urtheilen habe, was einem Aageordneten auszusprechen erlaubt ist oder nicht.

Das Amendement Rintelen wird gegen Bentrum, Polen  , Freifinnige und Sozialdemokraten abgelehnt und darauf der erste Absatz des§ 175 in der Fassung der Kommissionsbeschlüsse angenommen.

Ueber Absatz 2 desselben Paragraphen erfolgt auf Antrag des Abg. Rickert namentliche Abstimmung. Der Absatz 2 wird mit 159 gegen 126 Stimmen angenommen. Für den­selben stimmen die Deutschkonservativen, die Reichspartei und die Nationalliberalen, gegen denselben die übrigen Parteien.

Art. 11 und Il der Vorlage werden mit derselben Majorität nach den Kommmissionsvorschlägen ebenfalls angenommen; da mit ist der Antrag Mundel erledigt.

§ 176 soll dahin geändert werden, daß bei Ausschluß der Deffentlichkeit einzelnen Personen vom Gerichte( jezt vom Vorsitzenden) der Zutritt gestattet werden kann; die Anwesen heit der die Dienstaufsicht führenden Beamten der Justiz­verwaltung steht dem Ausschluß der Deffentlichkeit nicht ent gegen.

§ 195 soll dahin geändert werden, daß die zur juristischen Ausbildung beschäftigten Personen bei der Abstimmung und Berathung der entscheidenden Richter nur soweit zugegen sein dürfen, als es der Vorfigende gestattet.

Die Abgg. Träger und Gröber beantragen folgenden Bu­fatz: Der Angeklagte kann verlangen, daß der Zutritt drei Personen seines Vertrauens gestattet werde."

Geh. Rath Hoffmann bittet, diesen Busaz abzulehnen. Die diskretionäre Befugniß, welche den Gerichten in Bezug auf die Zulaffung einzelner Personen zugestanden sei, reiche voll­tommen aus. Der gesetzliche Zwang aber würde dahin führen, daß man in Landesverrathsprozessen als Vertrauensmänner ge­werbsmäßige Spione zulaffen müſte.

werden könnte, wie den übrigen Landestheilen.( Beifall im Zentrum.)

Abg. Lafen( Däne) tritt den gestrigen Ausführungen des Abg. Jürgensen entgegen. Die Bevölkerung in Nordschleswig sei eine vorwiegend dänische und deshalb der Unterricht in der Muttersprache eine zwingende Nothwendigkeit.

Abg. Jürgensen hält es für eine Pflicht der Regierung, dafür zu sorgen, daß die Bewohner Nordschleswigs in Sprache und Unterricht immer mehr den übrigen Bewohnern des Deutschen Reichs angenähert würden. An eine Wiedervereinigung mit Dänemark   ist gar nicht zu denken, und wir haben auch keinen Grund dazu. Im Interesse der dortigen Bewohner und des ganzen Landes sei nur zu wünschen, daß die Mißstimmung in den ehemals dänischen Landestheilen endlich aufhöre.( Beifall links.)

Abg. Träger: Unser Antrag ist nichts Neues, sondern in Desterreich geltendes Recht und war früher in Bayern   in Geltung. Nachdem wir das Schweiggebot und das Preßverbot beschloffen haben, soll er dem Angeklagten wenigstens eine Ga­rantie bieten, daß die Reugen wissen, weshalb er verurtheilt oder freigesprochen ist. Man fann doch nicht jeden Angeklagten von vorn herein für einen Schuft ansehen, und sind die Ver­trauensmänner dem Gerichtshofe verdächtig, so fann er fie refu­firen und andere verlangen. Der Schweigbefehl bezieht sich außerdem auch auf diese Vertrauensmänner. Wäre ein Miß brauch vorgekommen, so hätte Desterreich diese Bestimmung längst abgeschafft. Nachdem Sie die juristische Ungeheuerlichkeit des Schweigbefehls angenommen, seien Sie human genug, wenigstens diese Garantie dem Angeklagten zuzugestehen.

Abg. v. Jazdzewski( Pole) beklagt sich über die Aus­führung der Sprachenverfügung der Regierung in der Provinz Posen  . Es sei dahin gefommen, daß der polnische Unterricht auch in der Religion fast vollständig verschwunden sei. Die Regierung begünstige die evangelischen Konfessionsschulen zu Ungunsten der katholischen. Tendenziöse Schriften über Luther seien an katholische Kinder vertheilt worden. Freilich glaube er nicht, daß die Regierung fähig sei, die katholische zu Gunsten der evangelischen Kirche zu bedrücken. Den polnischen Klerus müsse er entschieden gegen den Vorwurf des Ministers in Schutz nehmen, daß er in seiner Adresse an den Erzbischof von Bosen irgend ein Mißtrauen oder einen Gegensatz gegen seinen Ober­hrten dokumentire. Die polnischen Pfarrer seien nur von dem Wunsche beseelt, daß der Religionsunterricht in der polnischen Muttersprache ertheilt werde.

Die Abgg. Klemm und Meyer( Jena  ) schließen sich den Ausführungen des Regierungsvertreters an. Der Antrag Träger sei entbehrlich, würde aber andererseits die übrigen Bestim­mungen des Gesetzes illusorisch machen und zu großen Miß­bräuchen führen.

den, damit diren. Redn Rolonial mufe un

eine abgeschlossene sei oder eine fluktuirende, bei welcher fortschreitendem Bedürfnisse ein Mehr zu leiſten wäre. Regierung betrachtet die Dotation als eine abgeschlossene hält sich nicht für berechtigt, nach dieser Richtung hin eine hischen Mu ficht auf Aenderung zu eröffnen. Die Regierung ist den Miniſter w der Bedürfnißzuschüsse gegangen, fie gewährt den G die ihm lichen ein Minimaleinkommen durch Buschüsse; ichillen fann; nicht in Aussicht stellen, daß hierin eine Aenderung eintre Kolonialge Reifende zur S

wird.

Abg. v. D

Abg. Ha

bie trefflic

Abg. v. Huene bedauert diese Antwort des Minidas Muſeun sehr; aber wenn die evangelische Kirche Mittel erhält zur G richtung von Vikariaten, dann müssen wir die Frage aufwerbygiene u ob nicht unseren älteren Raplänen auch Bulagen gemachtaltungsbed den können, da die evangelischen Pfarrer aus dem Kapitel Titel 5 Zuschüsse erhalten.

Abg. Windthorst: Ich würde auch zufrieden sein, meminars und der Minister ein Mehr dauernd bewilligen würde.

bildung na Minister Couglas für

Die Abgg. v. Huene und v. Minnigerode gla England daß der Antrag der Budgetkommission überwiesen

müsse.

Abg. v. Bedli meint, daß der Antrag abgelehnt wenischen M müſſe, weil er eine Steigerung der rechtlichen Verpflichte Hilfe des des Staates fordert, während man immer von Bedürfn schüssen spreche. Uebrigens fäme bei einer Aufrechnung ohne D Staatsleistungen die katholische Kirche   beffer weg als die gelische.( Sehr richtig! rechts.)

Minister v. oßler: Die Staatsregierung war sich im September v. J. bewußt, daß es die Angriffe auf diese Maßregel erleichtern würde, wenn der Anschein erweckt würde, daß der polnische Religionsunterricht bedroht sei. Deswegen sind die Behörden angewiesen worden, von der ihnen gegebenen Fakultät, in den Oberstufen den Religionsunterricht deutsch   ertheilen zu laffen, keinen Gebrauch zu machen. Die polnischen Arbeiter maffen wälzen sich immer mehr nach Westen; wir können die Schulverhältnisse nicht danach einrichten; die Arbeiter müssen die Schulen nehmen, wie sie find. Uebrigens find die katholi­schen konfessionellen Schulen gefördert worden, so daß sogar Klagen der Evangelischen über Zürücksetzung laut geworden sind. Die Schriften über Luther 2c. find nur an evangelische Schüler vertheilt worden; ich freue mich, daß der Vorredner anerkennt, daß die Regierung nicht fähig sei, die Polen   zu protestantifiren. Damit steht eine Adresse mehrerer Dekane an den Erzbischof von Gnesen   und Posen in Widerspruch, wonach die Absicht der Regierung dahin gehen soll, die Polen   zu lutheranisiren. Die Adresse zeigt nicht, daß die Dekane mit Begeisterung und Eifer eintreten in die Ausführung der Erlaffe des Erzbischofs zur Verwirklichung der Septemberverfügung des Staatsmini fteriums. Die Defane deuten an, daß kein Religionsunterricht beffer sei, als ein deutscher; fie sprechen davon, daß man die Geistlichen als Werkzeuge mißbrauchen, fie dadurch schänden und verderben wolle. Sobald die Septemberverfügung erschienen war, bemächtigte sich die Tagespreffe der Frage; der Kuryer Poznansti" hielt dem Erzbichof Dinder den früheren Erzbischof Dunin als Muster vor. Interessant ist es, wie die Worte hier auf der Tribüne schallen und wie fte draußen im Lande wieder­hallen.

Abg. Windthors: Die Herren sind so eingenommen für Heimlichkeit, daß sie nicht einmal dem Angeklagten das Recht geben wollen, seinen Verwandten die Vorgänge der Verhand lung zu erzählen. Die Deffentlichkeit wird gerade bei den poli­tischen Prozessen, wo sie am nothwendigsten ist, am meisten ausgeschloffen werden. Man sagt, das sei übertrieben, aber man hat nicht einen der Säße des Abg. Kräcker widerlegt. Der Antrag will dem Angeklagten gewähren, was ihm gewährt werden muß. Warum verlangen Sie nicht von dem Ver theidiger vor der Verhandlung einen Eid, daß er Nie­mandem etwas mittheilen wird? Der Schweigbefehl ist nicht so stark wie ein Eid. Das Gesetz ist für mich eine juristische Monstrosität. Es wird der Mißbrauch stattfin­den, daß Prozeffe, die die Deffentlichkeit scheuen, im geheimsten Dunkel abgemacht werden. Desterreich befindet sich in ganz dem­selben Verhältniß wie wir, und in Desterreich ist die hier be­antragte Bestimmung erst in neuester Beit ebenfalls beschloffen worden. Es soll nun ein ungeheueres Mißtrauen gegen die Gerichte sein, wenn man gegen das Gesetz ist.

Die Ausg njo

Breslau  , Schluß 4

Abg. v. Huene bestreitet die letzte Behauptung; die lausetat.)

lische Kirche erhalte nicht so viel, als ihr nach dem Kapitalme der Säkularisation zukommen würde.

Der Antrag v. Huene wird der Budgetkommission

wiesen.

Abg. Reimers: Schleswig- Holstein   ist völker- und staats­rechtlich mit Preußen vereinigt; freilich hätte wohl Dänemark  die Provinz gern sich einverleibt; aber dann hätten die Deutschen  zu leiden gehabt; dann hätte man es ihnen mit Peitschen auf den Rücken geschrieben, daß fie Dänen" seien, wie man damals in Dänemark   sagte.

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Jm Kapitel 116a: Bedürfnißzuschüsse, insal. Wespen sondere für einen( altkatholischen  ) Bischof, we 54 000 Mart( 6000 Mart mehr als bisher für Ausbild ein Denkm

altkatholischer Theologen) verlangt.

Die Budgetkommission beantragt die Bewilligung Mehrausgabe.

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Abg. v. Schorlemer- Alt: Die Zahl der Altkatholiken im Abnehmen begriffen, und trotzdem soll für die Ausbil altkatholischer Theologen mehr verwendet werden. Ich ne an, daß das Geld verwendet werden soll für das im Dezemb 1887 in Bonn   eröffnete Seminar; es studiren in Bonn   e, daß er Altkatholiken; muß dafür ein besonderer Seminardirektora. Da h ſtellt werden? Sind die Seminaristen Preußen preußische Seelsorgerstellen bestimmt? Es sollen von den Seminaristen fieben für den deutschen  , zwei für den reichischen Dienst bestimmt sein. Wie viel aber für Preuber fam". Denn für andere Seelsorgerstellen können wir doch keine Ge ausgeben! Minister v. Gohler: Die Zahl der altkatholischen schwöre nic fieben, davon sind zwei Preußen, von den übrigen fünf zwei Desterreicher( hört! im Sentrum); aber alle fiebensweit br liberalen.)

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für den Dienst in Preußen bestimmt.( hört! bei den Nation denn,

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Die mehr geforderten 6000 M. werden gegen die Stimm Theils der Konservativen gestrichen; die bisher bewillt ist dumm

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48 000 M. werden gegen die Stimmen des Zentrums bewilligt.

andfäule de Jubelnder Bei Dentmal f nehmen, daß irde. Aber tändige Bur

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Beim Kapitel Universitäten, und zwar Ausgaben die Universität Königsberg nimmt das Wort Abg. v. Meyer( Arnswalde  ): Ich habe nichts dagegen, das Studium etwas vertheuert wird, damit die Heranbild eines gelehrten Proletariats verhindert wird. Redner daß die Kollegiengelder gänzlich beseitigt werden könnten; Damit schließt die Debatte; das Gehalt des Ministers Professoren feien in Bezug auf die Höhe der Kollegie gelder nicht beschränkt, und das sei

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und die übrigen Besoldungen des Ministeriums werden genehmigt; ebenso die Ausgaben für den evangelischen Ober­

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same Sache, wenn man sehe, wie man sonst alle eben firchenrath und die evangelischen Konsistorien in den alten Pro- einnahmen der Beamten sorgfältig kontrolire. Die Bronn nehmen statt des Fridrichsdors jest 20 M., ein gelden, da unter der Goldwährung nicht alles billiger geworden sei.( beite

vinzen.

stellen oder das Gehalt mit den Kollegiengeldern in

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setzen und dabei gleichzeitig das Stundungswesen befeit reichen, so w

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Das ist kein Mißtrauen. Wir wollen nur den kleinen Reſt vinzen bemängelt Abg. Wikmann, daß der Generalsuperinten- feit.) Entweder müsse man die Professoren nur auf ihr Geb

der Deffentlichkeit retten.

Licber wollen wir zu dem früheren Prozeßverfahren mit all seinen Instanzen zurück­tonimen; da war mehr Deffentlichkeit vorhanden. Weil Einer einmal eine ängstliche Stunde gehabt hat, können wir nicht gleich ein Gesetz machen. Der Antrag ist das mindeste, was dem Angeklagten in der schweren Stunde, wo er vor Gericht figt, gewährt werden muß.

Der Antrag Träger- Groeber wird abgelehnt und§ 176, so­wie§195 in der Kommissionsfaffung angenommen.

Endlich beantragt die Kommission folgenden neuen Ar­titel V: Bu§ 184 des Str.-G.-B. wird folgender zweiter Absatz hinzugefügt: Gleiche Strafe( Geldbuße bis 300 M. oder Haft oder Gefängniß bis 6 Monat) trifft denjenigen, welcher aus Gerichtsverhandlungen, für welche wegen Gefährdung der Sittlichkeit die Deffentlichkeit ausgeschlossen war, oder aus den diesen Verhandlungen zu Grunde liegenden amtlichen Schriftstücken öffentliche Mittheilungen macht, welche geeignet find, Aergerniß zu erregen.

Der Art. IV. wird ohne Debatte angenommen. Damit ist

dieser Gegenstand erledigt.

Um 4 Uhr vertagt sich das Haus. Nachste Sigung Sonnabend 1 Uhr.

( 3weite Lesung, betr. die Löschung nicht mehr bestehender Firmen im Handelsregister; zweite Berathung des Gefeßents wurfs, betr. die Rechtsverhältnisse in den deutschen   Schutz­gebieten; Antrag Lieber- Hige, betr. die Sonntagsfrage; und Antrag Ampach, betr. Aufhebung des Indentitätsnachweises.)

Abgeordnetenhaus.

30. Sigung vom 2. März 1888, 11 u br. Am Ministertische: v. Go ßler und Kommiffarien. Die zweite Berathung des Kultusetats wird fort gesetzt.

dent für Wiesbaden   nicht sein volles Gehalt aus der Staats­faffe empfange, wie die anderen Beamten gleichen Ranges, son­dern nur einen Zuschuß von 750 M.

Ministerialdirektor Barkhausen   weist darauf hin, daß die Besoldung aus dem naffauischen Zentralfirchenfonds bestritten werde; die Regierung habe feinen Anlaß gehabt, auf den Wunsch der nassauischen Bezirkssynode, die Ausgabe auf den Etat zu übernehmen, einzugehen.

Die Ausgaben werden bewilligt, ebenso ohne Debatte die Ausgaben für evangelische Geistliche und Kirchen und für die Bisthümer und die zu denselben gehörenden Institute.

Bei den Ausgaben für das Bisthum Freiburg  , zu welchem die hohenzollernschen Lande gehören, beklagt Abg. Schmidt( Hohenzollern  ) den in seiner Heimath herr­schenden Priestermangel.

Abg. Bachem( 3.) glaubt, daß das Gesetz, betreffend die tirchliche Vermögensverwaltung, einer Revision dringend be dürftig sei. Aber abgesehen von der Reformbedürftigkeit dieses Gesetzes läßt auch die Ausführung desselben zu wünschen übrig. Der Pfarrer ist, mit Ausnahme der linksrheinischen Landes­theile, neuerdings wieder in seine Rechte als Vorsitzender des Kirchenvorstandes eingesezt worden. Auf eine Interpretation des Prof. Hinschius sich stüßend, hat nun die Regierung in den früheren großherzoglich bergischen Landestheilen den Pfarrer vom Vorfiz ausgeschloffen. Seit alten Zeiten ist der Pfarrer hier auch Vorsitzender des Kirchenvorstandes. Ich bitte den Herrn Minister dringend, dieser Materie näher zu treten und Remedur zu schaffen.

Ich beantrage deshalb, die Regierung zu ersuchen,

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der Beilage zum Etat die Summe der Kollegiengelder erfi

bor der Schant geht unter der Ueber S Dr. Waldeyer Sprach vereins

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Die

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zu machen, die bei den einzelnen Universitäten bezw. in den legten drei Jahren vereinnahmt sind. Abg. Windthorst bittet, den Antrag abzulehnen dann der Staat die außerordentlichen Profefforen, meist auf Kollegiengelder angewiesen sind, vollständig müßte. Das würde sehr viel Geld kosten, deshalb in die historische Entwickelung nicht eingreifen,

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jezigen Verhältnissen ein Anreiz liegt zu weiterer Ausbil ommt, den,

und zur Erreichung immer größerer Kenntnisse.

Minister v. Goßler: Ich habe in Bezug

auf

Auditoriengelder, die Praktikanten- und Institutsgebühren das Bisthum Freiburg   zu den am besten versorgten Diözesen geführt. Die Frage der Kollegiengelder und der Gehalte von mir angekündigte Reform in den letzten Jahren b gehört, da dort auf 995 Einwohner, in Hohenzollern speziell zusammen; wer große Einnahmen an Honoraren hat, müßt

Minister v. Gohler hebt hervor, daß nach der Statistik

schon auf 775 Einwohnern ein Geistlicher entfällt, während in den Diözesen Breslau  , Ermland  , Kulm und Gnesen   auf 1500 bis 2300 Einwohner ein Geistlicher fomme.

Gehalt zurückgestellt werden. Man müßte vielleicht Einheitssage für jedes Kolleg kommen. Ich habe dies Gebiet betreten, aber so rasch, wie der Vorredner glaubt, b die Reform doch nicht. Die Universitäten haben sich eigent lich entwickelt; eine Reihe von alten Statuten regelt die Son nach dem religiösen Bedürfniß des Volkes. Der Minister frage, so daß ich nicht versprechen kann, dem Wunsche des

Abg. Windthorst meint, daß das Bedürfniß nicht blos nach der Zahl der Einwohner zu bemessen sei, sondern auch

sollte sich nicht bedenken, die Kapuziner wieder in Hohenzollern  zuzulaffen.

Minister v. Goßler: Bei Ausführung des betr. Gesetzes begegneten wir der Schwierigkeit, ob außer den ehemals fran­zösischen Landestheilen noch ein anderer Landestheil vorhanden war, in welchem der Pfarrer vom Vorstz ausgeschlossen war. Es ist mir berichtet worden, daß die bergische Entwickelung sich wesentlich auf ganz gleicher Grundlage abgespielt habe wie die linksrheinische, welche auf rein franzöfifchen Verhältniffen bafirte. Sollten die Behörden in der Rheinprovinz   fich geirrt haben, so ist Remedur sehr leicht zu schaffen. Bisher ist keine Beschwerde in dieser Hinsicht an mich gelangt. Ich trage gar fein Be denken, wenn Beschwerden an mich herantreten, in diese Materie noch einmal hereinzufteigen.

Die Ausgaben werden bewilligt.

Im Kapitel 116 werden für katholische Geist­liche und Kirchen 1243 306 M. zu Besoldung und Zu­schüssen verlangt. Ein beigefügter Vermerk lautet: Mehr­ausgaben an denjenigen, auf rechtlicher Verpflichtung des Staates beruhenden Leistungen, welche nach gewissen Durch­schnittspreisen oder nach Bedarf zu erfolgen haben, find aus allge­meinen Staatsfonds zu decken, wogegen die Ersparnisse an der artigen Leistungen, sowie die Heimfälle aus den fünftig weg­fallenden Zahlungen den Staatsfonds zu Gute gehen.

Abg. Biefenbady( Bentrum): In den bergischen Landes­theilen herrscht eine große Verstimmung über den Ausschluß des Pfarrers vom Vorfit, umſomehr als der evangelische Pfarrer überall Der Vorfigende des Kirchenvorstaudes ist. Die Interpretation des Prof. Hinschius ist eine ganz engherzige, um so freudiger nehme ich die Erklärung des Ministers entgegen. Es wäre auch sehr zu erwägen, ob nicht auch den linksrheinischen Landestheilen in Bezug auf den Vorsiz des Pfarrers dieselbe Wohlthat zu Theil

Sonstige Ersparnisse können zur Verwendung in die fol genden Jahre übertragen und zur Bestreitung von Bedürfnissen der katholischen Kirche  , auch wenn noch unter anderen Kapiteln besondere Fonds dafür ausgesezt sind, verwendet werden. Das Zentrum( Abgg. v. Huene und v. Strombed) bean­

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v. Meyer vollständig zu entsprechen.

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Abg. Seelig: So geteimnißvoll ist die Honorarfrage nicht; die Einschätzungskommissionen verlangen genaue fünft darüber, fogar über die geſtundeten Honorare. Sie die Universitäten in höhere Staatsschulen verwandeln wo dann schlagen Sie den Weg ein, den Herr v. Meyer­walde empfohlen. Jetzt versuchen fremde Völker, die beut Universitäten in ihrer Eigenthümlichkeit nachzubilden durch die Kollegiengelder können sich die Privatdozenten h es giebt eine ganze Reihe der tüchtigſten Gelehrten, die ni weiter etwas geworden find als Privatdozenten, meil Abg. v. Meyer- Arnswalde  : Ich will nichts als die Ziffer der Einnahmen aus den Kollegiengelber fahren.

Die fönigl. Staatsregierung zu ersuchen: 1. Ermittelungen darüber anzustellen, ob und welche katholische Seelsorgerstellen, deren Unterhaltung von der Staatsregierung auf Grund beson derer rechtlichen Verpflichtungen geleistet wird, zur Beit ihren In­habern ein standesgemäßes Auskommen nicht gewähren. 2. Ev. in dem nächstjährigen Etat durch entsprechende Einfügung des im Kapitel 116 ausgeworfenen Fonds die Mittel zur Aufbefferung ungenügenden Stelleneinkommens vorzusehen.

Abg. v. Strombed empfiehlt den Antrag, welcher ledig­lich bezwecke, den Geistlichen der katholischen Kirche   ein standes­gemäßes Einkommen zu sichern. Namentlich ist dabei an die Kapläne gedacht, die aus dem Kapitel 124 Titel 5 feinen Bu schuß erhalten, weil sie feine Pfarrer sind. Die rechtlichen Ber­pflichtungen des Staates sollten nicht verändert werden; fie be ruhen meist auf der Säkularisation firchlicher Güter, für deren Einziehung der Staat die Verpflichtung der standesgemäßen Unterhaltung der geistlichen Stellen übernommen habe. Die Regierung hat auch ihre Verpflichtung bei früheren Gelegen

Gelegenheit war, fie in eine Profeffur zu berufen.

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Minister v. Goßler: Ich glaube nicht, daß wir a zu stören. Ich bin gar nicht in der Lage zu überseh dem Antrag des Herrn v. Meyer nachgegeben werden Was er erfahren will, wird seinem Zweck nicht entfor auf den einzelnen Professor entfällt. Dazu werde ich denn aus der Uebersicht wird er nicht ersehen, wie viel bon

Hand niemals bieten.( Beifall rechts.)

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Abg. v. Minnigerode: Die Neugierde nach den einnahmen der Profefforem ist bei der scharfen Kontrole anderen Nebeneinnahmen wohl eine begreifliche. Jah m Herrn v. Meyer nahelegen, auf Abstimmung über seinen

trag nicht zu bestehen.

Gleichmäßigkeit herbeigeführt werden.

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Abg. Ennerrerus: Die Profefforen schäßen f Kollegiengelder nicht selbst ein; es bestehen wohl faft feste Regeln darüber, und darin sollte überall die thun Abg. v. Meyer- Arnswalde zieht seinen Antrag aurid Die Ausgaben für die Universität Königsberg Bei den Ausgaben für die Universität Berlin gi

Machen; aller Bereits vorbest Unter dem Na Da er fich bis Deritanden hat

heiten anerkannt. Die Zeiten haben sich geändert; die Gelder, Referent Mithoff eine Uebersicht über den Befuch

welche früher zum standesgemäßen Unterhalt ausreichten, ge­nügen jest nicht mehr, deshalb muß der Staat die Dotation der katholischen Kirche erhöhen.

Minister v. Goßler: Jch bitte, den Antrag nicht anzunehmen. Es handelt sich darum, ob die Dotation der katholischen Kirche  

orientalischen Seminars.

Großes baftung eines erotte. Waar

Abg. Dr. Arendt spricht seine Freude darüber aud der Minister durch Einrichtung einer Klaffe für Suabeli Seminar für foloniale Swede verwendbar gemacht bat sollten nun junge Philologen in die fernen Gegenden gelenb

in Ronturs

Derben fonnte