addentitätsnachweises stände nicht im Einklange mit dem 13 wo an le des Landwirths, sei auch gegen die Auffaffung der ReArbeita, weshalb der zu wählende Abgeordnete unbedingt daſeine idt und ift in nam et fann wiederge
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stimmen müsse. Am Schlusse seiner Rede forderte Herr auch sämmtliche Anwesende auf, geschlossen für Herrn v. Köller zu stimmen. Hiernächst ergriff Herr Schornmeister Fabricius das Wort und führte aus, daß der der Urheber so vielen Unglücks, noch eine höhere Ebertragen fönne, wenngleich gerade die Besteuerung des tweins dazu ausgenugt werde, den Kleinbürger, Tagedie Stimm und Arbeiter zu gewinnen. Endlich sprach noch der her Herr Johann Lambrecht aus Darsow. Derselbe that Rührigkeit für die konservative Sache bei den früheren auch bei den gegenwärtigen Wahlkämpfen Erwähnung äußerte, er wünsche, daß durch die gehaltenen Vorträge den gliedern des Vereins nunmehr die Augen geöffnet worden und fie dem Kandidaten ihre Stimme geben möchten, Die Arbeihre Intereffen am besten verfechten würde. Wenn folg zufrie in landwirthschaftlichen Vereinen nicht Politik getrieben
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Aus dem Amte eines Schöffen ist nach dem Erkennt niß des Oberverwaltungsgerichts, welches der Reichsanzeiger" veröffentlicht, ein Grundbefizer entlassen worden, weil er vor der am 21. Februar v. J. stattgehabten Reichstagswahl durch Nationalpartei, welche auf Loslösung von Theilen des Staatsgebiets behufs Gründung eines eigenen Bolenreichs gerichtet
und gegen fleine Grenzputsche, die vielleicht am ersten oder zweiten Mobilmachungstage vorkommen könnten, werden wir uns selbst schützen, da wir im langjährigen Grenzverkehr eine gewisse Routine erworben haben, mit unseren asiatischen Nachbarn freundschaftlich fertig zu werden. Uebrigens ist das Verhältniß zwischen unseren und den russischen Grenzbeamten ein durchaus konziliantes und wir lesen die Schauergeschichten in den Zeitungen von russischen Grenzbrutalitäten zuweilen mit Kopfschütteln, da wenigstens an unserem Uebergangspunkt der Verkehr ein im Ganzen harmloser ist. Das wäre ja ganz merkwürdig!
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Herr von Köller passirte am Mittwoch auf der Durch reise Berlin , um die Polizei Präsidialgeschäfte in Frankfurt a. M. wieder zu übernehmen, nachdem, wie Herr Köller glaubte seinen fonservativen Freunden im Reichstage zu ihrer Beruhigung mittheilen zu dürfen, der Familienbefit derer von Köller im Reichstagsmandat für Greifenberg - Kammin durch seine Anstrengungen und das Aufgebot des gesammten konservativen und gouverne mentalen Landsturms und aller derer, die demselben unterthan
find, noch einmal gesichert worden ist.
In Sprottan hat eine zahlreiche Arbeiterversammlung stattgefunden, in welcher eine geharnischte Resolution gegen die staatliche Alters- und Invaliden- Versicherung" angenommen wurde, weil fie die Intereffen der Arbeiter verlege". Außer dem wurde einstimmig die Absendung einer in gleichem Sinne gehaltenen Petition an den Reichstag beschlossen, in welcher folgende Mängel des Gefeßentwurfs hervorgehoben werden: 1) Der ungenügende Betrag der Rente und die überaus schweren und strengen Bedingungen der Erlangung derselben; 2) der Reichszuschuß, welcher doch größtentheils von den Arbeitern und den anderen kleinen Leuten aufgebracht werden muß; 3) der gänzliche Beitragsverlust beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältniß; 4) die thatsächliche Einführung der obligatorischen Arbeitsbücher durch die Vorschriften über die Quittungsbücher; 5) die höchst ungleiche und ungenügende Betheiligung der Arbeiter an der Organisation und Verwaltung der Versicherungsanstalten und der Ausschluß der freien Krankentassen von der Wahl der Arbeitervertreter; 6) der Ausschluß der freien Alters- und Invalidenkassen von dem Rechte der Konfurrenz mit den Zwangsanstalten.
feien, unterſtüßt und dadurch die Pflichten seines Amts verlegt, sowie des für dieses erforderlichen Vertrauens sich unwürdig bezeigt habe. In der Begründung des Urtheils, welches der Reichsanzeiger" im Wortlaut veröffentlicht, heißt es u. a.: Die Verhängung der Strafe der Dienstentlassung über einen Beamten ist nicht lediglich durch die Thatsache der Förderung der Wahl eines polnischen Kandidaten zu rechtfertigen; viel mehr bedarf es dazu noch des ferneren Nachweises, daß der Beamte bei solchem Handeln sich dessen bewußt oder gar ge willt gewesen ist, durch dasselbe auch die staatsfeindlichen Bestrebungen der Partei zu fördern. Kann dieser Nachweis unter Umständen aus der Persönlichkeit des Beamten, seinem Bildungsstande und der Art und Weise sich ergeben, wie und unter welchen näheren Verhältnissen er auch im Uebrigen am politischen Leben Theil genommen hat, so fommt als ein besonderes Moment dabei in Betracht, wenn derselbe über die eigene Stimmabgabe hinaus agitatorisch im Intereffe der Partei gewirkt hat. Auch dem einfachsten und in untergeordneter Stellung beschäftigten Beamten fann es nicht wohl verborgen bleiben, daß er sich durch eine solche agitatorische Thätigkeit in direkten Gegensatz zu den Bestrebungen ſegt, welche der Staat durch Gesetzgebung und Verwaltung befolgt. Läßt er sich gleichwohl nicht durch die Rücksicht auf sein Amt davon abhalten, über die Ausübung seines Staatsbürgerrechts durch Stimmabgabe bei den Wahlen hinaus, agitatorisch thätig zu werden, so wird das sich darin kundgebende besondere Parteiintereffe, die Dabei hervortretende Energie und Rücksichtslosigkeit in der Regel darauf schließen lassen, daß der so Handelnde nicht in Unfenntniß und Unbefangenheit, sondern, wenn auch vielleicht nicht flar und wohlüberlegt, so doch im allgemeinen vertraut mit den Zielen der von ihm geförderten und vertrauten Aftionspartei gehandelt hat.
en solle, so bilde Politiftreiben doch Redner heran. zu den mancherlei interessanten Kulturbildern des ehnten Jahrhunderts, die Mecklenburg bereits geliefert, ist ein neues getreten, das sich dieser Tage vor der Strafzu Güstrow in Mecklenburg- Schwerin abgespielt hat. Boff. 3tg." wird darüber geschrieben: Vor der Strafer des Landgerichts zu Güstrow standen am vergangenen nabend der Bürgermeister von Röbel , Hofrath Hermes und eites Mitglied des Röbeler Magistrats, Rechtsanwalt und en Bollver Schondorff, beide angeflagt, am 7. und am 18. Mai
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Eine echt sächsische Polizeigeschichte berichten die Blätter aus Dresden . Ein Polizist in Meißen , Christian Friedrich Häcker, attattirte an einem Sommerabend eine Anzahl Leute, die fingend von einer Tanzunterhaltung heimkehrten, und schlug dabei den Ziegelarbeiter J. Tulach aus Außig mit der Faust wiederholt derart auf den Kopf, daß demselben das Blut aus Mund und Nase lief. Vor dem Schöffengericht in Meißen beschwor sodann der Polizist, daß er den Arbeiter nicht ges schlagen hätte. Acht Augenzeugen beschworen das Gegentheil und gegen den Polizisten Häcker wurde der Meineidsprozeß eingeleitet. Als ihm im November seine Verhaftung angezeigt wurde, zog er sein Seitengewehr und brachte sich einige Stiche in die Brust bei, welche seine Unterbringung im Krankenhause
darauf, daß beide Selbstmörder, ein Glasermeister ein Arbeiter, in Schwermuth befangen gewesen seien, daher ihre Handlung nicht zur Last gelegt werden Sie gaben ferner an, daß lediglich dem Magistrate Bestimmung des Platzes der Beerdigung zustehe. geben und nach und nach vergrößert. Die Bestattungen Stadt habe den Grund und Boden für den Friedhof früher frei gewesen, dann aber sei ein Verkauf der Pläge führt, wofür die Stadtkaffe das Geld einnehme. der Todtengräber vom Magistrat gehalten und besoldet. bbaht auf dem Friedhofe werde lediglich vom Magistrat nöthig machten. Es wurde auch ein Bettel, den er heimlich an
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icht vorhanden. Im Jahre 1881 und nochmals im Jahre Sei vom Magistrat bestimmt worden, daß Selbstmörder in
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alt beide Angeklagte für schuldig, in dieser Sache ffentlich ihre Zuständigkeit überschritten zu haben, und beanagte gegen jeben von beiden eine Geldstrafe von 100 Mark. m Aufwin Vertheidiger, Hofrath Diedrichs, führte aus, daß der Fried
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selben bewies das Schuldbewußtsein des Angeklagten. Am 24. Februar d. J. stand er, wieder genesen, in Dresden vor den Geschworenen. Er leugnete den acht Augenzeugen gegenüber, daß er jenen Arbeiter geschlagen habe; höchstens fönne ihm die Hand ausgerutscht" sein, ohne daß er es merkte, und da ihm dies nicht bewußt sei, so habe er auch nicht wider befferes Wiffen die Unwahrheit gesagt, also feinen Meineid geleistet.
Eigenthum der Stadt sei und daß durch die Einweihung Die 8 Beugen befundeten eidlich, wie der Arbeiter unter den
Felben das Eigenthum nicht auf die Kirche übergehe. tlichkeit die Anweisung der Pläge zuspreche. Hofrath gebe es feine gesetzliche Bestimmung, welche der mes verwahrte sich noch gegen eine etwaige Freis hung aus dem Grunde, weil die Angeklagten nicht wiffentgefehlt hätten. Eine solche Begründung sei in dem vor enden Falle nicht zulässig. Die Anklage habe überdies eine Enheiten tung, welche weit über den einzelnen Fall hinausgreife. Magistrat durfte auf das herkömmliche Recht der Stadt dichreiben des Oberkirchenraths und ein im Jahre 1857 den Derzichten, zumal da die Anklageschrift sich nur auf ein ben zugegangenes Schreiben des großherzoglichen Ministe ftüge. Es handle fich darum, ob gefeßliche Bestimmungen Den verfaffungsmäßigen Faktoren der Gesetzgebung ausgehen , oder ob bestehendes Recht durch bloße Restripte der altungsbehörden abgeändert oder aufgehoben werden könne.
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n durch den Milchgenuß bezweifelt. Diese Frage ist in Schwindsucht von franken Kühen auf andere lebende fel, daß die Krankheit durch die Milch übertragen wird. Beit endgiltig gelöst worden, und es steht außer allem gefährlichsten aber ist diese Milch, wenn auch das Euter Tubertelbildung befallen ist. Nun ist jedoch nicht allein frische Milch zu fürchten, sondern auch die abgestandene, Milch und der daraus bereitete Quark oder Käse.. forgfältig angestellten Versuchen des Prof. Galtier geht her Dag die Keime der Tuberkulose oder Schwindsucht sich in dem ganz gut fonferviren; er ist dahin gelangt, Kaninchen und Meers chen durch den Genuß von weißem Käse diese Krankheit ingen, indem er ihnen 10-15 Tage lang fleine Brötchen Bu effen gab. In vielen Wirthschaften hat man die üble en tommt, unter die Schweine und das Hofgeflügel zu Milen. Es ist demnach ganz vernünftig, mit dieser Ursache iffe Zahl von Schwindsuchtsfällen bei Huhn und Schwein bindung zu bringen. Die Milch von schwindsüchtigen ist auf jeden Fall zurückzuweisen. Herr Galtier fab ings wieder bei einigen Kaninchen die Tuberkulose fich in beftigen Weise entwickeln, denen er Milch von einer Kuh en batte, die wegen hochgradiger Schwindsucht getödtet Den mußte. Deshalb muß auch die Verwendung solcher Milch Safefabritation und zur Vertheilung unter die Thiere der
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auf Kopf und Geficht gefallenen Faustschlägen geblutet hat, aber die Geschworenen glaubten dem Angeklagten die Geschichte von der ausgerutschten Hand und sprachen den Angeklagten von Schuld und Strafe frei.
Von der oftpreußisch- russischen Grenze läßt sich die Kreuz- 3tg." schreiben: Ihre jüngste Mittheilung, daß nach Suwalti, Mariampol und Kalwaria die Schüßenbataillone Nr. 17-20 vorgeschoben seien, kann ich dahin ergänzen, daß nunmehr stärkere Infanteriemassen im Anmarsch find, die ebenfalls in den genannten Grenzorten untergebracht werden sollen. Auch sprechen die bei uns zuweilen erscheinenden russischen Offiziere es ganz offen aus, daß die Armee zum Losschlagen für das Frühjahr vorbereitet werde. Trotzdem ist die Stimmung bei uns verhältnißmäßig ruhig. Man hat allgemein das Vertrauen, daß, falls es wirklich zum Kriege fommt, die russischen Truppen den deutschen Boden überhaupt nicht betreten werden,
lichst vielen anderen Kühen gemischt wird. Doch Vorsicht ist immer gut.
Attentat auf einen Gerichtshof. Ungeheures Aufsehen erregt in der serbischen Hauptstadt ein gegen die Mitglieder der höchsten Gerichtsinstanz verübtes Attentat. 18. v. M., in den ersten Vormittagsfiunden, gerade als der erste und zweite Senat des Kaffationshofes zu einer gemeinschaftlichen Sigung versammelt waren, erschien im Palais dieses Gerichtshofes ein gewiffer Lazar Zivkovic, Funktionär im Bel grader Rathhause, und erkundigte sich bei den Dienern, ob der Präsident des Kaffationshofes, Herr Radowic, zugegen sei. Gleichzeitig suchte derselbe zu erfahren, wer von den Mitgliedern des Gerichtshofes anwesend sei und in welchem Saal eine Sigung stattfände. Nachdem die Fragen beantwortet worden waren, rig plöglich Lazar Bivkovic die Thür des Sigungssaales auf und feuerte, an der Thürschwelle stehend, aus einem Revolver vier Kugeln in der Nichtung der durch Staunen und Schrecken über den unvermutheten Ueberfall förmlich gelähmten und daher unbeweglich figen gebliebenen Richter ab. Keines der Gefchoffe traf jedoch. Zwei Kugeln flogen über die Köpfe der Richter Bucovic und Profic hinweg und bohrten sich in die Wand ein. Die andern zwei Kugeln wurden auf dem Fußboden gefunden. In der Meinung, daß sein Anschlag gelungen sei, eilte der Attentäter hinweg und schloß in einem abgelegenene Raume ein, er fich Als Ursache durch einen gut gezielten Schuß tödtete. des Attentates wird der abschlägige Bescheid angegeben, den der Kaffationshof auf eine Eingabe des Zivkovic ertheilt hatte, welche die Wiederaufnahme eines gegen ihn vor 20 Jahren angestrengten und auch durchgeführten Kriminalprozesses, der mit feiner Verurtheilung geendigt hatte, bezweckte. Zivkovic behauptete stets, daß er unschuldig verurtheilt worden sei und wurde nie müde, darüber zu rekriminiren. Der Attentäter hat fein aus 15 000 Franks bestehendes Vermögen dem Belgrader Waisenhaus vermacht.
Milch noch dann zur Ernährung der Thiere verwenden, fe vorher einer tüchtigen Abkochung unterworfen worden Diefe Thatsache zu wissen, ist für den Landwirth aber so ig wie für das konsumirende Publikum. Die Milch kann war durch Ablochen unschädlich machen, aber den Käse? wird demnach immer gut sein, wenn der Konsument genau Der unterrichtet ist, woher die von ihm bezogene Milch und Bahl der Fälle von unbestreitbarer Uebertragung der Krank Brodufte stammen. Herr Galtier sagt zwar ausdrücklich, lei groß genug, um die Erhaltung der Tuberkelfeime flar tellen und die Schädlichkeit der aus der schlechten Milch tellten Brodufte nachzuweisen, allein deshalb brauchen wir immer noch feiner so großen Aengstlichkeit hinzugeben, denn stheils liegt es im Intereffe des Landwirths selbst, ein von ung zu entfernen und tödten zu lassen, anderntheils ist die fo gefährlichen Krankheit befallenes Thier aus seiner UmDon einer Kuh, die sich noch in den ersten Stadien der beit befindet und deren Euter noch völlig gesund ist, iger Schädlich, namentlich wenn sie mit der Milch von mög
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Eine eigenthümliche Sitte, das nöthige Geld zu einem Tanzkränzchen zu beschaffen, herrscht, wie aus Delsburg geschrieben wird, in den Dertern der Gegend von Peine . Am Sonntag Nachmittag, nach dem üblichen Fastnachtsballe versammeln fich die jungen Burschen des Drts in der Gastwirthschaft und veranstalten hier eine ,, Auktion der ledigen Mädchen" des Ortes. Sämmtliche Unverheirathete kommen einzeln unter den Hammer, und es wird für manche von Liebhabern ein recht ansehnlicher Preis geboten. Diejenigen älteren Mädchen, für die fein Gebot abgegeben ist, werden nachher insgesammt noch
Dem ,, Hamb. Korresp." schreibt man: Die Reformen für die belgische Arbeiterschaft, seit Jahren von der Regierung hoch und heilig versprochen, lassen troßdem noch immer auf fich warten. Während die Gährung in der Arbeiterpartei fortdauert und sozialistische Agitatoren erfolgreich wirken, verharrt das belgische Ministerium bei seinem Nichtsthun in der sozialen Frage. Troß aller Versprechungen geschieht nichts, so daß selbst die klerikale Partei in hohem Maße unzufrieden ist. Ihr Führer, Deputirter Woeste, verlangte in der Kammer energisch, daß das Ministerium endlich die sozialen Geseze, vor allem das Gesetz über die Arbeiterversicherung einbringe, und was antwortete der Arbeitsminister zu allseitigem Befremden? Die Regierung beschäftige fich eifrigst mit den Arbeitergesezen; fie seien aber sehr schwierig, und da das Ministerium aur reife Gesege vorlegen wolle, so könne es in dieser Session keine sozialen Gesetze vore legen. Eine größere Leichtfertigkeit einem anerkannten Noth stande gegenüber ist wohl schwerlich jemals dagewesen. Werden unter solchen Umständen das Land und die Nachbarländer durch neue Arbeitererzeffe aufgeschreckt, so muß man dem Ministerium, das sich gegen alle Arbeiterklagen taub stellt, die alleinige Schuld aufbürden.
Rußland.
Die bulgarische Frage rückt durch die diplomatischen Ver handlungen nicht vorwärts, die Anschauungen der russischen. Gesellschaft über wirksame Mittel zur Beseitigung der leidigen. Frage ohne Störung des europäischen Friedens kommen aber auch nicht aus dem Zauberkreis eines Bündnisses mit Frank reich hinaus. Da die neuesten russischen Vorschläge abermals refultatlos zu verlaufen drohen, erklingt das Trostwort, Ruß land habe noch nicht alle Mittel erschöpft, um einen würdigen Ausweg aus der verwickelten Lage zu schaffen. Rußlands de monstrative Betheuerung seiner Friedensliebe ergab nur das Resultat, daß das Kriegsgespenst statt weiter näher rückte, warum also soll es jetzt nicht mit etwas Anderm versuchen, 3. B. mit einem russisch- französischen Bündniß. So philosophirt heute die Nowosti", die überzeugt ist, daß ein Krieg dadurch nicht heraufbeschworen würde, weil jeder Staat das zweifellose Recht habe, für seine Sicherheit Sorge zu tragen, und niemand berechtigt sei, Rußland das zu verbieten, was andere Staaten ungestraft thun. Außerdem müsse doch Europa wissen, daß Rußland zu einem solchen Bündniß schreitet, weil ihm andere Mittel zur Sicherung seiner Interessen fehlen. Die Aufnahme, welche der Artikel der Revue des deux mondes " in Frankreich fand, gilt für Rußland als Beweis, daß die französische öffent liche Meinung solche von einem Bündniß abrathende Stimmen einfach ignorirt.
Die Zahl der Stimmen, welche bei den legten französischen Wahlen für Boulanger abgegeben wurden, war größer, als man
einmal zum Verkauf ausgeboten. Der Kauf" gilt immer nur auf ein Jahr, und es hat der Käufer in diesem Jahre das Recht, die von ihm erstandene Dame zu jedem stattfindenden Tanzvergnügen zu führen. Weigert fie fich, ihm Folge zu leisten, so kann er das verausgabte Geld von ihr zurückverlangen. Das bei der Auktion" aufgekommene Geld wird zu einem an dem Abend des Auktionstages stattfindenden Balle verwandt. Auf demselben wird dann das Resultat der stattgehabten Auktion den anwesenden Damen mitgetheilt. Es gewährt einen feltsamen Anblick, wie sich oft Rivalen überbieten; jedoch kommen üble Ausschreitungen nicht vor.
Gotthardbahn . Die zweite und legte Folge der von den eidgenössischen Behörden veröffentlichten Berichte über den Bau der Gotthardbahn ist erschienen. Der Band enthält die Dar stellung der Expropriationen, die Beschreibung der Arbeiten am großen Tunnel und an den Zufahrtslinien, eine Darstellung Der Arbeiterverhältnisse und der Organisation des Betriebs. Die Koften des ganzen Unternehmens bis Ende 1885 haben 226 426 723 Fr. betragen, wovon auf den großen Tunnel 66 666 581 Fr.( 29 pCt.) entfallen, auf die Zufahrtslinien 159 760 242 Fr.( 71 pCt.)
Eine heitere Geschichte beschäftigte, wie aus London berichtet wird, jüngst die Aufmerksamkeit des Oberhauses in seiner Eigenschaft als Gerichtshof letter Instanz. Ein fparfamer Landpfarrer hatte nämlich seinen Abendmahlgästen Waffer statt Wein verabreicht, vielleicht in der Hoffnung, daß das ,, Wunder" der Hochzeit zu Kana fich wiederholen werde. Die Pfarrfinder" nahmen dies jedoch sehr übel und verklagten ihren ,, Seelsorger" beim Bischof; dieser brachte die Sache vor die edlen Lords", die denn auch den Angeklagten in die Gerichtsfosten verurtheilten und ihn zu würdigerer Amtsbestellung ernst lich ermahnten.
Eine Verbindung zwischen dem Gebiete des Amazonenstroms mit Bolivia . Der Panama Star und Herald" meldet, daß der brasilianische Forschungsreisende Oberst Sabre auf dem Madeira Fusse bis Bolivia gedrungen ist. Die Rückreise machte er auf den Flüssen Madre de Dios und Acre, und er entdeckte auf diese Weise eine Verbindung zwischen dem Gebiet des Amazonenstroms und Bolivia , welches frei von den Hindernissen ist, welche die Wasserfälle des BeniFluffes bieten. Die Entdeckung ist ohne Frage von großer Be deutung und wird eine reiche und bisher völlig unbekannte Gegend erschließen.